Wälderbähnle – II

Häb di fäscht am Bänkle …

Bei der letzten Vorstandssitzung am 21.10.2024 habe ich folgende Erklärung abgegeben:

Ich werde nach dem Wunsch der Mehrheit des Vorstandes bei der 121. Vorstandssitzung am 11.10.2024 – also nicht freiwillig und nicht auf Grund meiner Tätigkeit als Vereinskassier – mein Vorstandsmandat nach Erledigung bzw. Beantwortung folgender Punkte zur Verfügung stellen:

  • Antworten des Geschäftsführers unserer GmbH auf meine seit langem offenen Fragen bis spätestens Ende November 2024:

    a) Mail vom 20.8.2024 an Walter Rüf: „Du teilst mir mit, WER bei diesen Einzelgesprächen WAS gesagt hat, das zu deinem unsäglichen Mail vom Sonntag geführt hat; ohne mit mir auch nur ein einziges Wort zu reden!“

    b) Mail vom 18.9.2024 an Walter Rüf: „Dürfen Gläser im Barwagen gewaschen werden? Eveline hat gesagt, sie hätte die Spülmaschine im Bahnhof noch nie verwendet und spüle alles im Barwagen? Walter Rüf stellt fest, wenn das ein Thema sei, müsse das im Gastroteam besprochen werden.“

    c) Vorstandssitzung vom 2.8.2024, Frage an GF Walter Rüf: „Wie hoch waren die Ausgaben (Miete) und Einnahmen für die Kaffeemaschine im Kiosk?“
  • Mail vom 22.8.2024 an Walter Rüf: „Vorlage aller Protokolle der Sitzungen des Gastroteams von 2024“
  • Vorlage der Gesamtsummen aller Tagesabrechnungen der Wälderschänke von Mai bis Oktober 2024 – mit Angabe, wer den Dienst in der Wälderschänke gemacht hat.
  • Behandlung aller Änderungsanträge für alle noch nicht genehmigten Vorstands-Protokolle
  • Vorlage der gesammelten Unterschriften (lt. Obmann eine Petition) und Mitteilung, wer diese Unterschriftenaktion initiiert und durchgeführt hat.

Wenn alle diese Punkte erledigt sind, werde ich im Dezember 2024 meinen vorzeitigen und unfreiwilligen Rücktritt als Vereinskassier nach rund 16 jähriger Tätigkeit schriftlich per Ende 2024 erklären.

Damit ist eine geordnete – ohne öffentliche Berichterstattung über eine außerordentliche Jahreshauptversammlung – und zeitgerechte Übergabe zum Jahresende möglich und kann die neue Vereinskassierin die Vereinskassa von mir übernehmen.

Da der Vereinsvorstand meinen Vorschlag für eine Mediation am 11.10.2024 mehrheitlich mit 5 zu einer Stimme abgelehnt hat, beantrage ich die Einsetzung eines vereinsinternen Schiedsgerichtes gem. § 16 unserer Vereinsstatuten.

Abschließend ersuche ich die Schriftführerin, in Hinkunft bei der Abfassung von Niederschriften auf mehr Objektivität zu achten.

Bezau, am 21.10.2024
Gottfried Winkel, Vereinskassier seit der JHV am 15.3.2008

Nachdem aber mein entgegenkommendes Angebot vom Rest des Vereinsvorstandes am 21.10.2024 mit 5 zu einer Stimme abgelehnt wurde, hat dieser anschließend mit 5 zu einer Stimme die Durchführung von Neuwahlen in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.11.2024 – also am heutigen Tag – beschlossen.

In der „wunderschönen Verfassung“ unseres Vereines, in unseren Statuten, steht im § 11 Folgendes:

„Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vereinsvorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.
Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitgliedes in Kraft.

Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand bzw. im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam.“

Beides – Enthebung bzw. Rücktritt von Vorstandsmitgliedern – ist bekanntlich nicht erfolgt.

Über diesen satzungswidrigen Vorgang werde ich baldmöglichst die Vereinsbehörde verständigen und um baldige Klärung des Sachverhaltes nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes ersuchen.

Meine Funktionsperiode als Vereinskassier endet jedenfalls laut Auszug aus dem Vereinsregister nicht heute, sondern am 14. April 2026.

Damit eine geordnete und korrekte Weiterführung der Vereinskassa gewährleistet ist, werde ich meine Funktion als Vereinskassier daher nicht mit der heutigen satzungswidrigen Neuwahl abgeben, sondern im Interesse einer funktionierenden Vereinsverwaltung und ordnungsgemäßen Geldgebarung, die Entscheidung der Vereinsbehörde abwarten.