Niederschriften 2020

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Niederschriften Gemeindevertretungssitzungen Bezau 2020

Niederschrift

der 38. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 27. Jänner 2020 im Sicherheitszentrum in Bezau.

Beginn: 20:00 Uhr
Ende:               22:15 Uhr

GemeindevertreterFraktionanwesendentschuldigt
Bgm. Gerhard SteurerBezauer Liste  ja 
Ing. Johannes BatloggBezauer Liste  ja 
Ing. Hubert KaufmannBezauer Liste  ja 
Dr. Markus FinkBezauer Liste  ja 
Hubert GrafBezauer Liste  ja 
Dipl.-Ing. Anja InnauerBezauer Liste   ja
Peter GreberBezauer Liste  ja 
Ellen NenningBezauer Liste  ja 
Katharina KaufmannBezauer Liste  ja 
MA Anja NatterBezaubernde Demokraten  ja 
Dipl.-Ing. Ralph BrogerBezauer Liste   ja
Josef StrolzBezauer Liste  ja 
Alois MeusburgerBezauer Liste   ja
Michael HoheneggBezauer Liste  ja 
Helmut Kumpusch   
Florian SutterlütyBezauer Liste  ja 
Ekkehard LiebschickBezauer Liste  ja 
Gerhard NatterBezaubernde Demokraten  ja 
ErsatzmitgliederFraktionanwesendentschuldigt
Birgit NatterBezauer Liste  ja 
Kaspar MollBezauer Liste  ja 
Stefan MeusburgerBezauer Liste  ja 


Schriftführer:
 Mathias Niederwolfsgruber

Tagesordnung

1.    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.    Heimatmuseum Bezau, Erweiterung / Renovierung
       Projekt- und Konzeptvorstellung,
       Beratung und Beschlussfassung
3.    Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes,
       GST-NR 859/1 u.a., Sportplatz an der Ach,
       Antrag auf Teilabänderung in FS Sport- Freizeiteinrichtung,
       Beratung und Beschlussfassung bzw. Auflageverfahren
4.    Architekturwettbewerb VS / KIGA
       Weitere Vorgehensweise,
       Beratung und Beschlussfassung
5.    Nachbesetzung Unterausschüsse
       Beratung und Beschlussfassung
6.    Wasserverband Bregenzerwald
       Information und Bericht
7.    Berichte
8.    Genehmigung der 37. Sitzung der Gemeindevertretung
9.    Allfälliges

Beschlussfassungen:

1.  Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, sowie den Referenten Bruno Winkler. Er gibt die Entschuldigungen sowie die Ersatzmitglieder bekannt, informiert, dass sich Helmut Kumpusch verspäten wird, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 38. Sitzung der Gemeindevertretung.

Anja Natter stellt den Antrag, den Top 5 (Nachbesetzung Unterausschüsse) von der Tagesordnung zu nehmen, da (infolge des Rücktritts von Gottfried Winkel) eine Nachbesetzung in den Ausschüssen nicht notwendig sei, da es zum Einen von der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ keine Wahlvorschläge gebe, zum Anderen davon ausgegangen werde, dass in den letzten zwei Monaten der lfd. Periode keine dringlichen Ausschusssitzungen mehr stattfinden werden und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ in den Ausschüssen bereits mit Ersatzmitgliedern vertreten sei, mit denen nachbesetzt werden könne.

Der Antrag wird mit 17:0 Stimmen angenommen.

2.  Heimatmuseum Bezau, Erweiterung /Renovierung

Projekt- und Konzeptvorstellung

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt: Das Heimatmuseum ist dringend renovierungsbedürftig und soll im nördlichen Teil auch erweitert werden. Neben der bestehenden Ausstellung soll auch ein zusätzlicher neuer Schwerpunkt mit dem Thema „Barockbaumeister“ belegt werden.

Auf Grundlage umfangreicher Recherchen von Peter Fink, Dr. Rudolf Sagmeister sowie der Fa. Rath & Winkler soll eine ergänzende Neukonzipierung des Heimatmuseums vorgenommen werden. Das Konzept mit Schwerpunkt „Bregenzerwälder Barockbaumeister“ solle als Ergänzung zu den Bemühungen um die Geschichte der Barockbaumeister auch im „Kuratiehaus“ in Au mit Schwerpunkt „Auer Lehrgänge“ gesehen werden.

Für eine geplante Erweiterung des Heimatmuseums Bezau wurde von der Fa. Rath & Winkler (Projekte für Museum und Bildung) ein Orientierungskonzept erstellt – der Vorsitzende übergibt das Wort an den Referenten Bruno Winkler, der das Konzept präsentiert.

Der Obmann des Heimatmuseumsverein, Christian Meusburger, berichtet über viele Anläufe zur Umsetzung einer Sanierung seit den 80er-Jahren und den hierzu stattgefundenen zahlreichen Gesprächen. Er berichtet über den aktuellen Projektstand und erläutert anhand eines Gebäudemodells die mögliche Umsetzung, sowie etwaige Alternativen.

Der Bürgermeister berichtet, dass im laufenden Gemeindebudget ein Beitrag in Höhe von €100.000 vorgesehen, in der Mittelfristplanung für 2021 vorerst € 500.000 eingeplant wäre. Zur Finanzierung des Vorhabens wird auf verschiedenste Förderungsmöglichkeiten (Regio, Land, Bund, EU, usw.) hingewiesen.

Da eine konkrete Kostenplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist (Kostenschätzung von ca. 1,2 Mio. Euro), soll eine Wohlmeinung zur Mitfinanzierung des Projekts gefasst werden. Das Gebäude befindet sich im Eigentum des Heimatmuseumvereins. Es soll in weiterer Folge geklärt werden, wer Träger bzw. Bauherr sein wird.

Wortmeldungen: Gerhard Natter, Katharina Kaufmann, Anja Natter, Birgit Natter, Markus Fink, Johannes Batlogg, Ekkehard Liebschick, Josef Strolz

Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, eine Wohlmeinung zur Unterstützung durch die Gemeinde zur Erweiterung und Renovierung des Heimatmuseums Bezau in vorgestellter Form, wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

3.  Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 859/1 u.a., Sportplatz an der Ach

Antrag auf Teilabänderung in FS Sport- und Freizeiteinrichtung

Beratung und Beschlussfassung bzw. Auflageverfahren

Sachverhalt: In der 37. Gemeindevertretungssitzung wurde die Projektumsetzung „Tennisplatz Sportzentrum Ach“ beschlossen. Zur Umsetzung soll eine Teilfläche aus GST-NR 859/1, KG Bezau, im Ausmaß von 1.152 m², sowie eine Teilfläche aus GST-NR 852, KG Bezau im Ausmaß von 212 m² von Freifläche Landwirtschaft in FSF-FL – Sport- und Freizeiteinrichtung (Freifläche Sondergebiet – Sport- und Freizeiteinrichtung mit Befristung und Folgewidmung Freifläche-Landwirtschaftsgebiet) umgewidmet werden. Über die umzuwidmende Teilfläche kann mittels 30-jährigem Baurecht  verfügt werden. Nach Ablauf oder ggf. Verlängerung erfolgt die Rückwidmung in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet.

In diesem Zuge sollen außerdem die Widmungen der vielen Teilflächen im Bereich des „Mühlebächles“ wie folgt bereinigt werden: 

GST-NRKG-NRWidmung / Ersichtlichm. Alt:Widmung / Ersichtlichm. Neu:Fläche m²
85291003GewässerFSF-FL – Sport- und Freizeiteinrichtung(Freifläche Sondergebiet – Sport- und Freizeiteinrichtung mit Befristung und Folgewidmung Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         15 m²
85291003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}FSF-FL – Sport- und Freizeiteinrichtung(Freifläche Sondergebiet – Sport- und Freizeiteinrichtung mit Befristung und Folgewidmung Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)           2 m²
84691003GewässerFL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         26 m²
84691003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}FL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         21 m²
84191003GewässerFL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         20 m²
84191003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}FL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)           1 m²
305791003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}Gewässer         35 m²

Der Flächenwidmungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.01.2020 über die geplante Umwidmung beraten und befürwortet die Teilabänderung in vorliegender Form.

Wortmeldungen: Katharina Kaufmann

Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die Einleitung des Auflageverfahrens zu beschließen und dem vorliegenden Entwurf der Umwidmungen zuzustimmen, wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

4.  Architekturwettbewerb VS / KIGA

Weitere Vorgehensweise,
Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt: In der 27. Gemeindevertretungssitzung (Top 5) wurde die Durchführung eines Architekturwettbewerbs zum Neubau KIGA/VS, vorbehaltlich der Klärung der bau- und nachbarschaftsrechtlichen Belange, beschlossen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung in der 34.Sitzung (Top 4) wurde das Verfahren mit einer Deckelung von vorerst    € 20.000,- beschlossen. In der 37. Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Weiterführung des Wettbewerbs, vorbehaltlich entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen (wie bereits in der 27. Gemeindevertretungssitzung beschlossen), mit 16:2 Stimmen genehmigt. Der Vorsitzende berichtet, dass inzwischen das Urteil in zweiter Instanz rechtkräftig ist – das Ersturteil wurde von der Berufungsinstanz vollinhaltlich bestätigt.

