Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes Vorarlberg – Marktgemeinde Bezau

Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes Vorarlberg – Marktgemeinde Bezau

Haupt-Kritikpunkte des Landes-Rechnungshofes

Kurz-Auszug
aus dem 55-seitigen Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes Vorarlberg über die Marktgemeinde Bezau (Haupt-Kritikpunkte)

Die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte zum Projekt „Betreutes Wohnen“ warf zahlreiche Fragen auf und stand in öffentlicher Kritik. Bezeichnend war, dass der Bürgermeister in unterschiedlichen Funktionen als Vertreter der Gemeinde und des Gemeindeverbands Sozialzentrum sowie als Verwandter und Miteigentümer verhandelte, ohne eine Vertretung zu veranlassen.

Überdies ist zu beanstanden, dass der Bürgermeister die Anweisung zur Zahlung des Investitionsbeitrags noch vor Unterzeichnung der Verträge für die zugrundeliegenden Grundstücksgeschäfte erteilte.

Der Prüfungsausschuss nahm die ihm zugeordneten Rechte bislang nicht in vollem Umfang wahr. Gerade in der Immobilien KG besteht aufgrund der stark angestiegenen Schulden ein diesbezüglicher Bedarf.

Befangenheitsaspekte in Verhandlungen und Abstimmungen sind verstärkt wahrzunehmen sowie rechtzeitig eine Vertretung zu veranlassen.

Die Qualität der Protokollführung ist zu verbessern.

Für die allgemeine Verwaltung der Gemeinde waren zu diesem Zeitpunkt ein Gemeindesekretär und ein Gemeindekassier beschäftigt. Im Bürgerservice arbeiten eine Verwaltungsassistentin in Vollzeit und eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Ebenso zur allgemeinen Verwaltung zählen ein geringfügig beschäftigter Archivar und der Leiter des Umweltbüros. Dieser ist für verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen Abfall und Umweltschutz zuständig. Er arbeitet weitgehend im Rahmen eines Home-Office. Früher war er als Gemeindesekretär und Standesbeamter tätig. Aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs wurde seine Verwendung im Jahr 1998 auf „Leiter des Tourismusbüros Bezau“ geändert. Im Zuge der Übertragung der Agenden an die witus und zur Kalmierung der Situation wurde im Jahr 2009 mit dem Umweltbüro eine neue Stelle für ihn geschaffen. Der Bereich hat keine weiteren Mitarbeiter. Der Gemeindebedienstete ist ebenfalls Mitglied der Gemeindevertretung und Vorsitzender der Oppositionspartei. Im Prüfungszeitraum gab es mehrere Aufsichtsbeschwerden und Anfragen an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die vom Leiter des Umweltbüros oder von der Gemeinde initiiert wurden.
Die Schaffung des Umweltbüros ist als personenbezogene Lösung einzuordnen. Die Zusammenarbeit ist seit Jahren konfliktträchtig. Auch die Doppelfunktion als Mitarbeiter und Gemeindevertreter führte teilweise zu Spannungen.

Stellungnahme (Anm.: des Bürgermeisters): Aus unseren Erfahrungen in der Doppelfunktion als Mitarbeiter und Gemeindevertreter sollte hier eine gesetzliche Regelung angestrebt werden, damit derartige Konflikte vermieden werden könnten.

Zudem befindet sich im Gemeindeamt eine sogenannte „Starterwohnung“ im Ausmaß von 86 m2, die für Wohnbedarf bis maximal fünf Jahre vergeben wird. Der Mieter erhält im Gegenzug zur Verrichtung von Hausmeisterdiensten und Vertretung des Reinigungspersonals eine vergünstigte Miete. Sie wurde jährlich indexiert und lag imJahr 2013 bei monatlich € 510. Von 1. Oktober 2007 bis 31. Mai 2012 nutzte ein naher Verwandter des Bürgermeisters die Starterwohnung. Der Mietvertrag wurde seitens der Gemeinde vom Bürgermeister unterzeichnet. Ein Beschluss zur Vergabe der Wohnung konnte nicht vorgelegt werden.

Der Landes-Rechnungshof kritisiert die Vergabe der Starterwohnung an einen nahen Verwandten des Bürgermeisters ohne den erforderlichen Beschluss des Gemeindevorstands. Die Tatsache, dass der Bürgermeister auch noch selbst den Vertrag für die Gemeinde unterschrieben hat, ist zusätzlich zu beanstanden.

Die ordnungsgemäße Beschlussfassung bei der Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen ist in jedem Fall einzuhalten. Bei Befangenheit ist eine Vertretung zu veranlassen.

Für alle drei Barvorlagen fehlte ein Beschluss des Gemeindevorstands, wie im Gemeindegesetz vorgesehen. Dies wurde bereits bei der Prüfung durch die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) im Amt der Landesregierung im Jahr 2009 gefordert.

Für den Landes-Rechnungshof ist nicht nachvollziehbar, dass Beschlüsse trotz Kritik der Aufsichtsbehörde wiederholt fehlten.

Schuldenabbau: Ab 2017 sollte eine weitere Einsparung durch die Pensionierung des Umweltbüroleiters möglich sein.

Der Landes-Rechnungshof beanstandet zudem, dass der Prüfungsausschuss von seinem Kontrollrecht angesichts der hohen Verbindlichkeiten in der Immobilien KG bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat.

Der Anteil des Bürgermeisters betrug ein Sechstel. Der Gemeindeverband kaufte dieses Objekt um € 180.000, die Verhandlungen zum An- bzw. Verkauf wurden über den Bürgermeister geführt.

Nach diesen Beschlüssen der Gemeindevertretung, jedoch noch vor Unterzeichnung des Vertrags, forderten die drei Eigentümer des Objekts B am 28. März 2012 ein 1:5-Tauschverhältnis. Sie waren mit dem ursprünglichen Vorschlag nicht mehr einverstanden.

Somit erhielten die drei Verwandten insgesamt eine Tauschfläche von 6.000 m2 von der Marktgemeinde Bezau. Der Vergleichswert pro Quadratmeter für die hinzugebenden Objekte C reduzierte sich daher von ursprünglich € 25 auf nunmehr € 15.

Der Bürgermeister legte dem Landes-Rechnungshof im Laufe der Prüfung zwei verschiedene Gutachten dieses Sachverständigen vor. Beide sind am selben Tag datiert. Eines davon ist unterschrieben und weist einen Verkehrswert von € 169.800 auf, das andere ist nicht unterzeichnet und enthält einen Verkehrswert von € 135.800. Nach Angabe des Bürgermeisters wurde das unterschriebene Gutachten für das Rechtsgeschäft herangezogen.

Zu diesem Zeitpunkt lag der Kostenrahmen bei € 2,00 Mio. netto. Das Projekt ist laut Auskunft des Bürgermeisters eingabereif. Der Kostenrahmen wurde vom Planer in einer Grobkostenschätzung vom Dezember 2013 aber nunmehr mit € 3,00 Mio. netto beziffert.

Die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte warf jedoch zahlreiche Fragen auf und stand in öffentlicher Kritik. Dies führte dazu, dass im Auftrag der Staatsanwaltschaft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen den Bürgermeister geführt wird.

Einerseits trat er für die Gemeinde auf und andererseits war er mit den drei Eigentümern des Tauschgrundstücks verwandt. Zusätzlich verhandelte er für den Gemeindeverband Sozialzentrum und stand auch hier mit den Eigentümern des Objekts A in einem Angehörigenverhältnis und war selbst Miteigentümer.

Im Fall der dringlichen Beschlussfassung über das geänderte Tauschverhältnis leidet die Beweisbarkeit durch die Unterschiede zwischen Protokoll und Auskunft des Protokollführers.

… wäre durch den Weiterverkauf von Objekt B an den Gemeindeverband ein zusätzlicher Erlös von € 60.000 für Bezau realisierbar gewesen.

Fest steht jedenfalls, dass sich weder für Mellau noch für Reuthe weitere Ausgaben aus dem geänderten Tauschverhältnis ergaben und dass Bezau mehr Grundfläche als ursprünglich geplant zur Verfügung stellen musste.

Die Tatsache, dass für den Preis des Objekts A zwei Gutachten desselben Gutachters mit gleichem Datum vorliegen, erachtet der Landes-Rechnungshof ebenfalls als fragwürdig.

Zusätzlich zur großen Eile hebt der Landes-Rechnungshof hervor, dass sich die Verhandlungsposition der Gemeinde durch mehrere Faktoren verschlechterte.

Andererseits wurden die Tauschverhältnisse mit den drei Eigentümern des Objekts B vom Bürgermeister nur mündlich und damit wenig verbindlich vorverhandelt.

Dazu kam, dass die Weiterverrechnung beider Grundankäufe durch den Gemeindeverband Sozialzentrum bereits am 27. März 2012 erfolgte und deren Zahlung durch den Bürgermeister am 28. März 2012 in die Wege geleitet wurde, obwohl erst am 29. März 2012 das Kauf-Tauschgeschäft zu den geänderten Bedingungen beschlossen wurde.

Der Landes-Rechnungshof bemängelt die Anweisung zur Zahlung und Verrechnung zu einem Zeitpunkt, an dem die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte noch nicht unterzeichnet waren.

Die prognostizierten Errichtungskosten für das „Betreute Wohnen“ sind zwischen Mai 2012 und Dezember 2013 um 50 Prozent angestiegen. Dies ist beträchtlich und bedarf einer genauen Analyse der Ursachen sowie eines laufenden Monitorings zur Vermeidung von Kostenüberschreitungen. Beschlossene Finanzierungsrahmen sind einzuhalten.

Im Vergleich zu den Aufwendungen des vormaligen Tourismusbüros sind die Kosten für Bezau deutlich gestiegen.

Auszug aus dem Prüfbericht

Leicht gekürzter Auszug (ohne Grafiken)
aus dem Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes Vorarlberg über die Marktgemeinde Bezau

(Hervorhebungen in roter Schriftfarbe durch Gottfried Winkel)

Zusammenfassung

Bezau setzt nachhaltige Schwerpunkte und nutzt Kooperationen

Im Vordergrund der aktiven Gemeinde stehen Themen wie Familie und Gesundheit. Weitere Schwerpunkte sind die Steigerung der Attraktivität für die Ansiedlung von Unternehmen, das Halten der Kaufkraft im Ort sowie der Ausbau und die Unterstützung des touristischen Angebots. Die Gemeinde erfüllt überdies wichtige zentralörtliche Aufgaben für Bildung und Soziales. In den letzten Jahren wurden große Investitionen zum Ausbau der Infrastruktur getätigt. Darüber hinaus kooperiert Bezau mit zahlreichen Bregenzerwälder Gemeinden und profitiert von gemeinsamen Projekten. Die Gemeindemitarbeiter zeigen hohen Einsatz. Fallweise mussten längere krankheitsbedingte Abwesenheiten überbrückt werden. Zu Evaluierungszwecken ist die im Zuge der Prüfung erstellte Förderungsübersicht fortzuführen.

Weitgehend ausgeglichener Haushalt trotz Großprojekten

Der Gemeindehaushalt war im Prüfungszeitraum durch die Sanierung der Hauptschule sowie Hochwasserschutzmaßnahmen und Zahlungen im Zusammenhang mit den Wirtschaftsschulen stark beeinflusst. Die Gesamtausgaben sanken um 23 Prozent von € 7,55 Mio. auf € 5,80 Mio. Der Rückgang war vor allem auf die Fertigstellung von Großprojekten zurückzuführen. In ähnlichem Ausmaß entwickelten sich die Einnahmen. Dies war insbesondere auf das Auslaufen von Förderungen und Kostenersätzen im Zusammenhang mit Investitionen zurückzuführen. Für den laufenden Betrieb mussten keine Darlehen aufgenommen werden. Umfangreiche Belastungen ergaben sich durch die hohe Dynamik der Transferzahlungen, die deutlich stärker anstiegen als die Ertragsanteile. Insgesamt erwirtschaftete die Gemeinde erstmals im Jahr 2012 geringe Reserven für Investitionen. Da die meisten Vorhaben in der Immobilien KG abgewickelt werden, sind die tatsächlichen Reserven allerdings deutlich kleiner. Auch die Mittelfristplanung zeigt auf, dass der finanzielle Spielraum insgesamt abnimmt. Vermögenserhöhende Darstellungen und doppelte Aktivierung von Vermögen im Haushalt der Gemeinde und in der Immobilien KG sind zu vermeiden.

Schulden und Haftungen nahmen im letzten Jahr beträchtlich zu

Der Schuldenstand von Gemeinde und Immobilien KG konnte im Prüfungszeitraum zunächst reduziert werden. Er stieg jedoch im Jahr 2013 mit dem Bau des Sicherheitszentrums wieder beträchtlich auf insgesamt € 8,13 Mio. an. Die Schulden der Immobilien KG sind höher als jene der Gemeinde. Die Gesamtverschuldung erreicht ein Niveau von 140 Prozent des Haushaltsvolumens. In den kommenden Jahren sind daher wieder konkrete Maßnahmen zum Schuldenabbau zu setzen. Mit den Darlehen wurden jedoch ausschließlich Investitionen finanziert. Im Zuge des Neubaus der Seilbahn gewährte Bezau umfangreiche Unterstützungen, unter anderem einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 1,00 MioDieser ist im Rechnungsabschluss fälschlicherweise als Vermögen ausgewiesen. Ebenfalls sind Verbindlichkeiten aus zwei Haftungen zu klären. Insgesamt hat sich das Haftungsrisiko der Gemeinde im Jahr 2013 beinahe verdreifacht.

Befangenheitsaspekten mehr Bedeutung beimessen

Die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte zum Projekt „Betreutes Wohnen“ warf zahlreiche Fragen auf und stand in öffentlicher Kritik. Bezeichnend war, dass der Bürgermeister in unterschiedlichen Funktionen als Vertreter der Gemeinde und des Gemeindeverbands Sozialzentrum sowie als Verwandter und Miteigentümer verhandelte, ohne eine Vertretung zu veranlassen. Bei der Wahrnehmung von Befangenheitsaspekten in Abstimmungen wurden Formalfehler begangen. Der große Zeitdruck bei der Finalisierung der Rechtsgeschäfte und die schlussendlich wenig verbindlichen Vorgespräche führten zu einer Verschlechterung der Verhandlungsposition der Gemeinde. Letztlich stellte diese deutlich mehr landwirtschaftliche Flächen zur Verwirklichung des Projekts zur Verfügung als ursprünglich geplant. Überdies ist zu beanstanden, dass der Bürgermeister die Anweisung zur Zahlung des Investitionsbeitrags noch vor Unterzeichnung der Verträge für die zugrundeliegenden Grundstücksgeschäfte erteilte. Die Verbuchung der Grundstücksgeschäfte wurde zweimal geändert. Nunmehr sind die Ausgaben auf dem richtigen Ansatz verbucht. Zukünftig ist zwischen laufendem Beitrag und Investitionsbeitrag zu unterscheiden.

Optimierungspotenziale in Rechnungswesen und Kontrolle ausschöpfen

Im Rechnungsabschluss fehlen zwei Bankkonten der Gemeinde. Eines davon weist Einzelzeichnungsberechtigungen auf und durchbricht damit das Vier-Augen-Prinzip. Zudem müssen unvollständige Nachweise im Rechnungsabschluss ergänzt werden. Auf die lückenlose Einholung von Kollegialbeschlüssen sowie die Einhaltung der Vorschriften zur Urkundenfertigung ist zu achten. Der Prüfungsausschuss nahm die ihm zugeordneten Rechte bislang nicht in vollem Umfang wahr. Gerade in der Immobilien KG besteht aufgrund der stark angestiegenen Schulden ein diesbezüglicher Bedarf. Auch die Beschlussrechte in dieser Gesellschaft sind klarer zu regeln.

Empfehlungen

Leistungen

1. Die Übersicht der kommunalen Förderungen ist jährlich fortzuführen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu evaluieren (Punkt 1.1, Leistungen durch die Gemeinde, Seite 11).

2. Freibadbesucher sind zukünftig durchgängig und systematisch zu erfassen (Punkt 1.1, Leistungen durch die Gemeinde, Seite 11).

3. Verträge sind grundsätzlich schriftlich abzuschließen (Punkt 1.1, Leistungen durch die Gemeinde, Seite 11).

Organisation

4. Das Leistungsverzeichnis des Bauhofs ist zu überarbeiten (Punkt 2.2, Bauhof, Seite 20).

5. Die Verumlagung der Personalausgaben im Bauhof ist durchgehend elektronisch durchzuführen (Punkt 2.2, Bauhof, Seite 20).

Finanzcheck

6. Auf eine ausgeglichene Finanzgebarung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Reserven ist zu achten (Punkt 3.1, Haushalt, Seite 23).

7. Der Gesellschafterzuschuss an die Seilbahn Bezau ist zukünftig im Rechnungsabschluss richtig darzustellen (Punkt 3.1, Haushalt, Seite 23).

8. Bei der Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen ist auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu achten (Punkt 3.1, Haushalt, Seite 23).

9. Notwendige Beschlüsse des Gemeindevorstands für Barvorlagen sind einzuholen (Punkt 3.2, Verschuldung, Seite 29).

10. Die Vollständigkeit des Haftungsnachweises ist sicherzustellen (Punkt 3.2, Verschuldung, Seite 29).

11. Der Fokus ist in den kommenden Jahren wieder auf Schuldenabbau zu legen (Punkt 3.2, Verschuldung, Seite 29).

12. Eine Mittelfristplanung auf Basis von Haushaltsstellen sowie einer Investitionsplanung ist zu erstellen (Punkt 3.3, Mittelfristplanung, Seite 33).

13. Die Mittelfristplanung ist rollierend anzupassen (Punkt 3.3, Mittelfristplanung, Seite 33).

Beteiligungen

14. Beschlussrechte in der Immobilien KG sind klar zu regeln (Punkt 4.1, Immobilien KG, Seite 35).

15. Der Prüfungsausschuss soll von seinem Kontrollrecht in der Immobilien KG Gebrauch machen (Punkt 4.1, Immobilien KG, Seite 35).

16. Das Gemeindevermögen und das Vermögen der Immobilien KG sind klar zu trennen (Punkt 4.1, Immobilien KG, Seite 35).

17. Keine Anschaffungen tätigen, die dem Unternehmenszweck der Immobilien KG widersprechen (Punkt 4.1, Immobilien KG, Seite 35).

18. Befangenheitsaspekte in Verhandlungen und Abstimmungen sind verstärkt wahrzunehmen sowie rechtzeitig eine Vertretung zu veranlassen (Punkt 4.2, Gemeindeverband Sozialzentrum, Seite 39).

