Startseite Forum
Bauverhandlung
Gottfried Winkel, Sandriese 542, 6870 Bezau
An die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Herrn Kurt Gräßl
Bahnhofstr. 41, 6901 Bregenz, per Mail, bhbregenz@vorarlberg.at
Bezau, am 19.12.2022
Kundmachung Zl. BHBR-II-4101k-22/2022-14 vom 24.11.2022
Marktgemeinde Bezau, Neubau Volksschule und Kindergarten – Einwand
Sehr geehrter Herr Gräßl,
als häufiger Besucher der Einrichtungen (u.a. Apotheke) des sogenannten Amtsgebäudes in Bezau, Platz 39 (GST-NR .192 – direkt neben dem geplanten Neubau) bringe ich zum beantragten Bauvorhaben Neubau Volksschule und Kindergarten folgenden Einwand vor:
Mit Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Bezau vom 23.7.2021 wurde die Straße GST-NR 3092/1 und 3092/2, GB 91003 Bezau, im Bereich unterhalb des Friedhofs, beginnend ab der Stiege zum Hauptportal der Pfarrkirche Bezau bis zum Marktgemeindeamt Bezau für den gesamten Fahrzeugverkehr – ausgenommen Radfahrer – gesperrt.
Damit standen auch die Parkplätze beim bzw. in der Nähe des Gemeindeamtes bzw. des Kindergartens (Haus Nr. Platz 375) auf Grund der obigen Verordnung (Sperre der Straße westlich der Kirche bzw. des Friedhofes) nicht mehr zur Verfügung, d.h. keine Parkmöglichkeit beim Gemeindeamt und Kindergarten.
Daher kam es seither oft vor, dass die privaten Parkplätze daneben beim Amtsgebäude (u.a. Apotheke, Tourismusbüro, Bezirksgericht) belegt waren bzw. von Besuchern des Hauses Platz 375 (Gemeindeamt/Kindergarten) benützt wurden.
Im nun geplanten Neubau werden wie erwähnt die Volksschule und der Kindergarten untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Gebäude rund 20 Personen beschäftigt sein werden. Außerdem werden wohl immer wieder andere Personen (z.B. Eltern, Vertreter oder andere Besucher) mit ihren Autos zu diesem Gebäude vorfahren wollen, dort aber weder halten noch umkehren können. Sogar die Errichtung der Fahrrad-Abstellanlagen ist wegen der beengten Platzverhältnisse nur unter Miteinbeziehung von Nachbargrundstücken möglich.
Laut Stellplatzverordnung des Landes Vorarlberg sind bei Betriebsstätten dieser Art bzw. bei Gebäuden und Anlagen für öffentliche Zwecke aber Stellplätze „nach dem voraussichtlichen Bedarf“ vorgeschrieben.
Für den geplanten Neubau ist jedoch kein Parkplatz auf dem Baugrundstück vorgesehen! In der Wettbewerbsausschreibung für den Architekturwettbewerb „Kindergarten-Volksschule Bezau“ steht auf Seite 15:
„Ruhender Verkehr
In unmittelbarer Nähe zum Planungsparameter befindet sich auf dem Gstknr 504/4 das Sicherheitszentrum (Feuerwehr, Bergrettung, Polizeiposten) mit ca. 20 oberirdischen Parkplätzen und eine bestehende Tiefgarage mit ca 52 PKW Stellplätze. Für das Projekt sind keine zusätzlichen Parkplätze gefordert.“
Bei der Einsichtnahme in die Plan- und Beschreibungsunterlagen beim Marktgemeindeamt Bezau am 9.12.2022 habe ich festgestellt, dass für den geplanten Neubau angeblich 20 Stellplätze beim Sicherheitszentrum zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Bestätigung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Bezau liegt vor, obwohl er dafür nicht zuständig ist. Das Sicherheitszentrum steht nämlich nicht im Eigentum der Marktgemeinde Bezau, sondern der Gemeindeimmobilien-Gesellschaft.
Bisher gibt es auch keinen entsprechenden Gemeindebeschluss für die Anmietung von 20 Stellplätzen (jährliche Kosten für die Gemeinde rund 10.000 EURO) für den geplanten Neubau der Volksschule und Kindergarten durch die Marktgemeinde Bezau.
Die wenigen Parkplätze beim Sicherheitszentrum Bezau sind aber laut Baubewilligung für die Benutzer dieses Hauses – allen voran bei Rettungseinsätzen für die Feuerwehr – vorgesehen bzw. reserviert.
