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27.11.2013 – Vorarlberg Grundverkehr

Bezau: Bürgermeister hat vom Grundstücksdeal finanziell profitiert

Bezau (Wirtschaftspresseagentur.com) – Heute Mittwoch fällt der Rechtsausschuss des Landtages eine Vorentscheidung über eine mögliche Aufhebung der Immunität von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger. Hintergrund ist eine Anzeige des Bezauer Bürgermeisters Georg Fröwis (ÖVP) gegen Egger wegen Verleumdung, weil dieser ihm unter anderem die persönliche Vorteilnahme aus einem Grundstücksgeschäft in Bezau vorwarf. Auf dem besagten Grundstück in Bezau wird der Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ ein Gebäude für Betreutes Wohnen und ambulante Behandlungen errichten. Fröwis hat sich in der Öffentlichkeit stets damit verteidigt, dass er nicht Miteigentümer des verkauften beziehungsweise getauschten Grundstückes gewesen sei und davon nicht profitiert habe. Wie der ORF Vorarlberg Anfang Juli 2013 berichtete, meinte Fröwis, dass „anstatt Unwahrheiten zu verbreiten, solle Egger lieber einen Blick ins Grundbuch werfen. Dort könne jeder lesen, dass er nicht Mitbesitzer des besagten Grundstückes gewesen sei“.

Ein Grundstücksdeal mit zwei Grundstücksverkäufen

So ein Blick in das Grundbuch kommt zu einem differenzierteren Schluss in dieser Causa. Der Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis hat von dem besagten Grundstücksdeal zwischen Gemeinde und Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ finanziell profitiert, wenn auch nicht genau in der Form, wie es ihm politisch von der FPÖ vorgeworfen wurde. Fröwis war nämlich sehr wohl Miteigentümer eines von dem Deal betroffenen Grundstückes. Die Erklärung dazu: Das Grundstück im Ausmaß von 1.676 Quadratmeter, das der Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau Ende März 2012 schlussendlich gekauft hat, bestand vorher aus zwei separaten Grundstücken, von denen jedes für sich allein unverkäuflich gewesen wäre. Es bestand also ein zwingender Zusammenhang zwischen den Verkäufen. Die beiden Grundstücke mit unterschiedlichen Eigentümern waren vor dem Verkauf an den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau nämlich so ineinander verschachtelt, dass sie unabhängig voneinander nicht verkäuflich gewesen wären. So bestand ein Grundstück lediglich aus der Grundfläche des darauf befindlichen alten Hauses ohne jeglichen Grundanteil. Fast auf allen Seiten direkt rund um dieses Haus herum befand sich das zweite Grundstück.

Grundstück Nummer eins gehörte den Cousins des Bürgermeisters

In der öffentlichen Diskussion rund um die Rolle von Bürgermeister Fröwis wahrgenommen wurde bislang nur jenes Grundstück, das dieses Haus umgeben hat und für das die Gemeinde Bezau mit den Eigentümern und dann mit dem Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau einen Tausch- und Kaufvertrag abgeschlossen hat. Dabei handelte es sich um Teilflächen des Grundstückes Nummer 950/1 im Ausmaß von 1.221 Quadratmeter, welche die Voreigentümer – Cousins des Bürgermeisters – im Zuge eines Tauschgeschäftes gegen Agrarflächen im Verhältnis 1:5 an die Gemeinde abgegeben haben. Die Gemeinde ihrerseits hat es dann um 92.385 Euro an den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau weiterverkauft, was einem Quadratmeterpreis von 75,6 Euro entspricht. Bei diesem das Haus umgebenden Grundstück war Bürgermeister Georg Fröwis definitiv kein Miteigentümer.

Grundstück Nummer zwei gehörte zu einem Sechstel dem Bezauer Bürgermeister

Anders die Situation beim zweiten Grundstück mit der Nummer .405, auf dem das Haus steht. Dieses 455 Quadratmeter große Grundstück gehörte vor dem Verkauf zehn Miteigentümern, unter ihnen Bürgermeister Georg Fröwis, der ein Sechstel an dieser Liegenschaft besaß. Da aber dieses Gebäude wie dargestellt für sich allein unverkäuflich war und nur in Kombination mit dem umliegenden Grundstück vom Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau gleichzeitig gekauft wurde, hat der Bürgermeister von Bezau also vom gesamten Grundstückdeal finanziell profitiert. Dass der separate Verkauf von nur einem dieser beiden Grundstücke unmöglich war, bestätigt auch Landesrat Erich Schwärzler in einer Anfragebeantwortung an Dieter Egger am 20. August 2013: „Es wird davon ausgegangen, dass ohne die Einigung über das Tauschverhältnis das Rechtsgeschäft (Erwerb der Grundflächen für „Betreutes Wohnen“) nicht zustande gekommen wäre.“ Das Grundstück mit dem Haus darauf wechselte für 180.000 Euro den Besitzer, was einem Quadratmeterpreis von etwa 395 Euro entspricht.

Bürgermeister hatte alle Informationen

Die Wirtschaftspresseagentur.com hat nicht nur die Grundbuchauszüge samt Kaufverträgen eingesehen. Ihr wurden auch die Sitzungsprotokolle von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand Bezau sowie vom Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau zugespielt. Daraus geht hervor, dass Bürgermeister Fröwis offenbar der einzige war, der vor den Gremien der Gemeinde über den bevorstehenden Grundstücksdeal berichten konnte. So gab Fröwis in einer nicht öffentlichen Gemeindevertretungssitzung am 26. März 2012 zwar an, dass er in der Causa befangen sei. Dennoch erörterte er vor dem Verlassen des Raumes und der darauf folgenden Abstimmung die ganze Angelegenheit vor den Gemeindevertretern.

Tauschverhältnis für Cousins des Bürgermeisters um 68 Prozent erhöht

Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass die Gemeindevertretung am 26. März 2012 zuerst ein Tauschverhältnis von 1:3 für das Grundstück der Cousins des Bürgermeisters beschloss. Wenige Tage danach informierte der Bürgermeister allerdings den Gemeindevorstand, wonach die Cousins plötzlich ein Tauschverhältnis von 1:5 wollten. Dieses höhere Tauschverhältnis wurde dann im Zuge eines Dringlichkeitsbeschlusses vom Gemeindevorstand beschlossen, wobei Vizebürgermeister Johannes Batlogg wegen Befangenheit (verwandt) das Zimmer verließ, nicht jedoch Bürgermeister Fröwis. Fröwis hat also vorab mit seinen Cousins ein höheres Tauschverhältnis ausverhandelt und dann im Gemeindevorstand dafür gestimmt, obwohl er von diesem Beschluss indirekt profitierte. Denn ohne Einigung über das Grundstück der Cousins wäre auch das Grundstück des Bürgermeisters im Rahmen dieses Grundstücksdeals unverkäuflich gewesen. Die Zeitnot für einen Abschluss sei deshalb gegeben gewesen, weil ab 1. April 2012 die 25-prozentige Steuer bei Immobililenverkäufen anfiel.

Gemeinde musste „Preisaufschlag“ übernehmen

Beachtenswert dabei ist der Umstand, dass die Gemeindevertretung beim Tauschverhältnis 1:3 ursprünglich einen Verkaufspreis von 91.575 Euro für das getauschte Grundstück an das Sozialzentrum beschloss. Und obwohl das Tauschverhältnis dann auf 1:5 zugunsten der Cousins des Bürgermeisters angehoben wurde (plus 68%) und die Gemeinde also deutlich mehr Agrarflächen für den Tausch hergeben musste, erhöhte sich der Verkaufspreis des eingetauschten Grundstückes für das Sozialzentrum nur geringfügig auf 92.385 Euro. Den Differenzbetrag dürfte also die Gemeinde Bezau im Zuge eines Vermögensverlustes an Agrarflächen „bezahlt“ haben, denn der Gesamtkaufpreis für den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau für das dann 1.676 Quadratmeter große Grundstück belief sich auf rund 272.000 Euro.

Anwalt Schelling: „Fröwis hat eindeutig von diesen Grundstücksgeschäften profitiert“

Karl Schelling, in dieser Angelegenheit der Rechtsvertreter von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger, erklärte auf Anfrage, dass Bürgermeister Fröwis „zweifelsfrei“ von diesem Grundstücksdeal als Miteigentümer profitiert und offenbar alle wesentlichen Verhandlungen persönlich und oft allein geführt habe. Beim Dringlichkeitsbeschluss im Gemeindevorstand über die Erhöhung des Tauschverhältnisses hätte er sich wie der Vizebürgermeister der Stimme enthalten müssen. „Denn er hat ja von einer Einigung in dieser Sache als Miteigentümer des zweiten Grundstückes unmittelbar finanziell profitiert“, so Schelling. Warum also Fröwis den FPÖ-Klubobmann wegen Verleumdung anzeige, sei nicht nachvollziehbar. „Fröwis war ganz eindeutig von dieser ganzen Angelegenheit betroffen.“

Dreifacher Quadratmeter-Preis für Bürgermeister-Grundstück

Schelling verweist auch auf die deutlichen Unterschiede bei den Quadratmeterpreisen der beiden Grundstücksverkäufe. Gemäß Kaufvertrag erhielten Bürgermeister Fröwis und seine Grundstücksmiteigentümer für das Haus-Grundstück 395 Euro pro Quadratmeter. Die Cousins des Bürgermeisters erhielten unter Berücksichtigung der im Verhältnis 1:5 eingetauschten Flächen (insgesamt mehr als 6.100 Quadratmeter Agrarflächen im Wert von etwa 25 Euro pro Quadratmeter = 152.500 Euro) einen rechnerischen Quadratmeterpreis von etwa 126 Euro, also weniger als ein Drittel.

Haus mit Mieterschutz und unter Denkmalschutz

Beim Vergleich dieser Quadratmeterpreise müsse man zwar berücksichtigen, dass auf dem Grundstück des Bürgermeisters ein Gebäude steht. Da aber, wie aus den Protokollen ersichtlich ist, der hintere Teil des Gebäudes abbruchreif sei und der vordere Teil sanierungsbedürftig und unter Denkmalschutz stehe, dürfte der tatsächliche Wert des Hauses zumindest fragwürdig sein, so Schelling. Dazu komme erschwerend, dass sich in dem Haus auch ein Mieter im Mieterschutz befindet, was auf dem Immobilienmarkt zu Preisabschlägen von bis zu 50 Prozent führe. „Die Berechtigung dieser 395 Euro pro Quadratmeter darf also angezweifelt werden“, so Schelling. Der Bürgermeister selbst habe in der Anfragebeantwortung angegeben, dass die Grundstückspreise in dieser Gegend zwischen 160 und 210 Euro pro Quadratmeter liegen.

Akzeptabler Mischpreis für Gesamtgrundstück wegen niedrigem Quadratmeter-Preis des Cousins-Grundstück

Dass der Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ für das Gesamtgrundstück mit 1.676 Quadratmeter schlussendlich etwas mehr als 160 Euro pro Quadratmeter zahlte und damit einen akzeptablen Mischpreis erhielt, hängt nach Ansicht von Schelling also damit zusammen, dass die Cousins des Bürgermeisters einen im Vergleich zum Grundstück des Bürgermeisters deutlich schlechteren Quadratmeterpreis bekamen.