19. Die Qualität der Protokollführung ist zu verbessern (Punkt 4.2, Gemeindeverband Sozialzentrum, Seite 39).

20. Bei Vorverhandlungen ist für mehr Verbindlichkeit zu sorgen (Punkt 4.2, Gemeindeverband Sozialzentrum, Seite 39).

21. Investitionsbeiträge sind zukünftig der richtigen Post zuzuordnen (Punkt 4.2, Gemeindeverband Sozialzentrum, Seite 39).

22. Handschriftliche Vermögensaufzeichnungen sind zu korrigieren und eine elektronische Anlagenbuchhaltung anzustreben (Punkt 4.2, Gemeindeverband Sozialzentrum, Seite 39).

23. Neu erworbene Genossenschaftsanteile sind im Rechnungsabschluss der Gemeinde auszuweisen (Punkt 4.3, Weitere Beteiligungen, Seite 48).

Steuerung und Kontrolle

24. Bei allen Bankkonten ist auf eine kollektive Zeichnungsberechtigung ohne Bürgermeister umzustellen (Punkt 5, Steuerung und Kontrolle, Seite 51).

25. Sämtliche Bankkonten der Gemeinde sind in den Rechnungsabschluss aufzunehmen (Punkt 5, Steuerung und Kontrolle, Seite 51).

26. Der Prüfungsausschuss soll seine gesetzlich festgelegten Kontrollaufgaben verstärkt wahrnehmen (Punkt 5, Steuerung und Kontrolle, Seite 51).

27. Förderungen oder Ersätze von Ausgaben sind richtigerweise als Einnahmen zu verbuchen (Punkt 5, Steuerung und Kontrolle, Seite 51).

28. Die Nachweise im Voranschlag und Rechnungsabschluss sind vollständig darzustellen und die Kennziffern im Rechnungsquerschnitt richtig zuzuordnen (Punkt 5, Steuerung und Kontrolle, Seite 51). 
Landes-Rechnungshof Vorarlberg Prüfbericht ∙ Juli 2014 ∙ Marktgemeinde Bezau

Kenndaten

(Grafik – hier im Auszug nicht dargestellt – siehe Originalbericht)

1 Leistungen

1.1 Leistungen durch die Gemeinde

Die Marktgemeinde Bezau erfüllt mehrere zentralörtliche Aufgaben für Bildung, Soziales und Tourismus. Im Vordergrund stehen Themen wie Familie und Gesundheit. Bezau gewährt zahlreiche Förderungen für Vereine, Private und Landwirtschaft. Beim Freibad fehlt eine durchgängige und systematische Erfassung der Besucher.

Situation

Die Marktgemeinde Bezau liegt auf 650 m Seehöhe und weist eine Fläche von 34,3 km2 auf. Ende des Jahres 2012 verzeichnete sie insgesamt 2.095 Einwohner, davon 1.968 mit Hauptwohnsitz.

Bezau verfügt über Gemeindestraßen und Wege im Umfang von 18 km sowie über 5,7 km Gehsteige. Die Wanderwege erstrecken sich über 90 km, zusätzlich werden 20 km Winterwanderwege präpariert.

Die Gemeinde ist Verwaltungs- und Gerichtssprengel, Schulzentrum sowie Standort eines gemeindeübergreifenden Sozialzentrums und mehrerer sozialer Einrichtungen.

Überdies sind rund 120 Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe in Bezau angesiedelt. In der Tourismusgemeinde befinden sich verschiedene Beherbergungsbetriebe, eine Seilbahn, eine Museumsbahn, ein Heimatmuseum sowie ein Freibad. Die Nächtigungen stiegen im Prüfungszeitraum um 13 Prozent. Im Landesdurchschnitt betrug die Steigerung zwei Prozent.

Familie, Kinder und Jugend

Bezau betreibt eine gemeindeübergreifende Kleinkindbetreuung für Kinder von eineinhalb bis vier Jahren. Sie ist im Gebäude des Sozialzentrums untergebracht. Die Gebühren betragen zwischen € 2,24 und € 2,27 pro Stunde. Die Gemeinde, in der das Kind wohnhaft ist, übernimmt zusätzlich einen Beitrag von € 0,53 pro Stunde. Aktuell werden 35 Kinder in der einzigen überörtlichen Kleinkindbetreuung im Bregenzerwald von Montag bis Donnerstag ganztags sowie am Freitagvormittag betreut.

Der Kindergarten ist an fünf Vormittagen und drei Nachmittagen geöffnet. Derzeit gibt es vier Gruppen mit insgesamt 50 Kindern. Die Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss des Gemeindeamts. Die Gebühren betragen zwischen € 0,30 und € 0,37 pro Stunde. Für Fünfjährige ist der Besuch grundsätzlich kostenfrei. Aus Platzgründen besuchen die Dreijährigen den Kindergarten am Nachmittag. Für diese Lösung wurde die Zustimmung der Eltern eingeholt. Falls aus organisatorischen Gründen der Kindergartenbesuch nur am Vormittag möglich ist, wird alternativ ein Platz in der Kleinkindbetreuung bereitgestellt.

Die Volksschule Bezau befindet sich im Ortszentrum. Im Schuljahr 2013/2014 werden sechs Klassen für insgesamt 89 Schüler geführt. Vier Klassen davon sind Integrationsklassen. Sprengelgemeinden für die Hauptschule sind neben Bezau noch Bizau, Mellau, Reuthe und Andelsbuch-Bersbuch. Eine Mittags- und Nachmittagsbetreuung wird für Volksschüler angeboten, für Hauptschüler eine Mittagsbetreuung. Die Gemeinde stellt für die Jugendarbeit einen Raum kostenfrei zur Verfügung.

Bezau ist im Bregenzerwald überdies Schulzentrum für den kaufmännischen Bereich mit den Wirtschaftsschulen Handelsakademie, Handelsschule, Höhere Lehranstalt für Tourismus sowie Hotelfachschule und einem Kurzlehrgang Wirtschaft. Der Polytechnische Lehrgang Bezau wird von Schülern des Mittel- und Hinterwaldes besucht.

Sport und Freizeit

Die Gemeinde verfügt über zwei Kinderspielplätze. In den Jahren 2009 bis 2010 wurde ein Spiel- und Freiraumkonzept entwickelt. Für die Gesamtkosten von € 67.300 gewährte das Land Mittel in Höhe von € 44.000, wobei das Konzept mit 70 Prozent und die Spielplätze mit 65 Prozent gefördert wurden.

Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Hauptschule errichtete Bezau einen Sportplatz. Dieser wird neben der Hauptschule und dem Polytechnischen Lehrgang auch von der Volksschule genutzt und ist außerhalb des Schulbetriebs öffentlich zugänglich. Bis Ende des Prüfungszeitraums sind dafür Kosten in Höhe von € 296.500 angefallen.

Nachdem der Fußballplatz durch das Hochwasser im August 2005 unbrauchbar wurde, errichtete die Gemeinde einen Kunstrasenplatz. Dieser kann bei fast allen Wetterbedingungen bespielt werden. Seine Errichtung kostete € 0,59 Mio., davon wurden 27 Prozent aus öffentlichen Mitteln gefördert. Neben dem örtlichen Fußballverein wird der Platz auf Anfrage gegen Gebühr auch von anderen Vereinen genutzt. Dafür wurden im Prüfungszeitraum insgesamt € 18.200 an Einnahmen erzielt.

Bezau betreibt auch ein Freibad mit Beachvolleyballplatz. Je nach Wetterlage ist die Anlage von Mitte bzw. Ende Mai bis Anfang September geöffnet. Die Gemeinde leistete im Prüfungszeitraum dafür Beiträge in Höhe von € 268.600. Darin enthalten sind Investitionen für den Vorplatz in Höhe von € 83.600 und die Anschaffung eines Allzweckfahrzeugs mit € 25.000.

Das Freibad zählte im Prüfungszeitraum jährlich zwischen 9.600 und 13.800 Besucher. Der Anteil an den Besuchern mit der gemeindeübergreifenden Bregenzerwaldcard und der Bregenzerwald Gästecard stieg bis zum Ende des Prüfungszeitraums auf fast 90 Prozent. Im Jahr 2009 wurden die Einzeleintritte und Saisonkarten nicht in der Buchhaltung dokumentiert. Es gibt keine elektronische Erfassung der Einzeleintritte und Saisonkarten.

Der Kiosk im Freibad ist verpachtet. Der Pächter ist auch für den Verkauf der Einzeleintritte zuständig. Die Gemeinde schloss mit ihm einen mündlichen Pachtvertrag. Im Bedarfsfall kann der Pachtzins laut Auskunft des Bürgermeisters, beispielsweise bei Schlechtwetter, reduziert werden.

Förderungen

Aktuell sind 32 Vereine im Ort aktiv. Der Landes-Rechnungshof erstellte mit der Gemeinde im Zuge der Prüfung eine Übersicht der gewährten Förderungen. Bezau zahlte im Jahr 2012 Förderungen in Höhe von € 101.300 aus. Dies entspricht einem Betrag von € 48,36 pro Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitzen. In den Förderungen sind Beiträge, Betriebskosten und Investitionen für Vereine und Verbände einschließlich Musikschulbeiträge für Kinder, Unterstützungen für Privatpersonen und für landwirtschaftliche Betriebe enthalten. Private erhalten beispielsweise eine Zusatzförderung für Solaranlagen in Höhe eines Drittels des Landesbeitrags. Weitere Förderungen werden für Fahrradanhänger und für Trachten gewährt.

Für die Trachtenförderung gibt es eine Richtlinie, für die Förderung der Solaranlagen und für den Musikschulbeitrag einen spezifischen Antrag. Weitere Standards liegen nicht vor. Die Vergabe erfolgt nach schriftlichem Ansuchen per Beschluss des Gemeindevorstands.

Für die Ortsfeuerwehr Bezau tätigte die Gemeinde Aufwendungen und Investitionen in Höhe von insgesamt € 0,53 Mio. Darin enthalten waren die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeugs mit € 354.500 und eines Kommandofahrzeugs mit € 46.600.

Projekte

Die Marktgemeinde Bezau ist an mehreren Projekten beteiligt. Beispielsweise stellt sie Leihfahrräder an drei Standorten in Bezau zur Verfügung. Sechs weitere Bregenzerwälder Gemeinden nehmen ebenfalls an diesem Projekt teil. Das gesamte Projekt wies Kosten in Höhe von € 214.400 auf, davon wurden € 77.200 aus Bundesmitteln kofinanziert. Auf Bezau entfiel ein Kostenanteil in Höhe von € 25.000.

Das Projekt „Laufsport“ ist Teil eines transnationalen Projekts und schließt den Wandertourismus mit ein. Aus Vorarlberg nimmt neben Bezau auch Lingenau teil. Für beide Gemeinden wurden Kosten in Höhe von € 55.000 veranschlagt, die mit EU-Fördermitteln in Höhe von 60 Prozent unterstützt werden. Für Bezau verbleibt gemäß Beschluss der Gemeindevertretung ein Anteil von voraussichtlich € 11.000. Derzeit werden Laufstrecken digital erfasst, anschließend sollen diese beschildert werden.

Als Ausweitung des Projekts „familienfreundliche Gemeinde“ des Landes nimmt Bezau an der Zertifizierung als „familieplus“ Gemeinde teil. Es wird ebenfalls mit Landesmitteln gefördert. Das Gemeindeamt Bezau ist zudem aktuell als familienfreundlicher Betrieb zertifiziert.

Ehrenamt, Hand- und Zugdienste

In diversen Projekten arbeitet Bezau mit Einbindung der Bevölkerung. So wird beispielsweise der Blumenschmuck vom überörtlichen Gartenbauverein freiwillig betreut. Die Gemeinde stellt dafür Pflanzen zur Verfügung. Auch für andere Vorhaben, die von der Gemeinde mitfinanziert werden, sind Ehrenamtliche tätig.

Grundsätzlich sind Gemeindebürger verpflichtet, für Hand- und Zugdienste jährlich entweder einen finanziellen Beitrag oder fünf Stunden Arbeit für die Gemeinde zu leisten. Darunter fallen die Generalreinigung im Freibad oder die Reinigung des Museums. Für das neue Sicherheitszentrum haben die Mitglieder der Ortsfeuerwehr und der Bergrettung Arbeiten für den Innenausbau und Holzarbeiten im Umfang von jeweils 20 Stunden übernommen.

Bewertung

Bezau ist eine aktive Gemeinde. Sie erfüllt mehrere zentralörtliche Aufgaben für Bildung, Soziales und Tourismus. Im Vordergrund stehen Themen wie Familie und Gesundheit. Mehrere Projekte dazu sind aktuell in Bearbeitung. Aus Sicht des Landes-Rechnungshofs stellt dies einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde dar. Für die Vorhaben konnten Mittel von verschiedenen Fördergebern lukriert werden. Für das Projekt „Laufsport“ fehlen noch konkrete Ergebnisse. Positiv bewertet der Landes-Rechnungshof die Aufgabenerfüllung durch Ehrenamtliche. Die Nächtigungen konnten im Prüfungszeitraum deutlich über dem Landesdurchschnitt gesteigert werden. Dies bestätigt das Engagement in der Gemeinde für den Tourismus.

Die fehlenden durchgängigen Aufzeichnungen der Eintritte im Freibad und deren insgesamt nicht systematische Erfassung erschweren Aussagen über die Besucherentwicklung. Die Einzeleintritte sind gegenüber der Bregenzerwaldcard und der Bregenzerwaldgästecard immer weniger attraktiv. Mit insgesamt acht Freibädern im Tal besteht auch ein entsprechender Wettbewerb zwischen den Einrichtungen. Sollten zukünftig Investitionen anstehen, sind Kooperationen mit anderen Gemeinden in Betrieb und Finanzierung anzustreben sowie eine Standortevaluierung durchzuführen. Ein schriftlicher Pachtvertrag mit dem Kioskbetreiber erhöht die Bestandskraft und trägt zur Kontinuität der Betriebsführung bei.

Der errechnete Fördersatz pro Einwohner zeigt, dass Initiativen entsprechend unterstützt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die höchste Einzelposition in Bezau die Förderung der Musikschulbeiträge für Kinder betrifft. Auch jene für Solaranlagen als Top-up zusätzlich zum Landesbeitrag nimmt einen hohen Anteil an den Gesamtförderungen ein. Die im Zuge der Prüfung erstellte Förderübersicht stellt eine Basis zur Transparenz und Evaluierung dar. Eine jährliche Fortführung wird daher vom Landes-Rechnungshof als zweckmäßig erachtet. Sie ermöglicht der Gemeinde, die Gewährung von Förderungen gezielt und insbesondere nach Maßgabe der Haushaltssituation zu steuern.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, die Übersicht der kommunalen Förderungen jährlich fortzuführen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu evaluieren.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, Freibadbesucher zukünftig durchgängig und systematisch zu erfassen.

Zudem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, Verträge grundsätzlich schriftlich abzuschließen.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen.

Sport und Freizeit:
Das Projekt „Laufsport“ befindet sich in der Umsetzungsphase, im Sommer 2014 werden sechs Laufstrecken mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden beschildert und am 20. Sept. 2014 offiziell eröffnet.

Die Freibadeintritte werden zu einem großen Teil über die Bregenzerwaldcard und der Bregenzerwald Gästecard abgerechnet, diese sind durchgängig und systematisch erfasst. Seit 2010 werden die Einzeleintritte am Saisonsende mit einem Berechnungsblatt erhoben, kontrolliert und abgerechnet. Der Empfehlung des LRH, Verträge grundsätzlich schriftlich abzuschließen, wurde sofort entsprochen und ein schriftlicher Pachtvertrag mit dem Kioskbetreiber abgeschlossen.

Kommentar L-RH

Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass auch das Berechnungsblatt eine wenig systematische Auswertung erlaubt.

1.2 Leistungen durch Verbände und Vereine

Bezau arbeitet bereits seit vielen Jahren mit anderen Bregenzerwälder Gemeinden zusammen und steht auch neuen Kooperationen offen gegenüber. Die Gemeinde profitiert von der zeitlichen Entlastung und dem Aufbau von Fachwissen. Die Regio Bregenzerwald war ein Wegbereiter.

Situation

Um wichtige Aufgaben effizienter durchführen zu können, sind Gemeinden häufig zu Gemeindeverbänden oder Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen. Durch Verordnung des Landeshauptmanns bildet die Gemeinde mit Bizau, Mellau und Reuthe einen Standesamtsverband mit Sitz in Bezau. Durch die Vereinigung zu einem solchen Verband bilden die vier Gemeinden kraft Gesetz auch einen Staatsbürgerschaftsverband.

Durch Vereinbarung gründete Bezau mit Mellau und Reuthe den Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau (Gemeindeverband Sozialzentrum) sowie mit mehreren umliegenden Gemeinden den Abwasserverband Region Bezau. Der Stand Bregenzerwald besteht bereits seit dem 14. Jahrhundert und umfasst zwölf Gemeinden. Ursprünglich übte er die Gerichtsbarkeit im Bregenzerwald aus. Heute besteht seine Hauptaufgabe in der Verwaltung des Klosters Bezau sowie seiner forstlichen Liegenschaften.

Im Tourismus, in der Entwicklung der Region und in der Musikerziehung sind insbesondere Vereine tätig. Sowohl die Verbände als auch die Vereine werden von der Marktgemeinde Bezau mitfinanziert. Sie ist ebenfalls Mitglied beim Vorarlberger Gemeindeverband und beim Vorarlberger Umweltverband.

Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau

Der Gemeindeverband Sozialzentrum wurde im Herbst 1998 gegründet. Sein Ziel war die Weiterführung des bisherigen gemeindeeigenen Pflegeheims. Dafür sollte ein Neubau im Rahmen einer Kooperation mit umliegenden Gemeinden errichtet werden. Zusammengeschlossen haben sich die drei Gemeinden Bezau, Mellau und Reuthe. Das Sozialzentrum wurde Ende des Jahres 2001 eröffnet und bietet derzeit 32 Betten, die vorrangig Pflegebedürftigen aus den Verbandsgemeinden zur Langzeitpflege zur Verfügung stehen. Ein Bett dient ganzjährig der Kurzzeitpflege. Für den operativen Betrieb gründete der Gemeindeverband im Jahr 2001 die Sozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe Gemeinnützige GmbH.

Abwasserverband Region Bezau

Für den Betrieb und die Instandhaltung einer Abwasserreinigungsanlage schlossen sich die Gemeinden Bezau, Bizau, Reuthe, Mellau, Schnepfau, Au und Schoppernau in den Jahren 1977 bis 1982 zu einem Wasserrechtsverband zusammen. Die Anlage wurde im Jahr 1988 in Betrieb genommen, der Standort ist Bezau. Der anfallende Klärschlamm wird seit dem Jahr 2001 in einer eigenen Kompostierungsanlage verarbeitet.

