Miete Starterwohnung Gemeinde Bezau

(Gottfried Winkel, 5.6.2017)

Es ist interessant, wie jetzt in der Angelegenheit „Vergabe Starterwohnung durch den Bürgermeister an seinen Sohn“ abgelenkt wird:
Es wird so getan, als ob es hauptsächlich um die Höhe der Miete, und nicht um die Vergabe durch den Bürgermeister ohne einen Beschluss des dafür zuständigen Gemeindevorstandes ging!

Bei der GV-Sitzung am 22.12.2014 hat daher Vizebürgermeister Johannes Batlogg ein Gutachten von Ambros Hiller (gerichtlich zertifiziert Sachverständiger) über die Vermietung der Wohnung (86 m²) in den Jahren 2007 bis 2012 vorgelegt.

Interessant ist dabei die Aufstellung über den verrechneten Mietzins, die Betriebskosten sowie die Entschädigung für die Hausmeisterdienste – siehe Aufstellung des Landesrechnungshofes:

Aufstellung des Landesrechnungshofes über den verrechneten Mietzins

Diese Aufstellung ist deshalb sehr interessant – sie kommt übrigens im Bericht des Landes-Rechnungshofes nicht vor! – weil z.B. für das Jahr 2009 eine monatliche Miete von 608,53 Euro, Betriebskosten von 89,73 Euro (Heizung, Wasser, Abwasser) und eine Entschädigung für Hausmeisterdienste in der Höhe von 268,17 Euro angeführt sind. Die Gemeinde-Einnahmen (brutto) betragen somit monatlich 430,10 Euro (inkl. MwSt.).

Im Rechnungsabschluss 2009 sind aber weder die Betriebskosten noch die Entschädigung für Hausmeisterdienste angeführt, sondern nur die monatlichen Mieteinnahmen von rund 400 Euro angeführt (Gesamt 4.801,10 für das Jahr 2009).

Durch diese Abrechnung – wenn die Aufstellung des Rechnungshofes den Tatsachen entspricht – hätte die Gemeinde also nicht von 608,53 Euro die Mehrwertsteuer bezahlt, sondern nur von 430,10. Außerdem scheinen natürlich auch die 268,17 Euro für die Hausmeisterdienste nirgends auf. 

Aufstellung der verrechneten Miete von 2007 bis 2014 (Gutachten Hiller)

Nachtrag zur Miete Gemeindewohnung

Manchmal dauert’s etwas länger

Theresia Fröwis hat am 27.1.2015 auf vol.at folgende Unwahrheit verbreitet: “Die Bürgermeisterfamilie Fröwis in Bezau wehrt sich nun gegen die Vorwürfe rund um die Notwohnung für den Sohn. In einem Brief an die Medien will die ehemalige Landtagsabgeordnete Theresia Fröwis klarstellen, dass die kolportierten Zahlen zur Miethöhe nicht stimmen würden. Gemeindevertreter Gottfried Winkel habe von 330 Euro für die 86 m² Wohnung gesprochen. Es seien zuletzt aber 650 Euro gewesen, die der Sohn bezahlt habe, so Fröwis.”

Da ich jedoch nie von einer Miethöhe von 330 Euro gesprochen habe, habe ich bei der GV-Sitzung am 2.2.2015 Bgm. Georg Fröwis gefragt, woher die Frau des Bürgermeisters diese Fehlinformation habe.
Der Bürgermeister sagte bei der GV-Sitzung, dass dieser Betrag in der Zeitung (!) gestanden sei.
In der Niederschrift steht dann aber: “Bgm. Georg Fröwis antwortet, dass er persönlich auch nicht wisse, woher zum Beispiel die Oppositionspartei diesen Betrag habe.”

Auszug aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes von 2014:

“Zudem befindet sich im Gemeindeamt eine sogenannte „Starterwohnung“ im Ausmaß von 86 m2, die für Wohnbedarf bis maximal fünf Jahre vergeben wird. Der Mieter erhält im Gegenzug zur Verrichtung von Hausmeisterdiensten und Vertretung des Reinigungspersonals eine vergünstigte Miete. Sie wurde jährlich indexiert und lag imJahr 2013 bei monatlich € 510. Von 1. Oktober 2007 bis 31. Mai 2012 nutzte ein naher Verwandter des Bürgermeisters die Starterwohnung. Der Mietvertrag wurde seitens der Gemeinde vom Bürgermeister unterzeichnet. Ein Beschluss zur Vergabe der Wohnung konnte nicht vorgelegt werden.”

Laut Aufstellung des Landesrechnungshofes betrug die vergünstigte Miete im Jahr 2012 noch 459 Euro (ab 2013 wie oben erwähnt dann 510 Euro). Somit wurden nicht- wie von Theresia Fröwis behauptet – 650 Euro bezahlt, sondern tatsächlich 459 Euro!

In einem Schreiben vom 20.10.2016 an das Amt der Vbg. Landesregierung habe ich u.a. festgestellt, “es ist eine glatte Unwahrheit, wenn “die Gemeinde” – wer ist das? – behauptet, die von mir beanstandete Berechnung (Mietzins Wohnung Gemeindeamt beim Sohn des damaligen Bürgermeisters) sei bereits in den Jahren meiner Tätigkeit als Gemeindesekretär gehandhabt worden.Von dieser Regelung, die offensichtlich erst im Jahr 2013 “erfunden” wurde um den Mietzins “nach außen hin dem Markt anzupassen”, habe ich erst bei der GV-Sitzung am 22.12.2014 erfahren.”

Im Schreiben vom 3.11.2016 an mich schreibt das Amt der Vorarlberger Landesregierung dazu u.a.:

“Weiters ist aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich, dass die von Ihnen in Abrede gestellte Verrechnung der Mieten in dieser Form bereits zu Zeiten, in denen Sie als Gemeindesekretär tätig waren, erfolgte.”

Die angeblich der Aufsichtsbehörde “vorliegenden Unterlagen” wurden mir von der Aufsichtsbehörde jedoch nicht vorgelegt.

Erst kürzlich bei der Akteneinsicht im Zuge des Rechnungsabschlusses 2016 hat mir Bgm. Gerhard Steurer nun diese Unterlage vom 21.1.1997 vorgelegt. Daraus ist ersichtlich, dass der Mietzins damals 4.842,- Schilling (352,- Euro) betragen hat.

Der kleine aber wichtige Unterschied:

Die Gemeinde hat also 1997 nach außen hin nicht die Betriebskosten und Hausmeisterdienste erwähnt, sondern lediglich den zu bezahlenden tatsächlichen Mietzins.