Bericht von der 28. GV-Sitzung Bezau am 17.9.2018

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gibt Bürgermeister Gerhard Steurer die Entschuldigung (Josef Strolz) bekannt. Als Ersatzvertreter ist Kaspar Moll anwesend.

Gottfried Winkel stellt nachstehende Anträge zur Tagesordnung:

A) Anfragebeantwortung der 27. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Antrag wird mit 17:0 Stimmen angenommen (neuer TOP. 9).

B) Beitritt zur Sennerei Genossenschaft Alpenkäse Bregenzerwald
Beratung und Beschlussfassung gem. § 50 (1) b Ziffer 8 Gemeindegesetz

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

C) Nachträgliche Erteilung eines Zufahrtsrechtes über die Viehgasse Gst.Nr. 2975 zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Gst.Nr. 2045/6
Beratung und Beschlussfassung gem. § 50 (1) b Ziffer 1 Gemeindegesetz

Der Bürgermeister behauptet, diesen Punkt habe man auf den letzten Sitzungen schon mehrmals diskutiert und beraten.

Auch dieser Antrag wird mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

D) Neu-Bestellung des seit mehreren Jahren gesetzwidrigen Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Bezau
Beratung und Beschlussfassung gem. § 52 Gemeindegesetz

Dieser Antrag wird mit 14:3 (!) Stimmen (Helmut Kumpusch, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1996

   Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Dr. Markus Fink erklärt sich zu TOP. 2. und 3. für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

Der Bürgermeister berichtet, dass dieser Antrag des Clemens Albrecht auf Umwidmung Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet (599 m²) vom Flächenwidmungsausschuss abgelehnt wurde (derzeit Einzelwidmung nicht vorstellbar, kein Eigenbedarf, durchgehende Freifläche Landwirtschaft, Fläche außerhalb des REK – nicht als Baufläche vorgesehen).

In einer Stellungnahme des Amtes der Vlbg. Landesregierung (Raumplanung) wird eine Umwidmung negativ beurteilt. Es handle sich um eine Inselwidmung in landw. Freifläche. Die Gemeinde werde dadurch mit zusätzlichen Infrastrukturkosten belastet!

Auch in der Fraktion sei der Antrag behandelt und einhellig abgelehnt worden.

Gottfried Winkel stellt fest, dass es nicht richtig sei, dass der Gemeinde zusätzliche Infrastrukturkosten (Wasser, Kanal, Straße) entstehen, weil der Grund vollständig erschlossen ist. Im Gegenteil, die Gemeinde habe durch Anschlussgebühren Einnahmen. Es handle sich auch nicht um eine Inselwidmung, weil in der Umgebung bereits 3 Häuser stehen. Für ihn gebe es keinen sachlichen Grund, diesen Antrag abzulehnen. Außerdem habe die Gemeinde nach der Umwidmung für das Arzthaus am Pelzrain (Umwidmung von zweimal 599m² zur Umgehung der Vertragsraumordnung durch die Gemeinde) rechtlich keine Möglichkeit, eine Umwidmung abzulehnen. Er sehe nicht ein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und dieser Antrag nicht befürwortet wird.

Alois Meusburger ist der Meinung, dass mit dieser Umwidmung Tür und Tor geöffnet würde und er aus landwirtschaftlicher Sicht das nicht verantworten könne.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die beantragte Umwidmung abzulehnen.

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel – Dr. Markus Fink befangen) angenommen.

3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1913

   Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Auch dieser Antrag des Clemens Albrecht auf Umwidmung von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet (780 m²) zur Errichtung eines Eigenheimes wurde vom Flächenwidmungsausschuss abgelehnt: Sachverhalt wie beim TOP 2., Stellungnahme des Landes treffe auch hier zu, kein unmittelbarer Bedarf, da Wohnung im neu umgebauten Wohn- und Landwirtschaftsgebäude.

Gottfried Winkel hält fest, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte, wenn der Antrag unter TOP 2. bewilligt worden wäre. Nachdem dies nicht der Fall ist, sollte wenigstens diesem Antrag zugestimmt werden. Er bemängelt auch eine ungleiche Behandlung von Antragstellern bei Umwidmungen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die beantragte Umwidmung abzulehnen.

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel – Dr. Markus Fink befangen) angenommen.

