Kurzbericht von der 13. GV-Sitzung am 23.5.2016

(von Gottfried Winkel)

Aktualisiert mit den Anfragebeantwortungen von GR Markus Fink und Bgm. Gerhard Steurer an Gottfried Winkel – siehe unten – am 3.7.2016

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung und Begrüßung durch Bürgermeister Gerhard Steurer schlägt Gottfried Winkel vor (kein Antrag), die Behandlung des Antrages der „Bezaubernden Demokraten“ von der letzten GV-Sitzung zur Nachbesetzung des Prüfungsausschusses auf die Tagesordnung zu nehmen, da die Fraktion im Prüfungsausschuss nicht mehr vertreten ist.

Der Bürgermeister erklärt, die Fraktion sei im Prüfungsausschuss doch vertreten (dazu gebe es Auffassungsunterschiede) und das habe auf der Tagesordnung nichts verloren, weil dieser Punkt bei der Bezirkshauptmannschaft anhängig sei.

2. Projekt „Bezau Ortskernbetrachtung“ – Zwischenbericht der Bürogemeinschaft BDMK

DI Markus Berchtold-Domig und DI Thomas Mennel erstatten einen Zwischenbericht, besonders über die Situation bei den Gebäuden Gemeindeamt/Kindergarten (HNr. 375) und Volksschule (daneben auch noch die ehemalige „Krone“ und das Vinzenzheim).

Nach derzeitigem Planungsstand schlagen sie einen Neubau für die Volksschule (mit Turnhalle) und den Kindergarten am bisherigen Standort des Gemeindeamtes (Kindergarten) vor und die Übersiedlung des Gemeindeamtes in das Gebäude der derzeitigen Volksschule (Platz 45).

3. Rechnungsabschluss 2015 der Marktgemeinde Bezau – Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass der RA 2015 und der Prüfbericht des Prüfungsausschusses allen Gemeindevertretern übermittelt wurden.

Gottfried Winkel macht folgende Feststellungen zum RA:

– Ausflug eines Teiles der Gemeindevertretung nach Innsbruck: Kosten von mehr als 8.000 Euro (ohne Deckung im Budget)

– Konstituierende Sitzung: Ausgaben von weit mehr als 3.000 Euro – das sind keine Wahlkosten (wie gebucht) und es gab auch keine Deckung im Voranschlag (es liegt auch kein Beschuss des Gemeindevorstandes vor)

– Gutschein für Anna Franz: es ist kein Verwendungszweck angeführt und kein vielgepriesener witus-Gutschein, sondern vom Geschäft der Schwägerin des Bürgermeisters

– Dorfabend am 3.6.: Kosten von rund 4.000 Euro – viel Steuergeld für diesen Zweck und es liegt auch kein Beschluss des dafür zuständigen Gemeindevorstandes vor

– Klausur der GV in der Sonne in Mellau: Kosten rund 4.000 Euro – ebenfalls keine Bedeckung im Voranschlag

– Miete Sicherheitszentrum: Keine Zahlungen für die Fraktionssitzungen der “Bezauer Liste” ersichtlich (der Bürgermeister sagt zu mir, ob ich ihm sagen könne, wann seine Fraktion im Sicherheitszentrum Sitzungen abgehalten hätte, die hätten nämlich im Gemeindeamt stattgefunden! Ich sagte, wenn er behaupten würde, es hätten keine Fraktionssitzungen der „Bezauer Liste“ im Sicherheitszentrum stattgefunden, würde er lügen!)

– Postwurf zur GV-Wahl durch den damaligen Bürgermeister für die „Bezauer Liste“: bezahlt von der Gemeinde, obwohl dies Wahlwerbung war für die „Bezauer Liste“

– Fahrtkosten: Trotz einer Anordnung von Bürgermeisterin Anna Franz, dass bei Dienstreisen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen sind und trotz Gratis-Maximokarte fuhren in den letzten Jahre alle Dienstnehmer (incl. Bürgermeister) mit dem privaten PKW – ausgenommen ein Mitarbeiter, der innerhalb von 6 Jahren 60 mal die Gratis-Maximokarte für Dienstfahrten verwendet hat.

