Total geheim und kontraproduktiv

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So wie am 19.12.2022 hat auch am 24.8.2015 eine total geheime Sitzung der Bezauer Gemeindevertretung stattgefunden. Auf Grund eines Ladungsmangels habe ich an dieser Sitzung nicht teilgenommen.
Dabei ging es um den Kauf des Krone-Areals. Gesetzwidrigerweise wurde erst in einer späteren Sitzung im Nachhinein für die Finanzierung in Höhe von 618.000 Euro ein Nachtragsvoranschlag beschlossen. Das habe ich dann auf meiner transparenten Homepage veröffentlicht.

Bürgermeister Gerhard Steurer ersuchte dann die Aufsichtsbehörde um Prüfung einer etwaigen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch den Gemeindevertreter Gottfried Winkel. Er sehe darin einen schweren Verstoß der Verschwiegenheitspflicht des Gemeindevertreters Gottfried Winkel.

Erst am 12.4.2018 bzw. 19.6.2018 hat die Aufsichtsbehörde (BH Bregenz) dem Bürgermeister geantwortet mit folgendem Resumée:

„Die Aufsichtsbehörde geht daher davon aus, dass der objektive Tatbestand des § 310 StGB verwirklicht ist, weshalb der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen ist (§ 78 StPO).“

Bereits am 25.6.2018 hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das gegen den Beschuldigten Gottfried Winkel geführte Ermittlungsverfahren eingestellt.

So weit so gut – aber das kontraproduktive Ende dieser Steurerischen Glanzleistung kommt erst:

Im Schreiben der BH Bregenz vom 12.4.2018 bzw. 19.6.2018 hat die Aufsichtsbehörde fast die gesamte Niederschrift dieses nö. Tagesordnungspunktes angeführt und damit öffentlich gemacht!

Schreiben der BH Bregenz vom 12.4.2018

Auszug aus den obigen Schreiben:

Der Tagesordnungspunk 3 der Niederschrift des nicht öffentlichen Teiles der 5. Sitzung der Gemeindevertretung lautet auszugsweise:
„3. Beratung und Beschlussfassung Optionsübernahme und –ausübung GST-NR .189/1 und 477, KG Bezau

Die Marktgemeinde Bezau hat die Möglichkeit auf die Option zum Kauf des „Krone-Areals“.
(…)
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Planunterlagen:

  1. Der gelb markierte Grund mit 2.170 m² befindet sich im Eigentum der Marktgemeinde
  2. Der blau markierte Grund mit 2.631 m², sowie das GST-NR .189 (Krone) mit 568 m² soll erworben werden
  3. Durch den Kauf könnte die Marktgemeinde eine verfügbare Fläche im Ortszentrum von insgesamt 4.801 m² plus das „Kronegrundstück“ mit 568 m² sichern
  4. Eine mögliche Verwertung könnte durch die Gemeinde entschieden werden
  5. Derzeit besteht eine Widmung für 967 m² im Zentrum, 686 m²am Greben
  6. Das im Besitz der Marktgemeinde angrenzende Grundstück erhält dadurch eine große Aufwertung, da der schmale Streifen alleine nicht bebaut werden könnte.
  7. Mögliche Umsetzung eines verkehrsfreien Dorfplatzes infolge einer neuen Zufahrtsmöglichkeit
  8. Entwicklung und Nutzung der Krone kann seitens der Gemeinde gesteuert werden
  9. Bei Entscheidung für den Kauf bzw die Übernahme des Optionsrechtes durch die Gemeinde muss dies noch vom Verlassenschaftsgericht genehmigt werden – dh kein finanzielles Risiko, sollte dies nicht genehmigt werden
  10. Die Finanzierung kann überwiegend durch den Überschuss des Jahres 2014 gedeckt werden.
  11. LEADER-Projekt kann mit allen Teilobjekten im Besitz der Gemeinde erstellt werden – Johannes Batlogg geht auf das LEADER-Projekt ein, dass das „Krone-Areal“ ein Teil des Projektes darstelle und bei der Gesamtbetrachtung des Ortskerns eine wichtige Rolle spiele – das Projekt wurde auf sämtliche Immobilien der Marktgemeinde ausgeweitet
    (…)

    Die Gemeindevertretung vertritt die allgemeine Meinung, dass ein Kauf als große Chance betrachtet werden und genützt werden müsse. Durch alleinigen Kauf durch die Marktgemeinde erhalte die Marktgemeinde Entscheidungsfreiheit zur Bebauung inmitten des Ortszentrums. Sollte die Option auslaufen, steige die Ungewissheit. Für die Gemeinde bestünde beim Kauf überhaupt kein Risiko.

    Bgm Gerhard Steurer stellt den Antrag unter der aufschiebenden Bedingung eines rechtswirksamen Zustandekommens eines Kaufvertrages über die GST-NR .189/1 und GST-NR 477, KG Bezau, die genannten Liegenschaften laut Optionsvertrag vom 30.06.2014 zum Preis von € 510.000,00 zu erwerben. Für den Erwerb des Optionsrechts und den dafür erbrachten Leistungen laut Rechnung-Nr AT15013 vom 13.08.2015 ist an die Architektengemeinschaft „firm“ ein Betrag von € 90.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

So weit so gut und kontraproduktiv …

17.1.2023:
Bürgermeister Hubert Graf hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass bei der nö. Sitzung am 19.12.2022 das Grundgeschäft mit der Gams (Winkelhus) einziger Tagesordnungspunkt war und keine Beschlussfassung erfolgte.

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