Skandalregister der Bezauer Liste – Stand: A bis M

19.2.2015 – Skandalregister der Bezauer Liste

Die Bezauer Liste bzw. ihr Bürgermeister-Kandidat fürchten sich offenbar sehr vor der Wahrheit und lehnen deshalb jede sachliche Diskussion mit mir als Bürgermeister-Kandidat der Bezaubernden Demokraten ab.

Gerhard Steurer hat zuerst gegenüber mir und zuletzt gegenüber den VN das öffentliche Gespräch mit mir verweigert. Offensichtlich will die Bezauer Liste ihr langes Skandalregister einfach totschweigen.

Ich werde daher in den verbleibenden Tagen bis zur Wahl des Bürgermeisters und der Gemeindevertretung am 15.3.2015 nach und nach auf diesem Forum Auszüge aus dem Skandalregister der Bezauer Liste der vergangenen Jahre veröffentlichen.

Also: Bitte nicht nur jammern und schimpfen, sondern weitersagen – Bezau, wach auf!

20.2.2015 – Skandalregister A: Postenschacher bei der Bestellung von Gerhard Steurer zum Geschäftsführer des Sozialzentrums Bezau

Es ist ein Skandal, wie 2013 die Bestellung von Gerhard Steurer (Fraktionsführer der Bezauer Liste) zum Geschäftsführer des Sozialzentrums Bezau erfolgte.
Die Obfrau des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Bezau, ÖVP-NR Anna Franz (Altbürgermeisterin und Gemeindevertreterin der Bezauer Liste), hat die Verbandsversammlung lt. Niederschrift vom 3.6.2013 vor vollendete Tatsachen gestellt, Gerhard Steurer als neuen Geschäftsführer präsentiert und von den 21 Bewerbungen nicht einmal jene 2 BewerberInnen genannt (!), die vom Personalberatungsbüro neben Gerhard Steurer in die engere Auswahl genommen wurden …

Wikipedia: „Als Postenschacher beschrieben wird im österreichischen Deutsch die Machtaufteilung in der öffentlichen Verwaltung als besondere Form der Korruption. In der Regel wird unter diesem Begriff die Zuteilung von Posten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung beziehungsweise ohne besondere Qualifikationserfordernisse bezeichnet. Diese Postenbesetzungen können einerseits parteipolitischer Art sein oder aus Machtinteressen politischer oder wirtschaftlicher Art erfolgen. Der Postenschacher ist üblicherweise eine Folge der Freunderlwirtschaft.“

Bezauberndes Bezau, wach auf!

21.2.2015 – Skandalregister B: Ausschluss aus der Bezauer Liste – Vereinbarung mit Tourismusverein – Schaffung Umweltamt


Am 9.3.2009 übergab mir Gerhard Steurer einen Brief der Bezauer Liste, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Bezauer Liste am 6.3.2009 meinen Ausschluss beschlossen habe.

Im VN-Artikel „In Bezau wird mit Gift gespritzt“ vom 20.2.2015 heißt es u.a.: “ …. in seiner Funktion als Leiter des Tourismusbüros, die Winkel von 1998 bis 2009 ausübte, kam es zu Zerwürfnissen mit Mitarbeitern. Seit 2009 leitet der Bürgermeisterkandidat das extra wegen ihm geschaffene Umweltamt.“

Da ist VN-Redakteur Klaus Hämmerle offensichtlich einer Fehlinformation „aufgesessen“ (Zerwürfnisse mit Mitarbeitern). In der Vereinbarung bzw. Erklärung des Tourismusvereins vom 9.4.2009 heißt es dazu ausdrücklich:
„Die Vorstandsmitglieder des Tourismusvereins Bezau erklären, dass sie keine Anschuldigungen gegenüber dem Tourismusbüroleiter Gottfried Winkel vorgebracht haben bzw. kein Anlass besteht, solche vorzubringen. Während seiner Amtszeit als Tourismusbüroleiter gab er keinen Anlass für irgendeine Kündigung von Mitarbeitern des Tourismusvereins Bezau.“

Trotzdem wurde extra das Umweltamt geschaffen und bei der diesbezüglichen GV-Sitzung am 11.5.2009 wurde lt. Niederschrift mit keinem Wort erwähnt, warum es dieses Amt braucht und für was dieses neue Umweltamt zuständig ist!