– Vergabe eines Auftrages (Re. Betrag 32.686 Euro) für die Hauptschule an einen Bezauer Tischler ohne Beschluss der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister (zuständig für eine Vergabe nur bis zu rund 2.900 Euro!)

– Kauf ehemalige „Krone“ um insgesamt 510.000 Euro (300.000 für Gebäude ehemalige “Krone” und 210.000 für die Grundstücke) – 108.000 Euro für Firma “firm” – zusammen 618.000 ohne Bedeckung durch Voranschlag (gesetzwidrig)

– Pachtzins für Gemeindegrundstücke: lt. Bgm. Fröwis hat ein Sachverständiger ein Gutachten gemacht – es werden jedoch ganz unterschiedliche Pachtzinse berechnet (fast gleiche Beträge für ein Vielfaches an Fläche) – Gottfried Winkel schlägt vor, dass sich der Finanzausschuss damit befasst

– Mietzins Wohnung Gemeindeamt: 2015 Mietzins rund 477 Euro – Laut Aufstellung des Landes-Rechnungshofes betrug die verrechnete Miete aber 2014 bereits 681 Euro. Es wurde somit in den Jahren zumindest ab 2007 zu wenig Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt. G. Winkel empfiehlt eine Selbstanzeige durch die Gemeinde. Auch das soll vom Finanzausschuss geprüft werden.

– für einen angeblichen Gde. Bediensteten, der bei der Gebietskrankenkasse angeblich nicht angemeldet war (5 Jahre lang?), wurde eine freiwillige Zahlung von 3.000 Euro durch den Gemeindevorstand bewilligt. Auch dieser Fall sollte durch den Finanzausschuss geklärt werden.

Der Rechnungsabschluss 2015 schließt mit Einnahmen und Ausgaben von je 6.633.300,- Euro ab. Darin enthalten ist die Zuführung eines Betrages von 209.779,28 an die Haushaltsrücklage.

Der Schuldenstand (Darlehen) der Gemeinde (ohne GIG) beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 3.036.054,- Euro.

Der Obmann des Prüfungsausschusses, Helmut Kumpusch, berichtet von der Prüfung des RA 2015 am 27.4.2016. Der Prüfbericht liegt dem Rechnungsabschluss bei und wird nicht verlesen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass Gottfried Winkel 4 Tage lang im Gemeindeamt geprüft habe und für ihn extra die Konten ausgedruckt werden mussten. Er werde daher vorschlagen, dass die Gemeindevertretung beschließt, dass „diese Listen“ (gemeint Konten!) für diesen Zweck nicht mehr ausgedruckt werden!!

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass die Konten für die Prüfung auszudrucken sind (auch für das Archiv). Zum Prüfbericht stellt er fest, dass dieser keine einzige Zahl enthalte. So etwas habe er in seiner langen Zeit als Gemeindevertreter noch nie gesehen. Eine solche Prüfung sei eine Farce. Er bemängelt auch, dass der Prüfungsausschuss die Prüfung ohne ausgedruckte Konten durchgeführt hat und kaum Belege angeschaut hat. Er bemängelt weiters, dass bei dieser Sitzung auch Ersatzmitglieder anwesend waren (obwohl von den Mitgliedern niemand gefehlt hat), was gesetzwidrig ist.

Der Bürgermeister behauptet, „wir“ hätten beschlossen, dass zu den Ausschusssitzungen auch die Ersatzmitglieder eingeladen werden. Gottfried Winkel hält dazu fest, dass die Gemeindevertretung das nicht beschlossen hat (vielleicht die „Bezauer Liste“).

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2015 zu genehmigen und den Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber zu entlasten.

Der Antrag wird mit 17:1 Stimme (Gottfried Winkel) angenommen.

4. Rechnungsabschluss 2014 der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH sowie Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG – Beratung und Beschlussfassung

Der Rechnungsabschluss liegt allen Gemeindevertretern vor. Der Bürgermeister berichtet, dass es sich bei der Behandlung des Jahresabschlusses der GIG durch den Prüfungsausschuss am 30.11.2015 um keine Rechnungsprüfung gehandelt habe. Eine solche sei nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten der GIG belaufen sich zum 31.12.2014 auf 6.985.822,- Euro.

Gottfried Winkel stellt fest, dass beim Beschluss für den Bau des Sicherheitszentrums bei der GV-Sitzung am 4.6.2012 der Bürgermeister von Baukosten in Höhe von 3 Mio. Euro berichtet habe und nun nach Fertigstellung mit Gesamtkosten von voraussichtlich 5,7 Mio. zu rechnen sei. Er schlägt daher eine Prüfung durch den Landesrechnungshof vor.

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass das nicht stimmt. Laut Beschluss der GV vom 9.7.2012 (4 Wochen später) hat die Gemeindevertretung den Bau des Sicherheitszentrums mit Kosten in Höhe von rund 4.621.000,- Euro beschlossen (mit der Stimme von G. Winkel).

Der Rechnungsabschluss 2014 wird von der Gemeindevertretung (ohne Rechnungsprüfung!) mit 17:1 Stimme (Gottfried Winkel) genehmigt.

5. Berichte des Bürgermeisters

6. Anfragenbeantwortung der 12. Sitzung der Gemeindevertretung

Die folgenden Anfragen wurden von Dr. Markus Fink bzw. Bürgermeister Gerhard Steurer beantwortet. Auf Grund anhängiger Verfahren werden die Antworten dazu hier erst nach Vorliegen der Niederschrift der 13. GV-Sitzung veröffentlicht – siehe unten!

Anfragen gem. § 38 Gemeindegesetz von Gottfried Winkel:

1. Anfrage an GR Dr. Markus Fink:

Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat Dr. Markus Fink wiederholt behauptet, für die Neubestellung eines Ausschuss-Mitgliedes sei die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig.
Das ist falsch: Gem. § 56 Abs. 2 GG ist dafür die Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter erforderlich.

Warum behauptet Rechtsanwalt Dr. Markus Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern?

Markus Fink: Es ist nicht richtig, dass ich wiederholt behauptet hätte, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von drei Gemeindevertretern erforderlich ist. Ich habe lediglich auf folgende Bestimmungen des Gemeindegesetzes verwiesen: Gemäß § 41 Abs 1 GG wird grundsätzlich die Tagesordnung einer Gemeindevertretungssitzung vom Bgm festgesetzt. Gemäß § 41 Abs 2 GG hat der Bgm einen in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten GV-Sitzung aufzunehmen, wenn dies von mindestens drei Gemeindevertretern spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Von dieser allgemeinen Regelung, auf die ich mich bezogen habe, gibt es dann eine Ausnahme, wenn ein Fall des § 31 GG vorliegt. Gem. § 31 Abs 3 iVm § 31 Abs 2 GG bedarf die Abberufung eines Ausschussmitgliedes grundsätzlich eines schriftlichen Antrages eines Drittels der Gemeindevertreter. Nur dann, wenn das Ausschussmitglied aufgrund von Wahlvorschlägen entsandt worden ist, kann ein Antrag auf Abberufung von der Mehrheit der der Faktion angehörigen Gemeindevertreter gestellt werden.

Letztere Voraussetzung lag nur hinsichtlich Anja Natter nicht aber auch hinsichtlich Helmut Kumpusch vor. Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ haben aber die Abberufung von Anja Natter und Helmut Kumpusch beantragt.

