Wortmeldung GV-Sitzung am 6.7.2015

Auf Wunsch des Schriftführers habe ich ihm meine Wortmeldung zum TO-Punkt 8. der GV-Sitzung vom 6.7.2015 digital übermittelt.

Was daraus geworden ist bzw. davon übrig geblieben ist, kann hier nachgelesen werden:

Wortmeldung Gottfried Winkel:Niederschrift GV-Sitzung 6.7.2015:
Der Gutachter hat am 18.1.2010 den Verkehrswert der Liegenschaft des Bürgermeisters (1/6 Anteil) und Mitbesitzer mit 169.833,26 Euro berechnet (2012 indexangepasst 180.000 Euro – + 6 %).
Ca. 1 Woche später berichtigte der Gutachter dann dieses Gutachten, da er einen Berechnungsfehler festgestellt hat. Der nunmehrige geringere Verkehrswert beläuft sich auf 135.823,54 Euro, sohin ist er um rund 35.000,- Euro niedriger als im ersten Gutachten! Aufgewertet um rund 6 % geht es um einen Betrag von genau 36.027,- Euro.
Nachreichung eines berichtigten Gutachtens durch den Gutachter 1 Woche nach Einreichung des ursprünglichen Gutachtens aufgrund eines Rechenfehlers.
30.4.2014 – Gutachter Roland Berchtold, Zeugeneinvernehmung Landespolizeidirektion Vorarlberg:
„Etwa 1 Woche nach dieser Begehung sind mir aber Zweifel über die Richtigkeit aufgekommen. Im Konkreten dachte ich mir, dass ich für diese Bruchbude nie und nimmer 169.833 EUR zahlen würde.“
„Diese berichtigte Bewertung habe ich daraufhin – und da bin ich mir jetzt ganz sicher – bei der Sekretärin des Bürgermeisters abgegeben. Ich habe das Gutachten persönlich abgegeben und die Sekretärin angewiesen, diese aktualisierte/berichtigte Version gegen die alte auszutauschen und die nicht mehr gültige zu vernichten.“
Zeugeneinvernehmung des Gutachters Roland Berchtold bei der Landesdirektion Vorarlberg am 30. April 2014 bzgl. der berichtigten Bewertung – diese habe er bei der Sekretärin des Bürgermeisters abgegeben und um Austausch des alten Gutachtens mit dem berichtigten Gutachten gebeten.
10.6.2014 – Abschlussbericht Landespolizeidirektion Vorarlberg:
„Bürgermeister Georg Fröwis stellt in seinen bisherigen Vernehmungen die ihm zur Last gelegten Vorwürfe der Untreue und Bestechlichkeit entschieden in Abrede und beteuert nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Gleichzeitig räumt er in seiner zuletzt stattgefundenen Vernehmung am 8.5.2014 aber ein, dass wenn das hier bereits mehrfach zitierte und mit dem geringeren Verkehrswert ausgewiesene Gutachten den Tatsachen entspreche, er zu einer Schadenswiedergutmachung bereit wäre.“
 
10.6.2014 – Abschluss-Bericht Landespolizeidirektion Vorarlberg:
„Fakt ist, dass – lt Aussage der Obfrau des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Bezau (Anm.: Anna Franz) – auf die Richtigkeit der von Bürgermeister Georg Fröwis vorgelegten Urkunden vertraut wurde und der Gemeindeverband in Kenntnis eines niedrigeren Gutachtens sicherlich nicht bereit gewesen wäre, 180.000,– Euro für diese (im Miteigentum des Bürgermeisters stehende) Liegenschaft zu bezahlen.“
Abschlussbericht der Landespolizeidirektion Vorarlberg vom 10. Juni 2014 – Fakt sei, dass lt. Aussage der Obfrau des Gemeindeverbandes auf die Richtigkeit der durch den Bgm. vorgelegten Urkunden vertraut wurde und der Gemeindeverband in Kenntnis eines niedrigeren Gutachtens sicherlich nicht bereit gewesen wäre, 180.000 Euro für diese Liegenschaft zu bezahlen.
22.12.2014 – GV-Niederschrift: Anna Franz erläutert nochmals die Vorgehensweise bezüglich der Bewertung dieser Liegenschaften. Offensichtlich wisse niemand, wie das zweite Gutachten, welches mit selbigem Datum wie das von Berchtold ausgestellt wurde, in die Gemeindeverwaltung gelangt sei.
Bgm. Georg Fröwis erläutert, dass er von diesem zweiten Gutachten nichts gewusst habe. Er wiederholt, dass er bei einem etwaigen Schaden zur Rückzahlung bereit sei. Jedoch müsse dazu der „Geschädigte“ sagen, dass zuerst ein Schaden festgestellt und beziffert werden müsse.
Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 22. Dezember 2014: „Anna Franz erläutert nochmals die Vorgehensweise bezüglich der Bewertung dieser Liegenschaften. Offensichtlich wisse niemand, wie das zweite Gutachten, welches mit selbigem Datum wie das von Berchtold ausgestellt wurde, in die Gemeindeverwaltung gelangt sei. Bgm. Georg Fröwis erläutert, dass er von diesem zweiten Gutachten nichts gewusst habe. Er wiederholt, dass er bei einem etwaigen Schaden zur Rückzahlung bereit sei. Jedoch müsse dazu der „Geschädigte“ sagen, dass zuerst ein Schaden festgestellt und beziffert werden müsse.“

Soviel zum vielzitierten „konstruktiven Neustart“ in Bezau!