(von Gottfried Winkel)
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Hubert Graf, Ralph Broger, Florian Sutterlüty, Peter Greber und Anja Natter) bekannt (Ersatz Birgit Natter, Ingrid Sutterlüty und Gerhard Natter).
Gottfried Winkel stellt den Antrag, den folgenden Punkt aus aktuellem Anlass zusätzlich auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Geplante Schließung des Bezirksgerichtes Bezau
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 13:2 Stimmen abgelehnt (Stimmenthaltung Helmut Kumpusch).
2. Statutenänderungen des „Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe“
Beratung und Beschlussfassung
Bei dieser Statutenänderung geht es vor allem um eine Ergänzung bei den Organen (Prüfungsausschuss) und um die Deckung des Aufwandes für die Kinderbetreuung.
Diese Änderungen werden einstimmig genehmigt.
Weiters wird Florian Sutterlüty einstimmig für den Prüfungsausschuss dieses Gemeindeverbandes bestellt.
3. Neuvergabe Fischereirevier Subersach 2, Pachtvertrag
Beratung und Beschlussfassung
Der vorliegende Fischereipachtvertrag für das Gemeinschaftsrevier der Gemeinden Egg (31 %), Bezau (13 %), Sibratsgfäll (6 %) und der Agrargemeinschaft Schönenbach (50 %), bezeichnet als Subersach 2 (Fischereirevier 28), wird einstimmig beschlossen.
Das Pachtverhältnis beginnt am 1.3.2020 und endet am 28.2.2030. Der Pachtzins beträgt für die ersten 5 Pachtjahre jährlich netto 9.400 Euro und erhöht sich für die restlichen 5 Pachtjahre auf jährlich netto 10.000 Euro.
4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BB-IIF-FLEntwurf der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen NutzungBeratung und Beschlussfassung
Das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das noch umzuwidmende Grundstück (siehe TOP 5.) wird von der Gemeindevertretung mit einer Bauflächenzahl von mindestens 70 beschlossen (14:1 – Gegenstimme Gottfried Winkel, Enthaltung Josef Strolz).
5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1,
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BB-IIF-FLBeratung und Beschlussfassung bzw. Auflageverfahren
Über diesen Antrag wurde bereits in der 33. GV-Sitzung beraten. Einige Fakten dazu:
Grundstücksgröße 4230 m², Dachfläche 3240 m², Gesamtausmaß des Objektes ca. 84 x 38 m
Raumprogramm: Produktionshalle 1 (930 m², Höhe 8 m), Produktionshalle 2 (556 m²), Trockenlager Holz (462 m²), Ladehof/Vorplatz (378 m²), Sonstige Nebenräume, Tiefgarage mit 10 bis 12 Stellplätzen, Unterkellerung für Heizraum und Lager.
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung mit 14:1 (Gottfried Winkel – Josef Strolz befangen) eine Wohlmeinung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.
6. Anfragebeantwortung der Fragen an den Gemeindevorstand durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ der 34. Sitzung
Der Bürgermeister beantwortet die nachstehende Anfrage von Gottfried Winkel von der letzten GV-Sitzung an die Mitglieder des Gemeindevorstandes wie folgt:
Immer wieder werden Niederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstandes so abgefasst, als ob es sich bei der Marktgemeinde Bezau um eine private Firma von Gerhard Steurer, Johannes Batlogg, Hubert Kaufmann und Markus Fink handeln würde – von der viel versprochenen Transparenz ist nichts zu merken.
z.B. bei folgenden Beschlüssen des Gemeindevorstandes fehlen jeweils die Vergabesumme bzw. die Kosten. Wie hoch sind diese?
Honorarnote „Vertragsraumordnung“ 2013 – 2018
Dr. Markus Fink verlässt auf Grund von Befangenheit das Sitzungszimmer.
Die vorliegende Honorarnote wird einstimmig genehmigt
Antwort des Bürgermeisters: Euro 3.500,-
Abrechnung Verkehrsplanung Besch&Partner
Komot/Sozialzentrum/Gemeinde
Anteilige Kosten nach Aufwand wird befürwortet, Zufahrt Sozialzentrum ist zu überarbeiten
Antwort des Bürgermeisters: Euro 5.431,- (Komot 70 %, Gemeinde 20 %, Sozialzentrum 10 %)
Angebotseröffnung Projektierung Haldenstrasse II
Es sind 3 Angebote eingelangt.
Bestbieter ist die Fa. Rudhardt Gasser Pfefferkorn Ziviltechniker.
Vergabe wird einstimmig beschlossen
Antwort des Bürgermeisters: Euro 14.800,-
Museumsverein Heimatmuseum – Projektvergabe für Konzeptentwicklung „Barockbaumeister“
Der Fa. Rath & Winkler – Projekte für Museum und Bildung, wird der Auftrag einer Konzeptentwicklung für das Heimatmuseum Bezau – Schwerpunkt Barockbaumeister, gemäß Angebot vom 19.4.2019 erteilt.