Bregenzerwaldarchiv

Jede Gemeinde hat zur sicheren Aufbewahrung von Akten, Urkunden und Verhandlungsschriften nach dem Gemeindegesetz ein Archiv zu führen. Anfang des Jahres 2010 haben sich die 24 Bregenzerwälder Gemeinden zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die Aufgaben erledigt eine Archivarin, Standortgemeinde ist Egg. Die Kosten des Archivs werden mit derzeit € 1,53 pro Einwohner indexiert auf die Gemeinden verumlagt.

Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald

Der Zusammenschluss aller 24 Gemeinden des Bregenzerwaldes zur Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald (Regio) erfolgte bereits im Jahr 1970 in Form eines Vereins. Die Entwicklung der Region und die Umsetzung gemeindeübergreifender Projekte durch Zusammenarbeit sowie gemeinschaftliche Zielsetzungen stehen im Vordergrund. Der Verein gründete im Jahr 1995 eine Betriebsgesellschaft, die heute das gesamte operative Geschäft führt. Tätigkeitsfelder sind beispielsweise der Öffentliche Personennahverkehr, die Verwaltung der Infrastruktur der ehemaligen Bregenzerwaldbahn sowie die regionale Vernetzung und die Abwicklung von gemeinsamen Projekten. Aktuell sind dies der Achtal-Radweg und die Handelskampagne „Ich kauf im Wald“.

Aus der Regionalplanung und -entwicklung entstanden einige Initiativen und Vereine, wie die KäseStrasse oder der Werkraum Bregenzerwald, die heute eigenständig arbeiten. Der Landbus Bregenzerwald und die Offene Jugendarbeit Bregenzerwald sind ebenfalls Teil der Regio. Aktuell entrichtet Bezau jährlich € 49 pro Einwohner für den Landbus Bregenzerwald.

Bregenzerwald Tourismus

Alle Gemeinden des Bregenzerwaldes mit Ausnahme von Buch und Langen sind Mitglied beim Tourismusverband Bregenzerwald. Neben den 22 Gemeinden zählt der Verein rund 300 freiwillige Mitglieder. Für das operative Geschäft ist die Bregenzerwald Tourismus GmbH zuständig. Ihre Aufgabe ist die Vermarktung der gesamten Region. Die Finanzierung erfolgt zu 36 Prozent durch die Gemeinden sowie zu jeweils 32 Prozent durch Eigenerlöse und Förderungen. Daneben unterhalten im Bregenzerwald derzeit noch fünf Gemeinden eigene Tourismusbüros für die Betreuung der Gäste, wie beispielsweise in Bezau die eingetragene Genossenschaft witus – Wirtschaft und Tourismus (witus).

Musikschule

Die Musikschule für den Bregenzerwald ist als Verein organisiert und in Egg angesiedelt. Der Verein erstellt eine Gesamtabrechnung je Gemeinde. Diese verrechnet wiederum Beiträge an die Musikschüler nach Abzug einer Förderung. Im Prüfungszeitraum betrug der effektive Aufwand für Bezau zwischen € 34.100 im Jahr 2008 und € 46.200 im Jahr 2012. In Summe leistete die Gemeinde € 191.600.

Neue Kooperationen

Mit dem Jahr 2012 übernahm das Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Gehaltsverrechnung der Stadt Dornbirn die Lohnverrechnung für die Marktgemeinde Bezau. Dafür entrichtete Bezau einen Beitrag von € 4.100.

Im Jahr 2013 beschloss die Gemeindevertretung zudem den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg. Ziel dieser gemeindeübergreifenden Kooperation ist es, Kompetenzen bei der Prüfung von Gemeindeabgaben aufzubauen, zu bündeln und gemeinsam zu nutzen.

Bewertung

Der Landes-Rechnungshof hebt die zahlreichen gemeindeübergreifenden Kooperationen positiv hervor. Insbesondere die Regio hat die Vorteile von talweiten Kooperationen sowie von konsensualen Lösungen bereits früh erkannt. Die Auslagerung der Lohnverrechnung an das Kompetenzzentrum der Stadt Dornbirn sowie die Mitgliedschaft in der Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung entlasten die Gemeindeverwaltung. Zusätzliche Vorteile ergeben sich aus dem Zugang zu fachlichem und juristischem Know-How und aus Kosten-/Nutzengründen. Die Verwaltungsgemeinschaft Bregenzerwaldarchiv ermöglicht durch ein gemeinsames Konzept und übergreifende Investitionen eine moderne Archivierung.


2 Organisation

2.1 Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung zeichnet sich durch eine schlanke Struktur aus. Die Mitarbeiter arbeiten mit hohem Einsatz und zeigen großes Engagement. Der Personalausbau ist im Wesentlichen den Bereichen Kindergarten und Kleinkindbetreuung zuzuordnen. Mit dem Umweltbüro wurde eine Sonderlösung geschaffen.

Situation

Ende des Jahres 2013 waren in der Marktgemeinde Bezau insgesamt 31 Personen beschäftigt. Dies entsprach einer Personalkapazität von 18,51 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei waren 4,70 VZÄ der allgemeinen Verwaltung zugeteilt und 2,80 VZÄ dem Bauhof. Für die Kleinkindbetreuung waren 2,01 VZÄ tätig, für den Kindergarten einschließlich Reinigung 5,85 VZÄ sowie für Schulwart und Raumpflege der Volks- und der Hauptschule gemeinsam 3,15 VZÄ. Im Vergleich zum Jahr 2008 bedeutet dies für das gesamte Personal eine Steigerung von 3,52 VZÄ. Sie erfolgte im Prüfungszeitraum insbesondere im Zuge des Ausbaus in den Bereichen Kindergarten und Kleinkindbetreuung.

Allgemeine Verwaltung

Für die allgemeine Verwaltung der Gemeinde waren zu diesem Zeitpunkt ein Gemeindesekretär und ein Gemeindekassier beschäftigt. Im Bürgerservice arbeiten eine Verwaltungsassistentin in Vollzeit und eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Ebenso zur allgemeinen Verwaltung zählen ein geringfügig beschäftigter Archivar und der Leiter des Umweltbüros. Dieser ist für verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen Abfall und Umweltschutz zuständig. Er arbeitet weitgehend im Rahmen eines Home-Office. Früher war er als Gemeindesekretär und Standesbeamter tätig. Aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs wurde seine Verwendung im Jahr 1998 auf „Leiter des Tourismusbüros Bezau“ geändert. Im Zuge der Übertragung der Agenden an die witus und zur Kalmierung der Situation wurde im Jahr 2009 mit dem Umweltbüro eine neue Stelle für ihn geschaffen. Der Bereich hat keine weiteren Mitarbeiter. Der Gemeindebedienstete ist ebenfalls Mitglied der Gemeindevertretung und Vorsitzender der Oppositionspartei. Im Prüfungszeitraum gab es mehrere Aufsichtsbeschwerden und Anfragen an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die vom Leiter des Umweltbüros oder von der Gemeinde initiiert wurden.

In Bauangelegenheiten wird der Bürgermeister vom Gemeindesekretär unterstützt. Derzeit gibt es keine Bauverwaltung im Bregenzerwald. Erste Gespräche zur Gründung einer solchen Verwaltungsgemeinschaft mit umliegenden Gemeinden wurden bereits geführt.

Weitere Aufgaben

Einzelne Aufgaben wurden von der allgemeinen Verwaltung zusätzlich übernommen, wie beispielsweise die Buchhaltung für den Standesamts- und für den Staatsbürgerschaftsverband, für den Gemeindeverband Polytechnischer Lehrgang sowie für den Stand Bregenzerwald.

Bewertung

Die allgemeine Verwaltung der Marktgemeinde Bezau zeichnet sich trotz knapper Ressourcen und vielfältiger Aufgaben durch eine hohe Produktivität aus. Die Mitarbeiter sind engagiert und zeigen einen großen Einsatz. Längere krankheitsbedingte Abwesenheiten verursachten Engpässe. Die Schaffung des Umweltbüros ist als personenbezogene Lösung einzuordnen. Die Zusammenarbeit ist seit Jahren konfliktträchtig. Auch die Doppelfunktion als Mitarbeiter und Gemeindevertreter führte teilweise zu Spannungen.

Durch die zunehmenden Anforderungen in Baurechtsangelegenheiten erscheinen dem Landes-Rechnungshof die Bemühungen für einen Zusammenschluss zu einer Bauverwaltung sinnvoll. So kann auch in diesem Bereich eine bestimmte Entlastung der Gemeindeverwaltung erzielt werden.

Stellungnahme

Für eine gemeinsame Bauverwaltung laufen derzeit Gespräche mit Nachbargemeinden, für eine entsprechende Auslastung sind ca. 8.000 bis 10.000 Einwohner notwendig. Aus unseren Erfahrungen in der Doppelfunktion als Mitarbeiter und Gemeindevertreter sollte hier eine gesetzliche Regelung angestrebt werden, damit derartige Konflikte vermieden werden könnten.

2.2 Bauhof

Der Bauhof erbringt zahlreiche Leistungen mit hohem Nutzen für den Tourismus. Auch das Freibad wird von ihm betreut. Weitere Schwerpunkte sind Straßen- und Winterdienst, Schule und Kindergarten sowie Arbeiten für Wasser, Kanal und Abfall. Die Umlage der Personalausgaben der Bauhofmitarbeiter auf die Haushaltsstellen der Gemeinde ist zu verbessern und das Leistungsverzeichnis zu überarbeiten.

Situation

Der Bauhof ist vor allem für den Tourismus und für das Freibad, für den Straßen- und Winterdienst sowie für die Bereiche Wasser, Kanal und Abfall zuständig. Er zählte Ende des Jahres 2013 insgesamt vier Mitarbeiter. Dies entsprach einer Personalkapazität von 2,80 VZÄ. Neben dem Leiter ist ein weiterer Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt. Dieser ist im Sommer als Bademeister im Freibad tätig. Ein Angestellter in Teilzeit ist für die Instandhaltung der Wanderwege verantwortlich und wird dabei von den anderen Bauhofmitarbeitern unterstützt. Er führt ebenso ganzjährig Wanderungen für Gäste und Einheimische durch. Ein geringfügig Angestellter vertritt den Bauhofleiter in seiner Funktion im Wasserwerk. Zudem unterstützt der Schulwart der Volksschule den Bauhof. In Einzelfällen ist auch jener der Hauptschule als Aushilfe tätig.

Leistungen

Im Prüfungszeitraum fielen 22 Prozent der verumlagten Personalausgaben des Bauhofs für den Tourismus an. Darunter fallen Aufgaben wie die Instandhaltung der Wanderwege. Auf Straßendienst und Winterdienst für Gehsteige entfielen 20 Prozent, weitere 18 Prozent wurden für das Freibad aufgewendet. Für Schulen und Kindergarten wurden 12 Prozent verumlagt, für Wasser und Kanal 10 Prozent sowie für Abfall und interne Leistungen 9 Prozent. Diversen Tätigkeiten und Einzelaufträgen waren 8 Prozent sowie 1 Prozent der Seilbahn zuzuordnen. Gewisse Aufgaben, wie der Winterdienst für Straßen oder die Abholung des Abfalls bei den Haushalten und Betrieben, sind an externe Unternehmen ausgelagert.

Infrastruktur

Der Bauhof ist in einem eigenen Gebäude an der Bregenzerach angesiedelt. Auf dem Vorplatz des Bauhofs befindet sich eine Sammelstation. Wertstoffe, wie Glas, Metall und Papier, können auch an zwei anderen Stellen im Ort abgegeben werden, Grün- und Sperrmüll beim Bauhof.

An Fahrzeugen stehen den Mitarbeitern ein Allrad-Transporter sowie ein Allzweck-Fahrzeug zur Verfügung. Auch ein Pistengerät zur Präparierung der Loipe sowie ein Skidoo werden von ihnen verwendet.

Zeiterfassung

Die Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeiten handschriftlich auf Vordrucken. Auf deren Basis erstellen die Verwaltungsassistentinnen eine elektronische Jahresübersicht für jeden Mitarbeiter, aufgeteilt nach Monaten und Kategorien. Im Prüfungszeitraum wurden über 130 verschiedene Kategorien vergeben, wobei einige nur in einem Jahr verwendet wurden.

Die Verwaltungsassistentinnen errechnen aus den elektronischen Jahresübersichten für jede Kategorie den exakten Prozentanteil der geleisteten Stunden. Die Personalausgaben werden handschriftlich vermerkt und mit gerundeten Prozentanteilen auf die einzelnen Bereiche der Gemeinde verumlagt. Die manuelle Zuordnung mit gerundeten Prozentanteilen birgt eine Fehlerquelle bis zu 0,4 Prozent. Die verumlagten Personalausgaben waren im Prüfungszeitraum insgesamt um € 5.500 niedriger als die entsprechenden tatsächlichen Personalausgaben gemäß Rechnungsabschluss. Aus den Buchungsbelegen der Jahre 2008 und 2010 war die Zusammensetzung der Personalausgaben nicht ersichtlich. Mit Ausnahme eines Buchungsbelegs fehlte die buchhalterische Zuordnung auf die einzelnen Bereiche der Gemeinde.

Bewertung

Der Bauhof besteht aus einem kleinen Team, das umfangreiche Aufgaben effizient und teilweise unter Zuhilfenahme externer Unternehmen erledigt. Ein großer Teil der Personalausgaben der Bauhofmitarbeiter entfällt auf Leistungen mit einem hohen Nutzen für den Tourismus. Durch den Einsatz eines Mitarbeiters als Bademeister entsteht kein zusätzlicher Personalbedarf für das Freibad.

Aufgrund der wechselnden Kategorien in den elektronischen Jahresübersichten ist es schwierig, einen Vergleich zwischen den Jahren zu ziehen oder eine zusammenfassende Darstellung über mehrere Jahre zu erstellen. Ein systematisches Leistungsverzeichnis vereinfacht dies. Zudem können Rundungsdifferenzen vermieden werden, wenn die Umlage der Personalausgaben durchgängig elektronisch ausgeführt wird. Die manuelle Verumlagung birgt weitere Fehlerquellen und erschwert die Nachvollziehbarkeit.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, das Leistungsverzeichnis des Bauhofs zu überarbeiten.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, die Verumlagung der Personalausgaben im Bauhof durchgehend elektronisch durchführen.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen. Das Leistungsverzeichnis des Bauhofs wird derzeit überarbeitet, damit können die Personalkosten nach Aufwand den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet werden.

3 Finanzcheck

3.1 Haushalt

Bezau konnte die sinkenden Einnahmen ausgabenseitig kompensieren. Ende 2012 erreichte auch die freie Finanzspitze II einen positiven Wert. Die tatsächlichen Reserven für Investitionen sind jedoch geringer. Vermögenserhöhende Darstellungen sind zu korrigieren. Die Dynamik der Transferzahlungen entwickelt sich deutlich stärker als jene der Ertragsanteile.

Situation

Im Finanzcheck stellte der Landes-Rechnungshof den Gemeindehaushalt der Jahre 2008 bis 2012, die Entwicklung der Schulden einschließlich Haftungen sowie die mittelfristige finanzielle Entwicklung der Gemeinde dar.

Einnahmen

Die Summe der Einnahmen einschließlich Abwicklungen lag im Jahr 2008 bei € 7,37 Mio. und sank im Jahr 2012 auf € 5,76 Mio. Der höchste Wert im Prüfungszeitraum wurde im Jahr 2009 mit € 9,65 Mio. erreicht.

(….. Grafik – hier im Auszug nicht dargestellt – siehe Originalbericht)

Lfd. Transfereinnahmen

Die laufenden Transfereinnahmen bestehen aus Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Transfereinnahmen. Sie machten € 298.600 im Jahr 2008 und € 457.300 im Jahr 2012 aus. Dies entsprach 4 bzw. 8 Prozent der jeweiligen Einnahmen in den dargestellten Jahren. Der Großteil entfiel im Jahr 2012 auf laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts mit € 421.500. Sie nahmen im Prüfungszeitraum um 54 Prozent zu und sind im Wesentlichen auf die Erhöhung der Beiträge für Personalkosten des Kindergartens und der Kleinkindbetreuung zurückzuführen.

Ertragsanteile

Auf die Ertragsanteile nach dem Finanzausgleichsgesetz 2008 entfielen 21 bzw. 29 Prozent der Einnahmen. Sie betrugen € 1,53 Mio. im Jahr 2008 sowie € 1,66 Mio. im Jahr 2012. Im Prüfungszeitraum erhöhten sie sich um 9 Prozent.

Eigene Einnahmen

Die eigenen Einnahmen bestehen aus eigenen Steuern, Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, Einnahmen aus Leistungen, Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit, Einnahmen aus Veräußerung und sonstigen Einnahmen sowie den Gewinnentnahmen der Gemeinde. Im Jahr 2008 betrugen sie € 2,15 Mio. und erhöhten sich im Jahr 2012 auf € 2,25 Mio. Damit machten sie 29 bzw. 39 Prozent der Einnahmen aus.

Die eigenen Steuern nahmen im Prüfungszeitraum um 27 Prozent zu und betrugen € 1,16 Mio. im Jahr 2012. Der höchste Anteil ergab sich durch die Kommunalsteuer mit € 0,51 Mio. sowie durch die Tourismusbeiträge und Gästetaxen mit € 400.100. Die Einnahmen aus Gebühren betrugen € 414.100 im Jahr 2012, die Einnahmen aus Leistungen wiesen im selben Jahr die Höhe von € 442.000 auf.

Vermögensgebarung

Die Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen einschließlich Abwicklungen der Vorjahre lagen zwischen € 2,47 Mio. im Jahr 2008 und € 1,31 Mio. im Jahr 2012. Sie beliefen sich damit auf 34 bzw. 23 Prozent der Einnahmen. Der Großteil ist auf Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts zurückzuführen, welche vor allem für die Hochwasserschutzmaßnahmen, die Sanierung der Hauptschule sowie für Wasser- und Kanalprojekte geleistet wurden. Im Prüfungszeitraum sanken diese von € 2,23 Mio. auf € 0,62 Mio.

Finanztransaktionen

Die Einnahmen aus Finanztransaktionen im Jahr 2008 wiesen eine Höhe von € 0,92 Mio. auf und entsprachen 12 Prozent der Einnahmen. Im Jahr 2012 betrugen sie nur mehr € 79.800 und sanken damit auf 1 Prozent. Mit € 2,33 Mio. wurde im Jahr 2010 der höchste Wert im Prüfungszeitraum erreicht. Hauptgrund waren Darlehensaufnahmen über € 1,29 Mio. Davon standen € 1,21 Mio. im Zusammenhang mit der Seilbahn Bezau. Der Rest entfiel vor allem auf Investitions- und Tilgungszuschüsse sowie die Entnahme einer Rücklage.

