Kurzbericht von der 15. GV-Sitzung am 19.9.2016

(von Gottfried Winkel)

Öffentlicher Teil:
 
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Bürgermeister Gerhard Steurer.

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge zur Tagesordnung

A) Neuaufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
Beratung und Beschlussfassung zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 30.8.2016 an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau betreffend die Umwidmung und gesetzwidrige Teilung der Liegenschaft mit der GSt-Nr 868 KG Bezau

B) Vertagung des TOP 3. – „Präsentation des Jahresabschlusses 2015 der GIG GmbH und der GIG GmbH & CO KG“ – bis der Jahresabschluss von einem gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde (bei der Prüfung am 23.8.2016 war von den 5 Mitgliedern des Prüfungsausschusses nur der gesetzwidrig bestellte Obmann anwesend sowie 2 Ersatzmitglieder) 

Beide Anträge werden ohne Diskussion von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt (wobei der Vorsitzende auch die Nicht-Stimme von Helmut Kumpusch dazu zählte, obwohl dieser während der Abstimmung mit dem Handy hantierte und nicht abgestimmt hat!).

 2. Vorstellung „Regionale Baurechtsverwaltung Bregenzerwald“ durch Oliver Christof /Peter Swozilek – Beratung und Beschlussfassung

Ergänzend zu den bereits bei der GV-Sitzung am 4.7.2016 gemachten Ausführungen wird u.a. festgestellt, dass für die 14 Gemeinden – die sich derzeit für die Baurechtsverwaltung interessieren – mit Kosten zwischen 9 und 12 Euro pro Einwohner zu rechnen sei. Bei der „Baurechtsverwaltung Bregenzerwald“ handelt es sich nicht um einen Gemeindeverband, sondern um eine Verwaltungsgemeinschaft, die verwaltungsmäßig bei der Regio Bregenzerwald angesiedelt sein wird. Debattiert wird auch über die zusätzlichen Kosten von rund 200.000 Euro für die beteiligten Gemeinden.
Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft Baurechtsverwaltung Bregenzerwald.

3. Präsentation Jahresabschluss 2015 der GIG GmbH und der GIG GmbH & CO KG

Die beiden Jahresabschlüsse wurden den Gemeindevertretern zugesandt. Die Schulden der GIG GmbH & Co KG betragen zum Jahresende 2015 Euro 5.590.334,31.
Erst auf Nachfrage verliest der Bürgermeister den Prüfbericht des Prüfungsausschusses. Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass neben dem gesetzwidrig bestellten Obmann kein einziges Mitglied des Prüfungsausschusses anwesend war (lediglich 2 Ersatzleute) und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ keine Einladung zur Sitzung bekommen habe. Bgm. Steurer hält zum wiederholten Male fest, dass nach seiner Rechtsauffassung (was nicht stimmt – siehe GV-Niederschrift vom 5.10.2015, TOP 7.b) der Obmann Helmut Kumpusch nicht von der Bürgermeisterfraktion in den Ausschuss bestellt wurde!

Die Jahresabschlüsse werden von der Gemeindevertretung mit 16:2 Stimmen (Anja Natter und Gottfried Winkel) genehmigt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes
Gst.Nr. 2080/4 und 2078    

Der Antrag von Hubert Gmeiner, Obere 549, auf Umwidmung einer Fläche von rund 530 m² von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet wird einstimmig genehmigt.

5. Berichte div. 

Der Bürgermeister und Obleute der Ausschüsse berichten über Versammlungen, Sitzungen, Besprechungen/Verhandlungen und verschiedene Veranstaltungen.

6. Anfragenbeantwortung der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.07.2016

Die nachstehenden Anfragen von Gottfried Winkel vom 4.7.2016 werden wie folgt beantwortet:

Anfrage an Gemeinderat Dr. Markus Fink:

In einer Anfrage an GR Dr. Markus Fink habe ich festgestellt, dass er in der GV-Sitzung am 4.4.2016 behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig sei. Dies sei gem. § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz falsch. Warum behaupte Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschriften von 3 Gemeindevertretern?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat GR Markus Fink darauf wahrheitswidrig geantwortet, es sei nicht richtig, dass er behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von drei Gemeindevertretern erforderlich sei.

Warum sagt Rechtsanwalt Dr. Markus Fink wieder die Unwahrheit und warum gibt er nicht einfach zu, dass ihm ein Fehler passiert ist und entschuldigt sich dafür?

