Gesetzwidriger Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss – Aufsichtsbeschwerde

Herrn Bezirkshauptmann
Dr. Elmar Zech
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bahnhofstr. 41
6900 Bregenz

DRINGENDER Hilferuf aus Bezau

Bezau, am 3.2.2016

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann Dr. Zech,

seit der Neuwahl der Gemeindevertretung Bezau im Jahr 2015 häufen sich die „Ungereimtheiten“ bei Sitzungen der Gemeindevertretung Bezau. Deshalb habe ich im Jahr 2015 bereits mehrere Aufsichtsbeschwerden wegen Nichteinhaltung von Bestimmungen des Gemeindegesetzes eingebracht, die bisher jedoch leider nicht erledigt sind.

Das Fass zum Überlaufen gebracht – und deshalb dieses Schreiben an Sie persönlich – hat jedoch die vorgestrige GV-Sitzung am 1.2.2016. Dabei hat sich der Vorsitzende Bgm. Gerhard Steurer bei TOP 6 („Antrag der „Bezaubernden Demokraten“  – Neubestellung von Ausschüssen“) geweigert, über die folgende zwei Anträge der „Bezaubernden Demokraten“ abstimmen zu lassen (Auszug aus dem Schreiben unserer Fraktion vom 1.2.2016):

„Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.

Gleichzeitig nominiert die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung den GV Gottfried Winkel als neues Mitglied des Prüfungsausschusses.

Durch den Austritt von Helmut Kumpusch aus unserer Fraktion am 25. August 2015 und seine Wahl in den Prüfungsausschuss durch die „Bezauer Liste“ am 5.10.2015 ist auch eine Neubestellung des Obmannes des Prüfungsausschusses erforderlich.

Gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen.

Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schlägt daher GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses vor.“

Chronologie:

25.08.2015: Helmut Kumpusch erklärt den Austritt aus unserer Fraktion „Bezaubernde Demokraten“

05.10.2015: GV-Sitzung, TOP 6.: Abberufung von Helmut Kumpusch u.a. als Mitglied unserer Fraktion im Prüfungsausschuss (somit war unsere Fraktion ab diesem Tag im Prüfungsausschuss nur mehr mit einem Mitglied – Anja Natter – vertreten) GV-Sitzung, TOP 7.: AUF ANTRAG DER “BEZAUER LISTE (Bürgermeisterpartei) wird Helmut Kumpusch wieder als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt (siehe Beilage – Niederschrift der 7. GV-Sitzung vom 5.10.2015).

30.11.2015: Bei der 2. Sitzung des Prüfungsausschusses – bei der wegen des vorgezogenen Sitzungsbeginnes um 17:00 Uhr von unserer Fraktion niemand anwesend sein konnte – wurde Helmut Kumpusch von den Mitgliedern der „Bezauer Liste“ zum Obmann des Prüfungsausschusses gewählt, obwohl unsere Fraktion lt. § 52 Gemeindegesetz das Vorschlagsrecht gehabt hätte. Laut Aussage von Bgm. Gerhard Steurer bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 erfolgte seine Wahl zum Obmann sogar auf Vorschlag von Helmut Kumpusch selber! Tatsächlich hätte nur die Fraktion der „Bezaubernden Demokraten“ das Vorschlagsrecht für den Obmann gehabt und nicht Helmut Kumpusch.

01.02.2016: Bgm. Gerhard Steurer lässt als Vorsitzender über die beiden Anträge der „Bezaubernden Demokraten“ nicht abstimmen, weil nach seiner Meinung Helmut Kumpusch nach wie vor Mitglied der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ sei. Dabei wird rund 25 Minuten lang über etwas diskutiert, das im Normalfall in 3 Minuten erledigt ist.

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann Dr. Zech, bitte sorgen Sie dafür, dass der Bezauer Bürgermeister bis zur nächsten Gemeindevertretungssitzung über die diesbezüglichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes informiert wird und dann über die beiden Anträge unserer Fraktion abgestimmt wird.

Mit freundlichen Grüßen
GV Gottfried Winkel
„Bezaubernde Demokraten“

Abschrift Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016

Landesvolksanwalt Vorarlberg

An die Marktgemeinde Bezau
zH des Bürgermeisters
oder Vertreter im Amt
Am Platz 375
6870 Bezau  

07.03.2016 | AZ: 16 bMP-010-4 FB|hb

Wahl des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Herr Gottfried Winkel, Gemeindevertreter (GV) der Marktgemeinde Bezau, hat die Landesvolksanwaltschaft zur Prüfung folgender Beschwerde ersucht:

Bei der GV-Wahl am 15.3.2015 wurde Helmut Kumpusch als „freier Wahlwerber“ der „Bezaubernden Demokraten“ in die Gemeindevertretung gewählt.

Am 25.8.2015 hat GV Helmut Kumpusch schriftlich seinen Austritt aus der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ erklärt. 

Gem. § 31 (3) Gemeindegesetz hat die Mehrheit der der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ angehörenden Gemeindevertreter am 9.9.2015 einen Antrag auf Abberufung von Helmut Kumpusch aus dem Prüfungsausschuss gestellt.

Bei der 7. GV-Sitzung am 5.10.2015 wurde Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses der „Bezaubernden Demokraten“ abberufen.

Bei der gleichen Sitzung wurde Helmut Kumpusch wieder in den Prüfungsausschuss gewählt, diesmal aber auf Grund des schriftlichen Wahlvorschlages der „BEZAUER LISTE“ (Bürgermeisterpartei). Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ hat für Helmut Kumpusch kein neues Mitglied vorgeschlagen, somit war GV Anja Natter (sie war bereits vorher Mitglied) ab diesem Zeitpunkt das einzige Mitglied dieser Fraktion im Prüfungsausschuss (von der „BEZAUER LISTE“ wurden insgesamt mit Helmut Kumpusch 5 Personen in den Prüfungsausschuss bestellt).
Auszug aus der Niederschrift vom 5.10.2015:
„Zum Prüfungsausschuss wurde kein Änderungsvorschlag eingebracht – Anja Natter bleibt Mitglied, Gerhard Natter Ersatzmitglied des Ausschusses; daher besteht der Prüfungsausschuss derzeit aus einem Mitglied weniger.“

Am 30.11.2015 hat die 2. Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden, bei der GV Anja Natter entschuldigt war, weil sie auf Grund des frühen Sitzungsbeginnes um 17:00 Uhr aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Auszug aus dem Sitzungs-Protokoll:
„3. Wahl des Obmannes
Nach einer kurzen Diskussion wird abgestimmt und Kumpusch Alois Helmut wird einstimmig zum Obmann des Prüfungsausschusses gewählt.“

Der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ wurde gar keine Möglichkeit geboten, von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen. 

Bei der 10. GV-Sitzung am 1.2.2016 hat Bürgermeister Gerhard Steurer dazu mitgeteilt, dass sich Helmut Kumpusch selbst schriftlich zum Obmann vorgeschlagen habe!

Am 1.2.2016 hat die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ daher zwei Anträge eingebracht (die bei der 10. GV-Sitzung am gleichen Tag unter TOP. 6. behandelt, aber nicht entschieden wurden):

„Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Gleichzeitig nominiert die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung den GV Gottfried Winkel als neues Mitglied des Prüfungsausschusses.

Durch den Austritt von Helmut Kumpusch aus unserer Fraktion am 25. August 2015 und seine Wahl in den Prüfungsausschuss durch die „BEZAUER LISTE“ am 5.10.2015 ist auch eine Neubestellung des Obmannes des Prüfungsausschusses erforderlich.

Gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen.

Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schlägt daher GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses vor.“

Der Vorsitzende (Bgm. Steurer) hat über beide Anträge nicht abstimmen lassen!

Auszug aus der Niederschrift der 10. GV-Sitzung am 1.2.2016:

„Nach eingehender Diskussion ist der Vorsitzende der Ansicht, dass der Antrag in vorliegender Form rechtlich nicht annehmbar sei und deshalb darüber nicht abgestimmt werden könne. Dies vor allem darum, da der Obmann des Prüfungsausschusses in der 2. Sitzung des Ausschusses vom 30. November 2015 mit Helmut Kumpusch – welcher nicht der Bürgermeisterfraktion angehört – einstimmig und rechtens gewählt wurde. Da gemäß § 51 Abs. 4 GG – Verhältniswahlrecht – der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ jeweils das 5., 11. und 17. Mandat zustünde, soll ebenso rechtlich geprüft werden, ob der Fraktion ein weiteres Mandat zusteht, da gegenwärtig GV Helmut Kumpusch rechtlich nach wie vor der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ zuzuordnen ist.“


Rechtliche Grundlagen: 

§ 31 Gemeindegesetz lautet:

Abberufung des Bürgermeisters, der Mitglieder des Gemeindevorstandes
und der Ausschüsse durch die Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretung hat das Recht, den von ihr gewählten Bürgermeis­ter sowie die Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse durch Be­schluss abzuberufen.
………
(3) Für die Abberufung von Mitgliedern des Gemeindevorstandes oder der Aus­schüsse sind die Bestimmungen des Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Wurden die Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse aufgrund von Wahlvor­schlägen entsandt, so kann ein Antrag auf Abberufung von der Mehrheit der der Fraktion angehörigen Gemeindevertreter gestellt werden. Stimmen, die nicht für die­sen Antrag abgegeben werden, sind ungültig.
(4) Die Sitzung der Gemeindevertretung, in der über einen Antrag auf Abberu­fung entschieden werden soll, hat innerhalb von vier Wochen ab Einbringung des Antrages stattzufinden.

Somit ist über den Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ vom 1.2.2016 bis spätestens 29.2.2016 in einer Sitzung der Gemeindevertretung zu entscheiden.

Die Frage, welcher Fraktion das Mandat von Helmut Kumpusch zuzuordnen ist, stellt sich nicht, da dieser eindeutig am 5.10.2015 auf schriftlichen Wahlvorschlag der „BEZAUER LISTE“ (Bürgermeisterpartei) in den Prüfungsausschuss gewählt wurde und nicht von der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ (Opposition).

Wenn eine solche Vorgangsweise rechtens wäre, könnte die „BEZAUER LISTE“ auf ihren Vorschlag beliebige Mandatare in den Prüfungsausschuss wählen und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ wäre im Prüfungsausschuss überhaupt nicht vertreten!

Im § 52 Gemeindegesetz (Prüfungsausschuss) steht u.a.:

(1) ……
Gehören der Gemeindevertretung mehr als eine Parteifraktion an, kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen.

Somit ist klar geregelt, dass in Bezau die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses hat. Daher ist es ausreichend, dass die Mehrheit dieser Parteifraktion (Anja Natter und Gottfried Winkel) einen entsprechenden Vorschlag macht und über diesen Vorschlag abzustimmen ist.

Daher ist es auch nicht richtig, dass Helmut Kumpusch auf seinen eigenen schriftlichen Vorschlag rechtens zum Obmann gewählt wurde!


Der Landesvolksanwalt schließt sich der rechtlichen Beurteilung von Herr Winkel an:

Die Abberufung von Herrn Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses für die „Bezaubernden Demokraten“ ist bei der Sitzung am 05.10.2015 erfolgt. Bei der gleichen Sitzung wurde Herr Kumpusch für die „BEZAUER LISTE“ wieder in den Ausschuss gewählt. Herr Kumpusch ist somit der „BEZAUER LISTE“ (Bürgermeisterpartei) und nicht mehr der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ zu zurechnen.

Gemäß § 52 GG kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Parteien zu die nicht den Bürgermeister stellt (um eine unabhängige Kontrolle der Gemeindefinanzen zu gewährleisten). Demnach hat die Oppositionsliste „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses, da es in der Gemeinde Bezau keine anderen Oppositionsparteien gibt.

Gemäß § 51 Abs. 4 iVm § 56 Abs.2 GG muss der Wahlvorschlag für ein Ausschussmitglied und der Wahlvorschlag zum Obmann des Prüfungsausschusses von der Mehrheit der in der Fraktion vertretenen Gemeindevertreter unterzeichnet sein.

Nach vereinzelter Rechtsansicht ist weder der Austritt, noch der Ausschluss aus einer Fraktion, ein Fraktionswechsel noch die Neugründung einer Fraktion möglich (Häusler/Müller, Das Vorarlberger Gemeindegesetz (2015)).

Auch wenn man dieser Rechtsansicht folgt und Herr Kumpusch weiter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ zuzählt, so hätte er sich selbst nicht mit nur einer (seiner) Stimme für die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vorschlagen können. Dafür hätte es die Mehrheit in der Fraktion gebraucht.

Da die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“, je nach Rechtsmeinung, aus zwei bis drei Mitgliedern besteht bzw bestanden hatte, wären für einen rechtsgültigen Wahlvorschlag jedenfalls zwei gültige Stimmen dieser Fraktion nötig.

Nach Ansicht des Landesvolksanwaltes wurde die Oppositionspartei in ihren Rechten verletzt, das Vorschlagsrecht für den Prüfungsausschuss geltend zu machen.

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen und zum gesamten Vorbringen vom GV Winkel aufgefordert:

  • Für welche Fraktion war Herr Helmut Kumpusch Mitglied des Prüfungsausschusses am 05.10.2015 sowie am 30.11.2015?
  • Ging den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die zweite Sitzung am 30.11.2015 eine Einladung mit der Tagesordnung zu, dass auf dieser Ausschusssitzung der Obmann des Prüfungsausschusses zu wählen ist?
  • Wurde der Oppositionspartei „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht zur Nominierung des Obmannes für den Prüfungsausschuss eingeräumt?
  • Von welcher Fraktion wurde Herr Helmut Kumpusch (mehrheitlich) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen?
  • Bis wann wird über den Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 01.02.2016 entschieden werden?
  • Wie gedenkt die Marktgemeinde Bezau die Problematik der rechtswidrigen Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses zu lösen?

