Was seit 2021 u.a. geschah:
11.10.2021: Einstimmige Umwidmung des GST-NR 521/2 mit 570 m² durch die Gemeindevertretung – kein Raumplanungsvertrag erforderlich.
11.10.2021: Bei der GV-Sitzung wird über den Antrag zur Umwidmung des GST-NR 750/6 mit 627 m² nicht abgestimmt. Die Beschlussfassung wird aufgeschoben, bis weitere Erkenntnisse vorliegen.
11.10.2021: Auflageverfahren zur Umwidmung des GST-NR 2348/1 mit ca. 925 m² – ohne Raumplanungsvertrag! Umwidmung bewilligt von der GV am 7.3.2022.
22.11.2021: Bei der GV-Sitzung berichtet der Bürgermeister, dass über den Antrag vom 11.10.2021 zur Umwidmung des GST-NR 750/6 abgestimmt hätte werden müssen (Verfahrensfehler). Bei der Abstimmung wird der Antrag mit 17:1 Stimme abgelehnt.
7.3.2022: Die GV lehnt den Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche von ca. 430 m² des GST-NR 1094/2 mit 17: 1 Stimme ab.
25.4.2022: Die Gemeindevertretung beschließt das Auflageverfahren zur Umwidmung von GST-NR 280/1 und 285/1 – ohne Raumplanungsvertrag! Umwidmung bewilligt von der GV am 30.5.2022.
30.5.2022: Es wird bei der GV-Sitzung über eine Änderung der Vertragsraumordnung aus dem Jahre 2014 beraten.
4.7.2022: Die von Dr. Markus Fink vorgeschlagenen Anpassungen der Vertragsraumordnung (Raumplanungsvertrag) – u.a. Herabsetzung der Mindestfläche von 600 m² auf 150 m² – werden von der GV einstimmig beschlossen.
17.4.2023: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von ca. 571 m² von insgesamt 686 m² des GST-NR 530/3 wird von der GV einstimmig beschlossen – mit Vertragsraumordnungsvereinbarung! – Umwidmung bewilligt von der GV am 30.5.2023.
18.12.2023: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von ca. 410 m² des GST-NR 600 wird von der GV einstimmig beschlossen – mit Vertragsraumordnungsvereinbarung! – Umwidmung bewilligt von der GV am 22.1.2024.
18.12.2023: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von ca. 622 m² des GST-NR 2078 wird von der GV einstimmig beschlossen – mit Vertragsraumordnungsvereinbarung! – Umwidmung bewilligt von der GV am 22.1.2024.
4.3.2024: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von ca. 676 m² des GST-NR 1094/2 wird von der GV einstimmig beschlossen – mit Vertragsraumordnungsvereinbarung! – Umwidmung bewilligt von der GV am 6.5.2024.
18.12.2024: Landesvolksanwalt für Vorarlberg: Abschlussbericht – Missstandsfeststellung
Anmerkung: „Die Marktgemeinde Bezau hat diesen Bericht allen Gemeindevertretern-innen zur Kenntnis zu bringen und diesen in der nächsten Gemeindevertretungssitzung zu berichten.“
Dieser Bericht wurde von der Gemeindevertretung bisher nicht behandelt!)
22.12.2024: ORF Radio Vorarlberg: „Bürgermeister Graf bei der Staatsanwaltschaft angezeigt“
7.1.2025: Stellungnahme der Marktgemeinde Bezau zur Missstandsfestellung vom 18.12.2024
10.3.2025: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von 468 m² des GST-NR 641/1 wird von der GV einstimmig beschlossen – mit Vertragsraumordnungsvereinbarung! – Umwidmung bewilligt von der GV am 5.5.2025.
29.9.2025: Die GV beschließt, dass ab sofort wieder für alle Umwidmungen ab 600 m² (vorher 150 m²) ein Raumplanungsvertrag abgeschlossen werden muss.
29.9.2025: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von ca. 4.000 m² des GST-NR 670/3 wird von der GV einstimmig beschlossen – mit Vertragsraumordnungsvereinbarung! – Umwidmung bewilligt von der GV am 15.12.2025.
20.10.2025: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch benachrichtigt den Rechtsanwalt von Bürgermeister Hubert Graf von der Einstellung des Verfahrens wegen § 302 StGB.
3.11.2025: Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Feldkirch
15.12.2025: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von 756 m² des GST-NR 2020 wird von der GV einstimmig beschlossen – mit Vertragsraumordnungsvereinbarung! – Umwidmung bewilligt von der GV am 26.1.2026
15.12.2025: Das Auflageverfahren für die Umwidmung einer Teilfläche von 599 m² des GST-NR 532/6 wird von der GV einstimmig beschlossen – ohne Vertragsraumordnungsvereinbarung – Umwidmung bewilligt von der GV am 26.1.2026