Fröwis bestätigt Miteigentum beim Haus-Grundstück

Bürgermeister Georg Fröwis erklärte auf Anfrage, dass es korrekt sei, dass er bei dem Haus-Grundstück Miteigentümer gewesen sei. Man könne es auch so darstellen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem gleichzeitigen Verkauf dieser beiden Grundstücke gebe und dass ein Grundstück für sich allein genommen wahrscheinlich nicht verkäuflich gewesen wäre. Insofern könne man auch sagen, dass er vom Gesamtgeschäft profitiert habe. „Ich habe aber nicht vom abgeänderten Tauschverhältnis beim Grundstück meiner Cousins profitiert, wie mir das Dieter Egger vorwirft. Dort war ich auch nie Miteigentümer des Grundstücks“, so Fröwis. Das sei für ihn ein wesentlicher Unterschied, weshalb er den FPÖ-Klubobmann wegen Verleumdung angezeigt habe.

Quadratmeterpreis des Bürgermeister-Grundstückes beruht auf Gutachten

Den Quadratmeterpreis von 395 Euro rechtfertigt Fröwis mit einem Gutachten des Schwarzenberger Zimmerermeisters Roland Berchtold aus dem Jahr 2010. Dieser habe dabei die reine Gebäudesubstanz bewertet und sei auf einen Wert von etwas mehr als 169.000 Euro gekommen. „Berücksichtigt man den Index, dann waren das 2013 diese bezahlten 180.000 Euro“, so Fröwis. An dieses Gutachten habe man sich gehalten. Der Quadratmeterpreis sei also nicht einfach beliebig festgelegt worden. Der vordere Teil des Gebäudes (Denkmalschutz) werde saniert, der hintere Teil abgerissen und neu gebaut für dieses Sozialprojekt. Den bestehenden Mieterschutz habe Berchtold in seinem Gutachten nicht berücksichtigt. „Dabei handelt es sich um einen 83-jährigen Mann ohne Familie und Nachkommen, für den wir in der Gemeinde eine Lösung finden werden. Das Mieterschutz-Problem ist also zu bewältigen“, so Fröwis. Er sei froh, dass man diese für den Gemeindeverband gute Lösung gefunden habe, denn das Grundstück liege in unmittelbarer Nachbarschaft des Seniorenheimes. (gübi)

Ergänzung zum obigen Artikel der Wirtschaftspresseagentur (von G. Winkel)

Versuch einer Zusammenfassung dieses recht komplizierten Grundstücksgeschäftes

… oder: Wo sind rund 60.000 Euro „geblieben“?


Bei meinem Kurzbericht über die GV-Sitzung am 8.7.2013 habe ich dazu zum TO-Punkt „Rechnungsabschluss 2012“ u.a. folgendes geschrieben:

“Außerdem sei für ihn (G. Winkel) unklar bzw. nicht ersichtlich, wie der dafür durchgeführte Grundtausch mit den anderen Gemeinden (Reuthe und Mellau) finanziell und buchhalterisch abgewickelt wurde.”
Der Rechnungsabschluss 2012 wird daher mit einer Gegenstimme (Gottfried Winkel) genehmigt.“

1. Der Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ (Gemeinden Bezau, Mellau und Reuthe) hat weder für den Kauf der Bauparzelle .405 (altes Haus mit 455 m² um rund 180.000 Euro) noch für den Kauf des angrenzenden Grundstückes 950/1 (1221 m² im Wert von rund 152.500 Euro) Geld aufwenden müssen, weil

2. die Gemeinden Bezau (50,37 %), Mellau (33,37 %) und Reuthe (16,26 %) haben diesem Gemeindeverband die gesamten Kosten in Höhe von rund 272.000 Euro bezahlt.

3. Statt dem tatsächlichen Wert für das Grundstück 950/1 von rund 152.500 Euro (vom Gemeindevorstand beschlossenes Tauschverhältnis 1:5) wurde im Kaufvertrag lt. Wirtschaftspresseagentur jedoch nur ein Wert von 92.385 Euro (von der Gemeindevertretung beschlossenes Tauschverhältnis 1:3) angegeben: Differenz daher rund 60.000 Euro!

4. Für die 1221 m² des Grundstückes 950/1 hat die Gemeinde Bezau aus ihrem Besitz landwirtschaftliche Tauschfläche im Ausmaß von rund 6100 m² (5 x 1221) im Wert von rund 152.500 Euro (25 Euro pro m²) zur Verfügung gestellt.

5. Diese rund 152.500 Euro – verrechnet wurden dem Gemeindeverband wie oben erwähnt jedoch nur 92.385 Euro! – sind nach dem obigen Schlüssel wie folgt auf die 3 Gemeinden aufzuteilen: Bezau rund 76.600 Euro (50,37 %), Mellau rund 51.000 Euro (33,37 %) und Reuthe rund 24.900 Euro (16,26 %).

6. Somit hätten im Rechnungsabschluss 2012 der Gemeinde Bezau insgesamt rund 152.500 Euro auf dem Konto „Verkauf von Grundstücken“ verbucht sein müssen. Tatsächlich sind aber nur rund 95.000 Euro verbucht bzw. eingegangen.

7. Daher meine obige Frage dazu, wie der durchgeführte Grundtausch mit den anderen Gemeinden finanziell und buchhalterisch abgewickelt wurde. Dazu habe ich bisher keine Antwort bekommen. Es ist also nach wie vor offen, ob die Gemeinden Mellau und Reuthe im Jahr 2012 ihren gesamten Beitrag tatsächlich an die Gemeinde Bezau bezahlt haben oder ob die Gemeinde Bezau auch die entsprechende Umbuchung (Verminderung des eigenen Grundvermögens um rund 76.600 Euro) durchgeführt hat.

8. Durch die unter Pkt. 3. angeführte Differenz von rund 60.000 Euro kommt die Wirtschaftspresseagentur irrtümlich auf einen „akzeptablen“ Mischpreis für das Gesamtgrundstück von 160 Euro pro Quadratmeter. Tatsächlich sind es jedoch fast 200 Euro (Gesamtkosten rund 332.500 Euro für 1676 m²)!

9. … und schließlich stellt sich die Frage, warum man ein Grundstücksgeschäft einfach abhandeln soll, wenn es kompliziert auch geht?

ORF Vorarlberg – 28.11.2013

Wpa: Fröwis profitierte von Grundstücksdeal

Der Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) hat Recherchen der Wirtschaftspresseagentur zufolge vom Grundstücksdeal profitiert, der Gegenstand seines Streits mit FPÖ-Obmann Dieter Egger ist. Allerdings nicht auf die Art und Weise, wie sie ihm Egger vorgeworfen habe.

In der politischen Diskussion über die Aufhebung der Immunität von Egger ist der ursprüngliche Anlass der Anzeige des Bezauer Bürgermeisters etwas in den Hintergrund getreten. Fröwis hat Egger ja wegen Verleumdung angezeigt, der FPÖ-Chef habe ihm vorgeworfen, sich bei einem Grundstücksverkauf an den Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ persönlich bereichert zu haben. Recherchen der Wirtschaftspresseagentur haben ergeben, dass Egger mit seinen Vorwürfen in der Sache Recht habe, allerdings sei der Sachverhalt nicht genau so, wie von Egger behauptet wurde.

Die persönliche Bereicherung des Bezauer Bürgermeisters habe nicht bei dem Grundstücksgeschäft stattgefunden, das von Egger ins Visier genommen wurde, sondern auf anderen Wegen. Laut Wirtschaftspresseagentur ist im Grundbuch ersichtlich, dass der Bürgermeister an dem Grundstück, das Egger in seiner Kritik ansprach, tatsächlich, wie von Fröwis behauptet, kein Miteigentum hatte. Es gehörte, bevor es an den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau ging, Cousins von Fröwis.

Angrenzendes Grundstück gehörte teilweise Fröwis

Anders ist es aber beim Grundstück, das direkt danebenliegt und auf dem ein altes Haus steht. Dieses Grundstück deckt sich weitgehend mit den Umrissen des Hauses und war aufgrund seiner Verschachtelung mit dem von Egger angesprochenen Grundstück als Einzelgrundstück praktisch nicht zu verkaufen. Einer der zehn Miteigentümer dieses zur Gänze bebauten Grundstücks war Bürgermeister Fröwis. Erst durch den gemeinsamen Verkauf des Grundstückes, auf dem das Haus steht, mit dem Grund neben dem Haus bekam das Hausgrundstück, an dem auch der Bürgermeister beteiligt war, einen Verkaufswert.

Fröwis: Wesentlicher Unterschied zu Vorwürfen

Beide Grundstücke wären für sich alleine wahrscheinlich nicht verkäuflich gewesen, sagte Fröwis gegenüber der Wirtschaftspresseagentur, so gesehen könne man wohl sagen, dass er vom Gesamtgeschäft profitiert habe. „Ich habe aber nicht vom abgeänderten Tauschverhältnis beim Grundstück meiner Cousins profitiert, wie mir das Dieter Egger vorwirft. Dort war ich auch nie Miteigentümer des Grundstücks“, so Fröwis. Das sei für ihn ein wesentlicher Unterschied, weshalb er den FPÖ-Klubobmann wegen Verleumdung angezeigt habe.

NEUE Vorarlberger Tageszeitung – 28.11.2013

Bürgermeister profitierte von Grundstücksdeal

Umstrittenes Geschäft bestand aus zwei zusammenhängenden Grundstücksverkäufen. Bei einem davon war der Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis Miteigentümer.

Neue Erkenntnisse gibt es im Zusammenhang mit einem umstrittenen Grundstücksgeschäft in der Gemeinde Bezau. FPÖ-Klubobmann Dieter Egger hatte dem Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) in Zusammenhang mit dem Deal unter anderem persönliche Vorteilnahme vorgeworfen. Das Gemeindeoberhaupt zeigte daraufhin Egger wegen Verleumdung an. Am Mittwoch wurde im Rechtsausschuss die Aufhebung der Immunität des Freiheitlichen beschlossen (siehe Seite 14). Auf besagtem Grundstück wird der Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ ein Gebäude für Betreutes Wohnen und ambulante Behandlungen errichten. Fröwis hat sich in der Öffentlichkeit stets damit verteidigt, dass er nicht Miteigentümer des verkauften bzw. getauschten Grundstückes gewesen sei und davon nicht profitiert habe.

Ein Blick in das Grundbuch lässt jedoch einen differenzierten Schluss in dieser Causa zu. Denn der Bürgermeister hat vom Grundstücksdeal zwischen Gemeinde und Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ finanziell profitiert. Wenn auch nicht genau in der Form, wie es ihm von den Freiheitlichen vorgeworfen wurde. Fröwis war nämlich sehr wohl Miteigentümer eines von dem Geschäft betroffenen Grundstückes. Das Areal im Ausmaß von 1676 Quadratmeter, das der Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ Ende März 2012 gekauft hat, bestand vorher aus zwei separaten Grundstücken unterschiedlicher Eigentümer. Die Parzellen waren vor dem Verkauf so ineinander verschachtelt, dass sie unabhängig voneinander nicht verkäuflich gewesen wären. So bestand ein Grundstück lediglich aus der Grundfläche des darauf befindlichen alten Hauses. Diese 455 Quadratmeter große Fläche gehörte vor dem Verkauf 10 Miteigentümern, unter ihnen Bürgermeister Georg Fröwis, der ein Sechstel an dieser Liegenschaft besaß. Fast auf allen Seiten direkt rund um dieses Haus herum befand sich das zweite Grundstück. Dieses gehörte Cousins des Bürgermeisters und wurde im Zuge eines Tauschgeschäftes gegen Agrarflächen im Verhältnis 1:5 an die Gemeinde abgegeben.