Übrigens I: Heute habe ich bei der Polizei nun endgültig Anzeige erstattet, weil fast alle Wahlplakate der „Bezaubernden Demokraten“ im sogenannten „Tempelbezirk“ (Kirche bis Schuhhaus Fröwis)  bereits zum 3. Mal innerhalb von 5 Tagen fast vollständig zerstört bzw. heruntergerissen wurden!

23.2.2015 – Skandalregister C: Dringlichkeitsbeschluss des Gemeindevorstandes zum 60.000 (!!) Euro-Schaden der Gemeinde

Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 29.3.2012 (zum Schaden für die Gemeinde) in einem daher m.E. rechtswidrigen Dringlichkeitsbeschluss – ein solcher ist nämlich nur gestattet, wenn in dringenden Fällen ein Beschluss der Gemeindevertretung ohne Gefahr eines Schadens FÜR die Gemeinde nicht abgewartet werden kann – einstimmig beschlossen, der Forderung der 3 Grundeigentümer auf ein Tauschverhältnis von 1:5 (statt 1:3) stattzugeben (Betreutes Wohnen).
Von diesem Dringlichkeitsbeschluss profitierte also nicht die Gemeinde, sondern die Verkäufer (damit auch der Bürgermeister) der Bauparzelle Nr. 405 (HNr. 183), die sich die ab 1.4.2012 eingeführte Umwidmungsabgabe erspart haben.

Im gegenständlichen Vertrag wurde dann der ursprünglich angeführte Kaufpreis von 92.385,- Euro trotz der um 2/3 vermehrten Grundfläche belassen! Somit fehlen in der Gemeindekassa die von mir bereits bei der Genehmigung des Rechnungsabschlusses am 8.7.2103 erwähnten rund 60.000 Euro! Davon hätten die Gemeinden Reuthe und Mellau zusammen rund die Hälfte bezahlen müssen.

Eine leider wahre Korruptions-Geschichte aus Bezau

Bezauer Gemeindevertreter Gottfried Winkel fordert die Staatsanwaltschaft auf, wegen Untreue zu ermitteln, weil in Bezau mehr als eine halbe Million Euro „in den Sand gesetzt wurde“.

Noch-Bürgermeister Georg Fröwis – gegen den innerhalb kurzer Zeit bereits zum zweiten Mal die Staatsanwaltschaft ermittelt – wirft Gottfried Winkel vor, er hätte als Gemeindebediensteter von der Gemeinde 200.000 Euro kassiert fürs Nichtstun.

Bei der Gemeindevertretungs-Sitzung am 2. Februar hat Winkel daher folgende 3 Anträge zur Tagesordnung gestellt:

1. Antrag: Bei der GV-Sitzung am 22.12.2014 hat der Bürgermeister u.a. berichtet, „dass Gottfried Winkel in den letzten 16 Jahren eine Standesamtszulage bekommen habe, obwohl er dafür nichts tue. Das sei rechtlich zwar in Ordnung, aber moralisch nicht.“ Der Bürgermeister hat dabei aber nichts davon gesagt, dass Gottfried Winkel immer sehr wohl bereit und willens war, die entsprechenden Leistungen zu erbringen, die Gemeinde dies aber verhindert hat.

