„Kurz und knackig“

„Kurz und knackig“ (so Bgm. Gerhard Steurer) und „in der Kürze liegt die Würze“ (so GV Josef Strolz) – so sollte nach ihrer Meinung eine GV-Niederschrift sein.

Bitte schön – hier der Vergleich anhand der Niederschrift der GV-Sitzung vom 21.12.2015 und meinem Kurzbericht von dieser Sitzung:

„Kurz und knackig“ – GV-Niederschrift:„Kurzbericht“ von Gottfried Winkel:
Gottfried Winkel stellt den Antrag zur Aufnahme eines weiteren TOP: „Beschlussfassung über die ersatzlose Abschaffung der am 24. März 2014 beschlossenen Vertragsraumordnung der Marktgemeinde Bezau mit sofortiger Wirkung“.Der Antrag wird mit 15:2 (Gottfried Winkel, Anja Natter) Stimmen abgelehnt.Gottfried Winkel stellt den Antrag, den folgenden Punkt nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen:
„Beschlussfassung über die ersatzlose Abschaffung der am 24.3.2014 beschlossenen Vertragsraumordnung der Marktgemeinde Bezau mit sofortiger Wirkung“
Er begründet den Antrag damit, dass das Raumplanungsgesetz (§ 16, Ferienwohnungen) das regelt und dann eine „saubere“ Lösung der Umwidmung unter TOP. 4 möglich ist. Der Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:2 abgelehnt.
4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes GST-NR .402 und GST-NR 868Bei der beantragten Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes handelt es sich um das Bauvorhaben von Dr. Josef Schwarzmann und MMag Tess Hamilius als Optionsinhaber des gegenständlichen Grundstückes.Mit Eingabe vom 14. Dezember 2015 wurde eine Grundteilung von GST-NR 868 gemäß vorliegender Planunterlagen in GST-NR 868/1, 868/2, sowie GST 868/3 beantragt. Der Antrag wurde vom Gemeindevorstand in seiner 10. Sitzung vom 16. Dezember 2015 behandelt und einstimmig genehmigt.Zum Antrag auf Teilabänderung wurde in der Gemeindevertretungssitzung am 7. September 2015 einstimmig eine Wohlmeinung hinsichtlich einer Umwidmung von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Mischgebiet gefasst.Aufgrund der beantragten und genehmigten Grundteilung kommt hier in Bezug auf die Vertragsraumordnung die Bagatellregelung zum Tragen, da die beantragten Umwidmungsflächen GST-NR 868/2 und GST-NR 868/3 jeweils unter 600 m² liegen.In der Gemeindevertretung wird wiederholt betont, dass dieses Umwidmungsvorhaben im großen öffentlichen Interesse stehe, einer Umwidmung daher nur aufgrund der besonderen Umstände zugestimmt werden könne.Wortmeldungen: Gottfried Winkel, Gerhard Steurer, Erich Reiner, Anja Natter, Markus Fink, Alois Meusburger, Johannes Batlogg, Hubert Kaufmann, Helmut Kumpusch, Anja Bals, Josef StrolzBgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, die beantragten Teilflächen aus GST-NR 868/3 (Parkplatz) und 868/2 (Praxis, Büro mit Wohnhaus) gemäß vorliegendem Entwurf – Teilungsplan Dipl. Ing. Bernhard Ender, sowie Flächenwidmungsentwurf Baumeister Jürgen Haller – vorbehaltlich der Vorlage endgültiger und dem Entwurf entsprechender Planunterlagen, aufgrund öffentlichen Interesses im Ausmaß von jeweils maximal 599 m² von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Mischgebiet umzuwidmen.Dieser Antrag wird mit 16:2 (Gottfried Winkel, Anja Natter) Stimmen angenommen.4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes GST-NR 868 (Dr. Josef Schwarzmann, Pelzrain) Die Gemeindevertretung beschließt mit 16:2 Stimmen die Umwidmung von nun 2 Grundstücken mit jeweils 599 m² (!!) von Freifläche in Baumischgebiet für die Errichtung eines Parkplatzes und einer Arztpraxis mit einem Privathaus. Damit wird die ab 600 m² geltende Vertragsraumordnung „umgangen“. Diese Vorgangsweise wird vom Bürgermeister und anderen Mitgliedern der „Bezauer Liste“ nicht als illegal bezeichnet.