Weiters wird um Übermittlung des Bezug habenden Aktes ersucht.

Ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Florian Bachmayr-Heyda | Landesvolksanwalt

Schreiben Landesvolksanwalt vom 4.4.2016

Landesvolksanwalt Schreiben vom 4.4.2016


An die BH Bregenz 8.4.2016 – Prüfungsausschuss

Herrn Bezirkshauptmann
Dr. Elmar Zech
Bezirkshauptmannschaft Bregenz

Bezau, am 8.4.2016

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann Dr. Zech,

ergänzend zu meiner Aufsichtsbeschwerde vom 3.2.2016 teile ich Ihnen noch Folgendes mit.

Bei der letzten GV-Sitzung am 4.4.2016 habe ich folgenden Antrag zur Tagesordnung gestellt:

„Nachdem über den Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ vom 1.2.2016 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 4-Wochen-Frist bis zum 29.2.2016 illegalerweise nicht entschieden wurde, stelle ich folgenden Antrag für einen weiteren Punkt zur heutigen Tagesordnung:
Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Anja Natter und GV Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Gleichzeitig nominiert die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung den GV Gottfried Winkel als neues Mitglied des Prüfungsausschusses.
Gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen. Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schlägt daher GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses vor.“
Leider wurde mein Antrag von der GV mit 16 zu 2 Stimmen abgelehnt. Vom Bürgermeister und Dr. Markus Fink wurde u.a. damit argumentiert, Helmut Kumpusch sei von der Gemeindevertretung in den Ausschuss gewählt worden (nicht auf Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und könne daher nur von der Gemeindevertretung abberufen werden!) und für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes brauche es die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern (und nicht die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion!).

Bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 wurde Helmut Kumpusch noch als Fraktionsmitglied der “Bezaubernden Demokraten” bezeichnet (“er gehöre nicht der Bürgermeisterpartei an” – siehe GV-Niederschrift), der sich selbst schriftlich zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen habe (Vorschlagsrecht der Opposition).
Am 4.4.2016 hat der Bürgermeister nun gesagt, Kumpusch sei mangels eines Vorschlages seiner Fraktion auf Vorschlag eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses (Bürgermeisterpartei) gewählt worden!

Außerdem wurde gesagt, das Recht auf Vorschlag des Obmannes sei bereits konsumiert. Wie bereits in der Aufsichtsbeschwerde vom 3.2.2016 mitgeteilt, konnte jedoch bei der 2. Sitzung des Prüfungsausschusses am 30.11.2015 wegen des vorgezogenen Sitzungsbeginnes um 17:00 Uhr (ausgemacht war 18:00 Uhr) von unserer Fraktion berufsbedingt niemand anwesend sein. Ansonsten wäre von unserer Fraktion bei dieser Sitzung wie vorher vereinbart, mündlich – ein schriftlicher Vorschlag ist dafür nicht erforderlich – Anja Natter als Obfrau des Prüfungsausschusses vorgeschlagen worden. Es wäre daher richtig gewesen, dass die Neuwahl des Obmannes vertagt worden wäre, damit unsere Fraktion (die nicht den Bürgermeister stellt) vom Vorschlagsrecht Gebrauch machen hätte können.

Weiters wurde fälschlicherweise argumentiert, die Anträge vom 1.2. und 4.4.2016 seien nicht gesetzmäßig gestellt und deshalb können diese nicht behandelt werden. Außerdem laufe ein offenes Prüfungsverfahren bei der Behörde, und dem “wollen wir hier nicht durch eine Entscheidung vorgreifen”.

Die Bürgermeisterpartei behauptet also jetzt (entgegen der GV-Sitzung vom 1.2.2016), Helmut Kumpusch gehöre nicht zur Fraktion der “Bezaubernden Demokraten” (und könne daher nicht von diesen abberufen werden) und sei nicht schriftlich von sich selbst, sondern von einem anderen Ausschussmitglied der “Bezauer Liste” zum Obmann vorgeschlagen worden!

Ich ersuche die Aufsichtsbehörde nochmals um eine baldige Entscheidung, die den Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes Rechnung trägt.

Vielleicht wäre es der Aufsichtsbehörde auch einmal möglich, als Beobachter (Zuhörer) einmal an einer Gemeindevertretungs-Sitzung von Bezau teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
GV Gottfried Winkel, Bezau

Nachrichtlich
zur Information an den Landesvolksanwalt von Vorarlberg 

5 Anträge der „Bezaubernden Demokraten“ vom 6.4.2016

Fraktion „Bezaubernde Demokraten“               Bezau, am 6. April 2016

Marktgemeindeamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.

Gottfried Winkel, Anja Natter
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Fraktion „Bezaubernde Demokraten“               Bezau, am 6. April 2016

Marktgemeindeamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.

Gottfried Winkel, Anja Natter
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Fraktion „Bezaubernde Demokraten“               Bezau, am 6. April 2016

Marktgemeindeamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nominiert gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung den GV Gottfried Winkel als Mitglied des Prüfungsausschusses.

Gottfried Winkel, Anja Natter
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Fraktion „Bezaubernde Demokraten“               Bezau, am 6. April 2016

Marktgemeindeamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen. Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ beantragt daher die Abberufung von GV Helmut Kumpusch als Obmann des Prüfungsausschusses.

Gottfried Winkel, Anja Natter
————————————

Fraktion „Bezaubernde Demokraten“               Bezau, am 6. April 2016

Marktgemeindeamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen.
Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schlägt daher GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses vor. 

Gottfried Winkel, Anja Natter

Auszug aus dem Kurzbericht der GV-Sitzung vom 2.5.2016

2. Beratung und Beschlussfassung Zusammensetzung PrüfungsausschussDer Bürgermeister sagt, wir (damit meint er die „Bezauer Liste“) haben im guten Glauben auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den „Bezaubernden Demokraten“ für den Prüfungsausschuss 6 Mitglieder beschlossen.Auf Grund des destruktiven und zuweilen unhaltbaren Verhaltens von Gottfried Winkel in der Gemeindevertretung habe die „Bezauer Liste“ nun dieses freiwillige Zugeständnis revidiert. Somit sei beim Austreten eines Mitgliedes aus dem Prüfungsausschuss dieser auf 5 Mitglieder zu reduzieren und es erfolge keine Nachbesetzung!

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Prüfungsausschuss beim Ausscheiden eines Mitgliedes von 6 auf 5 Mitglieder reduziert wird.
Er behauptet, die „Bezaubernden Demokraten“ hätten derzeit 2 Mitglieder im Prüfungsausschuss: Helmut Kumpusch und Anja Natter.

Dieser Antrag wird mit 16 zu 2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.

3. Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 6. April 2016 Prüfungsausschuss

Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ hat am 6.4.2016 die folgenden 5 Anträge eingebracht:
a) GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen
b) GV Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
c) Bestellung von GV Gottfried Winkel als Mitglied des Prüfungsausschusses
d) die Abberufung von GV Helmut Kumpusch als Obmann des Prüfungsausschusses
e) Vorschlag GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses

Der Bürgermeister behauptet, dass Helmut Kumpusch am 5.10.2015 NICHT durch Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei. Das ist die Unwahrheit! Zur Erinnerung dazu:

– Bei der GV-Sitzung am 5.10. wird Helmut Kumpusch auf Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied des Prüfungsausschusses abberufen.

– Bei der gleichen Sitzung gibt es einen Antrag der „Bezauer Liste“ – Auszug aus der Niederschrift:
„Die Fraktion „Bezauer Liste“ kann Helmut Kumpusch in die Ausschüsse wählen, vorausgesetzt ein Mitglied der BM-Fraktion scheidet aus diesem aus, verzichtet zugunsten von Helmut Kumpusch, oder die Anzahl der Ausschussmitglieder wird erhöht. ….
Ebenso stellt der Vorsitzende den Antrag, die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Planung jeweils um 1 Mitglied zu erhöhen, um den ursprünglichen Mitgliederstand wiederherzustellen – dies unter Vorbehalt, dass Helmut Kumpusch erneut in die Ausschüsse gewählt wird.

– Auszug aus meinem Kurzbericht von der GV-Sitzung am 5.10.2015:

Neubestellung von Ausschüssen

– a) Antrag der „Bezaubernden Demokraten“: Die erforderliche Nachbesetzung der Ausschüsse durch die Abberufung von Helmut Kumpusch wird mit 2 Stimmen genehmigt (16 ungültige Stimmen der „Bezauer Liste“)

– b) Antrag der „Bezauer Liste“: Diese beantragt die Nachbesetzung von Helmut Kumpusch in jene Ausschüsse, aus denen er abberufen wurde (einstimmig genehmigt!).

Dieser Antrag wurde übrigens erst auf der eine Stunde vor der GV-Sitzung stattgefundenen Fraktionssitzung der „Bezauer Liste“ gestellt (und sogar noch mit dem Eingangsstempel vom 5. Oktober versehen!), obwohl er vom Bürgermeister bereits am 30. September auf die Tagesordnung gesetzt wurde!!

Trotz dieses eindeutigen Sachverhaltes bestreitet der Bürgermeister nach wie vor, dass Helmut Kumpusch durch Wahlvorschlag der Fraktion „Bezauer Liste“ in den Prüfungsausschuss gewählt worden ist! Er weigert sich im Laufe der Sitzung sogar, den Wahlvorschlag vorzulegen, worauf ihm Gottfried Winkel zum wiederholten Male „illegale Machenschaften“ vorwirft. Der Bürgermeister meint dazu, Gottfried Winkel habe ein eigenes Rechtsempfinden, was das Gemeindegesetz betreffe – möglicherweise zusammen mit dem Landesvolksanwalt.

Der Antrag, Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss abzuberufen, wird mit 2 zu 16 (ungültigen) Stimmen der „Bezauer Liste“, angenommen.

Über die anderen 4 Anträge lässt der Bürgermeister nicht abstimmen, weil diese Anträge lt. Bgm. unzulässig und daher abzulehnen seien!

FORUM vom 6.5.2016 – Beitrag von Gottfried Winkel

Bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 haben die “Bezaubernden Demokraten” Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abberufen, weil er am 25.8.2015 aus unserer Fraktion ausgetreten ist.
Bei der gleichen Sitzung wird er mit Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” für die Bürgermeisterpartei gleich wieder als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt.
Der Bürgermeister behauptet jedoch immer wieder, Helmut Kumpusch wäre nicht auf Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” gewählt worden, was nachweisbar nicht stimmt.

Wenn das stimmte, hätte bei der Sitzung des Prüfungsausschusses am 30.11.2015 keine Neuwahl des Obmannes stattfinden müssen!!
Es hat aber eine Neuwahl stattgefunden (bisheriger Obmann war Helmut Kumpusch), weil für die Wahl des Obmannes das Vorschlagsrecht der Opposition (“Bezaubernde Demokraten”) zusteht!
Übrigens: Bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 hat Bürgermeister Gerhard Steurer noch gesagt, Kumpusch habe sich am 30.11. selbst (!) schriftlich zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen, bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 sagte er dann, Kumpusch sei mangels eines Vorschlages seiner Fraktion auf Vorschlag eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses (Bürgermeisterpartei) gewählt worden!
Und wie steht es im Protokoll des Prüfungsausschusses vom 30.11.2015? “Nach einer kurzen Diskussion wird abgestimmt und Kumpusch Helmut Alois wird einstimmig zum Obmann des Prüfungsausschusses gewählt”. 3 Versionen – welche stimmt tatsächlich?

Auf der Tagesordnung der eingangs erwähnten GV-Sitzung am Montag, den 5.10.2015, stand u.a. auch der Punkt “Neubestellung von Ausschüssen – Antrag der “Bezauer Liste” auf der Tagesordnung.
Bei der jedem GV zustehenden Recht auf Akteneinsicht im Gemeindeamt habe ich jedoch festgestellt, dass kein solcher Antrag vorliegt. Ich bin daher am Montag Nachmittag kurz vor der GV-Sitzung extra nochmals ins Gemeindeamt gegangen, um Akteneinsicht zu nehmen. Der bereits auf der Tagesordnung vom 30.9. angeführte Antrag der “Bezauer Liste” lag aber noch immer nicht vor!

Bei der GV-Sitzung am Abend habe ich bemängelt, dass kein Antrag vorliege, obwohl er auf der Tagesordnung steht. Darauf hat der Bürgermeister gesagt, das stimme nicht, der Antrag liege ihm vor. Ich bin dann zum Vorsitzenden gegangen und er hat mir den Antrag mit dem Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” gezeigt.
Der Antrag mit dem Wahlvorschlag (lautend auf Helmut Kumpusch) wurde also erst bei der unmittelbar vor der GV-Sitzung stattgefundenen Fraktionssitzung der “Bezauer Liste” erstellt und vom Bürgermeister und der Mehrheit der Fraktionsmitglieder unterzeichnet – und sogar noch mit dem Eingangstempel des Gemeindeamtes vom 5.10.2015 versehen!

Bei der letzten GV-Sitzung am 2.5.2015 habe ich den Bgm. mehrmals aufgefordert, diesen Wahlvorschlag als Beweis vorzulegen, was er jedoch abgelehnt hat (“das ist nicht relevant”). Ich habe ihn daher gefragt, ob er diesen Wahlvorschlag habe verschwinden lassen und ihm gesagt, dass das Urkundenfälschung wäre.

Und was ich besonders schlimm finde:
Dass kein einziger GV der “Bezauer Liste” so viel Zivilcourage hat, dem Bürgermeister zu widersprechen und sich offenbar niemand der Folgen seines Stimmverhaltens bei diesen illegalen Machenschaften bewusst ist.