Ausgaben

In ähnlichem Ausmaß wie die Einnahmenseite entwickelte sich die Summe der Ausgaben einschließlich Abwicklungen. Im Jahr 2008 beliefen sich die Ausgaben auf € 7,55 Mio. Sie sanken im Jahr 2012 auf € 5,80 Mio. Im Jahr 2009 wurde der höchste Wert mit € 9,65 Mio. erreicht.

(….. Grafik – hier im Auszug nicht dargestellt – siehe Originalbericht)

Personal

Die Personalausgaben im Jahr 2008 betrugen € 0,72 Mio. und stiegen bis zum Jahr 2012 auf € 0,95 Mio. an. Sie umfassten damit 10 bzw. 16 Prozent der Ausgaben. Die Steigerung ist vor allem auf die Bereiche Kindergarten und Kleinkindbetreuung sowie auf die Bezüge der gewählten Organe zurückzuführen.

Lfd. Transferausgaben

Die laufenden Transferausgaben betrugen € 0,95 Mio. im Jahr 2008 und stiegen im Jahr 2012 auf € 1,45 Mio. an. Dies entsprach einem Anteil von 13 bzw.
25 Prozent der Ausgaben. Den größten Anteil davon nahmen die Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts ein. Sie stiegen um 51 Prozent und erreichten € 0,98 Mio. im Jahr 2012. Die Beiträge an den Sozialfonds sowie zu den Spitalsabgängen nahmen um jeweils 40 Prozent zu. Insgesamt leistete Bezau für diese beiden Positionen im Prüfungszeitraum € 2,52 Mio. An laufenden Beiträgen für das Sozialzentrum entrichtete die Gemeinde insgesamt

€ 123.900, dazu kamen die Beiträge für das Projekt „Betreutes Wohnen“ in Höhe von € 147.900, die ebenfalls als laufende Beiträge verbucht wurden.

Die Landesumlage stieg um 26 Prozent und lag im Jahr 2012 bei € 132.200. Die sonstigen laufenden Transferzahlungen nahmen im Prüfungszeitraum um
59 Prozent zu und betrugen € 475.300 im Jahr 2012. Sie entfielen vor allem auf Beiträge an witus, auf Beiträge zur Bregenzerwald Card und auf Zahlungen an den Bregenzerwald Tourismus.

Die Ausgaben, die unter dem Abschnitt Förderung des Tourismus verbucht wurden, beliefen sich im Jahr 2012 auf € 348.700. Für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen fielen im selben Jahr Ausgaben in Höhe von € 187.200 für das Freibad, die Seilbahn und die Buslinie 34 an. Zu beachten ist jedoch, dass diese Ausgaben aufgrund ihrer Posten verschiedenen Kennziffern des Rechnungsquerschnitts zugeordnet sind.

Sachaufwand

Unter Sachaufwand werden der Verwaltungs- und Betriebsaufwand, die Zinsen für Finanzschulden, die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren sowie die Gewinnentnahmen der Gemeinde summiert. Er betrug € 2,87 Mio. im
Jahr 2008 und sank auf € 1,43 Mio. im Jahr 2012. Dies entsprach 38 bzw. 25 Prozent der Ausgaben. Die größte Position nimmt der Verwaltungs- und Betriebsaufwand ein. Im Zeitverlauf nahm er um 51 Prozent ab und betrug im Jahr 2012 noch € 1,23 Mio. Diese zu Beginn des Vergleichszeitraums hohen Ausgaben waren bis zu zwei Drittel auf den Hochwasserschutz zurückzuführen.

Vermögensgebarung

Die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen einschließlich Abwicklungen der Vorjahre betrugen € 0,83 Mio. im Jahr 2008 sowie
€ 0,77 Mio. im Jahr 2012. Sie machten damit 11 bzw. 13 Prozent der Ausgaben aus. Während im Jahr 2008 der Erwerb eines Tanklöschfahrzeugs mit

€ 354.500 sowie eines Grundstücks mit € 213.800 diese Ausgaben ansteigen ließ, fielen in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils rund drei Viertel dieser Ausgaben für Wasser- und Kanalprojekte an.

Finanztransaktionen

Die Ausgaben aus Finanztransaktionen beliefen sich im Jahr 2008 auf € 2,18 Mio. und im Jahr 2012 auf € 1,20 Mio., somit 29 bzw. 21 Prozent der Ausgaben. Der höchste Wert wurde im Jahr 2009 mit € 3,26 Mio. erreicht.

Unter die Finanztransaktionen fielen unter anderem der Erwerb von Beteiligungen, wie die Zahlungen von Bezau für die Sanierung der Hauptschule an die Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG (Immobilien KG) oder die Erhöhung der Beteiligung an der Seilbahn Bezau. Für diese fiel im Jahr 2010 auch ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 1,00 Mio. an. Dieser wird im Rechnungsabschluss und in der Buchhaltung allerdings als gegebenes Darlehen geführt. Damit entsteht der Eindruck, dass eine Rückzahlung erfolgen wird. Zudem ist in den Ausgaben aus Finanztransaktionen auch die Position Rückzahlung der Finanzschulden enthalten, welche beispielsweise für den Neubau der Bezauer Wirtschaftsschulen oder für diverse Wasser- und Kanalprojekte aufgenommen wurden.

Freie Finanzspitze

Die freie Finanzspitze I entspricht dem Saldo zwischen laufenden Einnahmen und laufenden Ausgaben. Die laufenden Einnahmen bestehen aus den laufenden Transfereinnahmen, den Ertragsanteilen und den eigenen Einnahmen. Die laufenden Ausgaben setzen sich aus den Personalausgaben, den laufenden Transferausgaben und dem Sachaufwand zusammen. War im Jahr 2008 noch ein negativer Wert von € -0,56 Mio. zu verzeichnen, überstiegen in den Jahren 2009 bis 2012 die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben. Der höchste Wert wurde mit € 1,31 Mio. im Jahr 2009 erreicht. Dies ist vor allem auf Einnahmen im Zusammenhang mit den Bezauer Wirtschaftsschulen zurückzuführen. Vom Folgejahr bis zum Jahr 2012 entwickelte sich die freie Finanzspitze I von € 193.400 auf € 0,53 Mio.

Die freie Finanzspitze II berechnet sich aus der freien Finanzspitze I abzüglich der Tilgungen. Während diese Kennzahl vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2011 negativ war und sich zwischen € -55.500 und € -1,14 Mio. bewegte, betrug sie € 219.800 im Jahr 2012.

Vermögen

An Vermögen der Gemeinde sind laut Rechnungsabschluss 2012 insgesamt € 23,41 Mio. ausgewiesen. Davon entfallen € 208.600 auf Grundvermögen, € 13,74 Mio. auf Gebäude für Betrieb und Verwaltung sowie € 7,64 Mio. auf Rechte und Beteiligungen. Weitere Vermögenswerte stellen Mobilien mit

€ 288.100 sowie Fischereirechte mit € 209.800 dar. Zudem entfallen Vermögenswerte in Höhe von € 1,32 Mio. auf gegebene Darlehen, Geldbestände, Einnahmenrückstände sowie einen Gebarungsabgang.

Die Wirtschaftsschulen sind ebenfalls im Gemeindevermögen ausgewiesen und betragen 57 Prozent des Gebäudevermögens von Bezau. Im Jahr 1997 vereinbarte der Bund mit der Marktgemeinde Bezau, dass diese ein Grundstück zur Verfügung stellt und den Neubau der Schule errichtet. Der Bund als Schulerhalter mietete von der Gemeinde die Liegenschaft samt Bauwerken an und leistete zu Finanzierungszwecken Mietzinsvorauszahlungen in Höhe von € 13,31 Mio. Der Mietvertrag ist für die Gemeinde 80 Jahre nicht kündbar. Der Bund kann jedoch nach Ablauf von zehn Jahren eine Schenkung von der Gemeinde verlangen.

Bezau ist auch Eigentümerin eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen, die derzeit nach sozialen Aspekten vermietet werden. Zudem befindet sich im Gemeindeamt eine sogenannte „Starterwohnung“ im Ausmaß von 86 m2, die für Wohnbedarf bis maximal fünf Jahre vergeben wird. Der Mieter erhält im Gegenzug zur Verrichtung von Hausmeisterdiensten und Vertretung des Reinigungspersonals eine vergünstigte Miete. Sie wurde jährlich indexiert und lag imJahr 2013 bei monatlich € 510. Von 1. Oktober 2007 bis 31. Mai 2012 nutzte ein naher Verwandter des Bürgermeisters die Starterwohnung. Der Mietvertrag wurde seitens der Gemeinde vom Bürgermeister unterzeichnet. Ein Beschluss zur Vergabe der Wohnung konnte nicht vorgelegt werden. Aktuell ist die Wohnung wieder vermietet. Mit der Vergabe der Wohnung wurde in diesem Fall der Gemeindevorstand befasst.

Bewertung

Die Einnahmen von Bezau zeigten im Prüfungszeitraum mit Ausnahme vom Jahr 2009 eine rückläufige Tendenz. Ihre Entwicklung war von mehreren Faktoren geprägt. Dazu zählten die sinkenden Zahlungen des Bundes für den Bau der Wirtschaftsschulen, das Finanzdarlehen für den Gesellschafterzuschuss und die Beteiligung an der Seilbahn Bezau. Gerade zu Beginn des Prüfungszeitraums flossen zudem relativ hohe Einnahmen aus Förderungen für Hochwasserprojekte sowie für die Sanierung der Hauptschule. Positiv für die Gemeinde haben sich insbesondere die Kommunalsteuer, die Gästetaxe sowie die Tourismusbeiträge entwickelt.

Korrespondierend mit den sinkenden Einnahmen konnte die Gemeinde auch die Ausgaben stetig senken. Hohe Belastungen für die Gemeinde stellten die Vorfinanzierung der Wirtschaftsschulen bis Ende des Jahres 2011, die Beiträge an die Immobilien KG für die Sanierung der Hauptschule sowie der Gesellschafterzuschuss und die Erhöhung der Anteile an der Seilbahn Bezau dar. Kritisch bewertet der Landes-Rechnungshof, dass dieser Gesellschafterzuschuss als gegebenes Darlehen im Rechnungsabschluss dargestellt wird. Dies führt zu einer Erhöhung des Vermögens, die nicht der Realität entspricht.

Bei den laufenden Ausgaben ist insbesondere die starke Steigerung der Beiträge für den Sozialfonds und zu den Spitalsabgängen im Vergleich zur Entwicklung der Ertragsanteile hervorzuheben. Auf die Notwendigkeit kostendämpfender Reformen wies der Landes-Rechnungshof bereits mehrfach hin. Die Ausgaben für den Tourismus überstiegen die Einnahmen und spiegeln dessen Bedeutung für die Gemeinde wider.

Wenngleich die freie Finanzspitze I ab dem Jahr 2009 jeweils einen positiven Wert aufwies, zeigte die freie Finanzspitze II erstmals zum Ende des Prüfungszeitraums geringe Reserven für Investitionen. Zudem werden Großprojekte der Immobilien KG in der freien Finanzspitze I und II nur teilweise berücksichtigt. Dies führt dazu, dass die tatsächlichen Reserven kleiner sind als in der Berechnung abgebildet.

Ein Übergang der Wirtschaftsschulen in das Vermögen des Bundes auf dessen Verlangen würde das Gebäudevermögen von Bezau derzeit um mehr als die Hälfte verringern. Dies ist bei der Analyse des Vermögens der Gemeinde zu berücksichtigen.

Der Landes-Rechnungshof kritisiert die Vergabe der Starterwohnung an einen nahen Verwandten des Bürgermeisters ohne den erforderlichen Beschluss des Gemeindevorstands. Die Tatsache, dass der Bürgermeister auch noch selbst den Vertrag für die Gemeinde unterschrieben hat, ist zusätzlich zu beanstanden.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, auf eine ausgeglichene Finanzgebarung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Reserven zu achten.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, den Gesellschafterzuschuss an die Seilbahn Bezau im Rechnungsabschluss zukünftig richtig darzustellen.

Zudem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, bei der Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu achten.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen. Der Empfehlung des Landes-Rechnungshofs, bei der Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu achten, wurde bereits bei der letzten Vergabe entsprochen.

Kommentar L-RH

Die ordnungsgemäße Beschlussfassung bei der Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen ist in jedem Fall einzuhalten. Bei Befangenheit ist eine Vertretung zu veranlassen.

3.2 Verschuldung

Die hohe Verschuldung zu Beginn des Prüfungszeitraums konnte ab dem Jahr 2010 kontinuierlich gesenkt werden. Für den laufenden Betrieb mussten bisher keine Darlehen aufgenommen werden. Durch große Investitionen, wie den Bau des Sicherheitszentrums, stiegen die Schulden jedoch wieder auf das Ausgangsniveau an. Ende 2013 war der Schuldenstand der Immobilien KG höher als jener der Gemeinde.

Situation

Die Gemeinde einschließlich Immobilien KG wies im Jahr 2008 eine Verschuldung von insgesamt € 8,63 Mio. auf. Dabei entfielen € 4,47 Mio. auf die Gemeinde und € 4,16 Mio. auf die Immobilien KG. Diese Schulden entstanden insbesondere aus der Sanierung der Hauptschule und für die Vorfinanzierung der Gemeinde zum Bau der Wirtschaftsschulen. Bis Ende des Jahres 2012 konnten die Schulden auf insgesamt € 6,09 Mio. gesenkt werden. Sie betrugen somit € 3,08 Mio. für die Gemeinde und € 3,01 Mio. für die Immobilien KG.

Bezau hatte Ende des Jahres 2012 Schulden aus 16 Darlehen zu bedienen, in der Immobilien KG waren ein Darlehen sowie drei Baukonten offen. Den höchsten Anteil in der Gemeinde nahmen der Gesellschafterzuschuss an die Seilbahn sowie diverse Vorhaben im Bereich Wasser und Kanal ein.

(….. Grafik – hier im Auszug nicht dargestellt – siehe Originalbericht)

Entwicklung 2013

Aufgrund der Darlehensaufnahme für das Sicherheitszentrum erfolgte im Jahr 2013 wieder ein starker Anstieg der Schulden auf insgesamt € 8,13 Mio. Die Schulden betrugen somit für die Gemeinde € 3,47 Mio. und für die Immobilien KG € 4,65 Mio. Damit entfielen nun 43 Prozent auf die Gemeinde und 57 Prozent auf die Immobilien KG. Gründe für die hohe Verschuldung der Immobilien KG sind neben dem Darlehen für das Sicherheitszentrum jene für die Sanierung der Hauptschule sowie für den Ankauf des ehemaligen Gasthauses Bezauer Hof. Insgesamt bedeutet dies eine Verschuldung von 140 Prozent im Vergleich zum Haushaltsvolumen des Jahres 2012.

Fremdwährung und Fixzins

Per 31. Dezember 2013 waren 2 Prozent der Gesamtschulden Fremdwährungsdarlehen. Zu diesem Zeitpunkt waren 11 Prozent und damit € 0,91 Mio. des gesamten Darlehensvolumens fix verzinst. Dabei ist jedoch zu berück sichtigen, dass für € 0,70 Mio. dieses Anteils ein Fixzinssatz für drei Jahre bei einer Gesamtlaufzeit von zehn Jahren vereinbart wurde.

Barvorlagen

Im Prüfungszeitraum nahm die Gemeinde mehrere Barvorlagen zur Überbrückungsfinanzierung auf. Im Jahr 2008 waren dies € 300.000, im Folgejahr € 370.000. Deren Verwendungszweck ist nicht dokumentiert. Laut Auskunft des Bürgermeisters dienten sie zur Vorfinanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Jahr 2012 wurde nochmals eine Barvorlage über € 320.000 für die ARGE Seilbahn Bezau zum Kanalanschluss Baumgarten benötigt. Für alle drei Barvorlagen fehlte ein Beschluss des Gemeindevorstands, wie im Gemeindegesetz vorgesehen. Dies wurde bereits bei der Prüfung durch die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) im Amt der Landesregierung im Jahr 2009 gefordert.

Haftungen

Die Haftungen der Gemeinde wiesen im Rechnungsabschluss 2012 einen Stand von € 2,61 Mio. auf. Davon entfielen € 1,50 Mio. auf eine Haftung für die Seilbahn Bezau. Die Gemeinde erhält dafür eine Haftungsprovision von € 7.500 jährlich. Alternativ hatte die Seilbahngesellschaft die Möglichkeit, die Haftung an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abzugeben.

Inwieweit mit den Darlehensverträgen zur Finanzierung des Bezauer Hofs und des Sozialzentrums auch Haftungen für die Gemeinde übernommen wurden, ließ sich im Zuge der Prüfung nicht eindeutig klären. Sowohl das Darlehen der Immobilien KG für den Bezauer Hof über € 270.700 als auch jenes des Gemeindeverbands für das Sozialzentrum über € 0,59 Mio. scheinen im Haftungsverzeichnis des Jahres 2012 nicht auf. Fakt ist, dass im Fall des Bezauer Hofs der Bürgermeister jedenfalls allein als Bürge und Zahler für die Gemeinde unterzeichnet hat. Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde für diese Haftung nicht eingeholt.

Im Jahr 2013 übernahm die Gemeinde für die Finanzierung der Sanierung der Hauptschule einschließlich Sportplatz sowie für das Sicherheitszentrum Haftungen für Darlehen in Höhe von € 1,50 Mio. sowie € 3,00 Mio. Für die Sanierung der Hauptschule einschließlich Sportplatz war bis zu diesem Zeitpunkt ein Baukonto aktiviert.

Bewertung

Der Schuldenstand von Gemeinde und Immobilien KG konnte im Prüfungszeitraum zunächst reduziert werden. Er stieg jedoch im Jahr 2013 mit dem Bau des Sicherheitszentrums wieder beträchtlich an. Daher ist nach Ansicht des Landes- Rechnungshofs der Fokus in den nächsten Jahren wiederum auf einen kontinuierlichen Schuldenabbau zu legen. Für den laufenden Betrieb mussten jedoch keine Darlehen aufgenommen werden, sie dienten ausschließlich der Finanzierung von Investitionen. Eine Darstellung von Schulden und Schuldendienst der Immobilien KG als Nachweis im Rechnungsabschluss der Gemeinde ist nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs für eine Gesamtsicht sinnvoll.

