Kurzbericht von der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden Bgm. Gerhard Steurer stellt Gottfried Winkel fest, dass der Bürgermeister Anja Natter mitgeteilt habe, dass er annehme, dass Gottfried Winkel  für die entschuldigte GV Anja Natter einen Ersatz entsenden werde.
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, wenn ein Gemeindevertreter verhindert sei, habe der Bürgermeister unverzüglich die Ersatzleute einzuberufen, und nicht er.

Außerdem sei nach wie vor Roman Moosbrugger 1. Ersatzvertreter, weil sein Verzicht nicht ordnungsgemäß lt. Gemeindegesetz vom Bürgermeister entgegengenommen wurde (nur per Mail und nicht persönlich). Er habe das dem Bgm. bereits vor Monaten gesagt.

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:

A) Unter Allfälliges steht: „Ausschuss-Zuordnung – Behandlung Abgaben und Gebühren“

Er stellt den Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen, mit Beratung und Beschlussfassung

B) Er stellt den Antrag, den Punkt der nö. Sitzung, „Gemeindearztverträge“ in die öffentliche Sitzung zu verweisen.

C) Antrag auf Aufnahme eines weiteren Punktes auf die Tagesordnung:

Antrag zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 – Beratung und Beschlussfassung
Zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 stelle ich den folgenden Antrag und beantrage dazu gem. § 44 GG eine namentliche Abstimmung durch die Gemeindevertretung, weil der Verdacht auf wissentlichen Missbrauch der Amtsgewalt gem. § 302 Strafgesetzbuch besteht:

Ich beantrage, gegen den Bescheid der BH Bregenz vom 2.3.2017 Einspruch zu erheben, weil:

1. die Behauptung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in ihrem Schreiben vom 4.11.2016, dass Anja Natter NICHT auf Grund eines Wahlvorschlages gem. § 51 bzw. 56 GG in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei, sondern von der Gemeindevertretung, nicht stimmt und nirgends im Gemeindegesetz gedeckt ist und somit nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes entspricht.

2. Anja Natter daher am 28.5.2015 NICHT von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt wurde, sondern tatsächlich gem. § 51 bzw. § 56 GG durch Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten vom 27.5.2015.

3. eine Abberufung von Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss gem. § 31 GG daher NICHT von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann, sondern nur von der Fraktion Bezaubernde Demokraten.

 Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste selbstverständlich mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
 
2. Gst-Nr. 218/1, Wüstner/Bischof, Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 248m² von FL in FS/Garage – Beschluss über Entwurf der Umwidmung, Einleitung des Auflage- und Anhörungsverfahrens

Dem beantragten Beschluss für die Umwidmung in der Parzelle Brau wird einstimmig zugestimmt.

3. Vorstellung „offenerhaushalt.at“ durch GV Erich Reiner, Beratung und Beschlussfassung zur Freischaltung der Haushaltsdaten der MG Bezau

Der Freischaltung offenerhaushalt.at stimmt die GV einstimmig zu.


4. Stromstellen für Elektrofahrzeuge beim Sicherheitszentrum – Vertrag mit VKW – Beratung und Beschlussfassung

Die VKW beabsichtigt die Errichtung von 2 Stromtankstellen beim Sicherheitszentrum. Im dazu vorliegenden Vertragsentwurf steht, dass die Gemeinde Bezau Eigentümerin der Liegenschaft sei.
Gottfried Winkel stellt dazu fest, dass das falsch ist, weil die GIG Eigentümerin ist und daher diese den Vertrag mit der VKW zu beschließen habe und nicht die GV. Auch darauf hat der Bürgermeister natürlich sofort eine Antwort, damit er den Fehler nicht zugeben „kann“: Er sei der Meinung, dass es richtig sei, wenn man die GV frage, wenn man so etwas mache!

Der Antrag des Bürgermeisters lautet dann wie folgt: Er stellt den Antrag, dass die Gemeindevertretung beschließt, dass in Bezau 2 Stromtankstellen errichtet werden sollen. Wo – sagt er auch auf Nachfrage nicht.
Die GV stimmt diesem Antrag mit 16:1 Stimme (Gerhard Natter) zu. Gottfried Winkel stellt fest, dass er natürlich für die Errichtung von Stromtankstellen ist, stimmt dem Antrag des Bgm. aber nicht zu, weil das nicht auf der Tagesordnung steht und völlig unklar ist, wo diese Stromtankstellen installiert werden sollen.

5. Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikeroute „Helbocks-Leopolds-Tobel – Hinteregg“

Bei dieser Route handelt es sich teilweise um eine Schiebe- bzw. Tragestrecke über einen schlechten Wanderweg. Dem Bürgermeister ist offensichtlich nicht bekannt, dass ein Teil dieser Route die Gemeinde Egg betrifft.

Gottfried Winkel stellt daher fest, dass jener Teil der Route, der als Schiebe- bzw. Tragstrecke bezeichnet ist, im Gemeindegebiet Egg liegt und Bezau daher dafür nicht zuständig sei. Vor allem weil lt. vorliegendem Vertrag die Gemeinde Bezau für die Erhaltung des Weges zuständig wäre.