Nicht nachvollziehbar

Karl Schelling, in der Angelegenheit der Rechtsvertreter von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger, erklärte auf Anfrage, dass Bürgermeister Fröwis „zweifelsfrei“ als Miteigentümer vom Grundstücksdeal profitiert und offenbar alle wesentlichen Verhandlungen persönlich und oft allein geführt habe. Beim Dringlichkeitsbeschluss im Gemeindevorstand über die Erhöhung des Tauschverhältnisses bezüglich des zweiten Grundstückes hätte er sich wie der Vizebürgermeister der Stimme enthalten müssen (siehe Seite 13). „Denn er hat ja von einer Einigung in dieser Sache als Miteigentümer des anderen Grundstückes unmittelbar finanziell profitiert“, sagte Schelling. Warum also Fröwis den FPÖ-Klubomann wegen Verleumdung angezeigt habe, sei nicht nachvollziehbar.

Schelling verweist auch auf die deutlichen Unterschiede bei den Quadratmeterpreisen der beiden Grundstücksverkäufe. Gemäß Kaufvertrag erhielten Bürgermeister Fröwis und seine Miteigentümer für das Haus-Grundstück 395 Euro pro Quadratmeter. Die Cousins des Bürgermeisters erhielten unter Berücksichtigung der eingetauschten Flächen (insgesamt mehr als 6100 Quadratmeter Agrarflächen im Wert von etwa 25 Euro pro Quadratmeter = 152.500 Euro) einen rechnerischen Quadratmeterpreis von etwa 126 Euro – also weniger als ein Drittel.

Beim Vergleich müsse zwar berücksichtigt werden, dass auf dem Grundstück des Bürgermeisters ein Gebäude stehe. Da aber der hintere Teil des Gebäudes abbruchreif sei und der vordere Teil sanierungsbedürftig und unter Denkmalschutz stehe, dürfte der tatsächliche Wert des Hauses zumindest fragwürdig sein, meinte Schelling. Dazu komme erschwerend, dass sich in dem Haus auch ein Mieter in Mieterschutz befinde, was auf dem Immobilienmarkt zu Preisabschlägen von bis zu 50 Prozent führe. „Die Berechtigung dieser 395 Euro pro Quadratmeter darf also angezweifelt werden“, ist der Rechtsanwalt überzeugt. Der Bürgermeister selbst habe in einer Anfragebeantwortung angegeben, dass die Grundstückspreise in dieser Gegend zwischen 160 und 210 Euro pro Quadratmeter liegen.

Wesentlicher Unterschied

Dass der Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ für das Gesamtgrundstück mit 1676 Quadratmeter schlussendlich einen akzeptablen Mischpreis von etwas mehr als 160 Euro pro Quadratmeter erhielt, hängt nach Ansicht von Schelling damit zusammen, dass Fröwis’ Cousins einen im Vergleich zum Grundstück des Bürgermeisters deutlich schlechteren Quadratmeterpreis bekommen haben.

Georg Fröwis erklärt auf Anfrage, es sei korrekt, dass er bei dem Haus-Grundstück Miteigentümer gewesen sei. Es könne auch so dargestellt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen dem gleichzeitigen Verkauf der beiden Grundstück gebe. Insofern könne man sagen, dass er vom Gesamtgeschäft profitiert habe. „Ich habe aber nicht vom abgeänderten Tauschverhältnis beim Grundstück meiner Cousins profitiert, wie mir das Dieter Egger vorwirft. Dort war ich auch nie Miteigentümer des Grundstücks“ erklärte das Gemeindeoberhaupt. Das sei für ihn ein wesentlicher Unterschied, weshalb er den FPÖ-Klubobmann wegen Verleumdung angezeigt habe.

Den Quadratmeterpreis von 395 Euro rechtfertigt Fröwis mit einem Gutachten des Schwarzenberger Zimmerermeisters Roland Berchtold aus dem Jahr 2010. Dieser habe dabei die reine Gebäudesubstanz bewertet und sei auf einen Wert von etwas mehr als 169.000 Euro gekommen. „Berücksichtigt man den Index, dann waren das 2013 diese bezahlten 180.000 Euro“, erläuterte Fröwis. An dieses Gutachten habe man sich gehalten. Der Quadratmeterpreis sei also nicht beliebig festgelegt worden. Der vordere Teil des Gebäudes (Denkmalschutz) werde saniert, der hintere Teil abgerissen. Den bestehenden Mieterschutz habe Berchtold in seinem Gutachten nicht berücksichtigt. „Dabei handelt es sich um einen 83-jährigen Mann ohne Familie und Nachkommen, für den wir in der Gemeinde eine Lösung finden werden. Das Mieterschutz-Problem ist also zu bewältigen“, erklärte der Bürgermeister.

Kontroverse rund um Tauschgeschäft

Bürgermeister nahm an Abstimmung teil, obwohl er indirekt von Beschluss profitiert hat.

In der öffentlichen Diskussion rund um die Rolle des Bezauer Bürgermeisters Georg Fröwis hat bislang nur ein Grundstück eine Rolle gespielt. Dabei handelte es sich um Teilflächen der Parzelle Nummer 950/1 im Ausmaß von 1221 Quadratmeter, welche die Voreigentümer – Cousins des Gemeindeoberhauptes – im Zuge eines Tauschgeschäftes abgegeben haben. Die Gemeinde ihrerseits hat es dann um 92.385 Euro an den Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ weiterverkauft, was einem Quadratmeterpreis von 75,6 Euro entspricht. Bei diesem Grundstück war der Bürgermeister definitiv kein Miteigentümer. Allerdings hat er beim Tauschgeschäft eine wichtige Rolle gespielt.

Die Wirtschaftspresseagentur.com hat nämlich nicht nur die Grundbuchsauszüge samt Kaufverträgen eingesehen. Ihr wurden auch die Sitzungsprotokolle von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand Bezau sowie vom Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ zugespielt. Aus diesen geht hervor, dass Fröwis offenbar der einzige war, der vor den Gremien über den bevorstehenden Grundstücksdeal berichten konnte. So gab er in einer nicht öffentlichen Gemeindevertretungssitzung am 26. März 2012 zwar an, dass er in der Causa befangen sei. Dennoch erörterte er vor Verlassen des Raumes und der darauf folgenden Abstimmung die ganze Angelegenheit vor den Gemeindevertretern.

Tauschverhältnis geändert

Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass die Gemeindevertretung am 26. März 2012 zuerst ein Tauschverhältnis von 1:3 für das Grundstück der Cousins des Bürgermeisters beschlossen hat. Wenige Tage danach informierte der Bürgermeister allerdings den Gemeindevorstand, wonach die Cousins plötzlich ein Tauschverhältnis von 1:5 wollten. Dieses höhere Tauschverhältnis wurde dann im Zuge eines Dringlichkeitsbeschlusses vom Gemeindevorstand abgesegnet. Vizebürgermeister Johannes Batlogg verließ wegen Befangenheit das Zimmer – nicht jedoch Bürgermeister Fröwis. Der Gemeindechef hat also vorab mit seinen Cousins ein höheres Tauschverhältnis ausgehandelt und dann im Gemeindevorstand dafür gestimmt, obwohl er von diesem Beschluss indirekt profitierte. Der Abschluss sei unter Zeitnot zustande gekommen, weil ab 1. April 2012 die 25-prozentige Steuer bei Immobilienverkäufen angefallen wäre.

Geringfügig erhöht

Beachtenswert dabei ist der Umstand, dass die Gemeindevertretung beim Tauschverhältnis 1:3 ursprünglich einen Verkaufspreis von 91.575 Euro für das getauschte Grundstück an das Sozialzentrum beschloss. Und obwohl das Tauschverhältnis dann auf 1:5 zugunsten der Cousins des Bürgermeisters angehoben wurde (plus 68 Prozent) – die Gemeinde also deutlich mehr Agrarflächen für den Tausch hergeben musste -, erhöhte sich der Verkaufspreis des eingetauschten Grundstückes für das Sozialzentrum nur geringfügig auf 92.385 Euro. Den Differenzbetrag dürfte also die Gemeinde Bezau im Zuge eines Vermögensverlustes an Agrarflächen „bezahlt“ haben, denn der Gesamtkaufspreis für den Gemeindeverband „Sozialzentrum Bezau“ für das dann 1676 Quadratmeter große Grundstück belieft sich auf rund 272.000 Euro.

Vorarlberger Landtag – 12.12.2013

Adieu, freies Mandat! Gute Nacht, Parlament!

Katharina Wiesflecker: Immunität nicht wegen Lappalien über Bord werfen!

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, hohes Haus! Am Beginn der öffentlichen Debatte vor sechs Wochen, als ich die Sache sehr grundsätzlich angehen wollte, warnte man mich. Da wirst du dir eine blutige Nase holen, wie kommst du dazu, Egger zu verteidigen, das Thema ist unpopulär, Politikerprivilegien etc., … und wenn Egger selber will, muss man zustimmen.

Muss man nicht! Ich freue mich, dass die Debatte in den letzten Wochen eine Wendung genommen hat, hat es doch ursprünglich wirklich so ausgesehen, als ob alle – ohne Nachzudenken – der Aufhebung der Immunität einfach zustimmen werden. Von Beginn an, war es mir sehr wichtig, den Sachverhalt zu kennen. Nicht um darüber zu entscheiden, das liegt nicht in meinem und unserem Kompetenzbereich, da würden wir unsere Kompetenzen tatsächlich überschreiten das ist Sache der Gerichte, nein, nicht um zu entscheiden, sondern um zu bewerten.

Was hat der Abgeordnete überhaupt gemacht? Was hat er gesagt? Hat er weit über das Ziel hinaus geschossen? Ich bin ganz dabei, dass wir Abgeordnete – wie alle Anderen auch – nicht andere Menschen haltlos beleidigen und „anschütten“ dürfen. Das hat KO Egger nicht gemacht. Die Landtagsdirektorin hat einen der wenigen Fälle recherchiert, bei dem es um den Vorwurf der Verleumdung ging und die Immunität eines Tiroler Abgeordneten aufgehoben wurde, weil der Abgeordnete Jemanden der Vergewaltigung bezichtigte. Wäre für mich überhaupt keine Frage, in so einem Fall auch die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben. Das kann man nicht einfach sagen und behaupten. Oder: Im Kärntner Landtag hat man vor wenigen Wochen die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben, weil ihnen Korruption vorgeworfen wird. Keine Frage, da bin ich sofort dabei, die Abgeordneten an die Staatsanwaltschaft auszuliefern und die Sache strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Aber: KO Egger hat BM Fröwis vorgeworfen, in dem gesamten Grundstücksgeschäft, das Grundlage für das Betreute-Wohnen-Projekt in Bezau ist, befangen gewesen zu sein, an Sitzungen teilgenommen und den Sachverhalt dargelegt zu haben, was er eigentlich nicht tun hätte dürfen und jedenfalls wurde in Protokollen nicht dezidiert festgehalten, dass er vor der Abstimmung die Sitzung verlassen hat. Das wird auch in der Anfragebeantwortung von LR Schwärzler bestätigt. Es stimmt einfach, dass BM Fröwis in dieser Sache befangen war, gegen Befangenheitsbestimmungen im Gemeindegesetz verstoßen hat und seine Rollen nicht sauber getrennt hat, was wie wir wissen, laufend in den Gemeinden passiert. Da gibt es kaum Unrechtsbewusstsein.

