(von Gottfried Winkel)
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit (entschuldigt Hubert Graf und Florian Sutterlüty, anwesend als Ersatz Kaspar Moll und Stefan Meusburger) gedenkt die Gemeindevertretung des am 24.3.2018 verstorbenen Altbürgermeisters Erich Schäffler.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den TOP. 2 (Umwidmungsantrag) von der Tagesordnung abzusetzen, weil der Antrag zurückgezogen wurde. Diesem Antrag wird mit 18:0 Stimmen zugestimmt.
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, den TOP. „Beitritt zum Verein Schülervertretung Vorarlberg“ nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen.
Gottfried Winkel spricht sich in Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung (u.a. Rechnungsabschluss 2017) gegen die Aufnahme eines weiteren TOP. aus. Der Bürgermeister sagt das wäre eine Sache von 2 Minuten (tatsächlich hat es dann rund eine Viertelstunde gedauert).
Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.
2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1996
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren
Weil der Antrag zurückgezogen wurde, entfällt dieser TOP.
3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 454/1
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren
Für die Errichtung eines Carports mit einer Widmungsfläche von 41 m² wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, eine Wohlmeinung abzugeben und das Anhörungsverfahren einzuleiten.
4. Antrag auf Widmungsänderung – Sportanlage Ach
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren
Die Widmung (bzw. Einleitung des Anhörungsverfahrens) der gesamten Fläche, die der Gemeinde gehört, erfolgt einstimmig.
5. Antrag auf Abstandsnachsicht zur Gemeindestrasse (über Straßenmitte)
Gst.Nr. .180
Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die erforderliche Abstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße für die Errichtung einer Gaube (Dachwohnung) beim Haus Bezau, Platz 54.
6. Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes – Vorlage gemäß § 5a (3) des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof
Der Evaluierungsbericht wurde allen Gemeindevertretern übermittelt. Der Bürgermeister erwähnt den nahezu vollständigen Umsetzungsstand der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Empfehlungen.
Der Rechnungshof stellt fest, Bezau konnte die Schulden in den Jahren 2012 bis 2016 trotz Bau des Sicherheitszentrums um 13 Prozent reduzieren.
Dazu stellt Gottfried Winkel stellt fest, dass der Schuldenstand Ende 2012 insgesamt rund 6.094.000 Euro betrug. Ende 2016 beliefen sich die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) aber auf 6.944.000 Euro. Das sind nicht 13 % weniger, sondern 14 % mehr. Das ist eine Differenz von ca. 1.640.000 Euro mehr als vom LRH berichtet.
Er stellt daher folgenden Antrag:
„Ich beantrage, dass der Bürgermeister dem Landesrechnungshof zum Schuldenstand der Gemeinde die tatsächlichen Zahlen bekanntgibt und ihn gleichzeitig ersucht, den vorliegenden Evaluierungsbericht zu evaluieren.“
Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste ohne weitere Diskussion der Fakten mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
7. Änderung der Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Beratung und Beschlussfassung
Der dafür erforderliche Antrag der Gemeindevertretung im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Baurechtsverwaltung Bregenzerwald wird einstimmig beschlossen.
8. Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes
Die Gemeindevertretung beantragt keine Volksabstimmung zum vorliegenden Gesetz.
9. Vorlage des Rechnungsabschlusses 2017 der MG Bezau,
Bericht Prüfungsausschuss, Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung die 10 Gruppen des Rechnungsabschlusses zur Kenntnis und erwähnt einzelne größere Abweichungen gegenüber dem Voranschlag.
Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:
„Auf Grund der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2017 durch den gesetzwidrig zusammengestellten Prüfungsausschuss stelle ich den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen, bis der Rechnungsabschluss durch einen gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde.“
Weitere Feststellungen zum Rechnungsabschluss von Gottfried Winkel:
– Bei der Behandlung des RA 2016 habe ich im Zusammenhang mit der Verbuchung von rund 7.000 Euro auf dem Konto „Erwerb von Grundstücken“ für den Kaufvertrag „Krone“ durch Gemeindevorstand Dr. Markus Fink die Frage gestellt, ob es dabei keine Befangenheit gebe. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Vergabe – Erstelllung des Kaufvertrages – durch den Gemeindevorstand erfolgte.
Laut Niederschriften der Gemeindevorstandssitzungen gibt es jedoch keinen Beschluss dazu. Es stellt sich daher die Frage, ob die damalige Aussage des Bürgermeisters nur eine Unwahrheit war.
