Postwurf Bürgermeister Georg Fröwis

vom 15.1.2013 und ORF-Bericht dazu vom 16.1.2013

Chronologie

15.1.2013
Die Bezauer Haushalte bekommen einen Postwurf zum Thema Volksbefragung Wehrpflicht. Absender: „Marktgemeinde Bezau, Bürgermeister Georg Fröwis“

16.1.
ORF: „Grünen-Politiker Peter Pilz hat den Bezauer ÖVP-Bürgermeister Georg Fröwis wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bei der Korrupitionsstaatsanwaltschaft angezeigt“. Fröwis selbst sagt dazu, „der Brief sei rein privat und er habe keinerlei Empfehlung abgegeben“.

17.1.
ORF: ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz ….. „Zudem habe der inzwischen angezeigte Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis das Rundschreiben aus eigener Tasche bezahlt.“

17.1.
VN: Georg Fröwis: „Ich habe das in meinem Namen geschrieben und auch auf meine Kosten gemacht.“

20.1.: Volksbefragung zum Thema Wehrpflicht ja oder nein

21.1.
Der Bürgermeister bezahlt (Banküberweisung) die Rechnung der Marktgemeinde Bezau (mit Datum vom 14.1.2013!) mit einem Gesamtbetrag von lediglich Euro 161,72 (Papier, Kopien und Porto).
Dem Bürgermeister werden von der Gemeinde pro Farbkopie ohne Papier nur 0,055 Euro (5,5 Cent!) berechnet. Für Normal-Bürger kostet eine Farbkopie mit Papier jedoch 0,50 Euro (50 Cent)! Bei 740 Kopien hat somit die Gemeinde immerhin auf rund 300 Euro zu Gunsten des Bürgermeisters „verzichtet„.

25.2.
Der Bürgermeister zeigt diese Belege ungefragt bei der öffentlichen Gemeindevertretungs-Sitzung.

27.2.
In einem Mail habe ich den Bürgermeister gefragt, ob er mir diese Belege zukommen lassen kann – bis zum 15.4. keine Antwort.

15.4.
GV-Sitzung: Auf meine Anfrage zeigt der Bürgermeister diese Belege nochmals der Gemeindevertretung. Mir würde er diese Belege jedoch nicht geben, „weil sie dann im Internet stehen würden“.

Anmerkungen
 dazu:

A) Wieso kann der ÖVP-Landesgeschäftsführer am 17.1. behaupten, der Bürgermeister HABE das Rundschreiben aus eigener Tasche bezahlt, wenn er erst am 21.1. bezahlt hat?
B) Es ist sehr einfach, (nachträglich) eine Rechnung mit Datum 14.1. auszustellen (natürlich wird der Bürgermeister sagen, das sei eine Unterstellung von mir!).
C) Warum muss der Bürgermeister nur 5,5 Cent (ohne Papier) für eine Farbkopie bezahlen, und andere Bezauer 50 Cent (mit Papier)? Mit welchen Münzen bezahlt man übrigens 5,5 Cent?
D) Warum wäre es denn so schlimm, wenn diese Belege (auf einer öffentlichen GV-Sitzung offensichtlich zur Entlastung des Bürgermeisters gezeigt) auf meiner Homepage stehen würden?
E) Werden jedem Bezauer Bürger von der Gemeindeverwaltung private Rundschreiben gemacht, auf die Post gebracht (sogar das Porto bezahlt) und anschließend in Rechnung gestellt?

Und nicht zuletzt: Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens

Keine Amtliche Mitteilung – Keine Satire – Keine Amtliche Mitteilung

Marktgemeinde Bezau
——————————————————-
Gemeindevertreter Gottfried Winkel

Liebe Bezauerinnen und Bezauer,

auf Grund der Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 21.5.2013 an die Gemeinde Bezau, zH Gemeindevertretung, kann ich euch heute einmal eine sehr erfreuliche (Nicht-Amtliche) Mitteilung machen.

Bisher musstet ihr für Kopien im Gemeindeamt Bezau folgende Tarife bezahlen (inklusive Papier):

Schwarzweisskopie: 0,15 Euro/Stück

Farbkopie: 0,50 Euro/Stück

Ab sofort dürft ihr VIEL weniger dafür bezahlen (ohne Papier – bitte selber mitbringen):

Schwarzweisskopie: 0,008 Euro (soviel wie die „Bezauer Liste“ bei der Vorwahl 2010)
Farbkopie: 0,055 Euro (soviel wie der Bürgermeister für seinen privaten Postwurf)

Gegenüber den bisher von euch zu bezahlenden Tarifen entspricht das einer sagenhaften Reduktion von rund 90 Prozent (ohne Papier)!!

Ist das nicht toll!

Bitte aber Folgendes beachten: Auf Grund dessen, dass die kleinste Euro-Münze leider nur 1 Cent wert ist, bitte mindestens 2 Farbkopien machen (= 11 Cent) und bei Schwarzweisskopien mindestens 5 Stück (= 4 Cent)! Sonst kann man euch das Wechselgeld nicht herausgeben.

