Informationsfreiheitsgesetz – Anfragen an das Gemeindeamt Bezau
Der Zugang zur Information ist lt. Gesetz ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages beim zuständigen Organ zu gewähren.
Sobald die Anfragen beantwortet werden, werden diese hier veröffentlicht.
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A) Bezau, am 1.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
laut Rechnungsabschluss 2024 wurden für Bezüge der Gemeindeorgane 2024 insgesamt 163.354,96 Euro ausgegeben (Ergebnisrechnung).
Gemäß Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Auskunft, wie viel von diesen 163.354,96 Euro für den Bezug des Bürgermeisters ausgegeben wurden und wie viel für die anderen Gemeindeorgane.
Danke für eine baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei die Verordnung der Marktgemeinde Bezau vom 3. November 2020, in welcher der Monatsbezug des Bürgermeisters hervorgeht bzw. geregelt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
Antwort darauf vom 23.9.2025:
Hallo im Gemeindeamt,
Danke für die teilweise Beantwortung meiner bisherigen Anfragen gem. Informationsfreiheitsgesetz.
Diese gegenständliche Anfrage wurde jedoch nicht beantwortet: Ich habe nicht nach der mir natürlich bekannten Verordnung vom 3.11.2020 gefragt – aus der nach rund 5 Jahren der Monatsbezug nicht mehr ermittelt werden kann -, sondern ganz konkret um das Brutto-Jahresgehalt des Bezauer Bürgermeisters im Jahr 2024.
Mit der Bitte um baldige Beantwortung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Im Namen der Republik
Bezau, am 7.10.2025 – Erinnerung – mit der Bitte um eine baldige Anwort!
Noch eine Frage dazu: Ist dem Gemeindeamt die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg, Erkenntnis vom 1.8.2024 bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 9.10.2025
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz teile ich dir die Funktionsentschädigung des Bezauer Bürgermeisters für das Jahr 2024 mit: 128.189,74 Euro.
Weiters budgetwirksam sind Beiträge in Höhe von 12.818,96 Euro für die Bürgermeister-Pensionskasse.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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B) Bezau, am 3.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich bitte um Übermittlung des Schreibens der Vlbg. Landesregierung, beim Gemeindeamt eingegangen am 18. April 2025, zur Genehmigung des Voranschlages der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2025.
Mit der Bitte um baldige Übermittlung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei das gewünschte Schreiben der Vorarlberger Landesregierung zur Genehmigung des Voranschlages der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2025.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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C) Bezau, am 5.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
die Marktgemeinde Bezau hat zum Projekt „Wohnen am Stein, Bezau“ ein kooperatives Planungsverfahren durchführen lassen.
Ich ersuche um Übermittlung des Entwurfes bzw. der Studie und um Bekanntgabe der Kosten dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei das Ergebnis bzw. die Studie des kooperativen Planungsverfahrens „Wohnen am Stein“ vom Oktober 2024.
Die Kosten für die Studie beliefen sich auf 12.494,38 Euro. Die Marktgemeinde Bezau erhielt hierfür eine Landesförderung in Höhe von 5.498,00 Euro, siehe anbei.
Abschließend halten wir fest, dass weder ein Kaufvertrag noch ein Bebauungsplan abgeschlossen ist, weshalb wir keine weiteren Informationen zum aktuellen Zeitpunkt erteilen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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D) Bezau, am 9.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich beangtrage die Übermittlung der Anfrage der Marktgemeinde Bezau zum Vorkaufsrecht der Marktgemeinde Bezau für das GST-NR 184/8 an Dr. Thomas Tedeschi und seine Stellungnahme dazu vom Juli 2025.
Außerdem ersuche ich um Mitteilung über die Höhe der dadurch entstandenen Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz teile ich dir mir, dass der Zugang zur begehrten Information zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen kann, da aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens die Geheimhaltungsgründe überwiegen.
Die Geheimhaltung ist im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, erforderlich.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Antwort darauf vom 23.9.2025:
Hallo im Gemeindeamt,
warum soll die Stellungnahme von Dr. Thomas Tedeschi jetzt auf Grund eines laufenden Ermittlungsverfahrens auf einmal geheim sein?
Der Bürgermeister hat diese Stellungnahme doch bereits am 14.7.2025 in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
Welches laufende Ermittlungsverfahren ist damit also gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort darauf vom 29.9.2025:
Hallo Gottfried,
wie bereits im Mail vom 22.09.2025 mitgeteilt, kann der Zugang zur begehrten Information zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahren nicht erteilt werden.
Beim laufenden Ermittlungsverfahren handelt es sich um die von dir eingebrachte Sachverhaltsdarstellung an die StA Feldkirch mit Mail vom 18.08.2025. Daher überwiegen zum aktuellen Zeitpunkt die Geheimhaltungsgründe.
Gemäß § 11 Abs 1 IFG hast du die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Bescheiderlassung zu erstellen. Dieser Antrag ist bei uns einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
Neuerliche Antwort darauf vom 24.10.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf den untenstehenden Schriftverkehr teile ich dir mit, dass Bürgermeister Hubert Graf am 21. Oktober 2025 darüber informiert worden ist, dass das Ermittlungsverfahren gegen Hubert Graf wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB (Sachverhaltsdarstellung des Gottfried Winkel vom 18.08.2025) gemäß § 190 StPO (kein Schuldnachweis) eingestellt wurde.
In Bezug auf deine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 9. September 2025 bedeutet die nun, dass die Information zum aktuellen Zeitpunkt somit auch erteilt werden muss.
Daher übermittle ich dir anbei nun die Stellungnahme von Dr. Thomas Tedeschi (in geschwärzter Form) sowie die Honorarnote über die entstandenen Kosten.
Zur Information: die Seiten 4 + 5 in der Stellungnahme von Dr. Tedeschi sind ausgeblendet, da diese Informationen anderweitig verfügbar sind, sprich in der Urkundensammlung des Grundbuches. Daher besteht für die Marktgemeinde Bezau diesbezüglich keine Veröffentlichungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
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E) Bezau, am 17.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich beangtrage die Übermittlung des Schreibens des Amtes der Vorarlberger Landesregierung an die Marktgemeinde Bezau (Genehmigung) zum Rechnungsabschluss 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort vom 22.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei das gewünschte Schreiben der Vorarlberger Landesregierung zum Rechnungsabschluss 2024 der Marktgemeinde Bezau.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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F) Bezau, am 25.9.2025
Hallo im Gemeindeamt,
der Landesvolksanwalt für Vorarlberg hat in seinem Abschlussbericht vom 18.12.2024 an die Marktgemeinde Bezau über die Missstandsfeststellung zum verpflichtenden Abschluss eines Raumplanungsvertrages auch mehrere Empfehlungen ausgesprochen.
Nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Landesvolksanwalt ist den Empfehlungen des Landesvolksanwaltes möglichst rasch, längstens aber binnen zwei Monaten, zu entsprechen und dies dem Landesvolksanwalt mitzuteilen.
Gemäß Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Übermittlung dieser Antwort der Marktgemeinde Bezau auf den Abschlussbericht vom 18.12.2024 sowie den weiteren Schriftverkehr dazu.
Danke für eine baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
siehe dazu auch: Missstandsfeststellung
Antwort darauf vom 29.9.2025:
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz teile ich dir mir, dass der Zugang zur begehrten Information zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen kann, da aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens die Geheimhaltungsgründe überwiegen.
Die Geheimhaltung ist im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, erforderlich.
Gemäß § 11 Abs 1 IFG hast du die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Bescheiderlassung zu erstellen. Dieser Antrag ist bei uns einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
Antwort darauf vom 1.10.2025
Hallo im Gemeindeamt,
aufgrund der unvollständigen Beantwortung meines Informationsbegehrens bzw. der Verweigerung des Zugangs zu Informationen lt. Mail vom 29.9.2025 verlange bzw. beantrage ich hiermit die Erlassung eines Bescheides nach § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Antwort – Bescheid vom 20.10.2025
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Antwort vom 27.10.2025
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf den untenstehenden Schriftverkehr teile ich dir mit, dass Bürgermeister Hubert Graf am 21. Oktober 2025 darüber informiert worden ist, dass das Ermittlungsverfahren gegen Hubert Graf und unbekannte (Mit-)Täter wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB (Umwidmungsverfahren betreffend EZ 1105, KG 91003 Bezau, Gst. 750/6 – Sachverhaltsdarstellung vom 20.12.2024) gemäß § 190 StPO (kein Schuldnachweis möglich) eingestellt wurde.
