Kurz-Bericht von der 30. Sitzung der Gemeindevertretung Bezau am Montag, den 17. Dezember 2018
(von Gottfried Winkel)
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigung (DI Anja Innauer) bekannt (Ersatz Kaspar Moll). Die GV Dr. Markus Fink, Hubert Kaufmann und Peter Greber erscheinen etwas später.
Zur Tagesordnung stellt Gottfried Winkel den Antrag, den TOP. 2 der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung
„Ankauf Gst.Nr. 649, Beratung und Beschlussfassung“
in eine öffentliche Sitzung zu verweisen.
Er sehe keinen Grund, diesen Grundstückskauf im Ausmaß von nur ca. 30 m² in einer nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 13:2 Stimmen abgelehnt.
Weiters stellt Gottfried Winkel den Antrag, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
„Mietzuschuss für Polizei im Sicherheitszentrum, Beratung und Beschlussfassung“
Dazu wurde bisher bei einer Sitzung im Jahr 2012 nur ein sogenannter Grundsatzbeschluss gefasst. Dieser Punkt stand jedoch nicht auf der Tagesordnung und unter Berichten dürfen keine Beschlüsse gefasst werden.
Auch dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 14:2 Stimmen abgelehnt.
Anschließend berichtet und beklagt sich der Bürgermeister sehr bitter und mit bösen Worten über die erfolgte Vorlage einer Tonaufnahme von der GV-Sitzung am 7.5.2018 durch Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft wegen Falschbeurkundung eines Bgm.-Antrages in dieser GV-Sitzung. Zu dieser Tonaufnahme befragt er von der GV nur Gottfried Winkel und von den Zuhörern nur Hildegard Winkel.
Bezeichnend war, dass ausgerechnet jene, gegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen (!), das „Verhör“ zu diesem noch immer laufenden Verfahren durchgeführt haben.
Die „Kripo Bezau“ mit Bgm. Gerhard Steurer und u.a. mit „Hilfssheriff“ Helly Kumpusch haben das „Verhör“ federführend durchgeführt.
Auch Hildegard Winkel sollte ihnen sogar Rede und Antwort stehen. Allerdings hat sie dabei den „Hilfssheriff“ auf frischer Tat ertappt, als dieser mit seinem Sitzungs-Spielzeug Bildaufnahmen gemacht hat. Natürlich hat ihn der Vorsitzende nicht darauf aufmerksam gemacht, dass für Bildaufnahmen eine Genehmigung der Gemeindevertretung erforderlich ist und die Bilder daher umgehend zu löschen sind.
Dass sich die Bezauer Liste nach Vorlage des Tondokumentes an die Staatsanwaltschaft für die beweisbare Falschbeurkundung entschuldigt hätte, davon war schon überhaupt keine Rede (im Gegenteil – nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“).
Von Menschen mit Moral und Anstand hätte man natürlich erwarten können, dass sie sich für diesen Fehler entschuldigen. Stattdessen haben sie die gesetzmäßige und sogar von der Gemeindevertretung selbst (!) am 6.7.2015 bei der 4. GV-Sitzung beschlossene Protokollierung von Anträgen zum 4. Mal en suite einstimmig abgelehnt (siehe TOP 8.).
Auf den Hinweis von Gottfried Winkel, dass sie doch froh sein müssen über den vorliegenden Beweis (das Tonband bei der Gemeinde sei ja angeblich gelöscht worden), dass sie bei der Genehmigung der Niederschrift NICHT gelogen haben, wurde nicht reagiert.
Übrigens: Auch auf den Inhalt des Tondokumentes wurde mit keinem Wort eingegangen und dessen Richtigkeit auch nicht angezweifelt.
2. Verordnung über die Abfallgebühren der MG Bezau, Anpassung;
Beratung und Beschlussfassung
Die geringfügige Änderung dieser Verordnung ist auf Grund der Änderung bei der Pflichtabnahme von Müllsäcken erforderlich und wird einstimmig beschlossen.