Noch einfacher ist aber die bargeldlose Bezahlung mit Rechnung. Wenn es sich um einen Postwurf handelt, diesen einfach vom Gemeindeamt zum Postamt bringen lassen – die Gemeinde streckt das Porto vor und verrechnet es dann weiter. So einfach geht das.

Mit diesen neuen Tarifen werden zwar die Druckereien und Kopieranstalten keine Freude haben, aber was soll man machen, wenn die gute Staatsanwaltschaft das so für legal hält.

Durch diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft können so wie der Bürgermeister ab sofort auch alle anderen Bezauer private Schreiben mit dem Briefkopf der Marktgemeinde Bezau versenden – so wie ich das hiermit digital auch mache.

Euer bezaubernd demokratischer Gemeindevertreter

Gottfried Winkel

Staatsanwaltschaft Feldkirch – Anfrage

Anfrage an die Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 10.6.2013:

Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft Feldkirch

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 6.6.2013 hat Bürgermeister Georg Fröwis die “Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens” der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 21.5.2013 an die Gemeindevertreter weitergeleitet und diesen mitgeteilt, dass dieses Schreiben zur Antragstellung innerhalb 14-tägiger Frist berechtigt (siehe Mail unten).

Ich verlange (beantrage) daher als Gemeindevertreter gem. Punkt A. des erwähnten Schreibens vom 21.5.2013, Zl. 12 St 33/13x-1, eine Begründung darüber, aufgrund welcher Tatsachen und welchen Erwägungen die Einstellung erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Gemeindevertreter
6870 Bezau


Mail von Bürgermeister Georg Fröwis vom 6.6.2013 an alle Gemeindevertreter:

Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft Feldkirch  

Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

im Anhang sende ich euch die Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Dieses Schreiben ist an die Gemeindevertretung gerichtet und berechtigt zur Antragstellung innerhalb 14- tägiger Frist.

Gruß aus dem Gemeindeamt
Bgm. Georg Fröwis

Was ist hier schiefgelaufen – absichtlich oder unabsichtlich?

Das Schreiben der StA Felkirch vom 21.5.2013 war eindeutig an die Gemeinde Bezau, zu Handen der Gemeindevertretung („Opfer“) gerichtet.

Somit hätte die Gemeinde Bezau dieses Schreiben nicht an den Bürgermeister, sondern an den Vizebürgermeister weiterleiten müssen, da der Bürgermeister ja befangen war.

Der Vizebürgermeister hätte eine Sitzung der Gemeindevertretung einberufen müssen und diese hätte innerhalb von 14 Tagen einen Mehrheitsbeschluss fassen müssen!

Die Mitteilung des Bürgermeisters an die Gemeindevertreter, dass diese innerhalb von 14-tägiger Frist zur Antragstellung berechtigt seien, war lt. Staatsanwaltschaft schlicht und einfach falsch!

Nun ist natürlich diese 14-Tage-Frist abgelaufen und die ganze Angelegenheit kann seitens der Gemeinde Bezau ad acta gelegt werden – so wie es sicher von der Mehrheit der GV gewünscht ist. 

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch

Auszug aus meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 16.7.2013:

Staatsanwaltschaft Feldkirch
Herrn Dr. Wilfried Siegele
Schillerstr. 1
6800 Feldkirch 

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch, 12 St 33/13x
Ihr Schreiben vom 12.6.2013, 928-012 St 33/13x

Sehr geehrter Herr Dr. Siegele,

zu Ihrem Schreiben vom 12.6.2013 nehme ich wie folgt Stellung und ersuche um Prüfung, ob auf Grund des nachstehenden Sachverhaltes ein Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ gestellt werden kann:

Wie ich der Staatsanwaltschaft am 10.6.2013 mitgeteilt habe, hat Bürgermeister Georg Fröwis selbst erst am 6.6.2013 die “Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens” der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 21.5.2013 an die einzelnen Gemeindevertreter weitergeleitet und diesen mitgeteilt, dass dieses Schreiben zur Antragstellung innerhalb 14-tägiger Frist berechtige. Diese Mitteilung an die einzelnen Gemeindevertreter war offensichtlich falsch.

Sie haben mir nämlich am 12.6.2013 mitgeteilt, „demzufolge wäre eine schriftliche Einstellungsbegründung nur über Verlangen der Gemeindevertretung, durch deren Vorsitzenden (im konkreten Fall wohl des Vizebürgermeisters als Stellvertreter des Bürgermeisters“) zu gewähren.

In der Gemeindevertretungs-Sitzung am 8.7.2013 habe ich daher den Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, dass er in dieser Angelegenheit befangen war, weshalb der Vizebürgermeister in dieser Angelegenheit zuständig gewesen wäre und dieser eine Sitzung der Gemeindevertretung hätte einberufen müssen, da diese Sache in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fällt.