Und vor allem:
WARUM WEHRT SICH DER BÜRGERMEISTER SCHON IN 3 (!!!) GV-SITZUNGEN MIT ALLEN MITTELN SO VEHEMENT GEGEN MICH ALS MITGLIED DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES?

FORUM vom 10.5.2016 – Beitrag von Gottfried Winkel

Was ist der Unterschied zwischen einem Kabarett und der letzten Sitzung der Bezauer Gemeindevertretung? Beim Kabarett muss man Eintritt bezahlen …
Wie soll man als oppositioneller Gemeindevertreter also merken, was ernst gemeint ist und was nicht, was satirisch ist?
An einem Beispiel möchte ich aufzeigen, wie Bgm. Gerhard Steurer bei Aussagen hin und her wankt, je nachdem was ihm gerade passt:

Nach dem Austritt von Helmut Kumpusch aus unserer Fraktion haben wir ihn am 5.10.2015 als Ausschuss-Mitglied der “Bezaubernden Demokraten” aus dem Prüfungsausschuss abberufen (mit den ungültigen Gegenstimmen der “Bezauer Liste”).
Unmittelbar danach hat ihn die “Bezauer Liste” bei der gleichen GV-Sitzung durch schriftlichen WAHLVORSCHLAG wieder in den Prüfungsausschuss gewählt (wir haben nicht gegen diesen Wahlvorschlag gestimmt, weil unsere Stimmen ungültig gewesen wären und es uns egal ist, wen die “Bezauer Liste” in welchen Ausschuss bestellt).

Jetzt behauptet der Bürgermeister, Helmut Kumpusch wäre von der GEMEINDEVERTRETUNG in den Prüfungsausschuss gewählt worden und wäre daher Mitglied unserer Fraktion im Prüfungsausschuss – was natürlich ein totaler Blödsinn ist:
Warum sollen wir ihn als unser Mitglied im Prüfungsausschuss abberufen und 5 Minuten später wieder in den Prüfungsausschuss bestellen??
Somit war von unserer Fraktion ab dem 5.10.2015 nur noch Anja Natter Mitglied im Prüfungsausschuss und seit dem 2.5. haben wir keines mehr.

Weil der Bürgermeister also immer wieder behauptet, Kumpusch wäre als Mitglied UNSERER FRAKTION im Prüfungsausschuss, haben wir auf Anraten von namhaften Juristen logischerweise den Antrag gestellt, ihn aus dem Prüfungsausschuss – auch als Obmann – abzuberufen. Nun ist aber laut Bürgermeister Steurer Helmut Kumpusch auf einmal nicht mehr UNSER Mitglied im Prüfungsausschuss, sondern durch die GV gewählt und daher sei es gesetzlich nicht möglich, dass ihn unsere Fraktion abberufe!!

Der Bürgermeister sagt also einmal A, einmal B und dann wieder A – so wie er es gerade braucht. Ich bin nicht bereit, bei diesem “Kindergarten-Spiel” des Bürgermeisters mitzumachen. Es ist einfach unerträglich, dass ein Bürgermeister das Gemeindegesetz nach seinem Gutdünken liest und zu mir sagt, ich hätte – so wie möglicherweise auch der Landes-Volksanwalt! – ein “eigenes Rechtsempfinden, was das Gemeindegesetz betreffe”.

Das Schlimme ist, dass es bei der “Bezauer Liste” ein paar GV gibt, die gescheit genug sind, um das üble Spiel des Bürgermeisters zu durchschauen, aber nicht die Zivilcourage haben, das dem Bürgermeister zu sagen. Oder haben sie tatsächlich einen Maulkorb verpasst bekommen?

Schreiben BH Bregenz vom 6.10.2016

BH Bregenz 6.10.2016 Seite 1
BH Bregenz 6.10.2016 Seite 2
BH Bregenz 6.10.2016 Seite 3

Schreiben an Bezirkshauptmannschaft vom 7.10.2016

Bezau, am 7.10.2016

Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Ender,

zu Ihrem Schreiben vom 6.10.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit.

A) Zu Ihren Ausführungen betreffend die Zugehörigkeit von Helmut Kumpusch zur Fraktion “Bezaubernde Demokraten”:

Das steht außer Streit und ist nicht Gegenstand meiner Aufsichtsbeschwerde vom 4.2.2016. Lediglich durch die wiederholte “Falschmeldung” des Bürgermeisters, Helmut Kumpusch wäre am 5.10.2015 durch unsere Fraktion – und nicht durch schriftlichen Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” – als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt worden, kam diese Debatte auf.

Trotzdem möchte ich Ihnen den folgenden, interessanten Sachverhalt mitteilen:

In der Anwesenheitsliste der 6. GV-Sitzung vom 7.9.2015 wird bei Helmut Kumpusch als Fraktion “Freier Mandatar” angeführt, ebenso bei der 7. GV-Sitzung vom 5.10.2015.

Auszug aus der Niederschrift der 7. GV-Sitzung vom 5.10.2015, TOP 9, Genehmigung der Niederschrift der 6. GV-Sitzung vom 7.9.2015:

Gottfried Winkel stellt den Antrag auf folgende ÄnderungenBei der Anwesenheitsliste ist bei Helmut Kumpusch in der Spalte Fraktion „Freier Mandatar“ mit „Bezaubernde Demokraten“ zu ersetzen. Freie Mandatare seien alle, eine Fraktion mit dieser Bezeichnung gebe es jedoch keine.
Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, das Protokoll der 6. Sitzung mit den beantragten Änderungen von Gottfried Winkel zu genehmigen. Der Antrag wird mit 6:12 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter, Josef Strolz, 
Gerhard Steurer, Ralph Broger, Peter Greber) abgelehnt.

Trotzdem wird seit der Niederschrift der 8. GV-Sitzung vom 16.11.2016 bei Helmut Kumpusch die Fraktion mit “Bezaubernde Demokraten” wieder richtig angeführt.

B) Zu den schriftlichen Wahlvorschlägen

1. Bei der GV-Sitzung am 27.4.2015 wurden von beiden Fraktion KEINE schriftlichen Wahlvorschläge eingebracht. Unsere Fraktion konnte keinen schriftlichen Wahlvorschlag einbringen, weil wir erst bei der Sitzung selbst erfahren haben, welche Ausschüsse bestellt werden sollen.

Auszug aus der Niederschrift der 2. GV-Sitzung vom 27.4.2015:  

Bestellung der Ausschüsse gem. § 51 Gemeindegesetz

Die Gemeindevertreter wurden gebeten, ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen im Gemeindeamt bekannt zu geben. Die eingelangten Vorschläge der Bezauer Liste wurden vom Vorsitzenden in einer Tabelle zusammengefasst. Der Vorsitzende bittet die Gemeindevertretung die Ausschüsse zu genehmigen, da in Bezug auf den Rechnungsabschluss 2014 insbesondere die Bestellung des Prüfungsausschusses notwendig ist. Der Vorsitzende lädt die Liste Bezaubernde Demokraten ein, die Ausschüsse mit zu besetzen. Jeder Ausschuss könne mit 5 bis 7 Mitglieder besetzt werden. Die Bezauer Liste hat jeweils 5 Mitglieder bestellt, infolgedessen die Bezaubernden Demokraten die Möglichkeit haben, ebenfalls ein bis zwei Mitglieder vorzuschlagen.

Der 1. Satz ist nicht richtig: Es wurden NUR die Gemeindevertreter der Fraktion “Bezauer Liste” gebeten, ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Gemeindeamt bekannt zu geben. Unsere Fraktion hat – wie bereits oben erwähnt – erst bei der GV-Sitzung am 27.4.2015 erfahren, welche Ausschüsse bestellt werden sollen.

Diese Vorgangsweise (2 Fraktionen in der GV) entspricht in keiner Weise den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (§ 51 bzw. § 56 GG).

2. Für die Wahl des Obmannes ist KEIN schriftlicher Wahlvorschlag erforderlich.

3. Siehe Beilage – “Unterausschüsse Bezaubernde Demokraten 2015”

4. Siehe Beilage – “Unterausschüsse Bezaubernde Demokraten Abberufung Helmut Kumpusch”

5. Zur neuerlichen Wahl von Helmut Kumpusch in den Prüfungsausschuss liegt ein schriftlicher Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” vor. Es wäre doch widersinnig, wenn unsere Fraktion ihn abberufen und in der gleichen Sitzung wieder für unsere Fraktion in den Ausschuss bestellen würde.
Helmut Kumpusch wurde also am 5.10.2015 nicht von der Gemeindevertretung als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt, sondern auf schriftlichen Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” !!

6. Siehe 2. (Für die Wahl des Obmannes ist kein schriftlicher Wahlvorschlag erforderlich) – Der Bürgermeister behauptet immer wieder, Helmut Kumpusch wäre nicht auf Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” gewählt worden, was nachweisbar nicht stimmt. Wenn das stimmte, hätte bei der Sitzung des Prüfungsausschusses am 30.11.2015 keine Neuwahl des Obmannes stattfinden müssen!

7. Siehe Beilage – “Unterausschüsse Bezaubernde Demokraten 1.2.2016 Neubestellung”

8. Siehe Beilage – “Unterausschüsse Bezaubernde Demokraten 4.4.2016 Neubestellung”

9. Siehe Beilagen – Unterausschüsse Bezaubernde Demokraten 6.4.2016 Neubestellung”

Anmerkung: Die Anträge auf Abberufung von Helmut Kumpusch als Mitglied und Obmann des Prüfungsausschusses haben wir nur deshalb gestellt, weil der Bürgermeister immer wieder wahrheitswidrig behauptet, Kumpusch wäre nach wie vor von unserer Fraktion in den Ausschuss bestellt worden (siehe Bestellung durch die “Bezauer Liste” bei der GV-Sitzung vom 5.10.2015).

Den schriftlichen Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” vom 5.10.2015 kann Ihnen der Bürgermeister sicher übermitteln. Weitere nützliche und interessante Informationen zu dieser Angelegenheit finden Sie übrigens auf meiner Homepage.

Falls die von mir vorgelegten Beilagen unvollständig sind oder Sie noch weitere Unterlagen benötigen, bitte ich um eine kurze Mitteilung.

Da in der Zwischenzeit schon wieder eine Sitzung (Prüfung des GIG-Abschlusses) des gesetzwidrig bestellten Prüfungsausschusses stattgefunden hat (ohne dass unsere Fraktion dazu eingeladen wurde – Zuhörer), ersuche ich Sie um baldige Erledigung.

Mit freundlichen Grüßen

GV Gottfried Winkel

Antwort BH Bregenz 4.11.2016

Kommentar von Gottfried Winkel – 12.11.2016

Nun ist sie also endlich da, die von der BH Bregenz gegenüber dem Landesvolksanwalt bereits im April 2016 „in der nächsten Zeit“ angekündigte Erledigung (siehe Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 4.4.2016) meiner Aufsichtsbeschwerde vom 3.2.2016.

Bei der GV-Sitzung am 7.11.2016 hat der Bürgermeister das Schreiben der BH Bregenz vom 4.11.2016 „genüsslich“ vorgelesen und dabei offensichtlich die Kritik der Aufsichtsbehörde (AB) an seiner Person nicht verstanden bzw. nicht bemerkt.

Sonst wäre ihm aufgefallen, dass die Behörde zwischen den Zeilen u.a. kritisiert, dass der Bürgermeister uns am 27.4.2015 (siehe GV-Niederschrift) jeweils ZWEI Mitglieder in die Ausschüsse zugesagt hat. Dieser „angebliche” Fehler zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Erledigung und führt schlussendlich dazu, dass laut Aufsichtsbehörde Anja Natter nach wie vor Mitglied des Prüfungsausschusses sei (siehe allerletzter Satz des BH-Schreibens)!

Dass Bürgermeister Gerhard Steurer seinen “angeblichen Fehler” in Kauf nimmt, kann man sich nur damit erklären, dass die Aufsichtsbehörde durch diesen “Fehler” auf eine falsche Fährte kommt und schlussendlich feststellen kann, “Zusammenfassend erwiesen sich die behaupteten Rechtsverletzungen zur Nichtbestellung von Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses als nicht zutreffen.” Und was ist mit all den anderen von mir behaupteten Rechtsverletzungen, “Herr Aufsichtsbehörde”?

Stichwortartig ein paar Beispiele für “tatsächliche” Fehler der Aufsichtsbehörde:

– Zwei Mitglieder: Im § 51 Abs. 4 GG ist nur geregelt, wie viel Mitglieder einem Ausschuss mindestens angehören müssen (in Bezau sind das 5) – nach oben gibt es keine gesetzliche Regelung. Wie bereits erwähnt, hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 27.4.2015 mitgeteilt, dass die Ausschüsse in Bezau aus 7 Mitgliedern bestehen können (2 davon von der Fraktion “Bezaubernde Demokraten”)

– Wahlvorschlag: Daher hat die Fraktion “Bezaubernde Demokraten”am 27.5.2015 einen Wahlvorschlag gem. § 51 GG eingebracht (was übrigens die “Bezauer Liste” am 27.4.2015 nicht getan hat!) und für mehrere Ausschüsse – u.a. für den Prüfungsausschuss – jeweils 2 Mitglieder vorgeschlagen. Bei der GV-Sitzung am 28.5.2015 erfolgte die Wahl auf Grund unseres Wahlvorschlages einstimmig (auch mit den Stimmen der „Bezauer Liste“ – Gegenstimmen wären ungültig gewesen). Somit wurde Anja Natter nicht von der Gemeindevertretung – wie die AB behauptet – sondern auf Grund unseres Wahlvorschlages in den Prüfungsausschuss gewählt. Diese Vorgangsweise wird von der Aufsichtsbehörde einfach falsch beurteilt! Dieser Fehler zieht sich dann wie erwähnt durch die ganzen 6 Seiten der Aufsichtsbehörde und führt dazu, dass sie behauptet, Anja Natter hätte daher nur von der Gemeindevertretung abberufen werden können, und nicht von unserer Fraktion.