Das Gemeindegesetz sieht eine klare Regelung für die Genehmigung von Barvorlagen vor. Für den Landes-Rechnungshof ist nicht nachvollziehbar, dass Beschlüsse trotz Kritik der Aufsichtsbehörde wiederholt fehlten. Dies stellt ein Risiko für die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder dar und ist jedenfalls zu vermeiden.

Die Haftungsübernahme für die Seilbahn Bezau bedeutet für die Gemeinde ein hohes Risiko, zumal mit dem Gesellschafterzuschuss und der Erhöhung der Beteiligung bereits ein wesentlicher Beitrag zur Finanzierung geleistet wurde. Eine alternative Variante der Haftungsübernahme durch die aws wurde diskutiert, dennoch wurde die Variante über die Gemeinde aufgrund der Kostensituation realisiert.

Der Landes-Rechnungshof zeigt überdies auf, dass das tatsächliche Haftungsrisiko der Gemeinde höher sein kann, weil aufgrund der vorliegenden Darlehensunterlagen zum Bezauer Hof und zum Gebäude des Sozialzentrums nicht eindeutig erklärt werden kann, welche konkreten Verpflichtungen daraus entstehen können. Dies ist jedenfalls zu klären. Im Übrigen sind die Vorschriften zur Urkundenfertigung sowie zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen einzuhalten.

Im Rechnungsabschluss 2013 wird der Haftungsstand durch die Darlehen für die Hauptschule und das Sicherheitszentrum nochmals deutlich ansteigen. In Summe bedeutet dies beinahe eine Verdreifachung des Haftungsvolumens gegenüber dem Jahr 2012.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, notwendige Beschlüsse des Gemeindevorstands für Barvorlagen einzuholen.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, die Vollständigkeit des Haftungsnachweises sicherzustellen.

Zudem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, den Fokus in den kommenden Jahren wieder auf den Schuldenabbau zu legen.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen. Das Haftungsrisiko der Gemeinde aufgrund des Darlehensvertrags zum Bezauer Hof wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Beim Gebäude des Sozialzentrums wird die Haftungsfrage in Absprache mit den anderen Verbandsgemeinden geklärt.

Schuldenabbau: In den kommenden Jahren laufen einige langfristige Darlehensverträge aus, das GIG-Darlehen für die Hauptschulsanierung kann bis 2016 getilgt werden. Ab 2017 sollte eine weitere Einsparung durch die Pensionierung des Umweltbüroleiters möglich sein.

3.3 Mittelfristplanung

Die Mittelfristplanung von Bezau kann detaillierter erfolgen. Eine genauere und rollierende Ausarbeitung unterstützt sowohl Politik als auch Verwaltung bei wichtigen Entscheidungen. Die Aussagekraft würde durch eine Investitionsplanung erhöht. Nach der vorliegenden Mittelfristplanung nimmt der finanzielle Spielraum insgesamt ab.

Situation

Gemäß den Vorschriften des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 sind die Gemeinden verpflichtet, eine mehrjährige Finanzplanung mit festgelegten Haftungsobergrenzen auszuarbeiten. Ziel ist es, die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung sicherzustellen und einen glaubwürdigen, effektiven Haushaltsrahmen festzulegen.

Nach dem Gemeindegesetz hat der Bürgermeister mittelfristige Grobplanungen über den Gemeindehaushalt zu erstellen, soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen des Stabilitätspakts erforderlich ist. Sie sind spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen.

Mitte des Jahres 2013 übermittelte die Marktgemeinde Bezau der Aufsichtsbehörde die Haushaltsdaten bzw. -planungen. Die Mittelfristplanung (MFP) orientiert sich am Rechnungsquerschnitt und unterteilt sich in die drei Bereiche der laufenden Gebarung, der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen und der Finanztransaktionen. Für jeden Bereich gibt es eine Summe der Einnahmen, eine Summe der Ausgaben und den entsprechenden Saldo. Aus der Summe der drei Salden ergibt sich der Jahresüberschuss oder der -fehlbetrag.

Die vorliegende MFP der Marktgemeinde Bezau deckt insgesamt fünf Jahre ab. Die Daten aus dem Rechnungsabschluss 2012 und dem Voranschlag 2013 wurden übernommen. Für die Jahre 2014 bis 2016 sind Planwerte eingetragen. Dabei handelt es sich entweder um indexierte Werte oder um Schätzwerte. Analog zum Rechnungsquerschnitt ist jedes Jahr in den gesamten Haushalt, in die Abschnitte 85 bis 89 und in den Haushalt ohne die Abschnitte 85 bis 89 eingeteilt. Eine Investitionsplanung liegt nicht vor.

Für das Jahr 2012 beträgt die freie Finanzspitze I nach der MFP € 0,68 Mio. Darin sind bestimmte Umbuchungen aufgrund der Abgabefrist an die Aufsichtsbehörde noch nicht enthalten. In den Folgejahren nimmt die geplante Finanzspitze I stetig ab und reduziert sich bis zum Planjahr 2016 um fast die Hälfte auf € 346.300. Während der Voranschlag 2013 noch von einem ausgeglichenen Jahresergebnis ausgeht, wird in den darauffolgenden Planjahren mit steigenden Jahresfehlbeträgen bis zu € 163.700 gerechnet.

Zusätzlich zur MFP sind die Verbindlichkeiten der Immobilien KG über fünf Jahre angeführt. Diese steigen bis zum Jahr 2014 auf € 5,34 Mio., ehe sie bis zum Jahr 2016 auf € 3,90 Mio. fallen.

Bewertung

Die MFP der Marktgemeinde Bezau basiert auf hoch aggregierten Annahmen und Schätzungen. Eine detaillierte Finanzplanung, wie sie mit der Buchhaltungssoftware möglich ist, wird von der Marktgemeinde Bezau derzeit nicht vorgenommen. Die fehlende Investitionsplanung macht die MFP weniger verlässlich.

Obwohl die vorliegende MFP nicht detailliert geplant ist, lässt sich doch erkennen, dass der finanzielle Spielraum abnimmt. Dies zeigt sich zum einen in der abnehmenden Finanzspitze I, zum anderen im steigenden Jahresfehlbetrag.

Der Vorteil einer Planung auf Ebene der Haushaltsstellen und deren jährliche rollierende Anpassung liegt in der höheren Aussagekraft. Insbesondere auf der Investitionsebene sind somit eine mehrjährige Planung und eine genauere Steuerung für Verwaltung und Politik möglich.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, eine Mittelfristplanung auf Basis von Haushaltsstellen sowie einer Investitionsplanung zu erstellen.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, die Mittelfristplanung rollierend anzupassen.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen. Mit der Nachbesetzung der Kassierstelle können die empfohlenen Aufgaben verstärkt wahrgenommen werden.

4 Beteiligungen

4.1 Immobilien KG

Der Immobilien KG sind in Bezau weitreichende finanzielle Kompetenzen übertragen. Beschlussrechte sind daher klar zu regeln. Obwohl dem Prüfungsausschuss die Kontrollbefugnis eingeräumt wurde, nahm er sie bisher noch nicht wahr. Die Aktivierung bestimmter Teile des Vermögens in Gemeinde und Immobilien KG ist zu klären.

Situation

Für den Erwerb, die Nutzung sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien errichtete die Marktgemeinde Bezau im Jänner 2006 eine Immobilien KG. Die Gemeinde konnte dadurch zum damaligen Zeitpunkt steuerliche Vorteile nutzen. Mit Änderung der Rechtslage entfiel die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug ab 1. September 2012 weitgehend.

Komplementärin und somit persönlich haftende Gesellschafterin der Immobilien KG ist die Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH (Immobilien GmbH), deren Alleineigentümerin Bezau ist. Als einzige Kommanditistin brachte die Gemeinde eine Einlage in Höhe von € 10.000 in die Gesellschaft ein.

Die Komplementärin ist zur Vertretung und Geschäftsführung der Immobilien KG berufen und hat jährlich der Kommanditistin den Jahresabschluss zur Feststellung vorzulegen. Der Bürgermeister ist zum Geschäftsführer in der Immobilien GmbH bestellt.

Beirat

Der Gesellschaftsvertrag der Immobilien KG sieht die Einrichtung eines von der Marktgemeinde Bezau zu bestellenden Beirats vor, der diversen Maßnahmen der Gesellschaft zustimmen muss. Dazu zählen unter anderem die Genehmigung des Jahresbudgets, Liegenschaftsangelegenheiten, Aufnahme von Darlehen sowie Investitionen ab einer Höhe von insgesamt € 15.000 pro Geschäftsjahr. Der Beirat besteht aus den Mitgliedern des Gemeindevorstands ohne Bürgermeister. Die Gemeindevertretung beschloss dessen Geschäftsordnung.

Beschlussfassung

Die Jahresabschlüsse sowie die Überschussrechnungen der beiden Gesellschaften wurden im Prüfungszeitraum jährlich der Gemeindevertretung vorgelegt. Während diese für das Geschäftsjahr 2008 noch einen Beschluss über die Genehmigung der Jahresabschlüsse und die Entlastung der Geschäftsführung vornahm, entfiel ein solcher Beschluss in den Folgejahren mit dem Hinweis auf die bereits erfolgte Genehmigung durch den Beirat. Dessen Kompetenz wurde irrtümlich aus der Formulierung im Gesellschaftsvertrag „Zustimmung zur Genehmigung des Jahresbudgets“ abgeleitet.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung in ihrer 9. Sitzung am 11. April 2006 wurde dem Prüfungsausschuss das Recht eingeräumt, die Immobilien KG zu prüfen. Bis dato nahm er dieses Kontrollrecht allerdings noch nicht wahr.

Vermögen

Im Vermögen der Immobilien KG wurden per 31. Dezember 2012 insgesamt € 6,45 Mio. ausgewiesen. Dazu gehören die Hauptschule mit Sportplatz sowie die Volksschule. Im Zuge der Prüfung stellte der Landes-Rechnungshof fest, dass Teile dieser Schulen auch im Vermögen der Gemeinde dargestellt werden. Der Erwerb des Bezauer Hofs erfolgte ebenfalls durch die Immobilien KG.

Baukonto Nordisch

Für das Baukonto „Nordisch“ waren Ende des Jahres 2012 Verbindlichkeiten in Höhe von € 140.000 ausgewiesen. Laut Auskunft des Bürgermeisters entstanden diese Verbindlichkeiten vor allem aus Planungskosten für ein Mattenschanzenprojekt und aus zwei Fahrzeugen, die für den Betrieb der Anlage gedacht waren. Derzeit wird für das Projekt ein alternativer Standort im Bregenzerwald geprüft. Sollte das Projekt realisiert werden, könnten die bislang entstandenen Kosten laut Bürgermeister teilweise übertragen werden. Nach stichprobenartiger Durchsicht der Belege waren auch andere Ausgaben auf dem Konto enthalten, die nicht diesem Projekt zuzuordnen waren, wie beispielsweise Beglaubigungskosten für den Einbringungsvertrag der Volksschule. Im Jahr 2012 wurde ein Skidoo um € 7.800 über dieses Konto bezahlt. Ebenso wurde im Oktober 2010 ein gebrauchtes Loipengerät um € 69.200 über dieses Baukonto angeschafft.

Sicherheitszentrum

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer 22. Sitzung am 9. Juli 2012 die Realisierung des Sicherheitszentrums für Feuerwehr, Bergrettung, Wasserrettung und Polizei einschließlich Tiefgarage mit 18:0 einstimmig. Die geschätzten Errichtungskosten betrugen € 4,62 Mio. netto. Der Spatenstich für das Projekt erfolgte kurz vor dem 1. September 2012, um durch die Abwicklung über die Immobilien KG noch vom Vorsteuerabzug profitieren zu können. Derzeit sind steuerrechtliche Thematiken mit dem Finanzamt in Abklärung.

Im Jänner 2014 prognostizierte die Planungsgemeinschaft die Errichtungskosten mit € 4,89 Mio. netto, Ende März dieses Jahres wurden sie auf € 5,00 Mio. netto erhöht. Aus dem Strukturfonds und dem Feuerwehrfonds erfolgten Zusagen für Förderungen in Höhe von € 0,99 Mio. Zudem leisten neben Bezau vier weitere Gemeinden einen Finanzierungsbeitrag für die Räumlichkeiten der Bergrettung.

Bewertung

Bezau nutzte in hohem Maß den steuerlichen Vorteil, der sich aus der Errichtung einer Immobilien KG bot. Mehrere größere Projekte der Gemeinde im Prüfungszeitraum wurden über die Immobilien KG abgewickelt. Daraus entstanden jedoch auch entsprechend hohe Schulden, die bedient werden müssen. Die neue Rechtslage macht die Abwicklung von zukünftigen Investitionen über die Immobilien KG weniger attraktiv.

Der Immobilien KG sind weitreichende finanzielle Kompetenzen übertragen. Insbesondere kann der Geschäftsführer mit Zustimmung des Beirats Entscheidungen treffen, die innerhalb der Gemeinde der Gemeindevertretung vorbehalten sind. Der hohe Zuwachs an Vermögen und die damit verbundenen Schulden der Immobilien KG erfordern nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs jedoch eine stärkere Einbeziehung der Eigentümerin, um allfälligen Risiken gegenzusteuern. Zielführend ist demnach eine klare Festlegung jener Maßnahmen und Geschäfte, in denen die Gemeindevertretung mit entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen befasst wird.

Schon bisher interpretierte die Gemeinde Zustimmungsrechte des Beirats nicht richtig. Dies führte dazu, dass wichtige Beschlüsse von unterschiedlichen Organen gefasst wurden. Der Landes-Rechnungshof kritisiert, dass damit seit dem Geschäftsjahr 2009 notwendige Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse unterblieben sind.

Der Landes-Rechnungshof beanstandet zudem, dass der Prüfungsausschuss von seinem Kontrollrecht angesichts der hohen Verbindlichkeiten in der Immobilien KG bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat.

Von der Gemeinde nicht schlüssig erklärbar war die Aktivierung von Vermögen der Volksschule und der Hauptschule sowohl in der Immobilien KG als auch im Gemeindehaushalt. Die Verbindlichkeiten auf dem Baukonto „Nordisch“ können rückverfolgt werden, jedoch wurden teilweise Buchungen zugeordnet, die nicht auf dieses Konto gehören. Die Anschaffung von Fahrzeugen über die Immobilien KG widerspricht deren Unternehmensgegenstand.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, Beschlussrechte in der Immobilien KG klar zu regeln.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, dass der Prüfungsausschuss von seinem Kontrollrecht in der Immobilien KG Gebrauch machen soll.

Zudem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, das Gemeindevermögen und das Vermögen der Immobilien KG klar zu trennen.

Außerdem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, keine Anschaffungen zu tätigen, die dem Unternehmenszweck der Immobilien KG widersprechen.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen. Es wird versucht, in Absprache mit dem Steuerberater das Gemeindevermögen und das Vermögen der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG klar zu trennen.

Kommentar L-RH

Das Vermögen von Gemeinde und Immobilien KG ist klar zu trennen. Eine doppelte Darstellung ist jedenfalls zu vermeiden.

4.2 Gemeindeverband Sozialzentrum

Für das Projekt „Betreutes Wohnen“ tauschte Bezau gemeindeeigene Grundstücke ein, verkaufte die erhaltene Liegenschaft und leistete einen Investitionsbeitrag. Die Abwicklung erfolgte mit Befangenheitsaspekten und unter großem Zeitdruck. Für die Gemeinde verschlechterte sich die Verhandlungsposition, relevante Beschlüsse wurden jedoch einstimmig gefasst. Die zeitliche Abfolge der Umsetzung weist eine schlechte Optik auf.

Situation

Laut Statuten des Gemeindeverbands Sozialzentrum trägt Bezau Investitionskosten im Ausmaß von 50,37 Prozent. Mit dem Projekt „Betreutes Wohnen“ ist eine Erweiterung des bestehenden Pflegeangebots um neun altersgerechte Wohnungen samt Betreuungsleistungen geplant. Als geeigneter Standort für dieses Vorhaben wurde ein in unmittelbarer Nachbarschaft des Sozialzentrums gelegenes denkmalgeschütztes Haus erachtet. Dieses soll vom Gemeindeverband gekauft und umgebaut werden. Vorgesehen sind dort auch die Unterbringung der Kleinkindbetreuung, des Krankenpflegevereins und des Mobilen Hilfsdienstes sowie einer Tiefgarage mit 15 Stellplätzen.

Überblick

Die für das „Betreute Wohnen“ in Betracht kommende Liegenschaft (Objekt A) mit dem denkmalgeschützten Haus wies eine Gesamtfläche von 450 m2 auf und war als Landwirtschaftsgebiet gewidmet. Zum Objekt A gehörte nur ein schmaler Grundstreifen im Ausmaß von 60 m2. Es stand im Eigentum von zehn Personen, darunter dem Bürgermeister sowie neun seiner Verwandten. Der Anteil des Bürgermeisters betrug ein Sechstel. Der Gemeindeverband kaufte dieses Objekt um € 180.000, die Verhandlungen zum An- bzw. Verkauf wurden über den Bürgermeister geführt.

Um eine sinnvolle Verbindung zum Sozialzentrum zur Nutzung von Synergien herstellen zu können, benötigte der Gemeindeverband eine weitere unbebaute Fläche rund um das Haus. Ein solches Grundstück im Ausmaß von 1.200 m2 (Objekt B) befand sich ebenfalls im Eigentum von drei Verwandten des Bürgermeisters. Auch dieses war als Landwirtschaftsgebiet gewidmet. Die Eigentümer wollten anstatt zu verkaufen gegen landwirtschaftlichen Grund eintauschen. Der Bürgermeister signalisierte, dass die Marktgemeinde Bezau Tauschgrundstücke (Objekte C) zur Verfügung stellen könnte, weil der Gemeindeverband nicht im Besitz von derartigen Flächen war. Im November 2011 nahm er mit seinen Verwandten Vorgespräche zum Tauschgeschäft auf. Verhandlungsbasis war zunächst ein Tauschverhältnis von 1:3, welches kurz vor Abschluss des Vertrags auf 1:5 erhöht wurde. Die zur Verfügung gestellten Objekte C sollten der Marktgemeinde Bezau durch Weiterverkauf des durch Tausch erworbenen Objekts B an den Gemeindeverband abgegolten werden.

Zur Projektverwirklichung stellte Bezau daher für das Tauschgeschäft schlussendlich 6.000 m2 an landwirtschaftlichem Gemeindegrund zur Verfügung, somit 2.400 m2 mehr als ursprünglich besprochen. Im Zuge des Weiterverkaufs des Objekts B an den Gemeindeverband erzielte die Gemeinde Einnahmen in Höhe von € 92.400. Demgegenüber standen Ausgaben in Höhe von € 143.600, die vom Gemeindeverband Sozialzentrum an Bezau für den Ankauf der Objekte A und B als anteiliger Investitionsbeitrag einschließlich Nebenkosten weiterverrechnet wurden.

