Kurzbericht von der 32. GV-Sitzung Bezau am 29.4.2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Alois Meusburger und Ralph Broger) bekannt (Ersatz Kaspar Moll und Isabella Moosbrugger).

2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 230/1 und 232,

Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren

Beim durchgeführten Anhörungsverfahren sind keine Stellungnahmen eingegangen. Dem Antrag von Walter und Fidel Meusburger auf Umwidmung von rund 55 m² von Freifläche Landwirtschaft in Sonderfläche Carport wird einstimmig zugestimmt.

3. Vorlage von Landtagsbeschlüssen über:

a) Gesetz über Änderung des Campingplatzgesetzes

b) Gesetz über Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes

c) Gesetz über Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes

Erstmals wurden vom Bürgermeister solche Landtagsbeschlüsse auf die Tagesordnung genommen, wie das gesetzlich erforderlich ist. Bisher hat er diese Landtagsbeschlüsse nur unter dem Tagesordnungspunkt „Berichte“ zur Kenntnis gebracht und somit konnten keine Beschlüsse gefasst werden.
 
Zu diesen 3 Vorlagen von Gesetzesänderungen des Landtages wird von der Gemeindevertretung einstimmig keine Volksabstimmung verlangt.

4. Vorlage Rechnungsabschluss 2018 der Marktgemeinde Bezau,

Bericht Prüfungsausschuss, Beratung und Beschlussfassung

Der Rechnungsabschluss 2018 weist Einnahmen und Ausgaben von je 6.005.683,07 Euro auf (einige Details daraus siehe am Ende dieses Berichtes).

Der Überschuss in Höhe von 697.421,42 Euro wird der Haushaltsrücklage zugewiesen.

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt Ende 2018 1.951.380,98 Euro. Der Schuldenstand der Gemeinde-Immobiliengesellschaft beträgt Ende 2018 3.012.741,- Euro (davon Sicherheitszentrum 2.919.581,-).

Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt somit rund 2.475,- Euro.

Der Bericht des Prüfungsausschusses wird von Obmann Helmut Kumusch verlesen. In diesem wird Anja Natter als „nicht entschuldigt“ angeführt.

Dazu stellt Gottfried Winkel folgendes fest:

Eine Wahlfälschung – auch als Wahlbetrug bezeichnet – ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.

Im Bericht des Prüfungsausschusses vom 15.4.2019 wird – und das zum wiederholten Male – fälschlich protokolliert, Anja Natter habe unentschuldigt gefehlt.

Wer behauptet, Anja Natter wäre von der Gemeindevertretung als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt worden, der lügt oder sagt die Unwahrheit bzw. unterstellt sogar eine Wahlfälschung oder einen Wahlbetrug.

Anja Natter wurde auf schriftlichen Wahlvorschlag der „Bezaubernden Demokraten“ am 28.5.2015 in den Prüfungsausschuss gewählt und NICHT von der Gemeindevertretung. Dieser Wahlvorschlag ist allen Betroffenen bekannt und ich habe ihn am 15.4.2019 auch nochmals dem Prüfungsausschuss vorgelegt.

Daher war der Antrag auf Abberufung durch unsere Fraktion vom 1.2.2016 nicht gesetzwidrig, wohl aber alle nachfolgenden Entscheidungen in dieser Sache durch den Bürgermeister, die Mehrheit der Gemeindevertretung oder der Aufsichtsbehörde.

Nur wenn eine Wahlfälschung bei der Wahl in den Prüfungsausschuss in der Gemeindevertretung vom 28.5.2015 vorläge, könnte behauptet werden, Anja Natter wäre von der Gemeindevertretung – und nicht auf Grund eines Wahlvorschlages der Bezaubernden Demokraten – in den Prüfungsausschuss gewählt worden.

Abschließend stellt er die Frage, ob es richtig sei, dass Anja Natter auf Grund eines Wahlvorschlages am 28.5.2015 in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei.

Der Bürgermeister sagt, das sei richtig, aber die Behörden haben geurteilt und damit sei alles gesagt.

Gottfried Winkel hält fest, dass die Behörden behaupten, die Gemeindevertretung habe Anja Natter in den Prüfungsausschuss gewählt und daraus resultieren alle weiteren falschen Entscheidungen bis zum gesetzwidrigen Bescheid der Aufsichtsbehörde.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Überschuss des Jahres 2018 in Höhe von 697.421,42 der Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt wird und der RA 2018 genehmigt wird und den Gemeindekassier zu entlasten.

Dieser Antrag wird mit 16:2 (Gottfried Winkel und Anja Natter) angenommen.

5. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Energiebericht EBO der Marktgemeinde Bezau

Jahre 2015, 2016, 2017, 2018

Vorlage und Präsentation

Der Bürgermeister erteilt Gottfried Winkel das Wort und ersucht ihn zu berichten. Dieser stellt fest, dass er den Energiebericht nicht habe, den habe die Gemeinde. Wenn jedoch der Bürgermeister auch keine Unterlagen habe, beantrage er die Vertagung bis zur nächsten Sitzung.