Die Tiefgarage ist zudem bereits jetzt mehr oder weniger ausgelastet und steht entgegen der Baueingabe daher für die erforderlichen Ersatz-Abstellplätze für den geplanten Neubau kaum zur Verfügung. Trotzdem sollen zusätzlich für Beschäftigte des Amtsgebäudes (u.a. Apotheke) insgesamt 7 Einstellplätze (5 davon in der Tiefgarage) reserviert werden, als Ausgleich für die 2 Fahrrad-Abstellanlagen auf dem Grund des Amtsgebäudes!
GV Stefan Meusburger hat schon am 7.3.2022 bei der Gemeindevertretungs-Sitzung gesagt, dass die Tiefgarage im Sicherheitszentrum gut belegt sei und deshalb die Gemeindebediensteten und die Pädagoginnen (Kindergarten und Volksschule) dort in Zukunft nicht mehr parken können, weil nicht genug Platz sei.
Beim Neubau der Volksschule in Andelsbuch (mit bestehendem Kindergarten) – von der Größe mit Bezau vergleichbar – sind z.B. rund 20 eigene Parkplätze geplant bzw. vorgesehen.
Durch den geplanten Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in unmittelbarer Nähe am Standort des derzeitigen Gasthauses „Hirschen“ (allerdings mit Tiefgarage), aber vor allem durch den geplanten Umbau des derzeitigen Volksschulgebäudes zu Räumlichkeiten für das Gemeindeamt und eine Arztpraxis für einen Gemeindearzt werden in der näheren Umgebung des geplanten Volksschul-Neubaues weitere zusätzliche Stellplätze erforderlich sein.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Gottfried Winkel, Bürger von Bezau
Stark gekürzter Auszug aus der Niederschrift der Baubehörde (BH Bregenz) vom 22.12.2022
Gegenstand: Marktgemeinde Bezau; Abbruch des bestehenden Gemeindeamtsgebäudes, Neubau einer Volksschule mit Kindergarten – ua Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie dem Baugesetz, aufgenommen in Bezau am 22.12.2022
[…]
Sachverhalt/Gegenstand: Die Marktgemeinde Bezau beabsichtigt am Standort des jetzigen Gemeindeamtsgebäudes mit Kindergarten und Feuerwehrbereichen (Platz 375) unter Miteinbeziehung von Nachbargrundstücken eine neue Volksschule mit zusätzlichen Räumlichkeiten für einen neuen Kindergarten zu errichten.
[…]
Ansonsten ergeben sich aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Erörterung sowie der gewonnenen Erkenntnisse im Zuge des stichprobenartigen Rundganges auf dem Baugrundstück noch folgende rechtliche, bauliche und sonstige Feststellungen:
Vom (Gesamt-)Projekt sind die Liegenschaften Gst-Nrn 503/1, 504/4 sowie 3092/1, KG Bezau, betroffen. Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse wird auf den im Akt einliegenden Grundbuchsauszug mit Abfragedatum vom 21.12.2022 verwiesen. Insoferne die Liegenschaft Gst-Nr 3092/1, KG Bezau, (römisch-katholische Pfarrkirche zum heiligen Jodok in Bezau), insbesondere durch die Verankerung der Baugrubensicherung, in die Bauführung einbezogen ist, liegt hiefür bereits die entsprechende Zustimmungserklärung im Akt ein.
Der zur Disposition stehende Neubau mit zwei Untergeschossen, einem Erdgeschoss, drei Obergeschossen sowie einem ausgebauten Dachraum weist eine überbaute Fläche von rund 650 m² und an der äußersten Stelle des Walmdaches eine Höhe von 19,7 m auf. Die Gebäudekonstruktion ist in Mischbauweise (Massiv/Holz) vorgesehen. Das Materialkonzept sieht in weiterer Folge eine Schindelfassade vor.
[…]
Die gesetzlich geforderten Bauabstände und -abstandsflächen werden gegenüber dem eingangs erwähnten Grundstück der Pfarre sowie im Weiteren gegenüber dem Nachbargrundstück der Familie Feuerstein (Gst-Nr 504/1, KG Bezau) nicht eingehalten. Auch in diesem Zusammenhang wurden mittlerweile Zustimmungserklärungen der Eigentümer/Verfügungsberechtigten zur förmlichen Einräumung von Bauabstandsnachsichten durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Baubehörde erster Instanz nachgereicht.