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, der Vereinbarung der Route, soweit diese auf Bezauer Gemeindegebiet liegt – vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Egg – zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

6. Berichte

– Ausschuss Nachhaltige Entwicklung – Bericht Sitzung mit Johann Punzenberger
Ausschussobmann Michael Hohenegg berichtet über diese Sitzung

– Abberufung von Anja Natter auf Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ aus dem Prüfungsausschuss, Aufhebung des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde.
Der Bürgermeister zitiert aus dem Bescheid, lässt eine Debatte darüber jedoch nicht zu und verweist auf „Allfälliges“.

– Danke-Abend Ehrenamt: Bgm. Gerhard Steurer berichtet über die für den Danke-Abend nominierten aus Bezau, u.a. sind dies Josef Strolz (Obmann des Krankenpflegevereines) und Tobias Felder (Obmann der Bürgermusik Bezau).

7. Beantwortung der Anfragen der 18. Sitzung der GV

Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister zum Prüfungsausschuss

Kann der Bürgermeister RECHTSVERBINDLICH sagen

a) welche Personen derzeit Mitglied im Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau sind

b) wer von diesen Mitgliedern von welcher Fraktion und wie – auf Grund eines Wahlvorschlages welcher Fraktion oder auf Grund einer Wahl durch die Gemeindevertretung – in den Prüfungsausschuss bestellt wurde,

c) wer das 5. Mandat im Prüfungsausschuss inne hat und wer ein evtl. 6. oder 7. Mandat besetzt.

Der Bürgermeister gibt keine Antwort auf die gestellten Fragen und meint lediglich, diese Frage sei sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Landesvolksanwalt beantwortet worden. Das ist natürlich falsch und überhaupt keine Antwort auf meine Anfrage.

Ich muss also davon ausgehen, dass er meine Fragen nicht nur nicht beantworten will, sondern auch nicht beantworten kann!

Weitere Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister:

Bereits am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:

1. Am 4. Juli 2016 habe ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung gem. § 38 Gemeindegesetz mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.

2. Am 19. September hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai beantwortet. Was natürlich nicht wahr sein kann, weil er bekanntlich kein Hellseher ist.

3. Am 7. November habe ich wie oben erwähnt daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt – offensichtlich schlägt hier sein früherer Job im Spielkasino durch – und bei der GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”

Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.
Wie bereits am 7. November angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

Antwort des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister ist auch nach mehr als 9 (!) Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder einmal die Unwahrheit:

„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“

(Fortsetzung folgt daher)

Weitere Anfrage vom 20.2.2017:

(Erklärung zur nachstehenden Frage an den Bürgermeister: Der Bürgermeister hat am 2.11.2016 eine Grundteilung bewilligt, obwohl es dafür keinen Beschluss des Gemeindevorstandes gibt. Für diesen Beschluss wäre außerdem gem. § 40 Raumplanungsgesetz zusätzlich die Einholung einer Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission notwendig gewesen. Das ist allerdings nicht erfolgt, denn die letzte Sitzung der Ortskommission hat am 3.10.2016 stattgefunden und die Vermessungsurkunde ist datiert mit 12.10.2016.)

Frage an den Bürgermeister: Welche Äußerung hat die Grundverkehrs-Ortskommission zum Grundteilungsantrag vom 12.10.2016 für das Baugrundstück von Dr. Josef Schwarzmann gemacht?

Antwort des Bürgermeisters:

Äußerungen der Grundverkehrskommission seien nicht öffentlich und die Zuständigkeit für Grundtrennungen liege nicht bei der Grundverkehrskommission sondern beim Gemeindevorstand!

Dass die Zuständigkeit beim Gemeinevorstand liegt ist mir natürlich bekannt und wenn der Bürgermeister meine Anfrage richtig gelesen hätte, hätte er das auch bemerkt. Außerdem geht aus den Sitzungsniederschriften des Gemeindevorstandes vom 2.11.2016 und 10.3.2017 hervor, dass dem Gemeindevorstand offensichtlich keine Äußerung der Grundverkehrs-Orstkommission vorlag. (Siehe dazu auch der folgende Link)

8. Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.02.2017

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag

 Unter TOP 9.6. steht:

Gottfried Winkel wiederholt die Anfragen a bis e, die bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.11.2016 gestellt wurden und ersucht den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

 Richtig hat es zu lauten:
 
Weitere Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister:
Bereits am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
 
1. Am 4. Juli 2016 habe ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung gem. § 38 Gemeindegesetz mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
 
2. Am 19. September hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai beantwortet. Was natürlich nicht wahr sein kann, weil er bekanntlich kein Hellseher ist.
 
3. Am 7. November habe ich wie oben erwähnt daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt – offensichtlich schlägt hier sein früherer Job im Spielkasino durch – und bei der GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”
 
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.

Wie bereits am 7. November angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
 
Der Antrag wird natürlich von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt, obwohl er wortwörtlich stimmt!
  
