Informationsfreiheitsgesetz – Anfragen an das Gemeindeamt Bezau
Der Zugang zur Information ist lt. Gesetz ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages beim zuständigen Organ zu gewähren.
Sobald die Anfragen beantwortet werden, werden diese hier veröffentlicht.
A) Bezau, am 1.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
laut Rechnungsabschluss 2024 wurden für Bezüge der Gemeindeorgane 2024 insgesamt 163.354,96 Euro ausgegeben (Ergebnisrechnung).
Gemäß Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Auskunft, wie viel von diesen 163.354,96 Euro für den Bezug des Bürgermeisters ausgegeben wurden und wie viel für die anderen Gemeindeorgane.
Danke für eine baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei die Verordnung der Marktgemeinde Bezau vom 3. November 2020, in welcher der Monatsbezug des Bürgermeisters hervorgeht bzw. geregelt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
Antwort darauf vom 23.9.2025:
Hallo im Gemeindeamt,
Danke für die teilweise Beantwortung meiner bisherigen Anfragen gem. Informationsfreiheitsgesetz.
Diese gegenständliche Anfrage wurde jedoch nicht beantwortet: Ich habe nicht nach der mir natürlich bekannten Verordnung vom 3.11.2020 gefragt – aus der nach rund 5 Jahren der Monatsbezug nicht mehr ermittelt werden kann -, sondern ganz konkret um das Brutto-Jahresgehalt des Bezauer Bürgermeisters im Jahr 2024.
Mit der Bitte um baldige Beantwortung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Im Namen der Republik
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B) Bezau, am 3.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich bitte um Übermittlung des Schreibens der Vlbg. Landesregierung, beim Gemeindeamt eingegangen am 18. April 2025, zur Genehmigung des Voranschlages der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2025.
Mit der Bitte um baldige Übermittlung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei das gewünschte Schreiben der Vorarlberger Landesregierung zur Genehmigung des Voranschlages der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2025.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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C) Bezau, am 5.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
die Marktgemeinde Bezau hat zum Projekt „Wohnen am Stein, Bezau“ ein kooperatives Planungsverfahren durchführen lassen.
Ich ersuche um Übermittlung des Entwurfes bzw. der Studie und um Bekanntgabe der Kosten dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei das Ergebnis bzw. die Studie des kooperativen Planungsverfahrens „Wohnen am Stein“ vom Oktober 2024.
Die Kosten für die Studie beliefen sich auf 12.494,38 Euro. Die Marktgemeinde Bezau erhielt hierfür eine Landesförderung in Höhe von 5.498,00 Euro, siehe anbei.
Abschließend halten wir fest, dass weder ein Kaufvertrag noch ein Bebauungsplan abgeschlossen ist, weshalb wir keine weiteren Informationen zum aktuellen Zeitpunkt erteilen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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D) Bezau, am 9.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich beangtrage die Übermittlung der Anfrage der Marktgemeinde Bezau zum Vorkaufsrecht der Marktgemeinde Bezau für das GST-NR 184/8 an Dr. Thomas Tedeschi und seine Stellungnahme dazu vom Juli 2025.
Außerdem ersuche ich um Mitteilung über die Höhe der dadurch entstandenen Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz teile ich dir mir, dass der Zugang zur begehrten Information zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen kann, da aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens die Geheimhaltungsgründe überwiegen.
Die Geheimhaltung ist im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, erforderlich.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Antwort darauf vom 23.9.2025:
Hallo im Gemeindeamt,
warum soll die Stellungnahme von Dr. Thomas Tedeschi jetzt auf Grund eines laufenden Ermittlungsverfahrens auf einmal geheim sein?
Der Bürgermeister hat diese Stellungnahme doch bereits am 14.7.2025 in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
Welches laufende Ermittlungsverfahren ist damit also gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort darauf vom 29.9.2025:
Hallo Gottfried,
wie bereits im Mail vom 22.09.2025 mitgeteilt, kann der Zugang zur begehrten Information zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahren nicht erteilt werden.
Beim laufenden Ermittlungsverfahren handelt es sich um die von dir eingebrachte Sachverhaltsdarstellung an die StA Feldkirch mit Mail vom 18.08.2025. Daher überwiegen zum aktuellen Zeitpunkt die Geheimhaltungsgründe.
Gemäß § 11 Abs 1 IFG hast du die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Bescheiderlassung zu erstellen. Dieser Antrag ist bei uns einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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E) Bezau, am 17.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich beangtrage die Übermittlung des Schreibens des Amtes der Vorarlberger Landesregierung an die Marktgemeinde Bezau (Genehmigung) zum Rechnungsabschluss 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei das gewünschte Schreiben der Vorarlberger Landesregierung zum Rechnungsabschluss 2024 der Marktgemeinde Bezau.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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F) Bezau, am 25.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
der Landesvolksanwalt für Vorarlberg hat in seinem Abschlussbericht vom 18.12.2024 an die Marktgemeinde Bezau über die Missstandsfeststellung zum verpflichtenden Abschluss eines Raumplanungsvertrages auch mehrere Empfehlungen ausgesprochen.
Nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Landesvolksanwalt ist den Empfehlungen des Landesvolksanwaltes möglichst rasch, längstens aber binnen zwei Monaten, zu entsprechen und dies dem Landesvolksanwalt mitzuteilen.
Gemäß Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Übermittlung dieser Antwort der Marktgemeinde Bezau auf den Abschlussbericht vom 18.12.2024 sowie den weiteren Schriftverkehr dazu.
Danke für eine baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
siehe dazu auch: Missstandsfeststellung
Antwort darauf vom 29.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz teile ich dir mir, dass der Zugang zur begehrten Information zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen kann, da aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens die Geheimhaltungsgründe überwiegen.
Die Geheimhaltung ist im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, erforderlich.
Gemäß § 11 Abs 1 IFG hast du die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Bescheiderlassung zu erstellen. Dieser Antrag ist bei uns einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau