Ein Mailwechsel
Ergänzung zum untigen Mailwechsel: Zur letzten Sitzung des Prüfungsausschusses am 23.8.2016 hat weder Anja Natter (lt. Bgm. und Aufsichtsbehörde Mitglied im Ausschuss) noch unsere Fraktion (Recht auf Zuhörer-Entsendung) eine Einladung bekommen, was natürlich gesezwidrig ist, aber bei der Häufigkeit auch schon keine Rolle mehr spielt.
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Von: Aon (gottfried.winkel) [mailto:gottfried.winkel@aon.at]
Gesendet: Freitag, 12. Mai 2017 14:57
An: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)
Cc: ‚Anja Natter‘; office@moosbrugger.biz; gerhard.natter@hotmail.com
Betreff: Prüfungsausschuss
Hallo Gerhard,
mit Verwunderung hat unsere Fraktion festgestellt, dass Anja Natter trotz gesetzmäßiger Abberufung durch unsere Fraktion, offensichtlich auf Grund des gesetzwidrigen Bescheides der BH Bregenz vom 2.3.2017 eine Einladung zu einer Sitzung des Prüfungsausschusses bekommen hat.
Dazu halte ich nochmals folgende Fakten fest:
– Es gibt keinen Beschluss der derzeitigen Gemeindevertretung, dass die Ausschüsse in Bezau aus mehr als 5 Mitgliedern bestehen
– Ab dem 5.10.2015 waren im Prüfungsausschuss noch 5 Mitglieder, die auf Wahlvorschlag der Bezauer Liste gewählt wurden und nur noch 1 Mitglied (Anja Natter), das auf Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten gewählt wurde
– Laut (gesetzwidrigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 steht den Bezaubernden Demokraten das jeweils 5. Mandat in einem Ausschuss zu, somit hat dieses 5. Mandat seit dem 5.10.2015 Anja Natter inne
– Bei der GV-Sitzung am 2.5.2016 stellt Bgm. Gerhard Steurer den Antrag, dass der Prüfungsausschuss beim nächsten Ausscheiden eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses um eine Person, somit von 6 auf 5 Mitglieder, reduziert wird und dieses daher nicht nachbesetzt wird. Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste angenommen
– Bei der gleichen Sitzung wird Anja Natter auf Antrag der Bezaubernden Demokraten als Mitglied (5. Mandat) aus dem Prüfungsausschuss abberufen
– Bei der gleichen Sitzung beantragt die Fraktion Bezaubernde Demokraten die Bestellung von Gottfried Winkel als Mitglied des Prüfungsausschusses (5. Mandat)
– Dieser Antrag wird vom Bürgermeister in gesetzwidriger Weise als unzulässig bezeichnet (Prüfungsausschuss habe nur noch 5 Mitglieder – alle von der Bezauer Liste nominiert!) und nicht zur Abstimmung durch die Gemeindevertretung zugelassen
– Somit besteht der Prüfungsausschuss seit dem 2.5.2016 nur noch aus 5 Mitgliedern, die jedoch alle auf Grund eines Wahlvorschlage der Bezauer Liste gewählt wurden (auch das den Bezaubernden Demokraten zustehende 5. Mandat wird von der Bezauer Liste besetzt)
Mir ist natürlich seit vielen Monaten schon bekannt, dass dir dieser gesetzmäßige Sachverhalt nicht in den Kopf gehen will (oder darf) und sich daran sehr wahrscheinlich in nächster Zeit nichts ändern wird.
Trotzdem muss ich diese Fakten – auch für das Gemeindearchiv – hier nochmals festhalten. Wir werden uns jedenfalls an die Bestimmungen des Gemeindegesetzes und nicht an einen gesetzwidrigen Bescheid der Aufsichtsbehörde halten.
