Anzeige von Bgm. Fröwis

Anzeige von Bgm. Georg Fröwis gegen Dieter Egger vom 5. (!) 7.2013

Anzeige Staatsanwaltschaft 5.7.2013 1
Anzeige Staatsanwaltschaft 5.7.2013 2
Anzeige Staatsanwaltschaft 5.7.2013 3
Anzeige Staatsanwaltschaft 5.7.2013 4

ORF – 10. Juli 2013
Bezau: Bürgermeister erwägt Klage gegen Egger

Der Wirbel zwischen FPÖ-Klubobmann Dieter Egger und dem Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis wegen des Verkaufs eines Grundstücks geht weiter. Fröwis will prüfen lassen, ob Egger wegen Verleumdung geklagt werden kann.

Weil Egger persönliche Vorteilnahme durch ein Grundgeschäft der Gemeinde vorwirft, hat Fröwis (ÖVP) nun einen Rechtsanwalt eingeschalten. Er soll prüfen, ob Egger wegen Verleumdung geklagt werden könne.

Anstatt Unwahrheiten zu verbreiten, solle Egger lieber einen Blick ins Grundbuch werfen, so Fröwis. Dort könne jeder lesen, dass er nicht Mitbesitzer des besagten Grundstückes gewesen sei.

FORUM – 11.7.2013 (Gottfried Winkel)

Ich möchte dem Rechtsanwalt des Bürgermeisters nicht ins Geschäft pfuschen und bin auch kein Winkeladvokat.
Trotzdem nehme ich zu der mir hier gestellten Frage wie folgt Stelllung.

In der Landtagsanfrage von Klubobmann Dieter Egger an Landesrat Erich Schwärzler lautet die 1. Frage:

„Können Sie bestätigen, dass Bgm. Georg Fröwis sowie Teile seiner Verwandtschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Grundgeschäfte für das Projekt „Betreutes Wohnen“ Miteigentümer der zu kaufenden Liegenschaften GST 950/1 bzw GST .405 waren?“

Was soll nun daran falsch sein? Warum behauptet der Bürgermeister gegenüber dem ORF, „dass er nicht Mitbesitzer des besagten Grundstückes war“?
Ganz einfach: Der Bürgermeister behauptet ja nicht, dass er nicht Mitbesitzer der zu kaufenden LIEGENSCHAFTEN war, sondern dass er nicht Mitbesitzer des BESAGTEN Grundstückes gewesen sei.
Das ist richtig, wenn man bei diesem Grundgeschäft nur von EINEM Grundstück (. 405 = Haus Nr. 183 – Miteigentümer zu 1/6 Anteil Georg Fröwis) ausgeht. Das zweite Grundstück der Liegenschaft (Teilfläche von 1221 m² aus Grundstück 950/1) gehörte seinen Cousins.
Beim gegenständlichen Kauf- und Tauschgeschäft handelte es sich aber nur um EIN Grundgeschäft. Es hätte ja dem Sozialzentrum nichts genützt, wenn dieses nur das Haus Nr. 183 (Grundstück .405 mit einer Hausfläche von 471 m²) ohne das ringsum angrenzende Grundstück (Teilfläche von 1221 m² aus Grundstück 950/1) gekauft hätte!

Also war die Formulierung von Dieter Egger in der Anfrage, der Bürgermeister sei „Miteigentümer der zu kaufenden Liegenschaften GST 950/1 bzw. GST .405“, meines Erachtens richtig.

Sehr interessant ist auch noch die Aufteilung des Kaufpreises für die ganze Liegenschaft!!
Beim Beschluss des Nachtragsvoranschlages am 26.3.2012 wurde der Gemeindevertretung – bei einem vorgesehenen Grundstücks-Tausch 1:3 – folgende Aufteilung der Kosten für das Betreute Wohnen mitgeteilt:
Grundstück 90.000,- Euro (1221 m²) – pro m² also rund 73,- Euro
Wohnhaus 180.000,- Euro (Grundfläche 471 m² – das Haus ist mehr oder weniger wertlos für das Betreute Wohnen bzw. es werden noch zusätzliche Kosten für den Abbruch entstehen) – pro m² daher rund 382,- Euro!

Wenn nun der Grundstücks-Tausch wie vom Gemeindevorstand beschlossen 1:5 durchgeführt wurde, erhöhen sich die Kosten für das Grundstück von 90.000 Euro um rund 66 % auf ca. 149.000 Euro, das ergibt einen Preis von rund 122,- Euro/m² (statt vorher rund 73,-).
Das Haus-Grundstück hat pro m² somit mehr als 3 mal soviel gekostet wie das andere Grundstück!

Wer von dieser Verwandtschaft hat hier wohl eher ein gutes Geschäft gemacht und wer wohl eher ein schlechtes?

Anfrage Beantwortung durch Landesrat Ing. Erich Schwärzler

Bregenz, am 23. Juli 2013

Herrn Klubobmann
LAbg. Dieter Egger
Landtagsklub – Vorarlberger Freiheitliche
Landhaus
6901 Bregenz

im Wege der Landtagsdirektion

Betrifft: Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau – Bürgermeister entscheidet über Tausch- und Kaufvertrag, obwohl er Miteigentümer ist. Befangenheit – Grundstücksgeschäfte zu Gunsten des Bürgermeisters?