3. Littering-Verordnung, Vorschlag des Umweltverbandes Vorarlberg; Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erläutert in aller Kürze den vom Umweltverband bereits am 27.4.2018 allen Gemeinden vorgelegten Entwurf (Muster) einer sogenannten „Littering-Verordnung“ gem. § 18a des Landes-Gesetzes über die Vermeidung und Erfassung von Abfällen.
Dabei geht es um die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume. U.a. sieht diese Verordnung das Verbot von Verunreinigungen durch das Wegwerfen von Abfällen (z.B. Zeitungen, Verpackungen, Papiertaschentücher, Zigarettenstummel, Kaugummi usw.) vor.
Der Bürgermeister (und mit ihm die ganze Fraktion der Bezauer Liste – Fraktionsbeschluss) hält diese Verordnung in Bezau für nicht notwendig!
Gottfried Winkel, der seit vielen Jahren Delegierter der Markgemeinde Bezau im Vorarlberger Umweltverband ist, zeigt sich von dieser Haltung sehr enttäuscht, spricht sich vehement für die Erlassung dieser seit langem geforderten Verordnung aus und führt als konkretes Beispiel die täglichen Verunreinigungen beim Busbahnhof an, deren Beseitigung die Gebührenzahler Tausende Euro kostet.
Der Antrag des Bürgermeisters wird von der Bezauer Liste mit 2:16 Stimmen abgelehnt.
4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1036, 1035; Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren
Der Flächenwidmungsausschuss empfiehlt in der beantragten Bautiefe – jedoch abweichend vom Antrag direkt im Anschluss an das GstNr. 1008/2 (Haus Schwärzler) – eine Widmung in Baumischgebiet in der Größe von 599 m².
Eine entsprechende Wohlmeinung wird von der Gemeindevertretung mit 18:0 Stimmen beschlossen.
5. Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1909, .139, .140; Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren
Der Flächenwidmungsausschuss empfiehlt nach Abklärung mit der Abteilung Raumplanung beim Amt d. Vbg. LReg. das GstNr. .139 und eine Teilfläche des GstNr. 1909 von „Freifläche Landwirtschaft“ (FL) in „Baumischgebiet Landwirtschaft“ umzuwidmen. Für das GstNr. .140 (Stallungen) soll die Widmung (FL) belassen werden.
Eine entsprechende Wohlmeinung wird von der Gemeindevertretung mit 18:0 Stimmen beschlossen.
6. Voranschlag der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2019; Festsetzung der Finanzkraft 2019; Beratung und Beschlussfassung
Bgm. Gerhard Steurer hält fest, dass sich der Gemeindevorstand und der Finanzausschuss mit dem Voranschlag 2019 befasst haben.
Zur erwähnten Sitzung des Finanzausschusses stellt Gottfried Winkel fest, dass der Bürgermeister für den entschuldigten Helmut Kumpusch als Ersatzmitglied fälschlich Anja Natter eingeladen hat.
Nachdem Helmut Kumpusch den Austritt aus der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ erklärt hat, hat ihn die Bezauer Liste 2015 auf schriftlichen Wahlvorschlag als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt. Somit ist er seitdem nicht als Mitglied dieser Fraktion im Finanzausschuss, sondern der „Bezauer Liste“.
Diesen Sachverhalt bzw. den entsprechenden Paragraphen des Gemeindegesetzes versteht aber offensichtlich der Bürgermeister nicht. Sonst hätte er nicht für die Sitzung des Finanzausschusses am 3.12. für den entschuldigten Helmut Kumpusch Anja Natter als Ersatzmitglied eingeladen – und in der Niederschrift wurde sie auch noch als nicht entschuldigt angeführt!
Das wollte Gottfried Winkel bei der GV-Sitzung am 17.12. dem Bürgermeister klarmachen, ist ihm aber offensichtlich nicht gelungen, wie aus der Reaktion des Bürgermeisters hervorging.
