Leserbrief von Helene Zoller, datiert vom 27.4., tatsächlich per Fax am 29.4.1999 an die „VN“ gesandt

Dieser Leserbrief von Helene Zoller – bitte beachten: „Bitte um Veröffentlichung unbedingt am 30.4.1997“ – an diesem Tag hat nämlich ein Vermieter-Stammtisch stattgefunden! – ist tatsächlich am nächsten Tag, am 30.4.1997, in den „VN“ erschienen.
Umgehend hat der im Leserbrief angesprochene Landesvolksanwalt Dr. Schwärzler mit dem Bürgermeister, Helene Zoller und mir ein Gespräch vereinbart, das aber wegen Nichterscheinen von Helene Zoller in letzter Minute abgesagt werden mußte.
Mein Anwalt hat sie am 12.5.1997 aufgefordert, die falschen Behauptungen zurückzunehmen, widrigenfalls weitere rechtliche Schritte gegen sie unternommen werden. Das hat sie aber nicht getan und so kam es zu einem Prozess und sie wurde wegen ihrer Behauptung (siehe unten) schuldig gesprochen.
Im Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 19.9.1997 heißt es u.a.:
Die Beklagte ist schuldig, nachstehende oder eine ähnlich lautende Behauptung zu unterlassen, „daß sie Beschimpfungen der allerübelsten Art (seitens des Klägers) über sich ergehen lassen muß.“
Der von mir verlangte öffentliche Widerruf wurde abgewiesen, weil die Klägerin lt. Urteil „psychisch beinträchtigt“ war und ihr daher das Nichterkennen der Unwahrheit der aufgestellten Behauptung nicht vorwerfbar ist. Deshalb mußte ich bei diesem Prozess einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Bei allen anderen Prozessen bzw. gegen mich angestrengten Verfahren bei der Staatsanwaltschaft haben die Bezauer Steuerzahler berappt (bis 1998 mit den zusätzlichen Personalkosten insgesamt rund 1,2 Millionen Schilling!).
(Da mir zum Zeitpunkt dieses Prozesses am 19.9.1997 der Original-Leserbrief an die „VN“ noch nicht vorlag, konnte ich damals nicht beweisen, dass sie in diesem Zusammenhang die Unwahrheit gesagt hat, weil sie behauptete, den Leserbrief „unmittelbar nach dem Vorfall vom 25.4.1997“ verfasst zu haben. Tatsächlich hat sie den Brief erst am 29.4. an die „VN“ gefaxt. Dass sie die Unwahrheit gesagt hat, wurde erst beim Entlassungsprozess festgestellt und war dort ein wichtiger Punkt zu meinen Gunsten.)
Die Folge dieses Leserbriefes war aber nicht die logische fristlose Entlassung von Helene Zoller durch den Gemeindevorstand, sondern meine fristlose Entlassung per 7.5.1997!!
Die weiteren Folgen sind bekannt: Aufhebung der fristlosen Entlassung durch Gerichtsurteil, Rücktritt des damaligen Bürgermeisters!
Offensichtlich als „Dank“ für diesen bösen Leserbrief (ein Teil davon wurde von der „VN“-Redaktion zum Glück für Helene Zoller gestrichen) hat Helene Zoller im Jahr 1998 bei einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung – gesetzlich wären ihr 2 Monatsgehälter zugestanden – in Höhe von 9 Monatsgehältern (rund 206.000,- Schilling!) bekommen, obwohl es dafür gar keinen Beschluss eines Gemeindeorganes gibt!
Mehr Informationen dazu aus den zwei Aufsichtsbeschwerden, die ich als Gemeindevertreter 1999 gemacht habe.
Gottfried Winkel | GV Bezaubernde Demokraten