– Dieses “Fehlurteil” der Aufsichtsbehörde führt dazu, dass sie sogar behauptet, die Niederschrift der GV-Sitzung vom 28.5.2016 (Punkt.) sei nicht richtig (siehe Seite 2 – letzter Absatz)!

– Wahl von Helmut Kumpusch am 5.10.2015 in den Prüfungsausschuss (Punkt 03): Im letzten Absatz schreibt die Aufsichtsbehörde, “…. wurde Helmut Kumpusch von den “Bezaubernden Demokraten” (Anmerkung: richtig müsste es lauten, “von der Fraktion “Bezaubernde Demokraten”) mit den Rechtswirkungen der Stimmen der “Bezauer Liste” in den Prüfungsausschuss gewählt“.

Das würde bedeuten, dass der zuvor bei der gleichen Sitzung von uns abberufene Helmut Kumpusch von der “Bezauer Liste” (mit unseren Stimmen!) auf das uns zustehende Mandat im Prüfungsausschuss gewählt worden wäre. Geht’s noch, “Herr Aufsichtsbehörde”?

– Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses am 30.11.2015 (Punkt 04): Helmut Kumpusch muss wohl hellseherische Fähigkeiten haben, dass er bereits am 2.10.2015 – also 3 Tage VOR seiner Wahl am 5.10.2015 in den Prüfungsausschuss durch die „Bezauer Liste“ – sich selbst (!) schriftlich (!) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen hat (im Namen welcher Fraktion?). Laut Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 30.11.2015 wurde Helmut Kumpusch jedoch nicht auf Grund seines angeblich schriftlich eingebrachten Vorschlags gewählt: “Nach einer kurzen Diskussion wird abgestimmt und Kumpusch Helmut Alois wird einstimmig zum Obmann des Prüfungsausschusses gewählt”. (Anmerkung: In gesetzwidriger Weise waren bei dieser Sitzung 2 Ersatzmitglieder der “Bezauer Liste” anwesend, obwohl nur 1 Mitglied entschuldigt fehlte!).

Dass Helmut Kumpusch von unserer Fraktion aus dem Prüfungsausschuss abberufen wird, konnte er schon ab dem 9.9.2015 (Einreichung unseres Antrags beim Gemeindeamt) wissen. Dass er von der Fraktion “Bezauer Liste” aber wieder in den Prüfungsausschuss gewählt wird, erst am 5.10.2015. Erst auf der an diesem Tag um 19.00 Uhr vor der GV-Sitzung stattgefundenen Fraktionssitzung der “Bezauer” Liste” im Sicherheitszentrum (Raummiete?) wurde der entsprechende Wahlvorschlag unterzeichnet und sogar noch mit dem Einlaufstempel “5.10.2016” versehen!

– Nicht der Bürgermeisterfraktion zugehörend (Punkt 04): Aufsichtsbehörde “…. und nicht der Bürgermeisterfraktion zugehörender Gemeindevertreter”. Dabei ignoriert die Aufsichtsbehörde einfach, dass Helmut Kumpusch am 5.10.2015 nicht von unserer Fraktion, sondern durch Wahlvorschlag der Bürgermeisterfraktion in den Prüfungsausschuss gewählt wurde und somit diesbezüglich der Bürgermeisterfraktion anzurechnen ist (siehe dazu auch das Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016)

– Die AB schreibt weiters“trotz einem entsprechenden Ersuchen der Aufsichtsbehörde vom 6.10.2016 hat Fraktionsführer Gottfried Winkel dazu keine Erläuterungen und Begründungen abgegeben.”

Das ist nicht richtig: Am 7.10.2016 habe ich der AB mitgeteilt, dass für die Wahl des Obmannes kein schriftlicher Vorschlag erforderlich ist.

– die lt. Punkt 05 erwähnten Anträge auf Abberufung von Helmut Kumpusch als Mitglied und Obmann des Prüfungsausschusses hat die Fraktion “Bezaubernde Demokraten” nur deshalb gestellt, weil der Bürgermeister immer wieder wahrheitswidrig behauptet, Helmut Kumpusch wäre nach wie vor von unserer Fraktion in den Ausschuss bestellt worden (siehe Bestellung durch die “Bezauer Liste” bei der GV-Sitzung vom 5.10.2015).

Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine so widersprüchliche und abstruse Erledigung durch eine Aufsichtsbehörde gelesen zu haben und bin schon gespannt auf die Erledigung durch den Landesvolksanwalt.

Landesvolksanwalt – Schreiben vom 24.1.2017

Jetzt ist das Schlamassel also perfekt

Die Landesvolksanwaltschaft (LVA) „übernimmt“ die Fehler der Aufsichtsbehörde und entscheidet damit in der Sache „Prüfungsausschuss Bezau“ ebenso falsch wie diese: Richtig ist nämlich, dass ALLE Mitglieder der Bezauer Ausschüsse durch Wahlvorschlag der Fraktionen und nicht durch die Gemeindevertretung gewählt werden! Deshalb ändern auch die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde und der LVA nichts an der Gesetzwidrigkeit der verschiedenen Beschlüsse und vor allem Nicht-Beschlüsse der Bezauer Gemeindevertretung.Und warum das?

Nach den Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes kann derzeit gegen eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde leider keine Berufung eingelegt werden. Gerade deshalb muss ich eine solche Entscheidung aber auch nicht wie ein Gerichtsurteil akzeptieren und überlege mir nach wie vor eine Anzeige wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch gegen die Aufsichtsbehörde.

Warum aber hat sich die LVA im Schreiben vom 24.1.2017 von der angeblichen “Stichhaltigkeit und Schlüssigkeit” des Schreibens der Bezirkshauptmannschaft vom 4.11.2016 überzeugen lassen und alle ihre Fragen in ihrem ersten Schreiben vom 7.3.2016 an den Bürgermeister „über Bord geworfen“?

Sehr interessant ist vor allem auch die folgende Feststellung der Landesvolksanwaltschaft zu den Aussagen von Bürgermeister Steurer:
“Auch wenn der Bürgermeister bei einer Sitzung am 24.07.2016 gesagt hat: “Jeder Ausschuss könne mit fünf bis sieben Mitglieder besetzt werden ….”, ist diese Aussage nicht rechtsverbindlich. Die LVA bescheinigt also dem Bürgermeister, dass er das Gemeindegesetz nicht lesen kann – oder was will sie damit sagen? Wenn diese Aussage des Bürgermeisters nicht rechtsverbindlich bzw. falsch war, dann sind ALLE Ausschüsse in Bezau 2015 gesetzwidrig bestellt worden! (Übrigens: Am 24.7.2016 hat keine Sitzung stattgefunden.)

Die Landesvolksanwaltschaft schreibt u.a. (Seite 2, oben):
“Aus der Bestimmung des § 51 Abs 4 lässt sich jedoch ableiten, dass die Gemeindevertretung auch mehr als fünf Ausschussmitglieder bestellen kann (Argument: „ … mindestens“). Für solche zusätzlichen Mitglieder …. erfolgt die Wahl durch die Gemeindevertretung, formell jedoch nicht auf Wahlvorschlag einer Fraktion.”
Übrigens gibt es keinen Beschluss der Gemeindevertretung Bezau, dass die Ausschüsse aus bis zu 7 Mitgliedern bestehen!

Woher bezieht die LVA diese Information? Weder im § 51 Abs 4 des Gemeindegesetzes selber noch aus dem Kommentar dazu ist so etwas auch nur ansatzweise herauszulesen.

§ 51 Abs 4 Gemeindegesetz:

“In Gemeinden, in denen die Zahl der Gemeindevertreter neun oder zwölf beträgt, müssen einem Ausschuss mindestens drei, in allen übrigen Gemeinden mindestens fünf Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Ausschusses sind aus der Mitte der Gemeindevertreter oder deren Ersatzleute nach dem Verhältniswahlrecht unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 56 Abs. 2 zu wählen.”(§ 56 Abs 2 GG: „Jede Parteifraktion hat die von ihr in den Gemeindevorstand (ebenso Ausschuss) zu entsendende Vertretung vor der Wahl vorzuschlagen.“)

Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass ALLE Mitglieder – also nicht nur die ersten 5 – nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 2 GG zu wählen sind! Wie die Juristen der Aufsichtsbehörde das Gemeindegesetz derart falsch auslegen konnten, ist mir ein Rätsel.

Dieser Fehler in der Erledigung der Aufsichtsbehörde und der LVA zieht einen ganzen Rattenschwanz von falschen Schlussfolgerungen nach sich, z.B.:

– Anja Natter wurde eindeutig sowohl am 28.5.2015 als auch am 5.10.2015 auf Wahlvorschlag unserer Fraktion in den Prüfungsausschuss gewählt und kann daher auch von unserer Fraktion wieder abberufen werden. Sonst hätte der Bürgermeister bei der jeweiligen Wahl darauf hinweisen müssen. Wenn Anja Natter tatsächlich trotz unserer Abberufung noch immer Mitglied im Prüfungsausschuss wäre, hätte sie zur letzten Ausschuss-Sitzung 2016 eine Einladung bekommen müssen. Das ist aber nicht geschehen!

– Auf viele andere Punkte im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Prüfungsausschusses (viele GV-Sitzungen 2015/2016) geht die LVA auf Grund des oben erwähnten Fehlers überhaupt nicht ein.

Die LVA hat das Ergebnis ihrer Ermittlungen also selber “überrascht”: Vielleicht hätte sich die LVA nicht so sehr auf die Fehler im Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verlassen sollen? Wenn die LVA ihre Ausführungen zu Ende gedacht hätte, wäre sie zu folgendem Ergebnis gekommen:

– dann wäre Helmut Kumpusch (übrigens nicht “Kampusch”) durch Wahlvorschlag der “Bezaubernden Demokraten” (übrigens nicht “Bezauer Demokraten”) bei der GV-Sitzung am 28.5.2015 (TOP 7) als 5. Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt worden

– dann wäre H. Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 (TOP 7) über Antrag der “Bezaubernden Demokraten” als Mitglied des Prüfungsausschusses gem. § 31 Abs 3 GG abberufen worden

– dann hätte ab diesem Tag Anja Natter als einziges von unserer Fraktion bestelltes Mitglied des Prüfungsausschusses das fünfte Mandat besetzt

– dann hätte bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 über unseren Antrag auf Abberufung von Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss und Neubestellung von Gottfried Winkel als 5. Mitglied im Prüfungsausschuss abgestimmt werden müssen

– dann hätte bei der GV-Sitzung am 2.5.2016 (TOP 2 und 3) bei einer Reduzierung der Anzahl Mitglieder des Prüfungsausschusses auf 5 ein Mitglied der “Bezauer Liste” abberufen werden müssen, weil unserer Fraktion ja das fünfte Mandat zusteht

Statt aber die ganze Sache zu Ende zu denken, hat die LVA auf die Beantwortung der vielen offenen Punkte einfach verzichtet.

Schlussfolgerung: Wenn man das Schreiben der LVA ernst nimmt, sind ALLE Ausschüsse in Bezau gesetzwidrig bestellt und daher nach den Bestimmungen des § 51 Abs 4 des Gemeindegesetzes NEU zu wählen.

Oder ist irgendjemand – auch Nicht-Juristen – in der Lage, rechtsverbindlich zu sagen, wie sich der Prüfungsausschuss Bezau derzeit zusammensetzt, wer von welcher Fraktion bestellt wurde und wer derzeit als 5. Mitglied im Prüfungsausschuss ist?
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Nachsatz (22.2.2017)

Noch eine Anmerkung zur gesetzwidrigen Erledigung der Sache „Prüfungsausschuss“ durch die Aufsichtsbehörde:
Ich habe mir die Mühe gemacht, bei allen Städten und vielen größeren Gemeinden Vorarlbergs die Protokolle mit den Bestellungen der Ausschüsse zu lesen.
Das sehr interessante Ergebnis: In KEINER dieser Städte und Gemeinden erfolgte die Bestellung der Ausschüsse so, wie es die BH Bregenz in ihrem Schreiben vom 4.11.2016 „auslegt“.
Wenn die Aufsichtsbehörde damit Recht hätte, wären alle diese Ausschüsse gesetzwidrig bestellt worden!
Glaubt das wirklich jemand in Vorarlberg?

Offener Brief an:

Landeshauptmann Mag. Markus Wallner
Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Landes-Volksanwalt
Landes-Rechnungshof
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Staatsanwaltschaft Feldkirch
NEOS-Landtagsklub
SPÖ-Landtagsklub
GRÜNE-Landtagsklub
FPÖ-Landtagsklub
ÖVP-Landtagsklub
Dr. Karl Staudinger
Fraktionsobmann Hubert Graf, „Bezauer Liste“

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Bezau, am 3. Mai 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem mehr oder weniger „freiwilligen Rücktritt“ des Bezauer Bürgermeisters Georg Fröwis hat sein Nachfolger Gerhard Steurer 2015 immer wieder einen „konstruktiven Neustart“ für Bezau angesagt bzw. versprochen.

Was Bürgermeister Gerhard Steurer jedoch unter „konstruktiv“ und „Neustart“ versteht, haben wir von den „Bezaubernden Demokraten“ als Bezauer Oppositionspartei in den letzten Monaten leider allzu oft spüren müssen:

Laufend werden die Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes nicht eingehalten, was so weit führte, dass ich dem Bürgermeister und den Mitgliedern der „Bezauer Liste“ schon des Öfteren „illegale Machenschaften“ vorgehalten habe. Die vom Bürgermeister und Gemeindevertretung abgelegten Gelöbnisse werden damit “mit Füßen getreten”.