Antwort des Bürgermeisters: Euro 16.200,-
7. BerichteSitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen
Der Bürgermeister berichtet zuerst über die Vertagung des Tagesordnungspunktes 5c. bei der letzten GV-Sitzung:
Gottfried und Hilde Winkel hätten verlangt, dass man diesen Punkt von der Tagesordnung nimmt, weil sie eine falsche Einladung bekommen hätten. Am nächsten Tag habe er festgestellt, dass er Opfer einer unglaublichen Intrige geworden sei.
Er berichtet über die Zustellung der Einladung mit Mail an alle GV am 7.9. mit der unrichtigen Tagesordnung. Am 9.9. habe er den Fehler bemerkt und per Mail an alle GV Mitglieder – außer Gottfried Winkel! – berichtigt.
Dieser habe die korrigierte Version am 9.9. auch noch per Brief bekommen. Nur diese Einladung sei für Gottfried Winkel relevant.
Herr und Frau Winkel hätten bei der Sitzung behauptet nur die am Samstag ergangene falsche Version erhalten zu haben. Das sei nachweislich gelogen, Frau Winkel habe nur die korrekte Version erhalten.
Nachdem nicht nur die Gemeindevertretung belogen und betrogen worden sei, entstehe durch diese Verzögerung möglicherweise ein Schaden.
Weiters nimmt der Bürgermeister zu der folgenden Wortmeldung von Gottfried Winkel bei der letzten GV-Sitzung Stelllung:
Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:
In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“
Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“
Dazu stellt Gerhard Steurer folgendes fest:
Bei der von Winkel behaupteten Zahl (Anm.: 3.601.218 Euro) handle es sich um Verbindlichkeiten, das seien Darlehen und das laufende Konto, das extra ausgewiesen sei.
So werde gezielt fehlinterpretiert, das sei unfassbar, es würden Halb- und Unwahrheiten gesagt und gelogen und Behauptungen aufgestellt, die schwer zu widerlegen seien.
Zum ersten Punkt ergänzt der Bürgermeister noch, beide hätten behauptet, sie hätten nur die unrichtige Version bekommen, das sei gelogen, die Gemeindevertretung wurde betrogen und belogen. „Wir sind einer Intrige aufgesessen.“ Das sei unerträglich.
Anmerkung dazu von G. Winkel (eine Wortmeldung lässt der Vorsitzende beim TOP Berichte nicht zu):
1. Wir haben nie behauptet, dass wir die korrekte Tagesordnung nicht bekommen haben. Wir haben gesagt, dass wir das Mail mit der Änderung vom 9.9. nicht bekommen haben!
Wir haben also weder gelogen noch betrogen. Allerdings lügt der Bürgermeister. Er hätte nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet (mehr Fakten dazu siehe unter „Allfälliges).
2. Darlehensstand oder Verbindlichkeiten: Das ist Haarspalterei auf tiefstem Niveau! Im Jahresabschluss der GIG kommt das Wort „Darlehen“ gar nicht vor, nur „Verbindlichkeiten“ (3.601.218 Euro). Ob es sich bei Schulden um ein Darlehen oder ein laufendes Konto (Verbindlichkeiten) handelt, ist für den Steuerzahler belanglos.
Anschließend berichtet der Bürgermeister noch über verschiedene Sitzungen, Besprechungen, Versammlungen und Veranstaltungen
8. Genehmigung der Niederschrift der 34. Sitzung der Gemeindevertretung
Dazu verliest der Bürgermeister das nachstehende Mail von Gottfried Winkel vom 14.10.2019:
Bereits zum 9. bzw. 7. Mal dürfte es – trotz Tonaufzeichnung der Sitzung! – eurer Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.
Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.
Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:
„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“
Die Verhandlungsschrift der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.9.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.
Ich stelle daher den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 16.9.2019 wie unten angeführt (Anträge A bis E) zu ergänzen.
Gottfried Winkel
Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 16.9.2019 – Antrag
A)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
B)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:
“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“
C)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“
D)
Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.
„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.
Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).
Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:
Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.
Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!
Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.
Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:
In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“
Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“
E)
Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):
„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).
Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.
Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben.
Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“
Richtig hat es zu lauten:
„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.
Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „.„Wir haben das Mail nicht bekommen“).
Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.
Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“
Der Bürgermeister stellt zum Gemeindegesetz, wo es heißt, der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen ist zu protokollieren, folgendes fest:
Gemeint sei, sofern es sich um wesentliche Beiträge handle. Ob Gottfried Winkel meine, das seien wesentliche Beiträge die man protokollieren müsse, wenn es darum gehe, wie viel man in Mellau oder Bezau für einen Tiefgaragenplatz bezahlen müsse. Das interessiere keinen Menschen!
Alle Anträge werden von der Bezauer Liste mit einer einzigen Abstimmung (!) mit 14:2 Stimmen abgelehnt.
[nbsp]
9. Allfälliges
Der Bürgermeister setzt seine „Berichte“ wie immer unter „Allfälliges“ fort.