Er stellt auch fest, dass bei den Sitzungsunterlagen zu diesem Punkt bei der Akteneinsicht nichts vorhanden war.

Dazu stellt Gerhard Steurer fest, dass der Herr Winkel von 2012 bis etwa 2016 eigentlich Umweltminister im Dorf war und es ihm nicht der Mühe wert war, die Gemeindevertretung über die Energiebuchhaltung zu informieren. Das wird von Gottfried Winkel bestritten. Es sei nicht seine Aufgabe gewesen, das auf die Tagesordnung einer GV-Sitzung zu nehmen, sondern die des Bürgermeisters.

Nach einem neuerlichen Vorschlag von Gottfried Winkel auf Vertagung präsentiert der Bürgermeister nun doch einige Unterlagen zur Energiebuchhaltung bis 2018.

Es entwickelt sich darauf ein längerer Disput über Sinn und Zweck einer solchen Energiebuchhaltung mit Vergleichen von einzelnen Gebäuden in verschiedenen Gemeinden.

6. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Verordnung der Markgemeinde Bezau vom 17.05.1995

über das Aufstellen von Wohnwagen (Campinggesetz)

Beschilderung

Gottfried Winkel stellt fest, dass zu der im Jahr 1995 beschlossenen Verordnung nach wie vor die Beschilderung bei den Ortstafeln fehlt. Die Folge ist das widerrechtliche Aufstellen von z.B. Wohnmobilen auf dem Parkplatz der Seilbahn, wo nicht nur der Abfall und das Abwasser hinterlassen wird, sondern auch keine Gästetaxe entrichtet wird.

(In dem Zusammenhang stellt er auch fest, dass die Ortstafel im Wilbinger nicht mehr vorhanden ist.)

Der Bürgermeister stellt fest, man werde prüfen, ob eine solche Beschilderung möglich sei.

7. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Verordnung der Marktgemeinde Bezau vom 19. 07. 2011

Kurzparkzone beim Pfarrhof

Beschilderung

Auch dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass die angebrachte Beschilderung nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht und daher auch keine Ahndung durch die Polizei erfolgen könne. Außerdem sei das Halten und Parken auf dem direkt daneben liegenden Dorfplatz nicht verboten. Er schlägt daher vor, die Schilder richtig zu montieren und bietet an, das zu machen, wenn er damit beauftragt wird.

GR Hubert Kaufmann stellt in dem Zusammenhang die Frage, wo links und rechts, wo Anfang und Ende sei.

Der Bürgermeister wird mit der Polizei reden, wie sie die Situation sehe.

8. Berichte

Berichte Ausschüsse

Delegierte zu Verbandsversammlungen

Bürgermeister zu Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen

Der Bürgermeister berichtet zuerst, dass nach einem seit 2014 dauernden Verfahren die GIG vom Finanzamt für das Sicherheitszentrum zurückbehaltene Vorsteuer in Höhe von rund 707.000 Euro nun doch bekommt.

Beim Haus Nr. 47 („Winkelhus“) gibt es ein Projekt zusammen mit dem Nachbarhaus und der Wohnbauselbsthilfe.

Auch beim „Projekt Krone“ (Gasthaus mit Restaurantbetrieb) schaue es gut aus.

Zur Volksschule/Kindergarten berichtet der Bürgermeister, dass es am 20.3. die erste Verhandlung in Feldkirch gegeben habe. Am 1.7. gebe es die zweite Verhandlung, wo auch eine Entscheidung fallen sollte und er hoffe, dass „wir dann Recht bekommen werden“.

Für den 2. Abschnitt der Haldenstraße (Oberbezau – HNr. 130 bis 141) sei die Vergabe für die Planung draußen bzw. bereits beauftragt.

Johannes Batlogg berichtet über die Sanierung von verschiedenen Gemeindestraßen und Gehsteigen, die im Sommer erfolgen sollen.

Weiters berichtet der Bürgermeister über verschiedene Sitzungen (Jahreshauptversammlungen), Besprechungen und Veranstaltungen, sowie der Obmann des Bauausschusses J. Batlogg berichtet zum wiederholten Male über eine nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses.

9. Genehmigung der Niederschrift der 31. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Bürgermeister verliest den nachstehenden Antrag von Gottfried Winkel vom 17.4.2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Hallo Gerhard und Mathias,

im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift (§ 47) u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der 31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.3.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 11.3.2019 (TOP. 7.) wie unten angeführt (Anträge A bis C) zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Winkel

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Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 11.3.2019 – Antrag

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste – teilweise bereits zum 6. Mal ! – einstimmig abgelehnt.

Anja Natter stellt dazu fest, dass es darum gehe, dass laut Gemeindegesetz jeder Antrag protokolliert werden muss.