Mit besten Grüßen
GV Gottfried Winkel
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Von: Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau) [mailto:Gerhard.Steurer@bezau.cnv.at]
Gesendet: Samstag, 13. Mai 2017 12:34
An: Gottfried Winkel (gottfried.winkel@aon.at)
Cc: anja.natter@aon.at; gerhard.natter@hotmail.com; office@moosbrugger.biz; Batlogg Johannes; ‚Markus Fink‘ (kanzlei@drmarkusfink.at) (kanzlei@drmarkusfink.at); kaufmann.hubert@aon.at; helly@hellywood-music.com
Betreff: AW: Prüfungsausschuss
Guten Tag,
mit Verwunderung darf ich feststellen, dass Anja Natter bei persönlicher Übergabe der Einladung zur Sitzung des Prüfungsausschusses auf der Gemeinde im meinem Beisein, diese ohne Verwunderung oder entsprechend Äußerung – wohl im Wissen um die, durch Bescheid der Aufsichtsbehörde, wiederhergestellte Zugehörigkeit zum Prüfungsausschuss – entgegen genommen hat.
Ebenso mit Verwunderung muß festgestellt werden, dass G.Winkel einen Beschluss der Aufsichtsbehörde, bestätigt vom Landesvolkanwalt, ignoriert und als gesetzeswidrig darstellt.
- Auszug Bescheid der Aufsichtsbehörde BH Bregenz:
..Das Ausscheiden von Fr.Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss ist von ihr nicht gesetzeskonform mitbeantragt und danach beschlossen worden. Ihr durch den fehlerhaften Beschluss erworbenes Recht, nicht mehr dem Prüfungsausschuss anzugehören, hat nach Auffassung der Gemeindeaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall hinter die öffentlichen Interessen der Herstellung der Rechtswidrigkeit und die Wahrung der für die Verwaltung und das Führen der Geschäfte der Marktgemeinde wichtigen Regelungen der §§ 51 und 52 des GG zu treten. Im Übrigen ist die Möglichkeit einer korrekten Abberufung von Anja Natter durch die Aufhebung des verfahrensgegenständlichen Beschlusses nicht gehindert…
..SPRUCH
Gemäß § 86 iVm § 81 des Gesetzes über die Organisation der Gemeindeverwaltung (Gemeindegesetz – GG), LGBI Nr. 40/1985 idgF, wird der unter Tagesordnungspunkt 3. Von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau am 2.5.2016 mit 16 antragsablehnenden und zwei antragsbefürwortenden Stimmen gefasste Beschluss, dass Gegenstimmen ungültig sind und daher Anja Natter mit 2 Stimmen abberufen ist, aufgehoben.
- Auszug aus dem Schreiben des Landesvolksanwaltes an G.Winkel bzgl. Prüfungsausschuss
… Sowohl ich als auch meine Kollegin Mag.Brugger haben das Schreiben der BH Bregenz auf Stichhaltigkeit und Schlüssigkeit und kommen (für Sie leider) zum Ergebnis, dass das Schreiben der BH Bregenz schlüssig ist (auch wenn es mich im Ergebnis überrascht hat)
… , dass bei der Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses …die Wahl von Helmut Kumpusch rechtmäßig war …
..Auch bezüglich der Prüfung der Wahl von Anja Natter in den Prüfungsausschuss …und bezüglich des Beschlusses über ihre Abberufung vom 2.5.2016 gebe ich der Bezirkshauptmannschaft recht…
Abschließend stellt der Landesvolksanwalt fest:
Ich werde daher den Akt, dass kein Missstand festgestellt werden konnte, schließen
Für mich sind diese Fakten, von zumindest 4 Juristen eingehendst behandelt und beurteilt, als gesetzeskonform anzusehen und der Bescheid anzuerkennen und umzusetzen.
Somit ist Anja Natter per Bescheid wieder Mitglied des Prüfungsausschusses, dies wurde der Gemeindevertretung bei der lt. Sitzung zur Kenntnis gebracht.
Ich erwarte daher ihre Teilnahme an der anberaumten Sitzung am Mo. 15.5.2017, 19:00Uhr.