Betreutes Wohnen

Vereinfachte Darstellung Grundstücksgeschäfte

(….. Grafik – hier im Auszug nicht dargestellt – siehe Originalbericht)

Der Landes-Rechnungshof analysierte die Grundstücksgeschäfte der Marktgemeinde Bezau anhand der vorgelegten Unterlagen und der dazu eingeholten Erläuterungen. Das Rechtsgeschäft des Gemeindeverbands zum Ankauf des Objekts A prüfte er aus kompetenzrechtlichen Gründen ausschließlich im Umfang der Weiterverrechnung an die Gemeinde.

Grundstücksgeschäfte Gemeinde

Der Gemeindevorstand befasste sich in seiner 20. Sitzung am 16. März 2012 erstmals in zwei eigenen Tagesordnungspunkten mit dem Projekt „Betreutes Wohnen“. Einerseits wurden laut Protokoll verschiedene Varianten für den geplanten Grundtausch und der anschließende Verkauf an den Gemeindeverband diskutiert sowie bisherige Abklärungen erläutert. Andererseits stand eine Stellungnahme zum erforderlichen Nachtragsvoranschlag 2012 auf der Tagesordnung, weil das Projekt im Gemeindehaushalt bislang nicht berücksichtigt war. Der Nachtragsvoranschlag wies Mehrausgaben in Höhe von € 135.000 auf, die sich aus dem geplanten Anteil von Bezau für den Ankauf des Objekts A in Höhe von € 180.000 sowie des Objekts B in Höhe von € 90.000 durch den Gemeindeverband zusammensetzten. Detaillierte Ausführungen zum Projekt sind dem Protokoll nicht zu entnehmen. Der Gemeindevorstand befürwortete in seiner Stellungnahme den Nachtragsvoranschlag mit 4:0 einstimmig.

Im öffentlichen Teil der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 26. März 2012 standen die Anträge zur Umwidmung der Objekte A und B von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Mischgebiet auf der Tagesordnung. Diese brachten alle 13 Eigentümer am 6. März 2012 bei der Marktgemeinde Bezau ein. Nach Erläuterung des Sachverhalts erklärte sich der Bürgermeister für befangen, gab den Vorsitz ab und nahm an der Abstimmung nicht teil. Drei weitere Gemeindevertreter nahmen aufgrund ihrer Befangenheit ebenfalls nicht an der Abstimmung teil. Die Umwidmungsanträge wurden mit 13:0 einstimmig beschlossen.

In derselben Sitzung wurde auch der Nachtragsvoranschlag als eigener Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen. Das Ergebnis war mit 17:0 ebenfalls einstimmig. Im weiteren Verlauf der Sitzung bedankte sich die Obfrau des Gemeindeverbands Sozialzentrum insbesondere beim Bürgermeister für die Unterstützung im Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts „Betreutes Wohnen“ in Bezau.

Im nicht-öffentlichen Teil der 19. Sitzung der Gemeindevertretung wurde über das geplante Kauf-Tauschgeschäft anhand eines bereits ausgearbeiteten Vertrags abgestimmt. Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunkts erklärten sich der Bürgermeister und drei weitere Gemeindevertreter für befangen. Da der Bürgermeister ersucht wurde, den Sachverhalt zu erläutern, verließen nur die anderen drei Gemeindevertreter vor Behandlung des Tagesordnungspunkts das Sitzungszimmer. Nach Darstellung des Sachverhalts ging auch der Bürgermeister aus dem Raum. Die Gemeindevertretung beschloss in der Folge das geplante 1:3-Tauschgeschäft sowie den Weiterverkauf des Objekts B an den Gemeindeverband Sozialzentrum zum Preis von € 91.600 mit 13:0 einstimmig. Daraus errechnet sich ein Quadratmeterpreis von € 75 für das Objekt B. Dies entspricht einem Vergleichswert von € 25 pro Quadratmeter für die hinzugebenden Objekte C, weil die Liegenschaften laut Vertragsentwurf für gleichwertig gehalten wurden.

Nach diesen Beschlüssen der Gemeindevertretung, jedoch noch vor Unterzeichnung des Vertrags, forderten die drei Eigentümer des Objekts B am 28. März 2012 ein 1:5-Tauschverhältnis. Sie waren mit dem ursprünglichen Vorschlag nicht mehr einverstanden. Da das Rechtsgeschäft noch vor dem 1. April 2012 abgewickelt werden sollte, um die ab diesem Zeitpunkt anfallende Immobilienertragsteuer zu vermeiden, berief der Bürgermeister aus Dringlichkeitsgründen den Gemeindevorstand anstelle der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung ein. Laut Auskunft des Bürgermeisters wurde eine Steuerlast für die Grundstücksgeschäfte von 25 Prozent erwartet.

In seiner 21. Sitzung am 29. März 2012 beschloss der Gemeindevorstand das neue 1:5-Tauschverhältnis einstimmig, der Preis blieb mit € 92.400 weitgehend gleich und wurde vom Gemeindevorstand nach wie vor als angemessen erachtet. Somit erhielten die drei Verwandten insgesamt eine Tauschfläche von 6.000 m2 von der Marktgemeinde Bezau. Der Vergleichswert pro Quadratmeter für die hinzugebenden Objekte C reduzierte sich daher von ursprünglich € 25 auf nunmehr € 15. An der Sitzung nahmen alle Mitglieder des Gemeindevorstands einschließlich des Bürgermeisters teil. Ein befangenes Mitglied verließ bei Eingang in diesen Tagesordnungspunkt das Sitzungszimmer, der Bürgermeister blieb im Raum. Im Protokoll sind keine weiteren Befangenheitsaspekte oder das genaue Abstimmungsverhältnis vermerkt. Nach Rücksprache des Landes-Rechnungshofs mit dem Protokollführer gab dieser an, dass der Bürgermeister nicht mitgestimmt habe und der Beschluss mit 2:0 einstimmig erfolgte.

Der adaptierte Kauf-Tausch-Vertrag wurde am 30. März 2012 seitens der Marktgemeinde Bezau vom Bürgermeister und vom Vizebürgermeister unterzeichnet. Am 15. Oktober 2012 erhielt die Marktgemeinde Bezau über den beauftragten Treuhänder schließlich den Kaufpreis vom Gemeindeverband Sozialzentrum.

Die Landesregierung genehmigte die Änderung des Flächenwidmungsplans mit Bescheid vom 2. April 2012. Für die landwirtschaftlich gewidmeten Objekte C waren zudem grundverkehrsbehördliche Genehmigungen durch die drei Erwerber einzuholen. Die Grundverkehrs-Ortskommission genehmigte den Tausch für den Landwirt, die Grundverkehrs-Landeskommission für die beiden Nicht-Landwirte. Der Vermerk der Ortskommission auf dem verbücherten Kauf-Tausch-Vertrag bezieht sich nicht ausdrücklich auf den Landwirt, ein Vermerk der Landeskommission für die beiden Nicht-Landwirte fehlt.

Grundstücksgeschäfte Gemeindeverband

Neben dem Objekt B erwarb der Gemeindeverband auch das Objekt A. Zur Ermittlung des Kaufpreises wurde eine Bewertung eines allgemein beeideten Sachverständigen im Rahmen der Regio-Aktion „Alte Bausubstanz“ aus dem Jahr 2010 herangezogen. Der Bürgermeister legte dem Landes-Rechnungshof im Laufe der Prüfung zwei verschiedene Gutachten dieses Sachverständigen vor. Beide sind am selben Tag datiert. Eines davon ist unterschrieben und weist einen Verkehrswert von € 169.800 auf, das andere ist nicht unterzeichnet und enthält einen Verkehrswert von € 135.800. Nach Angabe des Bürgermeisters wurde das unterschriebene Gutachten für das Rechtsgeschäft herangezogen. Der mit einem Faktor von sechs Prozent indexierte Preis für das Objekt A betrug € 180.000. Der Kaufvertrag wurde am 30. März 2012 von der Obfrau des Gemeindeverbands Sozialzentrum unterzeichnet. Die zehn Eigentümer unterzeichneten bereits zwischen 15. und 21. März 2012.

Der Gemeindeverband Sozialzentrum verrechnete die Investitionen für beide Liegenschaften schon am 27. März 2012 mit € 285.000 an die Verbandsgemeinden weiter. Der Betrag setzte sich aus den Kaufpreisen für Objekt A und Objekt B sowie aus Nebenkosten zusammen. Der Anteil von Bezau betrug € 143.600. Dieser Betrag wurde durch Unterschrift des Bürgermeisters am 28. März 2012 zur Zahlung und Verrechnung angewiesen. Ein weiterer Beschluss der Gemeindevertretung erfolgte dafür nicht.

Verbuchung

Verbucht hat die Gemeinde ihren Anteil – in Höhe von genau € 143.554,50 – am 16. April 2012, die Nebenkosten für Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von € 4.250,49 am 30. April 2012 sowie die Kosten für die Beglaubigung des Kaufvertrags in Höhe von € 74,30 am 12. September 2012. Alle drei Beträge ordnete die Gemeinde dem Ansatz „Sozialzentrum“ sowie der Post „Betreutes Wohnen Ankauf“ mit den Belegnummern 1512, 1755 und 4815 zu.

Am 5. April 2013 erfolgte die Umbuchung dieser drei Zahlungen auf den Ansatz „Grundbesitz“ sowie auf die Post „Erwerb von Grundstücken“ zum 31. Dezember 2012. Die Belegnummern für die Umbuchung wiesen dieselbe Nummer wie diejenigen der ersten Buchung auf, lediglich das Gegenkonto erhielt die neue Belegnummer 6865.

Im Zuge der Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch die Gemeindevertretung in ihrer 28. Sitzung am 8. Juli 2013 erfolgte der Hinweis eines Gemeindevertreters, dass es sich bei den Grundstücksgeschäften für die Gemeinde nicht um einen Grunderwerb handle, sondern um einen Beitrag an den Gemeindeverband Sozialzentrum für dessen Ankauf der Objekte A und B.

Am 10. Juli 2013 erfolgte schließlich eine dritte Buchung mit der Belegnummer 6875 auf den Ansatz „Sozialzentrum“ und auf die Post „Beitrag an Verband“ zum 31. Dezember 2012. In der Notiz zu dieser Umbuchung wird zudem darauf hingewiesen, dass die Nebenkosten in Höhe von € 4.250,49 und € 74,30 nicht die Gemeinde betreffen und somit an den Gemeindeverband Sozialzentrum weiterverrechnet werden sollen. Dies erfolgte am 31. Juli 2013.

Vermögensaufzeichnung

In den handschriftlichen Vermögensaufzeichnungen wurden zu diesen Grundstücksgeschäften zwei Einträge gemacht. An einem nicht konkret bezeichneten Tag im April 2012 wurden € 147.879 als „Ankauf Gemeindeverband
50,37 Prozent sowie Kaufvertrag“ erfasst. Für 15. Oktober 2012 erfolgte die Eintragung von € 92.585 unter der Bezeichnung „Gemeindeverband für Teilfläche aus 950/1“.

Während die Vermögensaufzeichnung per 31. Dezember 2012 einen Wert von € 356.443 aufweist, beträgt das Grundvermögen laut Rechnungsabschluss
€ 208.563,71. Die Differenz von € 147.879,29 entspricht dem Beitrag an den Gemeindeverband für den Ankauf „Betreutes Wohnen“ einschließlich Nebenkosten. Der Landes-Rechnungshof wies die Gemeinde im Zuge der Prüfung auf diese Differenz und die Notwendigkeit zur Korrektur hin.

Errichtungskosten

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer 20. Sitzung am 7. Mai 2012 die Mitfinanzierung der Errichtungskosten mit 18:0 einstimmig. Zu diesem Zeitpunkt lag der Kostenrahmen bei € 2,00 Mio. netto. Das Projekt ist laut Auskunft des Bürgermeisters eingabereif. Der Kostenrahmen wurde vom Planer in einer Grobkostenschätzung vom Dezember 2013 aber nunmehr mit € 3,00 Mio. netto beziffert. Derzeit wird diskutiert, ob bzw. inwieweit das Projekt durch einen gemeinnützigen Bauträger finanziert werden kann. Auch Fragen zur Förderung sind in Abklärung.

Bewertung

Insgesamt erachtet der Landes-Rechnungshof das Projekt „Betreutes Wohnen“ als zweckmäßiges Vorhaben für die kommunale Weiterentwicklung. Es stellt eine konsequente Fortführung des bestehenden Angebots in der Betreuung von älteren Menschen dar und fand breiten Konsens bei den beschließenden Kollegialorganen. Alle im März 2012 gefassten Beschlüsse zu seiner Umsetzung wurden einstimmig gefasst. Die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte warf jedoch zahlreiche Fragen auf und stand in öffentlicher Kritik. Dies führte dazu, dass im Auftrag der Staatsanwaltschaft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen den Bürgermeister geführt wird.

Unabhängig von den Ergebnissen aus diesen Ermittlungen beanstandet der Landes-Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfkompetenz, dass die Grundstücksgeschäfte unter großem Zeitdruck finalisiert wurden, die Abfolge der einzelnen Umsetzungsschritte eine schiefe Optik aufwerfen und der Bürgermeister in unterschiedlichen Funktionen verhandelte, ohne eine Vertretung zu veranlassen. Einerseits trat er für die Gemeinde auf und andererseits war er mit den drei Eigentümern des Tauschgrundstücks verwandt. Zusätzlich verhandelte er für den Gemeindeverband Sozialzentrum und stand auch hier mit den Eigentümern des Objekts A in einem Angehörigenverhältnis und war selbst Miteigentümer.

Der Bürgermeister nahm seine Befangenheitsaspekte bei den Abstimmungen wahr, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Im Fall der dringlichen Beschlussfassung über das geänderte Tauschverhältnis leidet die Beweisbarkeit durch die Unterschiede zwischen Protokoll und Auskunft des Protokollführers. Gerade in dieser Sitzung entschied der Gemeindevorstand durch zwei seiner Mitglieder namens der Gemeindevertretung, dass 2.400 m2 mehr Fläche von der Gemeinde bereitgestellt werden und der Verkaufspreis des Objekts B an den Gemeindeverband annähernd gleich bleibt. Der Landes-Rechnungshof kritisiert, dass der Bürgermeister bei der Abstimmung den Raum nicht verlassen hat. Auf die Beschlussfähigkeit des Gemeindevorstands hätte die Abwesenheit des Bürgermeisters keine Auswirkung gehabt. Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse zog weder die Gemeindevertretung noch der Gemeindevorstand die Objektivität der Verhandlungsführung des Bürgermeisters durch protokollierte Einwände in Zweifel.

Unter der Annahme, dass die Gemeinde als Vergleichswert die ursprünglichen € 25 pro Quadratmeter auch für die schlussendlich größeren Flächen der Objekte C angesetzt hätte, wäre durch den Weiterverkauf von Objekt B an den Gemeindeverband ein zusätzlicher Erlös von € 60.000 für Bezau realisierbar gewesen. Die Weiterverrechnung der Grundstücksgeschäfte wäre für alle am Gemeindeverband Sozialzentrum beteiligten Gemeinden höher gewesen. Für Bezau hätte sie in der Folge nach einer pauschalierenden Berechnung € 175.000 betragen. Der Saldo aus den höheren Einnahmen und den höheren Ausgaben durch die Weiterverrechnung ergäbe einen Mehrerlös von € 30.000 der Gemeinde. Der Landes-Rechnungshof merkt jedoch an, dass der Gemeindevorstand den neuen Vergleichswert von € 15 pro Quadratmeter zur Projektverwirklichung nach wie vor für angemessen hielt und das Vorhaben „Betreutes Wohnen“ im öffentlichen Interesse stand. Fest steht jedenfalls, dass sich weder für Mellau noch für Reuthe weitere Ausgaben aus dem geänderten Tauschverhältnis ergaben und dass Bezau mehr Grundfläche als ursprünglich geplant zur Verfügung stellen musste.

Die Tatsache, dass für den Preis des Objekts A zwei Gutachten desselben Gutachters mit gleichem Datum vorliegen, erachtet der Landes-Rechnungshof ebenfalls als fragwürdig. Die Differenz der beiden Gutachten geht im Wesentlichen darauf zurück, dass im unterschriebenen Gutachten mit dem höheren Verkehrswert der Grundwert zu 100 Prozent berücksichtigt wurde und in jenem mit dem niedrigeren nur anteilig. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs sind Liegenschaftstransaktionen der öffentlichen Hand jedenfalls grundsätzlich auf Basis von eindeutigen Gutachten durchzuführen.

Wenn die Grundstücksgeschäfte nach dem 1. April 2012 abgewickelt worden wären, hätte die Gemeinde nach Beurteilung von Experten durch Abschläge den niedrigsten Steuersatz von 3,5 Prozent nutzen können. Die Immobilienertragsteuer für die Gemeinde wäre damit rückblickend deutlich geringer gewesen als erwartet. Dennoch ist anzumerken, dass die Abwicklung von Grundstücksgeschäften vor diesem Zeitpunkt generell forciert wurde. Im Übrigen weist der Landes-Rechnungshof darauf hin, dass die Anbahnungsgespräche bereits im November 2011 begonnen haben.

Zusätzlich zur großen Eile hebt der Landes-Rechnungshof hervor, dass sich die Verhandlungsposition der Gemeinde durch mehrere Faktoren verschlechterte. Einerseits war der Druck, das Verbindungsgrundstück zur Projektrealisierung zu erwerben, groß. Alternative Standorte kamen offenbar nicht in Betracht. Andererseits wurden die Tauschverhältnisse mit den drei Eigentümern des Objekts B vom Bürgermeister nur mündlich und damit wenig verbindlich vorverhandelt. Dazu kam, dass die Weiterverrechnung beider Grundankäufe durch den Gemeindeverband Sozialzentrum bereits am 27. März 2012 erfolgte und deren Zahlung durch den Bürgermeister am 28. März 2012 in die Wege geleitet wurde, obwohl erst am 29. März 2012 das Kauf-Tauschgeschäft zu den geänderten Bedingungen beschlossen wurde. Zudem wurde kein weiterer Beschluss der Gemeindevertretung gefasst. Der Landes-Rechnungshof bemängelt die Anweisung zur Zahlung und Verrechnung zu einem Zeitpunkt, an dem die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte noch nicht unterzeichnet waren. Die Auszahlung der Mittel erfolgte hingegen erst im April 2012.

