An die
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Gemeinde-Aufsichtsbehörde
Bezau, am 12.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der GV-Wahl 2015 wurde Helmut Kumpusch bei der Liste „Bezaubernde Demokraten“ als freier Wahlwerber in die Gemeindevertretung Bezau gewählt. Auf Antrag dieser Fraktion wurde er in den Kulturausschuss gewählt und vom Ausschuss zum Obmann bestellt.
Am 25.8. hat GV Helmut Kumpusch seinen Austritt aus der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ erklärt, sein GV-Mandat aber behalten. In der GV-Sitzung am 5.10. wurde er daher von seiner Fraktion als Mitglied aus dem Kulturausschuss abberufen. Dann wurde Helmut Kumpusch auf Antrag der „Bezauer Liste“ wieder in den Kulturausschuss gewählt.
Bei dieser Gelegenheit hat er GV Gottfried Winkel (Opposition) arg beschimpft, ohne dass der Bürgermeister als Vorsitzender eingegriffen hätte. Gottfried Winkel hat diese unwürdige Debatte ohne Wortmeldung zu Kumpuschs Diffamierungen beendet, indem er einen Antrag auf Schluss der Debatte gestellt hat. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Bei der GV-Sitzung am 5.10. hat Helmut Kumpusch den Termin für die nächste Sitzung des Kulturausschusses bekanntgegeben und mitgeteilt, dass diese Sitzung bei ihm privat zu Hause (!) stattfinden werde. Auf Grund des erwähnten Verhaltens von Helmut Kumpusch habe ich gesagt, dass ich als Mitglied des Kulturausschusses an dieser Sitzung nicht teilnehmen werde, wenn diese bei Helmut Kumpusch privat stattfinde. Trotzdem kam die Einladung zu dieser Ausschuss-Sitzung am 12.11. – bei Helmut Kumpusch, 6870 Bezau, Bezegg 497!
Wie bereits angekündigt, werde ich daher an dieser Sitzung nicht teilnehmen. Dass diese Sitzung privat stattfindet, werte ich als Provokation des Bürgermeisters und des Obmannes des Kulturausschusses! Seit 1985 bin ich Gemeindevertreter in Bezau und bisher haben die Ausschuss-Sitzungen im Gemeindeamt stattgefunden.
Außerdem wurde bei der GV-Sitzung am 5.10. von Helmut Kumpusch bekanntgegeben, dass der Kulturausschuss zwei Personen kooptiert habe! Laut Gemeindegesetz gibt es jedoch keine Kooptierungen, und die Ausschüsse werden nicht von den Ausschüssen selber, sondern von der Gemeindevertretung bestellt.
Ich ersuche daher die Aufsichtsbehörde, dafür zu sorgen, dass diese Ausschuss-Sitzung nochmals einberufen und im Gemeindeamt abgehalten wird.
Darf ich die Aufsichtsbehörde bei dieser Gelegenheit auch noch an meine anderen Aufsichtsbeschwerden, u.a. vom 15.4. („Dorfposse Bezau“), 12.6. („Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau“) und 27.7. („Grundgeschäft Betreutes Wohnen“) erinnern?
Mit freundlichen Grüßen
GV Gottfried Winkel
Sandriese 542
6870 Bezau
Kulturausschuss – Antwort BH Bregenz vom 25.4.2016
Abschrift
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Marktgemeinde Bezau
E-Mail: gemeinde@bezau.cnv.at
Auskunft:
Ing. Mag. Dietmar Ender
T +43 5574 4951 52050
Zahl: BHBR-I-3100.04-2/2015-5
Bregenz, am 25.04.2016
Betreff: Sitzungen des Kulturausschusses in privaten Räumlichkeiten;
Bezug: Aufsichtsbeschwerde von Gottfried Winkel vom 12.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail vom 12.11.2015 hat Herr Gottfried Winkel bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eine weitere Aufsichtsbeschwerde eingebracht. Darin bringt er im Wesentlichen vor, dass die Sitzungen des Kulturausschusses in den privaten Wohnräumlichkeiten des Obmannes des Kulturausschusses abgehalten würden und dies eine Provokation ihm gegenüber darstelle.
Ergänzend beanstandete der Beschwerdeführer als Verstoß gegen das Gemeindegesetz, dass der Kulturausschuss zwei Personen kooptiert habe.
Diese Beschwerde wurde der Marktgemeinde Bezau zur Gegenäußerung übermittelt. Mit Schreiben vom 07.12.2015 nahm sie dazu Stellung.
Nach Maßgabe des bekannt gegebenen Sachverhaltes sowie der Stellungnahme der Marktgemeinde Bezau kommt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Aufsichtsbehörde nach erfolgter Prüfung zu der Auffassung, dass keine Verstöße gegen das Gemeindegesetz (GG), LGBl Nr 40/1985 idgF, vorliegen und der Beschwerde aus nachstehenden Gründen keine rechtliche Berechtigung zukommt:
Gemäß § 51 Abs 8 GG können den Sitzungen von Ausschüssen erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen mit beratender Stimme beigezogen werden. Auch ist festgelegt, dass Ausschusssitzungen nicht öffentlich und vertraulich sind.
Eine Regelung bezüglich des Ortes, an dem Sitzungen von Ausschüssen abgehalten werden, kennt das Gemeindegesetz nicht. Auch gibt es für den Kulturausschuss keine anderslautende Geschäftsordnung iSd §§ 51 Abs 8 in Verbindung mit § 49 GG. Das private Wohnhaus des Obmannes eines Ausschusses als Sitzungsort zu wählen, widerspricht daher nicht dem Gemeindegesetz.
