(von Gottfried Winkel)
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Ellen Nenning und Helmut Kumpusch) bekannt (Ersatz Kaspar Moll und Hildegard Winkel).
2. Vorstellung Projekt „Gasthaus Krone“Beratung über weitere Vorgehensweise
Josef Erath vom Büro Erath & Partner in Bezau stellt der Gemeindevertretung zwei Planungsrechnungen (Kostenberechnungen) für das Projekt „Krone“ vor:
a) Investition durch die Gemeinde (Besitzer der Liegenschaft)
b) Investition durch einen Betreiber in Form eines Baurechtes
Laut Bürgermeister gibt es jedoch auch Kauf-Interesse an der Liegenschaft „Krone“. Vorstellbar ist u.a. die Nutzung als Wohn- und Geschäftsflächen (Büroflächen) oder z.B. auch als Gasthaus mit Restaurant und etwa 30 bis 38 Betten.
Der Bürgermeister teilt mit, dass eine „Arbeitsgruppe Projektteam Gemeindeimmobilien“ gebildet wurde, bestehend aus:
Gemeindevorstand (gleichzeitig Obmann Bauausschuss / Flächenwidmungsausschuss)
Anja Innauer (Mitglied Bauausschuss)
Hubert Graf (Obmann Finanzausschuss)
Michael Hohenegg (Obmann Nachhaltige Entwicklung)
Ralph Broger (Obmann Vision 2030)
Stefan Meusburger (Mitglied Vision/Bau)
(Anmerkung: kein Ausschuss gem. Gemeindegesetz, die Arbeitsgruppe wurde nicht von der Gemeindevertretung, sondern nur von der Bezauer Liste allein bestellt.)
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieser Arbeitsgruppe den Auftrag zu erteilen, weitere Schritte zu setzen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung einen Lösungsvorschlag vorzulegen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes,
GstNr 230/1 und 232Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren
Dem Antrag von Walter und Fidel Meusburger auf Umwidmung von 60 m² von Freifläche Landwirtschaft in Sonderfläche Carport wird einstimmig zugestimmt (Wohlmeinung) und das Anhörungsverfahren eingeleitet.
4. Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes,
Gst.Nr. 1909,.139, .140Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren
Dem Antrag von Clemens Albrecht auf Umwidmung von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet-Landwirtschaft (nach Durchführung des Anhörungsverfahrens) wird einstimmig zugestimmt.
5.Antrag der Liste „Bezaubernde Demokraten“:
a) Mietkostenzuschuss der Marktgemeinde Bezau zu den Mietkosten der Polizeiinspektion im Sicherheitszentrum Bezau
Beratung und Beschlussfassung
Dazu erteilt der Vorsitzende dem GV Gottfried Winkel das Wort.
Seit dem Einzug der Polizei in die Räumlichkeiten im Sicherheitszentrum Bezau bezahlen die Gemeinden Schnepfau, Mellau, Reuthe, Bizau und Bezau dafür einen Mietkostenzuschuss in Höhe von € 3,0/m² und Monat.
Bei einer Mietdauer von z.B. 30 Jahren zahlen die beteiligten Gemeinden für den Bund einen Betrag von rund 200.000 Euro.
G. Winkel stellt fest, dass es sich dabei um eine Aufgabe handelt, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes falle. Er sehe nicht ein, dass sich Gemeinden finanziell daran beteiligen. Es sei ja auch unvorstellbar, dass sich der Bund bei Aufgaben der Gemeinde (z.B. Räumlichkeiten für Schulen) finanziell beteilige.
Nach Meinung von Gottfried Winkel entspreche der dafür von der Gemeindevertretung bei der Sitzung am 8.10.2012 gefasste Grundsatzbeschluss nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Unter diesem Tagesordnungspunkt (Berichte) wurden vom Bürgermeister mehrere Berichte zur Finanzierung des Sicherheitszentrums zur Kenntnis gebracht. Eine Beschlussfassung stand jedoch nicht auf der Tagesordnung.
Bgm. Gerhard Steurer ist anderer Meinung und stellt fest, dass dieser Grundsatzbeschluss vom 8.10.2012 gesetzmäßig sei und daher keine weitere Beratung und Beschlussfassung erforderlich sei.
b) Beratung über einen alternativen Standort für den geplanten Neubau der Volksschule Bezau
Einleitend berichtet Gottfried Winkel aus der Schulchronik Reuthe. Dort ist vermerkt, dass beim Neubau der Schulen im Jahr 1961 vorgeschlagen wurde, die neue Schule auf dem sogenannten „Güggel“ neben der Kirche zu errichten. Es kam dann doch nicht dazu und die Schulen wurden an geeigneteren Standorten errichtet.
