Abbruch Gemeindehaus – Volksbefragung

Startseite Forum

Am 8.9.2021 haben wir folgenden Antrag beim Gemeindeamt eingereicht:
Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung

An die
Gemeindewahlbehörde
6870 Bezau

I.

Gemäß § 84 des Landes-Volksabstimmungsgesetzes wird die Durchführung einer Volksbefragung betreffend den geplanten Abbruch des Gemeindehauses Bezau, Platz 375, beantragt.

Die zu stellende Frage lautet:

„Soll das Gemeindehaus in Bezau, Platz 375 (Gemeindeamt und Kindergarten) abgebrochen werden?“

Im Zuge des geplanten Neubaues für die Volksschule und den Kindergarten plant die Gemeindevertretung den Abbruch dieses Hauses. Wir stellen daher den Antrag, diese Entscheidung einer Volksbefragung zu unterwerfen.

Begründung: Es ist bekannt, dass das vor rund 75 Jahren erbaute und zuletzt vor rund 25 Jahren teilweise sanierte und daher großteils guterhaltene Gemeindehaus (Bezau, Platz 375 – Gemeindeamt und Kindergarten) – geplant vom Bezauer Architekten Helmut Gasteiner –  abgebrochen werden soll.

II.

Gemäß § 84 Abs. 1 des Landes-Volksabstimmungsgesetzes werden namhaft gemacht:

als Bevollmächtigter: Rene Schneider, 25.5.1977, Angestellter, wohnhaft Bezau, Mittlere 402

als Stellvertreter des Bevollmächtigten: Gottfried Winkel, 25.4.1952, Pensionist, wohnhaft Bezau, Sandriese 542     

Bezau, am 7.9.2021

Rene Schneider
Gottfried Winkel

„Den Verantwortlichen in Bezau ist eine breite Beteiligung der Bevölkerung wichtig, um Entscheidungen auf einer breit getragenen Basis in der Bevölkerung abstützen zu können.“
So Bgm. Hubert Graf in seinem Rundschreiben vom 3.9.2021.

Daraufhin haben wir am 8.9.2021 den Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung betreffend den geplanten Abbruch des Gemeindehauses eingebracht.

Trotzdem hat die Gemeindevertretung am 13.9.2021 den folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

„Die Marktgemeinde Bezau beabsichtigt den Neubau einer Volksschule inklusive Kindergarten laut vorliegenden Unterlagen des Siegerprojektes der Architekten Innauer und Matt.
Die Kosten des Neubauprojektes belaufen sich nach Stand 13.9.2021 (nach Abzug der Förderungen) auf 9.538.961 Euro.“

Was sind also die schönen Worte des Bürgermeisters wirklich wert?

Gottfried Winkel und Rene Schneider

Mit Bescheid vom 20.9.2021 hat die Gemeindewahlbehörde die beantragte Volksbefragung betreffend den geplanten Abbruch des Gemeindehauses Bezau, Platz 375, für zulässig erklärt.Die Frist, innerhalb welcher die Unterstützungserklärungen samt der Bestätigung des Bürgermeisters der Gemeindewahlbehörde vorgelegt werden können, wurde für den Zeitraum vom 22.9.2021 bis einschließlich 1.12.2021 festgesetzt.

Es hat leider nicht gereicht!

310 Bezauerinnen und Bezauer hätten eine Unterstützungserklärung unterschreiben müssen, damit es zu einer Volksbefragung über den Abbruch des Gemeindehauses gekommen wäre. Leider haben sich zu wenige getraut, mit ihrer Unterschrift zu ihrer Meinung zu stehen.Die Angst, die Mutlosigkeit und die Gleichgültigkeit vieler Leute haben über die Vernunft gesiegt – so wie bereits 2010 bei der beantragten Volksabstimmung zur Bezauer Schanzenanlage.Aber: Die Schanzenanlage wurde doch nicht gebaut und heute findet man in Bezau kaum noch jemanden, der darüber nicht froh ist.Warum soll das nicht auch bei diesem unsinnigen Projekt so kommen?

Baubewilligung Volksschule