– Beim RA 2016 habe ich bei den Kosten „Gemeindeorgane“ u.a. folgendes vorgebracht:
„2 Beispiele von Ausgaben, die über KURZ oder lang – Kurz groß geschrieben – die also über KURZ oder lang auch bei ÖVP-Mandataren sicher nicht mehr vorkommen werden:
Ausgaben für den Österreichischen Gemeindetag 2016: Insgesamt wurden für 2 Personen – Bürgermeister und Gattin Gabi – von der Gemeinde 1221,- Euro bezahlt.
2. Beispiel: Obwohl die Mitglieder des Gemeindevorstandes als einzige Mandatare in diesem Raum für ihre Tätigkeit eine Entschädigung bekommen, sind von der Gemeinde für eine Weihnachtsfeier des Gemeindevorstandes mit Partnern (8 Personen) – incl. 60 Euro Trinkgeld – insgesamt 1.030,- Euro ausgegeben worden.
Der Gemeindevorstand hat meine Anregung offensichtlich ernst genommen und im Jahr 2017 auf eine eigene Weihnachtsfeier – neben der der Gemeindevertretung – verzichtet. Das ist sehr positiv zu vermerken.
Anders jedoch der Bürgermeister, der auch im Jahr 2017 seine Gattin auf Kosten der Bezauer Steuerzahler eingeladen hat, mit ihm den Österreichischen Gemeindetag zu besuchen.
– Für die neue Gemeindezeitung waren im Voranschlag lediglich 2.000 Euro vorgesehen. Tatsächlich wurden jedoch rund 7.400 Euro benötigt, wobei im Jahr 2017 erst die Kosten für die 1. Zeitung und für die 2. Zeitung bisher nur die Druckkosten verbucht sind. Es ist daher mit weiteren Kosten zu rechnen, womit die Ausgabe einer Zeitung rund 5.000 Euro kosten dürfte.
Dabei könnten alle diese Informationen durch Einschaltungen im Gemeindeblatt – allerdings mit schwarz-weiss-Bildern – kostenlos veröffentlicht werden.
– Für Beratungen im Zuge der Vertragsraumordnung waren im Voranschlag 2000 Euro vorgesehen, tatsächlich benötigt wurden jedoch für Aufwendungen für Raumordnung und Raumplanung rund 8.700 Euro (großteils für DI Falch).
– Im Voranschlag sind für die Anschaffung von Medien für die Bücherei 1500 Euro vorgesehen und tatsächlich ist auch knapp dieser Betrag dafür ausgegeben worden.
Meines Erachtens sollte dieser Betrag ab 2019 zumindest verdoppelt werden. Zum Vergleich: Die wesentlich kleinere Gemeinde Reuthe hat für die Anschaffung von Medien jährlich 3.000 Euro budgetiert.
– Der Kulturausschuss hat offensichtlich – im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen – die Möglichkeit, selber Veranstaltungen durchzuführen, die einiges an Geld kosten. So wurden z.B. für die Veranstaltung mit Alf Poier rund 3.700 Euro ausgegeben, bei Einnahmen von etwa 2.000 Euro.
– Die im Jahr 2016 kassierten, aber nicht verbuchten Eintrittsgelder im Schwimmbad sind offensichtlich auch im Jahr 2017 nicht verbucht worden. Der Bürgermeister beruft sich seit bald 1 ½ Jahren auf ein angeblich laufendes Verfahren bei der Finanz.
Dabei hat der Leiter der Finanzpolizei von Tirol und Vorarlberg in einem Mail vom 19.3.2018 folgendes festgehalten: „Uns ist nicht bekannt, von welchem Verfahren der Bürgermeister spricht und wo dieses anhängig ist.“
– Im Voranschlag 2017 waren – wohl als Beruhigungsansatz – bei den Gemeindestraßen 10.000 Euro als Beiträge für die Straßengenossenschaft Halde vorgesehen. Im Rechnungsabschluss steht dazu eine Null – passiert ist also auch im Jahr 2017 nichts.
– Eine Feststellung zu den Wassergebühren:
In den letzten 3 Jahren hat die Gemeinde durch Gewinnentnahmen zusammen mehr als 400.000 Euro eingenommen, allein im letzten Jahr waren es rund 143.000 Euro. Wohlgemerkt: zusätzlich zu den Bezugsgebühren von rund 135.000 Euro im Jahr 2017.