Er vergleicht das mit dem von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossenen Neubau einer Volksschule und Kindergarten am Platze des derzeitigen Gemeindeamtes (Abbruch dieses Hauses), das von dem aus Bezau stammenden Architekten Helmut Gasteiner geplant wurde.
Er hält fest, dass es seit dem erwähnten Beschluss im Februar 2017 – ausgenommen die Studie von Dr. Franz Hammerer – 2 Jahre Stillstand gab. Gottfried Winkel wiederholt daher den Inhalt des von ihm bei der GV-Sitzung am 9.7.2018 eingebrachten Antrages wie folgt:
„In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.) und auch in Anbetracht dessen, dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird, stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen.“
Weiters stellt er fest, dass die Synergieeffekte zwischen Mittelschule und Volksschule größer sind als beim Kindergarten und der Volksschule.
G. Winkel stellt dem Bürgermeister die Frage, ob er einen Plan B habe, falls sich der Neubau am vorgesehenen Standort wegen des bestehenden Bauverbotes nicht verwirklichen lasse.
Bgm. Gerhard Steurer hält fest, dass er einen Plan B habe, aber trotz mehrmaliger Nachfrage kann er diesen nicht nennen bzw. vorlegen.
Er hoffe aber, dass man den Plan B nicht benötige und innerhalb eines Monats die offenen Fragen (Bauverbot) geklärt seien.
Gottfried Winkel stellt fest, dass der Bürgermeister immer wieder sage, es gebe keinen anderen Standort, dass aber seitens der Gemeinde z.B. mit den betroffenen Grundbesitzern östlich der Hauptschule (Mittelschule) über einen Grundtausch noch nie gesprochen wurde.
Der Bürgermeister hält diesen Standort für nicht geeignet und beharrt auf dem 2017 beschlossenen Standort beim derzeitigen Gemeindeamt.
6. Berichte
Johannes Batlogg berichtet über die Sitzungen des Bauausschusses.
Der Bürgermeister berichtet von der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen Gerhard Steurer und Mathias Niederwolfsgruber wegen § 293 StGB (Anmerkung: Beweismittelfälschung), da kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehe.
Weiters berichtet er über verschiedene Sitzungen (z.B. Gemeindevorstand) und Jahreshauptversammlungen.
Gottfried Winkel hält fest, dass die Betroffenen froh sein müssten über seine Anzeige, da diese es nun von der Staatsanwaltschaft schwarz auf weiß haben, dass sie im Protokoll schreiben und nicht schreiben können was sie wollen, auch die Unwahrheit. Seinerseits sei auch nie die Rede von Beweismittelfälschung gewesen, sondern von Falschbeurkundung.
7. Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung
Bürgermeister Gerhard Steurer verliest das nachstehende Mail vom 26.2.2019 von Gottfried Winkel an den Bürgermeister und den Schriftführer:
Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift
im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift (§ 47) u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.
Neu ist, dass die Verhandlungsschrift zusätzlich auch „den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen“ zu enthalten hat.
Die Verhandlungsschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.12.2018 entspricht nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.
Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift (TOP. 8.) wie unten angeführt (A bis C) zu ergänzen.
Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 17.12.2018 – Antrag
A)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
B)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:
“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird, stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“
C)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“
Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste mit jeweils 15:3 Stimmen abgelehnt.
Der Bürgermeister kann nicht verstehen, dass man sich nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wieder mit diesen Anträgen befassen müsse.
Gottfried Winkel empfiehlt ihm, über den Unterschied zwischen Gemeindegesetz und dem Strafgesetzbuch mit Dr. Markus Fink zu reden.
8. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet über einen Ausbildungslehrgang zur Altenarbeit in Egg.
Wortmeldung von Gottfried Winkel:
– Neues Gemeindegesetz:
Er schlägt vor, dass – wie in Egg – auch in Bezau bei der nächsten GV-Sitzung die Gesetzesänderungen der Gemeindevertretung vorgestellt werden
– Kurzparkzone Pfarrhof – Beschilderung Campingverbot: Die Kurzparkzone beim Pfarrhof soll nach vielen Jahren endlich richtig beschildert oder aufgehoben werden. Für die vor Jahren beschlossene Campingverordnung fehlt nach wie vor die Beschilderung (bei den Ortstafeln)
– Situation bezüglich Parken auf Gehsteigen
– Geschwindigkeitsbeschränkung Wilbinger: Die beschilderte 50-km/h Beschränkung im Wilbinger (bis zur L 200) ist in der Verordnung vom 10.7.2018 nicht angeführt und daher rechtsunwirksam.