Kurzbericht von der 33. GV-Sitzung am 1.7.2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Hubert Kaufmann, Florian Sutterlüty, Ellen Nenning und Peter Greber) bekannt (Ersatz Kaspar Moll, Birgit Natter, Isabella Moosbrugger und Ingrid Sutterlüty).

2. Vergabe Asphaltierungsarbeiten, Pflastersteinarbeiten im Ortsgebiet

Beratung und Beschlussfassung

Folgende 3 Angebote liegen vor:

Fa. Wilhelm & Mayer Euro 70.701,43
Fa. Migu Euro 78.702,24
Fa. Hilti & Jehle Euro 100.243,86

In diesem Zusammenhang wird wieder einmal über die rollstuhlgerechte Ausführung von Gehsteigen debattiert.

Auf Anfrage von Gottfried Winkel stellt der Bürgermeister fest, dass diese Ausgaben im Voranschlag nicht enthalten sind. Diese Änderung werde heute aber mit beschlossen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Arbeiten zum Angebotspreis von brutto Euro 70.701,43 an die Fa. Wilhelm & Mayer zu vergeben und gleichzeitig einen Budgetüberschreitungsbeschluss in Höhe von 50.000 Euro zu beschließen (Deckung durch Rücklagen).

Das sei mit der Gebarungskontrolle abgesprochen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

3. Kinderbetreuung Gemeindeverband, Änderung Abrechnungsschlüssel

Beratung und Beschlussfassung

Die Abrechnung erfolgte bisher nach dem Verbandsschlüssel (Bezau 50,37 – Mellau 33,37 % – Reuthe 16,26 %).

Ab 2020 soll die Abrechnung zu 50 % nach dem Verbandsschlüssel und zu 50 % nach den Betreuungsstunden erfolgen.

Verbandsfremde Gemeinden haben pro Betreuungsstunde Euro 1,40 zu bezahlen.

Dieser Regelung stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu.

4. Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes

Beratung und Beschlussfassung

Nach einer Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine Ferienwohnung, die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und ausschließlich vom Abgabepflichtigen oder seinen nahen Angehörigen benützt wird, von der Zweitwohnsitzabgabe befreit wird.

Die Gemeindevertretung stimmt dieser Änderung mit Verordnung ab 2019 einstimmig zu.

5. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen für Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung

Beratung und Beschlussfassung

Gottfried Winkel stellt den Antrag, dass diese Ermächtigung von dem laut Gemeindegesetz zuständigen Gemeindevorstand beschlossen wird.

Er wundert sich, dass dieser Punkt nach der Änderung des Gemeindegesetzes und der heutigen Information dazu (seit 1. Jänner ist dafür nicht mehr die Gemeindevertretung, sondern der Gemeindevorstand zuständig) auf der Tagesordnung steht.

Der Bürgermeister sieht keinen Fehler darin, wenn das die Gemeindevertretung beschließt, weil er der Meinung ist, das gehört in die Gemeindevertretung.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt!

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die neueingestellte Mitarbeiterin Melanie Zündel (für Sarah Felder) sowie die Praktikantin Sarah Sutterlüty zur Entgegennahme von Barzahlungen ermächtigt werden.

Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 angenommen.

6. a) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 208
Bestehende Widmung Teil BW, Teil FL; Antrag von FL in Teilabänderung BW
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Zu diesem Antrag gibt es eine einstimmige Wohlmeinung der Gemeindevertretung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.


b) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1036/2
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BM
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Auch zu diesem Antrag gibt es eine einstimmige Wohlmeinung der Gemeindevertretung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.

c) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BBII
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Dieser Antrag führt zu einer sehr langen Diskussion und es wird vorerst keine Wohlmeinung (Anhörungsverfahren) beschlossen.

Der Bürgermeister bringt abschließend folgenden Grundsatzbeschluss zur Abstimmung:

Man kann sich diese Umwidmung in Betriebsgebiet II vorstellen, es könnte auch ein zweiter Betrieb untergebracht werden, der Antragsteller muss nachweisen, wie viel Fläche er tatsächlich braucht und auch die Nachnutzung im Wälderhausarial wäre wünschenswert.

Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 angenommen.


d) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 232
Bestehende Widmung Teil BM und FL; Antrag Teilabänderung in BM
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Zu diesem Antrag gibt es einstimmig keine Wohlmeinung der Gemeindevertretung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.

7. Glyphosatfrei bei der Pflege von kommunalen Flächen
Beratung und Beschlussfassung

Es liegt ein gemeinsames Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes und der Vlbg. Landesregierung vor, in dem die Gemeinden ersucht werden, bis Ende 2019 freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten.

Dem entsprechenden Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig zugestimmt.

8. Kundmachung von Landtagsbeschlüssen betreffend:

a) ein Gesetz über Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

b) ein Gesetz über Änderung des Kindergartengesetzes

c) ein Gesetz über Änderung des Parkabgabengesetzes

d) ein Gesetz über Änderung des Bauproduktegesetzes

e) ein Gesetz über Änderung des Sportgesetzes

f) ein Gesetz über Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes

g) ein Gesetz über Änderung des Landes-Dienstleistungs- u. Berufsqualifikationsgesetzes

h) ein Gesetz über Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes

i) ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte

Dazu erläutert der Bürgermeister die wichtigsten Gesetzesänderungen.

