Mailwechsel zum Nachtragsvoranschlag

Bei mehreren Punkten meines Schreibens an die Gebarungskontrolle vom 23.6.2016 habe ich kritisiert, dass für diese Ausgaben (Kauf “Krone” u.a.) keine Bedeckung im Voranschlag vorgesehen war (Siehe Mailwechsel dazu unten). In ihrer Antwort vom 14.10.2016 ging die Aufsichtsbehörde darauf aber praktisch nicht ein, was ich in meiner Stellungnahme vom 20.10.2016 auch bemängelt habe.

Tatsächlich hat mir die Aufsichtsbehörde nun indirekt aber doch Recht gegeben, was der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 7.11.2016 auch berichtet hat und auch aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Gemeindevorstandes vom 17.10.2016 hervorgeht:

Rückmeldung der Gebarungskontrolle: “Künftig ist darauf zu achten, dass entsprechend den Bestimmungen des § 76 GG der Beschluss über die budgetmäßige Bedeckung vor der Beschlussfassung über das die Ausgaben verursachende Geschäft gefasst wird.”

——————————————————————————————

Von: Gottfried Winkel [mailto:gottfried.winkel@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 04. Oktober 2016 16:38
An: Pircher Franz
Betreff: Re: Marktgemeinde Bezau, Beschwerde Gottfried Winkel zu Rechnungsabschluss 2015

Sehr geehrter Herr Pircher,

zu unserem gestrigen Gespräch ist mir Folgendes eingefallen:

In Bezug auf den Nachtragsvoranschlag für den Grundkauf “Krone” haben Sie gemeint, dass der rechtzeitig beschlossen wurde, weil der Kaufvertrag erst viel später unterzeichnet wurde.

Im Kommentar zum § 76 GG (Häusler/Müller) heißt es aber auf Seite 204 oben ganz eindeutig:

“Die Beschlussfassung über das Ausgaben verursachende Geschäft darf NICHT VOR dem Beschluss über die budgetmässige Bedeckung gefasst werden”.

Alles andere macht m.E. auch keinen Sinn (z.B. das Datum der Unterzeichnung eines Kaufvertrages – dann müsste dazu nochmals ein Beschluss der GV gefasst werden).

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel

From: Pircher Franz
Sent:
 Wednesday, October 5, 2016 10:36 AM
To:
 ‚Gottfried Winkel‘
Subject:
 AW: Marktgemeinde Bezau, Beschwerde Gottfried Winkel zu Rechnungsabschluss 2015

Sehr geehrter Herr Winkel,

Sie haben natürlich recht; Absicht der von Ihnen zitierten Bestimmung ist ja, die Gemeindeorgane an den Voranschlag zu binden. Im vorliegenden Fall war der Beschluss jedoch vorbehaltlich des Zustandekommens des Kaufvertrages gefasst, das Datum des Kaufvertrages ist hier daher nur maßgeblich für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit. Der Beschluss entfaltete nämlich seine rechtliche Wirkung somit erst nach der budgetären Bedeckung durch den Nachtragsvoranschlag. Im Ergebnis ist damit, aus welchen Gründen oder glücklichen Umständen auch immer, zum einen nichts passiert was nicht dem Willen der Gemeindevertretung entsprochen hätte und zum anderen hat, wie erwähnt, zum Zeitpunkt des Beschlusses des Nachtragsvoranschlags noch kein die rechtliche Wirkung entfalteter Beschluss über den Ankauf vorgelegen.

Wir werden die Gemeinde dessen ungeachtet auffordern, auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 76 GG zu achten.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Pircher

Von: Gottfried Winkel [mailto:gottfried.winkel@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2016 13:00
An: Pircher Franz
Betreff: Re: Marktgemeinde Bezau, Beschwerde Gottfried Winkel zu Rechnungsabschluss 2015

Sehr geehrter Herr Pircher,

über Ihre Antwort bin ich schon einigermaßen verwundert. Jetzt bin ich in der 8. Periode Gemeindevertreter (Reuthe und Bezau), und mir ist bisher noch nie untergekommen, dass die Gemeinde ohne Zustandekommen eines entsprechenden Kaufvertrages ein Grundstück gekauft hat!

Diese überflüssige Floskel im Antrag des Bürgermeister sagt doch überhaupt nichts – natürlich wird ein Grundstück nicht gekauft, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Bei einer solchen Argumentation braucht man nie mehr einen Nachtragsvoranschlag – z.B. beim Kauf eines Feuerwehrautos kommt der Kaufvertrag auch erst später zustande bzw. wird erst später unterzeichnet.

Auch die vom Bürgermeister bei der Sitzung angeführte finanzielle Deckung war zum Beschlussdatum bzw. bei Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht vorhanden (sonst hätte es ja keinen Nachtragsvoranschlag gebraucht).

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel

From: Pircher Franz
Sent:
 Wednesday, October 5, 2016 3:10 PM
To:
 ‚Gottfried Winkel‘
Subject:
 AW: Marktgemeinde Bezau, Beschwerde Gottfried Winkel zu Rechnungsabschluss 2015

Sehr geehrter Herr Winkel,

das hoffe ich mit Ihnen, dass allen Grundstückskäufen ein entsprechender Kaufvertrag zugrunde liegt. Wie Sie selbst in unserem Gespräch erwähnt haben, war es nicht selbstverständlich, dass der Kaufvertrag zustande kam, bzw. gingen Sie davon aus, dass die Verkäuferin zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verkaufen würde. Daher: so ganz „überflüssig“ dürfte die „Floskel“ nicht gewesen sein; zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages war jedenfalls die Bedeckung durch den Nachtragsvoranschlag gegeben.

Für Fragen, insbesondere für Überlegungen grundsätzlicher Art, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Pircher

From: Gottfried Winkel
Sent:
 Wednesday, October 5, 2016 5:14 PM
To:
 Pircher Franz
Cc:
 Karl Staudinger

Subject: Re: Marktgemeinde Bezau, Beschwerde Gottfried Winkel zu Rechnungsabschluss 2015

Jetzt muss ich ich “passen” – offensichtlich bin ich zu blöd, den § 76 GG zu verstehen.

Gottfried Winkel

Nachtrag (Auszug aus dem Bericht über die GV-Sitzung am 29.5.2017)

TOP 6.: Rechnungsabschluss 2016
Gottfried Winkel stellt einleitend Folgendes positiv fest:

„Nachdem ich bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 mehrere Ausgaben ohne budgetmäßige Bedeckung bemängelt habe, hat das Amt der Vbg. Landesregierung der MGde. Bezau in einem Schreiben folgendes mitgeteilt:

“Wir ersuchen die Marktgemeinde Bezau, im Falle der Notwendigkeit zur Erstellung von Nachtragsvoranschlägen künftig darauf zu achten, dass entsprechend den Bestimmungen des § 76 GG der Beschluss über die budgetmäßige Bedeckung vor der Beschlussfassung über das die Ausgaben verursachende Geschäft gefasst wird.”

Tatsächlich hat mir die Aufsichtsbehörde damit Recht gegeben, was der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 7.11.2016 auch berichtet hat und auch aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Gemeindevorstandes vom 17.10.2016 hervorgeht.“