(von Gottfried Winkel – aktualisiert am 21.7.2018/nö. Teil)
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bgm. Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt sind Dr. Markus Fink, DI Ralph Broger und Alois Meusburger. Anwesende Ersatzleute: Kaspar Moll, Stefan Meusburger und Birgit Natter.
Gottfried Winkel stellt fest, dass im 1. Halbjahr nur 3 Sitzungen der Gemeindevertretung stattgefunden haben und die heutige Sitzung daher 16 Tagesordnungspunkte habe. Er schlägt daher vor, dass im 1. und 2. Halbjahr jeweils 5 Sitzungen anberaumt werden sollten.
Er bemängelt, dass der neuerliche Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Gst.Nr. 1996 (dieser Antrag wurde vor der letzten GV-Sitzung zurückgezogen und im Mai in anderer Form neu gestellt) nicht auf der Tagesordnung steht.
Außerdem bemängelt er die Vorgangsweise des Bgm., der dem Antragsteller bei Übergabe des neuen Antrages gesagt habe, dass auch dieser Antrag voraussichtlich abgelehnt werde, weil sich die Fläche nicht im REK befinde (diese Aussage wird vom Bürgermeister bestritten).
Gottfried Winkel stellt dazu weiter fest, dass am Pelzrain auch Fläche (2 mal 599 m²) umgewidmet wurde, die sich nicht im REK befinde. Außerdem werde derzeit auf Bammeln in landw. Freifläche eine Kfz.-Werkstätte gebaut. Auch das stimme nicht, sagt der Bürgermeister, es handle sich nicht um eine Kfz.-Werkstätte, sondern um einen Hühner- und Ziegenstall.
Gottfried Winkel stellt für die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ folgende Anträge zur Tagesordnung:
– Vorlage und Beschluss der am 13.4.2004 von der Gemeindevertretung beratenen und vertagten Vereinbarung mit der Fa. TEFLAC, Egg, sowie der Fa. Schertler, Lauterach, betreffend die Nutzung der Tiefgarage
– Vorlage und Beratung der Energiebuchhaltung der Marktgemeinde Bezau der Jahre 2015 bis 2017
– Weiters stellt er den Antrag, die Tagesordnungspunkte 2. und 3. der nö. Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verweisen.
Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 454/1 – Beratung und Beschlussfassung
Dieser bereits in der letzten GV-Sitzung behandelte Antrag wird einstimmig genehmigt.
3. Antrag auf Widmungsänderung – Sportanlage Ach,
Beratung und Beschlussfassung
Auch diesem bereits in der letzten GV-Sitzung behandelten Antrag wird einstimmig zugestimmt.
4. Antrag auf Umwidmung und Änderung der Widmungsgrenzen, Gst.Nr. 620/1 – Beratung und Beschlussfassung
Auch dieser Antrag (Änderung der Widmungsgrenze für Bauerwartungsfläche – noch keine Umwidmung in Wohngebiet!) wurde bereits in der letzten GV-Sitzung behandelt. In der Zwischenzeit sind u.a. auch 2 negative Stellungnahmen von Anrainerinnen eingegangen (Verkehrsbelastung).
Auf Anfrage teilt der Bürgermeister mit, dass die Zufahrt zum Baugrundstück über einen Privatweg durch einen „Aktenvermerk“ rechtlich gesichert sei.
Gottfried Winkel stellt den Antrag, den TOP zu vertagen, bis die Zufahrt zum Baugrundstück rechtlich geregelt ist.
Dieser Antrag wird mit 15:3 Stimmen (Helmut Kumpusch, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der beantragten Änderung der Widmungsgrenze zuzustimmen, eine weitere Widmung ist nur nach Nachweis einer gesicherten Zufahrt möglich.
Dieser Antrag wird mit 15:3 Stimmen angenommen.
5. Neubau Volksschule/Kindergarten
Weitere Vorgehensweise – Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet u.a. über die voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 13 Mio. Euro. Vom Land sind Förderungen in Höhe von etwa 3,9 Mio. Euro zu erwarten.