Zwischenzeitlich hat die erste Sitzung des Preisgerichts stattgefunden, 45 namhafte Architekturbüros haben Referenzen eingereicht, 20 Teilnehmer wurden von der Jury für den Architekturwettbewerb ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen. Weitere Termine: 22.05.2020 Abgabeschluss für die Vorlage der Wettbewerbs-Pläne, 05.06.2020 Abgabeschluss für die Vorlage der Modelle, 17.06.2020 Sitzung der Preisrichter.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine erneute Beschlussfassung nicht notwendig wäre, möchte aber trotzdem über die endgültige Durchführung des Architekturwettbewerbs in der Gemeindevertretung abstimmen lassen.

Keine Wortmeldungen

Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, den Architekturwettbewerb endgültig durchzuführen, wird mit 16:1 (Anja Natter) Stimmen angenommen.

5.  Nachbesetzung Unterausschüsse

Beratung und Beschlussfassung
Entfällt.

6.  Wasserverband Bregenzerwald

Information und Bericht

Sachverhalt: In den vergangenen Monaten haben Gespräche betreffend der Bildung eines „Wasserverbandes Bregenzerwald“ stattgefunden: Im Bereich „Hohlstein“ (Gemeindegebiet Andelsbuch) wurde ein großes Trinkwasseraufkommen entdeckt, mit dem mehrere Gemeinden zwischen Bezau und Riefensberg versorgt werden könnten. Da die Sicherung der bestehenden Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde Bezau (Ausweisung Schutzgebiet Stuole- bzw. Kreuzbodenquelle, offene Ergebnisse laufende Brunnenerkundung Wilbinger) eine große Herausforderung darstellt, wäre eine Beteiligung an dem Wasserverband bzw. Anschluss an der Quelle insbesondere aufgrund der relativ kurzen Entfernung eine große Chance auf langfristige Absicherung unserer Wasserversorgung. Laut vorliegender Schätzung würden die Investitionskosten für die Quellfassung ca. 1 Million Euro betragen, der Kostenanteil der Gemeinde Bezau würde abzüglich der Förderungen ca. €45.000 betragen (zzgl. Kosten für die Leitungsverlegung von der Quelle zur Gemeinde).

Eine detaillierte Präsentation zum Wasserverband bzw. eine Beschlussfassung soll erst in der kommenden Sitzung erfolgen, da kommende Woche noch über die weitere Vorgehensweise betreffend Brunnenerkundung im Wilbinger beraten wird.

Wortmeldungen: Katharina Kaufmann, Kaspar Moll

7.     Berichte

Johannes Batlogg berichtet von der Bauausschusssitzung und der Generalversammlung der Feuerwehr.

Der Bürgermeister berichtet von verschiedenen Sitzungen und Veranstaltungen. 

Sitzungen  
   
Verbandsversammlung Schulerhalterverband Poly17.12.Gemeindeamt
Verbandsversammlung Standesamts- & Staatbürgerschaftsverband17.12.Gemeindeamt
Verbandsversammlung Stand Bregenzerwald17.12.Kloster
ARA Mitgliederversammlung19.12.ARA
Bauausschuss20.12.Gemeindeamt
JHV Bergrettung27.12.SHZ
GV Feuerwehr05.01.SHZ
Vorstand08.01.Gemeindeamt
Witus Vorstandssitzung09.01.Witus
Flächenwidmungsausschuss14.01.Gemeindeamt
Konstituierende Sitzung Jury VS / KIGA17.01.SHZ
   
Besprechungen/Verhandlungen  
   
Besprechung Wasserwirtschaft – Wasserversorgung18.12.Bregenz
Besprechung Museum18.12.Gemeindeamt
Wasserversorgung Bregenzerwald08.01.Egg
Besprechung Klostersanierung09.01.Gemeindeamt
Vorbereitung Jurysitzung VS/KIGA09.01.Gemeindeamt
Besprechung Ortskernentwicklung14.01.Gemeindeamt
Besprechung Tennisanlage16.01.Gemeindeamt
Besprechung VS / KIGA – Pfarre21.01.Pfarramt
   
Veranstaltungen  
   
Wälder Weihnacht26.12.Kloster
750 Jahre Schwarzenberg, Eröffnungsfeier10.01.Schwarzenberg
Vereineempfang13.01.Engel
Alpencup Balderschwang18.01.Balderschwang, Hittisau

Der Bürgermeister berichtet außerdem über verschiedene Gewerbeänderungen.

8.     Genehmigung der Niederschrift der 37. Sitzung der Gemeindevertretung

Anja Natter hat mit 27.01.2020 schriftlich Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der 37. Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht – Punkte a bis g wie bereits in den vergangenen Sitzungen, Punkte h bis j werden vom Vorsitzenden verlesen.

Die von Anja Natter beantragten Änderungen bzw. Ergänzungen der Verhandlungsschrift werden einzeln jeweils mit 15:2 (Anja Natter, Gerhard Natter) Stimmen abgelehnt:

(Anmerkung: Vollständige Anträge – siehe unten)


a)  Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 11 (Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung – Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2017)

b)  Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 11 (Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung – Standort Neubau Volksschule)

c)  Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 11 (Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung – Wortmeldung von Gottfried Winkel betreffend Fahrradüberquerung beim Cafe Natter)

d)  Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 11 (Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung – GIG Jahresabschluss 2018 – Feststellungen bzw. Wortmeldungen von Gottfried Winkel)

e)  Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 11 (Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung – Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1 – Feststellungen bzw. Wortmeldungen von Gottfried Winkel, bzw. Wortmeldungen vom Vorsitzenden)

f)   Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 11 (Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung – TOP 9.2 Allfälliges – Feststellung bzw. Wortmeldung von Gottfried Winkel betreffend Bericht des Bürgermeisters zu Änderung der Tagesordnung betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung)

g)  Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 11 (Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung – TOP 9.4 Allfälliges – Anfrage von Gottfried Winkel zu Kabaretttage 2019)

h)  Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 5 (Ermächtigung Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen – Wortmeldung von Gottfried Winkel)

i)    Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 7 (Gemeindevertretungswahl 2020 – Vorwahlen – Feststellung von Gottfried Winkel)

j)    Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 9 (Antragstellung auf Schluss der Debatte durch Josef Strolz, nicht durch den Vorsitzenden)

Anja Natter stellt zur Niederschrift der 37. Sitzung fest, dass unter TOP 2 (Ehemaliges Gasthaus Krone – Vorstellung eines Nutzungskonzeptes) der Interessent nicht namentlich angeführt wurde und bemängelt außerdem, dass die umfangreiche Präsentation von Josef Erath über die Themen Baurecht, rechtliche Rahmenbedingungen und entsprechende Kalkulationen inhaltlich nicht ausreichend protokolliert wurde.

Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer zur Änderung des Datums der Vorstandssitzung unter TOP 6 (Budget 2020) auf 04.12.2019 wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

Keine weiteren Anträge.

(Anmerkung: Vollständige Anträge – siehe unten)

9.     Allfälliges

9.1

Bgm. Gerhard Steurer berichtet über die Schließung der Metzgerei Strohmeier aufgrund von Personalmangels (trotz zahlreicher Stellenausschreibungen). Stellensuchende können gerne an den Bürgermeister vermittelt werden.

9.2

Gerhard Natter erkundigt sich betreffend seine Anfrage in der 35. Sitzung der Gemeindevertretung, ob sich die Gemeinde zwischenzeitlich über die Zuständigkeit betreffend Zeitungs-Sammelständer beim ADEG informiert habe. Bürgermeister: wurde nicht gemacht, die Sammelständer liegen seiner Einschätzung nach nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde, er werde sich aber informieren. Zeitungspapier könne bei der monatlichen Papiersammlung beim Bauhof abgegeben werden.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:15 Uhr.

Der Schriftführer: Mathias Niederwolfsgruber        Der Bürgermeister: Gerhard Steurer

Anmerkung von Gottfried Winkel zur Niederschrift

Der vollständige und tatsächliche Wortlaut der gesetzwidrig (siehe § 47 Abs. 1 f Gemeindegesetz) unter TOP. 8. nicht protokollierten Anträge ist hier zu lesen:

Anja Natter und Gottfried Winkel
Bezau, am 27.1.2020

Hallo Mathias und Gerhard,

es ist wirklich nicht zu glauben, aber bereits rund ein Dutzend mal ist es – trotz Tonaufzeichnung von der Sitzung! – schon wieder eurer Aufmerksamkeit entgangen, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.

Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat. Außerdem ist zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren.

Besonders bei den

TOP. 6. (Budget 2020),

TOP. 7. (Gemeindevertretungswahl 2020 – Vorwahlen) und

TOP. 9. (Vorarlberger Gemeindegesetz, Handhabung bzw. Umgang damit in der Marktgemeinde Bezau)

wurde der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen NICHT protokolliert.

Die Verhandlungsschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.12.2019 entspricht daher schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und wir erheben daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Wir stellen daher folgende Anträge, die Verhandlungsschrift vom 16.12.2019 wie unten angeführt (Anträge A bis J) zu ergänzen (einzelne Abstimmung über jeden Antrag).

Anja Natter und Gottfried Winkel
—————————————————–

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 16.12.2019 – Anträge zu TOP „Genehmigung der Niederschrift“

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,

dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

D)

Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.

„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.

Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).

Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:

Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.

Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.

Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:

In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“

E)

Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):

„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).

Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.

Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben. 

Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“

Richtig hat es zu lauten:

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.

Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „.„Wir haben das Mail nicht bekommen“).

Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.

Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.

Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“

F)

Unter TOP 9.2 (Allfälliges) steht u.a.:

„Gottfried Winkel verliest seine Sachverhaltsdarstellung betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung.“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel stellt zum heutigen Bericht des Bürgermeisters betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung u.a. fest, dass wir nie behauptet haben, nach der fehlerhaften Tagesordnung später auch die korrekte Tagesordnung (1 Wort geändert) nicht bekommen zu haben.

Wir haben gesagt – und das ist unbestritten und entscheidend -, dass wir das Mail mit der Änderung der Tagesordnung vom 9.9.2019 nicht bekommen haben.
Wir haben also weder „gelogen noch betrogen“, wie der Bürgermeister unter dem TOP „Berichte“ behauptet hat.

Allerdings sagt der Bürgermeister bewusst die Unwahrheit. Er hat nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet.“

G)

Unter TOP 9.4 (Allfälliges) steht u.a.:

Anfragen von Gottfried Winkel:
„Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa Eintrittskarten verwendet.“

Richtig hat es zu lauten:

Richtig hat es zu lauten:

„Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.
Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?“

H)

Unter TOP. 5 steht u.a.:

„Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die genannte Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen zu ermächtigen, wird einstimmig angenommen.“

Richtig hat es zu lauten:

Gottfried Winkel macht den Bürgermeister zum wiederholten Male darauf aufmerksam, dass es dafür seit dem 1.1.2019 keinen Beschluss der Gemeindevertretung mehr benötigt. Zuständig dafür ist jetzt der Gemeindevorstand.
Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die genannte Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen zu ermächtigen, wird einstimmig angenommen.

I)

Unter TOP. 7 „Gemeindevertretungswahl 2020 – Vorwahlen“  steht u.a.

„Der Antrag von Hubert Graf, eine allgemeine öffentliche Vorwahl durchzuführen, wird mit 16:1 (Anja Natter, Gottfried Winkel keine Stimmabgabe) genehmigt.“

Richtig hat es zu lauten:
„Der Antrag von Hubert Graf, eine allgemeine öffentliche Vorwahl durchzuführen, wird mit 16:1 (Anja Natter) genehmigt. Gottfried Winkel stellt fest, dass die Gemeindevertretung für die Durchführung einer Vorwahl nicht zuständig ist und stimmt daher nicht mit ab.“

J)

Unter TOP. 9 „Antrag der „Bezaubernden Demokraten“, Vorarlberger Gemeindegesetz, Handhabung bzw. Umgang damit in der Marktgemeinde Bezau“

steht u.a.:

„Der Antrag des Vorsitzenden auf Schluss der Debatte wird mit 16:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.“

Richtig hat es zu lauten:

„Der Antrag von Josef Strolz auf Schluss der Debatte wird mit 16:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.“

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Niederschrift

der 39. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 02. März 2020 im Sicherheitszentrum in Bezau.

Beginn:20:00 Uhr

Ende: 22:45 Uhr

GemeindevertreterFraktionanwesendentschuldigt
Bgm. Gerhard SteurerBezauer Liste  ja 
Ing. Johannes BatloggBezauer Liste  ja 
Ing. Hubert KaufmannBezauer Liste  ja 
Dr. Markus FinkBezauer Liste  ja 
Hubert GrafBezauer Liste  ja 
Dipl.-Ing. Anja InnauerBezauer Liste  ja 
Peter GreberBezauer Liste  ja 
Ellen NenningBezauer Liste  ja 
Katharina KaufmannBezauer Liste  ja 
MA Anja NatterBezaubernde Demokraten   ja
Dipl.-Ing. Ralph BrogerBezauer Liste  ja 
Josef StrolzBezauer Liste  ja 
Alois MeusburgerBezauer Liste   ja
Michael HoheneggBezauer Liste  ja 
Helmut Kumpusch   ja 
Florian SutterlütyBezauer Liste   ja
Ekkehard LiebschickBezauer Liste  ja 
Gerhard NatterBezaubernde Demokraten   ja
ErsatzmitgliederFraktionanwesendentschuldigt
Birgit NatterBezauer Liste  ja 
Kaspar MollBezauer Liste  ja 
Hildegard WinkelBezaubernde Demokraten  ja 

Schriftführer: Mathias Niederwolfsgruber

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Wasserverband Bregenzerwald

Projektvorstellung, Satzungen
Beratung und Beschlussfassung

3. Heimatmuseum Bezau, Erweiterung / Renovierung

Beratung und Beschlussfassung

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes,

GST-NR 859/1 u.a., Sportplatz an der Ach

Antrag auf Teilabänderung in FS Sport- und Freizeiteinrichtung,

Beratung und Beschlussfassung nach Auflageverfahren

5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 461/1

 Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BMF-FL

Entwurf der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung

Beratung und Beschlussfassung

6. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 461/1

Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BMF-FL

Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

7. Ehemaliges Gasthaus Krone

Vergabe auf Baurecht (30 Jahre)

Beratung und Beschlussfassung

8. Budgetüberschreitungsbeschluss

a) Gemeindestraßen – Sanierung

b) Wasserbaumaßnahmen – ggf. entsprechend Beschlussfassung Pkt. 2

Beratung und Beschlussfassung

9. Neubau Pumptrack Gemeinde Mellau

Beteiligung am gemeindeübergreifenden Projekt

Beratung und Beschlussfassung

10. Kundmachung von Landtagsbeschlüssen betreffend:

a) ein Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-, Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht

b) ein Schulrechtsanpassungsgesetz

c) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt

11. Berichte

12. Genehmigung der Niederschrift der 38. Sitzung der Gemeindevertretung

13. Allfälliges

Beschlussfassungen:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, sowie den Referenten DI Thomas Blank vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Leiter Abteilung Wasserwirtschaft. Er gibt die Entschuldigungen sowie die Ersatzmitglieder bekannt, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 39. Sitzung der Gemeindevertretung.

2. Wasserverband Bregenzerwald

Projektvorstellung, Satzungen

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt: In der vergangenen Sitzung wurde bereits berichtet: In den vergangenen Monaten haben Gespräche betreffend der Bildung eines „Wasserverbandes Bregenzerwald“ stattgefunden: Im Bereich „Hohlstein“ (Gemeindegebiet Andelsbuch) wurde ein großes Trinkwasseraufkommen entdeckt, mit dem mehrere Gemeinden zwischen Bezau und Riefensberg versorgt werden könnten. Da die Sicherung der bestehenden Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde Bezau eine große Herausforderung darstellt, wäre eine Beteiligung an dem Wasserverband bzw. Anschluss an der Quelle insbesondere aufgrund der relativ kurzen Entfernung eine große Chance auf eine langfristige Absicherung unserer Wasserversorgung. Laut vorliegender Schätzung würden die Investitionskosten für die Quellfassung (BA 01) ca. 1 Million Euro betragen, der Kostenanteil der Gemeinde Bezau würde abzüglich der Förderungen ca. € 45.000 betragen. Die Kosten für die gesamte Verlegung der Verbandsleitungen (BA 02) würde sich laut Kostenschätzung auf ca. 5,55 Millionen Euro abzüglich Förderungen belaufen, die Kostenverteilung muss noch im Detail verhandelt werden.

Der Vorsitzende berichtet, dass zwischenzeitlich eine Abschlussbesprechung zum Projekt „Brunnenerkundung Wilbinger“ stattgefunden hat: Eine Quellfassung soll aufgrund umfangreicher notwendiger Maßnahmen (u.a. Verlegung der Gemeindestraße) bis auf weiteres ausgesetzt werden, jedoch sollen Schutzmaßnahmen gesetzt werden, um das erkundete Wasservorkommen ggf. später nutzen zu können. Ein Beitritt zum Wasserverband wird jedenfalls vor allem aufgrund der Problematik zur Ausweisung von Schutzgebieten bei den vorhandenen Quellen empfohlen. Beim Wasserverband wären momentan 10 Gemeinden beteiligt, in den anderen 9 Gemeinden wurde bereits der Beschluss zum Beitritt einstimmig gefasst.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Referenten DI Thomas Blank, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Dieser erläutert das Projekt anhand der Präsentation „Trinkwasserverband Bregenzerwald“ und erläutert die Planungsgrundlagen, sowie die momentanen Eckdaten: u.a. Wasserbedarf der Gemeinden, Prognosen bis 2045, gegenwärtiger Aufteilungsschlüssel (aktuell ausgehend von der Annahme, dass ein Anschluss von Bezau nur zur Notversorgung vorgesehen wäre), den Umfang der beiden Bauabschnitte (Brunnenbohrung, Verbandsleitungen), sowie die aktuelle Finanzierungs- bzw. Förderungssituation. Eine Gründung des Wasserverbands bzw. eine Projektrealisierung ist aus Sicht der Abteilung Wasserwirtschaft eine große und einmalige Chance für die gesamte Region: Nachhaltige Absicherung der Wasserversorgung, Generationenprojekt (Investitionen für mindestens 2 Generationen), Sicherung der Siedlungs-, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Tourismusentwicklung im Bregenzerwald, vorbildliche Kooperation der beteiligten Gemeinden.

Da bisher für Bezau immer nur von Notversorgung ausgegangen wurde, wären zum permanenten Wasserbezug entsprechende Neuverhandlungen im Verband notwendig.

In der heutigen Sitzung wird nur über den Beitritt zum Verband bzw. zur Mitfinanzierung des Bauabschnittes 1 abgestimmt. Die „Sondersituation Bezau“ soll in der Beschlussfassung jedenfalls festgehalten werden (siehe Punkt b).

Der Vorsitzende erläutert die Satzungen.

Wortmeldungen: Ralph Broger, Markus Fink, Hubert Graf, Hubert Kaufmann, Katharina Kaufmann

Bgm. Gerhard Steurer stellt folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau stimmt der Gründung des Trinkwasserverbandes Bregenzerwald in der präsentierten Form zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt:

a.) An der konstituierenden Sitzung des Trinkwasserverbandes Bregenzerwald teilzunehmen und dem Gründungsbeschluss im Sinne der verlesenen Satzung zuzustimmen;

b.) Dem verlesenen Stimmrechtsschlüssel (Beilage 1 der Satzung) und Investitionskostenschlüssel (Beilage 2 der Satzung) zuzustimmen bzw. Verhandlungen einer Anpassung in Bezug auf eine mögliche Vollversorgung der Wasserversorgung Bezau zu führen;

c.) Dem Abschluss des verlesenen Optionsvertrages und der Vergabe der Aufträge für die Realisierung des Bauabschnittes 1 zuzustimmen;

d.) Den Investitionskostenanteil für Bauabschnitt 1 an der Errichtung des Trinkwasserbrunnens Hohlstein in Höhe von € 100.000,00 an den Trinkwasserverband Bregenzerwald zur Anweisung zu bringen.

Der Antrag wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

3. Heimatmuseum Bezau, Erweiterung / Renovierung

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt: In der 38. Gemeindevertretungssitzung wurde von Bruno Winkler von der Firma Rath & Winkler, Projekte für Museum und Bildung, das Orientierungskonzept vorgestellt. Der Vorsitzende berichtet, dass zwischenzeitlich einige Gespräche geführt wurden, aber bisher keine neuen Informationen hinsichtlich Fördermöglichkeiten vorliegen und daher in dieser Sitzung keine Beschlussfassung erfolgt. In den kommenden Wochen sind verschiedenste Besprechungen zur weiteren Klärung möglicher Förderungen angesetzt.

Wortmeldungen: Hildegard Winkel, Josef Strolz

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes,

GST-NR 859/1 u.a., Sportplatz an der Ach

Antrag auf Teilabänderung in FS Sport- und Freizeiteinrichtung,

Beratung und Beschlussfassung nach Auflageverfahren

Sachverhalt: In der 37. Gemeindevertretungssitzung wurde die Projektumsetzung „Tennisplatz Sportzentrum Ach“, sowie in der 38. Gemeindevertretungssitzung das Auflageverfahren zur Widmung der entsprechenden Flächen beschlossen und eine Wohlmeinung zur notwendigen Widmung gefasst.

Zur Projektumsetzung soll eine Teilfläche aus GST-NR 859/1, KG Bezau, im Ausmaß von 1.152 m², sowie eine Teilfläche aus GST-NR 852, KG Bezau, im Ausmaß von 212 m² von Freifläche Landwirtschaft in FSF-FL – Sport- und Freizeiteinrichtung (Freifläche Sondergebiet – Sport- und Freizeiteinrichtung mit Befristung und Folgewidmung Freifläche-Landwirtschaftsgebiet) umgewidmet werden. Über die umzuwidmende Teilfläche kann mittels 30-jährigem Baurecht verfügt werden. Nach Ablauf oder ggf. Verlängerung erfolgt die Rückwidmung in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet.

Im Zuge dieser Umwidmung sollen außerdem die Widmungen der vielen Teilflächen im Bereich des „Mühlebächles“ wie folgt bereinigt werden:

GST-NRKG-NRWidmung / Ersichtlichm. Alt:Widmung / Ersichtlichm. Neu:Fläche m²
85291003GewässerFSF-FL – Sport- und Freizeiteinrichtung(Freifläche Sondergebiet – Sport- und Freizeiteinrichtung mit Befristung und Folgewidmung Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         15 m²
85291003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}FSF-FL – Sport- und Freizeiteinrichtung(Freifläche Sondergebiet – Sport- und Freizeiteinrichtung mit Befristung und Folgewidmung Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)           2 m²
84691003GewässerFL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         26 m²
84691003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}FL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         21 m²
84191003GewässerFL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)         20 m²
84191003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}FL (Freifläche-Landwirtschaftsgebiet)           1 m²
305791003Vorbehaltsfläche – Freifläche Freihaltegebiet {Sportfläche}Gewässer         35 m²

Der Flächenwidmungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.01.2020 über die geplante Umwidmung beraten und befürwortet die Teilabänderung in vorliegender Form.

Während des Auflageverfahrens ist lediglich eine Anregung einer Nachbarin eingegangen, die bei der Bauverhandlung vorgebracht werden soll. Zwischenzeitlich hat mit dem Eigentümer des Grundstücks unmittelbar hinter dem Schwimmbadgebäude (Gebäudeteil mit Umkleide/Duschen) ein Gespräch stattgefunden: Dieser würde das Grundstück an die Gemeinde verpachten, wodurch über diesen Grund der Zugang zur Tennisanlage realisiert werden könnte.

Keine Wortmeldungen

Die von Bgm. Gerhard Steurer beantragte Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Grundstücke Nr. 859/1, 852, 846, 841, 3057, KG Bezau, entsprechend beiliegender Verordnung (der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau über die Änderung des Flächenwidmungsplanes) mit der Aktenzahl Zl.031-2-1/2020, wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 461/1

Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BMF-FL

Entwurf der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt: Der Grundbesitzer beantragt, zur Errichtung eines Eigenheimes der Enkelin, die Umwidmung einer Teilfläche aus GST-NR 461/1, KG Bezau, von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet. Die Widmungsänderung liegt gemäß dem im Jahr 2012 überarbeiteten Räumlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Bezau innerhalb des äußeren Siedlungsrandes (Grundstückfläche wurde bei der Überarbeitung des REK im Jahr 2012 als „im Umfang der äußeren Siedlungsränder entwickelbar“ gekennzeichnet).

Der Erläuterungsbericht sowie der Entwurf über die Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für eine Teilfläche des Grundstückes GST-NR 461/1, KG 91003 Bezau, wird zur Kenntnis gebracht.

In dem beantragten Fall würde die Geschoßzahl auf Grundlage der Bezauer Braurichtlinien mit EG + 1 OG vorgegeben.

Keine Wortmeldungen

Dem Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, für das Grundstück Nr. 461/1 das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Geschosszahl von EG + 1 OG festzulegen (gem. Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für eine Teilfläche des Grundstückes GST-NR 461/1, KG 91003 Bezau), wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

6. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 461/1

Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BMF-FL

Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Sachverhalt: Der Grundbesitzer beantragt – wie bereits in TOP 5 erwähnt – zur Errichtung eines Eigenheimes der Enkelin, die Umwidmung einer Teilfläche aus GST-NR 461/1, KG Bezau, von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet.