Der Vizebürgermeister Johannes Batlogg erklärte dazu jedoch, dass ein Viertel der Gemeindevertretung eine GV-Sitzung verlangen hätte können! Die Bürgermeisterfraktion „Bezauer Liste“ hat aber 15 der insgesamt 18 Mandate in der Gemeindevertretung und daher hätte ein solches Verlangen von den “Bezaubernden Demokraten” (3 Mandate) nie die erforderliche Unterstützung bekommen.

Da der Bürgermeister in dieser Angelegenheit befangen war, hätte meines Erachtens der Vizebürgermeister eine Sitzung der Gemeindevertretung einberufen und diese hätte über die Beantragung einer „schriftlichen Einstellungsbegründung“ beraten und beschließen müssen.

Da der Vizebürgermeister dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und die 14-Tage-Frist daher abgelaufen ist, bitte ich zu prüfen, ob es möglich ist, dazu einen Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu stellen.

Ich stelle diese Anfrage auch deshalb, weil ich vermeiden möchte, dass auf Grund von unwahren Angaben des Bürgermeisters (siehe dazu mein Bericht auf meiner Homepage über meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft vom 7.1.2009, G.Zl. 69 BAZ 55/09w-1) der Marktgemeinde Bezau ein Schaden entsteht.

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
GV „Bezaubernde Demokraten“

Auszug aus der Antwort von Dr. Wilfried Siegele vom 23.7.2013:

Herrn
Gottfried Winkel
Sandriese 542
6870 Bezau

Betrifft: Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch, 12 St 33/13x

Sehr geehrter Herr Winkel!

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail darf mitgeteilt werden, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gesetzlich für den vorliegenden Fall eines Verlangens einer Einstellungsbegründung nicht vorgesehen ist, sich aus Ihren Ausführungen aber auch kein tauglicher Wiedereinsetzungsgrund ergäbe.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

Staatsanwaltschaft Feldkirch
Der Leiter der Staatsanwaltschaft
Dr. Wilfried Siegele

Verfassungsgerichtshof Österreich – Presseinformation

Der Verfassungsgerichtshof hat in einer am 26.7.2013 bekanntgegebenen Entscheidung verneint, „dass es zulässig ist, in amtlichen Mitteilungen oder als solche gekennzeichneten Schreiben in subjektiv wertender Weise für ein Ergebnis einzutreten und in dieser Hinsicht auf das Stimmverhalten Einfluss zu nehmen.“

Verfassungsgerichtshof Österreich – Presseinformation vom 26.2.2013
Volksbefragung zum Bundesheer

Forum – 9.6.2014

Volksbefragung “Pro Wehrpflicht”

Zur Erinnerung: Bürgermeister Georg Fröwis hat bei der GV-Sitzung am 25.2.2013 Belege (Rechnung der Gemeinde an ihn und die Zahlungsbestätigung vom 21.1.2013) über die nachträgliche Bezahlung von 780 Farbkopien gezeigt (ORF, 17.1.2013: ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz ….. „Zudem HABE der inzwischen angezeigte Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis das Rundschreiben aus eigener Tasche bezahlt.“).
Am 27.2.2013 habe ich den Bürgermeister in einem Mail gefragt, ob er mir diese Belege zukommen lassen kann. Nachdem ich vom Bürgermeister darauf keine Antwort bekommen habe, habe ich ihn bei der GV-Sitzung am 15.4.2013 nochmals danach gefragt. Der Bürgermeister zeigt noch einmal diese Belege, die er auch der Staatsanwaltschaft übermittelt habe, aber mir würde er sie nicht geben (dann würden sie im Internet stehen).

Daher habe ich kürzlich bei der Akteneinsicht zum Rechnungsabschluss 2013 diese Belege persönlich angeschaut und bin dabei auf ein sehr interessantes Detail gestoßen:

Die Rechnung der Gemeinde über 780 Farbkopien zum Preis von lediglich 0,089 Euro pro Stück (“Ersparnis” für den Bgm. gegenüber dem Normalpreis von 0,50 Euro pro Stück somit rund 320,- Euro !!) wurde vom Gemeindeamt im Auftrag des VIZEBÜRGERMEISTERS ausgestellt! Somit ist Vizebürgermeister Johannes Batlogg für diesen Bürgermeister-Nachlass in Höhe von rund 320,- Euro verantwortlich und wäre in dieser Angelegenheit somit befangen gewesen!

Was aber hat der befangene Vizebürgermeister getan? Er hat anstelle des natürlich ebenfalls befangenen Bürgermeisters das Schreiben der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 21.5.2013 über die “Benachrichtigung des Opfers über die Einstellung des Verfahrens” NICHT an die dafür zuständige Gemeindevertretung weitergeleitet (siehe dazu das Schreiben der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 12.6.2013) und somit ist die 14-tägige Einspruch-Frist ohne weiteres Verfahren zu Ungunsten der Gemeinde abgelaufen!

Wenn die Gemeinde bei jedem der rund 2000 Einwohner auf die Einhebung von 320,- Euro verzichten würde, wären das immerhin insgesamt 640.000,- Euro! Ein schöner Batzen Geld, oder?