(von Gottfried Winkel)
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest (keine Entschuldigungen).
Der Bürgermeister teilt mit, dass er die nachstehende Anfrage von Gottfried Winkel von der letzten GV-Sitzung nicht beantworten könne (!), da diese zu wenig konkret sei:
Nach welchen Kriterien wird bei der Übernahme der Kosten für die Schneeräumung durch die Gemeinde auf verschiedenen privaten bzw. nicht-öffentlichen Straßen bzw. Wegen vorgegangen?
2. Ehemaliges Gasthaus Krone – Vorstellung eines Nutzungskonzeptes
Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeindevertretung liegt das Projekt „Die Krone in Bezau – Restaurierung und Neubau, Bewirtschaftung durch Wirtshaus und Hotel Garni, im Baurecht“ vor (siehe Link).
Ergänzend teilt der Bürgermeister mit, dass die Zufahrt zu den vorgesehenen Parkplätzen und deren Situierung noch unklar sei.
Auf Anfrage von Gottfried Winkel teilt der Bürgermeister mit, als Interessent habe sich bisher bei ihm Anton Fröwis aus Bezau gemeldet.
Zusätzlich informiert Josef Erath vom Steuerberatungsbüro Erath anschließend über die finanziellen Möglichkeiten (Baurecht – d.h. das Grundstück und Gebäude bleiben im Eigentum der Gemeinde).
Eine Variante wäre z.B. (bei angenommenen Baukosten von 3,8 Mio. Euro) eine einmalige Abgeltung des Baurechtes nach 30 Jahren durch die Gemeinde Bezau in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig einen Grundsatzbeschluss für weitere Beratungen zu diesem Projekt.
Der endgültige Beschluss kann erst nach Klärung der verschiedenen offenen Fragen gefasst werden.
3. Sportplatz an der Ach – Tennisplätze
Konzeptvorstellung
Beratung und Beschlussfassung
Geplant ist die Errichtung einer Tennisanlage mit 2 Tennisplätzen und einem Clubheim östlich angrenzend an das Schwimmbad Bezau (siehe Link).
Die voraussichtlichen Baukosten betragen rund 450.000 Euro, wobei ein Teil wahrscheinlich von den Gemeinden Reuthe, Bizau und Mellau übernommen wird.
Gottfried Winkel stellt die Frage, ob die geplante „Zufahrt“ (Fußweg) ausreichend sei. Das wird vom Bürgermeister bejaht.
Die Gemeindevertretung fällt den einstimmigen Grundsatzbeschluss, das Projekt weiter zu betreiben und nach Klärung der offenen Fragen (z.B. Baurecht, Parkplätze) endgültig zu beschließen.
4. Verordnung über Leistungsprämie für Gemeindeangestellte
§ 64, Abs.1 bis 7 GAG 2005
Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vorliegende Verordnung über eine Leistungsprämie für Gemeindeangestellte.
5. Ermächtigung von Entgegennahme von Barzahlungen für Gemeindemitarbeiter
Beratung und Beschlussfassung
Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen durch die neue Gemeindebedienstete Luzia Meusburger aus Bizau.
Gottfried Winkel macht den Bürgermeister zum wiederholten Male darauf aufmerksam, dass es dafür seit dem 1.1.2019 keinen Beschluss der Gemeindevertretung mehr benötigt. Zuständig dafür ist jetzt der Gemeindevorstand. Der Bürgermeister „akzeptiert“ diese Gesetzesänderung offensichtlich noch immer nicht.
6. Budget 2020
Beratung und Beschlussfassung
Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber erklärt die ab 2020 neue Form des Gemeindevoranschlages.
Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die großen Posten des Budgets für das Jahr 2020:
Neubau Kindergarten/Volksschule Architekten-Wettbewerb 150.000 Euro; Sportplatz Tennis 440.000 Euro; Heimatmuseum 100.000 Euro; Dorfbach-Verbauung 800.000 Euro; Haldenstrasse II 25.000 Euro; Wasserversorgung Erkundung Wilbinger, Instandhaltung Rohrnetz 70.000 Euro; Abwasser, ARA und Instandhaltung Kanal 242.000 Euro.
Der Voranschlag 2020 sieht im Ergebnisvoranschlag einen Saldo von 547.000 Euro vor (Mittelaufbringung 7.011.300 Euro, Mittelverwendung 6.464.300 Euro).
Im Finanzierungsvoranschlag ergibt sich ein Saldo von –355.400 Euro (Mittelaufbringung 6.513.200 Euro, Mittelverwendung 6.868.600 Euro).
Die Finanzkraft der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2020 beträgt 3.345.700 Euro.