Helmut Kumpusch wurde ordnungsgemäß von der Gemeindevertretung bestellt und kann daher nur von dieser und zwar nur über Antrag eines Drittels der Gemeindevertreter abberufen werden. Auch das Vorschlagsrecht gem. § 52 GG ist bereits konsumiert bzw. gilt die Nichterstattung eines gesetzmäßigen Vorschlages durch die Fraktion der „Bezaubernden Demokraten“ als Verzicht. Der Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 04.04.2016 war somit nicht gesetzeskonform. Es steht der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ selbstverständlich frei, Eingaben an den Bgm zu verfassen. Bei schriftlichen Anträgen zur TO, die nicht unter die genannten Ausnahmebestimmungen fallen, sind allerdings grundsätzlich die Unterschriften von drei Gemeindevertretern erforderlich.

2. Anfragen an den Bürgermeister:

A) Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass sich kein Landwirt als Pächter für das Gemeindegrundstück in Ellenbogen interessiert habe, das jetzt als Ackerfläche an die Gartenfreunde Bezau-Reuthe verpachtet wurde.
Wo und wann war die beabsichtigte Verpachtung dieses landwirtschaftlichen Grundstückes öffentlich kundgemacht worden?

Bürgermeister: Ich denke jeder Landwirt in Bezau wusste über die Pachtmöglichkeit Bescheid. Nachdem bis zum Frühjahr kein Bedarf angemeldet wurde, wurde das Grundstück mit Beschluss des Vorstandes vom 2. März 2016 an die Gartenfreunde zum Zwecke der Landwirtschaft verpachtet. Nunmehr erfreuen sich über 20 Personen und Familien über die Möglichkeit eigene Lebensmittel auf dem Acker anzubauen, was die Entscheidung klar rechtfertigt.

B) Warum hat die Marktgemeinde Bezau für die Grundzusammenlegung am Pelzrain 2013 von Helene Gmeiner im Weiler Ach ein Grundstück um rund 6.000 Euro gekauft, das dieser gar nicht gehört hat?

Bürgermeister: Dies wurde in der nicht-öffentlichen Sitzung am 7.10. 2013 behandelt, somit werde er die Anfrage in der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung beantworten.

C) Bei der 11. GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bgm. gesagt, dass es in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 1. Februar 2016 die Sitzung störende, unzulässige und in der Ausdrucksweise unangebrachte Zwischenrufe aus der Zuhörerschaft, namentlich von Frau Hilde Winkel, gegeben habe, erteilt ihr gemäß § 48 Punkt 5 GG einen Ordnungsruf und ermahnt Frau Winkel, die Sitzungen nicht zu stören.

Erstens gibt es für Zuhörer keinen Ordnungsruf – sondern nur für Gemeindevertreter – und zweitens gibt es einen Ordnungsruf nicht nach § 48 Punkt 5, sondern gem. § 48 Abs. 2 Gemeindegesetz.

Warum hat der Bürgermeister 2 Monate gebraucht, um eine Störung zu bemerken, die er bei der Sitzung offensichtlich nicht bemerkt hat?
Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung – Stefan Meusburger, Ersatzmitglieder der „Bezauer Liste“ – nicht auch ein solcher gesetzwidriger „Ordnungsruf“ erteilt?
Warum war der Bürgermeister in der Zeit vom 1.2. bis 4.4.2016 nicht in der Lage abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?

Bürgermeister: Er empfehle in diesem Zusammenhang § 48 Pt.5 GG zu Gemüte zu führen, das hier eine klare Aussage parat habe – offensichtlich habe Gottfried Winkel eine eigene Ausgabe des Gemeindegesetzes.

D) Bereits mehrmals habe ich bei den letzten GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?

Bürgermeister: Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.