Einige Zahlen aus dem Voranschlag:
Bezüge der Gemeindeorgane € 102.000; Gemeindeamt, Bezüge der Angestellten € 229.000 (RA 2017 noch € 199.000);
Im Voranschlag ist in der Gruppe 2 (Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft) unter „Volksschule“ nichts für den Neubau vorgesehen. In der Gruppe 7 (Wirtschaftsförderung) sind allerdings unter der Voranschlagsstelle „Entwicklungskonzept Bezau + REK“ 125.000 Euro budgetiert. Bgm. G. Steurer hat dazu erklärt, dass es sich dabei um die Kosten für den Architekturwettbewerb für das geplante Gebäude (Volksschule und Kindergarten) handle. Warum das nicht bei der Volksschule veranschlagt ist, konnte er nicht erklären. Für einen Neubau ist 2019 jedenfalls kein Geld vorgesehen. Zur Frage bezüglich der Rechtsauskunft von Dr. Markus Hagen (Bauverbot westlich der Kirche) konnte oder wollte der Bürgermeister nichts sagen;
Entwicklung Sportzentrum € 200.000 (VA 2018 € 100.000); auf die Frage wo dieses Sportzentrum errichtet werden soll, sagte der Bgm. dass er dazu aus verhandlungstaktischen Gründen nichts sagen könne;
Verschiedene Aufwendungen Heimatmuseum € 150.000 (der Museumsverein hat jedoch dieses Jahr keine Jahreshauptversammlung abgehalten und der Obmann hat 2017 seinen Rücktritt erklärt);
Beiträge an Straßengenossenschaft Halde € 25.000 (VA 2018 auch schon € 25.000);
Grundwassererkundung Wilbinger € 100.000;
Einnahmen Verkauf Haus Nr. 47 („Winkelhus“) € 140.000; In diesem Zusammenhang stellt Gottfried Winkel die Frage, wie es mit dem Baurecht der alten „Krone“ ausschaut, ob die diversen Abklärungen noch im Laufen sind. Der Bürgermeister kann dazu derzeit nichts sagen.
Der Schuldenstand der Gemeinde (ohne voraussichtlich € 3.453.000 Schulden der GIG) beläuft sich am Ende des Jahres 2019 voraussichtlich auf € 1.616.000.
Die Gesamteinnahmen und –ausgaben belaufen sich 2019 auf voraussichtlich € 6.056.300.
Die Finanzkraft für das Jahr 2019 wird mit € 3.255.900 einstimmig beschlossen.
Auch der Voranschlag 2019 wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
7. Berichte
Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen und Besprechungen, ebenso berichten mehrere Ausschuss-Obleute über versch. Sitzungen.
Weiters berichtet er nochmals über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (Falschbeurkundung) bzw. das Schreiben von Gottfried Winkel vom 6.11.2018 an die Staatsanwaltschaft (bezüglich Tonband).
8. Genehmigung der Niederschrift der 29. Sitzung der Gemeindevertretung
Dazu stellt Gottfried Winkel folgende 3 Anträge:
A) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:
“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
B) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
C) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 12.
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
Statt sich für die Fehler zu entschuldigen, hat die Bezauer Liste damit die gesetzmäßige und sogar von der Gemeindevertretung selbst am 6.7.2015 bei der 4. GV-Sitzung beschlossene Protokollierung von Anträgen zum 4. Mal en suite einstimmig abgelehnt.
9. Allfälliges
Bei den abschließenden „Weihnachtsansprachen“ von Vizebürgermeister Johannes Batlogg und Bürgermeister Gerhard Steurer ergreifen diese wieder nicht die Gelegenheit für den bereits 2015 versprochenen Bezauer „Neustart“.
Stattdessen starten sie Hasstiraden und greifen teilweise in die allerunterste Schublade (3. Untergeschoß), diffamieren die Opposition (namentlich Gottfried Winkel) mit Unwahrheiten (Johannes Batlogg: „Nicht-Einhaltung des Gemeindegesetzes“) und offenbaren damit ihr vorsintflutliches Demokratieverständnis.
Nichtöffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift der Nichtöffentlichen Sitzung vom 9.7.2018
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
2. Ankauf Gst.Nr. 649; Beratung und Beschlussfassung
Auf Antrag von Dr. Markus Fink beschließt die Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen, dass bei diesem Tagesordnungspunkt nicht nur die Beratung, sondern auch die Beschlussfassung vertraulich ist.
Daher darf über diesen TOP überhaupt nichts gesprochen und berichtet werden!!