U.a. berichtet er über einen geplanten Ausflug der Gemeindevertretung beim EU Parlament in Brüssel.
Wortmeldung Gottfried Winkel: Kann mir jemand von den Gemeindevertretern der Bezauer Liste sagen, was bei den von mir seit Monaten gestellten Anträgen zur Niederschrift falsch ist bzw. nicht stimmt?
Dazu gibt es nur ein wirres Durcheinander von Zwischenrufen, aber keine einzige konkrete Antwort.
Gottfried Winkel nimmt dann zu den vom Bürgermeister unter dem TOP Berichte vorgebrachten schweren Anschuldigungen („gelogen und betrogen“) wie folgt Stellung (während seiner Wortmeldung verlassen die Mitglieder der Bezauer Liste – ausgenommen Birgit Natter und Ingrid Sutterlüty – die Sitzung Richtung Gasthaus!):
Vertagung des Tagesordnungspunktes 5. c bei der GV-Sitzung am 16.9.2019Folgende Fakten – die Sitzungseinladung bekomme ich jeweils zuerst per Mail und später per Brief:
Samstag 7.9.: Mail des Bürgermeisters – Einladung GV Sitzung mit Tagesordnung
Montag, 9.9.: Nochmalige Einladung per Brief (da ich die Tagesordnung bereits seit Samstag hatte, habe ich diese natürlich nicht nochmals „studiert“)
Montag 16.9. GV-Sitzung: Bei der Behandlung des TOP 5.c stelle ich fest, dass ich eine andere Tagesordnung habe als die Mitglieder der „Bezauer Liste“.
Der Bgm. behauptet, er habe mir am 9.9. diese Änderung per Mail mitgeteilt. Wir (ich und meine Frau Hildegard) stellen fest, dass wir dieses Mail nicht bekommen haben. Ekkehard Liebschick stellt dann fest, dass ich nicht auf dem Verteiler dieses Mails aufscheine. Der TOP wird sodann auf Antrag des Bgm. vertagt.
Nach der Sitzung lese und vergleiche ich zuhause die mir am Montag per Brief zugestellte Tagesordnung und bemerke den Unterschied (ein Wort).
Dienstag, 17.9.: Bei einer Vorsprache im Gemeindeamt (Grund: Niederschriften Kulturausschuss und Kopien Konten GIG) hält mir der Bürgermeister lautstark vor, ich hätte die richtige Einladung sehr wohl am Montag per Brief bekommen. Gerhard Steurer ließ mich zuerst nicht zu Wort kommen. Schließlich gelang es mir irgendwann doch, ihm den Sachverhalt zu erklären und zu sagen, dass ich natürlich die am Montag zugestellte Einladung nicht mehr durchgelesen hatte, da ich ja nicht ahnen konnte, dass die Tagesordnung gegenüber der am Samstag erfolgten Einladung abgeändert wurde (ein Wort).
Er meinte, für mich wäre nicht die per Mail am Samstag zugestellte Einladung maßgebend, sondern die am Montag per Brief zugestellte!
Insgesamt haben wir (meine Frau Hildegard wurde als Ersatzmitglied eingeladen) 4 Einladungen (2 per Mail und 2 per Brief) bekommen, aber ausgerechnet das Mail vom 9.9. mit der Änderung NICHT.
Bisher ist mir kein solcher Fall mit 2 verschiedenen Tagesordnungen bekannt und es kam mir daher auch nicht in den Sinn, alle Einladungen zu „studieren“ bzw. zu vergleichen.
Warum der Bürgermeister nur mir diese Änderung der TO nicht mitgeteilt hat, kann ich nicht verstehen.
Der Bürgermeister erklärt dann die Sitzung einfach für beendet!
Gerhard Natter sagt, dass er auch noch etwas sagen möchte. Er bemängelt, dass der Zeitungsständer für Altpapier beim ADEG oft voll ist. Dabei handelt es sich um die Altpapiersammlung der VN.
Anfragen von Gottfried Winkel an den Bürgermeister
1. Anfrage zum Gemeindearchiv im Bregenzerwaldarchiv: Welche Unterlagen im Gemeinde-Archiv wurden – neben den Niederschriften des Gemeindevorstandes – nicht an das Bregenzerwaldarchiv übergeben und aus welchem Grund?
2. Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.
Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?
3. Öffnungszeiten Standesamt: Standesamt für 4 Gemeinden mit fast 5.000 Einwohnern hat nur 1 ½ Tage pro Woche geöffnet, obwohl erst kürzlich 2 Personen dafür angestellt wurden und derzeit insgesamt 5 Personen in der Hoheitsverwaltung beschäftigt sind. Sind das bürgerfreundliche Dienstzeiten?
4. Grebenbach – Viel Geschiebe, wann wird das entfernt?
5. Wie schaut es mit den Projekten „alte Krone“ und „Winkelhus“ derzeit aus. Was ist Stand der Dinge?
Der Bürgermeister sagt, die Beantwortung erfolge auf der nächsten Sitzung und beendet jetzt endgültig die Sitzung.