9. Allfälliges

– Ausschuss-Zuordnung – Behandlung Abgaben und Gebühren
Dabei geht es darum, ob die Behandlung der Abgaben und Gebühren vom Finanzausschuss oder von der Berufungskommission beraten werden.

DI Erich Reiner (Obmann Finanzausschuss) und Dr. Markus Fink (Vorsitzender Berufungskommission) sprechen sich dafür aus, dass diese Angelegenheit weiterhin von der Berufungskommission behandelt wird. Das wird auch vom Bürgermeister unterstützt.
Gottfried Winkel stellt fest, dass die Berufungskommission zuständig ist für Berufungen (Anmerkung:  Entscheidungen über Rechtsmittel gegen Bescheide des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters). Die Berufungskommission ist kein Ausschuss der Gemeindevertretung.

Der Bürgermeister will darauf darüber von der Gemeindevertretung abstimmen lassen. Auf den Einwand von Gottfried Winkel, dass unter Allfälliges keine Beschlüsse gefasst werden dürfen, sagt der Bürgermeister, dass er ein Stimmungsbild haben möchte, dass das endlich beschlossen sei. Auf Nachfrage von Gerhard Natter bestreitet er diese Aussage („beschlossen“) und hält ihm vor, dass er ihm Sachen in den Mund lege, die er nicht gesagt habe.
Gottfried Winkel hält fest, dass der Punkt „Allfälliges“ nicht dafür da sei, dass der Bürgermeister seine Anliegen vorbringt, sondern die Gemeindevertreter.

Josef Strolz stellt die Frage, ob er einen Antrag auf Ende der Diskussion oder Ende vom Kindergarten stellen könne.

Gottfried Winkel schlägt vor, über folgende Angelegenheiten in nächster Zeit zu  beraten bzw. zu informieren:
 
– über das Eintritts-Inkasso im Schwimmbad im kommenden Sommer
– über das Geh- und Fahrrecht beim Grundstück Betreutes Wohnen – Verlegung auf den Grund des Heimatmuseums
– über den Vertrag mit der Firma TEFLAC Immobilien über das Parken bei den beiden Gebäuden beim Busbahnhof
– Gemeindestraße fertig asphaltieren Nähe Cafe Natter Richtung Schwimmbad
– über die Errichtung eines Gehsteiges an der Bizauerstraße in Ellenbogen
– über die nachträgliche Baubewilligung bzw. Bewilligung von Planabweichungen in Schönenbach
– über die Hausnummernvergabe bei Neubauten
– über nicht bewilligte Plakatständer auf Straßengrund
– über die Straßensperre Ellenbogen (auch für Radfahrer)
– über das Gehsteigparken im ganzen Dorf

Eine teilweise heftige Debatte entwickelt sich über den Bescheid der BH Bregenz vom 2.3.2017 über die Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch die Aufsichtsbehörde.

Gottfried Winkel übergibt den Mitgliedern der Bezauer Liste das Gemeindegesetz und ersucht sie einzeln, ihm zu zeigen wo ihm Gemeindegesetz stehe, dass die Gemeindevertretung einen illegalen Beschuss gefasst habe. Keine Person – nicht einmal der Jurist und Rechtsanwalt Dr. Markus Fink! – konnte ihm eine Antwort geben.
Es wäre interessant zu wissen, aus welchem Grund sich die Bezauer Liste sogar mit illegalen Mitteln so dagegen wehrt, dass Gottfried Winkel Mitglied im Prüfungsausschuss wird. Wenn der Bescheid der BH Bregenz wirklich legal wäre, wären alle Bestellungen der Bezaubernden Demokraten in die Ausschüsse illegal gewesen.
Es stehe nirgends im Gesetz, dass das 6. oder 7. Mitglied eines Ausschusses nicht durch einen Wahlvorschlag, sondern durch die Gemeindevertretung gewählt wird.
(Anmerkung: Im Spruch des Bescheides steht: „Gemäß § 86 …… Gemeindegesetz, wird der unter Tagesordnungspunkt 3. von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau am 2.5.2016 mit 16 antragsablehnenden und zwei antragsbefürwortenden Stimmen gefasste Beschluss, dass Gegenstimmen ungültig sind und daher Anja Natter mit 2 Stimmen abberufen ist, aufgehoben.“ Natürlich hat die GV niemals den Beschluss gefasst, DASS Gegenstimmen ungültig sind.)

Gottfried Winkel stellt dem Bürgermeister die Frage, warum er es verabsäumt habe, den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 2.3.2017 rechtzeitig der Gemeindevertretung vorzulegen, damit innerhalb der 4-Wochen-Frist eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht werden konnte.

Dazu hat er mitgeteilt, dass der Bescheid an die Marktgemeinde Bezau gerichtet sei und nicht an die Gemeindevertretung!!

Nichtöffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift von der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.09.2016

Es werden keine Einwände vorgebracht.

2. Gemeindearztverträge

Vizebürgermeister Johannes Batlogg stellt den Antrag, dass bei diesem Punkt nicht nur die Beratung, sondern auch die Beschlussfassung vertraulich behandelt wird!

Der Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen genehmigt.