Ich beantrage daher, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der heutigen GV-Sitzung zu nehmen:
„Beratung und Beschlussfassung über eine Anzeige an die Korruptions-Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt wegen des Verdachtes auf Untreue gem. § 153 Strafgesetzbuch.“

2. Antrag:
„Entschuldigung von Bürgermeister Georg Fröwis wegen der oben erwähnten Aussage (üble Nachrede/Verleumdung) bei der GV-Sitzung am 22.12.2014“

3. Antrag:
„Beratung und Beschlussfassung über die Wiederbestellung des Gemeindeangestellten Gottfried Winkel als Standesbeamter der Marktgemeinde Bezau“

Alle 3 Anträge wurden von den Vertretern der Bürgermeister-Partei einstimmig niedergeschmettert.

Wie kam es dazu?

Nachdem Gottfried Winkel 1997 beim Arbeitsgerichtet den Prozess gegen seine fristlose Entlassung bei der Gemeinde gewonnen hatte, hat diese einen Vergleich beschlossen.
In diesem Vergleich wurde u.a. vereinbart, dass Winkel als zukünftigem Leiter des Tourismusbüros das selbe Gehalt wie vorher als Gemeindesekretär und Standesbeamter bezahlt wird. Die Gemeinde hat ihn jedoch nicht mehr zum Standesbeamten bestellt, sondern „nur“ noch das Gehalt bezahlt.

Im Mai 2009 hat die Gemeindevertretung u.a. mit den Stimmen von Georg Fröwis, Gerhard Steurer und Anna Franz ohne triftigen Grund beschlossen, ein „Umweltbüro Bezau“ einzurichten und Gottfried Winkel als dessen Leiter zu bestellen. Laut Protokoll wurde dabei kein einziges Wort über die tatsächliche Notwendigkeit und die Aufgaben eines Umweltamtes gesprochen, von Kompetenzen gar nicht zu reden.

Für dieses Umweltamt wurde aber kein Büro im Gemeindeamt zur Verfügung gestellt, sondern eine damals leerstehende Klasse der Volksschule. Im Herbst 2013 wurde dieser Klassenraum von der Volksschule benötigt und weil der Bürgermeister für das Umweltamt in ganz Bezau kein Büro aufgetrieben hat, wurde dafür ein Heimarbeitsplatz geschaffen.
Für den bestbezahlten Gemeindeangestellten (Monats-Bruttobezug derzeit 5.560,16 Euro) hat die Marktgemeinde Bezau also kein Büro – nur einen PC und ein Handy.

Obwohl dem Bürgermeister natürlich aus eigener Erfahrung und den ihm vorliegenden Arbeitsaufzeichnungen von Gottfried Winkel bekannt war, dass für diese Arbeiten kein eigener Dienstposten notwendig wäre und daher auf Grund der wenigen Arbeit auch kaum Aufzeichnungen möglich sind, verlangte er 2013 von Gottfried Winkel noch genauere Arbeitsaufzeichnungen als bisher. Außerdem „ermahnte“ er ihn für „dieses Fehlverhalten“ und das „negative Verhalten werde in der Leistungsbeurteilung berücksichtigt“. “Wenn er die ihm aufgetragene Aufzeichnungspflicht weiterhin verweigere oder nicht in der gebotenen Sorgfalt erfülle, werde sein Dienstverhältnis durch Kündigung bzw. Entlassung beendet“, so der Bürgermeister zu Winkel.

Insgesamt (Umweltamt und Standesamt) wurden in Bezau durch dieses Vorgehen von Bürgermeister und Gemeindevertretung weit mehr als eine halbe Million (!) Euro Steuergeld aus der Gemeindekassa „in den Sand gesetzt“.

Anmerkung: Es ist mir als direkt Betroffenem nicht leicht gefallen, diesen Schritt an die Öffentlichkeit zu machen.
Die jahrelangen – sogar von jenen, die das beschlossen haben! – vorgebrachten Anschuldigen wegen meines Bezuges als Gemeindebediensteter zwingen mich jedoch dazu. Nur so ist es mir möglich, die unberechtigten Vorwürfe gegen mich zurück zu weisen und der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen!

