Gerhard Steurer schreibt in der Bezauer Gemeindezeitung, Dezember 2019, u.a.:
„Es war nicht immer leicht, die unzähligen Angriffe und Anzeigen eines einzelnen Gemeindevertreters zu ertragen, … „
Nur weil Gerhard Steurer diese Unwahrheiten immer wieder verbreitet (auch auf Gemeindekosten auf weißem Papier), werden sie nicht wahr.
Aber mit Hilfe von Unwahrheiten – und sogar Lügen – konnte er sich mehrmals gegenüber Aufsichtsbehörden und Landesvolksanwaltschaft noch „über Wasser halten“.
Ansonsten schaut seine diesbezügliche Bilanz nach seinem versprochenen Neustart 2015 sehr düster aus.
Beispiele:
Nicht-Abstimmung über einen 35.000 Euro Antrag
Nicht-Kundmachung von Verordnungen
Nicht-Gesetzeskonforme Grundteilung bzw. Umwidmung
Nicht-ordnungsgemäße Einladung zu einer GV-Sitzung
Nicht-Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Nicht-Verletzung der Vertraulichkeit bzw. Verletzung des Amtsgeheimnisses
Nicht-Protokollierung von Anträgen bei GV-Sitzungen
Und nicht zuletzt mit Unwahrheiten entstand ein gesetzwidriger Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und somit ein gesetzwidriger Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau
Hinweis – Empfehlungen an die Verwaltung
Der Landesvolksanwalt kann dem obersten weisungsberechtigten Organ einer Verwaltungsbehörde anlässlich einer Prüfung Empfehlungen erteilen, wie ein fest gestellter Missstand so weit als möglich beseitigt und künftig vermieden werden kann. Diesen Empfehlungen ist längstens binnen 2 Monaten zu entsprechen oder zu begründen, warum ihnen nicht oder nicht fristgerecht entsprochen wird.