KO Egger sagt zudem, BM Fröwis hätte durch den gesamten Grundstücksdeal einen Vorteil gehabt. Ja natürlich hatte er einen Vorteil, war er doch Miteigentümer des Hauses, das mitverkauft wurde, zu einem guten Preis, das ohne die umliegenden Grundstücke gar nicht verkauft werden hätte können. Also: Er hat ihm Verstoß gegen die Befangenheitsbestimmungen vorgeworfen und thematisiert, dass er selbst Nutznießer des gesamten Grundstücksgeschäftes war. In meiner Bewertung stimmen beide Behauptungen, die mittels Unterlagen dokumentiert werden können und wie gesagt, sogar zum Großteil über Anfragebeantwortungen durch LR Schwärzler bestätigt wurden.

Bemerkenswert in der ganzen Sache sind noch weitere Details, die bisher gar nicht so an die Öffentlichkeit gelangten. Z.B. dass ein Gemeindevertretungsbeschluss innert weniger Tage auf dem Wege der Dringlichkeit aufgehoben wurde, ein Grundstückstauschverhältnis von 1:3 auf 1:5 angehoben wurde. Lt. §60 (3) GG kann der Vorstand anstelle der GV entscheiden, wenn er damit Schaden von der Gemeinde abhält. Das Grundstückstauschgeschäft ist für die Gemeinde innert weniger Tage teurer geworden und der Dringlichkeitsbeschluss hatte allein den Hintergrund, dass ab 1. April 2012 die Immobilienertragssteuer angefallen wäre. Der Bürgermeister wollte seiner Verwandtschaft die Immobilienertragssteuer ersparen.

BM Fröwis kann KO Egger jederzeit wenn er das Gefühl hat, dass dieser Dinge über ihn sagt, die nicht stimmen, zivilrechtlich auf Unterlassung von Aussagen oder wegen übler Nachrede klagen. Da braucht es keine Aufhebung der Immunität. Warum macht er das nicht? Warum wählt er den strafrechtlichen Weg? Kein Jurist kann mir diese Frage beantworten, jeder schüttelt den Kopf, manchmal kommt die Antwort der Kosten und des Prozessrisikos. Müssen wir ihn dann an die Staatsanwaltschaft ausliefern? Nein, müssen wir nicht. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Wenn wir als Parlamentarier das nicht mehr sagen dürfen was KO Egger in dieser Sache gesagt hat, dann Adieu, freies Mandat und Gute Nacht, Parlament! Dann weiß ich eigentlich gar nicht mehr, was wir hier in unserer Kontrollfunktion noch machen sollen. Dass KO Egger selbst als Betroffener für die Aufhebung der Immunität stimmt, ist aus seiner Sicht nachvollziehbar. Ich würde an seiner Stelle gleich handeln. Wir Abgeordnete haben aber eine andere Rolle. Wir sind aufgefordert, uns die Sache grundlegend anzuschauen und zu beurteilen.

Die Immunität mag in manchen Bereichen überholt sein, zum Beispiel werden wir nicht mehr in laufenden Sitzungen verhaftet und abgeführt. Aber sie wegen Lappalien über Bord zu werfen, macht doch wohl überhaupt keinen Sinn. Das Wort „Lappalie“ stammt übrigens nicht von mir, es wird in der letzten Ausgabe des Magazins des ÖVP-Wirtschaftsbundes „Vorarlberger Wirtschaft“ verwendet unter der bezeichnenden Rubrik „Das Letzte“: (Zitat): „Doch Anlass zur Freude besteht nicht der geringste: Vielmehr erkennen Frühstück und seine ÖVP-Mitstreiter nicht, dass sie wegen einer Lappalie ein zentrales parlamentarisches Element aushebeln, das gewählten Volksvertretern die freie Meinungsäußerung garantieren soll. Ein beleidigter Bürgermeister und politisch kurzfristig denkende Abgeordnete reichen aus, um einen Präzedenzfall zu schaffen.“ Dieses Zitat ist selbstredend. Ein zentrales parlamentarisches Element, das es uns überhaupt ermöglicht Kontroll- und Aufdeckerarbeit zu machen, wird wegen einer normalen politischen Auseinandersetzung zwischen einem Abgeordneten und einem Bürgermeister ausgehebelt. Und die ÖVP-Abgeordneten stimmen einfach zu. Gute Nacht, Parlament

ORF Vorarlberg – 12.12.2013
Immunität von Dieter Egger aufgehoben

Im Landtag ist Donnerstagabend die parlamentarische Immunität von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger mit 18 zu 16 Stimmen aufgehoben worden. Zumindest ein ÖVP-Abgeordneter stimmte in der geheimen Abstimmung gegen die Parteilinie.

Egger soll den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde der Befangenheit und Bereicherung bezichtigt haben. Fröwis zeigte Egger Mitte November wegen Verleumdung an, woraufhin die Staatsanwaltschaft Feldkirch den Landtag um die Aufhebung der Immunität Eggers ersuchte – nur so können Ermittlungen geführt werden. Egger selbst hatte seine Auslieferung seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn stets befürwortet.

Wer einer strafrechtlichen Handlung bezichtigt wird, müsse sich vor Gericht dagegen wehren dürfen, auch wenn der Vorwurf von einem Abgeordneten komme: So begründete der ÖVP-Abgeordnete Christoph Winder das „Ja“ der ÖVP zur Aufhebung der Immunität Eggers am Donnerstag.

Opposition sieht Kontrolltätigkeit in Gefahr

Die Opposition sieht hingegen Kontrolltätigkeit und freies Mandat in Gefahr, wenn die Mehrheitspartei allein nach Belieben über die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten entscheiden kann. Sie machte das Thema in der Landtagssitzung am Donnerstag zur Grundsatzdiskussion über die Rolle der Opposition, vor allem ihrer Kontrollaufgabe. Wenn man sich als Parlamentarier nicht mehr frei äußern dürfe, „dann Adieu freies Mandat – gute Nacht, Parlament!“, so Grünen-Abgeordnete Katharina Wiesflecker.

Daniel Allgäuer (FPÖ) betonte, die politische Zugehörigkeit dürfe nicht darüber entscheiden, welche Aussagen zulässig seien. Ritsch fürchtete, Klagen könnten zur Strategie der Mehrheitspartei werden, um kritische Oppositionspolitiker „anzupatzen und mundtot zu machen“. Dass die ÖVP einer inhaltlichen Bewertung des Falls ausweiche sei „zu billig“. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück betonte: „Wir spielen kein Spiel mit so wichtigen Sachen“. Die Opposition richte bereits in der Sache, das komme aber nur dem Gericht zu.

Knappe Entscheidung: 18 gegen 16 Stimmen

Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer (ÖVP) sagte, die Vorwürfe gegen Egger könne nur ein Gericht klären, und dafür müsse eben die Immunität aufgehoben werden.

SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch brachte einen Antrag auf geheime Abstimmung ein, der einstimmig angenommen wurde. Dieter Egger und die ÖVP-Abgeordnete Theresia Fröwis enthielten sich wegen Befangenheit. Die ÖVP trat im Ergebnis überraschenderweise nicht geschlossen auf: Von den 34 teilnehmenden Abgeordneten befürworteten 18 eine Auslieferung, zumindest einen ÖVP-Abgeordneten dürfte die Opposition also überzeugt haben.

Nun soll diskutiert werden, ob für die Aufhebung der Immunität künftig eine Zweidrittelmehrheit nötig sein soll. Ritsch brachte einen entsprechenden Antrag am Donnerstag ein.

FORUM – 13.1.2014 (von Gottfried Winkel)

Unglaublich, mit welcher Begründung Bürgermeister Georg Fröwis am 6.8.2013 in seiner Stellungnahme an das Amt der Vbg. Landesregierung zur 2. Landtagsanfrage der FPÖ vom 31.7.2013 das vom Gemeindevorstand beschlossene, für die Gemeinde Bezau ungünstigere Tauschverhältnis von 1:5 (anstatt wie von der Gemeindevertretung beschlossen 1:3) rechtfertigt:

“Bei diesem Tauschgeschäft hat die Marktgemeinde Bezau eine Baufläche für das Projekt “Betreutes Wohnen” im Ausmaß von 1.221 m² erhalten.
Als Gegenleistung wurde eine landwirtschaftliche Fläche im Ausmaß von 6.159 m² zur Verfügung gestellt.
Der Schätzwert für Baugrundstücke liegt in Bezau zwischen € 150,00 bis € 210,00.
Der Schätzwert für landwirtschaftliche Grundstücke liegt bei ca. € 15,00.

Somit beträgt der Schätzwert für das GST-NR 950/1 ca. € 219.780,00 (1.221 m² x € 180,00).
Der Schätzwert des Tauschgrundstückes beim Tauschverhältnis 1 : 3 beträgt ca. € 54.945,00 (3.663 m² x € 15,00).
Der Schätzwert des Tauschgrundstückes beim Tauschverhältnis 1 : 5 beträgt ca. € 92.385,00 (6.159 m² x € 15,00).

Der Minderaufwand durch das Tauschgeschäft mit einem Tauschverhältnis von 1 : 3 beträgt somit € 164.835,00 und bei einem Tauschgeschäft mit einem Tauschverhältnis von 1 : 5 immer noch € 127.395,00. Somit kann nicht von einem Verlustgeschäft gesprochen werden.”

Jetzt haben es die 3 betroffenen Cousins des Bürgermeisters von diesem selbst schwarz auf weiß, auf wie viel Geld sie verzichtet haben, damit das Gesamtgrundstück mit 1.676 m² zum Durchschnittspreis von bisher “nur” € 162,50 pro m² (richtig wäre € 199,- pro m²) verkauft werden konnte.
Im Gegensatz dazu haben der Bürgermeister und die weiteren 9 Mitbesitzer mit dem Verkauf des 455 m² großen Baugrundstückes (mit dem “baufälligen” Haus Nr. 183) um € 180.000,- bei einem Preis von € 395,60 pro m² wohl kein schlechtes Geschäft gemacht!