Selbstverständlich gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

26.2. – Skandalregister F: 35.000 Euro und kein Ende

Gutachter Roland Berchtold, Zeugeneinvernehmung Landespolizeidirektion Vorarlberg vom 30.4.2014:
„Etwa 1 Woche nach dieser Begehung sind mir aber Zweifel über die Richtigkeit aufgekommen. Im Konkreten dachte ich mir, dass ich für diese Bruchbude nie und nimmer 169.833 EUR zahlen würde.“
„Diese berichtigte Bewertung habe ich daraufhin – und da bin ich mir jetzt ganz sicher – bei der Sekretärin des Bürgermeisters abgegeben. Ich habe das Gutachten persönlich abgegeben und die Sekretärin angewiesen, diese aktualisierte/berichtigte Version gegen die alte auszutauschen und die nicht mehr gültige zu vernichten.“

Abschlussbericht Landespolizeidirektion Vorarlberg vom 10.6.2014:
„Bürgermeister Georg Fröwis stellt in seinen bisherigen Vernehmungen die ihm zur Last gelegten Vorwürfe der Untreue und Bestechlichkeit entschieden in Abrede und beteuert nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Gleichzeitig räumt er in seiner zuletzt stattgefundenen Vernehmung am 8.5.2014 aber ein, dass wenn das hier bereits mehrfach zitierte und mit dem geringeren Verkehrswert ausgewiesene Gutachten den Tatsachen entspreche, er zu einer Schadenswiedergutmachung bereit wäre.“

GV-Sitzung 3.11.2014, Allfälliges
Weiters stellt Gottfried Winkel die Frage, ob schon jemand von den Verkäufern des Hauses Ellenbogen 183 (Projekt „Betreutes Wohnen“) seinen Anteil an den insgesamt rund 35.000 Euro zurückbezahlt habe, die – auf Grund eines falschen Gutachtens – vom Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau bzw. den Gemeinden Bezau, Reuthe und Mellau zuviel bezahlt wurden?
Sowohl der Bürgermeister als auch die Obfrau des Gemeindeverbandes Anna Franz wissen derzeit von keinen Zahlungen an die Gemeinde bzw. den Gemeindeverband.

Bezau, wach auf

27.2. – Skandalregister G: Anna Franz und die 35.000 Euro

Abschluss-Bericht Landespolizeidirektion Vorarlberg vom 10.6.2014:
„Fakt ist, dass – lt Aussage der Obfrau des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Bezau (Anm.: Anna Franz) – auf die Richtigkeit der von Bürgermeister Georg Fröwis vorgelegten Urkunden vertraut wurde und der Gemeindeverband in Kenntnis eines niedrigeren Gutachtens sicherlich nicht bereit gewesen wäre, 180.000,– Euro für diese (im Miteigentum des Bürgermeisters stehende) Liegenschaft zu bezahlen.“

Bericht G. Winkel von der GV-Sitzung am 22.12.2014:

Gottfried Winkel stellt fest, dass ursprünglich für das gesamte Projekt mit Kosten von 2 Mio. Euro gerechnet wurde, jetzt sind es bereits 3 Millionen.
Er urgiert die offenen Kosten von rund 62.000 Euro (für den Grundtausch 1:5 statt wie von der Gemeindevertretung beschlossen 1:3) und die rund 35.000 Euro aus dem Grundgeschäft Haus Nr. 183 (2. Gutachten).
Laut Zeugeneinvernehmung vom 30.4.2014 bei der Landespolizeidirektion hatte der Gutachter Zweifel über die Richtigkeit seines 1. Gutachtens und meinte, „im Konkreten dachte ich mir, dass ich für diese Bruchbude nie und nimmer 169.833 Euro zahlen würde“ und hat später ein um rund 35.000 Euro niedrigeres Gutachten im Gemeindeamt abgegeben.
Laut Abschluss-Bericht der Landespolizeidirektion vom 10.6.2014 hat Bürgermeister Georg Fröwis in seiner zuletzt stattgefundenen Vernehmung am 8.5.2014 eingeräumt, „dass wenn das hier bereits mehrfach zitierte und mit dem geringeren Verkehrswert ausgewiesene Gutachten den Tatsachen entspreche, er zu einer Schadenswiedergutmachung bereit wäre“.
Heute schaut offenbar alles wieder ganz anders aus: Mehrere GV (u.a. Anna Franz und Gerhard Steurer) bezweifeln jetzt die Richtigkeit dieses 2. Gutachtens, u.a. weil es keine Unterschrift trage. Außerdem stellt Anna Franz fest, dass das 2. Gutachten „unter dubiosen Umständen“ ins Gemeindeamt gekommen sein muss!