Er teilt mit, dass die Zustimmung der Anrainer (Franz Anton Feuerstein, Amtsgebäude, Pfarrkirche) für die erforderlichen Bauabstandsnachsichten vorliegt. Mit Fidel Meusburger konnte noch keine Zustimmung für den Bau des unterirdischen Turnraumes (Bauverbot zugunsten der Kirche und des Haus Nr. 24) vereinbart werden.
Der Bgm. betont zum wiederholten Male, es gebe in Bezau keinen anderen Bauplatz für die Volksschule.
Anja Natter betont, dass es nicht richtig sei, dass die Bezaubernden Demokraten gegen einen notwendigen Neubau für die Volksschule sind, sondern gegen einen Bau am geplanten Standort.
Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:
In Anbetracht dessen,dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehenund trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen.
Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine Wohlmeinung zu fassen für den Neubau am Standort des derzeitigen Gemeindeamtes und Umzug des Gemeindeamtes in die jetzige Volksschule.
Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen angenommen.
Gottfried Winkel stellt dazu fest, dass dieser Beschluss nichts anderes als eine Wiederholung des Beschlusses vom Februar 2017 ist.
Der Bürgermeister stellt weiters einen Antrag auf Durchführung eines Architekturwettbewerbes, vorbehaltlich der Klärung von bau- und nachbarschaftsrechtlichen Belangen.
Auch dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen angenommen.
6. Verordnung – Geschwindigkeitsbeschränkungen Gemeindestraße – Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister legt der Gemeindevertretung folgende Verordnung vor:
Verordnung der Marktgemeinde Bezau über die Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom ……….. wird gemäß § 43 Abs. 1 lit. b und § 94d Z. 4 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960 verordnet:
Auf den Gemeindestraßen
- Ab Unterdorf Höhe Haus Nr.1 bis Seilbahn Bezau
und Ellenbogen (nach Achbrücke Richtung Bezau) bis Dorfplatz
wird eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen festgelegt.
Auf den Nebenstraßen
- GstNr.3113 Achweg – Cafe Natter bis Wilbinger/Fahrzeugbau Meusburger),
- GstNr. 3038/1,2,4 – Achweg über Campingplatz bis Bahnhof
- GstNr. 3044/3108 – Sägewerk Natter bis Rüfareal
- GstNr. 3054/2, 3055, 3035 – Fröwisareal bis Vinzenzheim
- GstNr. 3015 – Gasthaus Engel bis Bezegg
- GstNr. 3014/3019 – Hotel Sonne bis Bezegg-Grütt
- GstNr. 2983, 2980, 2996, 2982/4, 2977 – Einfahrt Broger bis Fink Markus
- GstNr. 2976 – Einfahrt Felder bis Brücke Halde
- GstNr. 2985, 3277 bis GstNr. 3255 – Einfahrt Gmeiner bis Siedlung Sandriese / Haus Moosbrugger Jodok
wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in beiden Richtungen festgelegt.
Auf den Nebenstraßen
- GstNr. 210/16 bis GstNr. 210/17 Einfahrt und gesamtes Siedlungsgebiet Unterdorf
wird eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in beiden Richtungen festgelegt.
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung mit der Anbringung der Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Z. 10a (Geschwindigkeitsbeschränkung – erlaubte Höchstgeschwindigkeit ..) in Kraft.
Es entwickelt sich eine längere Debatte über die vorgesehenen Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Gottfried Winkel stellt den Antrag, diesen TOP zu vertagen und zuerst zur Feststellung der Notwendigkeit dieser Verordnung und als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung Geschwindigkeits-Messungen auf den betreffenden Straßen durchzuführen, auf die Einhaltung der bestehenden Verordnungen zu achten und vor allem um mit der betroffenen Bevölkerung über diese Maßnahmen zu reden (z.B. bei einem Dorfabend).
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Verordnung zu beschließen. Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.