E) Bei der letzten GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister die Behandlung von 2 Tagesordnungspunkten, für die nicht die Gemeindevertretung zuständig ist, damit begründet, dass er für mehr Transparenz sei.
Bei der gleichen GV-Sitzung hat der Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“, Hubert Graf, mitgeteilt, dass der Gemeindevorstand fast jede Woche und oft bis spät in die Nacht tage.
Laut den unserer Fraktion vorliegenden Protokollen des Gemeindevorstandes findet jedoch durchschnittlich jeden Monat nur 1 Sitzung des Gemeindevorstandes statt (bis zum 2. März 2016 insgesamt 12 Sitzungen).
Diese Protokolle sind zudem meistens so nichtssagend abgefasst, dass überhaupt nicht von Transparenz gesprochen werden kann.

3 Beispiele dazu:

Ansuchen um finanzielle Unterstützung der Bürgermusik Bezau
Das Ansuchen wird einstimmig befürwortet.

Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Filmprojekts „Frauen gegen Hitler“
Das Ansuchen wird unter der Voraussetzung, dass der Film auch in Bezau gratis gezeigt wird, einstimmig genehmigt.

Engagiert sein – Beratung und Beschlussfassung
Wird einstimmig beschlossen;

Warum gibt es von den anderen, fast wöchentlich stattfindenden Sitzungen des Gemeindevorstandes keine Protokolle und was soll an diesen Kurz-Protokollen wirklich transparent sein?

Bürgermeister: Der Gemeindevorstand mache offizielle Sitzungen bei der Notwendigkeit von Beschlussfassungen. Der Vorstand habe es sich aber auch zur Aufgabe gemacht, wöchentlich Besprechungen durchzuführen, um die vielfältigen Aufgaben einer Gemeinde und auch des Gemeindevorstandes bestmöglichst für die Gemeinde erfüllen zu können.

F) Wer hat dem Bürgermeister die Lüge von der angeblichen Anzeige des Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt?
Wurde – wie vom Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen – geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?

Bürgermeister: Von einer Lüge sei ihm nichts bekannt. Aus den ihm vorliegenden Unterlagen habe es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben. Der Vorsitzende verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Wer nun Anzeige erstattet habe – möglicherweise der unbekannte Dritte – sei dahingestellt. Tatsache sei, dass auf der Homepage von Gottfried und Hilde Winkel eine Hetzkampagne gegen Georg Fröwis und seine Familie zugelassen und auch geschürt wurde.

7. Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.05.2016

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

A) Beim TOP 3. heißt es u.a.:

„Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gemäß § 31 Abs. 3 GG den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Der Antrag wird mit 16:2 (Gottfried Winkel, Anja Natter) Stimmen abgelehnt.
Die Gegenstimmen sind ungültig, daher ist Anja Natter mit 2 Stimmen abberufen.“

Richtig hat es zu lauten:

 „Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gemäß § 31 Abs. 3 GG den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Der Antrag wird mit 2:16 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter) angenommen (die 16 Gegenstimmen der „Bezauer Liste“ sind ungültig).“


Der Antrag wird mit 15:3 Stimmen (Erich Reiner, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

B) Beim TOP. 11. (Genehmigung der Niederschrift) heißt es u.a.:

„Gottfried Winkel stellt gem. § 38 GG folgende Anfragen:

(d)in Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 01.02.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen Gemeindevertretungsperioden Ausschusssitzungen privat abgehalten wurden. Bei welchen Ausschüssen und wann haben Privatsitzungen stattgefunden?

Richtig hat es zu lauten:

D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.

Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

C) Beim TOP. 12.6 (Allfälliges) heißt es u.a.:

Gottfried Winkel stellt folgende Anfragen gem. § 38 GG:

Anfrage an Gemeinderat Markus Fink: Fink habe in der Sitzung am  04.04.2016 wiederholt behauptet, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig sei. Dies sei gem. § 56 Abs. 2 GG falsch. Warum behaupte Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschriften von 3 Gemeindevertretern?

Richtig hat es zu lauten:

Anfrage an GR Dr. Markus Fink:

Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat Dr. Markus Fink wiederholt behauptet, für die Neubestellung eines Ausschuss-Mitgliedes sei die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig.