Das hat auch bereits zu mehreren Aufsichtsbeschwerden meinerseits bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz geführt, die allerdings großteils auch nach vielen Monaten (teilweise bereits über 1 Jahr!) nicht erledigt worden sind.

In den letzten 3 Sitzungen der Gemeindevertretung hat die „Bezauer Liste“ nun unter Bgm. Steurer durch m.E. beinahe „kriminelle Energie“ (immer wieder neue und andere Auslegungen des Gemeindegesetzes über die Wahl des Prüfungsausschusses) erreicht, dass die Bezauer Opposition im Prüfungsausschuss nicht mehr vertreten ist

Zuletzt wurde der Prüfungsausschuss bei der GV-Sitzung am 2.5.2016 von der „Bezauer Liste“ von 6 auf 5 Mitglieder reduziert und eine Nachbesetzung in den Prüfungsausschuss (Abberufung einer Gemeindevertreterin und gleichzeitig Neubestellung durch meine Person) vom Bürgermeister mit der Begründung, unsere diesbezüglichen Anträge seien nicht gesetzeskonform und daher nicht zulässig, einfach ohne Abstimmung abgelehnt!

Somit besteht der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau seit gestern nur noch aus Mitgliedern, die von der Bürgermeisterpartei nominiert worden sind (incl. dem Ausschussobmann, obwohl das Vorschlagsrecht dazu der Opposition zusteht!).

Wir als Bezauer Opposition sind nach diesen 3 Gemeindevertretungs-Sitzungen mit „unserem Latein“ bezüglich Prüfungsausschuss am Ende und wenden uns daher mit diesem offenen Brief an eine breitere Öffentlichkeit.

Vielleicht kann jemand der Adressaten doch noch eine Lösung für Bezau finden, bevor ich einen weiteren Schritt (evtl. auch Anzeige bei der Polizei) machen muss, wenn der Bürgermeister weiter wie bisher gegen das Gemeindegesetz verstößt.

Für ergänzende Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll
Gottfried Winkel, Bezau
GV „Bezaubernde Demokraten“

Graf Hubert – Antwort offener Brief

(Hervorhebungen von Gottfried Winkel)

Von: Graf Hubert <Hubert.Graf@dorner.at>

Betreff: Stellungnahme zum „offenen Brief“ des Gottfried Winkel vom 03.05.2018

Datum: 04. Mai 2016 20:14:29 MESZ

An: markus.wallner@vorarlberg.at“ <markus.wallner@vorarlberg.at>, „erich.schwaerzler@vorarlberg.at“ <erich.schwaerzler@vorarlberg.at>, Landesvolksanwalt <buero@landesvolksanwalt.at>, Brigitte Eggler-Bargehr <brigitte.eggler-bargehr@lrh-v.at>, „bhbregenz@vorarlberg.at“ <bhbregenz@vorarlberg.at>, Staatsanwaltschaft Feldkirch <stafeldkirch.leitung@justiz.gv.at>, Thomas Spöttl <thomas.spoettl@neos.eu>, Michael Ritsch <michael.ritsch@landtag.cnv.at>, Ekkehard Muther <ekkehard.muther@gruene.at>, Dieter Egger <dieter.egger@vfreiheitliche.at>, „landtagsklub@volkspartei.at“ <landtagsklub@volkspartei.at>, Karl Staudinger <staudinger@politiktraining.at>

Kopie: dietmar.ender@vorarlberg.at“ <dietmar.ender@vorarlberg.at>

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum „offenen Brief“ des Gottfried Winkel vom 03.05.2016, der aufgrund seines diffamierenden Inhaltes nicht unwidersprochen bleiben darf,  möchte ich als Obmann der Fraktion „Bezauer Liste“ vorweg Folgendes festhalten:

·       Der Vorwurf von „ illegalen Machenschaften“ sowie die Aussage, wonach die Bezauer Liste die abgelegten Gelöbnisse „mit Füssen getreten“ und mittlerweile „kriminelle Energie erreicht“  habe, werden auf das Schärfste zurückgewiesen.

·       Während der laufenden den Periode, also in etwas mehr als einem Jahr, hat G. Winkel mehr als zehn Beschwerden an die Gemeindeaufsichtsbehörde abgerichtet und es ist bezeichnend, dass diese nicht nur keinen Anlass zur Einleitung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen gesehen hat, sondern viel mehr alle Beschwerden, die bereits behandelt werden konnten, als unberechtigt abgewiesen hat. 

·       G. Winkel stellt die Fakten absichtlich falsch und bewusst unvollständig dar.

·       Insbesondere wird verschwiegen, dass die Abberufung von Anja Natter (Mitglied der Bezaubernden Demokraten) aus dem Prüfungsausschuss über Antrag der Bezaubernden Demokraten und (ausschließlich) mit den Stimmen von Anja Natter und G. Winkel erfolgte und dass nach wie vor ein Mitglied der Bezaubernden Demokraten, nämlich Helmut Kumpusch, Obmann des Prüfungsausschusses ist.

·       Darüber hinaus wurde G. Winkel – nachdem zuvor beschlossen worden ist, im Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses aus welchem Grund auch immer die Anzahl der Mitglieder auf die gesetzlich vorgesehene Anzahl  von 5 Mitgliedern zu reduzieren – noch ausdrücklich die Gelegenheit gegeben, den Antrag zurück zu ziehen.

Wir werden Ihnen im Laufe der nächsten Woche eine detaillierte Schilderung der Ereignisse übermitteln, anhand der Sie sich ein eigenes Bild über den Sachverhalt und die Vorgangsweise von Gottfried Winkel machen können. Bis dahin dürfen wir Ihnen versichern, dass jegliches Vorgehen und jegliche Handlung in der laufenden Periode stets rechtlich abgeklärt sowie nach bestem Wissen und Gewissen korrekt abgehandelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubert Graf

Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“

Graf Hubert – „Detaillierte Schilderung“ vom 13.5.2016

„Detaillierte Schilderung“ von Fraktionsobmann Hubert Graf vom 13.5.2016 – Hervorhebungen von Gottfried Winkel

Von: Graf Hubert <Hubert.Graf@dorner.at>
Datum: 13. Mai 2016 um 20:08:07 MESZ
Betreff: Ergänzung zur Stellungnahme zum „offenen Brief“ des Gottfried Winkel

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 4.5.2016 teilen wir Ihnen Nachfolgendes mit:

Der „offene Brief“ von Gottfried Winkel betreffend den Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau wird derzeit von der Gemeindeaufsichtsbehörde eingehend geprüft und ist auch beim Landesvolksanwalt Vorarlberg anhängig.

In Absprache mit der Gemeindeaufsichtsbehörde ist in Hinblick auf das laufende Verfahren vorerst von einer umfassenden „öffentlichen“ Stellungnahme unsererseits abzusehen.

Wir möchten Ihnen aber noch einmal versichern, dass sämtliche in der laufenden Periode aufgetretenen Rechtsfragen im Vorfeld mit Dr. Otmar Müller vom Gemeindeverband, einem ausgezeichneten Kenner der Materie, abgeklärt worden sind. Fallweise wurde zusätzlich die Rechtsmeinung von Rechtsanwalt Dr. Markus Fink eingeholt, der Mitglied des Gemeindevorstandes ist. Es kann daher weder „von illegalen Machenschaften“ noch von laufenden „Verstößen gegen das Gemeindegesetz“ die Rede sein. Vielmehr zeigt sich, dass Gottfried Winkel die Rechtslage – insbesondere den Umstand, dass Helmut Kumpusch trotz eines innerfraktionellen Zerwürfnisses rechtlich nach wie vor seiner Fraktion zuzurechnen ist- nicht zur Kenntnis nehmen will.

Wir sehen somit jedenfalls dem Ausgang des laufenden Gemeindeaufsichtsverfahrens gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Hubert Graf
Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“

Forum – Beitrag von G. Winkel vom 16.5.2016

Was Fraktionsobmann Hubert Graf da macht, finde ich auch ein sehr starkes (um nicht zu sagen schäbiges) Stück:
Falls sich also herausstellen sollte, dass die von mir behaupteten “illegalen Machenschaften” bzw. laufenden “Verstöße gegen das Gemeindegesetz” doch stimmen sollten (Warum wurde ich übrigens für diese schwerwiegenden Vorwürfe nicht angezeigt? Ich würde mir so etwas als GV nicht gefallen lassen.), kann es also nach seiner Meinung nur daran liegen, dass die Rechtsfragen von Dr. Otmar Müller vom Gemeindeverband offensichtlich nicht richtig abgeklärt worden sind!

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Dr. Müller – bei richtiger und vollständiger Information durch Bürgermeister Gerhard Steurer! – jene Rechtsmeinungen vertreten hat, die der Bürgermeister der Gemeindevertretung in der laufenden Periode zur Kenntnis gebracht hat und die ich als “illegale Machenschaften” oder auch als Winkelzüge des Bürgermeisters bezeichne.

Außerdem zeigt es nicht von besonders viel Kenntnis der Gesetzesmaterie, wenn sich Bürgermeister und Verwaltung einer Marktgemeinde laufend – auch bei den einfachsten Sachen! – an den Gemeindeverband um Hilfe wenden müssen.
Ich habe es bereits mehrmals gesagt: Die Änderung bei den Mitgliedern eines Ausschusses durch eine Fraktion ist normalerweise eine Angelegenheit von 3 Minuten. In der Marktgemeinde Bezau reichen 3 GV-Sitzungen nicht aus, um einen Wechsel bei einem Mitglied im Prüfungsausschuss zu beschließen.

Und noch einmal:
WARUM WEHRT SICH DER BÜRGERMEISTER (und mit ihm die gesamte “Bezauer Liste”) SCHON IN 3 GV-SITZUNGEN MIT ALLEN TRICKS (Winkelzüge) SO VEHEMENT GEGEN MICH ALS MITGLIED DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES?

Forum – Beitrag von G. Winkel vom 25.5.2016

In letzter Zeit “missbraucht” Bürgermeister Gerhard Steurer bei den GV-Sitzungen des Öfteren den eigentlich für die GV vorgesehenen Punkt “Allfälliges” für seine “besonderen” Berichte. Dabei hätte der Bürgermeister bei jeder Sitzung praktisch einen eigenen Tagesordnungspunkt “Berichte” (des Bürgermeisters).
So hat er z.B. bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 die Lüge verbreitet, ich hätte Bgm. Fröwis wegen seiner Wohnungsvergabe an seinen Sohn – ohne Beschluss des Gemeindevorstandes – bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und hat dann die Sitzung sofort beendet, ohne dass ich ein Wort dazu sagen durfte. Übrigens: Wer ihm diese Lüge erzählt hat, hat er auch auf der letzten GV-Sitzung am 23.5. auf meine Anfrage nicht beantworten können!

Wie bereits in meinem Kurzbericht zur GV-Sitzung am 23.5.2016 erwähnt, hat Bürgermeister Gerhard Steurer – wieder zuletzt unter “Allfälliges” – meinen offenen Brief vom 3.5.2016 verlesen und “interessanterweise” auch die beiden Briefe – mit Unwahrheiten bzw. Lügen – seiner Fraktion (unterzeichnet von Hubert Graf) vom 4.5. und 13.5.
“Interessanterweise” deshalb, weil auch die GV der “Bezauer Liste” diese Briefe sicher bereits kannten und dabei ja nichts Neues erfahren haben (es waren ja “ihre” Briefe).

Auf meine abschließende Bemerkung, dass gut informierte Bezauer alles, was er eben vorgelesen habe, auf meiner Homepage bereits längst gelesen haben und es daher keinen Neuigkeitswert mehr habe, meinte der Bürgermeister, kein Mensch habe das gelesen. Ob er damit nur die GV der “Bezauer Liste” gemeint hat? Immerhin wurde diese Seite (Offener Brief) seit dem 4. Mai weit mehr als 500 mal aufgerufen!

Wahlvorschlag vom 27.5.2015

Fraktion „Bezaubernde Demokraten“                     Bezau, am 27. Mai 2015

Marktgemeindeamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nominiert gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Unterausschüsse und als Delegierte der Marktgemeinde Bezau:

Delegierte Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau:

Anja Natter, MA
Ersatz:
Gottfried Winkel

Unterausschüsse
Schul- und Kulturausschuss:
Mitglieder:
Helmut Kumpusch
Gottfried Winkel
Ersatzmitglied:
Hildegard Winkel

Sozialausschuss
Anja Natter, MA
Gerhard Natter
Ersatzmitglied:
Gottfried Winkel 

Prüfungsausschuss:
Mitglieder:                                                
Helmut Kumpusch
Anja Natter, MA
Ersatzmitglied:
Gerhard Natter

Finanzen, Wirtschaft, Planung:
Mitglieder:
Gottfried Winkel
Helmut Kumpusch
Ersatzmitglied:
Anja Natter, MA

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Gottfried Winkel                                        Anja Natter

Antrag zur Tagesordnung bei der GV-Sitzung am 24.4.2017

(von Gottfried Winkel, 25.4.2017)

Antrag zum gesetzwidrigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 – Beratung und Beschlussfassung
 
„Zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 stelle ich den folgenden Antrag und beantrage dazu gem. § 44 GG eine namentliche Abstimmung durch die Gemeindevertretung, weil der Verdacht auf wissentlichen Missbrauch der Amtsgewalt gem. § 302 Strafgesetzbuch besteht:
 
Ich beantrage, gegen den Bescheid der BH Bregenz vom 2.3.2017 Einspruch zu erheben, weil:
 
1. die Behauptung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in ihrem Schreiben vom 4.11.2016, dass Anja Natter NICHT auf Grund eines Wahlvorschlages gem. § 51 bzw. 56 GG in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei, sondern von der Gemeindevertretung, nicht stimmt und nirgends im Gemeindegesetz gedeckt ist und somit nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes entspricht.
 
