Gerichtsurteil vom 19.9.1997 – Landesgericht Feldkirch:

















Anmerkung zur angeblichen Aussage von Renate Flatz aus Schwarzenberg (Seite 4):
Am 25.4.1997 Nachmittag hat in Langenegg eine Tourismusbüroleiter-Sitzung stattgefunden. Dabei bin ich neben der mir bis dahin unbekannten Renate Flatz aus Schwarzenberg gesessen. Bevor die Sitzung offiziell begonnen hat, habe ich sie u.a. gefragt, ob es zum Thaler-Reservierungssystem keine Einschulung gegeben habe, Helene Zoller habe mir davon nichts gesagt. Renate Flatz hat mir gesagt, dass es sehr wohl eine solche Einschulung gab, bei der auch Helene Zoller anwesend war!
Natürlich habe ich kein einziges Wort davon gesagt, was diese Zeugin später behauptet hat („die Beklagte sei zu dumm und unfähig, die im Tourismusbüro anfallenden Aufgaben zu erledigen“).
Warum diese mir bis dahin unbekannte Frau – übrigens die Tochter des ehemaligen ÖVP-Landtagsabgeordneten Anton Flatz aus Schwarzenberg – mit solchen Unwahrheiten gegen mich aufgetreten ist, ist mir bis heute ein Rätsel.
Sie hat übrigens auch behauptet, auf dieser TB-Leiter-Sitzung hätte man in einem eigenen Tagesordnungspunkt auch über das Thaler-Reservierungssystem gesprochen, was völlig unwahr ist. Interessanterweise gibt es von dieser Sitzung kein Protokoll, sondern nur noch die Einladung!
Anmerkung zum Satz (der im Urteil zur Kostenteilung geführt hat – „Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben“), „Da die Beklagte den Leserbrief unmittelbar nach diesem Vorfall verfaßte, ist ihr das Nichterkennen der Unwahrheit der aufgestellten Behauptung nicht vorwerfbar“ – Seite 17
Im Urteil vom 4.11.1997 zum Entlassungs-Prozess (siehe Seite 12) steht wörtlich: „ … zumal auch nicht unerwähnt bleiben kann, dass die Zeugin Zoller zumindest in einem Punkt die Unwahrheit gesagt hat. Sie hat nämlich angegeben, den Leserbrief am Montag den 28.4.1997 an die Vorarlberger Nachrichten gefaxt zu haben bzw. der Kläger habe am Montag so getan, als sei nichts gewesen, zu diesem Zeitpunkt habe sie den Leserbrief aber bereits verschickt gehabt (Seite 6 des Protokolles vom 29.9.). Aus der Urkunde der Beilage H (Anm.: Leserbrief vom 29.4., mit dem Faxvermerk vom Postamt Bezau) geht aber eindeutig hervor, dass das Telefax erst am darauffolgenden Tag, also am 29. April 1997 um 8.40 Uhr an die Vorarlberger Nachrichten per Telefax verschickt worden ist.“
Da ich den Original-Leserbrief von den „VN“ bei der Verhandlung am 19.9.1997 (Zoller-Prozess) noch nicht hatte, konnte ich auf diesen wichtigen Umstand nicht hinweisen und nicht belegen, dass sie die Unwahrheit gesagt hat.