7. Verordnung – Öffentliche Wasserversorgung, Festlegung des Versorgungsgebietes
Zusatz zur Verordnung vom 1.3.1999 – Beratung und Beschlussfassung
Diese Änderung der Verordnung wird einstimmig genehmigt.
8. Vorstellung Bezauer Baurichtlinien 2018
Die vom Bauausschuss und dem Flächenwidmungsausschuss ausgearbeiteten Baurichtlinien wurden der Gemeindevertretung übermittelt. Es erfolgt keine Beschlussfassung.
9. Kundmachung verschiedener Landtagsbeschlüsse
Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung mehrere Landtagsbeschlüsse zur Kenntnis.
10. Berichte Ausschüsse
Berichte Bürgermeister
Berichte von Ausschüssen gibt es keine (keine Sitzungen).
Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen.
Weiters berichtet er über folgende Schreiben:
Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.6.2018
(Prüfung einer etwaigen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht)
Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.6.2018
(Prüfung einer etwaigen Verletzung der Vertraulichkeit)
Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.6.2018
(Prüfung des Verdachts auf etwaige Abgabenhinterziehung)
NICHT berichtet hat der Bürgermeister über das Schreiben der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 25.6.2018 (Benachrichtigung des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens gegen Gottfried Winkel wegen § 310 StGB)
11. Anfragebeantwortung der 26. Sitzung der Gemeindevertretung
Anfrage von Gottfried Winkel vom 5.3.2018: „Was ihn in dem Zusammenhang allerdings interessieren würde, sei die Vorgangsweise wann eine Abstandsnachsicht von der Gemeinde benötigt werde. Er verweist auf verschiedene Beispiele der Vergangenheit (Raiffeisenbank sowie Bauten an der Viehgasse – sogar Erteilung einer Zufahrt über die Viehgasse).“
Der Bürgermeister erläutert die Vorgangsweise bei der Erteilung von Abstandsnachsichten gegenüber Gemeindestraßen (Abstandsflächen bis in die Straßenmitte, Zuständigkeit Bürgermeister), gibt jedoch trotz Nachfrage keine Antwort auf die Frage der Zuständigkeit für die Erteilung eines Zufahrtsrechtes über die Viehgasse.
12. Genehmigung der Niederschrift der 26. Sitzung der Gemeindevertretung
Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:
Antrag zu TOP. 6.
In der Niederschrift ist der folgende Antrag von Gottfried Winkel angeführt:
„Ich beantrage, dass der Bürgermeister dem Landesrechnungshof zum Schuldenstand der Gemeinde die tatsächlichen Zahlen bekanntgibt und ihn gleichzeitig ersucht, den vorliegenden Evaluierungsbericht zu evaluieren.“
Damit dieser Antrag auch Sinn macht, ist jedoch auch die dazugehörende Wortmeldung anzuführen:
„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass der Schuldenstand Ende 2012 insgesamt rund 6.094.000 Euro betrug. Ende 2016 beliefen sich die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) aber auf 6.944.000 Euro. Das sind nicht 13 % weniger – wie der Landesrechnungshof fälschlich anführt – sondern 14 % mehr.
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
Antrag zu TOP 9.
In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
Antrag zu TOP 14. Allfälliges
In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Cafe Natter“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Cafe Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
13. Allfälliges
Wortmeldungen von Gottfried Winkel
Landesrechnungshof
Der Landes-Rechnungshof hat behauptet, dass Bezau die Schulden in den Jahren 2012 bis 2016 – TROTZ Bau des Sicherheitszentrums – um 13 Prozent reduzieren konnte. Das Sicherheitszentrum wurde von der Gemeindeimmobilien-Gesellschaft (GIG) errichtet und finanziert. Daher muss man davon ausgehen, dass mit den 13 % die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) gemeint sind.