GV-Niederschrift 22.12.2014:

Anna Franz erläutert nochmals die Vorgehensweise bezüglich der Bewertung dieser Liegenschaften. Offensichtlich wisse niemand, wie das zweite Gutachten, welches mit selbigen Datum wie das von Berchtold ausgestellt wurde, in die Gemeindeverwaltung gelangt sei. Des Weiteren sei dieses zweite Gutachten nicht unterschrieben worden. Bei der letzten Sitzung des Gemeindeverbandes wurde diese Thematik ausführlich besprochen. Sie wiederholt, dass der Gemeindeverband den Kauf der Liegenschaften einstimmig beschlossen habe.
Steurer Gerhard wiederholt, dass lediglich ein unterzeichnetes Gutachten vorliege. Seiner Meinung nach sei ein nicht unterfertigtes Schriftstück kein gültiges Dokument, da könne nicht von einem zweiten Gutachten gesprochen werden.
Bgm. Georg Fröwis erläutert, dass er von diesem zweiten Gutachten nichts gewusst habe. Er wiederholt, dass er bei einem etwaigen Schaden zur Rückzahlung bereit sei. Jedoch müsse dazu der „Geschädigte“ sagen, dass zuerst ein Schaden festgestellt und beziffert werden müsse.

28.2.2015 – Skandalregister H: Was hält G. Steurer eigentlich von Demokratie und Rechtsstaat?

Am 17.11.1997, im noch “jugendlichen” Alter von 42 Jahren, schrieb G. Steurer seinen wohl bekanntesten Leserbrief an die VN, obwohl dieser gar nicht veröffentlicht wurde – zu seinem Glück!
Was geht in einem 42-Jährigen vor – der Matura hat – wenn er u.a. folgendes schreibt:

– „Das Problem , das sich in Bezau stellt , ist wohl nicht in erster Linie ein Rechtsbruch G. Winkels (darüber wird voraussichtlich ein Gericht befinden) , sondern liegt vielmehr auf der menschlichen Seite.”
Es gab KEINEN Rechtsbruch G. Winkels, weil die Gemeinde Bezau zu diesem Zeitpunkt wegen meiner gesetzwidrigen Entlassung BEREITS verurteilt WAR.

– „Wobei die großen Reibungspunkte sicherlich nicht in einer DURCHAUS LEGITIMEN Oppositionspolitik G. Winkels zu suchen sind.“
– „Die großen vorhandenen Risse …. geschlossen werden, sondern einzig und allein durch einen ENDGÜLTIGEN RÜCKZUG G. Winkels aus der GEMEINDESTUBE.“
Wusste G. Steurer nicht mehr – als er den zweiten Satz geschrieben hat – was er ein paar Zeilen weiter oben geschrieben hat?
Oder hat er den Sinn dieser beiden Sätze nicht erfasst?

– „Mir stellt sich die Frage, warum im Gemeindedienst mehrere Mitarbeiter ihren Dienst bei Wiedereintritt G. Winkels quittieren würden“.
Kein einziger der Mitarbeiter im Gemeindeamt ist bei meinem Wiedereintritt gegangen!

