Kurzbericht von der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, die TOP 9. und 10. nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Gottfried Winkel stellt fest, dass es im TOP. 3. Statt „Antrag“ … „Anträge …“ heißen muss, da insgesamt 5 Anträge vorliegen. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass es sich nur um 1 Antrag handle, weil die anderen Anträge lt. Gemeindegesetz nicht gesetzeskonform und nicht zulässig seien!

2. Beratung und Beschlussfassung Zusammensetzung PrüfungsausschussDer Bürgermeister sagt, wir (damit meint er die „Bezauer Liste“) haben im guten Glauben auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den „Bezaubernden Demokraten“ für den Prüfungsausschuss 6 Mitglieder beschlossen.Auf Grund des destruktiven und zuweilen unhaltbaren Verhaltens von Gottfried Winkel in der Gemeindevertretung habe die „Bezauer Liste“ nun dieses freiwillige Zugeständnis revidiert. Somit sei beim Austreten eines Mitgliedes aus dem Prüfungsausschuss dieser auf 5 Mitglieder zu reduzieren und es erfolge keine Nachbesetzung!

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Prüfungsausschuss beim Ausscheiden eines Mitgliedes von 6 auf 5 Mitglieder reduziert wird.
Er behauptet, die „Bezaubernden Demokraten“ hätten derzeit 2 Mitglieder im Prüfungsausschuss: Helmut Kumpusch und Anja Natter.

Dieser Antrag wird mit 16 zu 2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.

3. Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 6. April 2016 Prüfungsausschuss

Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ hat am 6.4.2016 die folgenden 5 Anträge eingebracht:
a) GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen
b) GV Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
c) Bestellung von GV Gottfried Winkel als Mitglied des Prüfungsausschusses
d) die Abberufung von GV Helmut Kumpusch als Obmann des Prüfungsausschusses
e) Vorschlag GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses

Der Bürgermeister behauptet, dass Helmut Kumpusch am 5.10.2015 NICHT durch Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei. Das ist die Unwahrheit! Zur Erinnerung dazu:

– Bei der GV-Sitzung am 5.10. wird Helmut Kumpusch auf Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied des Prüfungsausschusses abberufen.

– Bei der gleichen Sitzung gibt es einen Antrag der „Bezauer Liste“ – Auszug aus der Niederschrift:
„Die Fraktion „Bezauer Liste“ kann Helmut Kumpusch in die Ausschüsse wählen, vorausgesetzt ein Mitglied der BM-Fraktion scheidet aus diesem aus, verzichtet zugunsten von Helmut Kumpusch, oder die Anzahl der Ausschussmitglieder wird erhöht. ….
Ebenso stellt der Vorsitzende den Antrag, die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Planung jeweils um 1 Mitglied zu erhöhen, um den ursprünglichen Mitgliederstand wiederherzustellen – dies unter Vorbehalt, dass Helmut Kumpusch erneut in die Ausschüsse gewählt wird.

– Auszug aus meinem Kurzbericht von der GV-Sitzung am 5.10.2015:

Neubestellung von Ausschüssen

– a) Antrag der „Bezaubernden Demokraten“: Die erforderliche Nachbesetzung der Ausschüsse durch die Abberufung von Helmut Kumpusch wird mit 2 Stimmen genehmigt (16 ungültige Stimmen der „Bezauer Liste“)

– b) Antrag der „Bezauer Liste“: Diese beantragt die Nachbesetzung von Helmut Kumpusch in jene Ausschüsse, aus denen er abberufen wurde (einstimmig genehmigt!).

Dieser Antrag wurde übrigens erst auf der eine Stunde vor der GV-Sitzung stattgefundenen Fraktionssitzung der „Bezauer Liste“ gestellt (und sogar noch mit dem Eingangsstempel vom 5. Oktober versehen!), obwohl er vom Bürgermeister bereits am 30. September auf die Tagesordnung gesetzt wurde!!

Trotz dieses eindeutigen Sachverhaltes bestreitet der Bürgermeister nach wie vor, dass Helmut Kumpusch durch Wahlvorschlag der Fraktion „Bezauer Liste“ in den Prüfungsausschuss gewählt worden ist! Er weigert sich im Laufe der Sitzung sogar, den Wahlvorschlag vorzulegen, worauf ihm Gottfried Winkel zum wiederholten Male „illegale Machenschaften“ vorwirft. Der Bürgermeister meint dazu, Gottfried Winkel habe ein eigenes Rechtsempfinden, was das Gemeindegesetz betreffe – möglicherweise zusammen mit dem Landesvolksanwalt.