4. Präsentation Jahresabschluss 2017 der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH sowie der  MG Bezau  Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG

Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister erläutert den Jahresabschluss und bringt die wichtigsten Daten zur Kenntnis. Die Schulden der GIG zum Jahresende 2017 betragen 3.856.738 Euro.

Die Gesamtschulden der Gemeinde und GIG belaufen sich zum Ende des Jahres 2017 auf insgesamt 6.152.000 Euro. 

Helmut Kumpusch berichtet von der Sitzung des Prüfungsausschusses und stellt fest, Anja Natter habe unentschuldigt gefehlt. Er ist der Meinung, dass das Konsequenzen haben muss, wenn jemand aus Willkür und Ignoranz fehle. Er verliest sodann den Prüfungsbericht.

Gottfried Winkel stellt zur Bemerkung von Helmut Kumpusch fest, dass man sich dabei auf einen gesetzwidrigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beruft, gegen den die Gemeinde beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erheben hätte können, aber die Einspruchsfrist versäumt hat.

Es gibt daher keine gerichtliche Entscheidung, dass der Prüfungsausschuss gesetzeskonform ist. Er schlägt vor, das auf die Tagesordnung einer GV-Sitzung zu nehmen und darüber zu reden.

Anja Natter wurde von unserer Fraktion abberufen und ist daher nicht mehr Mitglied des Prüfungsausschusses.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:

Auf Grund der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch den gesetzwidrig zusammengestellten Prüfungsausschuss stelle ich den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen, bis der Jahresabschluss durch einen gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel stellt fest, dass die Erlöse Tiefgarage von rund 15.000 Euro im Jahr 2016 auf rund 6.300 Euro im Jahr 2017 zurückgegangen sind.

Weiters möchte er wissen, wie hoch der Zuschuss der Gemeinde für die Miete der Polizei ist. Nach seiner Meinung gibt es für diesen Zuschuss keinen konkreten Beschluss. Er bezeichnet es als Frechheit, dass der Bund die Miete nicht alleine bezahlt.

Zum Rückgang der Erlöse Tiefgarage stellt der Bürgermeister fest, dass einfach weniger Mieteinnahmen waren, weil weniger Nachfrage war.

Auf Antrag von Helmut Kumpusch werden die Jahresabschlüsse 2017 mit 16:2 Stimmen genehmigt.

5. Nachtragsvoranschlag 2018

   Beratung und Beschlussfassung

Der Nachtragsvoranschlag ist für den bei der letzten GV-Sitzung beschlossenen Grundkauf erforderlich. Die erforderlichen zusätzlichen 57.000 Euro werden mit einer gleich hohen Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage gedeckt.

Gottfried Winkel hat bereits bei der letzten GV-Sitzung darauf hingewiesen, dass der Nachtragsvoranschlag VOR dem Grundstückskauf beschlossen hätte werden müssen und er fordert, dass in Zukunft das Gesetz eingehalten wird.

Der Bürgermeister sieht das anders und meint, er hätte das richtig gemacht.

Der Nachtragsvoranschlag wird nur mit den Stimmen der Bezauer Liste beschlossen (16:2), weil der Bürgermeister seinen Fehler bei der Vorgangsweise nach wie vor nicht einsieht.

6. Vereinbarung mit der Fa. TEFLAC Immobilien GmbH & Co KEG, sowie der Fa.  Schertler-Alge GmbH, betreffend Nutzung der Parkflächen und Tiefgaragen-Flächen im „Sutterlüty Areal“ vom 20.9.2004

Beratung und Beschlussfassung

Anja Natter erklärt sich bei diesem TOP. für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

(Dieser TOP. wurde auf der letzten Sitzung von Gottfried Winkel beantragt und von der Bezauer Liste einstimmig abgelehnt. Außerdem hat er bereits bei der GV-Sitzung am 26.6.2017 auf den fehlenden Beschluss aufmerksam gemacht.)

Der Bürgermeister berichtet, dass 2004 ein Fehler passiert sei, den Gottfried Winkel erst 2018 bemerkt habe, obwohl er damals dabei gewesen war. Auf die Feststellung von Gottfried Winkel, er habe bereits 2017 darauf aufmerksam gemacht, sagt der Bürgermeister, „von uns war keiner dabei, und du warst dabei“. (Was übrigens nicht stimmt: GV Hubert Kaufmann war auch dabei – siehe Protokoll vom 19.4.2004).