Die Buchungen für den Beitrag an den Gemeindeverband Sozialzentrum für den Grundstückskauf sind nach den beiden Umbuchungen auf den richtigen Ansatz gebucht worden. Jedoch ist die Zuordnung unter der Post „laufender Beitrag“ für diesen Geschäftsfall nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs noch nicht schlüssig. Da es sich um einen Beitrag für ein Investitionsprojekt handelt, ist die Post Investitionsbeiträge anzuwenden. Auch die händischen Vermögensaufzeichnungen stellten eine Fehlerquelle dar. Im Übrigen hat die Grundverkehrs-Ortskommission im Genehmigungsvermerk auf den zu verbüchernden Verträgen zukünftig den betreffenden Erwerber konkret zu benennen.

Die prognostizierten Errichtungskosten für das „Betreute Wohnen“ sind zwischen Mai 2012 und Dezember 2013 um 50 Prozent angestiegen. Dies ist beträchtlich und bedarf einer genauen Analyse der Ursachen sowie eines laufenden Monitorings zur Vermeidung von Kostenüberschreitungen. Beschlossene Finanzierungsrahmen sind einzuhalten.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, Befangenheitsaspekte in Verhandlungen und Abstimmungen verstärkt wahrzunehmen sowie rechtzeitig eine Vertretung zu veranlassen.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, die Qualität der Protokollführung zu verbessern.

Zudem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, bei Vorverhandlungen für mehr Verbindlichkeit zu sorgen.

Außerdem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, Investitionsbeiträge zukünftig der richtigen Post zuzuordnen.

Schließlich empfiehlt der Landes-Rechnungshof, handschriftliche Vermögensaufzeichnungen zu korrigieren und eine elektronische Anlagenbuchhaltung anzustreben.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen, die Umstellung auf elektronische Anlagenbuchhaltung wird baldmöglichst vorgenommen. Durch die schwere Erkrankung des sehr erfahrenen und kompetenten Gemeindekassiers im Frühjahr 2012 mussten die laufenden Kassiertätigkeiten von den anderen MitarbeiterInnen und vom Bürgermeister kompensiert werden. Der Gemeindekassier hat in seiner schweren Krankheit die Hoffnung auf Genesung nie aufgegeben, weshalb die Stelle erst jetzt nach seinem tragischen Tod zur Ausschreibung kam.

4.3 Weitere Beteiligungen

Der Zusammenschluss mit mehreren Gemeinden zur Vernetzung und Durchführung von Projekten für Tourismus und Wirtschaft ist sinnvoll. Zusätzlich erworbene Genossenschaftsanteile sind im Rechnungsabschluss der Gemeinde darzustellen. Bezau leistete einen wesentlichen Beitrag für den Neubau der Seilbahn Bezau und übernahm ein umfangreiches Haftungsrisiko.

Situation

Die Marktgemeinde Bezau ist Mitglied der Genossenschaft witus und hält Minderheitsbeteiligungen an der Seilbahn Bezau sowie am örtlichen Heizwerk.

Witus

Bei dieser Genossenschaft haben sich die Gemeinden Bezau, Bizau, Mellau, Reuthe und Schnepfau sowie verschiedene regionale Betriebe aus Tourismus, Handel, Landwirtschaft und Dienstleistung zur Vernetzung und Abwicklung von gemeinsamen Projekten zusammengeschlossen. Per 31. Dezember 2013 gehörten ihr 146 Mitglieder mit insgesamt 422 Anteilen an. Bezau hielt davon 222. Im Rechnungsabschluss 2012 der Marktgemeinde Bezau wurden 133 zusätzlich erworbene Anteile nicht ausgewiesen. Im Jahr 2010 übernahm witus die Aufgaben und das Vermögen des vormaligen Tourismusvereins sowie die Agenden der Kaufmannschaft Bezau.

Die laufende Finanzierung von witus erfolgt über Mitgliedsbeiträge sowie über Beiträge für Einzelprojekte. Dazu kommen Eigenerlöse. Bezau finanzierte im Jahr 2012 mit € 147.000 von gesamt € 170.000 den überwiegenden Teil der Zuschüsse der Mitgliedsgemeinden. Dies entspricht einem Anteil von 86 Prozent. In den Jahren 2010 bis 2012 fielen für Bezau insgesamt € 389.600 an Aufwendungen für die Genossenschaft an. Demgegenüber stehen die Zahlungen von Bezau an den vormaligen Tourismusverein in Höhe von € 266.000 für die Periode 2008 bis 2010. Grund für die Steigerung ist unter anderem die Einführung der Buslinie 34 sowie höhere Personalkosten.

Ein aktuelles Projekt ist „Ehrlich Bregenzerwald“, das die Vermarktung regionaler Produkte zum Ziel hat. Die Kosten für alle fünf Gemeinden belaufen sich auf rund € 60.000, wovon nach Auskunft des Bürgermeisters rund 50 Prozent über LEADER Förderungen abgedeckt werden sollen. Pro Einwohner werden derzeit zwischen € 5 und € 6 verrechnet, vorgesehen ist jedoch eine Reduktion auf € 2 pro Einwohner durch eine Ausweitung auf andere Bregenzerwälder Gemeinden. Erst ab einem Jahresumsatz von € 65.000 ist das Projekt kostendeckend. Nach der Probephase soll das Projekt ab Herbst 2014 ausgerollt werden. Die Prüfung der witus erfolgt alle zwei Jahre durch den Vorarlberger Revisionsverband, zuletzt im Frühjahr 2014. In diesem Bericht wurden bestimmte Kritikpunkte aufgezeigt.

Seilbahn Bezau

Im Jahr 2010 wurde in Bezau die bestehende Kabinenbahn durch eine moderne Gondelbahn ersetzt. Geplant war eine Ausweitung der Kapazität von 55.000 auf 120.000 Fahrgäste. Das Konzept sah auch eine Neugestaltung der Gastronomie vor.

Mit dem Umbau war hoher Kapitalbedarf gegeben, die Gesamtinvestition betrug € 8,50 Mio. Aus steuerlichen Gründen und zur Steigerung der Attraktivität für Investoren wurde mit der Seilbahn Bezau GmbH & Co KG eine neue Gesellschaftsform gewählt, die Beteiligungen als Kommanditisten, atypische stille Gesellschafter und stille Gesellschafter vorsah. Auf diese Weise und insbesondere durch den Gesellschafterzuschuss der Gemeinde gelang es, die Finanzierung zu ermöglichen. Die Marktgemeinde Bezau erhöhte ihre Beteiligung und ist nunmehr mit 10,76 Prozent an der Seilbahn Bezau GmbH sowie mit 8,50 Prozent an der Seilbahn Bezau GmbH & Co KG beteiligt. Zusätzlich übernahm Bezau eine Haftung für die Seilbahn.

Bewertung

Der Landes-Rechnungshof bewertet die Gründung der witus zur Förderung von Wirtschaft und Tourismus in den umliegenden Gemeinden und ihrer Betriebe als positiv. Im Vergleich zu den Aufwendungen des vormaligen Tourismusbüros sind die Kosten für Bezau deutlich gestiegen. Dies ist auf die Verlagerung der Personalkosten der Geschäftsführerin auf die witus und neue Projekte, wie die Buslinie 34, zurückzuführen. Nur der vollständige Ausweis der Anteile der Gemeinde im Rechnungsabschluss gibt Auskunft über das tatsächliche Beteiligungsverhältnis.

Die Entscheidung für den Neubau der Seilbahn Bezau erscheint aus Sicht des Landes-Rechnungshofs nachvollziehbar. Die Gemeinde stellte jedoch eine beträchtliche Anschubfinanzierung bereit und übernahm ein umfangreiches Haftungsrisiko, obwohl es sich lediglich um eine Minderheitsbeteiligung handelt.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, neu erworbene Genossenschaftsanteile im Rechnungsabschluss der Gemeinde auszuweisen.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen.

Witus eGen: In den beiden Revisionsberichten für die Jahre 2010/2011 und 2012/2013 bestätigte der Genossenschaftsrevisor, dass keine Tatsachen festgestellt wurden, die den Bestand der geprüften Genossenschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Die erwähnten Kritikpunkte beziehen sich im Wesentlichen auf Formalfehler in der Dokumentation der Geschäftsanteilsverwaltung, der Meldung von Vorstandsmandaten und die Abwicklung der witus-Gutscheine.

Seilbahn Bezau: Für den Gesellschafterzuschuss von € 1.000.000,– wurden der Marktgemeinde Bezau zusätzliche Stimmrechte in Höhe von € 500.000,– eingeräumt.

Kommentar L-RH

Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass im Revisionsbericht für 2012 und 2013 noch weitere Kritikpunkte aufgeführt sind. Sie bezogen sich beispielsweise auf den fehlenden Beschluss der Generalversammlung für die Neuanstellung der Geschäftsführerin. Weiters wurde kritisiert, dass die Zustimmung des Vorstands für die Erhöhung der Geschäftsanteile von Bezau und deren Einbringung als Sacheinlage nicht eingeholt wurde.

Hinsichtlich der Seilbahn hebt der Landes-Rechnungshof nochmals hervor, dass die Gemeinde in Summe einen umfangreichen Finanzierungs- und Haftungsanteil übernommen hat. Derartige Vorhaben bedürfen einer umfassenden Risikoanalyse.

5 Steuerung und Kontrolle

Teilbereiche des Rechnungswesens zeigen Verbesserungspotenzial. Alle Bankkonten der Gemeinde sind in den Rechnungsabschluss aufzunehmen und das Vier-Augen-Prinzip ist durchgängig sicherzustellen. Unvollständige Nachweise im Voranschlag und Rechnungsabschluss sowie falsche Zuordnungen im Rechnungsquerschnitt sind zu vermeiden.

Situation

Sowohl der Voranschlag als auch der Rechnungsabschluss wurden im Prüfungszeitraum vom Bürgermeister in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekassier und fallweise weiteren Gemeindebediensteten erstellt. Die Gemeindevertretung genehmigte die Rechnungsabschlüsse, Voranschläge und Nachtragsvoranschläge der Jahre 2008 bis 2012 entweder einstimmig oder mit einer Gegenstimme.

Der Prüfungsausschuss hat die Rechnungsabschlüsse der Jahre 2008 bis 2012 geprüft. Er empfahl durchgängig, den Rechnungsabschluss zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten. Weitere Prüfungen seitens des Prüfungsausschusses, wie sie im Gemeindegesetz vorgesehen sind, fanden im Prüfungszeitraum nicht statt.

Im Zuge der Prüfung stellte der Landes-Rechnungshof fest, dass Einnahmen teilweise als negative Ausgaben verbucht wurden. Dies war bei Förderungen oder Ersätzen von Ausgaben der Fall. In den Voranschlägen der Jahre 2008 bis 2010 fehlte der Nachweis über Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen. Derselbe war im Voranschlag des Jahres 2011 sowie in den Rechnungsabschlüssen der Jahre 2008 bis 2010 unvollständig. Obwohl zumindest ein Leasinggeschäft der Gemeinde im Prüfungszeitraum durchgeführt wurde, war kein entsprechender Nachweis im Rechnungsabschluss enthalten. Im Rechnungsabschluss 2012 waren die Einnahmen in Form von Investitions- und Tilgungszuschüssen zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der falschen Kennziffer im Rechnungsquerschnitt zugeordnet.

Die Gästetaxe wird von den Steuerpflichtigen auf ein Bankkonto, lautend auf Tourismusbüro Bezau, einbezahlt. Für dieses Konto haben drei Personen, unter anderem der Bürgermeister, eine Einzelzeichnungsberechtigung. Anfang des Monats wird ein Abschöpfungsauftrag durchgeführt, bei dem die Gästetaxe auf das Bankkonto, lautend auf Marktgemeinde Bezau, überwiesen wird. Das erstgenannte Bankkonto ist in den Rechnungsabschlüssen allerdings nicht enthalten. Laut Auskunft der Gemeinde werden die Einnahmen aus der Gästetaxe mit der entsprechenden Vorschreibung aus Gründen der Übersichtlichkeit separat im Buchhaltungsprogramm erfasst. Ein weiteres Konto der Gemeinde wird unter der Bezeichnung „Spendenkonto“ geführt, scheint aber nicht im Rechnungsabschluss auf.

Gemeindeentwicklung

Das Räumliche Entwicklungskonzept stammt aus dem Jahr 2002 und wird derzeit überarbeitet. Insbesondere die Entwicklung interkommunaler Betriebsgebiete in der Region und die Steigerung der Attraktivität für die Ansiedlung von Unternehmen werden berücksichtigt.

Die Gemeinde setzt sich intensiv mit dem Erhalt der Kaufkraft in der Region auseinander. Mit dem Ziel, das Ortszentrum zu beleben und ein attraktives Angebot an Handel, Tourismus, Landwirtschaft und Dienstleistungsbetrieben bieten zu können, hat die Gemeinde kürzlich ein Projekt zur Standort- und Gemeindeentwicklung gestartet. Dieses wird aus Landesmitteln gefördert und von einem Institut für Regionalentwicklung begleitet. Eine aktive Beteiligung der Bevölkerung wird wahrgenommen.

Ein weiterer Beitrag zur Gemeindeentwicklung sind Baugrundstücke, welche die Gemeinde an Familien zu einem vergünstigten Preis verkauft. Die Grundstücke werden von der Gemeindevertretung nach bestimmten Kriterien vergeben. Derzeit stehen noch zwei Baugrundstücke zur Verfügung.

Bewertung

Die Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und Voranschläge fand im Prüfungszeitraum in der Gemeindevertretung breite Zustimmung, der Gemeindekassier wurde in jedem Jahr entlastet. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist die Verbuchung jedoch teilweise zu verbessern. Insbesondere sind unvollständige oder fehlende Nachweise in Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen zu vermeiden. Die Zuordnung von Einnahmen zur falschen Kennziffer im Rechnungsquerschnitt stellt das Ergebnis innerhalb der Teilbereiche der Vermögensgebarung nicht richtig dar. Auch die Darstellung von Einnahmen als negative Ausgaben widerspricht grundsätzlich dem Bruttoprinzip.

Um die Vermögenslage der Gemeinde ganzheitlich darzustellen, müssen sämtliche Bankkonten der Marktgemeinde Bezau im Rechnungsabschluss enthalten sein. Bankkonten mit Einzelzeichnungsberechtigungen durchbrechen das Vier-Augen-Prinzip und stellen ein Risiko dar. Zudem darf der Bürgermeister gemäß Gemeindegesetz keine Buchhaltungsgeschäfte selbst führen.

Der Landes-Rechnungshof erachtet es als zweckmäßig, dass der Prüfungsausschuss neben der jährlichen Überprüfung des Rechnungsabschlusses weitere Prüfungen der Gebarung, wie im Gemeindegesetz vorgesehen, vornimmt. So können zusätzliche Möglichkeiten der Kontrolle ausgeschöpft werden.

Als positiv werden die unterschiedlichen Aktivitäten zur Gemeindeentwicklung bewertet. Sie sind getragen von den Bemühungen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erhalten und zu verbessern. Durch den Verkauf von Grundstücken zu einem vergünstigten Preis wird ein Schritt gesetzt, um eine attraktive Gemeinde für junge Familien zu sein.

Empfehlung

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, bei allen Bankkonten auf eine kollektive Zeichnungsberechtigung ohne Bürgermeister umzustellen.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, sämtliche Bankkonten der Gemeinde in den Rechnungsabschluss aufzunehmen.

Zudem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, dass der Prüfungsausschuss seine gesetzlich festgelegten Kontrollaufgaben verstärkt wahrnimmt.

Außerdem empfiehlt der Landes-Rechnungshof, Förderungen oder Ersätze von Ausgaben richtigerweise als Einnahmen zu verbuchen.

Schließlich empfiehlt der Landes-Rechnungshof, die Nachweise im Voranschlag und Rechnungsabschluss vollständig darzustellen und die Kennziffern im Rechnungsquerschnitt richtig zuzuordnen.

Stellungnahme

Die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs werden zur Kenntnis genommen. Die Umstellung auf eine kollektive Zeichnungsberechtigung ohne Bürgermeister wurde bei allen Bankkonten bereits veranlasst.

Bregenz, im Juli 2014

Der Direktor des Landes-Rechnungshofs in Vertretung

Mag. Karin Jenny-Url

Weitere Informationen

Vorlage an Gemeindevertretung, Landesregierung und Landtag
Der Landes-Rechnungshof berichtet der Gemeindevertretung gemäß Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse seiner Prüfungen aus dem Bereich der Gemeinde. Der Bericht ist nach § 5a Abs. 2 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof auch der Landesregierung und dem Landtag zu übergeben.

Geprüfte Stelle(n)
Marktgemeinde Bezau

Prüfungszeitraum
2008 bis 2012

Prüfungsdauer
November 2013 bis Mai 2014

Prüfungsgegenstand
Schwerpunkte der Prüfung waren Analyse und Bewertung der Leistungen, die finanzielle Situation, die Verschuldung sowie die Steuerung und Kontrolle der Marktgemeinde Bezau. Nicht vertiefend geprüft wurden ihre Beteiligungen.

Prüfungsergebnis
Die Prüfungsergebnisse wurden der Marktgemeinde Bezau am 16. Juni 2014 zur Kenntnis gebracht. Diese gab mit Schreiben vom 23. Juni 2014, eingelangt am 30. Juni 2014, eine Stellungnahme ab. Sie wurde vom Landes-Rechnungshof in den Prüfbericht eingearbeitet.

Formale Aspekte
Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Männer und Frauen. Bei dem Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmännische Auf- und Abrundungen vorgenommen.

Abkürzungsverzeichnis

Aws: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Finanzausgleichsgesetz: Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2014 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007 i.d.g.F.
Gemeindegesetz: Gesetz über die Organisation der Gemeindeverwaltung (Vorarlberger Gemeindegesetz), LGBl.Nr. 40/1985 i.d.g.F.
Gemeindeverband Sozialzentrum: Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau
Immobilien GmbH: Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH
Immobilien KG: Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG
MFP: Mittelfristplanung
Regio: Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald
VZÄ: Vollzeitäquivalent
Witus: witus eGen. – eingetragene Genossenschaft Wirtschaft und Tourismus

Aus dem Bericht von der 37. GV-Sitzung am 8.9.2014

(von Gottfried Winkel)

4. Behandlung Prüfbericht Marktgemeinde Bezau lt. Gesetz über den Landesrechnungshof § 5a Abs. 3, LGBl. Nr. 87/2012

Dazu begrüßt der Vorsitzende das Prüfteam des Landes-Rechnungshofes unter der Leitung von Frau Mag. Karin Jenny-Url.

Sie bringt die Zusammenfassung des Prüfberichtes der Gemeindevertretung zur Kenntnis. Der Bürgermeister berichtet über bereits durchgeführte Maßnahmen auf Grund des Prüfberichtes.