Das geplante Privathaus steht lt. Plan auf seiner ganzen Breite von 15,60 m bis auf 0 Meter an der Grenze des Nachbargrundstückes! Auch damit hat der Obmann des Bauausschusses Johannes Batlogg kein Problem.
Anja Natter und Gottfried Winkel erklären beide, dass sie nicht gegen die Umwidmung sind, sondern gegen diese Vorgangsweise der Gemeinde Bezau, die Folgen für die Zukunft haben wird.
5. Kreditvergabe für Grundstückskauf gemäß 1. Nachtragsvoranschlag 2015Gemäß dem 1. Nachtragsvoranschlag 2015 wurden zur Teilfinanzierung der Grundstückskäufe inkl. Nebenkosten Angebote zur Kreditvergabe eingeholt. Der Vorsitzende bringt den Gemeindevertretern die eingelangten Angebote zur Kenntnis.Wortmeldungen: Gottfried Winkel, Erich ReinerBgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, das Darlehen in der Höhe von € 300.000,00 an den Bestbieter – die Sparkasse der Gemeinde Egg – zu den angebotenen Konditionen zu vergeben. Die Darlehensdauer beträgt 5 Jahre.Die Vergabe wird mit 17:1 (Gottfried Winkel) Stimmen beschlossen.5. Kreditvergabe für Grundstückkauf gemäß 1. Nachtragsvoranschlag 2015[Der Bürgermeister erklärt, dass diese Kreditvergabe für einen Grundstückskauf notwendig ist, ohne zu erklären, für welchen Grundstückskauf!
Gottfried Winkel stellt an den Bürgermeister die Anfrage, wie sich die im Nachtrags-Voranschlag beschlossenen Gesamtkosten von 618.000 Euro für den Grundkauf „Krone-Areal“ im Einzelnen zusammensetzen.
Darauf gibt der Bürgermeister keine Antwort, weil das auf einer nö. Sitzung beschlossen worden sei! Er kündigt in diesem Zusammenhang eine Anzeige gegen Gottfried Winkel an, weil er von dieser nö. Sitzung berichtet habe (G. Winkel war jedoch wegen eines Ladungsmangels bei dieser Sitzung gar nicht anwesend!).Die Vergabe erfolgt mit 17:1 Stimme an die Sparkasse Bezau zu einem Zinssatz von 0,78 % auf 5 Jahre. Gottfried Winkel stimmt nicht zu, weil der Bürgermeister nicht gesagt hat, für was dieses Darlehen gebraucht wird.
9. Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung der GemeindevertretungGottfried Winkel stellt folgenden Berichtigungsantrag: Der Antrag unter TOP 7 (Beschlussfassung „Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes GST-NR 1732/3“) wurde falsch protokolliert, da der Antrag nicht vom Bürgermeister selbst gestellt wurde, sondern dieser lediglich über den Antrag von Konrad Albrecht abstimmen ließ. Er würde allgemein appellieren, dass das Protokoll zukünftig detaillierter und richtig verfasst wird. Er könne dem Protokoll in vorliegender Form nicht zustimmen.Wortmeldungen: Josef Strolz, Gerhard Steurer, Gottfried WinkelBgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, die Niederschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung in der vorliegenden Form zu genehmigen.Der Antrag wird mit 16:2 (Gottfried Winkel, Anja Natter) Stimmen angenommen.9. Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung

Die Niederschrift wird von den Mitgliedern der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen genehmigt. Gottfried Winkel erklärt, warum er wegen verschiedener Unrichtigkeiten dagegen stimmt. z.B. hat der Bürgermeister beim TOP 7. keinen (eigenen) Antrag gestellt, sondern lediglich über den Antrag des Antragstellers (Konrad Albrecht) abstimmen lassen.

Wo gibt es mehr „Würze“: In der Niederschrift oder im Kurzbericht?