Damals (1997) wurde mir geraten, ich solle G. Steurer wegen übler Nachrede und Rufschädigung anzeigen. Dass ich es nicht getan habe, war aus heutiger Sicht ein Fehler.
VN 20.2.2015: “Gerhard Steurer ist ein passionierter Gegner Winkels seit Battlog-Zeiten. Jüngste Eskalation des Konflikts mit Winkel: Der Vorwurf, dass dieser unter dem Deckmantel der Anonymität auf seiner Homepage ehrenrührige und kreditschädigende Beiträge gegen ihn, Steurer, zulasse. Unter anderem behauptet dort ein Schreiber, Steurer habe nach seiner Tätigkeit im Spielkasino Kleinwalsertal noch Monate ohne zu arbeiten ein Gehalt bezogen. „Das sind ehrenrührige Aussagen, die den Tatbestand der üblen Nachrede sowie der Kredit- und Ruf­schädigung erfüllen“, zürnt Steurer.”

Nur weil jemand die Wahrheit gesagt hat, dass er mit einem “Golden Handshake” beim Kasino gegangen ist! Warum macht G. Steurer keine Anzeige?
Wenn sich G. Steurer 1997 schon so viele Fragen gestellt hat, warum hat er sich selber die logische Frage nicht gestellt:
Könnte es sein, dass Gottfried Winkel IM RECHT IST und die anderen im Unrecht?

Warum stellt er sich diese Frage vor allem auch nicht jetzt, als Georg Fröwis als Letzter von damals (1997/98) gehen musste und ich noch immer da bin?
Nein! Er profitiert als nächster nach Anna Franz und Georg Fröwis von meinem “Durchhaltevermögen” und verhält sich trotzdem gleich wie seine Vorgänger.
Er verweigert jede öffentliche Diskussion mit mir (warum wohl?), schweigt zu allen Vorwürfen gegen ihn und ist nicht einmal nach meiner Anzeige bei der Polizei in der Lage, seine Anhänger davon zu überzeugen, dass es sich nicht gehört, laufend Wahlplakate der “Bezaubernden Demokraten” zu zerstören.

2.3.2015 – Skandalregister I: Auszug aus der Anzeige vom 7.1.2009

„Frau N.N. hat in einem Bezauer Restaurant eine Gästeehrung für 2 Ehepaare durchgeführt. Die Kosten für diese Gästeehrung in Höhe von 184,40 Euro (+ Geschenke für die beiden Ehepaare in Höhe von je ca. 35,- Euro) hat der Tourismusverein Bezau bezahlt.
Zweitwohnungsbesitzer werden in Bezau aber als Gäste nicht geehrt. Die beiden Ehepaare waren bei der Gemeinde Bezau in diesen 30 Jahren nicht als Gäste gemeldet und es wurde daher von den Unterkunftgebern auch keine Gästetaxe (Kurtaxe) an die Gemeinde Bezau bezahlt. Bisher bzw. zumindest in den letzten 10 Jahren wurden in Bezau keine anderen Zweitwohnungsbesitzer auf Kosten der Gemeinde geehrt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Polizeiinspektion Bezau um einen Bericht gebeten. Diese hat am 24.2.2009 folgenden Bericht erstattet:
“Nach telefonischer Rücksprache mit der Beschuldigten N.N. wird angezeigt, dass N.N. angibt, dass die Ehrung der beiden Ehepaare schon ca. 4-5 Jahre zurück liegt. Diese sollen im Rahmen der Gästeehrungen, welche nach 25 und 30 Jahren stattfinden, im Restaurant … in Bezau geehrt worden sein. N.N. gibt dazu an, dass sie damals die Zustimmung und die finanzielle Unterstützung der Gemeinde Bezau bekommen habe.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Bürgermeister Fröwis werden die Angaben N.N.’s bestätigt. Fröwis gibt an, selbst bei den Ehrungen anwesend gewesen zu sein und die finanziellen Mittel zu diesen genehmigt zu haben. Weiters gibt Fröwis bei der telefonischen Befragung an, dass es in Bezau keine eindeutige Regelung zur Gästeehrung gibt, jedoch werden Familien die 25 oder 30 Jahre lang in Bezau Gäste waren, unabhängig von Taxen, die zu bezahlen wären bzw. sind, geehrt.“