Anlässlich der kommissionellen Vorprüfung wurde generell davon ausgegangen, dass die für das Vorhaben maßgeblichen infrastrukturellen Einrichtungen (vgl hiezu im Besonderen § 4 BauG) eingehalten sind. Dies betrifft bspw nebst der rechtlich gesicherten Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung auch die Bereitstellung ausreichender Stellplatzflächen. Bezüglich Letzterem wurde im Vorfeld der heutigen mündlichen Zusammenkunft von einem Bezauer Bürger ein Schreiben übermittelt, in welchem darauf hingewiesen wird, dass nach dessen Auffassung dem Erfordernis zum Nachweis ausreichender Parkierflächen für Pkws nicht nachgekommen wird.
Die Situation stellt sich im Detail nunmehr so dar, dass für den Schul-/Kindergartenneubau Stellplätze sowohl unter- als auch oberirdisch im Bereich des Sicherheitszentrums nachgewiesen werden sollen. Gemäß dem Nutzungsumfang geht die antragstellende Gemeinde hiebei von einem Bedarf von 20 Pkw-Stellplatzflächen aus.
Heute wurde mit dem Bürgermeister bzw den sonstigen Projektsverantwortlichen einvernehmlich so verblieben, dass für eine finale behördliche Prüfung der Parkplatzsituation noch eine Parkplatzbilanzierung unter Berücksichtigung sämtliche Nutzungsvarianten beim Neubauprojekt (auch hinsichtlich der außerschulischen Verwendung) ausgearbeitet wird. Dieses wird in weiterer Folge noch vom bautechnischen Amtssachverständigen auf Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft.
Das Bauvorhaben weist grundsätzlich eine rechtlich gesicherte Erschließung über die Gemeindestraße mit der ausgewiesenen Gst-Nr 3036, KG Bezau, auf. Die Platzierung der Stellplätze bedingt aufgrund der örtlichen Situation eine fußläufige Querung der Liegenschaft Gst-Nr .192, KG Bezau (Objekt Platz 39). Heute sind einige Miteigentümer dieser Liegenschaft anwesend. Den erhaltenen Angaben zufolge ist wegen der Benützung des dortigen Gehweges bereits eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den jeweiligen Miteigentümern in Ausarbeitung. Eine von sämtlichen Verfügungsberechtigten unterfertigte schriftliche Vereinbarung wäre der Baubehörde gegenüber ebenso noch nachzuweisen.
[…]
Insoferne im behördlichen Vorverfahren die Löschwasserthematik anstoßen wurde, liegt aktuell eine Bestätigung über die vorhandene Löschwasserkapazität vor (es wird dazu auf die im Akt einliegenden Ausführungen des Büros Rudhardt Gasser Pfefferkorn, Bregenz, verwiesen). Mit den Verantwortlichen der antragstellenden Gemeinde wurde ergänzend zur Löschwasserbedarfsberechnung durch das Büro „K&M“ und der Löschwasserkapazitätsbestätigung des in Rede stehenden Zivilingenieurbüros vereinbart, dass hier eine abschließende Stellungnahme des örtlichen Wehrkommandanten ergehen wird.
Zum frei stehenden Nebengebäudes (Außenlager/Fahrradabstellplatz) wurde von den Projektsverantwortlichen bekannt gegeben, dass diese Bauaufgabe vorerst aus der Verfahrensabwicklung gleichfalls ausgeklammert wird.
[…]
Baukostensumme: ca 13 Mio €
[…]
Stellungnahme aus Sicht der Vertreter der antragstellenden Kommune:
Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung wird zur Kenntnis genommen.
VI. Schlusserklärung:
Aus dem Zusammenhalt des Erwähnten ergibt sich, dass heute noch kein entscheidungsreifes Ergebnis erzielt werden konnte. Nach gegenwärtigem Wissensstand wären jedenfalls für eine bescheidmäßige Erledigung noch folgende Veranlassungen abzuwarten:
– Nachweis über das Zustandekommen der Vereinbarung für die Querung der Liegenschaft Gst-Nr .192, KG Bezau;
– Vorlage des Projektes über die nunmehr zur Disposition stehende Erdsondenanlage inkl wasserwirtschaftlicher Begutachtung;
– Vorlage des Parkplatzkonzeptes sowohl hinsichtlich des zukünftigen Gebäudebestandes als auch betreffend die Baustellenabwicklung inkl abschließender Prüfung durch den bautechnischen Amtssachverständigen und Prüfung in rechtlicher Hinsicht;
– Vorlage des finalen bautechnischen Gutachtens;
– Vorlage der Stellungnahme der heute an der Teilnahme verhinderten pädagogischen Fachaufsicht für Kindergärten;
– Im schulbaurechtlichen Verfahren Vorlage der Stellungnahme des zuständigen Fachaufsichtsorgans für Bewegung und Sport;
– Vorlage des gewässerschutztechnischen Gutachtens betreffend die Entwässerung;
– Beibringung der Bestätigung des örtlichen Feuerwehrkommandanten, dass die skizzierte Löschwasserbereitstellung den praktischen Anforderungen im Ereignisfall entspricht sowie
– Wahrung allfälligen ergänzenden Parteiengehörs.