Gerhard Steurer stellt fest, dass bei der GV-Sitzung am 19.4.2004 die erwähnte Vereinbarung beraten wurde und zitiert wie folgt aus dem damaligen Protokoll:

Der vorliegende Entwurf für die Vereinbarung wird der Gemeindevertretung mittels Folie zur Kenntnis gebracht und verlesen.

Zum vorliegenden Entwurf melden sich folgende Gemeindevertreter zu Wort:

Hubert Kaufmann, Alwin Denz, Gottfried Winkel, Christian Meusburger, Christoph Moosbrugger, Gebhard Hubalek und Hansjakob Fröwis.

Folgende Punkte sollen noch abgeklärt werden:

–      Handhabung bei Dauerparkern;

–      Für die Instandhaltungs- und Reinigungskosten sollte nach Möglichkeit ein fixer Pauschalbetrag vereinbart werden;

–      Schneeräumung am Sonntag;

–      Der oberirdischer Parkplatz steht im Eigentum der Gemeinde – dies sollte in der Vereinbarung besser zum Ausdruck kommen;

–      Zeitlicher Rahmen bei Nutzung;

Bgm.  Georg Fröwis schlägt vor, die vorgebrachten Punkte bzw. Wünsche  abzuklären und nach Möglichkeit in die Vereinbarung aufzunehmen. Die Gemeindevertretung soll dann in einer der nächsten Sitzungen über die Vereinbarung entscheiden. Diese Vorgangsweise wird einstimmig befürwortet.

Am 3.7.2004 habe der Gemeindevorstand unter „Berichte“ (!) den geänderten Dienstbarkeitsvertrag akzeptiert und dann sei der Fehler (Formalfehler) passiert, dass dieser Punkt nicht mehr auf die GV-Sitzung kam. Die Vereinbarung wurde trotzdem von Georg Fröwis am 20.9.2004 unterzeichnet, ohne Beschluss der Gemeindevertretung. Die oben angeführten Punkte seien aber in der Vereinbarung berücksichtigt worden.

Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass trotz dieses Fehlers die Vereinbarung Gültigkeit habe, sollte aber trotzdem von der Gemeindevertretung nachträglich genehmigt werden, was auch nach 14 Jahren möglich sei. Er stellt den Antrag, die Vereinbarung nachträglich zu genehmigen und ersucht um Abstimmung per Handzeichen.

Auf die Frage von Gottfried Winkel, ob es dazu keine Diskussion gebe, sagt der Bürgermeister zuerst, er habe den Antrag schon gestellt! Dann lässt er jedoch eine Wortmeldung zu.

Zur Situation beim Bahnhof stellt Gottfried Winkel folgendes fest:

– beengte Situation beim Busbahnhof (Busse haben zu wenig Platz bei der Einfahrt Richtung Hinterwald, das Flugdach Richtung Bahnhof muss wahrscheinlich um ein paar Meter gekürzt werden)

– beim sogenannten Kopfgebäude wurde der Fehler gemacht, dass der Gehsteig nicht wie üblich entlang der Straße, sondern bei der Hausfront verläuft (gefährlich für Fußgänger und vom Parkplatz ausfahrende Autos)

– Probleme bei der Schneeräumung (der Schnee wird beim Bahnhof abgelagert)

– alle oberirdischen Parkplätze (sowohl vor dem Lebensmittelmarkt als auch vor dem sogenannten Kopfgebäude) gehören der Gemeinde und somit stellt die Gemeinde diese Parkplätze gratis zur Verfügung – so etwas gebe es sonst in Bezau nirgends

– er weist darauf hin, dass der Parkplatz vor dem Kopfgebäude nicht Bestandteil der Vereinbarung ist und somit es sich dabei um einen öffentlichen Parkplatz handle

Er stellt die Frage, was die Gemeinde von dieser Vereinbarung habe?

Der Bürgermeister sagt, dass man froh sein müsse, dass wir einen Nahversorger in Bezau haben.

Dr. Markus Fink stellt fest, dass es sich dabei um einen Beschluss der damaligen Gemeindevertretung handle, und Gottfried Winkel dabei war. Dessen Einwand, dass er gegen diesen Beschluss war, wird von Dr. Fink nicht akzeptiert, was G. Winkel als Schwachsinn bezeichnet.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Vereinbarung nachträglich zu genehmigen. Der Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:1 angenommen (Anja Natter befangen).