Trotzdem hat die Bezauer Liste die Wassergebühren für das Jahr 2018 wieder erhöht, und zwar gleich um 6 Cent von 0,72 auf 0,78 Euro pro m³.
Wo bleibt da auf Gemeindeebene vom Ziel der Bundesregierung, die Abgaben zu senken, etwas übrig?
– Eine weitere Feststellung zur Gewinnentnahme von rund 19.000 Euro bei den Müllgebühren:
Beim Beschluss der Müllgebühren für das Jahr 2017 hat sich die Bezauer Liste nur bei den Gebühren für die Müllsäcke und die Mülltonnen bis 120 Liter an den Vorschlag des Umweltverbandes gehalten.
Die anderen Müllgebühren wurden um rund 30 bis 40 % gegenüber dem Vorschlag des Umweltverbandes niedriger angesetzt. Diese Vorgangsweise habe ich damals heftig kritisiert. Wie sich jetzt herausstellt zu recht:
Die erwähnte Gewinnentnahme im RA 2017 ergab sich großteils durch die erhöhten Gebühren für die Haushalte (Müllsäcke und kleine Mülltonnen). Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen, die Müllsäcke statt um 3,80 Euro um mehr als 1 Euro billiger zu verkaufen.
Die Müllmenge der Haushalte macht weit weniger als 1/5 des gesamten Müllaufkommens aus. Wenn also die anderen Gebühren in gleicher Höhe wie die der Müllsäcke und kleinen Mülltonnen beschlossen worden wären, hätte die Gewinnentnahme nicht 19.000 Euro betragen, sondern ein Vielfaches davon.
– Meines Erachtens sollten die beiden Frankenkredite der Gemeinde mit einem Darlehensrest von rund 64.000 Euro zum Jahresende 2017 beim derzeit günstigen Frankenkurs in Euro-Kredite umgeschuldet werden.
– Noch ein abschließende Bemerkung:
Auch die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben bei ihrer Prüfung sicher bemerkt, dass die Angaben zu den Darlehen der GIG auf Seite 145 des Rechnungsabschlusses auch in diesem Jahr nicht stimmen. Dort sind die Schulden der GIG zu Beginn des Jahres 2017 mit rund 3,67 Millionen angeführt, tatsächlich hatte diese jedoch lt. Abschluss Ende 2016 und damit auch zu Beginn des Jahres 2017 Bankverbindlichkeiten in Höhe von rund 4,28 Millionen Euro.
Der Bürgermeister lässt dann über den von G. Winkel gestellten Antrag abstimmen. Dieser wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.
Die Gesamteinnahmen und –ausgaben des Jahres 2017 betragen 5.645.348,56 Euro (Zuführung an die Haushaltsrücklage 378.486 Euro). Die Schulden der Gemeinde (ohne GIG) zum Jahresende 2017 betragen 2.295.900,66 Euro.
Helmut Kumpusch verliest den Bericht des Prüfungsausschusses und kritisiert das angeblich unentschuldigte Fernbleiben von Anja Natter im Prüfungsausschuss. Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass Anja Natter dem gesetzwidrigen Prüfungsausschuss nicht mehr angehört und sich daher für ein Fernbleiben nicht zu entschuldigen hat.
Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den RA 2017 zu genehmigen. Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.
10. Berichte Ausschüsse
Berichte Bürgermeister
Es erfolgen Berichte von den Ausschüssen. Da diese Sitzungen nicht öffentlich und vertraulich sind, darf ich hier darüber nicht berichten.
Der Bürgermeister berichtet von verschiedenen Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen. Für weitere diesbezügliche Berichte verwendet er wie bereits des Öfteren den TOP „Allfälliges“.
Der Bürgermeister verliest dann ein Schreiben von ihm vom 30.12.2015 an Herrn Dr. Ender von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Obwohl er sich keineswegs auf dem Niveau von Gottfried Winkel bewegen möchte, sei es seine Pflicht, den nachstehenden Sachverhalt aufzuzeigen und um Prüfung eines Vergehens der Verschwiegenheitspflicht von Gemeindevertretern zu ersuchen. Gottfried Winkel habe bei einer Sitzung von ihm exakte Auskünfte mit allen Details verlangt.
Da der Kaufvertrag inzwischen unterfertigt wurde, habe er am 21.12. in einer öffentlichen Sitzung über den Kauf informiert.