Nachdem keine weiteren Anträge mehr gestellt werden, wird den Anwesenden je nach Bedarf noch die Übermittlung einer Reinschrift des mittels digitalem Aufnahmegerät abgefassten Verhandlungsprotokolls zugesichert.
Beschwerde
An die
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
6900 Bregenz
per Mail bhbregenz@vorarlberg.at
Nachrichtlich per Mail an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
Bezau, am 24.3.2023
Mit Bescheid vom 27.2.2023, Zl. BHBR-II-4101-22/2022-46, hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz der Antragstellerin Marktgemeinde Bezau auf Gst-Nrn 503/1, 504/4 und 3092/1, KG Bezau, die Bewilligung für den Neubau einer Volksschule mit zusätzlichen Räumlichkeiten für den kommunalen Kindergarten erteilt.
Gegen diesen Bescheid erhebe ich in offener Frist Beschwerde und begründe diese wie folgt:
Bei meiner Akteneinsicht (Parteiengehör) in den gegenständlichen Bauakt im Marktgemeindeamt Bezau am 9.12.2022 – in Anwesenheit von Bürgermeister Hubert Graf – habe ich u.a. bezüglich der erforderlichen PKW-Stellplätze verschiedene Mängel festgestellt.
In meinem Einwand vom 19.12.2022 – protokolliert in der Niederschrift der kommissionellen Verhandlung vom 22.12.2022 und im Bescheid vom 27.2.2023 – habe ich daher u.a. darauf hingewiesen, „dass nach meiner Auffassung dem Erfordernis zum Nachweis ausreichender Parkierflächen für Pkws nicht nachgekommen wird.“
Dieses Erfordernis wurde weder bei der kommissionellen Verhandlung noch im gegenständlichen Baubescheid tatsächlich rechtmäßig erfüllt.
Im ersten Satz des gegenständlichen Bescheides steht, dass die Marktgemeinde Bezau beabsichtigt, … „unter Miteinbeziehung von Nachbargrundstücken eine neue Volksschule … zu errichten“.
Weiters steht auf Seite 3, „Bei der mündlichen Verhandlung wurde der Antragsgegenstand dahingehend eingeschränkt, dass das freistehende Nebengebäude (Außenlager/Fahrradabstellplatz) vorab nicht zur Ausführung gelangt“.
Wie kann ein Bescheid erlassen werden, wenn entscheidende Punkte für die beantragte Baubewilligung rechtlich nicht geklärt sind?
Die Marktgemeinde Bezau konnte also weder bei der Bauverhandlung am 22.12.2022 noch danach bis zur Ausfertigung der Baubewilligung (Bescheid vom 27.2.2023) die aufgezeigten Vorbehalte entkräften. Außerdem stützt sich der Bescheid auf zum Teil unrichtige bzw. unvollständige Angaben seitens der antragstellenden Marktgemeinde Bezau.
Im Einzelnen:
A) Stellplätze – u.a. beim Sicherheitszentrum
„Die anfänglichen nachbarschaftlichen Vorbehalte konnten den Angaben des Bezauer Bürgermeisters zufolge relativiert werden“ (siehe Seite 2 des Bescheides). Dafür liegt jedoch keine rechtsverbindliche schriftliche Zusage (z.B. der Eigentümer der Nachbargrundstücke) vor, die m.E. für eine Baubewilligung erforderlich ist.
„Nach den vom Bezauer Bürgermeister bestätigten Angaben stehen … ausreichend rechtlich gesicherte ober- und unterirdische Stellplatzmöglichkeiten hauptsächlich auf dem Areal des angrenzenden Sicherheitszentrums zur Verfügung“ (Seite 7 Baubewilligung).
