Kurzbericht von der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes auf die Tagesordnung:
6. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Gst.Nr. 2080/4 und 2078.
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

Laut Landesvolksanwalt sind seine Schreiben an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau gerichtet und diese sind daher allen Gemeindevertretungsmitgliedern im Volltext zukommen zu lassen, z.B. bei der Gemeindevertretungssitzung, bei welcher dieser Tagesordnungspunkt besprochen wird.

Daher stelle ich die folgenden Anträge zur Tagesordnung:

A) Neuaufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Beratung und Beschlussfassung zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 30.8.2016 an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau betreffend die Umwidmung und gesetzwidrige Teilung der Liegenschaft mit der GSt-Nr 868 KG Bezau

B) Neuaufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Beratung und Beschlussfassung zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 17.10.2016 an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau betreffend die Anregung, bei Anträgen einer Gemeindefraktion im Zweifel auch über solche Anträge abzustimmen, die möglicherweise bereits durch einen ähnlichen Antrag konsumiert wurden und bei Anträgen einer Gemeindefraktion gemäß § 38 Abs 2 GG, über die nicht abgestimmt wird, darzulegen, weshalb über einen Antrag nicht abgestimmt wird und dies rechtlich zu begründen.

Beide Anträge werden von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

2. Beschlussfassung Gebühren und Tarife 2017

Der Bürgermeister berichtet, dass die Berufungs- und Abgabenkommission in einer Sitzung darüber beraten habe. Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass nicht die Berufungskommission dafür zuständig ist, sondern der Finanzausschuss!

Die Abfallgebühren (ausgenommen Grundgebühr), die Kindergartengebühren und die Gebühren für die gemeindeübergreifende Kinderbetreuung werden heute nicht beschlossen.

Da bei den Wassergebühren laut Rechnungsabschluss im Jahr 2015 eine Gewinnentnahme von Euro 119.426 und im Jahr 2014 in Höhe von Euro 37.843 erfolgte sowie bei den Kanalgebühren im Jahr 2014 eine Gewinnentnahme von Euro 56.350, schlägt Gottfried Winkel vor, diese Gebühren im Jahr 2017 nicht zu erhöhen.

Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter) von der „Bezauer Liste“ abgelehnt.

Die anderen Gebühren und Abgaben für das Jahr 2017 werden einstimmig beschlossen.

Gottfried Winkel erinnert den Bürgermeister an die Pflicht zur Veröffentlichung der Verordnung über die Gebühren und Abgaben (ohne Raummieten) im Gemeindeblatt (lt. Schreiben des Landesvolksanwaltes).

3. Beschlussfassung Beschäftigungsrahmenplan 2017

Der Bürgermeister erläutert den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2017.

Gottfried Winkel stellt fest, dass der Bürgermeister ihm in gesetzwidriger Weise die Akteneinsicht zu diesem Tagesordnungspunkt verwehrt habe. Der Bürgermeister zitiert dazu Dr. Müller vom Gemeindeverband, der ihm diese Auskunft gegeben habe.
Der Beschäftigungsrahmenplan wird daher mit der Gegenstimme von Gottfried Winkel mit 17:1 beschlossen.

4. Beschlussfassung – Vergabe Schneeräumung Winter 2016/2017

Die Vergabe erfolgt einstimmig wieder an die Firma Wouk in Bezau. Gegenüber dem Vorjahr werden die Tarife um 1,7 % erhöht.

5. Berichte div.

Der Bürgermeister berichtet u.a. über verschiedene Schreiben der Aufsichtsbehörden (Land und BH Bregenz) und – leider nur teilweise – des Landesvolksanwaltes.

Er ist nach wie vor der Meinung, dass für ihn als weisungsgebundenen Bürgermeister nur die Entscheidungen der (Anmerkung: weisungsgebundenen) Aufsichtsbehörden und nicht die des (unabhängigen) Landesvolksanwaltes zählen!

Anschließend verweigert er Gottfried Winkel jede Wortmeldung zu diesen Schreiben und verweist auf Allfälliges!

6. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Gst.Nr. 2080/4 und 2078.

Der bereits bei der letzten GV-Sitzung beschlossene Antrag von Hubert Gmeiner, Obere 549, auf Umwidmung einer Fläche von rund 530 m² von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet wird nochmals einstimmig genehmigt.

7. Genehmigung der Niederschrift der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.09.2016

Gottfried Winkel stellt fest, dass bei der Anwesenheitsliste bei GV Helmut Kumpusch seit mehreren Sitzungen die Fraktion nicht mehr angeführt und diese müsste daher mit „Bezaubernde Demokraten“ ergänzt werden. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass das laut Gemeindegesetz nicht erforderlich sei. 