Bezug: Ihre Anfrage vom 2. Juli 2013, Zl. 29.01.496

Sehr geehrter Herr Klubobmann LAbg. Egger,

Ihre Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages beantworte ich wie folgt:

1. Können Sie bestätigen, dass Bgm. Georg Fröwis sowie Teile seiner Verwandtschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Grundgeschäfte für das Projekt „Betreutes Wohnen“ Miteigentümer der zu kaufenden Liegenschaften GST 950/1 bzw. GST .405 waren?

Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständiger Gemeindeaufsichtsbehörde war nach dem von der Marktgemeinde Bezau vorgelegten Kaufvertrag vom 15. März 2012 der Bürgermeister als Privatperson Miteigentümer der Liegenschaft GST-NR. .405, welches vom Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau gekauft wurde. Ein Beschluss der Gemeindevertretung Bezau war für dieses Rechtsgeschäft nicht notwendig.

Weiters übergaben laut übermitteltem Tausch- und Kaufvertrag vom 29. bzw. 30. März 2012 die Miteigentümer des GST-Nr. 950/1 eine Teilfläche der Liegenschaft im Tausch an die Marktgemeinde Bezau. Diese Miteigentümer sind Cousins des Bürgermeisters. Mit gleichem Vertrag wurde diese Teilfläche an den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau verkauft. Für diese Rechtsgeschäfte war ein Beschluss der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau notwendig.

2. Wenn ja, ist es richtig, dass sich Bgm. Fröwis in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.3.2012 für befangen erklärt hat, er jedoch an der Beschlussfassung der Grundgeschäfte im Gemeindevorstand am 29.3.2012 teilgenommen hat?

Gemäß Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung von Bezau vom 26. März 2012 hat der Bürgermeister nach Erläuterung des Sachverhaltes aufgrund der Befangenheit das Sitzungszimmer verlassen und an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. Laut Auskunft des Schriftführers des Protokolles der Sitzung des Gemeindevorstandes von Bezau vom 29. März 2012 hat sich der Bürgermeister aufgrund der Befangenheit nicht an der Abstimmung beteiligt.

3. Teilen Sie meine Auffassung, dass der Bürgermeister an den Beratungen und der Abstimmung im Gemeindevorstand aufgrund § 28 GG, Befangenheit, nicht teilnehmen hätte dürfen?

Laut Mitteilung der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung gilt gemäß § 28 Abs. 1 Gemeindegesetz die Befangenheit für den Bürgermeister u.a. in Sachen, an denen er selbst, einer seiner Angehörigen im Sinne des § 36a AVG oder einer seiner Pflegebefohlenen beteiligt sind. Als solche Angehörige gelten auch Cousins. Befangene Organe haben für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungsraum zu verlassen. Dem ist nicht Genüge getan, wenn das befangene Organ den Sitzungsraum zwar vor der Abstimmung, aber erst nach der Beratung verlässt (vgl. VwSlg. 13.395 A/1991). Laut Auskunft des Bürgermeisters an die Gemeindeaufsicht habe dieser lediglich den Sachverhalt erläutert und gleichzeitig seine Befangenheit erklärt. An der Abstimmung habe er jedenfalls nicht teilgenommen. Der laut Protokoll „einstimmige“ Beschluss sei das Abstimmungsergebnis der beiden Gemeindevorstandsmitglieder Ing. Hubert Kaufmann und Christian Meusburger, so der Schriftführer des Protokolles der Sitzung des Gemeindevorstandes.

4. Werden Sie eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wegen Missachtung des Gemeindegesetzes einbringen?

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständige Gemeindeaufsichtsbehörde wurde im Rahmen der gegenständlichen Landtagsanfrage über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

5. Mit welcher Begründung wurde der Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz vom Gemeindevorstand gefasst?

Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und der Marktgemeinde Bezau wurde der Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz gefasst, da Veräußerungsgewinne von Immobilien seit 1. April 2012 mit 25 % zu versteuern sind.

6. Wer führte von Seiten der Gemeinde Bezau die Verhandlungen mit den Grundeigentümern über die Änderung des Tauschverhältnisses von ursprünglich 1:3 auf 1:5?

7. War Bgm. Fröwis in diese Verhandlungen aktiv mit eingebunden bzw. in die Gestaltung des Tausch- und Kaufvertrages?

Nach Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und der Marktgemeinde Bezau wurden die Verhandlungen mit den Grundeigentümern über die Änderung des Tauschverhältnisses von ursprünglich 1:3 auf 1:5 von Herrn Georg Fröwis in seiner Funktion als Bürgermeister geführt.

Weiters teilte die Marktgemeinde Bezau an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit, dass die Gestaltung des Tausch- und Kaufvertrages durch Rechtsanwalt Dr. Markus Fink sowie durch den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau erfolgte.

8. War auch die Liegenschaft, an der Bgm. Fröwis bzw. Teile seiner Verwandtschaft Mitbesitzer waren, von der Änderung des Tauschverhältnisses betroffen?

Laut Information der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und der Marktgemeinde Bezau war die Liegenschaft GST-Nr. .405, an welcher der Bürgermeister Miteigentümer war, von der Änderung des Tauschverhältnisses nicht betroffen. Beim Tausch einer Teilfläche der Liegenschaft GST-Nr. 950/1 waren Cousins des Bürgermeisters involviert.

9. Hat eine umfassende Standortprüfung zur Realisierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ stattgefunden? Wenn ja, welche Alternativstandorte standen zur Verfügung und mit welcher Begründung ist die Entscheidung letztendlich für den vorliegenden Standort in Bezau gefallen?