Der Antrag, Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss abzuberufen, wird mit 2 zu 16 (ungültigen) Stimmen der „Bezauer Liste“, angenommen.

Über die anderen 4 Anträge lässt der Bürgermeister nicht abstimmen, weil diese Anträge lt. Bgm. unzulässig und daher abzulehnen seien!

4. Antrag auf Umwidmung GST-Nr. 638/2 Metzler Max und Beatrix

Dieser Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche von 20 m² von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Wohngebiet wird einstimmig genehmigt.

5. Beratung und Beschlussfassung Haftung GIG für Kredit – Polizeiräumlichkeiten

Für die Finanzierung der Räumlichkeiten wurde von der GIG ein Kredit in Höhe von 615.000 Euro bei der Raiba Bezau aufgenommen, da lt. Bgm. die „Vorsteuergeschichte“ (Finanzamt) noch laufe. DI Erich Reiner hat in einem Mail an den Gemeindevorstand und Finanzausschuss vorgeschlagen, diese Finanzierung außerhalb der GIG durchzuführen.

Gottfried Winkel stellt fest, dass der Gemeindevertretung für das Jahr 2014 (auch 2015) von der GIG noch kein Abschluss vorliege.

Die beantragte Haftung wird einstimmig beschlossen.

6. Projektvorstellung „engagiert sein“

Der erforderliche Beschluss wurde bereits vom Gemeindevorstand gefasst. Für die Gemeinde Bezau entstehen jährliche Kosten von 3.200 Euro.

7. Berichte

Der Bürgermeister und die Obleute von Ausschüssen berichten über Versammlungen, Sitzungen und Besprechungen

8. Anfragenbeantwortung der 11. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Bürgermeister beantwortet die nachstehenden Anfragen von Gottfried Winkel von der letzten GV-Sitzung wie folgt:

A) Laut Beschluss an der Amtstafel des BG Bezau ist die „Grundzusammenlegung Mösle“ abgeschlossen. Warum gibt es dazu bisher keinen Beschluss der zuständigen Gemeindevertretung?

Antwort des Bgm.: Laut Herrn Stemer von der AGRAR sei dafür kein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

B) Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“?

Antwort: So hoch, wie bei der 28. GV-Sitzung am 8.7.2013 beschlossen!
(Anmerkung: das sind 56.250 Euro + MwSt.)

C) Welcher juristische Berater hat dem Bürgermeister die falschen gesetzlichen Auskünfte für die GV-Sitzung am 1.2.2016 gegeben?

Antwort: Er habe keine falschen Auskünfte bekommen, diese entsprächen alle dem Gemeindegesetz!

D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?

Antwort: Es haben keine privaten Sitzungen stattgefunden!

E) Im Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016 an den Bürgermeister betreffend den Prüfungsausschuss heißt es u.a.

„Der Landesvolksanwalt schließt sich der rechtlichen Beurteilung von Herrn Winkel an:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen und zum gesamten Vorbringen vom GV Winkel aufgefordert:

  • Für welche Fraktion war Herr Helmut Kumpusch Mitglied des Prüfungsausschusses am 05.10.2015 sowie am 30.11.2015?
  • Ging den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die zweite Sitzung am 30.11.2015 eine Einladung mit der Tagesordnung zu, dass auf dieser Ausschusssitzung der Obmann des Prüfungsausschusses zu wählen ist?
  • Wurde der Oppositionspartei „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht zur Nominierung des Obmannes für den Prüfungsausschuss eingeräumt?
  • Von welcher Fraktion wurde Herr Helmut Kumpusch (mehrheitlich) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen?
  • Bis wann wird über den Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 01.02.2016 entschieden werden?
  • Wie gedenkt die Marktgemeinde Bezau die Problematik der rechtswidrigen Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses zu lösen?

Bis wann gedenkt der Bgm. die geforderte Stellungnahme gegenüber dem Landes-Volksanwalt abzugeben?

Antwort: Er habe dem Volksanwalt bereits mit Schreiben vom 14.3.2016 geantwortet.

