Gesetzwidriger Bezauer Prüfungsausschuss
Mail vom 15.6.2023 an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Aufsichtsbehörde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits in der letzten GV-Periode 2015-2020 hat Hubert Graf als Gemeindevertreter an einem gesetzwidrigen Prüfungsausschuss „mitgearbeitet“ – leider sogar mit Unterstützung der Aufsichtsbehörde:
Nun ist Hubert Graf als Bürgermeister wieder mitverantwortlich an einem gesetzwidrigen Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau:
Theresia König ist seit rund einem halben Jahr Gemeindebedienstete und trotzdem nach wie vor entgegen den Bestimmungen des Gemeindegesetzes Mitglied des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Bezau.
Dabei wurde erst vor kurzem als Unterstützung für den Bürgermeister und den Gemeindesekretär ein Projektkoordinator – sogar mit gesundem Hausverstand – angestellt:
Was sagt die Aufsichtsbehörde zu diesem Prüfungsausschuss?
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel, Bezau
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Antwort der Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Herrn Gottfried Winkel
Bregenz, am 14.07.2023
Betreff: Gesetzwidriger Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau – Aufsichtsbeschwerde; Enderledigung der Aufsichtsbeschwerde
Bezug: Ihre Aufsichtsbeschwerde vom 15.06.2023
Sehr geehrter Herr Winkel,
wir nehmen Bezug auf Ihre Aufsichtsbeschwerde gemäß § 82 Vorarlberger Gemeindegesetz (GG), idF LGBl Nr 34/2018, betreffend eines gesetzwidrigen Prüfungssauschusses der Marktgemeinde Bezau.
Es wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der Bürgermeister an einem gesetzwidrigen Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau mitverantwortlich sei. Theresia König sei seit rund einem halben Jahr Gemeindebedienstete und trotzdem nach wie vor entgegen den Bestimmungen des Gemeindegesetz Mitglied des Prüfungssauschusses der Marktgemeinde Bezau.
Mit Schreiben vom 13.07.2023 nahm der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau hierzu Stellung wie folgt Stellung:
Vollständigkeitshalber weise die Marktgemeinde Bezau darauf hin, dass nicht nur Theresia König als ehemaliges Mitglied des Prüfungsausschusses in den Gemeindedienst der Marktgemeinde Bezau aufgenommen worden sei, sondern auch ein weiterer Mitarbeiter, Lukas Greber.
Beide seien in der 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau am 02.11.2020 als Mitglieder des Prüfungsausschusses bestellt worden. Theresia König sei mit Wirkung vom 04.10.2022 und Lukas Greber sei mit Wirkung vom 01.02.2023 in den Dienst der Marktgemeinde Bezau aufgenommen worden.
Die beiden seien jeweils seit ihrem Eintritt in den Gemeindedienst nicht mehr Mitglieder des Prüfungsausschusses. Sie hätten seither diese Funktion nicht mehr ausgeübt und daher auch an den Sitzungen des Prüfungsausschusses nicht mehr teilgenommen.
In der 26. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.07.2023 sei die Nachbesetzung des Prüfungsausschusses vorgenommen worden.
Rechtliche Würdigung:
Gemäß § 82 GG kann jede Person, die behauptet, dass Gemeindeorgane Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, bei der Aufsichtsbehörde eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde einbringen. Die Aufsichtsbehörde hat diese Beschwerde zu behandeln, sofern es sich nicht um eine anonyme Beschwerde handelt oder mit der Beschwerde die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde offenbar mutwillig in Anspruch genommen wird.
Nach § 81 Abs 2 GG betrifft dies nur jene Angelegenheiten, die von der Gemeinde als selbstständiger Wirtschaftskörper besorgt werden und jene, die dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde aus dem Bereich der Landesvollziehung zugehören.
Die Aufsichtsbeschwerde vom 06.03.2023 ist weder anonym noch wird die Aufsichtsbehörde offenbar mutwillig in Anspruch genommen. Ebenfalls liegt diese Angelegenheit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden aus dem Bereich der Landesvollziehung, weshalb die sie grundsätzlich zulässig ist.
Nach § 52 Abs 1 Gemeindegesetz (GG), LGBl Nr 40/1985, idF LGBl Nr 15/2019, hat die Gemeindevertretung zur Überwachung der gesamten Gebarung einschließlich […] einen Ausschuss gemäß § 51 Abs 1 lit b GG zu wählen (Prüfungsausschuss). Der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Mitglieder der Ausschüsse gemäß § 51 Abs 1 lit c GG sowie jene Mitglieder der Gemeindevertretung, die Gemeindebedienstete sind, dürfen dem Prüfausschuss nicht angehören.
Theresia König und Lukas Greber hätten somit als Gemeindebedienstete nicht gleichzeitig Mitglieder des Prüfungsausschusses sein dürfen. Auch wenn sie ihre Funktion faktisch nicht ausgeübt haben, gehörten sie zumindest organisatorisch noch dem Prüfungsausschuss an, als sie als Gemeindebedienstete angestellt worden sind.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.07.2023 wurde diese gesetzwidrige Konstellation saniert.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das gegenständliche Schreiben ausschließlich informativen Charakter hat und daher keinen Bescheid darstellt. Ein Rechtsmittel gegen das Schreiben ist somit jedenfalls nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Mag. Rainer Honsig-Erlenburg
Nachrichtlich an: Gemeinde Bezau