2. Anja Natter daher am 28.5.2015 NICHT von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt wurde, sondern tatsächlich gem. § 51 bzw. § 56 GG durch Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten vom 27.5.2015.
 
3. eine Abberufung von Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss gem. § 31 GG daher NICHT von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann, sondern nur von der Fraktion Bezaubernde Demokraten.“

Der Antrag wurde von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt und somit hatte die Gemeindevertretung überhaupt keine Möglichkeit mehr, gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzubringen.

Warum hat der Bürgermeister keine GV-Sitzung abgehalten, damit die GV rechtzeitig über eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht beraten und beschließen hätte können?

Ein ihm genehmer Bescheid der Aufsichtsbehörde wird vom Bürgermeister einfach so lange zurückbehalten bzw. so spät auf eine GV-Sitzung gebracht, dass die Einspruchsfrist beim Landesverwaltungsgericht abgelaufen ist!

Außerdem ist bemerkenswert, dass die Bezirkshauptmannschaft auch in diesem Bescheid – wie bereits im Schreiben vom 4.11.2016 – mit keinem Wort erwähnt, wo im Gemeindegesetz geschrieben steht, dass bei mehr als 5 Mitgliedern in einem Ausschuss diese „Mehrmitglieder“ nicht durch Wahlvorschlag der Fraktionen, sondern von der Gemeindevertretung gewählt werden. Außerdem gibt es gar keinen Beschluss der Gemeindevertretung, dass die Ausschüsse in Bezau aus mehr als 5 Mitgliedern bestehen können.

Bei der GV-Sitzung am 24.4.2017 habe ich den Mitgliedern der Bezauer Liste das Gemeindegesetz übergeben und sie einzeln ersucht, mir die angebliche Gesetzesstelle zu zeigen. Keine Person – nicht einmal der Jurist und Rechtsanwalt Dr. Markus Fink! – konnte mir eine Antwort geben …

Weiters ist erwähnenswert, dass auch im Bescheid vom 2.3.2017 nicht darauf eingegangen wird, dass seit der GV-Sitzung am 5.10.2015 nur noch 1 Mitglied (Anja Natter) im Prüfungsausschuss ist, das auch von unserer Fraktion in den Prüfungsausschuss bestellt wurde. Helmut Kumpusch wurde ja bei der gleichen Sitzung von unserer Fraktion abberufen und anschließend von der Bürgermeisterpartei auf Wahlvorschlag der Bezauer Liste wieder in den Prüfungsausschuss gewählt.

Wie fehlerhaft und gesetzwidrig dieser Bescheid ist sieht man auch am folgenden Beispiel:

Im Spruch des Bescheides steht: „Gemäß § 86 …… Gemeindegesetz, wird der unter Tagesordnungspunkt 3. von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau am 2.5.2016 mit 16 antragsablehnenden und zwei antragsbefürwortenden Stimmen gefasste Beschluss, dass Gegenstimmen ungültig sind und daher Anja Natter mit 2 Stimmen abberufen ist, aufgehoben.“

Natürlich hat die GV niemals den Beschluss gefasst, DASS Gegenstimmen ungültig sind. Das steht bereits seit langem im § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz!

Die Hauptfrage ist wohl die:
Warum wehrt sich die Bezauer Liste sogar mit illegalen Mitteln so vehement dagegen, dass Gottfried Winkel als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wird?
 

Bescheid Pruefungsausschuss 1
Bescheid Pruefungsausschuss 2
Bescheid Pruefungsausschuss 3
Bescheid Pruefungsausschuss 4

Landtagsanfrage der SPÖ

LAbg. Michael Ritsch
Clubobmann

Herrn Landeshauptmann
Mag. Markus Wallner
Landhaus
6900 Bregenz

Bregenz, 8. Juni 2017

Bestellung von Ausschüssen gem. § 51 Gemeindegesetz (Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau)

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Im § 51 Gemeindegesetz (GG) sind auch die Bestimmungen über die Bestellung der Ausschüsse geregelt. Im Abs. 4 heißt es u.a.:

“In Gemeinden, in denen die Zahl der Gemeindevertreter neun oder zwölf beträgt, müssen einem Ausschuss mindestens drei, in allen übrigen Gemeinden mindestens fünf Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Ausschusses sind aus der Mitte der Gemeindevertreter oder deren Ersatzleute nach dem Verhältniswahlrecht unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 56 Abs. 2 zu wählen.”

Auszug aus dem § 56 Abs. 2 des GG:

“Gehören der Gemeindevertretung Vertreter verschiedener Parteifraktionen an, so sind die zu besetzenden Stellen des Gemeindevorstandes auf diese Parteien in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Verteilung der Gemeindevertretungsmandate aufzuteilen. Jede Parteifraktion hat die von ihr in den Gemeindevorstand zu entsendende Vertretung vor der Wahl vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist schriftlich zu erstatten und muss von der Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter unterzeichnet sein. Stimmen, die nicht für diesen Wahlvorschlag abgegeben werden, sind ungültig.”

In einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (Aufsichtsbehörde) vom 4.11.2016 an die Marktgemeinde Bezau (als Antwort auf eine Aufsichtsbeschwerde vom 4.2.2016) schreibt diese jedoch sinngemäß, dass bei der Bestellung von mehr als fünf Ausschussmitgliedern diese zusätzlichen Mitglieder NICHT auf Vorschlag einer Parteifraktion, sondern von der Gemeindevertretung gewählt werden. Das entspricht aber in keiner Weise den oben erwähnten Bestimmungen des Gemeindegesetzes über die Bestellung eines Ausschusses!

Die Folge dieser nicht korrekten Auslegung des Gemeindegesetzes ist, dass z.B. der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau derzeit nur noch aus fünf Mitgliedern besteht, die alle von der Bürgermeisterfraktion “Bezauer Liste” bestellt worden sind. Die einzige Oppositionsfraktion “Bezaubernde Demokraten” ist daher im Prüfungsausschuss nicht mehr vertreten.

Mit Bescheid vom 2.3.2017 – der ebenfalls den Bestimmungen des Gemeindegesetzes widerspricht – hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz sogar einen Beschluss der Marktgemeinde Bezau vom 2.5.2016 aufgehoben. Gegen diesen Bescheid hätte die Gemeindevertretung Bezau binnen vier Wochen beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde erheben können. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau hat jedoch den Bescheid so lange „liegen lassen“, bis die Einspruchsfrist abgelaufen war. Er hat nämlich verspätet erst am 27.4.2017 eine Sitzung der Gemeindevertretung abhalten lassen.

Wenn die Bestellung der Ausschüsse wie von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angeführt erfolgen müsste, wäre die Bestellung der Ausschüsse nach den Gemeindewahlen 2015 in den meisten Städten und Gemeinden Vorarlbergs nicht nach den Bestimmungen des § 51 GG erfolgt.

Aus diesem Grund erlaube ich mir gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende

A n f r a g e

an Sie zu richten:

1. Wie ist es möglich, dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Aufsichtsbehörde diese Bestimmungen des Gemeindegesetzes im Schreiben an die Marktgemeinde Bezau vom 4.11.2016 und im Bescheid vom 2.3.2017 derart falsch auslegt?

2. Was gedenken Sie zu tun, dass der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau endlich nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes bestellt bzw. gewählt wird?

3. Was gedenken Sie zu tun, damit auch andere Entscheidungen der Aufsichtsbehörde zur Marktgemeinde Bezau, die laut Landesvolksanwaltschaft nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes entsprechen, korrigiert werden?

4. Was gedenken Sie zu tun, um die sich in Bezau in den letzten 2 Jahren seit der letzten Gemeindevertretungswahl häufenden Gesetzwidrigkeiten hintanzuhalten?

Clubobmann Michael Ritsch

Brief von Gerhard Steurer an Michael Ritsch

Den nachstehenden Brief hat Gerhard Steurer bei der GV-Sitzung am 11.9.2017 vorgelesen

Von: „Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)“ <Gerhard.Steurer@bezau.cnv.at>
Datum: 30. August 2017 um 14:09:45 MESZ
An: „Ritsch Michael (Landtag)“ <michael@michaelritsch.at>
Betreff: Landtagsanfrage betr Marktgemeinde Bezau

Sehr geehrter Herr Klubobmann Ritsch,

mit Verwunderung habe ich Ihre u.a. Anfrage an LH Wallner vernommen. Verwundert war ich insbesondere, da Sie hier offensichtlich nur „auf Zuruf“ reagiert haben und vorab keinen Kontakt mit mir oder weiteren GemeindevertreterInnen gesucht haben, um sich von mehreren Seiten über die Sachlage zu informieren.

Ich würde mir erwarten, dass ein renommierter und erfahrener Politiker, bevor er solche aus meiner Sicht schwerwiegenden Anschuldigungen wie in den Anfragepunkten 2, 3 und insbesondere 4 in einer Anfrage anführt, zumindest die beschuldigten Gremien zu einer Stellungnahme einlädt. Gerne hätte ich als verantwortlicher Bürgermeister diese Gelegenheit ergriffen und Ihnen näher erläutert, wie viele Gesetzesvorwürfe uns bereits vorgeworfen und von unabhängiger Seite als nicht berechtigt abgewiesen wurden.

Mir ist es ein großes Anliegen, dass unser engagiertes Team der Gemeindevertretung weiterhin mit Freude und Motivation für die Gemeinde Bezau tätig ist – pauschale Anschuldigungen tragen dazu nicht bei. Ich ersuche Sie daher um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits, vor allem bitte ich Sie, mir die in Ihrer Anfrage angedeuteten Gesetzwidrigkeiten der letzten 2 Jahre (seit der Gemeindevertretungswahl) aufzuzeigen.

Gerne stehe ich Ihnen nach wie vor für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Anfrage wurde ja zwischenzeitlich beantwortet.

Ich danke im Voraus für die Kontaktaufnahme!

Mit freundlichen Grüßen

 Gerhard Steurer

Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau

Antwort von LR Schwärzler zur Landtagsanfrage der SPÖ zum Gemeindegesetz

Kommentar zur nachstehenden Antwort von LR Erich Schwärzler
(von Gottfried Winkel)

Landesrat Schwärzler hat zu 100 % die Unwahrheiten der Aufsichtsbehörde übernommen. Gelogen hätte er dann, wenn er den umfangreichen Akt der Aufsichtsbehörde selbst angeschaut hätte. Davon gehe ich allerdings nicht aus – das haben sicher seine Beamten gemacht. Und diese wissen schließlich, was von ihnen erwartet wird …

Das sind die 2 entscheidenden UNRICHTIGEN Sätze in der Beantwortung von LR Schwärzler:

“Zur Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses über die Abberufung der Vertreterin der Bezaubernden Demokraten als Mitglied des Prüfungsausschusses ist an der Bescheidbegründung vom 2. März 2017 festzuhalten, da diese nicht über Vorschlag ihrer Fraktion in den Prüfungsausschuss gewählt wurde.

Aufgrund eines Vorschlagsverzichts der „Bezauer Liste“ auf das ihr zustehende 6. Mandat, wurde die Vertreterin der „Bezaubernden Demokraten“ von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt.”


1. Tatsächlich und beweisbar wurde Anja Natter über Wahlvorschlag der “Bezaubernden Demokraten” in den Prüfungsausschuss gewählt und nicht von der Gemeindevertretung.

2. Tatsächlich und beweisbar (siehe GV-Niederschrift vom 5.10.2015, TOP 7.b) hat die “Bezauer Liste” nicht auf das ihr zustehende 6. Mandat verzichtet, sondern dieses mit Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” (NICHT der “Bezaubernden Demokraten”) mit Helmut Kumpusch besetzt.

Da ich ein unverbesserlicher Optimist bin, habe ich doch ein wenig gehofft, dass seitens des Landes diese Sache ernsthaft geprüft wird. Leider war dem nicht so und damit meine Meinung bestärkt, dass in Vorarlberg auf Gemeinde- und Landesebene der sogenannte Rechtsstaat nur eine Floskel ist. Das wird sich leider auch nach der Novellierung des Gemeindegesetzes durch den Landtag in dieser Woche nicht ändern.

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Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Amt der Vorarlberger Landesregierung

Bregenz, am 29. Juni 2017

Herrn Clubobmann
LAbg. Michael Ritsch
SPÖ-Landtagsklub
Landhaus
6901 Bregenz

im Wege der Landtagsdirektion


Betrifft: Bestellung von Ausschüssen gem. § 51 Gemeindegesetz (Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau)

Bezug: Ihre Anfrage vom 8. Juni 2017, Zl. 29.01.311


Sehr geehrter Herr Clubobmann LAbg. Ritsch,

zu Ihrer Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages nehme ich als zuständiges Regierungsmitglied wie folgt Stellung:

1. Wie ist es möglich, dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Aufsichtsbehörde diese Bestimmungen des Gemeindegesetzes im Schreiben an die Marktgemeinde Bezau vom 4.11.2016 und im Bescheid vom 2.3.2017 derart falsch auslegt?

Laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in Abstimmung mit der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung sind gemäß § 51 Abs. 4 des Gemeindegesetzes (GG) die Mitglieder des Ausschusses aus der Mitte der Gemeindevertreter […] nach dem Verhältniswahlrecht unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 56 Abs. 2 GG zu wählen. § 56 Abs. 2 GG hat folgenden Wortlaut:

„Gehören der Gemeindevertretung Vertreter verschiedener Parteifraktionen an, so sind die zu besetzenden Stellen des Gemeindevorstandes auf diese Parteien in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Verteilung der Gemeindevertretungsmandate aufzuteilen. Dabei sind die bei der Gemeindevertretungswahl abgegebenen gültigen Stimmen zugrundezulegen. Jede Parteifraktion hat die von ihr in den Gemeindevorstand zu entsendende Vertretung vor der Wahl vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist schriftlich zu erstatten und muss von der Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter unterzeichnet sein. Stimmen, die nicht für diesen Wahlvorschlag abgegeben werden, sind ungültig. Erstattet eine Parteifraktion keinen vorschriftsmäßigen Vorschlag, obwohl ihr dazu Gelegenheit geboten war, so gilt dies als Verzicht. In einem solchen Falle hat die Wahl in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bürgermeisters durch die gesamte Gemeindevertretung zu erfolgen“.

Die Verteilung der Ausschussmandate auf die Parteifraktionen richtet sich – unabhängig von der vorgesehenen Mitgliederanzahl des zu besetzenden Ausschusses – nach dem d`Hondtschen Höchstzahlverfahren und hat nach sinngemäßer Anwendung von § 46 Gemeindewahlgesetz zu erfolgen.

Wie die Bezirkshauptmannschaft Bregenz bereits im aufsichtsbehördlichen Verfahren ausführlich dargelegt hat, ist ein Ausschussmitglied dann von der Gemeindevertretung zu wählen, wenn eine Fraktion auf ein ihr zustehendes Vorschlagsrecht verzichtet.

Zur Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses über die Abberufung der Vertreterin der Bezaubernden Demokraten als Mitglied des Prüfungsausschusses ist an der Bescheidbegründung vom 2. März 2017 festzuhalten, da diese nicht über Vorschlag ihrer Fraktion in den Prüfungsausschuss gewählt wurde.
Aufgrund eines Vorschlagsverzichts der „Bezauer Liste“ auf das ihr zustehende 6. Mandat, wurde die Vertreterin der „Bezaubernden Demokraten“ von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt. 
Ein Antrag auf Abberufung muss sohin auch von einer Mehrheit von mindestens einem Drittel der Gemeindevertreter gestellt werden. Der Beschluss über die Abberufung als Mitglied des Prüfungsausschusses kam daher nicht rechtskonform zustande, sodass der Beschluss zu beheben war und die Vertreterin der „Bezaubernden Demokraten“ somit weiterhin Mitglied des Prüfungsausschusses ist.

2. Was gedenken Sie zu tun, dass der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau endlich nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes bestellt bzw. gewählt wird?

Laut Information der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in Abstimmung mit der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung geht aus der Beantwortung zur Frage 1. die Rechtmäßigkeit der von der Aufsichtsbehörde bislang getroffenen Maßnahmen hervor.

3. Was gedenken Sie zu tun, damit auch andere Entscheidungen der Aufsichtsbehörde zur Marktgemeinde Bezau, die laut Landesvolksanwaltschaft nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes entsprechen, korrigiert werden?

Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Bregenz haben die Aufsichtsbehörde und der Landesvolksanwalt in der Frage der Besetzung des Prüfungsausschusses in der Marktgemeinde Bezau übereinstimmende Rechtsauffassungen. In einer früheren Erledigung einer Aufsichtsbeschwerde betreffend die Behandlung von Anträgen in der Gemeindevertretung in Bezau ist der Landesvolksanwalt den prinzipiellen Rechtsausführungen der Aufsichtsbehörde gefolgt, hat aber bezüglich der Behandlung eines Antrages eine unterschiedliche Rechtsauffassung vertreten.

In der ORF-Landesrundschau vom 12. Juni 2017 wird zu den vermuteten Gesetzwidrigkeiten in Bezau Folgendes ausgeführt: „Auf ORF-Anfrage dementiert das Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda heftig. Er werde falsch zitiert. Im Gegenteil, er habe bei seiner Prüfung festgestellt, dass der Prüfungsausschuss in Bezau gesetzeskonform besetzt sei. Es würden nämlich zwei Vertreter der Liste „Bezauberndes Bezau“ darin sitzen, wenn auch Gottfried Winkel selbst nicht.“ Weiters wird im ORF-Beitrag ausgeführt, dass „Bürgermeister Gerhard Steurer erbost ist, denn auch er verweist auf die beiden Mandatare. Sie seien für diese Liste in den Ausschuss gekommen, auch wenn jetzt einer nicht mehr auf der Linie von Gottfried Winkel sei.“

4. Was gedenken Sie zu tun, um die sich in Bezau in den letzten 2 Jahren seit der letzten Gemeindevertretungswahl häufenden Gesetzwidrigkeiten hintanzuhalten?

Laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sind der Aufsichtsbehörde nach dem derzeitigen Informationsstand keine gehäuften Gesetzwidrigkeiten in Bezau in den letzten zwei Jahren bekannt geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Landtagsanfrage – Schriftverkehr G. Steurer und SP

Auszug aus einem Mail-Wechsel zwischen dem Bezauer Bürgermeister Gerhard Steurer und dem Landtagsclub der SPÖ in Bregenz (Hervorhebungen in roter Schriftfarbe von Gottfried Winkel).
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Von: „Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)
Datum: 30. August 2017
An: „Ritsch Michael (Landtag)
Betreff: Landtagsanfrage betr Marktgemeinde Bezau

Sehr geehrter Herr Klubobmann Ritsch,

mit Verwunderung habe ich Ihre u.a. Anfrage an LH Wallner vernommen. Verwundert war ich insbesondere, da Sie hier offensichtlich nur „auf Zuruf“ reagiert haben und vorab keinen Kontakt mit mir oder weiteren GemeindevertreterInnen gesucht haben, um sich von mehreren Seiten über die Sachlage zu informieren.

Ich würde mir erwarten, dass ein renommierter und erfahrener Politiker, bevor er solche aus meiner Sicht schwerwiegenden Anschuldigungen wie in den Anfragepunkten 2, 3 und insbesondere 4 in einer Anfrage anführt, zumindest die beschuldigten Gremien zu einer Stellungnahme einlädt. Gerne hätte ich als verantwortlicher Bürgermeister diese Gelegenheit ergriffen und Ihnen näher erläutert, wie viele Gesetzesvorwürfe uns bereits vorgeworfen und von unabhängiger Seite als nicht berechtigt abgewiesen wurden.

Mir ist es ein großes Anliegen, dass unser engagiertes Team der Gemeindevertretung weiterhin mit Freude und Motivation für die Gemeinde Bezau tätig ist – pauschale Anschuldigungen tragen dazu nicht bei. Ich ersuche Sie daher um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits, vor allem bitte ich Sie, mir die in Ihrer Anfrage angedeuteten Gesetzwidrigkeiten der letzten 2 Jahre (seit der Gemeindevertretungswahl)  aufzuzeigen.

Gerne stehe ich Ihnen nach wie vor für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Anfrage wurde ja zwischenzeitlich beantwortet.

Ich danke im Voraus für die Kontaktaufnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Steurer

Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau
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Von: Michael Ritsch
Gesendet: Montag, 04. September 2017
An: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steurer,

herzlichen Dank für das Mail und Ihre Ausführungen. Es würde mich freuen, wenn wir das in einem Gespräch klären können.

Vorschlag:

Dienstag, 12.09.2017 um 11:00 Uhr im Landhaus in Bregenz bei mir im Büro im Erdgeschoss

Freue mich auf ein Treffen und schicke bis dahin

ganz liebe Grüße
Michael Ritsch, MBA
Clubobmann Sozialdemokratischer Landtagsclub Vorarlberg
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Am 06.09.2017 schrieb Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau):

Sehr geehrter Hr. Clubobmann Ritsch,

Danke für Ihre Rückmeldung, aus terminlichen Überschneidungen ist mir der Termin am Di. nicht möglich.
Da ich die nächsten Wochen terminlich vor Ort sehr angespannt bin, schlage ich vor, dass Sie einen Abstecher nach Bezau machen, um die Angelegenheit hier zu besprechen.

Ich könnte nachfolgende Termine vorschlagen:

Do. 14.9. 11:00Uhr
Mi. 20.9. 11:00Uhr

Im Gemeindeamt Bezau,
Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung,

mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Steurer
Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau
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Von: Michael Ritsch
Gesendet: Montag, 11. September 2017
An: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steurer,

Diese beiden Termine bin ich leider schon eingeteilt. Sorry.
Wann würde es Ihnen denn gehen, mal nach Bregenz ins Landhaus zu kommen?

Liebe Grüße
Michael Ritsch
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Von: „Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)
Datum: 18. September 2017
An: „Ritsch Michael (Landtag)

Sehr geehrter Hr. Clubobmann Ritsch,

wie bereits erwähnt, bin ich gerne bereit die Angelegenheit hier vor Ort zu besprechen,

da Sie vermutlich gerade jetzt in der Vorwahlzeit doch auch den Bregenzerwald besuchen, können wir auch relativ kurzfristig (vll am Vortag) einen Termin vereinbaren.

Vorweg darf ich aber dennoch um eine kurze Stellungnahme ersuchen, betreffend Ihrem Vorwurf der „sich häufenden“ Gesetzwidrigkeiten in der Gemeinde Bezau der letzten 2 Jahre (seit der Gemeindevertretungswahl).

Danke für Ihre Rückmeldung,
Gerhard Steurer
Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau
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Von: Michael Ritsch
Gesendet: Dienstag, 19. September 2017
An: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steurer,

vor der Wahl wird sich das leider nicht mehr ausgehen, da ich das Wahlkampfteam in der Stadt Bregenz und umliegende Gemeinden leite und wirklich täglich im Einsatz bin.

Ich lade Sie dennoch nochmals herzlich ein, bei mir im Club das Gespräch zu suchen, weil ich unseren Clubdirektor Mag. Gerhard Kilga gerne dabei haben möchte, nachdem er größtenteils die Gespräche bezüglich der Anfrage geführt hat. Sie haben doch sicherlich des Öfteren im Landhaus beruflich zu tun.

Zum Rechtlichen: Das Land Vorarlberg ist nun mal Aufsichtsbehörde über die Gemeinden und die Möglichkeit, seit einigen Jahren auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner prüfen zu können, wird von uns begrüßt, da damit Transparenz einzieht.

Die Gemeinde Bezau wurde im Jahr 2014 geprüft und extreme Mängel wurden unter dem damaligen Bürgermeister festgestellt; Stichwort Befangenheit bei der Abwicklung eines Grundstücksankaufs für das Sozialzentrum oder aber auch die freihändige Vergabe von Wohnungen an nahe Verwandte ohne Beschluss des Gemeindevorstandes. Es war ein wirklich vernichtender Bericht.

Nach dem damaligen Prüfbericht und uns zugegangenen Dokumenten haben wir deshalb diese Anfrage im Landtag eingebracht und das ist unsere Pflicht als Oppositionspartei.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Ritsch
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Von: „Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)
Datum: 4. Oktober 2017
An: „Ritsch Michael (Landtag)

Sehr geehrter Hr. Ritsch,

da Ihre Zeit eine Terminvereinbarung vor der Wahl nicht mehr erlaubt , erwarte ich Sie und Hrn. Mag. Kilga gerne nach der Wahl hier in Bezau.

Nachdem in Ihrer Anfrage die gesamte Gemeindevertretung pauschal von Ihnen des Vergehens der „sich häufenden Gesetzwidrigkeiten“ bezichtigt wird, wünschen auch meine Vorstandskollegen bei diesem Gespräch dabei zu sein.

Sie erwähnen im u.a. Antwortschreiben zu meiner Verwunderung die Prüfung der Gemeinde im Jahre 2014. Ihre Anfrage an den Landeshauptmann bezieht sich in keinem Punkt auf diese „Vorperiode“.

Dennoch darf ich kurz darauf eingehen – Sie bezeichnen das Ergebnis als vernichtend – offensichtlich haben Sie nur einzelne Passagen herausgefiltert (speziell was meinen Vorgänger betrifft),  die Zusammenfassung und auch die Bewertungen der einzelnen Untergruppen zeugen von einer sehr guten Entwicklung der Marktgemeinde Bezau

„Zusammenfassung“, S.5 / Abs.1 – Bezau setzt nachhaltige Schwerpunkte und nutzt Kooperationen / Abs.2 – Weitgehend ausgeglichener Haushalt trotz Großprojekten / Abs.3 – Schulden und Haftungen nahmen in den letzten Jahren beträchtlich zu –„mit den Darlehen wurden jedoch ausschließlich Investitionen finanziert“.

In Ihrer Anfrage sprechen Sie von Gesetzwidrigkeiten der letzten 2 Jahre (seit der Gemeindevertretungswahl), also von „sich häufende Gesetzwidrigkeiten“ in meiner Verantwortung.

Sie begrüßen den Einzug von Transparenz in den Gemeinden – auch ich begrüße Transparenz, wir haben auch absolut kein Problem mit Kontrolle oder Prüfung, dies darf, kann und soll jederzeit erfolgen können – ich habe aber ein Problem mit Pauschalbeschuldigungen ohne jegliche Recherche. Wenn Ihnen denunzierende Dokumente zugehen, so darf wohl erwartet werden, dass hier auch bei der beschuldigten Partei Erkundigungen zur Klärung der Vorwürfe eingeholt werden und nicht wie hier konkret passiert, eine Vorverurteilung Ihrerseits stattfinden  — „4. Was gedenken Sie zu tun, um die sich in Bezau in den letzten 2 Jahren seit der letzten Gemeindevertretungswahl häufenden Gesetzwidrigkeiten hintanzuhalten?“ .