Der Flächenwidmungsausschuss hat die beantragte Widmung in der Sitzung vom 18.02.2020 behandelt und befürwortet eine Widmungsänderung wie folgt: beantragte Widmung < 600m², ein Projektantrag für Eigenbedarf ist vorzulegen, keine Vorratswidmung, Zufahrt zum Grundstück 461/1 muss rechtlich gesichert sein.

Der Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.

Um in weiterer Folge die beantragte Umwidmung beschließen zu können, ist von der Gemeindevertretung zuerst die Einleitung eines Anhörungsverfahrens zu beschließen. Des Weiteren soll eine Wohlmeinung zur beantragten Umwidmung gefasst werden.

Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die Einleitung des Auflageverfahrens für eine Umwidmung einer Teilfläche von GST-NR 461/1, KG Bezau, im Ausmaß von 599 m², von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Mischgebiet, mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaft, zu beschließen und dem vorliegenden Entwurf der Umwidmung von zuzustimmen, wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

7. Ehemaliges Gasthaus Krone

Vergabe auf Baurecht (30 Jahre)

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt: In der 37. Sitzung vom 16.12.2019 wurde der Gemeindevertretung die konkrete Interessensbekundung sowie die Entwurfsplanung zur zukünftigen Nutzung des „Gasthaus Krone“ präsentiert. Das Grundstück (Parkplatz mit Zufahrt) und das Gebäude soll im Eigentum der Gemeinde bleiben und dem Interessenten mittels Baurecht auf 30 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Der Bezauer Interessent möchte das teilweise denkmalgeschützte Gebäude sanieren bzw. umbauen und eine „Dorfwirtschaft“, sowie einen Beherbergungsbetrieb errichten. Dipl.Vw. Josef Erath hat in der damaligen Sitzung zum Thema Baurecht referiert, rechtliche Rahmenbedingungen und entsprechende Kalkulationen präsentiert und erläutert.

Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand des Nutzungskonzepts.

Die Parkplatzsituation ist aus der Sicht verschiedener Gemeindevertretungsmitgliedern wenig zufriedenstellend, die geplante Verbauung der Freifläche mit Abstellplätzen hinter dem Gebäude wird diskutiert und z.B. eine unterirdische Lösung angeregt. Betreffend der Parkplatzzufahrt bestehen 2 Optionen; die Zufahrtsmöglichkeit zwischen den Objekten „Krone“ und „HNr. 41“ konnte mit dem Nachbar bisher noch nicht gänzlich geklärt werden. Auch werden vertragliche Absicherungen angesprochen.

Zum geplanten Bauvorhaben liegen 3 Kostenschätzungen vor, die ein Investitionsvolumen des Bauwerbers zwischen € 3,8 Millionen und € 3,9 Millionen vorsehen. Es wird vorgeschlagen, dass für die weitere Vorgehensweise eine Investitionssumme in Höhe von € 3,8 Millionen festgesetzt wird. Davon ausgehend würde der Barwert (Restwert nach 30 Jahren) gemäß Sachwertermittlung der Fa. erath & partner € 1,258 Millionen betragen. Dies ergäben abgezinst jährliche Zahlungen von € 56.200,00, oder auch die Möglichkeit von vorzeitiger Ablöse. Der vom Baurechtnehmer zu bezahlende Baurechtszins für das Grundstück mit Pacht für die Parkfläche würden in Summe jährlich ca. € 5.600,00 betragen. (€ 3.600,00 für Baurechtszins und € 2.000,00 für die Pacht für die Parkflächen). Die angeführten Preise sind Nettopreise.

In der heutigen Sitzung soll nur die Vergabe des Baurechts beschlossen werden.

Wortmeldungen: Hubert Graf, Ellen Nenning, Markus Fink, Ralph Broger, Josef Strolz

Der Antrag von Hildegard Winkel, die Vergabe des gegenständlichen Baurechts für das ehemalige Gasthaus Krone von der Gemeinde öffentlich auszuschreiben, wird mit 16:1 (Hildegard Winkel) Stimmen abgelehnt.

Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, das ehemalige „Gasthaus Krone“ mit der GSTNR .189/1 samt Hausnebenflächen und Parkplatzflächen entsprechend vorliegender Planung, an den Antragsteller im Zuge eines 30-jährigen Baurechts zu überlassen. Der Baurechtszins wird mit € 5.600,00 p.a. festgelegt. Der Barwert (Restwert) der Liegenschaft wird entsprechend der Sachwertermittlung von erath & partner (Beilage) mit € 1.258.000,00 festgelegt. Dies ergibt abgezinst jährliche Zahlungen von € 56.200,00 oder auch die Möglichkeit von vorzeitiger Barablöse. Eine Optimierung der Zufahrts- und Parkplatzsituation ist anzustreben und weitere Details sind vertraglich festzulegen.

Der Antrag wird mit 16:1 (Hildegard Winkel) Stimmen angenommen.

8. Budgetüberschreitungsbeschluss

a. Gemeindestraßen – Sanierung

Für die Straßensanierungen wurden im Jahr 2019 € 70.000,00 und im Jahr 2020 € 20.000,00 vorgesehen. Bei der Sanierung wurden unvorhergesehene, dringend notwendige Mehrarbeiten durchgeführt, u.a. Verbesserungen Straße Pelzrain und Gehsteige Wilbinger. Für die entstandenen Mehrkosten soll im Jahr 2020 ein Übertretungsbeschluss in Höhe von € 70.000,00 gefasst werden. Die Mehraufwände werden durch eine Rücklagenentnahme bedeckt.

keine Wortmeldungen

Die von Bgm. Gerhard Steurer beantragte Budgetübertretung wird mit 16:1 (Hildegard Winkel) Stimmen genehmigt.

b. Wasserbaumaßnahmen – ggf. entsprechend Beschlussfassung Pkt. 2

Beratung und Beschlussfassung

Gemäß Beschluss unter TOP 2 soll der Bauabschnitt 1 des Wasserverbandes Bregenzerwald in Höhe von € 100.000,00 durch Minderausgaben bei der ausgesetzten Brunnenerkundung im Wilbinger (Budget: € 50.000,00), sowie zur Zwischenfinanzierung bis zum Erhalt der entsprechenden Förderungen durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert werden.

Wortmeldungen: Hildegard Winkel

Die von Bgm. Gerhard Steurer beantragte Budgetübertretung wird mit 16:1 (Hildegard Winkel) Stimmen genehmigt.

9. Neubau Pumptrack Gemeinde Mellau

Beteiligung am gemeindeübergreifenden Projekt

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt: Die Gemeinde Mellau plant die Umsetzung eines „Pumptracks“.

Im Gegenzug zu einer Beteiligung der Gemeinde Mellau bei der Finanzierung des Tennisplatzes Bezau, soll sich die Gemeinde Bezau bei der Finanzierung des gemeindeübergreifenden Projekts „Pumptrack“ in Mellau beteiligen.

Der auf die Gemeinde Bezau entfallende Anteil würde sich auf ca. € 14.200,00, abzüglich von Landesförderungen auf ca. € 6.000,00 belaufen.

Wortmeldungen: Josef Strolz, Michael Hohenegg

Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, sich an dem Projekt zu beteiligen, wird mit 17:0 Stimmen genehmigt.

10. Kundmachung von Landtagsbeschlüssen betreffend:

a. ein Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-, Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht

b. ein Schulrechtsanpassungsgesetz

c. ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt

Der Bürgermeister berichtet über die Änderungen.

Kein Beschluss.

11. Berichte

Johannes Batlogg berichtet von der 31. Bauausschusssitzung.

Der Bürgermeister berichtet von verschiedenen Sitzungen und Veranstaltungen.

Sitzungen

Gemeindewahlbehörde 28.01. Gemeindeamt

Vorstand 04.02. Gemeindeamt

Regio Vorstand 06.02. Egg

JHV Fischereiverband 14.02. Bildungshaus

Bauausschuss 17.02. Gemeindeamt

Flächenwidmungsausschuss 18.02. Gemeindeamt

Grundverkehrskommission 18.02. Gemeindeamt

Wahlkommission 18.02. Gemeindeamt

ARA Vorstand 21.02. ARA

Vorstand 26.02. Gemeindeamt

Jurysitzung VS / KIGA 28.02. SHZ

Besprechungen/Verhandlungen

Verkehrsplaner – Landesstraßenamt 04.02. Gemeindeamt

Museum – Barockbaumeister 04.02. Gemeindeamt

Amt d. Vlbg. Landesreg. Gebarungskontrolle,

Förderabteilung wg. Investitionsvorhaben Gemeinde 06.02. Bregenz

Verkehrsplanung ÖPMV – Busverkehr Bezau 14.02. Gemeindeamt

Grenzverhandlung Grebenbach / Lebenshilfe 19.02. Lebenshilfe

ARA Bauverhandlung 19.02. Gemeindeamt

Wasserversorgung Bezau, Abt. Wasserwirtschaft 19.02. Bregenz

Halde II, Büro Gasser 19.02. Bregenz

Veranstaltungen

Ausflug Gemeindevertretung 29.-31.01 Brüssel

Witus Unternehmerstammtisch – Morscher G. 05.02. Hirschau

Faschingsveranstaltungen

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Gewerbeänderungen.