Weiters verliest der Bürgermeister in der Sache „Nicht-Verbuchung von Eintrittsgeld im Schwimmbad“ ein Schreiben eines Rechtsanwaltes an ihn betreffend die Behauptung des Bürgermeisters in der GV-Sitzung am 18.12.2017, die Unschuldsvermutung gelte auch für die Besucher.
Anschließend verliest er auch seine Antwort vom 4.4.2018 an den Rechtsanwalt.
11. Anfragebeantwortung der 25. Sitzung der Gemeindevertretung
Anfrage von Gottfried Winkel:
Wie viel Stellplätze in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums wurden ab 1.1.2018 vermietet und für wie lange:
Um 35 Euro pro Monat, um 40 Euro, um 45 Euro und um 50 Euro pro Monat.
Antwort des Bürgermeisters:
5 Plätze kurzzeitig um 60,- Euro monatlich; 2 Plätze kurzzeitig mit voraussichtlicher Verlängerung um 60,- Euro; 8 Plätze langfristig um 54,- Euro; ab 1.2.2018 10 Plätze langfristig um 54,- Euro; 11 Plätze langfristig um 42,- Euro; Gesamt 26 Plätze.
Anfrage von Gottfried Winkel zum Nächtigungs-Rückgang innerhalb von 6 Jahren:
„Nächtigungen Sommer Gewerbe gegenüber Sommer 2011 von rund 52.000 auf rund 41.000 im Sommer 2017 um insgesamt mehr als 20 %. Gibt es eine Erklärung für dieses starke Minus? „
Der Bürgermeister verliest dazu ein Schreiben des Tourismusbüros, in dem dieses auf die konkrete Frage jedoch keine Antwort gibt und nur ausweichend und falsch argumentiert wird (Einzelelemente, Momentaufnahmen, Saisonenden, Ferientermine, Produktkurve, Nicht-Erwähnung „Gams“ 2009 geschlossen, usw.!).
Die Anfrage bezüglich Erteilung von Abstandsnachsichten gegenüber Gemeindestraßen bzw. Zustimmung zur Erteilung einer Zufahrt wurde nicht protokolliert (siehe TOP. 12.) und vom Bürgermeister auch nicht beantwortet.
12. Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung
Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Ergänzung zum TOP 2. – Antrag auf Abstandsnachsicht von GstNr. 1349/2 (Kaufmann Markus) zu Gst.Nr. 3144/2 (Gemeinde) – Beratung und Beschlussfassung
„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass nichts dagegen spricht, da die angrenzenden 3 Bauplätze der Gemeinde (beim Bau der HAK sprach man damals von einem Wert von 1 Million Schilling) eh nicht mehr verkauft werden können.
Was ihn in dem Zusammenhang allerdings interessieren würde, sei die Vorgangsweise wann eine Abstandsnachsicht von der Gemeinde benötigt werde. Er verweist auf verschiedene Beispiele der Vergangenheit (Raiffeisenbank sowie Bauten an der Viehgasse – sogar Erteilung einer Zufahrt über die Viehgasse).
Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass das ganz einfach sei, es gäbe eine klare Gesetzesregelung. Er habe das jetzt aber nicht parat und er könne das gerne für die nächste Sitzung vorbereiten. Es sei alles gesetzeskonform erfolgt. Er könne das bei der nächsten Sitzung beantworten.“
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
13. Beitritt zum „Verein zur Förderung der Schülerbetretung in Vorarlberg“
Das Hauptziel des Vereins ist die Betreuung der Schüler außerhalb der Unterrichtszeit (Mittagsbetreuung), in Bezau betrifft das sowohl die Volksschule als auch die Neue Mittelschule.
Der Bürgermeister erklärt es fallen keine Mitgliedsbeiträge an, sei reine Formsache und verliest die gesamten Statuten des Vereines. Der Beitritt erfolgt einstimmig.
14. Allfälliges
Der Bürgermeister nutzt als Erster zum wiederholten Male den TOP „Allfälliges“ – zusätzlich zu seinem TOP „Berichte des Bürgermeisters“ – für weitere Berichte.
Er berichtet u.a. von der Neuverpachtung des Schwimmbad-Kiosk (das habe aber mit der anderen Sache nichts zu tun) und dass Anfang Juni ein Dorfabend (Vorstellung Projekt Volksschule/Kindergarten) stattfinden wird.
