Informationsfreiheitsgesetz

Anfragen an das Gemeindeamt Bezau

Der Zugang zur Information ist lt. Gesetz ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages beim zuständigen Organ zu gewähren.

Sobald die Anfragen beantwortet sind, werden diese hier veröffentlicht.
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A) Bezau, am 1.9.2025

Hallo im Gemeindeamt,

laut Rechnungsabschluss 2024 wurden für Bezüge der Gemeindeorgane 2024 insgesamt 163.354,96 Euro ausgegeben (Ergebnisrechnung).

Gemäß Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Auskunft, wie viel von diesen 163.354,96 Euro für den Bezug des Bürgermeisters ausgegeben wurden und wie viel für die anderen Gemeindeorgane.

Danke für eine baldige Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel

Antwort: noch offen
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B) Bezau, am 3.9.2025

Hallo im Gemeindeamt, 

ich bitte um Übermittlung des Schreibens der Vlbg. Landesregierung, beim Gemeindeamt eingegangen am 18.  April 2025, zur Genehmigung des Voranschlages der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2025.

Mit der Bitte um baldige Übermittlung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel

Antwort: noch offen
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C) Bezau, am 5.9.2025

Hallo im Gemeindeamt,

die Marktgemeinde Bezau hat zum Projekt „Wohnen am Stein, Bezau“ ein kooperatives Planungsverfahren durchführen lassen.

Ich ersuche um Übermittlung des Entwurfes bzw. der Studie und um Bekanntgabe der Kosten dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel 

Antwort: noch offen