Nachstehend dazu die Frage 5. aus der Landtagsanfrage von Klubobmann Dieter Egger vom 31.7.2013, auf die sich die obige Stellungnahme des Bürgermeisters bezieht:

“5. Durch das von Fröwis ausverhandelte bessere Tauschverhältnis ist für die Gemeinde Bezau natürlich auch ein entsprechender, klar zu beziffernder Schaden entstanden. Anstatt der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 26.3.2012 beschlossenen 3.663 m² (Tauschverhältnis 1:3) wurden aufgrund des Verhandlungsergebnisses des Bürgermeisters 6.159 m² (1:5) an gemeindeeigenen Liegenschaften getauscht. Ich frage Sie daher nochmals, ob Sie den vorliegenden Sachverhalt auch der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anzeige bringen werden, um den Verdacht des Amtsmissbrauchs prüfen zu lassen? “

FORUM – 15.1.2014 (von Gottfried Winkel)

Warum wären 199 Euro pro Quadratmeter richtig?

Laut Niederschrift der 19. GV-Sitzung vom 26.3.2012 hat die Gemeindevertretung beschlossen, bei einem Tauschverhältnis von 1:3 die Fläche von 1221 m² aus GST-NR 950/1 um 91.575,- Euro an den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau zu verkaufen.
Dafür vertauscht und übergibt die Gemeinde Bezau aus ihrem Besitz eine Fläche von insgesamt 3663 m² (1221 x 3) an Cousins des Bürgermeisters. Somit ergibt es einen Quadratmeterpreis von genau 25,- Euro für das Tauschgrundstück der Gemeinde (91.575 Euro : 3663 m²).

Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung aber bei dieser Sitzung am 26.3. folgendes NICHT gesagt: Vor dieser Sitzung gab es NUR von EINEM Mitbesitzer des GST-NR 950/1 eine mündliche Zusage für das Tauschverhältnis 1:3!
Die beiden anderen Besitzer haben nach der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung mitgeteilt, dass sie mit dem Tauschverhältnis 1:3 nicht einverstanden sind und haben ein Tauschverhältnis von 1:5 gefordert.
Das geht aus der Stellungnahme des Bürgermeisters vom 6.8.2013 an das Amt der Vbg. Landesregierung zur Landtagsanfrage der FPÖ vom 31.7.2013 hervor.

Daraufhin hat der Gemeindevorstand nur 3 Tage später in der Sitzung am 29.3.2012 (zum Schaden für die Gemeinde) in einem daher m.E. rechtswidrigen Dringlichkeitsbeschluss – ein solcher ist nämlich nur gestattet, wenn in dringenden Fällen ein Beschluss der Gemeindevertretung ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens FÜR die Gemeinde nicht abgewartet werden kann – einstimmig beschlossen, der Forderung der 3 Grundeigentümer auf ein Tauschverhältnis von 1:5 stattzugeben.
Von diesem Dringlichkeitsbeschluss profitierte also nicht die Gemeinde, sondern die Verkäufer (damit auch der Bürgermeister) der Bauparzelle Nr. 405 (HNr. 183), die sich die ab 1.4.2012 eingeführte Umwidmungsabgabe erspart haben (der diesbezügliche Kaufvertrag wurde bereits am 19.3.2012 vom Bgm. unterfertigt – siehe unten).

Daher wurde im Tausch- und Kaufvertrag – der übrigens für die Gemeinde von den in der Sache befangenen Bürgermeister und Vizebürgermeister am 30.3.2012 und vom Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau bereits am 29.3.2012 (die Sitzung des Gemeindevorstandes am selben Tag hat erst um 21.30 Uhr begonnen!) unterfertigt wurde – die Tauschfläche von 3663 m² richtigerweise auf 6159 m² korrigiert.
Allerdings wurde der im Vertrag ursprünglich angeführte Kaufpreis von 92.385,- Euro (der Beschluss der Gemeindevertretung lautete auf 91.575,- Euro) trotz der um 2/3 vermehrten Grundfläche belassen!
Geht man vom Beschluss der Gemeindevertretung am 26.3.2012 aus, dann hätte im Vertrag der Kaufpreis auf 153.975,- Euro (6159 x 25,-) korrigiert werden müssen!

Somit fehlen in der Gemeindebuchhaltung die von mir bereits bei der Genehmigung des Rechnungsabschlusses am 8.7.2103 erwähnten rund 60.000 Euro (ganz genau sind es 61.590,- Euro: 153.975,- abzüglich 92.385,-).
Da die Finanzierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ für den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau von den beteiligten Gemeinden Bezau (50,37 %), Reuthe (16,26 %) und Mellau (33,37 %) erfolgt, hat Bezau von diesen 2 Gemeinden ein Guthaben von rund 30.500,- Euro!
Kam vielleicht deshalb im November 2013 aus den Nachbargemeinden Reuthe und Mellau das Lob für Bürgermeister Fröwis ob des geschickten Verhandelns der Grundstücke?

Zu einem viel besseren Preis, nämlich um Euro 395,60/m² (180.000 Euro : 455 m²) haben die 10 Mitbesitzer der Bauparzelle Nr. 405 diese – übrigens hat Georg Fröwis als Mitbesitzer den betreffenden Kaufvertrag bereit am 19.3.2012, also 1 Woche vor dem Beschluss der Gemeindevertretung, unterfertigt! – an den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau verkauft.

Somit – bei richtiger Berechnung – ergibt es folgende Gesamtrechnung:
Bauparzelle Nr. 405 mit 455 m²: 180.000,- Euro + Grundstück aus Nr. 950/1 mit 1221 m²: 153.975,- Euro – Zusammen also 333.975,- Euro für 1676 m², ergibt einen Durchschnittspreis von 199,- Euro pro m².

Wenn die Cousins des Bürgermeisters so gerechnet hätten, wie ihnen das der Bürgermeister in seiner Stellungnahme vom 6.8.2013 (siehe mein Beitrag im Forum oben vom 13.1.2013) vorgerechnet hat (1221 m² x 180,- Euro), dann hätte das ganze Grundstück für das „Betreute Wohnen“ somit Euro 399.780,- bzw. 238,50/m² gekostet.

Preisfrage: Was hätte das gesamte Grundstück gekostet, wenn die 3 Cousins ebenfalls Euro 395,60/m² bekommen hätten?

VN – 5.2.2014
Egger und Fröwis vor Verhör durch Kripo

Verleumdungsvorwurf: Fröwis (VP) und Egger (FP) steht Einvernahme bevor.

Bregenz. (VN-tw) „Die Ermittlungen durch Beamte des Landeskriminalamtes sind aufgenommen worden. Eine zeitliche Prognose, bis wann darüber entschieden wird, will ich nicht abgeben.“ So umschreibt Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft den Stand der Dinge in Sachen Anzeige wegen des Verdachts der Verleumdung durch den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis gegen FP-Klubchef Dieter Egger. Nun hat die Kripo die beiden im Februar zur Einvernahme nach Bregenz geladen.
Dies bestätigen auf Anfrage der VN sowohl Egger („Ich blicke dem Ganzen weiterhin überaus gelassen entgegen“) als auch Bürgermeister Fröwis („Ich sehe mich zu Unrecht mit diesen Vorwürfen konfrontiert“). Hintergrund der Streitigkeiten bilden Vorwürfe Eggers gegen Fröwis, dieser sei im Zusammenhang mit einem Grundankauf durch die Gemeinde Bezau befangen gewesen. Sogar von Bereicherung war die Rede.

Landtag hob Immunität auf

Fröwis, Ehemann der Bregenzerwälder Landtagsabgeordneten Theresia Fröwis, war daraufhin im November des Vorjahres der Kragen geplatzt und hatte gegen Egger eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebracht. In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft um die Aufhebung der Immunität Eggers als Abgeordneter gebeten. Dem Ansuchen hatten die Volksvertreter in der Landtagssitzung im Dezember 2013 mehrheitlich zugestimmt.

VN 15.3.2014: Nachschlag bei Fröwis gegen Egger

Wendung im Fall Bürgermeister gegen FP-Chef: Kripo hat jetzt offenbar Anzeiger Fröwis im Visier.

Bregenz. (VN-tw) Dies geht jedenfalls aus aktuellen Ermittlungsunterlagen in der Causa hervor, die den VN vorliegen. Dort heißt es nämlich, dass „in der Strafsache gegen den Landtagsabgeordneten Dieter Egger keine weiteren Erhebungen mehr geführt“ und im Gegenzug „Ermittlungen gegen Bürgermeister Georg Fröwis gesondert fortgesetzt“ werden sollen. Nach einer Bewertung der Einvernahmen von Fröwis und Egger sowie der beim Verfahren eingereichten Akten hätten sich die „vorgebrachten Bedenken von Egger bestätigt“.

„Untreue und Bestechlichkeit“
Dies habe „nunmehr zur Einleitung von weiterführenden Erhebungen gegen Bürgermeister Georg Fröwis wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechlichkeit geführt“. Und weiter: „Im Umkehrschuss“ laufe die von Fröwis gegen Egger im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft eingebrachte „Sachverhaltsdarstellung tatsächlich ins Leere“. Die Vorgeschichte im Telegrammstil: FP-Klubchef Egger hatte dem Bezauer VP-Bürgermeister Georg Fröwis im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde „Bereicherung“ und „Befangenheit“ vorgeworfen. In der Folge hatte Fröwis gegen Egger eine Anzeige wegen Verleumdung eingebracht. Die Staatsanwälte baten daraufhin den Landtag um Aufhebung der Immunität Eggers. In der Dezember-Sitzung wurde dem Wunsch Rechnung getragen und Egger quasi der Justiz „ausgeliefert“. VP-Bürgermeister Georg Fröwis war gestern für die VN für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

VN – 15.3.2014

Nachschlag bei Froewis gegen Egger

Einstellungsantrag vom 18.3.2014

An die
Staatsanwaltschaft Feldkirch (928)

Einbringer:
Dr. Karl Schelling (R901189)

GERICHTLICHES AKTENZEICHEN
928 11 ST 125/13 v

BETEILIGTE

Einbringer (vertritt den Beschuldigten)
Dr. Karl Schelling
Rechtsanwalt
6850 Dornbirn

Strafsache gegen
Dieter Egger
6845 Hohenems

WEITERE DATEN
Wegen: § 197 (1)

VORBRINGEN

Betreff: Einstellungsantrag

In umseits näher bezeichneter strafrechtlichen Ermittlungssache erfolgt nachfolgende

Stellungnahme samt Antragstellung

Aus den mittlerweile vorliegenden Einvernahmen des Beschuldigten, Herrn Dieter Egger, und des Herrn Georg Fröwis, welcher aufgrund der vorliegenden Fakten mittlerweile selbst Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen ist, aber auch aus den vorliegenden Protokollen und Vertragsgrundlagen ergibt sich ganz eindeutig, dass der Beschuldigte, Herr Dieter Egger, seine Vorwürfe keinesfalls zu Unrecht gemacht hat und schon gar nicht wider besseres Wissen.

Insbesonders ist, entgegen den Ausführungen in der Strafanzeige, deren zentraler Vorwurf, dass der Bürgermeister Herr Fröwis nicht Eigentümer der betroffenen Grundstück war, eindeutig nicht gerechtfertigt. Vielmehr stellen die Grundstücksgeschäfte für das GSt.405 GB Bezau (Miteigentümer Herr Bürgermeister Fröwis zu 1/6 Anteil) und für das GSt 950/1 GB Bezau zwingend eine Einheit dar. Damit sind die Vorgänge beim Tauschvertrag für das GSt 950/1 GB Bezau eindeutig im eigenen Interesse des Bürgermeisters, Herr Fröwis gewesen. Bei seiner Einvernahme räumt dies der nunmehrige Beschuldigte, Herr Georg Fröwis, mittlerweile auch ein (vgl. Einvernahmeprotokoll vom 26.02.2014, Seite 5, 8. Absatz).