Das Schreiben des Landes-Rechnungshofes vom 14.5.2018 an die Gemeindevertretung Bezau ist aus folgenden Gründen falsch:
1. Wenn der Landes-Rechnungshof mit den 13 % nur die Schulden der Gemeinde meint, hat der Zusatz „TROTZ Bau des Sicherheitszentrums“ nichts verloren. Dann hätte aber zusätzlich angeführt werden müssen:
„Die Schulden der GIG sind jedoch – WEGEN des Baues des Sicherheitszentrums – um rund 42 % gestiegen (von 3,01 Mio. Euro 2012 auf 4,27 Mio. Euro im Jahr 2016).
2. Der Gesamtschuldenstand (Gemeinde und GIG) ist von 2012 bis 2016 nicht kontinuierlich zurückgegangen, sondern um 14 % gestiegen (von 6,09 Mio. Euro 2012 auf 6,94 Mio. Euro im Jahr 2016).
Die Behauptung des Rechnungshofes, der Gesamtschuldenstand sei kontinuierlich zurückgegangen, ist schlicht und einfach eine Unwahrheit.
Nächtigungsrückgang
Zur Anfrage von Gottfried Winkel zum Nächtigungs-Rückgang innerhalb von 6 Jahren:
„Nächtigungsrückgang Gewerbe Sommer 2011 von rund 52.000 auf rund 41.000 im Sommer 2017 um insgesamt mehr als 20 %. Gibt es eine Erklärung für dieses starke Minus? „
Der Bürgermeister hat dazu bei der GV-Sitzung am 7.5.2018 ein Schreiben des Tourismusbüros verlesen, in dem dieses auf die konkrete Frage jedoch keine Antwort gibt und nur ausweichend und falsch argumentiert.
z.B. „man vergleiche hier 2 Momentaufnahmen, vergleicht man etwa den Sommer 2010 mit 2011 so haben wir einen Sprung von +21,7%, vergleicht man 2009 mit 2011 sogar +60,7%, Grundsätzlich müsse man bei den Zahlen auch die Saisonenden, das Fallen der Ferien (entsprechende Ausrichtung der Betriebsurlaube), Wettersituation, udgl. berücksichtigen.“
Dazu ist festzuhalten, dass es sich bei einem Vergleich über 7 Jahre nicht um Momentaufnahmen handelt. Bei einem Vergleich über mehrere Tourismus-Jahre (jeweils November bis Oktober) spielen auch die Ferientermine und Betriebsurlaube keine Rolle.
Außerdem wurde in der Antwort des Bürgermeisters übersehen, dass das Hotel Gams im Jahr 2009 wegen Umbau fast das ganze Jahr geschlossen hatte und ab 2010 rund 50 Betten mehr hatte.
Dieser Umstand wurde übrigens auch im Endbericht zur Gemeindeentwicklung vom 26.11.2015 auf Seite 65 als logische Erklärung des Nächtigungsrückganges im Jahr 2009 mit keinem Wort erwähnt.
Es stellt sich die Frage, wer dieses unqualifizierte Schreiben verfasst hat und warum bringt der Bürgermeister diese unqualifizierte Anfragebeantwortung – ohne diese selbst zu hinterfragen – so der Gemeindevertretung zur Kenntnis.
Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses durch die Aufsichtsbehörde
Benachrichtigung des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 25.6.2018
Strafsache gegen: Beschuldigter Gottfried Winkel wegen § 310 StGB
„Die Staatsanwaltschaft hat folgendes gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Anzeige durch Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17.6.2018
Das Ermittlungsverfahren gegen Gottfried Winkel wegen des Verdachts des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 StGB wird gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Laut der Sachverhaltsdarstellung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz erfolgte die Unterfertigung des Vertrags zum Kauf des „Krone-Areals“ seitens der Marktgemeinde Bezau am 21.09.2015, wobei ein Optionsrecht beansprucht wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Abrufbarkeit des Kaufpreises auf der Homepage von Gottfried Winkel am 17.11.2015 zur Verletzung konkreter Interessen der Marktgemeinde Bezau nicht geeignet war.“
Abfallgebühren
Der Bürgermeister hat bei der GV-Sitzung am 7.5.2018 u.a. im Zusammenhang mit der Gewinnentnahme in Höhe von rund 19.000 Euro bei den Abfallgebühren folgendes behauptet:
Nicht die privaten Haushalte würden Gewinn abwerfen, sondern der kleine Gewinn komme ausschließlich von den Gewerbebetrieben. Da hat der Bürgermeister wieder einmal nachweislich nicht die Wahrheit gesagt:
Tatsächlich haben die privaten Haushalte bzw. die Betriebe mit Müllsäcken und kleinen Mülltonnen bei einem Anteil am gesamten Restmüll von nur rund 16 % insgesamt rund 12.000 Euro Gewinn erbracht (die rund 7.300 Müllsäcke allein mehr als 9.000 Euro), das sind weit mehr als 60 % von der gesamten Gewinnentnahme. Wenn für den Gewerbe-Restmüll dieselben Kosten verumlagt worden wären wie bei den Haushalten, hätte die Gewinnentnahme rund 75.000 Euro betragen.
„Haus Mitanand“
Bei der GV-Sitzung am 5.3.2018 habe ich eine Frage bezüglich des Baues für das „Betreute Wohnen“ an den Bürgermeister gestellt:
Beim Beschluss durch die Gemeindevertretung wurde von Kosten von 2 Millionen Euro für das ganze Projekt ausgegangen.
Später wurde von 3 Millionen Euro gesprochen und bei der Eröffnung hat die Vogewosi von knapp 2 Millionen Euro gesprochen.
Ist das nur jener Betrag, den die Vogewosi bezahlt hat, oder ist es das ganze Haus?
Der Bürgermeister sagte, das sei ein Fehler der Vogewosi, das sei nur der Teil der Vogewosi. Es gebe noch keine Endabrechnung und daher noch keine konkreten Zahlen.
Bei der letzten Sitzung des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe wurden nun die Gesamtbaukosten allein für das „Haus Mitanand“ mit rund 1.360.000 Euro bekanntgegeben.
Somit stiegen die Kosten für das gesamte Projekt von ursprünglich geplant 2 Millionen auf mehr als 3,3 Millionen Euro.
Dabei wurde im Gemeindeverband besonders betont, dass nach Abzug der verschiedenen Förderungen (hauptsächlich von Land und Bund) und dem Grundverkauf (197.000 Euro – die Gemeinden haben dem Sozialzentrum den Grund allerdings geschenkt, den diese gekauft haben!) das „Haus Mitanand“ (ohne Gebäude der Vogewosi) mit lediglich 84.844,30 Euro errichtet werden konnte.
Aus welchem Geldsack kommen denn die Förderungen? Vielleicht sogar aus Steuergeldern? Und wenn dann irgendwann die noch immer offenen 35.000 Euro auch noch kommen, bleibt vielleicht sogar noch etwas übrig …
Abschließend stellt Gottfried Winkel noch folgende Frage:
Hat der Bürgermeister das laufende Verfahren bezüglich des Nicht-verbuchten Eintrittsgeldes im Schwimmbad abgeschlossen oder ist ihm das Verfahren entlaufen?
Der Bürgermeister sagt dazu, die Beantwortung erfolge auf der nächsten Sitzung.
Nichtöffentlicher Teil:
Gottfried Winkel stellt für die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ folgenden Antrag zur Tagesordnung:
Er stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 2. und 3. der nö. Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verweisen.
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
1. Genehmigung der Niederschrift der Nichtöffentlichen Sitzung vom 24.4.2017
2. Ankauf Gst.Nr. 1587 – Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Kauf des Gst.Nr. 1587 (Wald) mit einer Fläche von 316 m² zum Preis von 2,32 Euro/m² (Gesamtpreis 733,12 Euro).
3. Ankauf Gst.Nr. 3258 – Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Kauf des Gst.Nr. 3258 (landw. Fläche) mit einer Fläche von 3.298 m² zum Preis von 16 Euro/m² (Gesamtpreis 52.768 Euro).