Zu diesen Vorlagen von Gesetzesänderungen des Landtages wird von der Gemeindevertretung keine Volksabstimmung verlangt.

9. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Änderung des Vorarlberger Gemeindegesetzes (Information)

Der Bürgermeister verweist auf das Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018, das alle GV zu dieser Sitzung bekommen haben.

Er erläutert daraus einige Punkte in aller Kürze, ohne jedoch auf Details einzugehen.

Gottfried Winkel bringt unter Hinweis auf den TOP. 5 (Zuständigkeit Gemeindevorstand und nicht Gemeindevertretung) verschiedene Änderungen des Gemeindegesetzes zum 1.1.2019 ausführlicher zur Kenntnis, z.B.:

–      Veröffentlichung von Verordnungen auf der Homepage (§ 32)

–      Veröffentlichung der Verhandlungsschriften der öffentl. GV-Sitzungen auf der Homepage (§ 47)

–      Veröffentlichung des Voranschlages im Internet (§ 73)

–      Die Einberufung zur GV-Sitzung muss spätestens am 5. Tag vor der Sitzung zugestellt werden (§ 40) – die Einladungen zur letzten GV-Sitzung und auch zur Sitzung des Bauausschusses und des Flächenwidmungsausschusses waren nicht korrekt

–      Die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes können jetzt bereits zwei GV (bisher 3) beantragen (§ 41)

–      Anfragen von Gemeindevertretern sind innerhalb von drei Monaten zu beantworten (§ 38)

–      Zwingend war schon bisher die Protokollierung aller in der Sitzung gestellten Anträge – neu ist zwingend die Protokollierung des wesentlichen Inhalts des Verlaufs der Beratungen (§ 47)

–      Wesentliche Änderungen der Bestimmungen für nicht öffentliche Sitzungen (Beratung vertraulich, Beschlussfassung nur in Ausnahmefällen) – § 51

–      Sitzungen der Ausschüsse – Beratung bzw. Beschlussfassung nur in Ausnahmefällen vertraulich; Ersatzleute dürfen an den Sitzungen nur teilnehmen, wenn jemand entschuldigt fehlt – nicht so wie bei Ausschusssitzungen durch die Bezauer Liste (§ 51)

–      Ersatzmitglieder können in einem Ausschuss auch als Obmann-Stellvertreter gewählt werden

–      Vertreter von Parteifraktionen können in Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen

–      Die Bestimmungen für den Prüfungsausschuss wurden geändert

–      Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzuges – gegen Bescheide der Gemeinde in erster Instanz ist nur die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich

10. Berichte

Berichte Ausschüsse

Bürgermeister zu Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen

Bericht des Obmannes des Bauausschusses Johannes Batlogg von der letzten Sitzung des Bauausschusses.

Der Bürgermeister berichtet von der heutigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch bezüglich des Neubaues der Volksschule und Kindergarten.

Der Anwalt der Gemeinde habe 3 Eventualbegehren eingebracht, wovon die Gegenseite zwei anerkannt habe (Bebauung unterirdisch bzw. bis zu einer Höhe von 60 cm). Ein Urteil werde schriftlich bis in etwa 2 Monaten vorliegen.

Dr. Markus Fink berichtet, dass er mit dem Anwalt der Gemeinde gesprochen habe und wichtig sei, dass die zwei Eventualbegehren (unterirdische Bebauung bzw. Bebauung bis zu einer Höhe von 60 cm) anerkannt wurden. Damit ergebe sich doch eine andere Situation, weil bisher auch der unterirdischen Bebauung nicht zugestimmt wurde.

Weiters berichtet der Bürgermeister über verschiedene Sitzungen (Jahreshauptversammlungen), Besprechungen und Veranstaltungen,

Gottfried Winkel berichtet über die letzte Verbandsversammlung des Umweltverbandes.

11. Genehmigung der Niederschrift der 32. Sitzung der Gemeindevertretung

Bgm. Gerhard Steurer verliest das nachstehende Mail von Gottfried Winkel vom 28.6.2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Hallo Gerhard und Mathias,

schon wieder dürfte es eurer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.

Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.4.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 29.4.2019 (TOP. 9.) wie unten angeführt (Anträge A bis C) zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Winkel

—————————

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 29.4.2019 – Antrag

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

12. Allfälliges

Bürgermeister Gerhard Steurer berichtet u.a.

–      über den Stand bei der Güterzusammenlegung am Pelzrain

–      über die Beschilderung der Verordnung nach dem Campinggesetz

–      über die Richtigkeit der Beschilderung der Kurzparkzone

–      über die Tafeln „Bezau freut sich auf Sie“ (Ortstafel)

–      er verliest einen Brief von Hilde Lingg und Angelika Bischof, Unterdorf (Tagwasserproblem), an die Gemeindevertretung

Der Vizebürgermeister Johannes Batlogg berichtet von den Vorbereitungen für die Handwerksausstellung im August.

Gottfried Winkel stellt die Frage, wann die nächste GV-Sitzung stattfinden wird. Der Bürgermeister teilt mit, das wisse er nicht (nach der Sommerpause).

Zur Ortsbildpflege stellt Gottfried Winkel an den Bürgermeister die Anfrage, wie viele der vielen Zirkus-Plakate in Bezau bewilligt worden seien.

Der Bürgermeister teilt mit, dass keines (!) der Plakate bewilligt worden sei.

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