Laut Auskunft der Marktgemeinde Bezau wurden mehrere Standorte in die Überlegungen miteinbezogen, jedoch hat die Liegenschaft auf Grund der unmittelbaren Nähe zum bestehenden Sozialzentrum Bezau den Projektanforderungen in besonderem Maße auch durch Synergieeffekte am besten entsprochen.

10. Werden Sie den Sachverhalt auch der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anzeige bringen, um den Verdacht des Amtsmissbrauchs prüfen zu lassen?

Laut Mitteilung der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung erfordert § 302 StGB über den Missbrauch der Amtsgewalt einen Schädigungsvorsatz, einen anderen an seinen Rechten zu schädigen und einen wissentlichen Missbrauch der Befugnis, Amtsgeschäfte vorzunehmen. Auf der Grundlage des gegenwärtigen Informationsstandes haben sich bisher keine sachlichen Anhaltspunkte gezeigt, die einen solchen Verdacht ergeben würden.

Mit freundlichen Grüßen
Landesrat Ing. Erich Schwärzler

Offener Brief

Offener Brief an Landesrat Ing. Erich Schwärzler, Landhaus, 6900 Bregenz

Bezau, am 6. August 2013

Sehr geehrter Herr Landesrat,
lieber Erich,

du hast mit der Beantwortung der Anfrage von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger am 23.7.2013 („Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau“) als Landesrat meines Erachtens die zweite Möglichkeit ausgelassen, in deiner engeren Heimat Bregenzerwald „zum RECHTen zu schauen“.

Die erste Möglichkeit hast du am 14.5.1997 mit der Beantwortung einer Anfrage von Kaspanaze Simma in der Causa Helmut Batlogg vertan. Du hättest damals als Landesrat die Gelegenheit gehabt, deine Bezauer Parteifreunde vor dem dann folgenden großen Schlamassel (incl. Bürgermeister-Rücktritt) zu bewahren. Du hast es leider nicht getan. Wie eben jetzt auch wieder nicht.

Dabei meine ich, dass du so etwas – zumindest jetzt, wo du ja sicher „nichts mehr werden möchtest“ – gar nicht nötig hättest. Ich meine auch, dass du dich als Landesrat von deinen „Untergebenen“ bei der Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde nicht die Unwahrheit sagen lassen musst.

Wenn dir nämlich laut deiner Anfragebeantwortung (Frage 1) die Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Auskunft erteilt hat, dass für das Rechtsgeschäft mit der Liegenschaft GST-NR. .405 (Haus Nr. 183 – Miteigentümer der Bürgermeister) ein Beschluss der Gemeindevertretung nicht notwendig war, so ist das einfach nicht richtig!!

Warum hat sich dann sowohl die Gemeindevertretung Bezau in ihrer Sitzung am 26.3.2012 als auch die Gemeindevertretung Reuthe in ihrer Sitzung vom 16.4.2012 mit dieser Angelegenheit befasst und jeweils entsprechende Beschlüsse gefasst?
Hätte denn das GST-NR. .405 (Haus Nr. 183 mit 471 m²) auch ohne die Teilfläche aus dem GST-NR. 950/1 (Fläche von 1221 m² rund um das Haus Nr. 183) für das Projekt „Betreutes Wohnen“ verkauft werden können?
Warum soll kein Beschluss der Gemeindevertretung (diese ist in Bezau zuständig ab etwa 20.000 Euro) notwendig sein, wenn es insgesamt für Bezau um rund 150.000 Euro geht?
Warum hat dann die Gemeinde Reuthe dazu einen Gemeindevertretungs-Beschluss gefasst, obwohl diese vom Grundgeschäft gar nicht betroffen war?

Das Fass zum Überlaufen bringt aber die nunmehrige Behauptung des Protokollführers der Gemeindevorstandssitzung vom 29.3.2012 (Christian Meusburger), dass sich der Bürgermeister aufgrund der Befangenheit nicht an der Abstimmung beteiligt habe (Frage 2):
Davon steht im vom Gemeindevorstand in der nächsten Sitzung am 3.5.2012 einstimmig genehmigten Protokoll von dieser Sitzung kein Wort. Auch kein Wort von einer Befangenheit des Bürgermeisters (im Gegensatz zum Vizebürgermeister!), kein Wort von einer Abgabe des Sitzungs-Vorsitzes („Der Vorsitzende erläutert den abgeänderten Tausch- und Kaufvertrag …“), kein Wort von einem Verlassen des Sitzungsraumes des Bürgermeisters, kein Wort von einer Nicht-Teilnahme des befangenen Bürgermeisters an der Abstimmung!

Lieber Erich, du wirst mir wohl nicht weis machen wollen, dass du selber glaubst, dass zufälligerweise nach mehr als einem Jahr so viele Fehler in einem sogar einstimmig genehmigten Protokoll auftauchen? Auch wenn du meines Wissens ein gläubiger Mensch bist, so gläubig kannst auch du nicht sein! Diese Behauptungen (Unwahrheiten) sind doch alle „zum Greifen“.

Immer wieder lese ich in deiner Anfrage-Beantwortung, „laut Auskunft oder laut Mitteilung oder laut Information der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bzw. der Marktgemeinde Bezau“:
Wäre es nicht deine Pflicht als des für die Gemeindeaufsicht zuständigen Landesrates, die Angaben der „Untergebenen“ kritisch zu hinterfragen und zu kontrollieren? Ich frage das bewusst auch deshalb, weil ich leider mit der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bei mehreren Aufsichtsbeschwerden in den letzten rund 15 Jahren schon so Einiges erlebt habe!