Als einziger Gemeindevertreter meldet sich Gottfried Winkel zum Voranschlag (223 Seiten) zu Wort.
Er stellt Fragen zu verschiedenen Neuerungen und Voranschlagstellen (z.B. Sonstige Kosten der Gemeindeorgane 20.000 Euro, Voranschlag 2019 nur 8.000 Euro – Grund: Ausflug der GV nach Brüssel; Heimatmuseum 100.000 Euro, Voranschlag 2019 noch 150.000 Euro; Kosten der Elektromobilität 6.400 Euro).
Zur Gruppe 8 (u.a. Wasser, Kanal) bringt Gottfried Winkel folgendes vor:
„Zahlen die nicht stimmen … „
„Milchmädchenrechnungen“
„Umsatz nicht gleich Gewinn“
„Du warst nie in der Privatwirtschaft“
„Du stellst einen Betrag in den Raum – ohne ein Hintergrundwissen“
„Du stellst Behauptungen auf, wo du keine Ahnung hast“
„Auf jeden Fall ist das nicht wahr, was du sagst“
„Gewinnentnahme – hat keine Aussagekraft“
„Sei still, wenn du so einen Blödsinn redest“
„Bist du wirklich so blöd oder tust du nur so“
Das alles habe er sich bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 anhören dürfen, nach rund 45 Jahren im „Gemeindegeschäft“.
Bei der Beratung über die Wasser- und Kanalgebühren für das Jahr 2020 bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 habe er u.a. die Mengenrabatte bei den Bezugsgebühren für Wasser und Abwasser für die Sennerei zur Sprache gebracht. Er habe festgestellt, dass die sogenannte Gewinnentnahme (Überschuss Ausgaben/Einnahmen) beim Wasser in den Jahren 2015 bis 2018 rund 550.000 Euro betragen habe, das sei ungefähr so viel wie die Wasserbezugsgebühren betragen.
Bgm. Gerhard Steurer („Bist du so blöd oder tust du nur so“) und GR Hubert Kaufmann (nennt G. Winkel einen Lügner) meinten, die von G. Winkel genannten Zahlen würden nicht stimmen (G. Steurer: „Du stellst Zahlen in den Raum, die nicht stimmen“ – „Milchmädchenrechnungen“). Trotz vielfacher Aufforderung konnten sie und auch der Gemeindekassier jedoch die Zahlen bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 nicht widerlegen.
Tatsache und nachzulesen in den Rechnungsabschlüssen 2015 – 2018 ist Folgendes:
Die Gewinnentnahme betrug in diesen 4 Jahren insgesamt 556.747 Euro und die Wasserbezugsgebühren betrugen 557.882 Euro.
Die Schmutzfracht der Abwässer von Sennereien sei mindestens doppelt so hoch wie bei häuslichen Abwässern – und dafür gibt es noch einen Mengenrabatt.
Auf Antrag des Bürgermeisters werden der Voranschlag 2020 und die Finanzkraft für das Jahr 2020 einstimmig genehmigt bzw. beschlossen.
7. Gemeindevertretungswahl 2020 – Vorwahlen
Beratung und Beschlussfassung
Hubert Graf (Fraktionsobmann der Bezauer Liste) berichtet über die von der Bezauer Liste geplanten Vorwahlen für die GV-Wahl 2020 und dazu geführte Gespräche (z.B. mit Dr. Längle vom Amt der Vbg. Landesregierung). Kein Wort berichtet er vom Gespräch am 4.12.2019 mit Gottfried Winkel von den Bezaubernden Demokraten, zusammen mit Anja Innauer und Stefan Meusburger. Anja Innauer meint, man solle nicht zurück, sondern in die Zukunft schauen.
Gottfried Winkel berichtet dann über das mit Vertretern der Bezauer Liste geführte „Sondierungsgespräch“. Dabei hat er die Erfüllung von lediglich 3 Punkten angeführt, bevor weitere Gespräche über eine gemeinsame Vorwahl geführt werden:
3 Punkte als Voraussetzung für weitere gemeinsame Gespräche:
A) Niederschrift der letzten GV-Sitzung vom 18.11.2019 mit dem vollen Wortlaut der Anträge zur Genehmigung der Niederschrift – vollständig auch im Gemeindeblatt und an der Amtstafel
B) Tagesordnung der kommenden Sitzung:
Bestellung eines gesetzeskonformen Prüfungsausschusses
(Anträge der „Bezaubernden Demokraten“ dazu liegen seit 1.2.2016 beim Bürgermeister)
C) Inkasso des offenen Eintrittsgeldes im Schwimmbad vom 15.8.2016 oder Erstattung einer Anzeige
Am 5.12.2019 hat Stefan Meusburger mündlich und schriftlich berichtet, dass der Bürgermeister nicht bereit sei, auch nur auf einen einzigen Punkt einzugehen.
Somit gibt es mit der Fraktion Bezaubernden Demokraten keine weiteren Gespräche über eine gemeinsame Vorwahl.
Gottfried Winkel macht außerdem darauf aufmerksam, dass laut einem ORF-Bericht von heute die Durchführung von Vorwahlen nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung falle. Das interessiert jedoch niemand von der Bezauer Liste.
Die Gemeindevertretung beschließt trotzdem mehrheitlich die Durchführung einer allgemeinen Vorwahl in Bezau für die GV-Wahl 2020 (16:1 – Anja Natter; Gottfried Winkel hat nicht abgestimmt, weil dafür die Gemeindevertretung nicht zuständig sei).
8. Architekturwettbewerb VS / KIGA
Weitere Vorgehensweise
Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass die Berufung bezüglich des Bauverbotes westlich der Kirche vom Oberlandesgericht in Innsbruck zu Gunsten der Gemeinde ausgegangen sei. Dagegen kann lt. Dr. Markus Fink der Berufungswerber nur noch eine außerordentliche Revision beantragen, die nach seiner Meinung aber ziemlich aussichtslos sei.
Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen die Weiterführung des Architekturwettbewerbes.
9. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“
Vorarlberger Gemeindegesetz
Handhabung bzw. Umgang damit in der Marktgemeinde Bezau
Dazu überreicht Gottfried Winkel allen Mandataren (einige lehnen die Annahme ab) den folgenden Auszug aus dem Gemeindegesetz:
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§ 48 Vorsitz und Sitzungspolizei
Der Bürgermeister hat den Vorsitz in der Gemeindevertretung zu führen.
Er darf die Rede eines Gemeindevertreters aber nur zur Abstimmung über einen Antrag auf Schluss der Debatte unterbrechen, …
Kommentar:
„Die Vorsitzführung hat selbstredend unparteiisch zu erfolgen.“
§ 47 Verhandlungsschrift
Diese hat insbesondere zu enthalten:
f) den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis.
§ 51 Ausschüsse, Allgemeines
In Gemeinden, in denen die Zahl der Gemeindevertreter neun oder zwölf beträgt, müssen einem Ausschuss mindestens drei, in allen übrigen Gemeinden mindestens fünf Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Ausschusses sind aus der Mitte der Gemeindevertreter oder deren Ersatzleute nach dem Verhältniswahlrecht unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 56 Abs. 1 und 2 zu wählen.
§ 56 Wahl Gemeindevorstand
(2) Gehören der Gemeindevertretung Vertreter verschiedener Parteifraktionen an, so sind die zu besetzenden Stellen des Gemeindevorstandes auf diese Parteien in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Verteilung der Gemeindevertretungsmandate aufzuteilen.
Jede Parteifraktion hat die von ihr in den Gemeindevorstand zu entsendende Vertretung vor der Wahl vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist schriftlich zu erstatten und muss von der Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter unterzeichnet sein. Stimmen, die nicht für diesen Wahlvorschlag abgegeben werden, sind ungültig.
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Gottfried Winkel hält fest, dass er bei der GV-Sitzung am 6.7.2015 den Antrag gestellt habe, die Protokollführung künftig so wie bisher nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 47 Gemeindegesetz vorzunehmen. Der Antrag wurde von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.
Anschließend stellte der Bürgermeister am 6.7.2015 den Antrag, die Niederschriften der Gemeindevertretungssitzungen gemäß den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes zukünftig als Ergebnisprotokoll zu verfassen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen angenommen.
Gottfried Winkel stellt daher heute den folgenden Antrag:
„Ich stelle den Antrag, dass die Niederschriften der Gemeindevertretung in Hinkunft wieder nach den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes geführt werden.“
Weiters stellt Gottfried Winkel im Zusammenhang mit der Bestellung des Prüfungsausschusses fest, dass Anja Natter am 28.5.2015 nicht – wie auch von der Aufsichtsbehörde unrichtig behauptet wird – von der Gemeindevertretung, sondern mit Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten in den Prüfungsausschuss gewählt wurde. Daher kann sie auch von der Fraktion Bezaubernde Demokraten wieder abberufen werden. Deshalb ist der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 gesetzwidrig (siehe Link).
Sodann fallen sowohl Dr. Markus Fink als auch der Bürgermeister Gerhard Steurer Gottfried Winkel in gesetzwidriger Weise ins Wort und lassen ihn nicht mehr weiterreden (sobald es um eine sachliche Abhandlung geht, wird nur noch dazwischengeredet. Und das seit 4 Jahren!).
Josef Strolz tut dann in altbewährter Manier das, was er am besten kann: Er stellt nach wenigen Minuten einen Antrag auf Schluss der Debatte.
Der Bürgermeister tut dann so, als ob der Tagesordnungspunkt damit erledigt wäre. Erst als Gottfried Winkel ihn darauf aufmerksam macht, dass er über die beiden Anträge noch nicht abstimmen hat lassen, lässt er nur über den Antrag auf Schluss der Debatte abstimmen (einstimmiger Beschluss der Bezauer Liste mit 16:2).
Über den von G. Winkel gestellten Antrag, dass die Niederschriften der Gemeindevertretung in Hinkunft wieder nach den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes geführt werden, lässt er jedoch nicht abstimmen.
10. Berichte
Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen, Besprechungen, Versammlungen und Veranstaltungen.
11. Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung
Gottfried Winkel bringt dazu per Mail vom 16.12.2019 folgendes vor:
Hallo Mathias und Gerhard,
es ist kaum zu glauben, aber bereits zum 11. bzw. 9. Mal dürfte es – trotz Tonaufzeichnung von der Sitzung! – schon wieder eurer Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.
Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.
Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:
„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“
Die Verhandlungsschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.
Ich stelle daher folgende Anträge, die Verhandlungsschrift vom 18.11.2019 wie unten angeführt (Anträge A bis G) zu ergänzen (einzelne Abstimmung über jeden Antrag).
Gottfried Winkel
Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 18.11.2019 – Anträge zu TOP „Genehmigung der Niederschrift“
A)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
B)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:
“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“
C)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“
D)
Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.
„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.
Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).
Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:
Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.
Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!
Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.
Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:
In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“
Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“
E)
Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):
„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).
Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.
Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben.
Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“
Richtig hat es zu lauten:
„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.
Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „Wir haben das Mail nicht bekommen“).
Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.
Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“
F)
Unter TOP 9.2 (Allfälliges) steht u.a.:
„Gottfried Winkel verliest seine Sachverhaltsdarstellung betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung.“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel stellt zum heutigen Bericht des Bürgermeisters betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung u.a. fest, dass wir nie behauptet haben, nach der fehlerhaften Tagesordnung später auch die korrekte Tagesordnung (1 Wort geändert) nicht bekommen zu haben.
Wir haben gesagt – und das ist unbestritten und entscheidend -, dass wir das Mail mit der Änderung der Tagesordnung vom 9.9.2019 nicht bekommen haben.
Wir haben also weder „gelogen noch betrogen“, wie der Bürgermeister unter dem TOP „Berichte“ behauptet hat.
Allerdings sagt der Bürgermeister bewusst die Unwahrheit. Er hat nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet.“
G)
Unter TOP 9.4 (Allfälliges) steht u.a.:
Anfragen von Gottfried Winkel:
„Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa Eintrittskarten verwendet.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?“
Alle 7 Anträge werden von der Bezauer Liste ohne weitere Debatte und Beratung einstimmig mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
Gottfried Winkel teilt dazu mit, dass Hubert Graf beim „Sondierungsgespräch“ am 4.12.2019 (Vorwahlen) mitgeteilt habe, dass diese Vorgangsweise von der Fraktion so ausgemacht worden sei!!
Weiters stellt Gottfried Winkel zur Niederschrift noch fest:
In der Niederschrift (TOP. 6 Antrag auf Abstandsnachsicht zur Gemeindestraße (über die Straßenmitte), Gst.Nr. 2142/3) steht: „Die Erteilung einer solchen Abstandsnachsicht obliegt grundsätzlich der Baubehörde, vergleichbare Fälle wurden bislang in der Gemeindevertretung behandelt.
Diese Aussage des Bürgermeisters sei falsch. Für die Zustimmung zu einer solchen Abstandsnachsicht ist wie bisher nicht die Baubehörde, sondern die Gemeindevertretung zuständig.
12. Allfälliges
Vbgm. Johannes Batlogg dankt Bgm. Gerhard Steurer für seine Arbeit, besonders betont er dessen Kompromissbereitschaft.
Bgm. Gerhard Steurer bedankt sich bei allen Gemeindevertretern – ausgenommen einem (ohne einen Namen zu nennen) – für ihren Einsatz. Er wiederholt die bekannten Unwahrheiten und Lügen über Anzeigen gegen seine Person und betont, er habe immer versucht, eine Lösung zu suchen und könne jederzeit in den Spiegel schauen.