7. Berichte Ausschüsse

    Berichte Bürgermeister

Johannes Batlogg berichtet über 2 Sitzungen des Bauausschusses.

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen, Besprechungen, Verhandlungen und Veranstaltungen.

Der Bürgermeister verliest eine Sachverhaltsdarstellung von Gottfried Winkel vom 16.7.2018 an die Staatsanwaltschaft Feldkirch bezüglich der Falschbeurkundung bei Verhandlungsschriften und die Stellungnahme des Bürgermeisters zum diesbezüglichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft vom 14.8.2018.

Weiters verliest der Bürgermeister ein Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Karl Schelling vom 17.7.2018 an Bürgermeister Gerhard Steurer bezüglich unwahrer und rufschädigender Behauptungen und die Antwort des Bürgermeisters vom 9.8.2018 an Dr. Karl Schelling.

Der Bürgermeister verweigert Gottfried Winkel zum wiederholten Male, entgegen den Bestimmungen des § 38 Abs. 2 Gemeindegesetz, dazu das Wort zu ergreifen. Gottfried Winkel ersucht jedoch um richtige Protokollierung.

8. Genehmigung der Niederschrift  der 27. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

A) Ich stelle den Antrag, dass in Hinkunft die Verhandlungsschrift gemäß § 47 (1) f Gemeindegesetz alle in der Sitzung gestellten Anträge enthält.

Dazu verliest der Bürgermeister eine vorbereitete Stellungnahme eines Juristen (ohne Namensnennung). Demnach sei der Hinweis, dass es sich um eine Änderung oder Ergänzung der Verhandlungsschrift handle, ausreichend!

Wenn ein Sitzungsantrag abgelehnt worden sei, sei kein Beschluss zustande gekommen!!

Über den Antrag lässt der Bürgermeister nicht abstimmen, weil das bereits im Gemeindegesetz stehe und das Gesetz eingehalten werde!!!

B) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 12.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

„Ich beantrage, dass der Bürgermeister dem Landesrechnungshof zum Schuldenstand der Gemeinde die tatsächlichen Zahlen bekanntgibt und ihn gleichzeitig ersucht, den vorliegenden Evaluierungsbericht zu evaluieren.“

Damit dieser Antrag auch Sinn macht, ist jedoch auch die dazugehörende Wortmeldung anzuführen:

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass der Schuldenstand Ende 2012 insgesamt rund 6.094.000 Euro betrug. Ende 2016 beliefen sich die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) aber auf 6.944.000 Euro. Das sind nicht 13 % weniger – wie der Landesrechnungshof fälschlich anführt – sondern 14 % mehr.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 12.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 14.

Anfrage von Gottfried Winkel: Hat der Bürgermeister das laufende Verfahren bezüglich des Nicht-verbuchten Eintrittsgeldes im Schwimmbad abgeschlossen oder ist ihm das Verfahren entlaufen? Der Bürgermeister sagt dazu, die Beantwortung erfolge auf der nächsten Sitzung. 

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

9. Anfragebeantwortung der 27. Sitzung der Gemeindevertretung

Anfrage von Gottfried Winkel: Hat der Bürgermeister das laufende Verfahren bezüglich des Nicht-verbuchten Eintrittsgeldes im Schwimmbad abgeschlossen oder ist ihm das Verfahren entlaufen?

Antwort des Bürgermeisters: Er habe von der Finanzpolizei keine Meldung und daher sei es für ihn noch immer ein laufendes Verfahren.

10. Allfälliges

Kaspar Moll stellt die Frage, ob beim Weg Halde etwas weitergegangen sei.

Der Bürgermeister teilt mit, dass man mit dem Land (Herrn Mangold) in Verbindung sei und im Winter soll eine Entscheidung getroffen werden.

Weiters schlägt Kaspar Moll vor, dass bei Veranstaltungen auf der Straße vor dem Gemeindeamt die Absperrung am Beginn der Straße erfolgt, damit die Linienbusse nicht hereinfahren und dann wieder zurück fahren müssen.

Helmut Kumpusch verweist auf die Veranstaltung „Kabarett im Wald“ am 28. Und 29. September in Bezau.

Anja Natter stellt die Frage, ob die Gemeinde die Unterlagen zum Thema „Barrierefreiheit“ erhalten habe. Falls diese eintreffen sollten, wäre eine Sitzung des Sozialausschusses geplant.