Die neuerliche Anfrage von Klubobmann Dieter Egger in dieser Angelegenheit gibt dir die 3. Möglichkeit, als „Wälder“ im Bregenzerwald zum Recht zu schauen. Ich appelliere daher an dich, diesmal „den Mann zu stellen“ und dein Amt als Landesrat nach dem von dir abgelegten Gelöbnis auszuüben – auch wenn es für deine Bezauer Parteifreunde nicht angenehm ist. Dein direkter Amtsvorgänger Anton Türtscher hat auch Mut bewiesen und sein Ruf hat nicht darunter gelitten – im Gegenteil!

Mit Bezaubernden Grüßen
Gottfried Winkel
GV „Bezaubernde Demokraten“
Sandriese 542
6870 Bezau

Nachrichtlich an
die Klubobmänner der FPÖ, SPÖ und GRÜNEN im Vorarlberger Landtag

Antwort dazu von Landesrat Ing. Erich Schwärzler

Bregenz, 6. August 2013

Sehr geehrter Herr Winkel, werter Gottfried,

unter Bezug auf deine Feststellungen zur Beantwortung der Landtagsanfrage „Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau“  darf ich dir mitteilen, dass die Bediensteten der zuständigen Behörden für die Anfragenbeantwortung den Sachverhalt geprüft haben und nach derzeitigem Wissensstand auch die Beantwortung erfolgt ist. Ich werde deine Ausführungen im Rahmen der nunmehr anstehenden Landtagsanfragenbeantwortung prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Erich

Ing. Erich Schwärzler
Landesrat
Amt der Vorarlberger Landesregierung

Anfrage von Klubobmann Dieter Egger an Landesrat Ing. Erich Schwärzler

Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Klubobmann Dieter Egger, Vorarlberger Freiheitliche

Herrn Landesrat
Ing. Erich Schwärzler
Landhaus
6900 Bregenz

Bregenz, am 31. Juli 2013

Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT –
Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau – Befangenheit des Bürgermeisters / Teil 2

Sehr geehrter Herr Landesrat!

Zunächst darf ich mich an dieser Stelle für die Beantwortung meiner Anfrage bedanken.

Wie daraus hervorgeht, hat der Bezauer Bürgermeister eindeutig gegen die geltenden Bestimmungen der Befangenheit verstoßen – bislang ohne Konsequenzen. Es wurde in Ihrer Beantwortung lediglich darauf hingewiesen, dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständige Gemeindeaufsichtsbehörde im Rahmen meiner Landtagsanfrage vom 2. Juli 2013 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde.

Es ist damit durch ihre Anfragebeantwortung klargestellt, dass Bgm. Fröwis eindeutig gegen die Befangenheitsbestimmungen im Gemeindegesetz verstoßen hat, die rechtlichen Konsequenzen bleiben aber noch offen.

Verwirrend und nicht nachvollziehbar erscheinen in Ihrer Anfrage-Beantwortung auch die Erklärungen des Protokollführers in der Gemeinde Bezau. Er erklärt, dass Bgm. Fröwis nicht an der Abstimmung teilgenommen habe, was

1. bei Anwesenheit nicht möglich ist, da man sich der Stimme nicht enthalten kann und

2. kein schriftlicher Vermerk einer Befangenheitserklärung von Bgm. Fröwis im Protokoll zu finden ist (im Gegensatz dazu ist die Befangenheitserklärung des Vizebürgermeisters im Protokoll schriftlich festgehalten).

Erwartungsgemäß wurde der Umfang der Anfragebeantwortung nicht nur sehr kurz gehalten, sondern es ergeben sich aufgrund der ‚offenen‘ und widersprüchlichen Formulierung Ihrer Antworten auch weitere Fragen.

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir an Sie nachstehende

A N F R A G E

zu richten:

1. Laut Gemeindegesetz dürfen sich die in der Sitzung der Gemeindevertretung anwesenden Stimmberechtigten nicht der Stimme enthalten, gleiches gilt für den Gemeindevorstand. In Ihrer Beantwortung von Frage 2. meiner Anfrage (Zl. 29.01.496) heißt es: „Laut Auskunft des Schriftführers des Protokolles der Sitzung des Gemeindevorstandes von Bezau vom 29. März 2012 hat sich der Bürgermeister aufgrund der Befangenheit nicht an der Abstimmung beteiligt.“ Hat Bürgermeister Fröwis am 29.3.2012 in der 21. Sitzung des Gemeindevorstandes bei der Abstimmung von Tagesordnungspunkt 3. (Grundgeschäfte „Betreutes Wohnen“) das Sitzungszimmer verlassen oder war er bei der Abstimmung anwesend und hätte sich somit der Stimme nicht enthalten dürfen?

2. Warum ist im Protokoll der Gemeindevorstandssitzung vom 29.3.2012 kein schriftlicher Vermerk, dass sich Bgm. Fröwis für befangen erklärt? Die Befangenheitserklärung des Vizebürgermeisters ist jedoch schriftlich festgehalten. Wie können Sie sich diese Tatsache erklären?

3. Wer war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 29.3.2012 rechtmäßiger Eigentümer der Liegenschaft GST-NR .405?

4. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Bürgermeister Georg Fröwis die Verhandlungen mit seinen eigenen Verwandten (Cousins) über eine Verbesserung des Tauschverhältnisses von ursprünglich 1:3 auf 1:5 führte und Bgm Fröwis diese Verbesserung letztendlich im Gemeindevorstand entgegen der wenige Tage zuvor gefällten klaren Willensäußerung der Gemeindevertretung (Tauschverhältnis von 1:3) durchsetzte?