In Bezug auf deine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 25. September 2025 bedeutet dies nun, dass die Information zum aktuellen Zeitpunkt somit auch erteilt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
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G) Bezau am 30.10.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich ersuche gem. Informationsfreiheitsgesetz um Übermittlung des Schreibens der Staatsanwaltschaft vom 21.10.2025 (Einstellung des Verfahrens) und des Schriftverkehrs dazu zwischen Marktgemeinde Bezau und der Staatsanwaltschaft, der zur Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens geführt hat.
Danke und schöne Grüße
Gottfried Winkel
Antwort vom 10.11.2025
Hallo Gottfried,
bezugnehmend auf deine untenstehende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittle ich dir anbei das Schreiben der Staatsanwaltschaft Feldkirch über die Einstellung des Verfahrens, welches Bgm. Hubert Graf am 21.10.2025 von seinem Rechtsvertreter per Mail erhalten hat.
Bezüglich der Übermittlung des Schriftverkehrs dazu zwischen der Marktgemeinde Bezau und der Staatsanwaltschaft, der zur Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens geführt hat, kann ich dir aus folgenden Gründen keine Information erteilen:
Nach eingehender Prüfung teile ich dir mit, dass die von dir begehrten Informationen (Einsicht in den Ermittlungsakt) im Wirkungsbereich der Marktgemeinde Bezau nicht vorhanden und nicht verfügbar sind (§ 2 Abs. 1 IFG).
Information im Sinne des IFG ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, die bereits vorhanden und verfügbar ist („ready and available“ im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte).
Demnach bezieht sich der Informationsbegriff auf bereits bestehende, bekannte Tatsachen; Informationen müssen nicht erst erhoben, recherchiert, gesondert aufbereitet oder erläutert werden. Da im Bereich der Marktgemeinde Bezau keine entsprechende Aufzeichnung – sprich kein Ermittlungsakt sowie auch kein Schreiben der Staatsanwaltschaft über die Einstellungsgründe des Verfahrens – existiert, liegt keine Information im Sinne des IFG vor.
Darüber hinaus ist die Marktgemeinde Bezau gemäß § 7 Abs. 3 IFG nicht zuständig für die Behandlung deines Antrags, da das gegenständliche Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt wurde. Deine beantragten Unterlagen betreffen daher den Wirkungsbereich der Staatsanwaltschaft.
Der von dir gewünschte Ermittlungsakt fällt in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und unterliegt den Bestimmungen der Strafprozessordnung. Er ist daher nicht vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes umfasst.
Ich ersuche dich daher, dein Auskunftsbegehren direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft zu richten.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgermeister Hubert Graf
i.A. Melanie Meusburger
Verwaltungsassistentin
Marktgemeinde Bezau
Anmerkung dazu:
Mit Datum vom 2.11.2025 hat mir die Staatsanwaltschaft Feldkirch dazu heute (13.11.2025) folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Winkel,
zumal hinsichtlich Ihrer Person die Voraussetzungen des § 194 StPO bzw. § 195 StPO mangels formeller Opfereigenschaft nicht vorliegen, kann Ihnen eine Begründung für die Einstellung nicht zugestellt werden. Ebenso liegen aus dem selben Grund auch die Voraussetzungen für das Recht einer Akteneinsicht, was für eine Übermittlung der Stellungnahme des Hubert Graf notwendig wäre, nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen!
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H) Bezau am 3.11.2025
Hallo im Gemeindeamt,
ich ersuche gem. Informationsfreiheitsgesetz um baldige Mitteilung, wie hoch der monatliche Bruttobezug des Bezauer Bürgermeisters (inkl. aller sonstigen Zulagen) im Jahr 2025 ist.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg vom 1.8.2024:
Im Namen der Republik
Danke und schöne Grüße
Gottfried Winkel