12. Genehmigung der Niederschrift der 38. Sitzung der Gemeindevertretung

Die von Hildegard Winkel beantragten Änderungen bzw. Ergänzungen der Verhandlungsschrift werden einzeln jeweils mit 16:1 (Hildegard Winkel) Stimmen (ausgenommen Pt. d) abgelehnt:

a) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Antragstellung auf Schluss der Debatte durch Josef Strolz, nicht durch den Vorsitzenden)

b) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Gemeindevertretungswahl 2020 – Vorwahlen – Feststellung von Gottfried Winkel)

c) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Ermächtigung Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen – Wortmeldung von Gottfried Winkel)

d) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – GIG Jahresabschluss 2018 – Feststellungen bzw. Wortmeldungen von Gottfried Winkel) wird mit 15:1 Stimmen abgelehnt

e) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Wortmeldung von Gottfried Winkel betreffend Fahrradüberquerung beim Cafe Natter)

f) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Feststellung bzw. Wortmeldung von Gottfried Winkel betreffend den Bericht des Bürgermeisters in der 35. Sitzung zur Änderung der Tagesordnung betreffend TOP 5c der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.09.2019)

g) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Standort Neubau Volksschule)

h) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2017)

i) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Sachverhaltsdarstellung von Gottfried Winkel betreffend TOP 5c der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.09.2019)

j) Änderung bzw. Ergänzung unter TOP 8 (Genehmigung der Niederschrift der 37.Sitzung der Gemeindevertretung – Anfrage von Gottfried Winkel zu Kabaretttage 2019) Keine weiteren Anträge.

13. Allfälliges

13.1

Bgm. Gerhard Steurer berichtet:

– Der Pächter vom Bezeggsaal hat den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgekündigt (31.12.2020)

– Amtshilfeersuchen von der Datenschutzbehörde an die Marktgemeinde Bezau aufgrund einer Datenschutzbeschwerde gegen die „Bezauer Liste“ betreffend Vorwahl zu den Gemeindewahlen 2020; die angeforderten Unterlagen wurden übermittelt

– Besprechung Verkehrskonzept

– Ausbildung zum/zur Sozialbetreuer/in 2021

– Beantwortung der Anfrage von Gerhard Natter betreffend Sammelständer beim ADEG: Die Sammelständer gibt es bereits seit längerer Zeit nicht mehr; dabei handelte es sich um eine private Kooperation zwischen ADEG und den VN

– Frau Holle – Tätigkeitsbericht 2019, geplanter Babysitterkurs in Bezau

– Info-Update betreffend Coronavirus von der Landesregierung

13.2

Bgm. Gerhard Steurer bedankt sich bei der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit in dieser Periode und lädt anschließend in die Sonne ein. Eine Verabschiedung der scheidenden Gemeindevertretung findet zu gegebenem Zeitpunkt statt.

13.3

Johannes Batlogg bedankt sich im Namen der Gemeindevertretung beim Bürgermeister Gerhard Steurer.

13.4

Hildegard Winkel erkundigt sich betreffend Stellenausschreibung des Gemeindekassiers mit einem angegebenen Beschäftigungsausmaß von 60-100% mit welchem Beschäftigungsausmaß nun jemand angestellt werde? Bgm. Gerhard Steurer: Wurde aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation in dieser Form ausgeschrieben. Vorzugsweise werde eine Person in Vollzeit angestellt.

13.5

Hildegard Winkel erkundigt sich über die Einstellung des „Fröwis-Baus“ in Ellenbogen. Bgm. Gerhard Steurer: Dies liege nicht in Gemeindekompetenz.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:45 Uhr.

Der Schriftführer: Mathias Niederwolfsgruber

Der Bürgermeister: Gerhard Steurer

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Auszug aus der Niederschrift

der 40. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 15. Juni 2020 im Bezeggsaal in Bezau.

Beginn: 20:00 Uhr

Ende: 21:54 Uhr

GemeindevertreterFraktionanwesendentschuldigt
Bgm. Gerhard SteurerBezauer Liste  ja 
Ing. Johannes BatloggBezauer Liste  ja 
Ing. Hubert KaufmannBezauer Liste  ja 
Dr. Markus FinkBezauer Liste ja
Hubert GrafBezauer Liste  ja 
Dipl.-Ing. Anja InnauerBezauer Liste  ja 
Peter GreberBezauer Liste ja
Ellen NenningBezauer Liste  ja 
Katharina KaufmannBezauer Liste  ja 
MA Anja NatterBezaubernde Demokraten   ja
Dipl.-Ing. Ralph BrogerBezauer Liste  ja 
Josef StrolzBezauer Liste  ja 
Alois MeusburgerBezauer Liste  ja
Michael HoheneggBezauer Liste  ja 
Helmut Kumpusch unentschuldigt
Florian SutterlütyBezauer Liste  ja
Ekkehard LiebschickBezauer Liste  ja 
Gerhard NatterBezaubernde Demokraten   ja
ErsatzmitgliederFraktionanwesendentschuldigt
Kaspar MollBezauer Liste  ja 
Hildegard WinkelBezaubernde Demokraten  ja 

Schriftführer: Wolfgang Michl

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen bis zum 15.09.2020
3. Hochwasserrückhaltebecken Grebenbach – Stauanlagenaufsicht
    Vergabe Stauanlagenaufsicht
    Beratung und Beschlussfassung
4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 461/1
    Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BMF-FL
    Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren
5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes. GstNr. 461/1
    Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung
    Beratung und Beschlussfassung
6. Vorlage Rechnungsabschluss 2019 der Marktgemeinde Bezau,
    Bericht Prüfungsausschuss, Beratung und Beschlussfassung
7. Berichte
    Bericht Covid 19
    Berichte Allgemein
8. Genehmigung der 39. Sitzung der Gemeindevertretung
9. Sanierung/Umbau ARA Bezau Kreditbesicherung durch
    Verbandsgemeinden
    Beratung und Beschlussfassung
10. Allfälliges


Beschlussfassungen:


1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Er gibt die Entschuldigungen sowie die Ersatzmitglieder bekannt und stellt den neuen Gemeindekassier Wolfgang Michl vor. Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 40. Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um
Punkt 2. Bestellung eines neuen Schriftführers und Punkt 9. Sanierung/Umbau ARA Bezau, Kreditbesicherung durch Verbandsgemeinden.
Der Antrag wird einstimmig mit 15:0 Stimmen genehmigt.
 
2. Bestellung eines neuen Schriftführers
 

 Der Bürgermeister stellt den Antrag den Kassier, Wolfgang Michl für die 

Gemeindevertretungssitzungen bis 15.09.2020 als Schriftführer zu bestellen.
Der Antrag wird einstimmig mit 15:0 Stimmen genehmigt.
 
3. Hochwasserrückhaltebecken Grebenbach – Stauanlagenaufsicht
 

 Sachverhalt: 

 Die Fa- Rudhardt+Gasser wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 5.9.2011 mit der Erstellung eines Beckenbuches (Basisdokumentation), sowie der wiederkehrenden Beurteilung 2012 beauftragt. 

Für die wiederkehrende Beurteilung des Rückhaltebeckens für die nächsten 5 Jahre hat die Firma Rudhardt-Gasser-Pfefferkorn Ziviltechniker nachfolgendes Angebot erstellt:

Leistungen:
• wiederkehrende regelmäßige Sicherheitsbeurteilung
• jährliche Berichtslegung an Gemeinde und Land / Abt. Wasserwirtschaft
• Mitteilung allfälliger Empfehlungen und Bemängelungen
• Koordination der Arbeiten der Beckenwärter (Hubert Eberle und Mathias
Saringer)
 
Honorarangebot durch Fa. Rudhardt und Gasser: 

• Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand mit Obergrenze € 1.500,00
• zusätzliche Leistungen wie Beckenbesuche bei Teilfüllungen, besondere
Begutachtungen, Begleitung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen nach tatsächlichem Aufwand
 
Büroleiter / Staubeckenverantwortlicher a) netto    Euro 143,29 

Diplomingenieur                                                 Euro 108,55
Sekretariat                                                       Euro 60,79

Fahr- u. Reisezeiten sollen nach Möglichkeit mit anderen Projekten in der
Region gering gehalten werden.

Kosten werden durch Land, Bund und Gemeinde mit jeweils 1/3tel
gefördert.
 
Vergabe bis 2025 geplant, kein Gegenangebot eingeholt, da die Firma die 

Anlage/Becken kennt und über die nötige Erfahrung verfügt.
 