5. Durch das von Fröwis ausverhandelte bessere Tauschverhältnis ist für die Gemeinde Bezau natürlich auch ein entsprechender, klar zu beziffernder Schaden entstanden. Anstatt der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 26.3.2012 beschlossenen 3.663 m² (Tauschverhältnis 1:3) wurden aufgrund des Verhandlungsergebnisses des Bürgermeisters 6.159 m² (1:5) an gemeindeeigenen Liegenschaften getauscht. Ich frage Sie daher nochmals, ob Sie den vorliegenden Sachverhalt auch der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anzeige bringen werden, um den Verdacht des Amtsmissbrauchs prüfen zu lassen?

6. Hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständige Gemeindeaufsichtsbehörde auf den laut Anfragebeantwortung vom 23. Juli 2013 von Ihnen zur Kenntnis gebrachten Sachverhalt reagiert und wenn ja, in welcher Form?

Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
LAbg. KO Dieter Egger

Beantwortung durch Landesrat Ing. Erich Schwärzler

Bregenz, am 20. August 2013

Herrn Klubobmann
LAbg. Dieter Egger
Landtagsklub – Vorarlberger Freiheitliche
Landhaus
6901 Bregenz

im Wege der Landtagsdirektion

Betrifft: Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau – Befangenheit des Bürgermeisters / Teil 2 Bezug: Ihre Anfrage vom 31. Juli 2013, Zl. 29.01.501

Sehr geehrter Herr Klubobmann LAbg. Egger,

Ihre ergänzende Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages beantworte ich wie folgt:

1. Laut Gemeindegesetz dürfen sich die in der Sitzung der Gemeindevertretung anwesenden Stimmberechtigten nicht der Stimme enthalten, gleiches gilt für den Gemeindevorstand. In Ihrer Beantwortung von Frage 2. meiner Anfrage (Zl. 29.01.496) heißt es: „Laut Auskunft des Schriftführers des Protokolles der Sitzung des Gemeindevorstandes von Bezau vom 29. März 2012 hat sich der Bürgermeister aufgrund der Befangenheit nicht an der Abstimmung beteiligt.“ Hat Bürgermeister Fröwis am 29.3.2012 in der 21. Sitzung des Gemeindevorstandes bei der Abstimmung von Tagesordnungspunkt 3. (Grundgeschäfte „Betreutes Wohnen“) das Sitzungszimmer verlassen oder war er bei der Abstimmung anwesend und hätte sich somit der Stimme nicht enthalten dürfen?

Laut Auskunft der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung dürfen sich gemäß § 44 Abs. 2 Gemeindegesetz in der Gemeindevertretungssitzung anwesende Stimmberechtigte nicht der Stimme enthalten; dies gilt nach § 59 Abs. 4 sinngemäß auch für den Gemeindevorstand.
Ein Gemeindevorstandsmitglied bzw. ein Gemeindevertreter, der sich entgegen dem Gesetz der Stimme enthält, gibt keine Stimme ab und ist daher bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen außer Betracht zu lassen (vgl. Häusler/Müller, Das Vorarlberger Gemeindegesetz4, 111). Dieses Stimmverhalten hat darüber hinaus keine weiteren rechtlichen Folgen.

2. Warum ist im Protokoll der Gemeindevorstandssitzung vom 29.3.2012 kein schriftlicher Vermerk, dass sich Bgm. Fröwis für befangen erklärt? Die Befangenheitserklärung des Vizebürgermeisters ist jedoch schriftlich festgehalten. Wie können Sie sich diese Tatsache erklären?

Laut Information der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung ist gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindegesetz über die „Beschlüsse des Gemeindevorstandes“ eine Verhandlungsschrift zu führen. Im Protokoll über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. März 2012, in der auch die Mitglieder des Gemeindevorstandes anwesend waren, ist die gegenständliche Befangenheit des Bürgermeisters vermerkt. Im Protokoll der Gemeindevorstandssitzung vom 29. März 2012 ist ein Hinweis auf die Befangenheit des Bürgermeisters nach Auskunft des Protokollführers unterblieben.

3. Wer war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 29.3.2012 rechtmäßiger Eigentümer der Liegenschaft GST-NR .405?

Laut Mitteilung der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung hat eine Erhebung ergeben, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gemeindevorstandes insgesamt zehn Privatpersonen, darunter Bürgermeister Georg Fröwis, grundbücherliche Eigentümer des GST-NR .405 waren. Dieses Grundstück war Gegenstand des Kaufvertrages zwischen dem Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ und den privaten Grundeigentümern.

4. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Bürgermeister Georg Fröwis die Verhandlungen mit seinen eigenen Verwandten (Cousins) über eine Verbesserung des Tauschverhältnisses von ursprünglich 1:3 auf 1:5 führte und Bgm. Fröwis diese Verbesserung letztendlich im Gemeindevorstand entgegen der wenige Tage zuvor gefällten klaren Willensäußerung der Gemeindevertretung (Tauschverhältnis von 1:3) durchsetzte?

