A) Anfrage auf der 28. GV-Sitzung vom 6.7.1998 von Gottfried Winkel gem. § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz an die Frau Bürgermeisterin
B) Antwort der Bürgermeisterin auf der 29. GV-Sitzung vom 24.8.1998
1. Versch. Gemeindevertreter haben am 26.2.1997 kritisiert, daß die Bezeichnung „Stimmhändchenhalter“ in einem „NEUE“-Artikel eine Beleidigung und Kränkung von Bürgermeister und Gemeindevertretung sei. Die Gemeindevertretung hat dann mit 15:1 Stimme folgendes beschlossen:
a) Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung (Seilbahnfinanzierung) an die Staatsanwaltschaft Feldkirch
b) Rechtliche Schritte gegen „NEUE“ und Redakteur Barta durch Bürgermeister und Gemeindevertretung.
Zu a) Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat am 30.6.1997 Gottfried Winkel mitgeteilt, daß gegen ihn wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung und der Verleumdung nach §§ 223, 297 StGB eine Strafanzeige erstattet wurde und diese nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft zurückgelegt wurde.
Wie hoch waren die gesamten Kosten, die die Marktgemeinde Bezau im Zusammenhang mit diesem Verfahren bezahlt hat?
Antwort Bgm. auf der GV-Sitzung vom 24.8.1998: 27.963,- Schilling
Zu b) Das Landesgericht Feldkirch hat in der Privatanklagesache Dr. Jodok Fink, Ing. Georg Manser und Georg Fröwis gegen den Beschuldigten Peter Barta wegen § 115 StBG den Beschluß gefaßt, daß das Strafverfahren gegen Peter Barta eingestellt wird. Die Privatankläger und Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen – Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 3.3.1997
Wie hoch waren die gesamten Kosten, die die Marktgemeinde Bezau im Zusammenhang mit diesem Verfahren bezahlt hat?
Antwort Bgm. auf der GV-Sitzung vom 24.8.1998: 6.190,- Schilling
2. Am 11.8.1997 hat der Privatbeteiligte DI Helmut Batlogg bei der Ratskammer des Landesgerichtes Feldkirch wegen des Verdachtes der Verleumdung gem. § 297 StGB einen Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gestellt. Am 20.3.1998 hat das Landesgericht Feldkirch die gegen Gottfried Winkel wegen des Verdachtes des Vergehens der Verleumdung nach § 297 StGB eingeleitete Voruntersuchung eingestellt und dem Antragsteller DI Helmut Batlogg den Ersatz aller infolge seines Einschreitens aufgelaufenen Kosten aufgetragen.
a) Wie hoch waren die gesamten Kosten, die die Marktgemeinde Bezau im Zusammenhang mit diesem Verfahren bezahlt hat?
b) Warum hat die Marktgemeinde Bezau diese Kosten bezahlt, obwohl diese vom Privatbeteiligten DI Helmut Batlogg zu tragen gewesen wären, weil kein Beschluß seitens des zuständigen Organes vorliegt?
Antwort Bgm. auf der GV-Sitzung vom 24.8.1998: siehe 1.a (Betrag dort zusammengefaßt)
3. Am 28.2.1997 hat DI Helmut Batlogg gegen Peter Barta eine Klage wegen Unterlassung und Widerruf wegen einem Artikel in der „NEUEN“ vom 19.1.1997 eingebracht. Auch dieses Verfahren wurde in der Zwischenzeit eingestellt.
a) Wie hoch waren die gesamten Kosten, die die Marktgemeinde Bezau im Zusammenhang mit diesem Verfahren bezahlt hat?
b) Warum hat die Marktgemeinde Bezau diese Kosten bezahlt, obwohl diese vom Privatbeteiligten DI Helmut Batlogg zu tragen gewesen wären, weil kein Beschluß seitens des zuständigen Organes vorliegt.
Antwort Bgm. auf der GV-Sitzung vom 24.8.1998: 51.588,- Schilling – keine Antwort zur Frage 3.b) !
4. Der Gemeindevorstand hat am 7.5.1997 die Entlassung des Gemeindesekretärs Gottfried Winkel beschlossen.
Mit Urteil vom 4.11.1997 hat das Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht zu Recht erkannt, daß diese Entlassung unwirksam ist und die beklagte Partei schuldig ist, der klagenden Partei die Prozeßkosten zu ersetzen – Entlassungsprozess
Wie hoch waren die gesamten Kosten, die die Marktgemeinde Bezau im Zusammenhang mit diesem Verfahren bezahlt hat?