Auch ergibt sich ganz eindeutig, dass massiv gegen Unvereinbarkeitsbestimmungen und den Grundsatz der Vermeidung von Interessenskollisionen vom Bürgermeister, Herr Fröwis, verstoßen wurde. Er hat quasi mit sich allein verhandelt (auf allen Seiten, also auf Verkäuferseite, auf Seite der Marktgemeinde Bezau und auf Seite des Gemeindeverbandes betreutes Wohnen) und deshalb nicht überraschend bei diesem Geschäft, zusammen mit den restlichen Miteigentümern des GSt .405 GB Bezau eindeutig am besten und entgegen dem, was marktüblich, abgeschnitten. Dabei ist seine Rechtfertigung absolut unglaubwürdig, dass es bei der Marktgemeinde Bezau (weil der Bürgermeister und der Vizebürgermeister befangen waren) keine anderen Verhandlungspartner, also weder auf politischer, noch auf Beamtenebene gegeben habe, die zu den Verhandlungen in der Lage oder bereit waren. Hinzu kommt, dass die Verhandlungen auch vom Bürgermeister/in der Gemeinde Mellau oder Bizau hätten übernommen werden können. Auch war die Obfrau des Gemeindeverbandes betreutes Wohnen, Frau Franz, Nationalrätin, sodass hoffentlich nicht damit argumentiert wird, dass sie zu Verhandlungsführung nicht in der Lage war. In einer solchen Situation wäre es auch das Mindeste gewesen, dass im Auftrag der Marktgemeinde Bezau Gutachten eines Schätzgutachters zur Objektivierung der Schätzwerte im Vorhinein eingeholten werden.

Ergebnis dieser Alleinverhandlungen des Herrn Bürgermeister Fröwis war es,

– dass die Miteigentümer des GSt .405 GB Bezau einen dreifach so hohen Kaufpreis erhalten haben, wie die Miteigentümer des GSt 950/1 GB Bezau und dass der Kaufpreis von EUR 395,– pro m2 den die Eigentümer des GSt .405 GB Bezau (Miteigentum des Bürgermeisters) bekommen haben, fast das Doppelte vom höchsten Schätzwert der Grundstücke, den der Bürgermeister selbst anführt (nämlich Schätzwert zwischen EUR 160,– pro m2 und EUR 210 pro m2) erhalten haben.

– dass der günstige Kaufpreis für das GSt 950/1 GB Bezau nicht dem Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen zugute gekommen ist, sondern den Eigentümern des GSt .405 GB Bezau als höherer Kaufpreis.

– dass die sich aus der Veränderung des Tauschverhältnisses von 1:3 auf 1:5 ergebenden Mehrkosten von ca. EUR 60.000,– die Marktgemeinde Bezau allein bezahlen musste (obwohl sie nur zu 50 % für die Kosten des Gemeindeverbandes Sozialzentrum betreutes Wohnen aufkommen hätte müssen), obwohl normalerweise der Kaufpreis von EUR 395,– pro m2 für die Eigentümer des GSt .405 GB Bezau um diese EUR 60.000,– hätte vermindert werden müssen.

Die Rechtfertigungsversuche des Bürgermeisters, Herr Fröwis Georg, bei seiner Einvernahme gehen in 3 Richtungen, wobei diese Rechtfertigungen teilweise widersprüchlich sind.

Einerseits argumentiert der Bürgermeister in seiner Einvernahme damit, dass er ein Schätzgutachten habe, wonach das Gebäude auf dem GSt .405 GB Bezau einen positiven Verkehrswert gehabt habe. Das widerspricht aber allen Erfahrungen in diesem Bereich, weil ein positiver Wert des alten Gebäudes vorausgesetzt hätte, dass sich ein zukünftiger Neubau durch das vorhandene Gebäude verbilligt. Die entsprechende Verbilligung wäre normalerweise der Wert des Gebäudes. Eine solche Verbilligung scheidet aus Sicht Dr. Schelling, welcher seit 25 Jahren mit solchen Geschäften zu tun hat, hier eindeutig aus. Dies umso mehr, als erfahrungsgemäß die Sanierung von Altbauten, auch wenn sie in besserem Zustand als das hier maßgebliche Gebäude sind, 10 % oder mehr Kosten verursacht, als ein Neubau.

Es ist deshalb zwar gerechtfertigt, wenn sich eine Gemeinde dafür entscheidet, ein altes Gebäude mit Mehrkosten zu renovieren, weil ein Interesse daran besteht. Nicht gerechtfertigt ist es unter diesen Umständen, dass der Verkäufer einen Kaufpreis für das Gebäude erhält. Damit fällt aber jede Rechtfertigung weg, warum die Miteigentümer des GSt .405 GB Bezau das Doppelte des vom Bürgermeister selbst angegebenen Verkehrswertes von EUR 160,– pro m2 bis EUR 210,– pro m2 erhalten haben und das Rechtsgeschäft sogar in die Nähe eines anfechtbaren Geschäftes wegen Verkürzung über die Hälfte kommt.

Dem entspricht es, dass offensichtlich beim Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen von einem Maximalkaufpreis von EUR 270.000,– für das GSt .405 GB Bezau und die erforderlichen Teilflächen des GSt 950/1 GB Bezau ausgegangen worden ist. Deshalb wurde offensichtlich auch nicht einmal ein Gespräch darüber geführt, ob die Mehrkosten von ca. EUR 60.000,– aufgrund des abgeänderten Tauschverhältnisses (1:5 statt 1:3) beim GSt 950/1 GB Bezau vom Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen bezahlt werden. Auch spricht der Bürgermeister im Protokoll des Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen vom 26.02.2012 davon, dass die EUR 270.000,– ein angemessener Mischpreis für die gesamten Grundstücksflächen darstelle und erwähnt dort auch nichts von einem mit zu berücksichtigenden Gebäudewert.

Als weitere Rechtfertigung spricht der Bürgermeister, Herr Fröwis, in seiner nunmehrigen Einvernahme davon, dass der m2-Preis für die Tauschgrundstücke der Marktgemeinde Bezau von EUR 15,– sowieso als angemessen angesehen werden kann, sodass der Kaufpreis beim Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen nicht erhöht werden musste. Obwohl also der Bürgermeister selbst beim Tauschverhältnis 1:3 zwischen der Marktgemeinde Bezau und dem Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen EUR 25,– pro m2 als angemessenen Kaufpreis angesetzt hat (wobei er auch hier wieder mit sich allein verhandelt hat), soll plötzlich der m2-Preis der Tauschgrundstücke der Marktgemeinde Bezau innerhalb von 3 Tagen um fast die Hälfte, also um EUR 10,– pro m2 niedriger gewesen sein. Dies ist nicht akzeptabel, sondern offensichtlich allein darauf zurück zu führen, dass dann die EUR 60.000,– weggerechnet werden könnten.

Als 3. Rechtfertigung gibt der Bürgermeister, Herr Fröwis in seiner nunmehrigen Einvernahme erstmals an, dass die Übernahme der EUR 60.000,– (welche durch die Abänderung des Tauschverhältnisses 1:5 statt 1:3 für das GSt 950/1 GB Bezau entstanden ist) deshalb von der Marktgemeinde Bezau zu 100 % übernommen wurden (anstatt zu 50 %, wie dies der Schlüssel beim Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen) als Abgeltung für den Standortvorteil gerechtfertigt seien (vgl. Protokoll vom 26.02.2014, Seite 6, 5. Absatz).

Zunächst wäre diese Begründung gar nicht notwendig, wenn ein m2-Preis von EUR 15,– pro m2 für Tauschgrundstücke der Marktgemeinde Bezau angemessen gewesen wäre und steht dies deshalb zur zuvor angeführten Rechtfertigung des Bürgermeisters im Widerspruch. Außerdem widerspricht diese Rechtfertigung der eigenen Aussage des Bürgermeisters, wonach es keine Alternativstandorte (also insbesonders Alternativstandorte in Mellau oder Bizau) gegeben habe. Wenn aber keine Alternativstandorte gegeben sind, dann muss auch kein Beitrag gezahlt werden, dass der Standort in Bezau gewählt wird. Außerdem ist diese Rechtfertigung im Gemeindevorstandsprotokoll vom 29.03.2012 nirgends erwähnt.

Weiters ist offensichtlich davon auszugehen, dass im Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Bezau dieser angeblicher Standortbeitrag von EUR 60.000,– der Marktgemeinde Bezau nicht als zusätzliche Kosten für das Projekt betreutes Wohnen angeführt sind (vgl. Position 42100, unter welcher 50 % der EUR 270.000,–, also EUR 135.000,–, als Kosten dieses Projektes für die Marktgemeinde Bezau angeführt sind). Dazu gibt es auch ein ebenfalls beigelegtes Detail zum Rechnungsabschluss, aus welchem sich ergibt, dass die Anschaffungskosten für die GSt .405 und GSt 950/1 GB Bezau durch Gegeneinnahmen neutralisiert und gedeckt seien, bei welchem ebenfalls nicht von Anschaffungskosten von EUR 195.000,–, sondern von EUR 135.000,– ausgegangen wird. Stattdessen liegen Hinweise aus der Marktgemeinde Bezau vor, wonach die EUR 60.000,– sogar als Vermögenszugang (dann sogar ohne vorhandenes Vermögen) verbucht sind und deshalb nirgends abgehen. Ein Beitrag für einen Standort, den die Marktgemeinde Bezau allein übernommen hat, hätte aber eindeutig als Minusbetrag im Rechnungsabschluss ausgewiesen werden müssen. Auch ist es erforderlich, dass diesbezügliche Abgänge beim Rechnungsabschluss im Sinne des Transparenzgebotes erläutert werden und damit für die Gemeindevertreter, aber auch Außenstehende überprüfbar sind.

Insoweit in der Einvernahme von Herrn Bürgermeister Fröwis auch davon die Rede ist, dass ein Vorprojekt für das betreute Wohnen zusammen mit dem Architekten Hermann Kaufmann und einem Bauträger gemacht wurde, stellt sich die Frage einer weiteren Befangenheit. Dem Vernehmen nach ist der Architekt der Schwager des Bürgermeisters. Es stellt sich auch die Frage, ob hier bei der Marktgemeinde Bezau oder beim Gemeindeverband Sozialzentrum betreutes Wohnen eine Ausschreibung für diesen Auftrag, wie zwingend vorgesehen, stattgefunden hat.

Wenn angesichts dieses Sachverhaltes der Beschuldigte, Herr Dieter Egger, gemeint hat, dass hier ein Vorteil für den Bürgermeister Herrn Fröwis vorliegt, welcher nicht in Ordnung ist (diese Aussage ist nicht einmal im strafrechtlichen Sinne erfolgt), dann ist dieser Vorwurf, entsprechend der Beurteilung der Kriminalpolizei in ihrem Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft, absolut gerechtfertigt.