Sie schulden mir hier nach wie vor eine Antwort, die sie mir aber auch gerne bei einem Treffen hier vor Ort geben können. Gerne können Sie sich bei dieser Gelegenheit selbst ein Bild über die im Prüfbericht 2014 erwähnten großen Anstrengungen – auch die meines Vorgängers – in Bezug auf die vielfältigen, sehr positiven Entwicklungen der letzten Jahre in unserer Gemeinde machen.

Gerne erwarte ich einen Terminvorschlag nach dem 15.Oktober,

mit freundlichen Grüßen aus Bezau,
Gerhard Steurer
Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau
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Von: Kilga Gerhard
Gesendet: Dienstag, 10. Oktober 2017
An: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Nachdem Sie immer noch unsere Landtagsanfrage zum Thema machen wollen, schlage ich Ihnen drei Termine vor, die mir und Michael Ritsch gingen. Und zwar jeweils im Landtagsclub im Landhaus in Bregenz.

Donnerstag, 19. Oktober 2017, 11 Uhr
Freitag, 20. Oktober 2017, 11.00 Uhr
Montag., 23. Oktober 2017, 11.00 Uhr

Ich möchte Sie auch davon in Kenntnis setzen, dass Ihr ehemaliger Gemeindesekretär Gottfried Winkel an diesem Treffen teilnehmen wird.

Bitte geben Sie mir Bescheid, welcher Termin für Sie der beste ist.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kilga
Clubdirektor
Sozialdemokratischer Landtagsclub Vorarlberg
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Von: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)
Gesendet: Dienstag, 17. Oktober 2017
An: Kilga Gerhard
Cc: Ritsch Michael

Sehr geehrter Hr. Kilga,

um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen – ich mache nicht Ihre Landtagsanfrage zum großen Thema, diese wurde entsprechend beantwortet.

Ich habe in meinem mail vom 30.8.2017 (wie auch in den weiteren) doch recht klar zum Ausdruck gebracht, um was es mir hier geht.

Ich habe Hrn.Ritsch um eine kurze Stellungnahme gebeten, vor allem was die angedeuteten Gesetzwidrigkeiten der letzten 2 Jahre (seit der Gemeindevertretungswahl)  betrifft.

Dies ist offensichtlich nicht in Ihrer Absicht, sie sind auch nicht bereit dies mit uns hier in Bezau zu bereden und ggf zu klären.

Sollte ein Gespräch mit mir und meinen Gemeindevorstand in Bezau doch noch von Interesse sein, kann dies gerne – wie mehrfach angeboten – stattfinden,  ansonsten lege ich die Causa ad acta.

G. Winkel ist nicht bereit die Rechtslage – trotz zahlreicher Klarstellungen seitens der Behörde und auch des Landesvolksanwaltes, trotz vielfachen Klarstellungen unsererseits – anzuerkennen.

Eine Teilnahme von G. Winkel an einem solchen Gespräch ist auf Grund der o.a. Sachlage nicht akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen aus Bezau,
Gerhard Steurer
Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau
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Von: Kilga Gerhard
Gesendet: Dienstag, 17. Oktober 2017
An: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)
Cc: Ritsch Michael

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Nachdem Sie die Sache an uns herangetragen haben, sind wir schon davon ausgegangen, dass es ein Treffen in Bregenz gibt (sie wollten ja etwas von uns). Darüber hinaus haben wir Ihnen auch Terminvorschläge gemacht.

Zudem ist nun eine Woche vergangen, bis wir eine Antwort von Ihnen bekommen haben. Das Thema interessiert Sie scheinbar doch nur am Rande.

Dass wir einen Gemeindevertreter einer anderen Liste dabei haben wollten, liegt in der Natur der Sache. Man kann sich nicht nur eine Seite anhören.

Ich stelle also fest, dass die Termine hinfällig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kilga

P.S.: Anbei finden Sie noch eine Liste, die uns zugesendet wurde.
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Diese nachstehende Liste habe ich der SPÖ zur Verfügung gestellt.

„Illegale Machenschaften“

Marktgemeinde Bezau – eine unvollständige Aufzählung „illegaler Machenschaften“ seit 2015

(von Gottfried Winkel)

In der GV-Sitzung am 1.2.2016 hat der Bürgermeister meine Oppositionspolitik in der Gemeindevertretung als „Machenschaften“ bezeichnet.

Auf Grund seiner Wortwahl bezeichne ich daher sein gesetzwidriges Verhalten als „illegale Machenschaften“. Er hat zwar gemeint, er wäre jetzt „im Gesetz durch“ („…. das ist ganz klar“), aber es stellt sich immer wieder heraus, dass davon leider noch keine Rede sein kann:

A  Bestellung Ausschüsse durch die Gemeindevertretung – § 51 Gemeindegesetz

B  Bestellung Delegierte Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau – § 93 GG

C  Verbandsversammlung Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau – § 96 GG

D  Einladungen für Ausschusssitzungen für die „Bezaubernden Demokraten“ – § 38 GG

E  Nicht-Abstimmung über einen Antrag in GV-Sitzung – § 38 GG

F  Kauf Anwesen „Krone“ ohne Nachtragsvoranschlag – § 76 GG

G  Rechtswidrige Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses – § 52 GG

H  Nicht-Kundmachung Verordnung – § 32 GG

I  Gesetzwidrige Grundteilung – § 39 Raumplanungsgesetz

J  Verletzung der Vertraulichkeit – § 46 GG

K  Prüfungsausschuss, keine Entscheidung in GV-Sitzung innerhalb 4 Wochen – § 31 GG

L  Nichteinhaltung des Gelöbnisses – § 64 GG

M  Verweigerung Neubestellung Mitglied Prüfungsausschuss – § 56 GG

N  Teilnahme von Ersatzmitgliedern (die jedoch keine Mitglieder vertreten!) an Ausschuss-Sitzungen – § 51 GG

O  Verweigerung der Akteneinsicht für Gemeindevertreter – § 38 GG

P  Beitritt zu einer Genossenschaft ohne Beschluss der Gemeindevertretung – § 50 Abs 1 b 8.

Q  Unterschrift des Bürgermeisters auf einer Vermessungsurkunde (Grundteilung), obwohl kein Beschluss des Gemeindevorstandes vorliegt und keine Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission – § 39 und 40 Raumplanungsgesetz

R  Nicht-Zulassung einer Anfrage gem. § 38 Abs 4 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister

S  Abhaltung privater Besprechungen – statt Sitzungen – des Kulturausschusses gem. § 51 Gemeindegesetz

T  Nicht ordnungsgemäße Einladung von Ersatzleuten zu Sitzungen der Gemeindevertretung gem. § 42 Gemeindegesetz

U  Alle Gemeindevertreter der „Bezauer Liste“ entfernen sich ohne Entschuldigung und ohne Ermahnung durch den Bürgermeister (sogar mit seiner Zustimmung!) von der Gemeindevertretungssitzung – § 42 GG (Anwesenheitspflicht)

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Es ist genau das passiert, was ich geahnt habe: Die 20 Jahre andauernde Sprachlosigkeit in Bezau setzt sich fort, sobald der Name Winkel fällt.

Nachträge

Bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.9.2018 hat Gottfried Winkel folgenden Antrag zur Tagesordnung gestellt:

„Neu-Bestellung des seit mehreren Jahren gesetzwidrigen Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Bezau
Beratung und Beschlussfassung gem. § 52 Gemeindegesetz“

Dieser Antrag wurde zwar mit 14:3 Stimmen abgelehnt, aber sogar der Obmann des gesetzwidrig bestellten Prüfungsausschusses, Helmut Kumpusch, hat dem Antrag zugestimmt!

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Sitzung des Prüfungsausschusses am 15.4.2019

Da unsere Fraktion seit dem 1.2.2016 auf Grund eines gesetzwidrigen Bescheides der BH Bregenz im Prüfungsausschuss nicht mehr vertreten ist, haben wir lt. Gemeindegesetz seit 2019 die Möglichkeit, an Sitzungen ohne Stimmrecht teilzunehmen. Heute wollte ich daher an der 9. Sitzung des Prüfungsausschusses teilnehmen, wurde aber daran gehindert bzw. nach Hause geschickt.

Heute hätte also der Prüfungsausschuss (Prüfung des Rechnungsabschlusses 2018) in dieser GV-Periode letztmals die Möglichkeit gehabt, aus dem von der Bezauer Liste aufgerichteten Lügengebäude wenigstens halbwegs anständig auszusteigen. Aber auch diese letzte Möglichkeit wurde nicht genutzt und es wird weiter gelogen und die Unwahrheit behauptet.

Wahr ist nämlich: Anja Natter wurde NICHT von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt, sondern auf Grund eines schriftlichen Wahlvorschlages der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 27.5.2015 (siehe unten).
 Wer etwas anderes behauptet – egal ob Bürgermeister, Gemeindevertreter oder Aufsichtsbehörde – lügt oder sagt absichtlich die Unwahrheit. Dieser Wahlvorschlag ist allen Betroffenen bekannt und ich habe ihn heute auch nochmals dem Prüfungsausschuss vorgelegt.

Noch etwas habe ich heute Abend vor dieser Sitzung des Prüfungsausschusses zum wiederholten Male festgestellt: Gegen Dummheit ist auch im Bregenzerwald – trotz Kräuterfachfrau Katharina Waibel aus Bezau – bisher leider kein einziges Kraut gewachsen.

Und noch etwas, weil das immer wieder im Raum steht: Vor einer Klage wegen meiner laufenden Vorwürfe (gesetzwidriger Bescheid, Lügner und Unwahrheitner) brauche ich mich nicht zu fürchten. Erstens kann ich alles beweisen und zweitens wird den Betroffenen jeder kluge Jurist von einer Anzeige abraten.

Und noch ein letztes: Für niemanden gilt die Unschuldsvermutung!

Bezau, 15.4.2019 – GV Gottfried Winkel

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32. GV-Sitzung am 29.4.2019

Der Bericht des Prüfungsausschusses wird verlesen. In diesem wird Anja Natter als „nicht entschuldigt“ angeführt.

 Dazu stellt Gottfried Winkel folgendes fest:

Eine Wahlfälschung – auch als Wahlbetrug bezeichnet – ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.

Im Bericht des Prüfungsausschusses vom 15.4.2019 wird – und das zum wiederholten Male – fälschlich protokolliert, Anja Natter habe unentschuldigt gefehlt.

Wer behauptet, Anja Natter wäre von der Gemeindevertretung als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt worden, der lügt oder sagt die Unwahrheit bzw. unterstellt sogar eine Wahlfälschung oder einen Wahlbetrug.

Anja Natter wurde auf schriftlichen Wahlvorschlag der „Bezaubernden Demokraten“ am 28.5.2015 in den Prüfungsausschuss gewählt und NICHT von der Gemeindevertretung. Dieser Wahlvorschlag ist allen Betroffenen bekannt und ich habe ihn am 15.4.2019 auch nochmals dem Prüfungsausschuss vorgelegt.

Daher war der Antrag auf Abberufung durch unsere Fraktion vom 1.2.2016 nicht gesetzwidrig, wohl aber alle nachfolgenden Entscheidungen in dieser Sache durch den Bürgermeister, die Mehrheit der Gemeindevertretung oder der Aufsichtsbehörde.

Nur wenn eine Wahlfälschung bei der Wahl in den Prüfungsausschuss in der Gemeindevertretung vom 28.5.2015 vorläge, könnte behauptet werden, Anja Natter wäre von der Gemeindevertretung – und nicht auf Grund eines Wahlvorschlages der Bezaubernden Demokraten – in den Prüfungsausschuss gewählt worden.

Abschließend stellt er die Frage, ob es richtig sei, dass Anja Natter auf Grund eines Wahlvorschlages am 28.5.2015 in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei.

Der Bürgermeister sagt, das sei richtig, aber die Behörden haben geurteilt und damit sei alles gesagt.

Gottfried Winkel hält fest, dass die Behörden behaupten, die Gemeindevertretung habe Anja Natter in den Prüfungsausschuss gewählt und daraus resultieren alle weiteren falschen Entscheidungen bis zum gesetzwidrigen Bescheid der Aufsichtsbehörde

Auszug GV-Niederschrift vom 28.5.2015

7. Nachnominierung Unterausschüsse, Delegierte der Liste „Bezaubernde Demokraten“

Am 28. Mai 2015 ist eine Aufstellung mit den vorgeschlagenen Mitgliedern der Liste „Bezaubernde Demokraten“ für die Ausschüsse im Gemeindeamt eingelangt. Der Vorsitzende gibt die vorgeschlagenen Mitglieder bekannt.

Es sollen in dieser Sitzung der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft & Planung sowie der Prüfungsausschuss mit den vorgeschlagenen Mitgliedern ergänzt werden.

Wortmeldungen: Markus Fink, Gottfried Winkel, Johannes Batlogg, Gerhard Steurer, Josef Strolz

Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, die folgenden Ausschüsse mit den vorgeschlagenen Mitgliedern der Liste „Bezaubernde Demokraten“ zu ergänzen und wie folgt zu besetzen:

Finanzen, Wirtschaft, Planung:

Mitglieder:                                                             Ersatzmitglieder:
Bgm. Gerhard Steurer                                        Dr. Markus Fink
Hubert Graf                                                            Ingrid Sutterlüty
Florian Sutterlüty                                                 Anja Natter                                      
Michael Hohenegg
DI Erich Reiner
Helmut Kumpusch
Gottfried Winkel

Prüfungsausschuss:

Mitglieder:                                                       Ersatzmitglieder:
Helmut Kumpusch                                         Josef Strolz
Alois Meusburger                                           Ekkehard Liebschick
Hubert Graf                                                     Gerhard Natter
DI Erich Reiner
Florian Sutterlüty          
Anja Natter

Der Antrag wird einstimmig angenommen.