Bgm. Gerhard Steurer stellt dazu lediglich fest, „dass wir das schon richtig verstehen“.

10. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet, dass bei der Gemeinde kein Glyphosat mehr verwendet wird. Isabella Moosbrugger berichtet dazu, dass auch beim Wälderbähnle seit heuer kein Glyphosat mehr verwendet wird, sondern mit Heißdampf das Unkraut auf der Strecke bekämpft wird.

Gottfried Winkel hat auf der letzten Sitzung vorgeschlagen, die Änderungen des Gemeindegesetzes auf einer GV-Sitzung zu besprechen. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Gemeindevertreter das schriftlich bekommen haben. Gottfried Winkel erwidert, dass das aber offensichtlich niemand – auch nicht der Bürgermeister – gelesen habe, die vorhergehende wiederholte Abstimmung über das Protokoll (Anträge sind in der Niederschrift anzuführen) sei der Beweis dafür.

Gerhard Steurer hält wiederum fest, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorliege. Gottfried Winkel empfiehlt dem Bürgermeister, sich das von Rechtsanwalt Dr. Markus Fink erklären zu lassen. Das habe mit der Staatsanwaltschaft gar nichts zu tun, dabei gehe es nur um das Gemeindegesetz.

Gottfried Winkel erwähnt positiv, dass der bei der letzten Sitzung erwähnte Fehler (fehlende Verordnung für die 50-kmh-Beschränkung im Wilbinger) umgehend behoben wurde. Einfacher wäre es jedoch gewesen, die derzeit fehlende Ortstafel zu versetzen, dann hätte man sich die Verordnung erspart.

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Einige Details aus dem Rechnungsabschluss 2018 (in Euro)

V = Voranschlag 2018

R = Rechnungsabschluss 2018

Bezüge der Gemeindeorgane

R 100.107,56 (Bürgermeister 5.721,-/Monat, Vizebgm. 500,- Gemeinderäte je 464,-)

Sonstige Kosten der Gemeindeorgane

V 8.000,-; R 6.373,- (davon Weihnachtsfeier GV „Gams“ 800,-; Gemeindetag Galaabend für Gabi Steurer 130,-)

Gemeindeamt Geldbezüge der Angestellten

V 207.500,-; R 219.300,- (Begründung: Gehaltsanpassung, Stundenabbau)

Repräsentationskosten

V 2.000,-: R 4944,- (davon „Totenmahl Ehrenbürger“ 4.000,-)

Aufwendungen für Raumordnung und Raumplanung

V 4.000,-; R 15.166,- (davon heimaten für „Gestaltungsrichtlinie Bezau“ 2.837,-; heimaten für „Baurichtlinien“ 3.099,-; Andreas Falch für Vertragsraumordnung 2.828,-; Dr. Markus Fink für Vertragsraumordnung 4.293,-)

Gemeindeinformation – Gemeindezeitung

V 6.000,-; R 6.697,-

Entwicklung Sportzentrum

V 100.000,-; R 0,-

Sonstige Kulturpflege:

Einnahmen R 4.127,-  (davon Kabarett-Tage 3.463,-)

Ausgaben R 9.038,- (davon Kabarett-Tage 7.361,-)

Wie viel Karten für die Kabarett-Tage verkauft wurden, kann auf Grund fehlender Aufzeichnungen nicht gesagt werden!

Freie Wohlfahrt – Flüchtlingshilfe

V 5.000,-; R 3.907,- (davon Projekt „Engagiert-sein“ 3.850,-)

Beiträge an Straßengenossenschaft Halde

V 25.000,-; R 0,0

Freibad Eintrittsgelder

V 35.400,-; R 46.025,-

Eintritte Bregenzerwald-Card:

2016 Euro 39.878,-; 2018 Euro 42.542,-; + 6,68 %

Eintritte Schwimmbad-Kassa:

2016 Euro 6.835,-; 2018 (Kassierwechsel) Euro 10.380,-; + 51,86 % !

Offenes Eintrittsgeld seit 15.8.2016 – auch 2018 noch immer nicht kassiert!

Erwerb von Grundstücken

R 58.138,- (davon Dr. Markus Fink für Kaufvertrag 3.160,-)

Entwicklungskonzept Bezau REK

V 50.000,-; R 3.213,- (davon Meusburger f. Catering Dorfabend am 14.6.2018 1.595,-)

Wasserversorgung

Bezugsgebühren

V 143.000,-; R 160,769,-

Verrechenbare Gewinnentnahme

V 85.600,-; R 149.782,-

Abwasserbeseitigung

Bezugsgebühren

V 325.000,-; R 353.464,-

Verrechenbare Gewinnentnahme

V 0,-; R 73.545,-

„Vinzenzheim“ (Flüchtlingsunterkunft)

Verrechenbare Gewinnentnahme

V 21.300,-; R 25.698,-

Gästetaxen

V 275.000,-; R 255.035,-

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