Anschließend bringen mehrere Mitglieder der „Bezauer Liste“ (Gerhard Steurer, Anna Franz und Johannes Batlogg) ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass Bezau so gründlich geprüft wurde und der Bericht ihrer Meinung nach so positiv ausfiel.

Auf Grund dieser Wortmeldungen stellt Gottfried Winkel die Frage, ob er vielleicht einen anderen Prüfbericht bekommen habe. Ihm sei in rund 40 Jahren bisher nur ein Prüfbericht der Marktgemeinde Bezau mit so vielen Kritikpunkten untergekommen, nämlich jener von 1979, der sogar heute noch der Archivsperre des Landes unterliege und mit dem sich auch die Staatsanwaltschaft bzw. die Gerichte befasst haben.

Ergänzend zu den vielen Kritikpunkten im vorliegenden Prüfbericht müsse man auch wissen, was der Rechnungshof offensichtlich – aus welchen Gründen auch immer – alles NICHT geprüft habe. Stichwortartig bringt Gottfried Winkel dazu ein paar Beispiele:

– Neu-Schaffung des Umweltamtes:
Bei der Gemeinde-Vertretungs-Sitzung vom 11.5.2009 – keine Debatte über warum und weshalb, Sinn und Zweck des Umweltamtes – nur Kritik über die Vereinbarung zwischen Tourismusverein und Gottfried Winkel vom 9.4.2009

– Tourismusverein Bezau:
Trotz Beschluss der Gemeindevertretung – rund 10 Jahre lang keine einzige Vorstandssitzung des Tourismusvereins mit ihm als Tourismusbüro-Leiter,
gesetzwidrige Vereinsauflösung 2010 – diese stand nicht auf der Tagesordnung der JHV,
Zweite Vereinskassa – keine Vorlage auf der Jahreshauptversammlung,
eine private Gästeehrung – aber von der Gemeinde bezahlt – mit einer „Falschaussage“ des Bgm. bei der Polizei 2009

– Baugesetz:
Baugenehmigung eines Stadels für Kurt Z. in Ellenbogen im Jahr 2003 – Planabweichungen und trotz vieler Anfragen nach mehr als 10 Jahren keine Benützungsbewilligung

– Gemeindegesetz:
Verschiedene Aufsichtsbeschwerden (z.B. GV-Niederschriften – „Fälschung“ an der Amtstafel – trotz Zustimmung keine Unterschrift des Vorsitzenden auf der Niederschrift der GV-Sitzung vom 7.6.2010);
Verpachtung eines Grundstückes an Leo M. und Bebauung – ohne Beschluss der Gemeindevertretung,
und vor allem: gesetzwidriger Nachlass einer Abgabe in Höhe von fast 2.000 Euro durch Beschluss des unzuständigen Gemeindevorstandes am 8.7.2013

– Tourismusgesetz:
Finanzierung von „witus“ (auch Nicht-Tourismus-Angelegenheiten) aus Tourismus-Mitteln der Gemeinde – Gästetaxe und Tourismusbeiträge dürfen nur zur Deckung des Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen verwendet werden;
keine Akteneinsicht für GV in „witus“-Abschluss;
Ablehnung einer Anpassung der Gästetaxe-Verordnung an das Gesetz durch die GV am 12.12.2011;
Gästetaxe-Prüfung – nur Hotels und Privatvermieter, andere Vermieter nicht;

Preis für Kopien:
Sonderpreis für Vorwahlen der „Bezauer Liste“ und Wehrpflichtabstimmung (Postwurf des Bgm.); statt 0,50 Euro für 1 Farbkopie nur 0,055 Euro.
Nachträglicher Beschluss des Gemeindevorstandes für Kosten der Vorwahlen der „Bezauer Liste“ – nachdem die Aufsichtsbehörde die Rechtswidrigkeit festgestellt hat.

Gebühren und Tarife:
seit vielen Jahren keine Kalkulation für Wasser- und Kanalgebühren;
Müllgebühren – Verumlagung Anteil Umweltamt für Müllsäcke

Anschließend stellt Gottfried Winkel verschiedene Fragen zum 55-seitigen Prüfbericht

Umweltamt

Rechnungshof-Bericht: „Mit dem Umweltbüro wurde eine Sonderlösung geschaffen“ (Seite 19).
Die Schaffung des Umweltbüros ist als personenbezogene Lösung einzuordnen. Die Zusammenarbeit ist seit Jahren konfliktträchtig“ (Seite 20).

Frage von Gottfried Winkel (G.W.): Warum eine Sonderlösung und in welcher Form? Was versteht der RH unter „personenbezogene Lösung“ und weshalb bezeichnet der RH die Zusammenarbeit als konfliktträchtig?

Antwort Rechnungshof: Damit sei die Vereinbarung im Zuge der arbeitsgerichtlichen Einigung gemeint (Tourismusbüro, Umweltamt).

RH-Bericht: „Im Zuge der Übertragung der Agenden an die witus und zur Kalmierung der Situation wurde im Jahr 2009 mit dem Umweltbüro eine neue Stelle für ihn geschaffen (S. 19).

Frage G.W.: Wer spricht von einer „Kalmierung der Situation“ und warum? Hat der RH die Erklärung des  Tourismusvereins und des Bürgermeisters vom 7.4.2009 nicht gesehen?

Antwort RH: Diese Erklärung vom 7.4.2009 ist ihm nicht bekannt.

RH-Bericht: „Im Prüfungszeitraum gab es mehrere Aufsichtsbeschwerden und Anfragen an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die vom Leiter des Umweltbüros oder von der Gemeinde initiiert wurden (Seite 19).

Frage G.W.: Welche Aufsichtsbeschwerden oder Anfragen an die Bezirkshauptmannschaft wurden vom Leiter des Umweltbüros initiiert?

Antwort RH: Gemeint sei Gottfried Winkel als Gemeindevertreter der „Bezaubernden Demokraten“ und nicht in seiner Funktion als Leiter des Umweltamtes.

RH-Bericht: „Auch die Doppelfunktion als Mitarbeiter und Gemeindevertreter führte teilweise zu Spannungen.
Stellungnahme (Anm. des Bürgermeister): „Aus unseren Erfahrungen in der Doppelfunktion als Mitarbeiter und Gemeindevertreter sollte hier eine gesetzliche Regelung angestrebt werden, damit derartige Konflikte vermieden werden könnten“ (Seite 20).

Frage an RH – was sagt der RH zu diesem Vorschlag? Warum keine Empfehlung im Prüfbericht zum Umweltamt – so wie in verschiedenen anderen Bereichen?

Antwort RH: Zur Doppelfunktion wird auf die gesetzliche Regelung verwiesen. Zum Umweltamt selbst gibt es keine Empfehlung des RH (politische Entscheidung).

Starterwohnung – Vergabe an den Sohn des Bürgermeisters

RH-Bericht: „Der Mieter erhält im Gegenzug zur Verrichtung von Hausmeisterdiensten und Vertretung des Reinigungspersonals eine vergünstigte Miete. Sie wurde jährlich indexiert und lag im
Jahr 2013 bei monatlich € 510. Von 1. Oktober 2007 bis 31. Mai 2012 nutzte ein naher Verwandter des Bürgermeisters die Starterwohnung. Der Mietvertrag wurde seitens der Gemeinde vom Bürgermeister unterzeichnet. Ein Beschluss zur Vergabe der Wohnung konnte nicht vorgelegt werden (Seite 27).
Der Landes-Rechnungshof kritisiert die Vergabe der Starterwohnung an einen nahen Verwandten des Bürgermeisters ohne den erforderlichen Beschluss des Gemeindevorstands. Die Tatsache, dass der Bürgermeister auch noch selbst den Vertrag für die Gemeinde unterschrieben hat, ist zusätzlich zu beanstanden“ (S. 29).

Anmerkung von G.W. zur Miete:
2009: betrugt die monatliche Mieter 400 Euro (incl. Heizung, Wasser und Abwasser)
2011: 414 Euro/Monat
2012: neue Mieter   
2013: 510 Euro/Monat = ca. 23 % plus gegenüber 2011!

Eine solche Wohnungsvergabe würde wahrscheinlich in den meisten Gemeinden bzw. Städten Vorarlbergs zum Rücktritt des Bürgermeisters führen.

RH-Bericht: „Für alle drei Barvorlagen fehlte ein Beschluss des Gemeindevorstands, wie im Gemeindegesetz vorgesehen. Dies wurde bereits bei der Prüfung durch die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) im Amt der Landesregierung im Jahr 2009 gefordert (Seite 31).
Für den Landes-Rechnungshof ist nicht nachvollziehbar, dass Beschlüsse trotz Kritik der Aufsichtsbehörde wiederholt fehlten“ (Seite 32).

Schuldenabbau:

Bericht RH: „Ab 2017 sollte eine weitere Einsparung durch die Pensionierung des Umweltbüroleiters möglich sein“ (Seite 33).

Frage von G.W. an den Bürgermeister: Warum?

Antwort des Bürgermeisters: Weil der Umweltamtleiter ein hohes Gehalt hat.

Schulden – Bemerkung dazu von G.W.:

Schruns hat rund 3.650,- Euro/Kopf lt. Prüfbericht Rechnungshof
Bezau laut Rechnungsabschluss 2013: 8,357 Mio. – das sind rund 4.200,-/Kopf 
rund 15 % mehr als Schruns

Frage G.W.: Warum wird dieser Punkt im Schruns-Bericht des Rechnungshofes trotzdem viel mehr betont als im Bezau-Bericht?

Antwort RH: Weil Bezau mehr Schulden auf Grund von Investitionen habe.

Betreutes Wohnen

Frage von G.W.: Wurden die Prüfergebnisse zum „Betreuten Wohnen“ vom Landes-Rechnungshof auch der zu dieser Sache ermittelnden Staatsanwaltschaft Feldkirch mitgeteilt?

Antwort RH: Ja.

Beschuldigtenvernehmung 26.2.2014 LPD Vorarlberg:

Auf Frage: Wenn mir nochmals die Frage gestellt wird, wieso ich die Gespräche/Verhandlungen nicht von Anfang an einer anderen Person übergeben habe, weil ich als Miteigentümer der bereits mehrfach zitierten Liegenschaft auch persönlich betroffen war, muss ich sagen, dass ich das nie so gesehen habe. Außerdem ist der Spielraum in einer so kleinen Gemeinde sehr gering, geeignete Personen zu finden, die solche Verhandlungen/Gespräche führen können.
Wie bereits gesagt, habe ich mich bei den Beschlussfassungen für befangen erklärt und an den Abstimmungen nicht mitgewirkt.

Bemerkung dazu von G.W.: Es wäre doch z.B. auch die Obfrau des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Anna Franz in der Lage gewesen, diese Verhandlungen zu führen.

Zur Befangenheit des Bürgermeisters stellt G.W. fest: Der Sitzungsvorsitz wurde nicht abgegeben. Es sei eine  Schutz-Behauptung des Schriftführers Christian Meusburger, die durch nichts bestätigt wird. Das Gemeinde-Vorstandsprotokoll wurde nie korrigiert, sondern in der vorliegenden Fassung genehmigt!

RH-Bericht: „Die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte zum Projekt „Betreutes Wohnen“ warf zahlreiche Fragen auf und stand in öffentlicher Kritik. Bezeichnend war, dass der Bürgermeister in unterschiedlichen Funktionen als Vertreter der Gemeinde und des Gemeindeverbands Sozialzentrum sowie als Verwandter und Miteigentümer verhandelte, ohne eine Vertretung zu veranlassen“ (Seite 6).

Befangenheit – Bemerkung von G.W.: „Der Bgm. hat diese erst wahrgenommen, nachdem er zuerst – als befangener Vorsitzender! – sogar noch einen Antrag auf Vertraulichkeit der Beschlussfassung gestellt hat und er dann von mir auf seine Befangenheit aufmerksam gemacht wurde und sogar Mitglieder der Bezauer Liste sich meiner Meinung angeschlossen haben! Trotzdem berichtet der RH jetzt 9 Seiten öffentlich über diesen Fall.
Das sollte eine Lehre sein, dass Beschlüsse auf Vertraulichkeit der Beschlussfassung bei nö. Sitzungen in Hinkunft nicht mehr gefasst werden.

Bericht RH: „Nach diesen Beschlüssen der Gemeindevertretung, jedoch noch vor Unterzeichnung des Vertrags, forderten die drei Eigentümer des Objekts B am 28. März 2012 ein 1:5-Tauschverhältnis. Sie waren mit dem ursprünglichen Vorschlag nicht mehr einverstanden (Seite 42).
Andererseits wurden die Tauschverhältnisse mit den drei Eigentümern des Objekts B vom Bürgermeister nur mündlich und damit wenig verbindlich vorverhandelt (46).

Anmerkung von G.W.: Aus einer Stellungnahme des Bgm. an das Land wegen einer Anfrage von Dieter Egger geht hervor, dass nur 1 Grundbesitzer zugestimmt hat.
Der Bgm. hat der Gemeindevertretung am 26.3.2012 nicht gesagt, dass nur 1 Grundbesitzer von dreien dem Grundtausch 1:3 zugestimmt hat.

Bericht RH: „Somit erhielten die drei Verwandten insgesamt eine Tauschfläche von 6.000 m2 von der Marktgemeinde Bezau. Der Vergleichswert pro Quadratmeter für die hinzugebenden Objekte C reduzierte sich daher von ursprünglich € 25 auf nunmehr € 15“ (Seite 42).

Frage von G.W.: Wären die Gemeinde Reuthe und Mellau also vorher mit 25,- Euro von Bezau übervorteilt worden?

Bericht RH: Der Bürgermeister legte dem Landes-Rechnungshof im Laufe der Prüfung zwei verschiedene Gutachten dieses Sachverständigen vor. Beide sind am selben Tag datiert. Eines davon ist unterschrieben und weist einen Verkehrswert von € 169.800 auf, das andere ist nicht unterzeichnet und enthält einen Verkehrswert von € 135.800. Nach Angabe des Bürgermeisters wurde das unterschriebene Gutachten für das Rechtsgeschäft herangezogen (Seite 43).

Die Tatsache, dass für den Preis des Objekts A zwei Gutachten desselben Gutachters mit gleichem Datum vorliegen, erachtet der Landes-Rechnungshof ebenfalls als fragwürdig (Seite 46).

Frage von G.W: Die Differenz der beiden Gutachten geht im Wesentlichen darauf zurück, dass im unterschriebenen Gutachten mit dem höheren Verkehrswert der Grundwert zu 100 Prozent berücksichtigt wurde und in jenem mit dem niedrigeren nur anteilig. Wie ist das zu verstehen?

Antwort RH: Es gebe dazu zwei verschiedene Berechnungsmethoden. Offensichtlich wurde die für die Verkäufer günstigere Variante genommen.

RH-Bericht: „Im Fall der dringlichen Beschlussfassung über das geänderte Tauschverhältnis leidet die Beweisbarkeit durch die Unterschiede zwischen Protokoll und Auskunft des Protokollführers (Seite 45).

Anmerkung von G.W.: Dringlichkeitsbeschluss – Kann in dringenden Fällen der Beschluss der Gemeindevertretung nicht ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens für die Gemeinde ab­gewartet werden, so ist der Gemeindevorstand berechtigt, namens der Gemeinde­vertretung tätig zu werden.
Das war aber ein Beschluss zum Schaden der Gemeinde: 1:5 statt 1:3 !! (Bericht RH.: „… wäre durch den Weiterverkauf von Objekt B an den Gemeindeverband ein zusätzlicher Erlös von € 60.000 für Bezau realisierbar gewesen“ (Seite 45).

Bericht RH: „Dazu kam, dass die Weiterverrechnung beider Grundankäufe durch den Gemeindeverband Sozialzentrum bereits am 27. März 2012 erfolgte und deren Zahlung durch den Bürgermeister am 28. März 2012 in die Wege geleitet wurde, obwohl erst am 29. März 2012 das Kauf-Tauschgeschäft zu den geänderten Bedingungen beschlossen wurde (Seite 46).
Der Landes-Rechnungshof bemängelt die Anweisung zur Zahlung und Verrechnung zu einem Zeitpunkt, an dem die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte noch nicht unterzeichnet waren“ (Seite 46).

Frage von G.W. an Hubert Kaufmann und Christian Meusburger: Was hält der Bürgermeister offensichtlich von seinen Vorstandskollegen und was sagen diese dazu?

Antwort Christian Meusburger: Er würde es wieder so machen (auch bei der Abstimmung – Befangenheit des Bürgermeisters).

Bericht RH: „Die prognostizierten Errichtungskosten für das „Betreute Wohnen“ sind zwischen Mai 2012 und Dezember 2013 um 50 Prozent angestiegen“ (Seite 47).

Frage von G.W.: Baukosten 3 Mio. – Warum diese Erhöhung um 50 %? Kann derzeit schon gesagt werden, wie viel an Baukosten durch das bestehende denkmalgeschützte Wohnhaus gespart werden? Wurde überlegt, einen Antrag zu stellen, um aus dem Denkmalschutz auszusteigen?

Antwort Bgm.: Die 2 Millionen waren eine erste Schätzung. Zu den anderen Fragen kann er derzeit keine Antwort geben.

Witus

Bericht RH: „Im Vergleich zu den Aufwendungen des vormaligen Tourismusbüros sind die Kosten für Bezau deutlich gestiegen (Seite 49). 
Per 31. Dezember 2013 gehörten ihr 146 Mitglieder mit insgesamt 422 Anteilen an. Bezau hielt davon 222. Im Rechnungsabschluss 2012 der Marktgemeinde Bezau wurden 133 zusätzlich erworbene Anteile nicht ausgewiesen.
Bezau finanzierte im Jahr 2012 mit € 147.000 von gesamt € 170.000 den überwiegenden Teil der Zuschüsse der Mitgliedsgemeinden. Dies entspricht einem Anteil von 86 Prozent.“

Bemerkung G.W.: Laut Tourismusgesetz dürfen Gästetaxe und Tourismusbeiträge nur zur Deckung des Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen verwendet werden. „witus“ bearbeitet aber auch Nicht-Tourismus-Angelegenheiten (z.B. ehemalige Kaufmannschaft).

Gottfried Winkel stellt an den Rechnungshof noch die Frage, ob es üblich sei, dass bei Prüfungen des Prüfungsausschusses keine Belege angeschaut werden, so wie das in Bezau vorkomme.
Antwort des RH: Normalerweise sollten Belege angeschaut werden.

Abschließend nimmt die Gemeindevertretung den Prüfbericht auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig zur Kenntnis.