Wortmeldungen: Peter Greber, Hubert Kaufmann 

 Der Bürgermeister stellt den Antrag die Stauanlagenaufsicht, wie im 

Honorarangebot vom 26.05.2020 beschrieben, an die Firma Rudhardt + Gasser für die nächsten fünf Jahre, bis 31.12.2025 zu vergeben.
 
Der Antrag wird einstimmig mit 15:0 Stimmen genehmigt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 461/1

    Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BMF-FL
    Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren

Sachverhalt:
Der Bürgermeister erklärt den Sachverhalt und verweist darauf, dass dieses Thema bereits in der 39. Gemeindevertretungssitzung behandelt wurde. Das Anhörungsverfahren wurde durchgeführt und es gab keine dem Projekt wiedersprechenden Meldungen seitens der Behörden oder auch privaten Interessenten.
 
Keine Wortmeldung

Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag eine Teilfläche von GST-NR 461/1, KG Bezau, im Ausmaß von 599 m2, gemäß Lageplan Zahl 031-2-2/2020 vom 26.02.2020, von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Mischgebiet, mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaft, umzuwidmen.
 
Der Antrag wird einstimmig mit 15:0 Stimmen genehmigt. 

5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes. GstNr. 461/1
    Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung
    Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:
Der Bürgermeister erklärt den Sachverhalt, auch dies wurde in der 39.
Gemeindevertretungssitzung behandelt.
Das Mindestmaß der baulichen Nutzung wird mit
einer Geschosszahl von EG plus 1 OG
entsprechend den Bezauer Baurichtlinien festgelegt

Keine Wortmeldung

Der Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag das Mindestmaß der baulichen
Nutzung für das gewidmete Teilgrundstück aus GST-NR. 461/1 mit einer Geschosszahl von EG + 1 OG festzulegen.
 
Der Antrag wird einstimmig mit 15:0 Stimmen genehmigt. 

6. Vorlage Rechnungsabschluss 2019 der Marktgemeinde Bezau

    Bericht Prüfungsausschuss, Beratung und Beschlussfassung
 
Sachverhalt: 

Der Rechnungsabschluss 2019 sowie der Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2019 ist allen Gemeindevertretern rechtzeitig übermittelt worden. Eine Aufstellung zu Abweichungen über € 2.000,00 gegenüber dem Voranschlag mit entsprechender Begründung ist im Rechnungsabschluss enthalten.

Die Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 durch den Prüfungsausschuss gem. § 52 des Gemeindegesetzes fand am 7. Mai 2020 statt. Ebenso wurde der Rechnungsabschluss vom Gemeindevorstand in der 77. Sitzung vom 7. Mai 2020 behandelt.
 
Der Abschluss wird vom Bürgermeister vorgestellt, Die Gruppen werden einzeln abgerufen, bei diversen Konten wird auf Abweichungen sowie auf 

Einzelpositionen eingegangen. Fragen der Gemeindevertreter werden vom
Vorsitzenden beantwortet.
 
Der Rechnungsabschluss 2019 weist Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in der Höhe von € 5.761.895,05 auf. Der Überschuss des Jahres 2019 über € 323.470,80 soll, wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt, der Haushaltsrücklage zugeführt werden. Die Rücklagen betragen somit zum Jahresende € 1.959.326,42

Schuldendienst: Der Gesamtschuldenstand reduzierte sich von € 1.951.380,98 am Beginn des Haushaltsjahres um € 359.644,99 auf € 1.604.580,31 am Ende des Jahres. Der Haftungswert der übernommenen Haftungen beträgt zum Jahresende € 910.925,38.
Somit sind die Haushaltsrücklagen höher als der Schuldenstand.

Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2019 € 2.801.433,18 (2018 – € 3.012.741,09). Die Abschlüsse für das Jahr 2019 der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH und der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG werden nach Fertigstellung durch das beauftragte Steuerberatungsbüro der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Hubert Graf berichtet von der Prüfungsausschusssitzung und verliest das Protokoll. Die Vorlage des Rechnungsabschlusses 2019 sowie des vorliegenden Prüfungsberichtes an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung und die Entlastung des Gemeindekassiers wird vom Prüfungsausschuss einstimmig empfohlen.

Wortmeldungen: Hildegard Winkel, Anja Innauer, Ekkehard Liebschick
 
Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2019 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 323.470,80 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen, den Rechnungsabschluss 2019 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.

Der Antrag wird mit 14:1 (Hildegard Winkel) Stimmen genehmigt.

7. Berichte

(Hier nur auszugsweise angeführt – Auszug aus der Niederschrift)

Bgm. Gerhard Steurer berichtet Eingangs über die gesetzten Maßnahmen, Zusammenkünfte und Sitzungen betreffend Corona – Covid 19.

Der Bürgermeister bedankt sich bei der gesamten Bevölkerung für das vorbildliche Mittragen und Umsetzen der vorgegebenen erforderlichen Maßnahmen und den Einsatz jedes Einzelnen in unterschiedlichsten Bereichen.

Der Vorsitzende informiert über das Investitionsprogramm der Bundesregierung (1 Milliarde für Infrastrukturmaßnahmen in den Gemeinden). Dies bedeutet für die Marktgemeinde Bezau einen möglichen Zuschuss in Höhe von Euro 211.451.02.

GV Johannes Batlogg berichtet über die 32. Sitzung des Bauausschusses vom 13.05.2020.

Weiters wird vom Bürgermeister über diverse Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen berichtet.

Der Bürgermeister verliest ein Schreiben, vom 25.05.2020, von Kdt. Martin Metzler, der Rettungsorganisationen, betreffend Berücksichtigung der Parkplatzsituation beim Neubauprojekt VS / KIGA. Auf eine Berücksichtigung, wie im Bescheid Zl. 131-22/2012 der Marktgemeinde Bezau wird verwiesen.

8. Genehmigung der 39. Sitzung der Gemeindevertretung
 
Hildegard Winkel hat am 15.06.2020, per Mail Einwendungen gegen die Niederschrift der 39. Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht.

Alle Punkte entsprechend den bereits in der 39. Sitzung beantragten Änderungen bzw. Ergänzungen der Verhandlungsschrift, nur in geänderter Reihenfolge und wurden bereits einzeln abgelehnt.

Punkt 1 entspricht Punkt 12 h aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 2 entspricht Punkt 12 g aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 3 entspricht Punkt 12 e aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 4 entspricht Punkt 12 d aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 5 entspricht Punkt 12 f aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung“
Punkt 6 entspricht Punkt 12 i aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 7 entspricht Punkt 12 j aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 8 entspricht Punkt 12 c aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 9 entspricht Punkt 12 b aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
Punkt 10 entspricht Punkt 12 a aus dem Protokoll der 39. GV-Sitzung
 
Der Bürgermeister findet es eine Zumutung an die Gemeindevertretung, dass die selben Punkte immer wieder kommen, obwohl eine mehrheitliche Ablehnung der Protokolländerung beschlossen wurde. 

Wortmeldung: Hildegard Winkel 

Die von Hildegard Winkel beantragten Änderungen bzw. Ergänzungen der Verhandlungsschrift werden mit 14:1 (Hildegard Winkel) Stimmen abgelehnt.
9. Sanierung/Umbau ARA Bezau Kreditbesicherung durch
Verbandsgemeinden


Die Anlage ist mittlerweile über 30 Jahre alt. Die Einwohnergleichwerte betragen nach der aktuellen Berechnung derzeit 23.000 und können auf 42.900 erhöht werden. Die Anlage kommt vor allem im Winter an ihre Grenzen.

Die geplante Erweiterung besteht aus – Neubau des Gasspeichers in Stahlbetonweise sowie des Gasbehandlungsgebäudes. Die Fremdschlammübernahme wird als eigenes Bauwerk ausgeführt anstelle einer einfachen Übernahmestation und die gesamte Elektrotechnik wird ebenfalls ausgetauscht. Leider muss auch das Dach komplett erneuert und nicht nur saniert werden.
Die Gesamtsumme, die nun Angeboten hinterlegt ist, liegt bei € 8,39 Mio. An Förderungen sind ca. € 1,1 Mio. vom Bund und € 1,8 Mio. vom Land zu erwarten. Diese Förderungen werden aber in Form von Annuitätenzuschüssen ausbezahlt und nicht mehr als Einmalzahlung.
 
Für die Kreditfinanzierung wurden verschiedene Angebote für fixe und variable Verzinsung eingeholt. Die Kreditvergabe wurde im Vorstand beraten und die Angebote der Raiba Bezau-Au und der Bawag angenommen. Bei der Bawag werden ca. 60 % (€ 5.000.000) fix und bei der Raiba ca. 40% (€ 3.400.000) der Gesamtsumme variabel auf 25 Jahre aufgenommen.