Vielmehr stellt sich bei diesem Sachverhalt zusätzlich die Frage, ob nicht Herr Dieter Egger mit der Anzeige verleumdet wurde.

Es wird deshalb beantragt, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Herrn Dieter Egger einzustellen.

Dornbirn, am 18.03.2014

Dieter Egger
vertreten durch:
Dr. Karl Schelling

ORF – 12.5.2014
Ermittlungen gegen Bürgermeister Fröwis

Das Ermittlungsverfahren gegen FPÖ-Obmann Dieter Egger wegen des Verdach­tes der Verleumdung wurde eingestellt. Nun wird aber gegen den Bezauer Bür­germeister Georg Fröwis (ÖVP), der die Anzeige gegen Egger eingebracht hatte, ermittelt.

Egger war vergangenen November vom Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde angezeigt worden, an dem auch Fröwis persönlich beteiligt war.

Der FPÖ-Landesparteichef soll den Bürgermeister von Bezau im Bregenzerwald Anfang Juli 2013 der Befangenheit und Bereicherung bezichtigt haben. Die Gemeinde hatte zuvor ein Grundstück samt einer Immobilie angekauft, das Haus hatte zu einem Teil auch Fröwis gehört. Nach eigenen Angaben hatte der Bürgermeister aufgrund dieser Konstellation nicht an der Abstimmung der Gemeindevertretung über den Ankauf der Liegenschaft teilgenommen. Egger war allerdings der Ansicht, Fröwis habe bei dem Geschäft seine eigenen Interessen bzw. jene von Verwandten in den Vordergrund gestellt. Fröwis zeigte Egger daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch an.

Verdacht eines Amtsdeliktes

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung mitteilte, habe sich der Anfangsverdacht gegen Egger nicht erhärtet. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Es sei davon auszugehen, dass Egger Fröwis nicht verleumdet habe. Allerdings bestehe aufgrund der Ermittlungsergebnisse ein Anfangsverdacht gegen den Bezauer Bürgermeister. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts eines Amtsdeliktes ermittelt.

Immunität aufgehoben

Im Zuge der Ermittlungen gegen den FPÖ-Landeschef hatte der Vorarlberger Landtag im Dezember des vergangenen Jahres die Immunität Eggers in einer geheimen Abstimmung aufgehoben. Egger selbst hatte die Vorwürfe gegen seine Person stets zurückgewiesen und behauptet, er sei fest davon überzeugt, nichts Unwahres gesagt zu haben.

Fröwis war wegen eines Urlaubsaufenthaltes im Ausland nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Egger will, sobald er die Entscheidung der Staatsanwaltschaft schriftlich hat, eine Pressekonferenz dazu abhalten.

Landtagsanfrage Daniel Allgäuer vom 12.5.2014

LAbg Daniel Allgäuer

Herrn Landeshauptmann
Mag. Markus Wallner

Herrn Landesrat
Ing. Erich Schwärzler

Landhaus
6900 Bregenz

Bregenz, am 12. Mai 2014

Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Gemeinde Bezau – ist das Land die Schutzmacht des Bürgermeisters?

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrter Herr Landesrat!

Die Causa „Betreutes Wohnen Bezau/ Grundstücksgeschäfte Bgm. Fröwis“ wirft immer wieder neue Fragen auf. Vor allem auch die Anfragebeantwortungen durch die Landesregierung und das (Nicht-) Handeln durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft bringen immer wieder neue Ungereimtheiten ans Tageslicht.

So schreiben Sie, Herr Landesrat Schwärzler, in der Anfragebeantwortung vom 20. August 2013: „Nach Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz und nach dem derzeitigen Informationsstand ist kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar. Ungeachtet dessen wird der Sachverhalt von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Prüfung vorgelegt.“

Es stellt sich nun die Frage, hat das Land bzw. die BH eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt? Und was ist das Ergebnis dieser Prüfung? Es stellt sich überhaupt die Frage, warum die BH Bregenz kein strafrechtliches Verhalten erkennen konnte? Wie den VN vom 15.03.2014 zu entnehmen ist, sollen Ermittlungen gegen Bgm. Fröwis geführt werden. Das heißt, dass die Ermittlungsbeamten im Gegensatz zur Landesregierung und der BH Bregenz durchaus einen Ermittlungsbedarf gegen Bgm. Fröwis sehen.

Eine weitere Frage ist mir bei Durchsicht der Unterlagen aufgefallen. Bei der Beantwortung der ersten Anfrage vom 23. Juli 2013 bezüglich Befangenheit, Nicht- Protokollierung und diversen Beschlüssen verweist LR Schwärzler immer wieder auf eine Stellungnahme der Marktgemeinde Bezau. Dabei ist der Eindruck entstanden, dass hier eine neutrale Stellungnahme und unbefangene Stellungnahme seitens der Gemeinde Bezau vorliegen würde. In Wahrheit ist die Stellungnahme seitens der Marktgemeinde Bezau vom 04. Juli 2013 jedoch eine Stellungnahme des Bürgermeisters, die natürlich nicht objektiv ist, sondern seine persönliche Sicht der Dinge widerspiegelt. Auch hier drängt sich die Frage auf, warum die Landesregierung und die BH nicht unabhängige Stellungnahmen eingeholt haben, sondern die Darstellung des Bürgermeisters übernommen haben?

Weitere Fragen wirft auch die Verbuchung dieses Grundstücksgeschäftes auf. Dazu wurde schon von den Grünen eine Anfrage gestellt. In ihrer Beantwortung vom 24. April 2014 räumen sie ein, dass beim Beschluss der Gemeindevertretung über den Rechnungsabschluss am 08.07.2013, das Grundstücksgeschäft für „Betreutes Wohnen“ falsch verbucht wurde. Die Korrektur wurde am 10.07.2013, also zwei Tage nach der Beschlussfassung vorgenommen. Das heißt, dass am 08.07.2013 ein rechnerisch und vermögenstechnisch falscher Rechnungsabschluss beschlossen worden ist. Warum keine neuerliche und damit korrekte Beschlussfassung notwendig ist (lt. BH Bregenz), ist mir schleierhaft.

Zudem stellt sich auch hier eine Frage bezüglich Befangenheit. Meinen Informationen zu Folge ist jener Anwalt, der für Bürgermeister Fröwis die Anzeige gegen KO Dieter Egger eingebracht hat (RA Dr. Fritz) auch Obmann des Prüfungsausschusses und Mitglied der Gemeindevertretung. Hier stellt sich die Frage, ob Dr. Fritz bei der Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss, der dieses Grundgeschäft (mit falscher Vermögensdarstellung) umfasste, nicht befangen war und sich der Stimme enthalten hätte müssen.

Ich erlaube mir daher an sie nachstehende

Anfrage

zu richten:

1. Auf welchen Tatsachen begründet sich ihre Gewissheit und jene der BH Bregenz, dass im obigen Fall kein strafrechtliches Verhalten von Bgm. Fröwis vorgelegen ist?

2. Wie können sie sich erklären, dass die Ermittlungsbeamten (lt. VN vom 15.03.2014) dies anders bewerten und Ermittlungen gegen Bgm. Fröwis führen?

3. Haben sie den Sachverhalt, wie in der Anfragebeantwortung vom 20.08.2013 angekündigt, der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Prüfung vorgelegt? Wenn ja, wann? (bitte um Kopie des entsprechenden Schreibens)

4. Was ist das (vorläufige) Ergebnis dieser Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch?

5. Wenn sie den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft NICHT vorgelegt haben, ersuche ich sie um Darlegung der Gründe?

6. Welche Stellungnahmen liegen der Landesregierung und der BH Bregenz zur Anfrage Zahl 29.01.496 vor und wer hat diese Stellungnahmen abgegeben?

7. Hat die Gemeindevertretung nach Korrektur und Richtigstellung des Rechnungsabschlusses (Grundstücksgeschäfte für Betreutes Wohnen/Fröwis) am 10.07.2013 einen neuerlichen Beschluss über den Rechnungsabschluss gefasst? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8. Wäre aus ihrer Sicht und aus Sicht der Gemeindeaufsicht eine neuerliche Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss (mit den korrekten Zahlen und Vermögensdarstellungen) nicht notwendig gewesen? Wenn nein, bitte um detaillierte juristische Begründung.

9. Wann und wie wurden die Gemeindevertreter über die falsche Darstellung dieses Grundstücksgeschäftes (Vermögenverlust anstatt Vermögenszugewinn) informiert?

10. GV Winkel hat in der Gemeindevertretung vom 08.07.2013 zu der Abänderung des Grundtauschverhältnisses und der Abwicklung mit den anderen Gemeinden des Sozialverbandes eine Anfrage gestellt? Wann wurde ihm diese beantwortet und wie wurde das protokolliert?

11. Haben Bgm. Fröwis und GV Dr. Fritz an der Abstimmung über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses teilgenommen?

12. Wären Bgm. Fröwis und GV Dr. Fritz auf Grund der Verwicklungen in das Grundgeschäft und die Strafanzeige nicht für befangen zu erklären gewesen?

Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

LAbg Daniel Allgäuer

Antwort von LR Erich Schwärzler vom 2.6.2014

Ing. Erich Schwärzler, Landesrat

Bregenz, am 2. Juni 2014

Herrn
LAbg. Daniel Allgäuer
Landtagsklub – Vorarlberger Freiheitliche
Landhaus
6901 Bregenz

im Wege der Landtagsdirektion

Betrifft: Gemeinde Bezau – ist das Land die Schutzmacht des Bürgermeisters?
Bezug: Ihre Anfrage vom 12. Mai 2014, Zl. 29.01.619
Anlage: – 1 –

Sehr geehrter Herr LAbg. Allgäuer,

zu Ihrer gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages an Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner und mich gerichteten Anfrage nehme ich Stellung wie folgt:

1. Auf welchen Tatsachen begründet sich ihre Gewissheit und jene der BH Bregenz, dass im obigen Fall kein strafrechtliches Verhalten von Bgm. Fröwis vorgelegen ist?

3. Haben sie den Sachverhalt, wie in der Anfragebeantwortung vom 20.08.2013 angekündigt, der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Prüfung vorgelegt? Wenn ja, wann? (bitte um Kopie des entsprechenden Schreibens)

5. Wenn sie den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft NICHT vorgelegt haben, ersuche ich sie um Darlegung der Gründe?  

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 10. der Landtagsanfrage vom 2. Juli 2013, Zl. 29.01.496, dargelegt, haben sich für die Bezirkshauptmannschaft Bregenz bis zu diesem Zeitpunkt keine sachlichen Anhaltspunkte für einen Verdacht für einen Missbrauch der Amtsgewalt gezeigt. Auch danach war kein strafrechtlich relevantes Verhalten für die Behörde erkennbar (vgl. Beantwortung der Landtagsanfrage vom 20. August 2013, Zl. 29.01.501).

Ungeachtet dessen hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit beiliegendem Schreiben vom 22. August 2013, Zl. BHBR-I-0010, den gegenständlichen Verwaltungsakt der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Prüfung des vorliegenden Sachverhaltes vorgelegt.

2. Wie können sie sich erklären, dass die Ermittlungsbeamten (lt. VN vom 15.03.2014) dies anders bewerten und Ermittlungen gegen Bgm. Fröwis führen?