Dazu ist Folgendes festzuhalten:

Es gab im Tourismusverein Bezau – in dessen Vorstand auch Georg Fröwis seit Gründung des Vereines 1998 gesessen ist – folgende eindeutige Regelung für die Durchführung von Gästeehrungen:
Zweitwohnungsbesitzer werden nicht geehrt. An Gästeehrungen nehmen Mitglieder des Vorstandes des Tourismusvereins nicht teil. Gästeehrungen für 25 oder 30 Jahre nimmt der Bürgermeister vor.
Georg Fröwis war aber zum Zeitpunkt der Ehrung der beiden Ehepaare NOCH NICHT Bürgermeister und hat an der Gästeehrung tatsächlich auch NICHT teilgenommen!
Mit Schreiben vom 10.3.2009 hat mir die Staatsanwaltschaft Feldkirch mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen N.N. eingestellt wurde, weil gemäß § 190 Z 2 StPO kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehe.
In den ganzen 10 Jahren meiner Tätigkeit als Tourismusbüroleiter wurde – wie bereits erwähnt – sonst keine einzige Ehrung von Zweitwohnbesitzern durchgeführt!

3.3.2015 – Skandalregister J: Lech und Bezau – Wo liegt der Unterschied (abgesehen von der Meereshöhe)?

Von den 2010 erstgereihten 25 Gemeindevertretern und Ersatzleuten der Bezauer Liste kandidieren 2015 gerade noch 9 an wählbarer Stelle.
16 (!) warfen also zusammen mit dem Bürgermeister das Handtuch und werden in der neugewählten Bezauer Gemeindevertretung nicht mehr vertreten sein.

Hängt die Nicht-Abhaltung der angekündigten GV-Sitzung am 2. März vielleicht damit zusammen?
Die vom Bürgermeister für den 2. März angekündigte letzte GV-Sitzung dieser Periode hat nämlich einfach nicht stattgefunden …..
Keine Einladung, keine Absage, kein Protokoll der letzten Sitzung – einfach nichts …..

Warum keine Gemeindevertretungs-Sitzung?
Ist es die Angst, dass das Protokoll der letzten GV-Sitzung – mit den 3 brisanten Anträgen zur Tagesordnung – noch vor den Gemeindewahlen an die breite Öffentlichkeit kommt?
Oder ist es die Angst vor den von mir für diese GV-Sitzung angekündigten Enthüllungen bzw. weiteren Anträgen zur Korruption in Bezau?



4.3.2015 – Skandalregister K: Eine „heimliche“ Sitzungsniederschrift

Da die Änderungswünsche des Bürgermeisters (Streichung der persönlichen Wortmeldung zur Bestellung des Schriftführers – Punkt 2.) seitens des Schriftführers (Gottfried Winkel) nicht akzeptiert wurden, hat der Bürgermeister das Protokoll der GV-Niederschrift vom 7.6.2010 nicht unterzeichnet.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 5.7.2010 die Genehmigung der Niederschrift vertagt.

Am 20.7. hat der Bürgermeister an der Amtstafel nur einen Auszug aus der Niederschrift kundgemacht und dabei nicht nur eine starke Kürzung vorgenommen, sondern einen von mir gestellten Antrag einfach abgeändert und damit „sinnlos“ gemacht (obwohl er diesem Antrag zugestimmt hatte)!

Im Auszug im Gemeindeblatt vom 30.7.2010 fehlt alles, was im Protokoll mit roter Schriftfarbe – siehe Link unten – markiert ist!! Man könnte fast sagen, was nicht vom Bürgermeister gesagt wird, hat im Gemeindeblatt offenbar nichts verloren.
Der Punkt 2 der Niederschrift wurde von der GV am 6.9.2010 einstimmig (auch mit der Stimme des Bürgermeisters!!) genehmigt.
Auf der Homepage der Gemeinde wurde die Niederschrift vom 7.6.2010 als einziges Protokoll bis heute nicht kundgemacht!