Laut Stellplatzbilanzierung der Bauwerberin vom 7.11.2022 – diese lag bei der mündlichen Verhandlung am 22.12.2022 offensichtlich noch nicht vor – sollen nun von der GIG (Gemeindeimmobilien-Gesellschaft) südlich des Sicherheitszentrums 14 Stellplätze für Besucher von Veranstaltungen der Volksschule und des Kindergartens zur Verfügung gestellt werden. Diese Stellplätze sollen von 2023 bis 2025 auch während der Bauzeit zur Verfügung stehen.
Bei der Errichtung des Sicherheitszentrums im Jahr 2012 waren diese Stellplätze jedoch für die Einsatzkräfte im Sicherheitszentrum (z.B. Feuerwehr, Polizei, Bergrettung) vorgesehen bzw. reserviert. Außerdem für die täglichen Besucher bzw. Benutzer des Sicherheitszentrums (z.B. Polizeiinspektion Bezau).
Dafür sollen jetzt östlich des Sicherheitszentrums insgesamt 11 (6 plus 5) Stellplätze für den Einsatz der Feuerwehr vorgesehen werden. Diese Flächen waren jedoch bei der Baubewilligung für das Sicherheitszentrum für die ungehinderte, schnelle Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge vorgesehen, damit es zu keinen Verkehrs-Problemen mit den mit PKWs einfahrenden Einsatzkräften kommt.
Laut Verhandlungsschrift der 23. Sitzung der Gemeindevertretung Bezau vom 8.10.2012 soll die Tiefgarage beim Sicherheitszentrum bewirtschaftet werden. Es sei vorgesehen, dass ca. 40 Tiefgaragenplätze fremdvermietet werden. Die Vermietung soll zu marktüblichen Preisen (ca. € 60,- pro Monat, somit € 720,- pro Jahr pro Tiefgaragenplatz) erfolgen.
Laut oben erwähnter Stellplatzbilanzierung vom 7.11.2022 sollen nun jedoch davon 20 Stellplätze in der Tiefgarage für die Bediensteten der Volksschule und des Kindergartens zur Verfügung gestellt werden. Die Mieteinnahmen der Tiefgarage kommen der Marktgemeinde Bezau zu gute. Der dadurch entstehende Ausfall an Mieteinnahmen ist beträchtlich:
Wenn man von einer Nutzungsdauer von nur 40 Jahren ausgeht, sind das (nicht wertgesichert) rund € 500.000,-. Dafür liegt aber bisher kein Beschluss der dafür zuständigen Gemeindevertretung vor! Da hilft es auch nicht, wenn jetzt die Gemeindeimmobilien-Gesellschaft (GIG) – statt wie lt. Bauakt im Dezember 2022 der Bürgermeister – die Zustimmung für die Gratis-Zurverfügungstellung der Tiefgaragenplätze gibt.
Der nachträglich in der Stellplatzbilanzierung angeführte Dienstbarkeitsvertrag vom 18.3.2013 bezieht sich nur auf eine Alarmausfahrt für die Feuerwehr im südlichen Bereich der Gst-Nr. .192, beinhaltet aber keine Dienstbarkeit des Gehens z.B. für die Volksschule und den Kindergarten.
Außerdem: Wer fährt zum Sicherheitszentrum, lässt dort die Kinder aus dem Auto aussteigen und diese gehen dann über das private Gst-Nr. .192 in den Kindergarten oder zur Volksschule. Das wird sich wohl über übel alles über die Gemeindestraße Gst-Nr. 3036 abspielen bzw. die angrenzenden privaten Stellplätze, da auf dem Baugrundstück kein einziger Stellplatz vorgesehen ist.
Dass die vorgesehene Stellplatz-Regelung zur Problemen führen wird, bezeugt auch der folgende Satz im Bescheid (Seite 14, sonstige Auflagen):
„Insbesondere für Ortskundige (Anm.: richtig sollte es wohl lauten Orts-Unkundige) sind die Stellplatzmöglichkeiten durch eine Beschilderung bzw ein Leitsystem kenntlich zu machen.“
B) Fahrradabstellplatz bzw. Erschließung über das Nachbargrundstück
Da auf dem Baugrundstück nicht nur kein einziger PKW-Stellplatz zur Verfügung steht, sondern auch kein Platz für eine Fahrrad-Abstellanlage vorhanden ist, war bzw. ist geplant, auf dem Nachbargrundstück Gst-Nr. .192 ein freistehendes Nebengebäude (Außenlager/Fahrradabstellplatz) zu errichten.