Die Bawag benötigt für den Darlehensvertrag eine Sicherstellung im Rahmen von € 5.000.000,- für den Anteil der jeweiligen Verbandsgemeinde.

Der Anteil der Gemeinde Bezau beträgt It. aktuellem Finanzierungschlüssel 22,39 %.

Wortmeldung: Ralph Broger
 
Der Bürgermeister stellt den Antrag, für den Darlehensvertrag bei der BAWAG eine Sicherstellung als Bürge- und Zahlerhaftung gem. § 1357 ABGB bzw. generell eine Garantieerklärung der Marktgemeinde Bezau in Höhe des Finanzierungskostenschlüssels der ARA abzugeben. 

 Der Antrag wird einstimmig mit 15:0 Stimmen genehmigt. 

10. Allfälliges

10.1
Johannes Batlogg:
Als Ergänzung zum Coronabericht bedankt sich Johannes Batlogg beim Bürgermeister Gerhard Steurer für seinen umfangreichen Einsatz in dieser Zeit. Telefondienst wurde rund um die Uhr geleistet und sein Krisenmanagement war sehr gut.
 
10.2 

Hubert Graf:
Der neue Termin der Gemeinderatswahlen wurde auf 13.09.2020 fixiert.
Hubert Graf hat sich in guter Abstimmung mit Ralph Broger, auch durch viele Zusprüche aus der Gemeinde, nun entschieden für das Bürgermeisteramt zu kandidieren.
Der Bürgermeister bedankt sich bei Hubert Graf und Ralph Broger für das
Einvernehmen und betont, dass dies auch dem Wählerwillen der Vorwahl
entspricht und wünscht dem Bürgermeisterkandidaten Hubert Graf alles Gute.

10.3
Anja Innauer:
Dank an die Volkschule – Leitung und Lehrer/innen waren immer da und für alle parat. Aus Sicht eines Elternteils, wurde die Coronakrise sehr gut bewältigt.
Der Bürgermeister ergänzt, dass alle Kinderbetreuungseinrichtungen und alle Schulen unserer Gemeinde die Krise sehr gut und umsichtig gemeistert haben. Auch Seitens der Gemeinde ein großer Dank an alle diese Einrichtungen.

10.4
Hildegard Winkel:
Im Unterdorf bei Hausnummer 10 wurde eine Verkehrstafel mit einer 30er
Beschränkung aufgehängt.
Diese wurde nicht von der Gemeinde angebracht, er werde sich um die Entfernung kümmern, informiert der Bürgermeister.
 
10.5 
Katharina Kaufmann:
Katharina erkundigt sich wie der Zeitplan beim Architektenwettbewerb ist, bis wann dieser abgeschlossen ist.
Bürgermeister: 20 Projekte wurden eingereicht, er erläutert im Detail den geplanten Ablauf zur Vergabe und über eine öffentlichen Sichtung der Projekte. Eine Führung mit einem Jurymitglied bzw. dem Projektkoordinator für die Gemeindevertretung, die Pädagoginnen und die angrenzenden Nachbarn wird in dieser Woche durchgeführt.
Anja lnnauer findet es eine sehr gute Aktion, wenn die Jury anwesend wäre, um die Projekte zu erläutern.

Abschließende Worte von Bürgermeister Gerhard Steurer und Dank an alle
Teilnehmer.
 
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:54 Uhr. 

 Der Schriftführer: Wolfgang Michl

Der Bürgermeister Gerhard Steurer

Anmerkung von Gottfried Winkel zur Niederschrift

Der vollständige und tatsächliche Wortlaut der gesetzwidrig (siehe § 47 Abs. 1 f Gemeindegesetz) unter TOP. 7. nicht protokollierten Anträge ist am Ende der Niederschrift zu lesen.

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Niederschrift 41. Sitzung vom 7.9.2020

Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 1
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 2
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 3
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 4
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 5
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 6
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 7
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 8
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 9
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 10
Niederschrift 41. Sitzung GV-Bezau 7.9.2020 11

Verhandlungsschrift der 40. GV-Sitzung vom 15.6.2020 – Einwände gem. § 47 Gemeindegesetz

Im § 47 Gemeindegesetz (Verhandlungsschrift) steht u.a.:

„Diese hat insbesondere zu enthalten:

… den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung gestellten Anträge“

Das bedeutet, dass die Verhandlungsschrift auch alle abgelehnten Anträge zu enthalten hat.

Ich beantrage daher die Protokollierung dieser Anträge bei der nächsten GV-Sitzung beim TOP „Genehmigung der Niederschrift“.

Hildegard Winkel

Bezau, am 29.8.2020

—————————

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 9.7.2018 in der Niederschrift nicht angeführt,
weiters bei den GV-Sitzungen am 17.9.2018, 5.11.2018, 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.) und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 9.7..2018 in der Niederschrift nicht angeführt,
weiters bei den GV-Sitzungen am 17.9.2018, 5.11.2018, 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 9.7.2018 in der Niederschrift nicht angeführt,
weiters bei den GV-Sitzungen am 17.9.2018, 5.11.2018, 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020

Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.

„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.

Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).

Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:

Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.

Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.

Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:

In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018
€ 3.012.741,09.“

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 5.11.2018 in der Niederschrift nicht angeführt,
weiters bei den GV-Sitzungen am 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020

Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):

„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).

Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.

Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben. 

Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“

Richtig hat es zu lauten:

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.

Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „.„Wir haben das Mail nicht bekommen“).

Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.

Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.

Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“

Erläuterung:
Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 14.10.2019 in der Niederschrift nicht angeführt,
weiters bei den GV-Sitzungen am 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020


Unter TOP 9.2 (Allfälliges) steht u.a.:

„Gottfried Winkel verliest seine Sachverhaltsdarstellung betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung.“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel stellt zum heutigen Bericht des Bürgermeisters betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung u.a. fest, dass wir nie behauptet haben, nach der fehlerhaften Tagesordnung später auch die korrekte Tagesordnung (1 Wort geändert) nicht bekommen zu haben.

Wir haben gesagt – und das ist unbestritten und entscheidend -, dass wir das Mail mit der Änderung der Tagesordnung vom 9.9.2019 nicht bekommen haben.
Wir haben also weder „gelogen noch betrogen“, wie der Bürgermeister unter dem TOP „Berichte“ behauptet hat.

Allerdings sagt der Bürgermeister bewusst die Unwahrheit. Er hat nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet.“

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV Sitzungen am 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020

Unter TOP 9.4 (Allfälliges) steht u.a.:

Anfragen von Gottfried Winkel:
„Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa Eintrittskarten verwendet.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.
Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?“

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV Sitzungen am 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020


Unter TOP. 5 steht u.a.:

„Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die genannte Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen zu ermächtigen, wird einstimmig angenommen.“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel macht den Bürgermeister zum wiederholten Male darauf aufmerksam, dass es dafür seit dem 1.1.2019 keinen Beschluss der Gemeindevertretung mehr benötigt. Zuständig dafür ist jetzt der Gemeindevorstand.
Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die genannte Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen zu ermächtigen, wird einstimmig angenommen.“

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde gesetzwidrig bei den GV-Sitzungen am 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020 in der Niederschrift nicht angeführt.

Unter TOP. 7 „Gemeindevertretungswahl 2020 – Vorwahlen“  steht u.a.

„Der Antrag von Hubert Graf, eine allgemeine öffentliche Vorwahl durchzuführen, wird mit 16:1 (Anja Natter, Gottfried Winkel keine Stimmabgabe) genehmigt.“

Richtig hat es zu lauten:

Der Antrag von Hubert Graf, eine allgemeine öffentliche Vorwahl durchzuführen, wird mit 16:1 (Anja Natter) genehmigt. Gottfried Winkel stellt fest, dass die Gemeindevertretung für die Durchführung einer Vorwahl nicht zuständig ist und stimmt daher nicht mit ab.

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde gesetzwidrig bei den GV-Sitzungen am 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020 in der Niederschrift nicht angeführt.

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 27.1.2020

Anträge zu TOP 8. „Genehmigung der Niederschrift“

Unter TOP. 9 „Antrag der „Bezaubernden Demokraten“, Vorarlberger Gemeindegesetz, Handhabung bzw. Umgang damit in der Marktgemeinde Bezau“

steht u.a.:

„Der Antrag des Vorsitzenden auf Schluss der Debatte wird mit 16:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.“

Richtig hat es zu lauten:

„Der Antrag von Josef Strolz auf Schluss der Debatte wird mit 16:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.“

Erläuterung:
Dieser Antrag wurde gesetzwidrig bei den GV-Sitzungen am 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020 in der Niederschrift nicht angeführt.

Unter TOP 3. der Verhandlungsschrift der 40. GV-Sitzung steht u.a.:

„Wortmeldungen: Peter Greber, Hubert Kaufmann“

Das ist falsch. Peter Greber war bei der Sitzung nicht anwesend.

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