Laut Erhebung der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung sowie der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurden in der nicht-öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung von Bezau am 26. März 2012 die gegenständlichen Tausch- und Kaufverträge beraten und u.a. ein Tauschverhältnis für eine Teilfläche des GST-NR 950/1 von 1:3 beschlossen. Im Zuge der weiteren Vertragsverhandlungen und Ausarbeitung der Vertragswerke durch den beauftragten Rechtsanwalt waren die Grundeigentümer nicht bereit, zu dem von der Gemeindevertretung beschlossenem Tauschverhältnis Grundflächen zu veräußern. Die Grundeigentümer forderten statt dem vorgeschlagenen Tauschverhältnis von 1:3 ein Tauschverhältnis von 1:5. Der Bürgermeister berichtete im Gemeindevorstand (Sitzung vom 29. März 2012) über das Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit den Grundeigentümern. Der Beschluss über das Rechtsgeschäft (Tauschverhältnis 1:5) wurde hierauf mit den Stimmen der nicht befangenen, anwesenden Mitglieder des Gemeindevorstandes im Dringlichkeitswege gemäß § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz gefasst. Der Bürgermeister hat in der nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 7. Mai 2012 über den gegenständlichen Beschluss des Gemeindevorstandes gemäß § 60 Abs. 4 Gemeindegesetz berichtet.

5. Durch das von Fröwis ausverhandelte bessere Tauschverhältnis ist für die Gemeinde Bezau natürlich auch ein entsprechender, klar zu beziffernder Schaden entstanden. Anstatt der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 26.3.2012 beschlossenen 3.663 m² (Tauschverhältnis 1:3) wurden aufgrund des Verhandlungsergebnisses des Bürgermeisters 6.159 m² (1:5) an gemeindeeigenen Liegenschaften getauscht. Ich frage Sie daher nochmals, ob Sie den vorliegenden Sachverhalt auch der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anzeige bringen werden, um den Verdacht des Amtsmissbrauchs prüfen zu lassen?

6. Hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständige Gemeindeaufsichtsbehörde auf den laut Anfragebeantwortung vom 23. Juli 2013 von Ihnen zur Kenntnis gebrachten Sachverhalt reagiert und wenn ja, in welcher Form?

Laut Information der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständiger Gemeindeaufsichtsbehörde wurden die gegenständlichen Grundgeschäfte im Rahmen der Vertragsfreiheit zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass ohne die Einigung über das Tauschverhältnis das Rechtsgeschäft (Erwerb der Grundflächen für „Betreutes Wohnen“) nicht zustande gekommen wäre. Der Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ hat den Ankauf der GST-NR .405 und GST-NR 950/1 ausdrücklich begrüßt und einstimmig beschlossen.

Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständiger Gemeindeaufsichtsbehörde wurde der Sachverhalt geprüft. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat den Bürgermeister auf die im vorliegenden Fall relevanten gemeinderechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Nach Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz und nach dem derzeitigen Informationsstand ist kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar. Ungeachtet dessen wird der Sachverhalt von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Prüfung vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Erich Schwärzler
Landesrat

VOL.at – 15.11.2013: FP-Chef wegen Verleumdung angezeigt – Immunität Eggers vor Aufhebung

Egger mit Anzeige wegen des Verdachts der Verleumdung konfrontiert. – © VOL.AT/ Steurer

Der Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis hat FP-Parteichef Dieter Egger wegen des Verdachts der Verleumdung angezeigt.

Das berichten die VN in ihrer aktuellen Ausgabe. Um jedoch gegen den Landesparteiobmann der Freiheitlichen ermitteln zu können, müsste zuerst dessen Immunität als Abgeordneter aufgehoben werden. Dementsprechend hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch den Vorarlberger Landtag zur Aufhebung der Immunität Eggers aufgefordert.

Nicht bestätigen wollte Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer die brisante Post vonseiten der Justiz. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag zur Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten stelle, werde der Antrag gemäß der Landtags-Geschäftsordnung in einer nicht öffentlichen Sitzung dem Rechtsausschuss zugewiesen und dort beschlossen.

Hintergrund der Anzeige sind Vorwürfe Eggers in Zusammenhang mit einem Grundankauf durch die Bregenzerwälder Gemeinde Bezau. Dem FP-Chef zufolge soll sich Georg Fröwis dabei bereichert haben. “Ich war nie Grundbesitzer”, den Vorwurf der Bereicherung lasse er nicht auf sich sitzen, so der Bezauer Bürgermeister gegenüber den VN.

ORF Vorarlberg – 15.11.2013: FPÖ-Obmann trotz Anzeige gelassen

Der Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) hat gegen Klubobmann Dieter Egger (FPÖ) eine Anzeige wegen des Verdachts der Verleumdung eingebracht. Egger sagt, er werde sich nicht hinter der Immunität verstecken und sehe die Sache eigentlich gelassen.

Zunächst hatte Dieter Egger, Klubobmann der Freiheitlichen im Vorarlberger Landtag dem Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis vorgeworfen, sich bei einem Grundankauf der Gemeinde persönlich bereichert zu haben. Fröwis hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Nun zeigte Bürgermeister Fröwis den freiheitlichen Landtagsabgeordneten bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Verleumdung an.

Egger reagiert auf Anzeige

Egger sagte am Freitag, er werde sich nicht hinter der Immunität verstecken. Er hätte die Unterlagen auch freiwillig der Staatsanwaltschaft zur Beurteilung vorgelegt und sehe die Sache eigentlich gelassen.