Zum frei stehenden Nebengebäude (Außenlager/Fahrradabstellplatz) wurde von den Projektsverantwortlichen bei der kommissionellen Verhandlung am 22.12.2022 bekannt gegeben, dass diese Bauaufgabe vorerst aus der Verfahrensabwicklung ausgeklammert wird.
Dazu bzw. zur Erschließung des Baugrundstückes für die Benutzer der Tiefgarage im Sicherheitszentrum wurde bei der Bauverhandlung folgendes festgehalten:
„Das Bauvorhaben weist grundsätzlich eine rechtlich gesicherte Erschließung über die Gemeindestraße mit der ausgewiesenen Gst-Nr 3036, KG Bezau, auf. Die Platzierung der Stellplätze bedingt aufgrund der örtlichen Situation eine fußläufige Querung der Liegenschaft Gst-Nr .192, KG Bezau (Objekt Platz 39). Heute sind einige Miteigentümer dieser Liegenschaft anwesend. Den erhaltenen Angaben zufolge ist wegen der Benützung des dortigen Gehweges bereits eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den jeweiligen Miteigentümern in Ausarbeitung. Eine von sämtlichen Verfügungsberechtigten unterfertigte schriftliche Vereinbarung wäre der Baubehörde gegenüber ebenso noch nachzuweisen.“
Davon steht in der Baubewilligung jedoch kein Wort! Es besteht daher nur eine Vereinbarung für die Alarmausfahrt der Feuerwehr, nicht aber für die Benutzung dieser Liegenschaft für eine fußläufige Querung bzw. für die Errichtung des erforderlichen Fahrradabstellplatzes.
C) Stellplätze für Veranstaltungen der Volksschule und des Kindergartens
Dazu Seite 7 des Bescheides: „Letztlich stellt sich die Situation nach den verbindlichen Angaben der antragstellenden Kommune so dar, dass bedarfsbezogen für den Kindergarten- und Schulalltag 20 Stellplätze in der Tiefgarage, und bei Veranstaltungen in der Aula zusätzlich 14 Stück oberirdische Stellplätze beim angrenzenden Sicherheitszentrum zur Verfügung stehen“.
Neben den unter A) erwähnten 14 Stellplätzen südlich des Sicherheitszentrums (vorgesehen für Feuerwehreinsätze) werden dafür private Stellplätze auf dem Gst-Nr. .192 angeführt und ein barrierefreier Stellplatz im Norden des Gst.Nr. 503/1 (Kirche). Dieser Stellplatz steht jedoch laut privatrechtlicher Vereinbarung mit der Kirche für Friedhofs- und Kirchenbesucher zur Verfügung.
Bei einem so großen Projekt, das lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.10.2022 brutto 15.888.413,- Euro kosten wird – lt. Bauverhandlung jetzt nur noch ca. 13 Mio Euro – , darf man doch erwarten, dass alle offenen rechtlichen Fragen spätestens mit der Baubewilligung geklärt sind und der Baubescheid sich nicht auf unrichtige Angaben der antragstellenden Gemeinde bezieht.
Ich beantrage daher, dass die erteilte Baubewilligung durch die Berufungsbehörde aufgehoben wird, bis für das Bauvorhaben rechtlich gesicherte Stellplätze zur Verfügung stehen und die erforderlichen grundbücherlich sichergestellten Dienstbarkeiten für das Gst.Nr. .192 vorliegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Gottfried Winkel
Sandriese 542
6870 Bezau
Eine erfreuliche Osterbotschaft für manche in Bezau
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat mit Beschluss vom 5.4.2023 auf insgesamt 11 Seiten meine Beschwerde vom 24.3.2022 gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 27.2.2023 betreffend die Baubewilligung für den Neubau der Volksschule/Kindergarten als unzulässig zurückgewiesen.
Zusammenfassung der Begründung: „Der Beschwerdeführer ist nicht Nachbar und hat keine Parteistellung im Bauverfahren. Er ist nicht berechtigt, eine Beschwerde gegen die Baubewilligung zu erheben. Die Beschwerde musste zurückgewiesen werden.“
Somit steht der größten jemals von einer Bezauer Gemeindevertretung beschlossenen Geldverschwendungssaktion am kommenden Dienstag mit dem Abbruch des Gemeindeamtes nichts mehr im Wege.
Glück auf!