Einsprüche 21. GV-Sitzung vom 26.6.2017

Mail vom 16.8.2017 an Gerhard Steurer und Mathias Niederwolfsgruber

Hallo Gerhard,
Hallo Mathias,

im Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes vom Juli 2014 zur Marktgemeinde Bezau steht u.a.: „Die Qualität der Protokollführung ist zu verbessern.“

Daran hat sich leider seitdem nicht viel geändert. Besonders viele Unrichtigkeiten sind in der Niederschrift der 21. GV-Sitzung vom 26.6.2017 enthalten. Einige davon sind nachstehend angeführt.

Ich stelle daher die nachstehend angeführten 8 Anträge gem. § 47 (5) Gemeindegesetz wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 26.6.2017.

Damit du und der Schriftführer genügend Zeit haben, sich anhand der Tonbandaufzeichnung von der Richtigkeit meiner Einwände zu überzeugen, übermittle ich meine Anträge rechtzeitig vor der nächsten GV-Sitzung, die am 11.9.2017 stattfinden wird.

Mit Bezaubernden Grüßen
GV Gottfried Winkel

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Antrag A)

Bei der Anwesenheitsliste ist zu ergänzen, dass die nachstehenden Sitzungsteilnehmer der Bezauer Liste entgegen den Bestimmungen des § 42 Gemeindegesetz (Anwesenheitspflicht) die um 20 Uhr begonnene Sitzung bereits um 21 Uhr – also rund eine halbe Stunde vor Sitzungsende! – ohne Entschuldigung und mit Zustimmung des Vorsitzenden verlassen haben:

Ing. Johannes Batlogg, Ing. Hubert Kaufmann, Dr. Markus Fink, Hubert Graf, Peter Greber, Ellen Nenning, Katharina Kaufmann, Dipl.-Ing. Ralph Broger, Josef Strolz, Michael Hohenegg, Florian Sutterlüty, Ekkehard Liebschick, Kaspar Moll, Birgit Natter

Antrag B)

Beim TOP. 1. heißt es:

„Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreter, sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Er gibt die Entschuldigungen sowie die Ersatzmitglieder bekannt, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 21. Sitzung der Gemeindevertretung.“

Anschließend hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel gibt ergänzend dazu folgenden Sachverhalt bekannt: Am Sonntag, 25.6., hat der Bürgermeister Gerhard Natter das folgende Mail geschickt: „Servus Gerhard, nachdem Helmut Kumpusch berufsbedingt nicht an der kommenden Sitzung der GV teilnehmen kann und sich kurzfristig entschuldigt hat, besteht für die Fraktion Bezaubernde Demokraten die Möglichkeit einer Nachnominierung, bitte um Bestätigung deiner Teilnahme.“

Dem Mail war jedoch weder ein Termin für eine Sitzung noch eine Einladung mit Tagesordnung angefügt! Somit ist der Bürgermeister seiner Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Einladung (§ 42 Abs. 2 GG) nicht nachgekommen und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ konnte keinen Ersatz entsenden.“

Antrag C)

Beim TOP. 4. ist folgende Ergänzung anzuführen:

„Sitzung des Flächenwidmungsausschusses am 21.6.2017: Der Bürgermeister entschuldigt sich dafür, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ dazu keine Einladung bekommen habe. Auf die Gültigkeit der Sitzung habe das aber keinen Einfluss.

Frage von Gottfried Winkel „Wie kann so etwas passieren“. Antwort von Bgm. Gerhard Steurer: „Das könne passieren, wenn man öfters von irgendwelchen Stellen blöde Mails bekomme!“

Antrag D)

Beim TOP. 7. heißt es u.a.:

„Gottfried Winkel wiederholt die Anfragen, Bgm. Steurer teilt mit, dass dies nicht protokoliert werde, da unter dem TOP „Genehmigung der Niederschrift“ keine Anfragen gestellt werden können, die nicht die Genehmigung des Protokolls betreffen (§ 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft).“

Der in Klammer angeführte Satz – § 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft“ – ist zu streichen.

Erstens weil der Bürgermeister das nicht gesagt hat und zweitens weil es falsch ist. Der von ihm in der Niederschrift nachträglich angeführte Kommentar bezieht sich nämlich auf den Abs. 2 des § 38 des Gemeindegesetzes (Recht auf ANTRAG-Stellung). Das ANFRAGE-Recht ist jedoch im Abs. 4 des § 38 geregelt und dort steht, dass Gemeindevertreter berechtigt sind, in den Sitzungen Anfragen zu stellen. Im Kommentar dazu heißt es ausdrücklich, „Anfragen können zu jedem Tagesordnungspunkt gestellt werden“.

Antrag E)

Beim TOP Allfälliges 8.2 heißt es:

„Bgm. Gerhard Steurer wünscht allen Mandataren eine erholsame Sommerpause. Die nächste Sitzung findet Anfang September statt.

Die Mandatare der „Bezauer Liste“ verlassen die Sitzung.“

Anschließend ist folgende Ergänzung einzufügen:

„Nachdem Gottfried Winkel festgestellt hat, dass „der Kindergarten wohl nach Hause ins Bett muss“ (Josef Strolz hat bei der letzten Sitzung von der Gemeindevertretung als Kindergarten gesprochen) und er den Bürgermeister daher gefragt hat, ob „der Kindergarten“ die Sitzung schon verlassen darf, hat dieser mit „Ja“ geantwortet.“

Antrag F)

Beim TOP Allfälliges 8.3. heißt es:

„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:

a) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, wurde die Aufstellung der E-Mails in der Sitzung am 23.05.2016 verlesen – eine Auflistung im Protokoll ist nicht vorgesehen, da in der Sitzung am 06.07.2015 ein Ergebnisprotokoll beschlossen wurde

b) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, unter TOP 8 Punkt „f“ der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet

c)  Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 02.05.2016 beantwortet

d) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:

a) die Aufstellung der Mails wurde am 23.5.2016 verlesen, wurde aber nicht protokolliert, weil nur Ergebnisprotokolle erstellt werden.
b) Beantwortung  unter Punkt F am 23.5.2016
c) am 2.5.2016 beantwortet
d) am 23.5.2016 beantwortet“

Antrag G)

Beim TOP Allfälliges ist folgende Ergänzung erforderlich:

Wortmeldung von Gottfried Winkel bezüglich Bauabständen an Gemeindestraßen

Vor einigen Monaten hat die Gemeindevertretung über eine minimale Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße beim Raiffeisengebäude beraten. Beim Neubau „ehemaliges Cafe Fröwis“ wird ein Haus ohne Bauabstandsnachsicht der Gemeindevertretung mit einem geringen Bauabstand gegenüber der Gemeindestraße errichtet.

Wer ist dafür zuständig, dass ein Haus ohne Zustimmung der Gemeindevertretung so nahe an eine Gemeindestraße gebaut werden kann?

Antrag H)

Beim TOP 8.5. heißt es u.a.:

Feststellungen von Gottfried Winkel: „Im erstellten Busfahrplan vom witus-Büro sei alles falsch“

Richtig hat es zu lauten:

„Der grob fehlerhafte Bezauer Busfahrplan des Tourismusbüros wurde bisher noch immer nicht aus dem Verkehr gezogen.“

Bei der GV-Sitzung am 11.9.2017 wurden alle diese Anträge – obwohl alle richtig sind! – von der „Bezauer Liste“ nicht nur abgelehnt, sondern vom Bürgermeister illegalerweise auch nicht in der Niederschrift angeführt.
Laut § 47 (1) f Gemeindegesetz hat die Verhandlungsschrift nämlich alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten.