Kündigungsprozess – Schriftsatz der beklagten Partei vom 24.4.1997
Anmerkung zum Schriftsatz der Gemeinde vom 24.4.1997 (siehe unten)
Unter Punkt 2. wird u.a. angeführt, „Der Kläger hatte diverse für die Gemeindebürger nachteilige Handlungen insbesondere in den Bereichen Schule, Alleinverdienerabsetzbetrag und Wohnbauförderung gesetzt. In der Gemeindevorstandssitzung vom 17.11.1980 wurde sogar für den Wiederholungsfall die Entlassung des Klägers beschlossen.“
„Aktion“ Schule: Im Herbst 1978 hat ein Lehrer an der Hauptschule Bezau einen Schüler geschlagen. Als damaliger Obmann des Familienverbandes Reuthe habe ich einen diesbezüglichen Brief des Vorstandes an den HS-Direktor mit unterschrieben. Dieser war gleichzeitig Vizebürgermeister und hat bei einer Gemeindevorstandssitzung 1979 von einer „wenig erfreulichen Rolle u.a. auch des Gemeindesekretärs“ gesprochen.
Hier wurde wohl der Überbringer der bösen Nachricht zum Täter gemacht. Heute wäre ein solcher Lehrer am nächsten Tag nicht mehr an der Schule! Damals war noch alles möglich und sogar 1997 konnte ein Bürgermeister und Landtagsabgeordneter noch mein Vorgehen gegen einen solchen Lehrer als Vorwurf bei Gericht vorbringen! Der Lehrer wurde übrigens freigesprochen.
„Aktion“ Alleinverdienerabsetzbetrag: siehe dazu „Erwiderung Winkel“, Seite 3. Ergänzend dazu: Warum hat sich denn der damalige Kassier Josef Schneider 1992 wieder um den Posten des Gemeindekassiers beworben, wenn er wußte, dass ich nach wie vor als Gemeindesekretär tätig war? So schlimm muss es also vorher doch nicht gewesen sein?
Bei der Entlassungsverhandlung am 29.9.1997 erklärte Bürgermeister Helmut Batlogg u.a. Folgendes (Seite 42 u. 43): „Die in diesen Urkunden festgehaltenen Vorwürfe sind diejenigen, die am maßgeblichsten für die Entlassung waren. Auch Josef Schneider und Christine Meusburger haben mir gegenüber schon von Kündigung gesprochen“.
Hinweis dazu: Bei meiner Akteneinsicht als Gemeindevertreter anläßlich des Rechnungsabschlusses 1997 habe ich festgestellt, dass Josef Schneider aufgrund meiner Entlassung bzw. Kündigung am Ende des Jahres 7.250,- Schilling (Standesamtszulage) und Christine Meusburger 4.740,- Schilling monatlich mehr verdient haben.
Warum sollen sie bei diesem Mehrverdienst auch Interesse daran haben, dass meine Kündigung bzw. Entlassung zurückgenommen wird?
„Aktion“ Wohnbauförderung: Da mir zu diesem „Vorwurf“ trotz Nachfrage an den Gemeindevorstand am 11.12.1980 bis heute keine näheren Angaben gemacht wurden, kann ich nur folgenden Fall vermuten: Am 23.10.1976 habe ich einen privaten Brief an den für Wohnbauförderung zuständigen Landesrat Gasser geschrieben. Darin habe ich u.a. angeführt, dass kürzlich in Bezau ein Wohnhaus mit 3 Wohnungen gefördert wurde, obwohl eine solche Förderung laut Richtlinien nur für Eigenheime mit einer oder zwei Wohnungen vorgesehen ist. Zusammenfassend habe ich vorgeschlagen die Richtlinien abzuändern.
In seiner Antwort hat Landesrat Gasser u.a. Folgendes festgehalten: „Es wäre jedoch Aufgabe der jeweiligen Gemeindeverwaltung, schon bei der Stellungnahme zu einem Ansuchen hinzuweisen, dass ein Mißbrauch der öffentlichen Förderung in bestimmten Fällen zu erwarten ist. Tatsache ist jedoch, dass jeder Bürgermeister froh ist, wenn möglichst viele seiner Bürger zu Recht oder Unrecht gefördert werden.“
Ich gehe davon aus, dass der betroffene Hausbesitzer vom Amt der Vlbg. Landesregierung von meinem privaten Brief verständigt wurde und diese Information auch den Mitgliedern des Gemeindevorstandes weitergab.
Auf meine beiden diesbezüglichen Anfragen vom 25.11.1980 bzw. 15.1.1981 zur Gemeindevorstandssitzung vom 17.11.1980 habe ich bis heute keine Antwort erhalten!
Gottfried Winkel | GV Bezaubernde Demokraten
Schriftsatz der beklagten Partei vom 24.4.1997 (zur Klage von Gottfried Winkel vom 27.3.1997):

