5.3.2015 – Skandalregister L: 56.250 Euro für billige Wahlwerbung?

Bei der GV-Sitzung am 8.7.2013 stand u.a. auf der Tagesordnung:
„Angebot der ISK Dornbirn für die Standort- und Gemeindeentwicklung Bezau“

Auszug aus der Niederschrift:
„Anschließend gibt der Vorsitzende das Honorar und die Zahlungsbedingungen bekannt:
Für die Abwicklung des dargestellten Leistungsumfanges „Standort- und Gemeindeentwicklung Bezau“  ist ein Honorar von € 56.250,00 plus MWSt. zu veranschlagen“

Laut Gemeinde-Homepage von heute ist bisher Folgendes geschehen:

23.1.2014 (Auftaktveranstaltung) und 1. April 2014 (Workshop). Dann steht noch, dass der nächste Workshop Ende April stattfindet. Aus – Amen!

Und heute? VN-Heimat:
„Punktgenau vor den Wahlen liegt der Zwischenbericht zur Gemeindeentwicklung vor.“

Der Gemeindevertretung liegt dieser Bericht jedoch bisher nicht vor!
Inhaltlich steht in diesem ganzseitigen VN-Artikel, der wohl nur dem Bürgermeister-Kandidaten der Bezauer Liste dienen soll, überhaupt nichts:
Nichts alle leere Phrasen und Worthülsen, überhaupt kein einziger konkreter Hinweis auf die Ergebnisse!

Dass sich Dr. Mathis für so viel Steuergeld für eine solch plumpe Wahlwerbeaktion hergibt, hätte ich nicht gedacht!


6.3.2015 – Bezauer SKANDALREGISTER M: Treten Sie sofort zurück, Kandidat Steurer, bevor Sie antreten!

„Punktgenau vor den Wahlen liegt der Zwischenbericht zur Gemeindeentwicklung vor“. So lautet die Schlagzeile eines Zeitungsartikels vom Donnerstag, 5. März. Weiters ist dort zu lesen, „Allen voran Bürgermeisterkandidat Gerhard Steurer, der in der Steuerungsgruppe für die Gemeindeentwicklung mitwirkt, soll dafür sorgen, dass Bezau dieses Projekt zügig weiterführen und zum Abschluss bringen wird.“

Nur: Es gibt gar KEINEN (!) Bericht. Der Bürgermeisterkandidat der „Bezaubernden Demokraten“, Gemeindevertreter Gottfried Winkel, wollte am Freitag, den 6. März, diesen Bericht beim Bürgermeister holen. „Es gibt keinen Bericht“ war die Antwort von Georg Fröwis, „die Gemeindevertretung wird dann schon einen Bericht bekommen“. Die Zeitung hat also aus einem Bericht zitiert, den es noch gar nicht gibt. Das ist mehr als ungeheuerlich und ein grobe Wählertäuschung!

Tatsächlich hat die erwähnte Steuerungsgruppe unter Gerhard Steurer nämlich laut Gemeinde-Homepage am 23. Jänner 2014 eine Auftaktveranstaltung durchgeführt und dann noch am 1. April einen Workshop abgehalten. Vom dort angekündigten 2. Workshop Ende April ist schon nichts mehr zu lesen. Das war’s dann auch schon – seitdem ist Sendepause.

Jetzt wird wenige Tage vor den Gemeindewahlen ein angeblicher Zwischenbericht in die Medien gebracht, den es aber tatsächlich gar nicht gibt!

Offensichtlich will Gerhard Steurer kurz vor den Wahlen noch schnell mit etwas punkten, das es gar nicht gibt bzw. wofür er als dafür Verantwortlicher seit bald einem Jahr laut Gemeindehomepage nichts mehr getan hat.

Gottfried Winkel fordert daher: „Treten Sie sofort zurück, Kandidat Steurer, bevor Sie antreten!“