Antwort Dr. Fink: Es sei eine Zumutung, dass jemand zweimal dieselbe Anfrage stellen könne (obwohl er eine Antwort bekommen habe), nach seiner Meinung sei dies ein glatter Rechtsmissbrauch. Er habe weder die Unwahrheit gesagt noch habe er einen Grund sich zu entschuldigen und er habe die Anfrage am 23.5. beantwortet (siehe Protokoll).

Anmerkung von Gottfried Winkel: Tatsache ist, dass Rechtsanwalt Dr. Fink am 4.4.2016 die Unwahrheit gesagt hat (für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes braucht es NICHT die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern) und das am 23.5.2016 bestritten hat.

Anfragen an den Bürgermeister:

A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.

Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

Antwort Bgm. Steurer: Das sei von ihm bereits am 23.5.2016 (!) beantwortet worden.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Das ist natürlich nicht wahr – ich habe meine Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt!

B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?

Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.

Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?

Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

Antwort Bgm. Steurer: Auch diese Frage habe er bereits am 23.5.2016 beantwortet.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Das ist natürlich die Unwahrheit (bei einem Kind würde man sagen es hat gelogen) – ich habe die Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt!

C) Wer von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses hat 2015 oder 2016 einen entsprechenden Fortbildungskurs in Schlosshofen besucht?

Antwort Bgm. Steurer: Die Mitglieder sind dem GV Winkel keine Rechenschaft schuldig über ihre Fortbildungskurse.

D) Wurde die von mir bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 empfohlene Selbstanzeige beim Finanzamt wegen der zu wenig entrichteten Mehrwertsteuer bei der Vermietung der Gemeindewohnung an den Sohn des damaligen Bürgermeisters schon gemacht?

Antwort Bgm. Steurer: Das ist Teil der Antworten von 15 Anfragen von Winkel an die Gebarungskontrolle des Landes.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist eine Unwahrheit – ich habe keine 15 Anfragen an die Gebarungskontrolle gestellt. Vielmehr dürfte wahr sein, dass die Gebarungskontrolle 15 Fragen an den Bürgermeister gestellt hat!

E) Der Bürgermeister hat bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 meinen offenen Brief vom 3. Mai und die 2 Stellungnahmen der Fraktion „Bezauer Liste“ vom 4. und 13. Mai 2016 verlesen.

Am 16. Mai habe ich eine Stellungnahme dazu abgegeben, worin es u.a. heißt:

„Was Fraktionsobmann Hubert Graf da macht, finde ich auch ein sehr starkes Stück: Falls sich also herausstellen sollte, dass die von mir behaupteten “illegalen Machenschaften” bzw. laufenden “Verstöße gegen das Gemeindegesetz” doch stimmen sollten, kann es also nach seiner Meinung nur daran liegen, dass die Rechtsfragen von Dr. Otmar Müller vom Gemeindeverband offensichtlich nicht richtig abgeklärt worden sind!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Dr. Müller – bei richtiger und vollständiger Information durch Bürgermeister Gerhard Steurer! – jene Rechtsmeinungen vertreten hat, die der Bürgermeister der Gemeindevertretung in der laufenden Periode zur Kenntnis gebracht hat und die ich als “illegale Machenschaften” oder auch als “Winkelzüge” des Bürgermeisters bezeichne.
Außerdem zeigt es nicht von besonders viel Kenntnis der Gesetzesmaterie, wenn sich Bürgermeister und Verwaltung einer Marktgemeinde laufend an den Gemeindeverband um Hilfe wenden müssen.
Ich habe es bereits mehrmals gesagt: Die Änderung bei den Mitgliedern eines Ausschusses durch eine Fraktion ist normalerweise eine Angelegenheit von 3 Minuten. In der Marktgemeinde Bezau reichen 3 GV-Sitzungen nicht aus, um einen Wechsel bei einem Mitglied im Prüfungsausschuss zu beschließen.“

Meine Frage dazu: Warum hat der Bürgermeister diese Stellungnahme bei der GV-Sitzung am 23. Mai nicht auch verlesen?

Antwort Bgm. Steurer: Er erspare der GV Stellungnahmen, die nicht relevant und daher auch nicht dienlich sind!

F) Hat die Fraktion „Bezauer Liste“ für ihre Fraktionssitzungen im Sicherheitszentrum die Raummiete für das Jahr 2015 bereits bezahlt?

