Kommentar zur Antwort der Landesregierung vom 3.11.2016

Kommentar von Gottfried Winkel zur Antwort der Aufsichtsbehörde vom 3.11.2016

Auf die meisten Punkte zu meiner Stellungnahme vom 20.10.2016 geht die Aufsichtsbehörde in ihrem Schreiben vom 3.11.2016 mit keinem einzigen Wort ein:

Verspäteter Nachtragsvoranschlag, Tischlerauftrag durch GIG und Hauptschulabrechnung mit anderen Gemeinden, Nicht-Zahlungen der “Bezauer Liste” für Raummiete (Fraktionssitzungen) und Wahlkostenersatz für die GV-Wahl 2015, usw.

Bei anderen Punkten “weicht” die Aufsichtsbehörde einfach aus – 3 Beispiele:

1. Kosten Ausflug Gemeindevertretung nach Innsbruck: Keine Bedeckung im Voranschlag – “Dies setzt sich nahtlos mit Ihrer Behauptung “(Außerdem stimmt die von Ihnen angestellte Rechnung nicht, weil von den 18 GemeindevertreterInnen meines Wissens nur 12 am Ausflug teilgenommen haben.)” fort.”

Die Aufsichtsbehörde hat in ihrer Stellungnahme vom 14.10.2016 vorgerechnet, dass durch den Ausflug der Gemeindevertretung nach Innsbruck mit Kosten von rund 7.968 Euro (18 GemeindevertreterInnen – 40 GV-Sitzungen von 2010 bis 2015) Kosten von 11,06 Euro je Gemeindevertreter und Gemeindevertretungssitzung entstanden seien.

Meine Rechnung (Kosten rund 7.968 Euro – 12 teilnehmende GemeindevertreterInnen) ergibt einen Betrag von rund Euro 16,60  je GemeindevertreterIn und GV-Sitzung (50 % mehr!). Wären alle GemeindevertreterInnen mitgegangen, wären wahrscheinlich Gesamtkosten von rund Euro 11.952 entstanden. Was stimmt nicht an meiner “Behauptung”? Wer kann hier nicht rechnen?

2. Nachtragsvoranschlag: “Eine Klarstellung Ihrerseits, wonach nicht der Gemeindevorstand den Nachtragsvoranschlag in seiner Sitzung am 9.11.2015 beschlossen habe, sondern die dafür zuständige Gemeindevertretung am 16.11.2015 (dieser Fehler komme im Schreiben öfters vor), erübrigt sich, weil eine solche Feststellung nicht gemacht worden ist.”

Was habe ich denn da falsch gelesen? Mehrmals heißt es im Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 14.10.2016 im Zusammenhang mit dem Nachtragsvoranschlag (keine Bedeckung im Budget): “Die Ausgaben wurden vom Gemeindevorstand in dessen Sitzung am 9.11.2015 wenngleich verspätet beschlossen.”

Dazu siehe nachstehender Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevorstandssitzung vom 9.11.2015, TOP 3., “Nachtragsvoranschlag 2015”:

“Der Nachtragsvoranschlag wird Gruppe für Gruppe durchbesprochen. Offene Fragen werden durch den Gemeindekassier erläutert bzw. beantwortet. Dem Nachtragsvoranschlag wird in der vorliegenden Form einstimmig zugestimmt.”

Wo steht hier etwas von beschlossenen Ausgaben für: Ausflug Gemeindevertretung, konstituierende Sitzung, Dorfabend oder Klausur in Mellau? (Für Ausgaben von mehr als 2.891 Euro ist in Bezau 2015 der Gemeindevorstand zuständig gewesen und nicht der Bürgermeister.)

12. Mietzins Wohnung Gemeindeamt: “Weiters ist aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich, dass die von Ihnen in Abrede gestellte Verrechnung der Mieten in dieser Form bereits zu Zeiten, in denen Sie als Gemeindesekretär tätig waren, erfolgte. Durch den von Ihnen in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff “glatte Unwahrheit” bezichtigen Sie damit die Auskunft gebenden Personen der Marktgemeinde Bezau (in diesem Fall den Bürgermeister und den Gemeindekassier) zu Unrecht der Lüge.”

Die angeblich der Aufsichtsbehörde “vorliegenden Unterlagen” werden mir von der Aufsichtsbehörde nicht vorgelegt.
Das habe ich übrigens nicht als Lüge bezeichnet, sondern als eine “glatte Unwahrheit”. Mir war auch nicht bekannt, dass der Bürgermeister und der Gemeindekassier diese Auskunft gegeben haben (“die Gemeinde”).

“Auch Ihre Frage, weshalb die Gemeinde nur für das Jahr 2015 und nicht für alle Jahre ab 2007 eine entsprechende Richtigstellung beim Finanzamt gemacht habe, unterstellt aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine nicht korrekte Vorgangsweise.”

Siehe dazu im Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 14.10.2016: “Dadurch wurden im Jahr 2015 rd. Euro 382,- zu wenig Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Die Gemeinde hat unter Vorlage entsprechender Unterlagen mitgeteilt, dass die erforderlichen Korrekturen veranlasst worden sind.”

Warum soll meine Frage eine Unterstellung sein? Warum wurden die Zahlen der anderen Jahre nicht angeführt?

“Dass dies einer Zusammenarbeit zum Wohle der Marktgemeinde Bezau abträglich ist, bedarf keiner weiteren Erörterung.”

Was hält die Aufsichtsbehörde eigentlich von einer parlamentarischen Opposition?