Landtag befasst Rechtsausschuss

Egger gehört dem Landtag seit 1999 an. Landtags-Präsidentin Gabriele Nussbaumer (ÖVP) erläuterte, dass in einer nicht-öffentlichen Sitzung zunächst die Angelegenheit dem Rechtsausschus zugewiesen werde. Danach werde in einer nicht-öffentlichen Landtagssitzung entschieden, ob die Immunität in diesem speziellen Fall aufgehoben werde oder nicht

ORF Vorarlberg – 18.11.2013: Diskussion über Immunität von FPÖ-Obmann

Die vier Landtagsklubs haben sich am Montag mit einer möglichen Aufhebung der Immunität des freiheitlichen Klubobmanns Dieter Egger auseinandergesetzt. Hintergrund ist ein Ansuchen der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Egger wurde wegen Verleumdung angezeigt.

Wird der Vorarlberger Landtag die Immunität von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger aufheben oder nicht? Darüber diskutierten am Montag die vier Landtagsclubs. Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) hatte Egger bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Verleumdung angezeigt.

Für offizielle Ermittlungen wäre die Aufhebung der Immunität Eggers Voraussetzung. Die Staatsanwaltschaft stellte ein entsprechendes Ansuchen an den Landtag. Nun verdichten sich die Anzeichen, dass der Landtag die Immunität tatsächlich aufheben könnte.

Vorentscheidung am Mittwoch

Eine Vorentscheidung zur Aufhebung der Immunität soll am Mittwoch fallen. In der erweiterten Sitzung des Landtagpräsidiums soll ein Fahrplan fixiert werden, so ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück.

Frühstück sagt, er könne sich gut vorstellen, dass sich alle vier Kubobleute auf einen gemeinsamen Antrag in der Immunitätsfrage einigen. Dann könnte man sich eine außerordentliche Landtagssitzung sparen und die Angelegenheit würde trotzdem dem Rechtsausschuss in der kommenden Woche zugewiesen werden, so Frühstück.

ÖVP will sich nach Egger richten

Auf die Frage, ob der ÖVP-Klub im Rechtsausschuss und in der Landtags-sitzung im Dezember für eine Aufhebung der Immunität Eggers stimmen werde, verweist Frühstück auf Egger. Man werde sich in dieser Frage nach Egger richten. Wenn Egger sich für eine Aufhebung ausspreche, werde man dem folgen.

Dieter Egger selbst sprach sich am Montag für die Aufhebung seiner Immunität aus. Egger sagte, er wolle eine öffentliche Behandlung im Landtag. Er habe nichts zu verbergen und wolle die Sache geklärt wissen.

Derzeit scheint deshalb alles auf eine Aufhebung der Immunität Eggers zu deuten und auch eine öffentlich Abstimmung. Auch SPÖ und Grüne sprachen sich zuletzt für die Aufhebung aus.

ORF Vorarlberg – 20.11.2013
Grüne gegen Aufhebung der Immunität von Egger

Im Landtagspräsidium ist Mittwochvormittag eine erste formale Vorentscheidung über die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Obmann Dieter Egger gefallen. Der Antrag wurde dem Rechtsausschuss des Landtages zugewiesen. Die Grünen sprechen sich gegen die Aufhebung von Eggers Immunität aus.

In der Sitzung des erweiterten Landtagspräsidiums im Landhaus ging es am Mittwoch um formale Fragen, die bis zu einer Abstimmung im Landtag erledigt werden müssen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde folglich dem Rechtsausschuss des Landtags zugewiesen. Der Rechtsausschuss wird den Antrag dann dem Landtag zuweisen, der in der Dezembersitzung entscheiden wird.

Hintergrund ist eine Anzeige des Bezauer Bürgermeisters Georg Fröwis (ÖVP). Er hat Egger wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Ersuchen der Staatsanwaltschaft stattgeben

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sagte nach der Sitzung am Mittwoch, man habe zunächst intensiv über den Stellenwert der Immunität der Abgeordneten diskutiert. Der ÖVP-Klub vertrete die Position, dass der Landtag dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft stattgeben soll. Wenn die Behörde davon ausgehe, dass in diesem Fall etwas zu untersuchen ist, dann soll sie die Möglichkeit haben, dies zu tun, sagt Frühstück. Außerdem habe sich Egger selbst dafür ausgesprochen, seine Immunität aufzuheben, um die Vorwürfe klären zu können.

Grüne lehnen Aufhebung der Immunität ab

Die Vorarlberger Grünen werden der Aufhebung der Immunität von FPÖ-Landesparteichef Dieter Egger nicht zustimmen. Man wolle keinen Präzedenzfall dafür schaffen, dass Abgeordnete in Zukunft mit Klagen eingedeckt werden, teilte die Stellvertretende Grünen-Klubobfrau Katharina Wiesflecker am Mittwoch in einer Aussendung mit. Ein strafrechtliches Vergehen Eggers könne sie nicht erkennen, so Wiesflecker.

Grüne erkennen kein strafrechtliches Vergehen

Der FPÖ-Landesparteichef habe im vorliegenden Fall im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Abgeordneter gehandelt und die Befangenheit sowie die direkte Beteiligung des Bürgermeisters von Bezau (Bregenzerwald), Georg Fröwis (ÖVP), an einem fragwürdigen Grundstücksgeschäft thematisiert. „Wo hier ein strafrechtliches Vergehen sein soll, ist mir schleierhaft“, erklärte die Grünen-Politikerin. Fröwis könne Egger jederzeit zivilrechtlich auf Unterlassung bestimmter Aussagen oder üble Nachrede klagen, die Anzeige des Bürgermeisters bei der Staatsanwaltschaft sei aber nicht zu verstehen.