Wenn ja, für welche Termine der Fraktionssitzungen? Wenn nein, bis wann gedenkt die Bürgermeister-Fraktion „Bezauer Liste“ ihre Schulden für die Raummiete zu bezahlen?

Antwort Bgm. Steurer: Es wurde alles ordnungsgemäß erledigt.

G) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:

„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“

Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

Antwort Bgm. Steurer: Bereits in der Sitzung vom 2.5.2016 beantwortet.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist natürlich die Unwahrheit – wie kann der Bürgermeister bereits am 2.5.2016 eine von mir erst am 4.7.2016 gestellte Frage beantworten?

H) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:

„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“

Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.

Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

Antwort Bgm. Steurer: Bereits in der Sitzung vom 23.5.2016 beantwortet.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist natürlich eine Unwahrheit – wie kann der Bürgermeister bereits am 23.5.2016 eine von mir erst am 4.7.2016 gestellte Frage beantworten?

I) Im Dezember habe ich im Umweltamt den „Bezauer Busfahrplan“ erstellt und auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Nun wurde diese sehr informative Seite auf der Gemeinde-Homepage leider gelöscht und im witus-Büro wird seit kurzem ein neuer Busfahrplan ausgegeben. Dieser wurde zwar großteils von meinem im Dezember erstellten Fahrplan abkopiert, enthält aber trotzdem viele Dutzende Fehler und ist somit praktisch unbrauchbar.

Wer ist dafür verantwortlich, wer hat den Auftrag zur Erstellung dieses Fahrplanes erteilt und wer kommt für den Schaden auf?

Antwort Bgm. Steurer: Winkel sei seit 1.2.2016 in Pension und somit sei dies nicht mehr in seinem Verantwortungsbereich. Er sehe den neuen Fahrplan als wesentlich besser und informativer an!! Zudem sei im Fahrplan der Hinweis auf die private Homepage von Winkel statt jener auf die Homepage der Gemeinde angeführt. Es sei auch kein Schaden entstanden.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Diesen speziellen Bezauer Busfahrplan mache ich – ursprünglich sehr viele Jahre privat (auch für viele andere Gemeinden) – seit rund 30 Jahren und war auch meine „Erfindung“ (daher auch der Hinweis auf das Copyright). Trotzdem hat das witus-Büro meine Datei nachweislich kopiert (was die Büroleiterin mir gegenüber einfach bestritten hat!) und so abgeändert (Fußnoten), dass der Fahrplan praktisch unbrauchbar ist: Mehrere Dutzend (!) Fehler und falsche bzw. unvollständige Angaben. Darauf ging der Bürgermeister, der wahrscheinlich kaum einen Busfahrplan braucht, mit keinem Wort ein. Außerdem stimmt es nicht, dass kein Schaden entstanden ist: Der neue Fahrplan muss wegen der Fußnoten farbig kopiert werden (4 DIN-A4 Seiten, Auflage rund 1500 Stück = 6000 Farbkopien).
Und was ist mit dem Zeitaufwand dafür? Statt des unnötigen neuen Fahrplanes hätte z.B. die Homepage aktualisiert werden können: Am 23.8.2016 war dort noch immer das Programm von Bezau Beatz aus dem Jahr 2014 (!!) verzeichnet ….

J) In einer Anfrage habe ich bezüglich eines gesetzwidrigen Ordnungsrufes durch den Bürgermeister diesen gefragt, warum er in der Zeit vom 01.02. bis 04.04.2016 nicht in der Lage war abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?

Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister nur wie folgt geantwortet:
Er empfehle in diesem Zusammenhang § 48 Pt.5 GG zu Gemüte zu führen, das hier eine klare Aussage parat habe – offensichtlich habe Gottfried Winkel eine eigene Ausgabe des Gemeindegesetzes.“

In der vom Bürgermeister angeführten Gesetzesstelle steht aber nichts von einem Ordnungsruf.

Meine Frage daher an den Bürgermeister: Hat er vielleicht eine alte Ausgabe des Gemeindegesetzes oder versteht er den Gesetzestext nicht?