4. Was ist das (vorläufige) Ergebnis dieser Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch?

Laut Auskunft der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung sind die Staatsanwaltschaften gemäß § 1 Staatsanwaltschaftsgesetz in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Wahrung der Interessen des Staates in der Rechtspflege, vor allem in der Strafrechtspflege, berufen. Eine laufende Einbindung der Gemeindeaufsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nach den derzeit vorliegenden Informationen und Medienberichten sind die Ermittlungen und Beurteilungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch noch nicht abgeschlossen.

6. Welche Stellungnahmen liegen der Landesregierung und der BH Bregenz zur Anfrage Zahl 29.01.496 vor und wer hat diese Stellungnahmen abgegeben?  

Für die Beantwortung der Landtagsanfrage vom 2. Juli 2013, Zl. 29.01.496, haben sich die Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie die Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung auf die Stellungnahme der Marktgemeinde Bezau vom 4. Juli 2013 gestützt. Diese Stellungnahme ist vom Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau unterfertigt, weil ihm gemäß § 66 Abs. 1 lit. a Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 idgF, die Vertretung der Gemeinde nach außen obliegt. Darüberhinaus wurde auf die Ausführungen des Schriftführers des Protokolls der Sitzung des Gemeindevorstandes von Bezau vom 29. März 2012 abgestellt.

Laut Mitteilung der Marktgemeinde Bezau wurden in der 35. Sitzung der Gemeindevertretung von Bezau am 19. Mai 2014 die nachfolgenden Fragen 7.-12. mit den Gemeindevertretern erörtert und hierzu eine Stellungnahme mit unbedingter Mehrheit der abgegebenen Stimmen (11:1 bzw. hinsichtlich der Antwort zur Frage 11. einstimmig) beschlossen.

7. Hat die Gemeindevertretung nach Korrektur und Richtigstellung des Rechnungsabschlusses (Grundstücksgeschäfte für Betreutes Wohnen/Fröwis) am 10.07.2013 einen neuerlichen Beschluss über den Rechnungsabschluss gefasst? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8. Wäre aus ihrer Sicht und aus Sicht der Gemeindeaufsicht eine neuerliche Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss (mit den korrekten Zahlen und Vermögensdarstellungen) nicht notwendig gewesen? Wenn nein, bitte um detaillierte juristische Begründung.  

Wie bereits in der Beantwortung zur Frage 2. der Landtagsanfrage vom 24. April 2014, Zl 29.01.599, dargelegt wurde, ist die Bezirkshauptmannschaft Bregenz im aufsichtsbehördlichen Verfahren betreffend die gegenständliche Abbildung der Grundgeschäfte im Rechnungsabschluss 2012 der Marktgemeinde Bezau zum Schluss gekommen, dass nach Maßgabe des bekannt gegebenen Sachverhaltes keine neuerliche Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2012 erforderlich ist. Dabei wurde aufgrund des von der Gemeindevertretung am 8. Juli 2013 gefassten Beschlusses davon ausgegangen, dass durch den dort enthaltenen Vorbehalt der Klärung der richtigen Zuordnung der Verbuchung auch diese Klärung und allfällig erforderliche – vollständige und richtige – Korrekturen mit Gegenstand dieses Beschlusses waren und daher keines neuerlichen Beschlusses bedürfen.

Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung enthält § 78 Gemeindegesetz keine Vorschriften über Beschlussquoren. Aus diesem Grund ist für die Beschlussfassung über einen Rechnungsabschluss § 44 Gemeindegesetz maßgeblich, wonach es zu einem Beschluss der Gemeindevertretung der unbedingten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf. Bei einer Antragsannahme von 15 Stimmen gegen eine Stimme war in der Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau vom 8. Juli 2013 eine unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorhanden.

9. Wann und wie wurden die Gemeindevertreter über die falsche Darstellung dieses Grundstücksgeschäftes (Vermögenverlust anstatt Vermögenszugewinn) informiert?

Laut Mitteilung der Marktgemeinde Bezau wurde der Rechnungsabschluss 2012 sowie der Prüfbericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2012 allen Gemeindevertretern von Bezau rechtzeitig übermittelt. In der 28. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung von Bezau vom 8. Juli 2013 wurde der Rechnungsabschluss 2012 in der vorliegenden Form vom Bürgermeister erläutert sowie ausführlich erörtert und diskutiert. Vom Obmann des Prüfungsausschusses wurde der Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2012 erläutert. Von diesem wurde in weiterer Folge die Vorlage des Rechnungsabschlusses 2012 sowie des vorliegenden Prüfberichtes an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung und die Entlastung des Gemeindekassiers – vorbehaltlich der Klärung der richtigen Zuordnung der Buchung über 147.879,29 Euro – empfohlen. Die Gemeindevertretung beschloss hierauf mit 15:1 Stimmen den Rechnungsabschluss 2012 in der vorliegenden Form – vorbehaltlich der Klärung der richtigen Zuordnung der Buchung über 147.879,29 Euro. Laut Information der Marktgemeinde Bezau wurde diese Klärung und nachträglich richtige Verbuchung am 10. Juli 2013 durch die Gemeinde erledigt.

10. GV Winkel hat in der Gemeindevertretung vom 08.07.2013 zu der Abänderung des Grundtauschverhältnisses und der Abwicklung mit den anderen Gemeinden des Sozialverbandes eine Anfrage gestellt? Wann wurde ihm diese beantwortet und wie wurde das protokolliert?

Laut Auskunft der Marktgemeinde Bezau sind in der Niederschrift über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung von Bezau vom 8. Juli 2013 zum Tagesordnungspunkt 4. wohl zahlreiche Wortmeldungen des genannten Gemeindevertreters zu den einzelnen Gruppen des Rechnungsabschlusses 2012 angeführt, die gegenständliche Anfrage ist aber nicht vermerkt. In der darauf folgenden 29. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. Juli 2013 wurde in Anwesenheit des genannten Gemeindevertreters die Niederschrift vom 8. Juli 2013 ohne Gegenstimmen genehmigt und für richtig befunden.

11. Haben Bgm. Fröwis und GV Dr. Fritz an der Abstimmung über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses teilgenommen?

12. Wären Bgm. Fröwis und GV Dr. Fritz auf Grund der Verwicklungen in das Grundgeschäft und die Strafanzeige nicht für befangen zu erklären gewesen?

Laut Mitteilung der Marktgemeinde Bezau haben der Bürgermeister und der genannte Gemeindevertreter laut Verhandlungsschrift zur 28. Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau vom 8. Juli 2013 an der Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses des Jahres 2012 – gemäß § 78 Abs. 1 Gemeindegesetz – mitgestimmt.

Laut Information der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung hat gemäß § 78 Abs. 1 Gemeindegesetz der Bürgermeister als zuständiges Gemeindeorgan den Rechnungsabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen. Die Gemeindevertretung hat den Rechnungsabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen.

Nach Rechtsansicht der Abteilung Inneres und Sicherheit ist der Rechnungsabschluss ein Rechenwerk, das über die tatsächlichen Gebarungsvorgänge ((Rechts-)Geschäfte) Auskunft geben soll. Die Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses in der Gemeindevertretung ist die Bestätigung der gesetzmäßigen Darstellung dieser Gebarungsvorgänge. Der Beschluss des Rechnungsabschlusses ist jedoch keine Bestätigung der Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden (Rechts-)Geschäfte (vgl. Kommentar Häusler/Müller, Das Vorarlberger Gemeindegesetz4, S. 199).

Gemeinderechtlich liegt laut Rechtsansicht der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung keine Befangenheit vor, wenn ein Gemeindevertreter (auch der Bürgermeister ist ein Gemeindevertreter) wegen einer tatsächlichen oder möglichen Befangenheit bei einem (Rechts-)Geschäft, dessen Gebarungsvorgang im Rechnungsabschluss dargestellt wird, bei der späteren Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss mitwirkt.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Erich Schwärzler
Landesrat

ORF – 14.5.2014: Ermittlungen gegen Fröwis wegen Bestechung

Bei den Ermittlungen gegen den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) geht es um Untreue und Bestechung. Das sagt der Anwalt von FPÖ-Landesparteiobmann Dieter Egger, Karl Schelling. Fröwis hatte zuerst Egger angezeigt – die Ermittlungen gegen ihn sind aber eingestellt worden.

Fröwis hatte Egger angezeigt, weil dieser ihn im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde Bezau der Vorteilsnahme und des Verstoßes gegen Befangenheitsbestimmungen bezichtigt hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen Egger wegen des Verdachts der Verleumdung wurde eingestellt – nun wird aber gegen Bürgermeister Fröwis ermittelt.

Schelling: Gemeinde blieb auf 62.000 Euro hängen

Am Mittwoch informierten Egger und dessen Anwalt Schelling über neue Details des Falles. Schelling schlüsselte noch einmal die Vorgänge rund um den Verkauf der beiden Grundstücke für das Sozialzentrum Bezau-Reuthe-Mellau auf. Sie konnten nur gemeinsam verkauft werden, bei einem Grundstück war der Bezauer Bürgermeister Fröwis Miteigentümer und verhandelte laut Schelling sozusagen mit sich selbst. Komischerweise sei es am Schluss aber für ihn gut ausgegangen. Aus diesem Grund gebe es Befangenheitsbestimmungen, damit das nicht passiere.

Am Ende seien 62.000 Euro an der Gemeinde Bezau hängen geblieben, die eigentlich Fröwis und weitere Miteigentümer zahlen hätten müssen, so Schelling. Konkret gehe es bei den Ermittlungen gegen Fröwis nun um Bestechlichkeit und Untreue.

Egger: Dutzende ähnliche Verstöße

Egger will nun das Thema auf politischer Ebene weiter verfolgen, weil es in den Tälern mit Einheitslisten Dutzende ähnlicher Verstöße gebe. Der von Alt-Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) mitverfasste Ehrenkodex der ÖVP verbiete Amtsträgern sogar jeden Anschein der Vorteilsnahme. Egger richtet deshalb an Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) die Frage, ob er diesen Fall dem Ethikrat der ÖVP vorlegen und dort entsprechende Sanktionen einfordern wird.

Frühstück (ÖVP): Egger weder Ankläger noch Richter

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück betonte am Mittwoch in einer Presseaussendung, dass es „Egger gut anstehen“ würde, „wenn er nicht Ankläger und Richter in einer Person spielt, sondern die Gerichte und Staatsanwaltschaft arbeiten lässt“. Das habe er für sich selbst auch in Anspruch genommen, dem Bezauer Bürgermeister wolle er es jetzt verwehren, so Frühstück. Fröwis gelte – wie jeder andere Bürger – als unschuldig, solange ein Gericht nichts anderes feststellt.

Frühstück betont, dass er nach wie vor dazu steht, dass der Landtag Eggers Immunität aufgehoben hat. „Ich gebe zu, dass die Optik in diesem Fall nicht gut war, weil die Anzeige von Georg Fröwis selbst eingebracht wurde. Grundsätzlich kann es aber nicht sein, dass die Justiz strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Mandatar nicht prüfen darf, weil dieser durch die parlamentarische Immunität geschützt ist“, so Frühstück weiter.