Da es sich bei Ausschusssitzungen grundsätzlich um nicht öffentliche Sitzungen handelt, ist diesbezüglich auch kein Widerspruch zu entdecken, solche Sitzungen in privaten Räumlichkeiten ab-zuhalten. Es muss nach Auffassung der Aufsichtsbehörde lediglich gewährleistet sein, dass alle Ausschussmitglieder bzw zur Sitzungsteilnahme berechtigte Personen Zugang zu diesen Räumlichkeiten bekommen. Eine tatsächliche Teilnahme an der Ausschusssitzung, obliegt den einzelnen Ausschussmitgliedern selbst.
Bezüglich des Vorbringens, der Ausschuss habe unberechtigterweise zusätzliche Ausschussmitglieder berufen, ist auszuführen, dass gemäß § 51 Abs 8 GG den Sitzungen von Ausschüssen erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen mit beratender Stimme beigezogen werden können. Die Marktgemeinde hat in ihrer Stellungnahme darauf verwiesen, dass bei den beiden zusätzlich teilnehmenden Personen diese Voraussetzungen vorliegen.
Eine Beiziehung von Sachverständigen bzw Auskunftspersonen, welche nicht Ausschussmitglieder sind, ist zulässig, wenn diese kein Stimmrecht haben, sondern lediglich beratend tätig sind. Gegenüber der Aufsichtsbehörde wurden keine Anhaltspunkte vorgebracht, dass die beiden Personen ungeeignet oder als Ausschussmitglieder bestellt worden sind oder ein Stimmrecht ausgeübt hätten. Folglich kann auch diesbezüglich keine Fehlbeurteilung seitens der Marktgemeinde konstatiert werden.
Zusammenfassend erweisen sich die daher die beiden Beschwerdepunkte von Herrn Gottfried Winkel als nicht berechtigt und die Aufsichtsbehörde erblickt auch unter dem Gesichtspunkt des § 81 Abs 4 GG, wonach auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes außer im Fall des 91 GG niemandem ein Rechtsanspruch zusteht, kein Erfordernis zu weiteren aufsichtsbehördlichen Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Mag Dietmar Ender
Nachrichtlich an:
Herrn Gottfried Winkel
Schreiben vom 13.5.2016 an die BH Bregenz
GV Gottfried Winkel, 6870 Bezau, Sandriese 542
An die
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bezau, am 13.5.2016
Aufsichtsbeschwerde „Kulturausschuss Bezau“
Zahl: BHBR-I-3100.04-2/2015-5
Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Ender,
zu Ihrer Information teile ich Ihnen zu meiner Aufsichtsbeschwerde vom 12.11.2015 bzw. Ihrer Antwort vom 25.4.2016 folgenden Sachverhalt mit:
A) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 seine Stellungnahme an Sie zu meiner Aufsichtsbeschwerde verlesen und u.a. Unwahrheiten behauptet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 habe ich daher folgende Anfrage an den Bürgermeister gestellt:
„Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?“
Bei der Beantwortung meiner Anfrage bei der GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister keine einzige solche Sitzung von Ausschüssen genannt! Der Bürgermeister hat also in seiner Stellungnahme an Sie und bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 die Unwahrheit gesagt.
B) Sie sind bezüglich der privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses mit keinem Wort auf die „heikle persönliche Situation“ in Bezug auf das Verhältnis zwischen Helmut Kumpusch – der als freier Wahlwerber in unsere Fraktion gewählt wurde und nach kurzer Zeit seinen Austritt aus unserer Fraktion erklärte – und mir eingegangen!
C) Sie sind auch mit keinem Wort darauf eingegangen, dass ich kritisiert habe, dass der Kulturausschuss 2 Personen kooptiert habe (keine Sachverständigen, so wie der Bgm. in seiner Stellungnahme an Sie behauptet!). Sie müssen mir nach rund 35 Jahren Tätigkeit als Gemeindevertreter nicht den Unterschied zwischen Sachverständigen und Kooptierten erklären und auch nicht versuchen, mich für dumm zu verkaufen.
Seit dem 12.11.2015 sind diese kooptierten Ausschussmitglieder in den Ausschussprotokollen bei den „Anwesenden“ nicht mehr angeführt und wurden dort auch niemals als „Sachverständige“ oder „Auskunftspersonen“ bezeichnet, sondern eindeutig als „kooptierte Mitglieder“ (siehe Niederschriften vom 12.11.2015 und 9.2.2016).
Laut den Ausschuss-Protokollen hat Elfie Bischof als Kooptierte bisher an einer Sitzung teilgenommen (1.10.2015) und Irene Natter an keiner Sitzung – auch nicht als Sachverständige.
Besonders gewundert habe ich mich auch darüber, dass Sie wohl die Zeit haben, das Forum von „bezaubernde.info“ zu durchforschen (siehe „Schwarzes Krähennest“), nicht aber die Zeit haben, Aufsichtsbeschwerden in kürzerer Zeit (teilweise seit mehr als 1 Jahr!) zu erledigen.
Es ist höchste Zeit, dass das Gemeindegesetz auch in dieser Hinsicht überarbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
GV Gottfried Winkel, Bezau
Nachrichtlich an die Landesvolksanwaltschaft