F) Gebühren und Abgaben 2016 (GV-Beschluss vom 16.11.2015) – Bei den GV-Sitzungen am 21.12.2015 und 1.2.2016 habe ich schon auf die bisher nicht erfolgte Kundmachung im Gemeindeblatt aufmerksam gemacht.
Bis wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Kundmachung im Gemeindeblatt?

Antwort: Laut Auskunft des Gemeindeblattes gebe es nur eine Gemeinde im ganzen Bezirk, die eine solche Kundmachung mache. Das Gemeindeblatt ersuche, dies auch aus Platzgründen zu unterlassen!

9. Beratung und Beschlussfassung Neuvertrag zur Sammlung von Bio- und Restabfall – Kündigung Altvertrag

Die Kündigung des Altvertrages mit der Fa. Ennemoser per 1.1.2017 erfolgt einstimmig.

10. Resolution des Gemeindeverbandes zur Registrierkassenpflicht

Der Resolution des Gemeindeverbandes (betrifft Vereine und freiw. Feuerwehren) an die Bundesregierung wird einstimmig zugestimmt.

11. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung

Anja Natter bemängelt, dass in der Niederschrift nicht angeführt ist, zu welchem Zeitpunkt einige Gemeindevertreter die GV-Sitzung ohne Wortmeldung (unangekündigt) vorzeitig verlassen haben.
Der Bürgermeister stellt fest, dass unter „Allfälliges“ Gemeindevertreter die Sitzung verlassen können!

Der Antrag von Anja Natter wird von den Mitgliedern der „Bezauer Liste“ mit 2 zu 16 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:

TO-Punkt 9.5, Punkt D bis F hat richtig zu lauten:

Gottfried Winkel stellt gem. § 38 Gemeindegesetz folgende Anfragen:

D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?

E) Im Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016 an den Bürgermeister betreffend den Prüfungsausschuss heißt es u.a.

„Der Landesvolksanwalt schließt sich der rechtlichen Beurteilung von Herrn Winkel an:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen und zum gesamten Vorbringen vom GV Winkel aufgefordert:

  • Für welche Fraktion war Herr Helmut Kumpusch Mitglied des Prüfungsausschusses am 05.10.2015 sowie am 30.11.2015?
  • Ging den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die zweite Sitzung am 30.11.2015 eine Einladung mit der Tagesordnung zu, dass auf dieser Ausschusssitzung der Obmann des Prüfungsausschusses zu wählen ist?
  • Wurde der Oppositionspartei „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht zur Nominierung des Obmannes für den Prüfungsausschuss eingeräumt?
  • Von welcher Fraktion wurde Herr Helmut Kumpusch (mehrheitlich) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen?
  • Bis wann wird über den Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 01.02.2016 entschieden werden?
  • Wie gedenkt die Marktgemeinde Bezau die Problematik der rechtswidrigen Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses zu lösen?

Bis wann gedenkt der Bgm. die geforderte Stellungnahme gegenüber dem Landes-Volksanwalt abzugeben?

F) Gebühren und Abgaben 2016 (GV-Beschluss vom 16.11.2015) – Bei den GV-Sitzungen am 21.12.2015 und 1.2.2016 habe ich schon auf die bisher nicht erfolgte Kundmachung im Gemeindeblatt aufmerksam gemacht.
Bis wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Kundmachung im Gemeindeblatt?

Auch dieser Antrag wird (natürlich) von den GV der „Bezauer Liste“ mit 16 zu 2 Stimmen abgelehnt.

12. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über das Schreiben der BH Bregenz vom 25.4.2016 bezüglich des Kulturausschusses – siehe „Aufsichtsbeschwerden“ – 6. Beitrag

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass die Aufsichtsbehörde auf die zwei wesentlichen Punkte mit keinem einzigen Wort eingegangen ist (Beschimpfung durch Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 und Kooptierung von 2 Ausschussmitgliedern – keine Sachverständigen!).

Anfragen gem. § 38 Gemeindegesetz von Gottfried Winkel:

1. Anfrage an GR Dr. Markus Fink:

Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat Dr. Markus Fink wiederholt behauptet, für die Neubestellung eines Ausschuss-Mitgliedes sei die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig.
Das ist falsch: Gem. § 56 Abs. 2 GG ist dafür die Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter erforderlich.
Warum behauptet Rechtsanwalt Dr. Markus Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern?