Das ist falsch: Gem. § 56 Abs. 2 GG ist dafür die Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter erforderlich.

Warum behauptet Rechtsanwalt Dr. Markus Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern?

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

D) Beim TOP. 12.6 (Allfälliges) heißt es u.a.:

Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung, Stefan Meusburger, nicht auch ein solcher gesetzwidriger Ordnungsruf erteilt?

Richtig hat es zu lauten:

Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung – Stefan Meusburger, Ersatzmitglied der „Bezauer Liste“ – nicht auch ein solcher gesetzwidriger „Ordnungsruf“ erteilt?

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

E) Beim TOP. 12.6 (Allfälliges) heißt es u.a.:

Die Protokolle seien zudem meistens so „nichtssagend“ verfasst, dass hierbei nicht von Transparenz gesprochen werden könne. Winkel nennt hierzu 3 Beispiele.

Richtig hat es zu lauten:

Diese Protokolle sind zudem meistens so nichtssagend abgefasst, dass überhaupt nicht von Transparenz gesprochen werden kann.

3 Beispiele dazu:

Ansuchen um finanzielle Unterstützung der Bürgermusik Bezau    

Das Ansuchen wird einstimmig befürwortet.

Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Filmprojekts „Frauen gegen Hitler“

Das Ansuchen wird unter der Voraussetzung, dass der Film auch in Bezau gratis gezeigt wird, einstimmig genehmigt.

Engagiert sein – Beratung und Beschlussfassung
Wird einstimmig beschlossen;

Der Bürgermeister ist der Meinung, dass ich das (diese 3 Beispiele) auf einer öffentlichen GV-Sitzung nicht sagen darf (von wegen Transparenz … da beißt sich die Katze in den Schwanz).

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

8. Allfälliges

Anfrage von Gottfried Winkel:

Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass bei einer Grundzusammenlegung generell keine Beschlussfassung durch die Gemeinde notwendig sei.

Bei der GV-Sitzung am 27.4.2015 stand jedoch folgender Punkt auf der Tagesordnung:
8. Zusammenlegungsverfahren Ach/Pelzrain
a) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Kaufmann Margaretha für abgetretene Flächen (53 m²) am Grebenweg
b) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Fröwis Hansjakob (316 m²)
c) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Meusburger Gottlieb (862 m²)

Da sich im Zusammenlegungsverfahren Ach/Pelzrain weitere Fragen ergeben haben, beantragt Bgm. Gerhard Steurer diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Der unter 8. a) angeführte Abtausch wurde von der GV am 6.7.2015 genehmigt.

Warum wurde bisher über die Punkte b) und c) nicht beraten und beschlossen?

Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage bei der nächsten GV-Sitzung zu beantworten.

Gottfried Winkel fragt den Bürgermeister, ob es nicht möglich wäre, wenigstens für die nächsten 2 GV-Sitzungen die Termine bekanntzugeben.

Der Bürgermeister sagt, das sei definitiv nicht möglich, weil er nicht sagen kann, was anfällt.

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass das uneffektiv sei, dass ein Bürgermeister nicht fähig sei – so wie in anderen Gemeinden – wenigstens für 2 Sitzungen Termine zu planen.

Der Bürgermeister (nicht der Fraktionsobmann Hubert Graf) verliest sowohl den „Offenen Brief“ von Gottfried Winkel vom 3.5.2016 als auch die beiden Briefe dazu des Fraktionsobmannes der „Bezauer Liste“ vom 4.5. bzw. 13.5.2016.

Dazu sagt G. Winkel zum Bürgermeister, dass gut informierte Bezauer alles, was er eben vorgelesen habe, auf seiner Homepage bereits längst gelesen haben und es daher keinen Neuigkeitswert mehr hat.

Antworten dazu: „… kein Mensch hat das gelesen“ oder „Da schauen wir doch gar nicht hinein …“