Antwort Bgm. auf der GV-Sitzung vom 24.8.1998: 330.909,- Schilling
5. Der Gemeindevorstand hat am 10.3.1997 die Kündigung des Gemeindesekretärs Gottfried Winkel beschlossen – Kündigungsprozess
Mit Vergleich vom 20.1.1998 bzw. 2.2.1998 hat die Gemeindevertretung diese Kündigung widerrufen.
Wie hoch waren die gesamten Kosten, die die Marktgemeinde Bezau im Zusammenhang mit diesem Verfahren bezahlt hat?
Antwort Bgm. auf der GV-Sitzung vom 24.8.1998: 135.908,- Schilling
6. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Gemeindesekretärs Gottfried Winkel hat der Gemeindevorstand im Dez. 1997 durch Prof. Dr. Gustav Wachter ein Rechtsgutachten erstatten lassen. Durch z.T. unwahre Angaben an den Gutachter hat dieser ein Rechtsgutachten abgegeben, das nach Meinung des Gemeindevorstandes für die Gemeinde Bezau positiv ausgefallen sei.
Wie hoch waren die gesamten Kosten, die die Marktgemeinde Bezau im Zusammenhang mit diesem Gutachten bezahlt hat?
Antwort Bgm. auf der GV-Sitzung vom 24.8.1998: 86.400,- Schilling
7. a) Durch die gesetzwidrige Entlassung von Gottfried Winkel am 6.5.1997 durch den Gemeindevorstand mußte von Mai 1997 bis Mai 1998 im Tourismusbüro eine zusätzliche Gemeindebedienstete angestellt werden. Gleichzeitig mußte Gottfried Winkel von der gesetzwidrigen Entlassung bis zur Wiedereinstellung am 16.2.1998 das Gehalt weiterbezahlt werden.
Wie hoch waren die gesamten Personalkosten für die zusätzlich eingestellte Gemeindebedienstete?
b) Durch den von der Gemeindevertretung am 2.2.1998 beschlossenen Vergleich mit Gottfried Winkel wurde die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit Helene Zoller notwendig und somit die Zahlung einer freiwilligen Abfertigung.
Wie hoch waren die gesamten Personalkosten (gesamte Abfertigung), die die Marktgemeinde Bezau bezahlt hat?
KEINE Antwort dazu von der Bürgermeisterin!
Daher Schätzung (a und b) lt. Rechnungsabschluss 1997 und Voranschlag 1998: 550.000,- Schilling
Schätzung (a und b) lGesamt (Pkt. 1 bis 6, incl. kleinerer Beträge, die die Bürgermeisterin nicht erwähnte):
ca. S 650.000,- + Pkt. 7: ca. S 550.000,-
Gesamtkosten daher ca. 1,2 Millionen Schilling!
Gottfried Winkel | GV Bezaubernde Demokraten
Antrag zur Anfragebeantwortung vom 24.8.1998
GV Sitzung 24.8.1998
Antrag von GV Gottfried Winkel zur Anfragebeantwortung von Bgm. Anna Franz:
„Aus der vorhergehenden Anfragebeantwortung der Bürgermeisterin geht hervor, daß die Aufwendungen der Gemeinde für Anwalts-, Gerichts- und andere Kosten rund S 700.000,- betragen. Zusammen mit den bisher zusätzlich entstandenen Personalkosten in Höhe von mehr als S 500.000,- beläuft sich der finanzielle Schaden für die Gemeinde Bezau auf mehr als 1,2 Mio. S.
Die Gemeindevertretung soll prüfen lassen, welche Kosten über ein Verfahren nach dem Organhaftpflichtgesetz und in weiterer Folge über die Amtshaftpflichtversicherung geltend gemacht werden können, um wenigstens den finanziellen Schaden für die Gemeinde so gering wie möglich zu halten.“
Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung mit 7 : 6 Stimmen knapp abgelehnt und in der Niederschrift gesetzwidrigerweise nur sehr verkürzt protokolliert!
Mein Antrag bei der nächsten GV-Sitzung auf vollständige Aufnahme meines Antrages in das Protokoll, wie das im Gemeindegesetz vorgeschrieben ist, wurde mit 9 : 2 Stimmen abgelehnt!
Allerdings stand dann mein 2. Antrag vollständig in diesem Protokoll – etwas anderes wollte ich ja nicht – dass er auch noch die Mehrheit bekommt, habe ich nicht erwartet (obwohl es natürlich den Tatsachen entsprochen hat)!