Sie lernen es wohl NIE !

Am 8.7.2024 habe ich die nachstehende Aufsichtsbeschwerde eingebracht:

Marktgemeinde Bezau – Vereinsförderung – Befangenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Rechnungsabschluss 2023 der Marktgemeinde Bezau hat der Verein „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“ (ZVR-Zahl 141 7077 634) von der Marktgemeinde Bezau einen Förderungsbeitrag in Höhe von 15.000,- Euro bekommen.

Laut Vereinsregisterauszug vom 22.4.2023 wurde dieser Verein am 6.10.2022 gegründet. Der Vereinsvorstand bestand aus folgenden organschaftlichen Vertretern:

Obmann: Reiner Erich
Obmann-Stellvertreter: Graf Hubert
Schriftführer: Scheibler Mátyás
Kassier: Oberhauser Michael

Somit sind 3 der 4 Vorstandsmitglieder (GR Reiner Erich, Bgm. Graf Hubert, GR Oberhauser Michael) dieses Vereins Mitglieder des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Bezau.

Laut den Niederschriften der Sitzungen der Gemeindevertretung Bezau hat diese aber keinen Beschluss für eine Förderung dieses Vereines gefasst (15.000,- Euro).

Somit hat diesen Beschluss sehr wahrscheinlich der Gemeindevorstand gefasst.

Ist dieser jedoch in diesem Fall nicht befangen?

Für eine baldige Auskunft bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
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Hier die Antwort der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.9.2024, die sich übrigens der auch dafür zuständige Bezauer Prüfungsausschuss zu Herzen nehmen könnte:

Betreff: Gemeinde Bezau, Verein „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“; Enderledigung
Bezug: Ihre Aufsichtsbeschwerde vom 08.07.2024

Sehr geehrter Herr Winkel,

bezüglich ihrer Aufsichtsbeschwerde hinsichtlich der Befangenheit des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Bezau bei einem Beschluss betreffend einen Förderungsbetrag des Vereins „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“ (ZVR-Zahl 141 7077 634) in Höhe von 15.000 € teilen wir ihnen unter Bezug auf § 82 Abs 3 Vorarlberger Gemeindegesetz (GG) folgendes mit:

Wir teilen den Inhalt ihrer Beschwerde, wonach der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Bezau beim Beschluss betreffend einen Förderungsbeitrag des Vereins „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“ (ZVR-Zahl 141 7077 634) in Höhe von 15.000 € befangen war. Die Marktgemeinde Bezau wurde ersucht, die Beschlüsse ersatzlos zu beheben oder durch einen Beschluss durch die Gemeindevertretung (§ 28 Abs 6 GG) eine nachträgliche Sanierung herbeizuführen.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das gegenständliche Schreiben ausschließlich informativen Charakter hat und daher keinen Bescheid darstellt. Ein Rechtsmittel gegen das Schreiben ist somit jedenfalls nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bezirkshauptmann
Dr. Gernot Längle

Nachrichtlich an:
Gemeinde Bezau