Gottfried Winkel beantragt folgende Änderungen:

Bei TO-Punkt 6. – „Anfragebeantwortung der 14. Sitzung“ – heißt es zuletzt:

„Nachdem der Vorsitzende TOP 6 beantwortet und bereits TOP 7 eröffnet hat, meldet sich Gottfried Winkel in Bezug auf TOP 6 zu Wort. Der Vorsitzende bemerkt, das bei TOP 6 alle Anfragen von Winkel beantwortet und nichts mehr zu ergänzen sei. Daher sei dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Der Vorsitzende entzieht GV Winkel somit das Wort und geht wiederum auf TOP 7 ein.“

Richtig hat es zu lauten:

„Nachdem der Vorsitzende TOP 6 beantwortet hat, meldet sich Gottfried Winkel sofort per Handzeichen zu Wort. Wie bereits des Öfteren schaut der Vorsitzende jedoch offensichtlich absichtlich nicht auf und „übersieht“ somit diese Wortmeldung. Gottfried Winkel macht sich daher durch Rufen bemerkbar und möchte zu den Anfragebeantwortungen noch etwas sagen.

Der Vorsitzende unterbricht ihn jedoch sofort und bemerkt, dass bei TOP 6 alle Anfragen von Winkel beantwortet und nichts mehr zu ergänzen sei. Daher sei dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Der Vorsitzende entzieht GV Winkel somit das Wort und geht auf TOP 7 ein.“

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Bei TO-Punkt 8. – „Allfälliges“ – heißt es:

8.8 „Hubert Graf wendet sich in der Funktion als Fraktionsobmann an Gemeindevertreter Gottfried Winkel: Es habe sich in den vergangenen eineinhalb Jahren gezeigt, dass eine Zusammenarbeit mit Winkel unmöglich sei. Er empfehle ihm den sofortigen Rücktritt.“

Richtig hat es zu lauten:

„Hubert Graf wendet sich in der Funktion als Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“ an den oppositionellen Gemeindevertreter Gottfried Winkel: Es habe sich in den vergangenen eineinhalb Jahren gezeigt, dass eine Zusammenarbeit mit Winkel unmöglich sei. Auf seiner Homepage würden Lügen und Hetzkampagnen verbreitet. Bei jeder Sitzung höre man von Anfragen, Anzeigen beim Landesvolksanwalt und Rückmeldungen – alles löse sich in Luft auf und verpuffe sich. Er empfehle ihm daher den sofortigen Rücktritt.“

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

7. Allfälliges

Nachdem der Bürgermeister bei TOP 5. (Berichte) Gottfried Winkel eine Wortmeldung verweigerte, nimmt dieser zu den Schreiben der Aufsichtsbehörden und des Landesvolksanwaltes kurz Stellung. Offensichtlich kennt der Bürgermeister das Landesvolksanwaltsgesetz nicht und Gottfried Winkel erklärt ihm daher die ersten 3 Paragraphen (u.a. Feststellung von Missständen durch den Landesvolksanwalt mit anschließender Empfehlung).

Dabei verlässt die gesamte Mannschaft der „Bezauer Liste“ (ausgenommen Anja Innauer) nach und nach die Sitzung und erscheint nicht mehr. Der „sehr objektive“ Sitzungsvorsitzende ist offenbar darauf vorbereitet und unternimmt überhaupt nichts dagegen!

Eine sachliche Diskussion über ein komplexeres Thema ist mit der „Bezauer Liste“ nicht möglich! Darum hat offensichtlich auch der Bürgermeister den Sachverhalt der Erledigung der Aufsichtsbeschwerde zum Prüfungsausschuss nicht ganz verstanden.

Abschließend stellt Gottfried Winkel folgende Anfragen gem. § 38 GG:

Einleitend möchte ich feststellen, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt und damit ins Lächerliche zieht.

Ich ersuche daher den Bürgermeister, auf meine Anfragen in Hinkunft nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN. Solange werde ich meine Anfragen immer wieder stellen.

Bei der GV-Sitzung am 19.9.2016 hat Bgm. Gerhard Steurer auf mehrere Anfragen, die ich erst am 4.7.2016 gestellt habe, geantwortet, er hätte diese

bereits am 2. bzw. 23.5.2016 beantwortet, was natürlich nicht wahr sein kann.

Ich stelle daher diese Anfragen wieder und ersuche den Bürgermeister nochmals, diese auch so zu beantworten, dass er sich nicht lächerlich macht:

A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.
Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.
Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?
Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

C) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“
Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

D) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.
Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

E) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.
Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?