Antwort Bgm. Steurer: Das sei bereits am 23.5.2016 beantwortet worden und dann zitiert er endlich die richtige Gesetzesstelle (jene für Zuhörer, für die es aber keinen Ordnungsruf gibt!). Außerdem hat er selber von einer Störung auf der Sitzung nichts bemerkt, sonst hätte er sich ja gleich regen können.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch diese Frage vom 4.7.2016 hat der Bürgermeister natürlich nicht schon am 23.5.2016 beantwortet. Immerhin hat er aber in der Zwischenzeit das Gesetz studiert, das lässt Hoffnung aufkommen ….

K) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.

Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

Antwort Bgm. Steurer: Das sei bereits mehrfach beantwortet worden.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Etwas Falsches wird auch nicht richtig, wenn man es immer wieder behauptet.

Abschließend zu diesem TOP meldet sich Gottfried Winkel zu Wort, wird aber vom Bürgermeister einfach ignoriert und dieser geht zum nächsten TOP über. Trotzdem stellt Gottfried Winkel fest, dass wir hier in der Gemeindevertretung und nicht im Kindergarten oder in der Spielgruppe sind und auf ordentlich gestellte Fragen ordentlich geantwortet werden sollte. Dass der Bürgermeister solche Antworten gibt, könne er ja noch verstehen, aber nicht die Antwort vom Juristen Dr. Fink. Daraufhin entzieht Bgm. Steurer Gottfried Winkel das Wort (ohne Antrag auf Schluss der Debatte)!

7. Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.07.2016

Diese wird ohne Einwände genehmigt.

8. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet von der Erledigung der Aufsichtsbeschwerde vom 27.7.2015 durch die Aufsichtsbehörde am 27.7.2016 und stellt fest, dass alles in Ordnung sei.
Gottfried Winkel stellt dazu fest, dass diese Angelegenheit jetzt beim Landesvolksanwalt liege.

Weiters behauptet der Bürgermeister, der Herr Winkel habe 15 Fragen zum Rechnungsabschluss 2015 an die Gebarungskontrolle gestellt.
Auch das ist eine weitere Unwahrheit aus dem Munde des Bürgermeisters.

Dann berichtet er nur in wenigen Worten vom Schreiben des Landesvolksanwaltes an die Gemeindevertretung vom 30.8.2016 – ohne dieses jedoch zu verlesen! – und ebenso vom Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 5.9.2016 (Kundmachung von Verordnungen).

Weiters berichtet der Bürgermeister über das sonntägliche Problem mit Bettlern vor der Kirche.

Hubert Graf möchte als Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“ dem Gottfried Winkel die Mitteilung machen, dass er nach 1 ½ Jahren Gemeindevertretung mit Enttäuschung feststellen müsse, dass eine Zusammenarbeit unmöglich sei und das ein schlechtes Bild auf unsere Gemeinde werfe. Lügen und Hetzkampagnen auf seiner Homepage würden verbreitet. Er empfiehlt daher Gottfried Winkel den sofortigen Rücktritt.

Gottfried Winkel fragt daher Hubert Graf, ob er denn seine Homepage lese. Daraufhin fragt Graf, ob er einem Querulanten Fragen beantworten müsse …

Gottfried Winkel fordert Hubert Graf auf, bis zur nächsten GV-Sitzung die behaupteten Lügen von Gottfried Winkel auf seiner Homepage zu nennen oder sich dafür zu entschuldigen.

Michael Hohenegg schlägt vor, dass man sich mit der Geschwindigkeitssituation auf der Straße vom Pfarrhof Richtung Obere befassen sollte.

Nichtöffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift von der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.08.2015

Diese wird ohne Einwand genehmigt.

2. Anfragebeantwortung der 12. öffentlichen Sitzung, TO Pt. 12.6

Gottfried Winkel hat am 2.5.2016 folgende Anfrage gestellt:
Warum hat die Marktgemeinde Bezau für die Grundzusammenlegung am Pelzrain im Jahr 2013 von Helene Gmeiner ein Grundstück im Weiler Ach um rund € 6.000,00 gekauft, das dieser gar nicht gehört habe?

Der Bürgermeister berichtet über die Grundzusammenlegung, ohne auf die gestellte Frage konkret einzugehen.

3. Antrag auf Kauf des Grundstückes GST-NR 473/5

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Verkauf des Baugrundstückes GST-NR 473/5 mit einer Fläche von rund 637 m² zum Preis von 195,65 Euro/m² an Katrin Siegl und Thomas Schwarz aus Bezau

Seitenanfang

Kurzberichte von den GV-Sitzungen 2010 bis 2012