2. Anfragen an den Bürgermeister:

A) Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass sich kein Landwirt als Pächter für das Gemeindegrundstück in Ellenbogen interessiert habe, das jetzt als Ackerfläche an die Gartenfreunde Bezau-Reuthe verpachtet wurde.
Wo und wann war die beabsichtigte Verpachtung dieses landwirtschaftlichen Grundstückes öffentlich kundgemacht worden?

B) Warum hat die Marktgemeinde Bezau für die Grundzusammenlegung am Pelzrain 2013 von Helene Gmeiner im Weiler Ach ein Grundstück um rund 6.000 Euro gekauft, das dieser gar nicht gehört hat?

C) Bei der 11. GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bgm. gesagt, dass es in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 1. Februar 2016 die Sitzung störende, unzulässige und in der Ausdrucksweise unangebrachte Zwischenrufe aus der Zuhörerschaft, namentlich von Frau Hilde Winkel, gegeben habe, erteilt ihr gemäß § 48 Punkt 5 GG einen Ordnungsruf und ermahnt Frau Winkel, die Sitzungen nicht zu stören.

Erstens gibt es für Zuhörer keinen Ordnungsruf – sondern nur für Gemeindevertreter – und zweitens gibt es einen Ordnungsruf nicht nach § 48 Punkt 5, sondern gem. § 48 Abs. 2 Gemeindegesetz.

Warum hat der Bürgermeister 2 Monate gebraucht, um eine Störung zu bemerken, die er bei der Sitzung offensichtlich nicht bemerkt hat?
Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung – Stefan Meusburger, Ersatzmitglied der „Bezauer Liste“ – nicht auch ein solcher gesetzwidriger „Ordnungsruf“ erteilt?
Warum war der Bürgermeister in der Zeit vom 1.2. bis 4.4.2016 nicht in der Lage abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?

D) Bereits mehrmals habe ich bei den letzten GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?

E) Bei der letzten GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister die Behandlung von 2 Tagesordnungspunkten, für die nicht die Gemeindevertretung zuständig ist, damit begründet, dass er für mehr Transparenz sei.
Bei der gleichen GV-Sitzung hat der Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“, Hubert Graf, mitgeteilt, dass der Gemeindevorstand fast jede Woche und oft bis spät in die Nacht tage.
Laut den unserer Fraktion vorliegenden Protokollen des Gemeindevorstandes findet jedoch durchschnittlich jeden Monat nur 1 Sitzung des Gemeindevorstandes statt (bis zum 2. März 2016 insgesamt 12 Sitzungen).
Diese Protokolle sind zudem meistens so nichtssagend abgefasst, dass überhaupt nicht von Transparenz gesprochen werden kann.

3 Beispiele dazu:

Ansuchen um finanzielle Unterstützung der Bürgermusik Bezau
Das Ansuchen wird einstimmig befürwortet.

Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Filmprojekts „Frauen gegen Hitler“
Das Ansuchen wird unter der Voraussetzung, dass der Film auch in Bezau gratis gezeigt wird, einstimmig genehmigt.

Engagiert sein – Beratung und Beschlussfassung
Wird einstimmig beschlossen;

Warum gibt es von den anderen, fast wöchentlich stattfindenden Sitzungen des Gemeindevorstandes keine Protokolle und was soll an diesen Kurz-Protokollen wirklich transparent sein?

F) Wer hat dem Bürgermeister die Lüge von der angeblichen Anzeige des Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt?
Wurde – wie vom Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen – geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?

Dazu sagt der Bürgermeister, dass die Beantwortung dieser Anfragen auf der nächsten GV-Sitzung erfolgen werde.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die nächste GV-Sitzung voraussichtlich am 23. Mai stattfinden werde. Anja Natter ersucht den Bürgermeister, die Einladung nicht immer erst in letzter Minute zu schicken, sondern etwas früher. Der Bgm. meint dazu, da sei nicht einfach, weil immer wieder kurzfristig etwas komme, das auf die Tagesordnung sollte.

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass auch in kleineren Gemeinden die Sitzungstermine länger im Voraus festgesetzt werden. Außerdem kommen in Bezau trotz Einladung in letzter Minute immer wieder nachträglich Punkte auf die Tagesordnung – so wie auch heute 2 zusätzliche Punkte!