Dass Egger die Aufhebung der Immunität befürwortet, sei aus „politisch-taktischen Gründen“ nachvollziehbar, befand Wiesflecker. Dennoch gehe es nicht an, „dass Abgeordnete wegen Äußerungen, die aufgrund von Unterlagen durchaus ihre Berechtigung haben, strafrechtlich verfolgt werden“.

Ritsch: Fröwis als Auskunftsperson

SPÖ-Chef Michael Ritsch spricht von einem „heißen Lauf“, wenn die Auslieferung ein Instrument sein soll, um die Opposition mundtot zu machen. In den Unterlagen, die Egger bereitgestellt habe, gebe es keinen Hinweis, dass er etwas falsch gemacht habe. Ritsch will deshalb, dass Bürgermeister Fröwis im Rechtsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung steht.

ORF Vorarlberg – 25.11.2013
Bezauer Bürgermeister nicht in Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss des Landtages beschäftigt sich am Mittwoch mit der Aufhebung der Immunität von FPÖ-Obmann Dieter Egger. Mittlerweile ist auch klar, dass der Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis nicht als Auskunftsperson in die Ausschusssitzung kommen wird.

Dass Georg Föwis den Abgeordneten im Rechtsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen soll, hat die SPÖ ins Spiel gebracht. In den Unterlagen, die Dieter Egger den Klubobleuten bereitgestellt hatte, gebe es keine Hinweise, dass er etwas falsch gemacht habe, so SPÖ-Chef Micheal Ritsch. So forderte Ritsch, dass Fröwis im Ausschuss erscheint.

Fröwis noch nicht eingeladen

Der Bürgermeister winkt aber ab. Er habe zwar noch keine Einladung bekommen, trotzdem stehe jetzt schon fest, dass er am Mittwoch nicht in den Ausschuss kommen will.

Wie Fröwis erklärt, gehe es in dieser Sitzung nur um die Immunität Eggers und nicht um die Inhalte und Hintergründe seiner Anzeige. Sämtliche Rechtsauskünfte müsse die Staatsanwaltschaft geben.

ORF Vorarlberg – 27.11.2013

Rechtsausschuss für Aufhebung der Immunität

Der Rechtsausschuss des Landtags hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, die parlamentarische Immunität von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger aufzuheben. Für diese Aufhebung gestimmt haben allerdings nur die Abgeordneten der ÖVP.

Dieter Egger selber hat sich der Stimme enthalten; alle anderen Abgeordneten der Opposition waren gegen die Aufhebung der Immunität. Wenn der Landtag das Ergebnis dieser Abstimmung bestätigt, kann die Staatsanwaltschaft gegen Egger ermitteln, wegen der Anzeige des Bezauers Bürgermeister Fröwis wegen Verleumdung.

Frühstück: Beigeschmack würde bleiben

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück meint dazu, es sei für jeden Einzelfall zu beurteilen, ob es sinnvoll sei, die Immunität aufzuheben oder nicht. Hier sei die ÖVP der Ansicht gewesen, dass eine Aufhebung sinnvoll sei: Es sei eine Sache von einem Politiker der ÖVP gegen einen der FPÖ. Hier würde ein Beigeschmack bleiben, wenn sie nicht aufgehoben würde, sagte Frühstück. Dennoch sei die ÖVP mit ihrer Ansicht alleine geblieben.

Anzeige durch Bürgermeister

Der FPÖ-Landesparteichef soll den Bürgermeister von Bezau, Georg Fröwis (ÖVP), im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde der Befangenheit und Bereicherung bezichtigt haben. Fröwis zeigte Egger Mitte November wegen Verleumdung an, woraufhin die Staatsanwaltschaft Feldkirch den Landtag um die Aufhebung der Immunität Eggers ersuchte – nur so können Ermittlungen geführt werden. Egger selbst hatte seine Auslieferung seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn stets befürwortet.

Abgeordnete der FPÖ gegen Aufhebung

Für Überraschung sorgte das Abstimmungsverhalten der FPÖ-Mandatare im Ausschuss – sie wollten von einer Aufhebung der Immunität Eggers nichts wissen, obwohl dieser selbst sich stets dafür ausgesprochen hatte. „Es gibt keinen Klubzwang. Die Abgeordneten haben nach der Beurteilung des Falles entschieden“, sagte Egger nach Abschluss der Ausschusssitzung. Persönlich betonte er weiterhin, nichts Unwahres gesagt und ein reines Gewissen zu haben. Egger sagte, er sei durchaus daran interessiert, dass die Justiz die Verleumdungsvorwürfe prüft, die der Bezauer Bürgermeister gegen ihn erhoben hat. Er lasse sich durch diese Klage nicht mundtot machen. Aber natürlich bestehe die Gefahr für Oppostionspolitiker, dass sie durch solche Strafverfahren eingeschränkt werden.

Opposition befürchtet Präzedenzfall

Freiheitliche, Grüne und SPÖ waren der Ansicht, dass Egger im vorliegenden Fall im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Abgeordneter gehandelt habe. Ein strafrechtliches Vergehen sei nicht zu erkennen. Vielmehr sei zu befürchten, dass mit der Aufhebung der Immunität von Egger ein Präzedenzfall dafür geschaffen werde, dass Abgeordnete in Zukunft mit Klagen eingedeckt werden. So werde die politische Arbeit der Opposition verunmöglicht.

Endgültige Entscheidung Mitte Dezember

Mitte Dezember wird im Landtag endgültig über die Immunitätsaufhebung von Dieter Egger abgestimmt, ein anderes Ergebnis als im Rechtsausschuss ist aber nicht zu erwarten.