Fragen über Fragen
Bei der 18. GV-Sitzung am 3.6.2002 hat die Gemeindevertretung in nö. Sitzung den Verkauf eines Teiles des ehemaligen Bahnhofgeländes für die Errichtung eines Sutterlüty-Marktes beschlossen.
Mit Bescheid vom 14.7.2003 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Baubewilligung für die Errichtung und den Betrieb der Gesamtanlage mit Handelsflächen, Büros und Praxisräumen inklusive Tiefgarage bewilligt.
Aus den nachstehenden Auszügen aus dem „Vorarlberg Atlas“ ist die Situierung der beiden Gebäude ersichtlich. Dabei fällt auf, dass für beide Gebäude Bauabstandsnachsichten erforderlich waren und sowohl die Parkplätze zwischen den beiden Gebäuden als auch die Parkplätze entlang der Gemeindestraße (vor dem sogenannten Kopfgebäude, heute Sparkasse) auf Gemeindegrund (GST-NR 3089/7) liegen.
Fragen über Fragen:
– Welche Behörde hat die erforderlichen Bauabstandsnachsichten erteilt (Gemeindevertretungsbeschlüsse?)?
– Welche Behörde hat nachträglich auf der Südseite des Baugrundstückes Grundteilungen bewilligt und damit den Verkauf eines Teiles des Baugrundstückes an die Nachbarn ermöglicht?
– Wie kommt es, dass auch sämtliche Parkplätze an der Gemeindestraße (GST-NR 3089/7 – vor der Sparkasse) der Gemeinde gehören und offensichtlich aber nicht öffentlich sind?
– Wer hat die übergroße Hinweistafel (statt der üblichen Ortsbeschilderung) für den Lebensmittelmarkt auf Gemeindegrund (3089/7) bewilligt?
– Welcher Bürgermeister (Bürgermeisterin) ist dafür verantwortlich??
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