Außerdem teilt er mit, dass die nächste GV-Sitzung voraussichtlich am 25.6.2018 stattfinden werde.
Wortmeldung von Gottfried Winkel zu „Allfälliges“:
– Die Energiebuchhaltungs-Berichte der Jahre 2015, 2016 und 2017 wurden der Gemeindevertretung bisher noch nicht zur Kenntnis gebracht.
– Der vertagte Beschluss über den Vertrag über die Parkraumbewirtschaftung bei den Objekten Sparkasse und Sutterlüty ist nach wie vor seit vielen Jahren offen.
– Ich schlage vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Cafe Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.
– Der markierte Fußgängerübergang beim ADEG-Markt Berlinger in Ellenbogen sollte beschildert werden.
– Seit dem Jahr 1993 hat Bezau eine Verordnung, die das Aufstellen von Camping- bzw. Wohnwagen regelt. In letzter Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass entgegen dieser Verordnung z.B. auch auf dem Seilbahnparkplatz während der Nacht Wohnmobile parken. Ich schlage daher vor, dass bei den Ortstafeln die entsprechende Beschilderung angebracht wird.
– Beantwortung einer Anfrage von Gottfried Winkel durch den Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 5.3.2018:
„Bei der Gemeindevertretungssitzung am 29.05.2017 habe ich die Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema „Standort Neubau Volksschule und Kindergarten“ angeregt. Welche ungefähren Kosten würden der Gemeinde für eine Volksabstimmung – solche werden bekanntlich von der heute angelobten neuen Bundesregierung forciert – entstehen? Antwort des Bürgermeisters: ca. 50.000 Euro.“
Tatsächlich ist aber eine solche Volksabstimmung in Bezau zu einem Bruchteil dieser Kosten, nämlich um rund 5.000 Euro, durchführbar.
– Wie bereits erwähnt, spricht der Bürgermeister im Zusammenhang mit der Nicht-Verbuchung von Eintrittsgeld im Schwimmbad im Sommer 2016 immer wieder von einem laufenden Verfahren bei der Finanzpolizei, obwohl dieser nicht bekannt ist, von welchem Verfahren der Bürgermeister spricht und wo dieses anhängig sei.
Außerdem stellt der Bürgermeister in einem Schreiben vom 4.4.2018 an einen Rechtsanwalt zum ersten Mal indirekt schriftlich fest, dass er den Badbesuchern nicht glaubt. „Der Pächter habe die Behauptungen der Badbesucher bestritten und ihre Vorwürfe als unwahr zurückgewiesen.“
In Anbetracht dessen, dass die Eintritte am 15.8.2016 in der Registrierkassa nicht verbucht sind, heißt das nichts anderes, als die Badbesucher wären lt. Bürgermeister gar nicht im Schwimmbad gewesen.
Außerdem hat der Bürgermeister – obwohl weder gegen den Kassier im Schwimmbad noch gegen die Badbesucher diesbezüglich ein strafrechtliches Verfahren läuft – wiederholt festgestellt, dass für beide die Unschuldsvermutung gelte.
Obwohl der Bürgermeister im erwähnten Schreiben eingangs festhält, dass er nie behauptet habe, dass ein strafrechtliches Verfahren laufe, schreibt er weiter unten: „Ich habe mit meiner Aussage, dass sowohl für den Pächter, wie auch für die Besucher die Unschuldsvermutung zu gelten habe, lediglich klargestellt, dass die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gilt und dass hier keine Vorverurteilung erfolgen darf.
Aber mit diesem Satz tut er genau das schon wieder.
Sowohl der Bürgermeister als auch der Kassier im Schwimmbad müssten gegen die Badbesucher rechtlich vorgehen – z.B. wegen angeblicher Verleumdung – wenn sie davon überzeugt wären, dass die Badbesucher die Unwahrheit gesagt hätten.
– Dann schlage ich nochmals vor, die Tagesordnung bei der Kundmachung der GV-Sitzung im Gemeindeblatt zu verlautbaren.
Während der Wortmeldung von Gottfried Winkel verlässt als erste in bereits bekannter Art und Weise Ellen Nenning die Sitzung und nach und nach folgen ihr auch noch andere Jünger …
(Tipp: Bleibt das nächste Mal einfach gleich zuhause, zu sagen haben ihr eh nichts – dann bleibt mehr Sauerstoff für die aktiven GV)