von Gottfried Winkel
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Gleich zu Beginn der Sitzung macht sich Bgm. Gerhard Steurer selbst lächerlich („… muss ich ein Versäumnis der letzten Sitzung nachholen“), indem er der auch heute anwesenden Sitzungszuhörerin Hilde Winkel für ihr Verhalten (Zwischenruf) bei der letzten GV-Sitzung gem. § 48 Punkt (sic!) 5 einen Ordnungsruf erteilt, den es jedoch laut Gemeindegesetz für Zuhörerinnen gar nicht gibt! Hildegard Winkel bedankt sich dafür.
Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung:
„Nachdem über den Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ vom 1.2.2016 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 4-Wochen-Frist bis zum 29.2.2016 illegalerweise nicht entschieden wurde, stelle ich folgenden Antrag für einen weiteren Punkt zur heutigen Tagesordnung:
„Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Anja Natter und GV Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Gleichzeitig nominiert die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung den GV Gottfried Winkel als neues Mitglied des Prüfungsausschusses.
Gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Parteifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen.
Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schlägt daher GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses vor.“
Unter Anwendung aller bereits bisher bekannten „illegalen Machenschaften“ (u.a. Bgm. Steurer: „Helmut Kumpusch sei von der Gemeindevertretung in den Ausschuss gewählt worden“ – nicht auf Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“! Rechtsanwalt Dr. Markus Fink: „Für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes brauche es 3 Gemeindevertreter“ – das ist falsch, was Gottfried Winkel als Unwahrheit bzw. Lüge bezeichnet, weil es tatsächlich nur die Unterschriften der Mehrheit einer Fraktion braucht!) wird der Antrag von der „Bezauer Liste“ mit 16 zu 2 Stimmen abgelehnt.
2. Beratung und Beschlussfassung – Gehölzpflegeplan und Geschiebebewirtschaftungskonzept Bregenzerach
Gehölzpflegeplan sowie Geschiebebewirtschaftungskonzept – dies ist im Bescheid für das Bregenzerachprojekt in Bezau und Reuthe als Auflage enthalten. Kosten – Gehölzpflegeplan € 11.068.- netto / Geschiebebewirtschaftungskonzept € 28.124.- netto. Der Interessentenanteil der beiden Gemeinden beträgt je 7,5 % (2.939,40 Euro).
Gottfried Winkel weist darauf hin, dass für einen Beschluss in dieser Höhe die Gemeindevertretung nicht zuständig ist. Bgm. Gerhard Steurer meint, er sei für Transparenz und daher die Vorlage an die Gemeindevertretung.
Einstimmiger Beschluss.
3. Antrag auf Bauabstandsnachsicht Metzler Markus, GST-Nr. 3126
Auch für diesen Beschluss einer Bauabstandsnachsicht (Errichtung einer Frühstückspension mit 26 Betten und Tagescafé) ist lt. Bürgermeister nicht die Gemeindevertretung zuständig. Da es sich aber um ein problematisches Projekt handle, lege er es der Gemeindevertretung vor.
Die Zustimmung erfolgt mit 16 zu 2 Stimmen (Anja Natter und Gottfried Winkel).
4. Antrag auf Bauabstandsnachsicht Innauer Leopold, Neubau Landwirtschaftliches Gebäude Ellenbogen, GST-Nr. 1113, .229/1
Die Abstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße in Ellenbogen 185 wird einstimmig erteilt.
5. Bericht – Genehmigung Voranschlag 2016 durch Vlbg. Landesregierung
Die Landesregierung erhebt keine Einwendungen gegen den Voranschlag der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2016.
6. Berichte
Neben den üblichen Berichten des Bürgermeisters (Sitzungen usw.) gibt es Berichte von den verschiedenen Ausschüssen.
7. Anfragenbeantwortung der 10. Sitzung der Gemeindevertretung
– Der Bürgermeister berichtet über die Verpachtung des Gemeindegrundstückes in Ellenbogen durch den Gemeindevorstand an den Verein Gartenfreunde Bezau-Reuthe (Acker), da sich kein Landwirt gemeldet habe.
– Weiters berichtet er bzw. Johannes Batlogg über die Situation der Entwässerung beim Straßenneubau Obere-Halde (Bescheid der BH Bregenz)
– Außerdem teilt der Bgm. mit, dass er entgegen seiner Ankündigung vom 21.12.2015 keine Anzeige gegen Gottfried Winkel wegen Verletzung der Vertraulichkeit gemacht habe.
8. Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung der Gemeindevertretung
Gottfried Winkelt stellt fest, unter TOP. 9.17 heißt es:
„Gerhard Steurer informiert die Gemeindevertretung, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Georg Fröwis in allen Punkten eingestellt habe. In diesem Zusammenhang fordert der Bürgermeister GV Gottfried Winkel auf, sein am 15. März 2015 öffentlich gemachtes Versprechen, sich aufgrund des nichterreichten Wahlzieles aus der Gemeindepolitik zurückzuziehen, nachzukommen.“
Der 2. Satz mache nur dann Sinn, wenn auch der tatsächliche Zusammenhang angeführt wird: Der Bürgermeister hat auf der öffentlichen Sitzung die Lüge verbreitet, ich hätte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe gemacht. Anschließend hat er die Sitzung für beendet erklärt, obwohl ich mich zu Wort gemeldet habe und auf diese Unwahrheit hinweisen wollte.
Dazu stellt der Bürgermeister u.a. fest, dass der Schriftführer das Protokoll sehr gewissenhaft schreibe, immer Kopfhörer aufhabe und er könne sich nicht vorstellen, dass er das gesagt und er eine Lüge verbreitet habe. Der Bürgermeister sagt, man werde das prüfen.
Der Antrag von Gottfried Winkel wird mit 16 zu 2 Stimmen abgelehnt.
9. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet über eine Aufsichtsbeschwerde von Gottfried Winkel und seine Anzeige gegen den Bürgermeister wegen Verletzung der Vertraulichkeit (Grundstücksgeschäft „Krone“).
Zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 6.3.2016 habe er am 14.3.2016 eine Stellungnahme abgegeben, wobei er zu den einzelnen Punkten nicht Stellung genommen habe, weil das Verfahren noch bei der Bezirkshauptmannschaft anhängig sei!
Der Volksanwalt habe sich ein Urteil gebildet, ohne ihn anzuhören, was sehr verwunderlich sei.
Der Fraktionsführer der „Bezauer Liste“, Hubert Graf (der außer dieser Wortmeldung bei der Sitzung nichts gesagt hat!), gratuliert dem Bürgermeister schon wieder für die straffe Sitzungsführung und die professionelle Vorbereitung. Er berichtet, dass der Gemeindevorstand jede Woche zusammensitze (bis spät in die Nacht – Protokolle gibt es allerdings von diesen wöchentlichen Sitzungen keine!). Außerdem spricht er dem Bürgermeister den größten Respekt für den schwierigen Umgang mit Gemeindevertreter Winkel aus, die Fraktion stehe voll hinter dem Bürgermeister.
Anfragen von Gottfried Winkel gem. § 38 Gemeindegesetz:
A) Laut Beschluss an der Amtstafel des BG Bezau ist die „Grundzusammenlegung Mösle“ abgeschlossen.
Warum gibt es dazu bisher keinen Beschluss der zuständigen Gemeindevertretung?
B) Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“?
C) Welcher juristische Berater hat dem Bürgermeister die falschen gesetzlichen Auskünfte für die GV-Sitzung am 1.2.2016 gegeben?
D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?
E) Im Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016 an den Bürgermeister betreffend den Prüfungsausschuss heißt es u.a.
„Der Landesvolksanwalt schließt sich der rechtlichen Beurteilung von Herrn Winkel an:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen und zum gesamten Vorbringen vom GV Winkel aufgefordert:
- Für welche Fraktion war Herr Helmut Kumpusch Mitglied des Prüfungsausschusses am 05.10.2015 sowie am 30.11.2015?
- Ging den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die zweite Sitzung am 30.11.2015 eine Einladung mit der Tagesordnung zu, dass auf dieser Ausschusssitzung der Obmann des Prüfungsausschusses zu wählen ist?
- Wurde der Oppositionspartei „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht zur Nominierung des Obmannes für den Prüfungsausschuss eingeräumt?
- Von welcher Fraktion wurde Herr Helmut Kumpusch (mehrheitlich) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen?
- Bis wann wird über den Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 01.02.2016 entschieden werden?
- Wie gedenkt die Marktgemeinde Bezau die Problematik der rechtswidrigen Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses zu lösen?
Bis wann gedenkt der Bgm. die geforderte Stellungnahme gegenüber dem Landes-Volksanwalt abzugeben?
F) Gebühren und Abgaben 2016 (GV-Beschluss vom 16.11.2015) – Bei den GV-Sitzungen am 21.12.2015 und 1.2.2016 habe ich schon auf die bisher nicht erfolgte Kundmachung im Gemeindeblatt aufmerksam gemacht.
Bis wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Kundmachung im Gemeindeblatt?
Während der Anfragen-Stellung durch Gottfried Winkel verlassen alle Gemeindevorstandsmitglieder (außer dem Bürgermeister) gruß- und grundlos die GV-Sitzung und erscheinen auch nicht mehr (dafür dürfte es für diese bei der nächsten GV-Sitzung wohl einen Ordnungsruf durch den Bürgermeister geben).
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beantwortung dieser Anfragen auf der nächsten GV-Sitzung erfolgen werde.