Auf Grund des mail-Verteilers darf ich zum wiederholten Male mitteilen, dass Roman Moosbrugger bereits mit Schreiben vom 28.9.2015 seinen Rücktritt aus der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schriftlich erklärt hat,
mfG
Gerhard Steurer
Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau
Platz 375
6870 Bezau
05514 / 2213
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From: Aon (gottfried.winkel)
Sent: Sunday, May 14, 2017 5:06 PM
To: ‚Steurer Gerhard (Gemeinde Bezau)‘ ; ‚Gottfried Winkel‘
Cc: anja.natter@aon.at ; gerhard.natter@hotmail.com ; office@moosbrugger.biz ; ‚Batlogg Johannes‘ ; kanzlei@drmarkusfink.at ; kaufmann.hubert@aon.at ; helly@hellywood-music.com
Subject: AW: Prüfungsausschuss
Hallo Gerhard (und alle ringsum),
dass du weiterhin – wie bereits bei der GV-Sitzung am 24.4. – mit keinem Wort auf die auch in meinem Mail vom 12.5. nochmals angeführten FAKTEN eingehst und wieder nur aus dem gesetzwidrigen Bescheid der Aufsichtsbehörde zitierst, zeigt einmal mehr deine Unkenntnis des Gemeindegesetzes. Aber wie sollst du das auch verstehen, wenn es angeblich nicht einmal ausgebildete Juristen verstehen (wollen oder dürfen)?
Wenn du wirklich gewollt hättest, dass dieser in seinem Spruch gesetzwidrige Bescheid vom 2.3.2017 von einer unabhängigen Berufungsbehörde (Landesverwaltungsgericht) geprüft worden wäre, hättest du und deine MitstreiterInnen meinen TO-Antrag bei der GV-Sitzung am 27.4. nicht ablehnen dürfen. Dann wäre der Sachverhalt von unabhängigen Juristen eines Gerichtes geprüft worden – deshalb gibt es ja bekanntlich ein Rechtsmittel (Beschwerde), weil natürlich auch Juristen Fehler passieren.
Du hast aber bis zur Sitzung des Prüfungsausschusses am Montag Abend eine weitere Möglichkeit mir schriftlich mitzuteilen, wo genau im Gemeindegesetz die von der Aufsichtsbehörde im Bescheid NICHT angeführte angebliche Bestimmung über die Wahl der Ausschussmitglieder (nicht durch Wahlvorschlag sondern durch die Gemeindevertretung!) steht.
Außerdem hast du eine 2. Chance, meine auf der letzten GV-Sitzung nicht beantwortete Anfrage vom 20.2.2017 zu beantworten (oder willst du das nicht tun?):
„Kann der Bürgermeister RECHTSVERBINDLICH sagen
a) welche Personen derzeit Mitglied im Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau sind
b) wer von diesen Mitgliedern von welcher Fraktion und wie – auf Grund eines Wahlvorschlages welcher Fraktion oder auf Grund einer Wahl durch die Gemeindevertretung – in den Prüfungsausschuss bestellt wurde,
c) wer das 5. Mandat im Prüfungsausschuss inne hat und wer ein evtl. 6. oder 7. Mandat besetzt.“
Abschließend muss ich dir leider zum x-ten Male mitteilen, dass ein Mandatsverzicht wie folgt im Gemeindegesetz geregelt ist:
§ 39*)
Mandatsverlust und Mandatsverzicht
(3) Ein Gemeindevertreter kann auf die Ausübung seines Mandates verzichten. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. Er wird mit der persönlichen Übergabe der Verzichtserklärung an den Bürgermeister wirksam.
Solange diese persönliche Übergabe nicht geschehen ist, ist Roman Moosbrugger gesetzmäßig das erste Ersatzmitglied auf der Liste der „Bezaubernden Demokraten“.
Mit besten Grüßen
GV Gottfried Winkel