Grundstück Feuerwehrhaus (Sicherheitszentrum für Feuerwehr, Polizei, Bergrettung – mit Tiefgarage)
Am 26.3.2012 hat die Gemeindevertretung der Umwidmung des für die Errichtung des Sicherheitszentrums für Feuerwehr, Polizei und Bergrettung (mit Tiefgarage) vorgesehenen Grundstückes unterhalb des Amtsgebäudes (Bezirksgericht) einstimmig zugestimmt. Damit steht der weiteren Planung nichts mehr im Wege.
Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Auszug aus der Niederschrift
der 11. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 4. April 2011:
8. Sicherheitszentrum Bezau – Grundsatzbeschluss über den Ankauf der neu zu bildenden Liegenschaft GST-NR 504/4
Auf der Sitzung am 13.12.2010 wurden im Zusammenhang mit der Errichtung des Sicherheitszentrums verschiedene Varianten vorgestellt. Diese wurden zwischenzeitlich geprüft, die Überlegungen werden vom Vorsitzenden erläutert.
Aufgrund der Variantenprüfung soll der Standort westlich des Gemeindeamtes für die Errichtung des Sicherheitszentrums weiter verfolgt werden.
Für den Ankauf dieser Liegenschaft gibt es einen Vertragsentwurf. Der Preis wurde mit der Miteigentümerin Lidwina Monuth-Blank abgesprochen, verschiedene Details und Bedingungen müssen noch mit allen Beteiligten und Mitbesitzern geklärt werden.
Bgm. Georg Fröwis berichtet, dass es diesbezüglich auch schon Gespräche mit Ludwina Feuerstein, welche ebenfalls Mitbesitzerin ist, gegeben hat. Die Familie Feuerstein hat Interesse an einer Lösung bekundet, es wurde auch schon über die Alarmausfahrt gesprochen. Der Vorsitzende hat heute den Vertragsentwurf der Fam. Feuerstein zur Durchsicht übergeben.
In der anschließenden Diskussion melden sich folgende Gemeindevertreter zu Wort:
Hubert Graf berichtet aus den Beratungen in der Arbeitsgruppe und den bisherigen Gesprächen.
Gottfried Winkel erklärt, dass die Ausführungen des Bürgermeisters nicht richtig sind. Laut seinen Informationen fühle sich die Familie Feuerstein unter Druck gesetzt und „möchte von diesem Rechtsgeschäft lieber nichts wissen“. Für Gottfried Winkel ist die angesprochene Liegenschaft kein guter Standort für ein Sicherheitszentrum. Er appelliert daher, umgehend die Alternative in Ellenbogen in Angriff zu nehmen. Durch die bisherige Vorgangsweise wurde 1 Jahr Zeit verloren.
Johannes Batlogg berichtet, dass es ein Gespräch mit der Familie Feuerstein, bei welchem auch 4 Mitglieder der ARGE Sicherheitscenter anwesend waren, gegeben hat. Dort habe die Familie Feuerstein signalisiert, dass sie an einer Lösung interessiert sei, da es bisher unter den Mitbesitzern nicht möglich war, eine Grundstücksteilung durchzuführen.
Weitere Wortmeldungen:
Dietmar Fritz, Peter Greber, Gerhard Steurer, Hubert Kaufmann, Anna Franz, Markus Fink, Ralph Broger, Andreas Kappaurer, Jodok Hiller, Anja Natter;
In diesen Wortmeldungen wird auch mehrfach darauf hingewiesen, dass Lösungen für Volksschule, Kindergarten und Turnsaal in den weiteren Planungen mitberücksichtigt werden müssen.
Nach eingehender Diskussion stellt Bgm. Georg Fröwis den Antrag, einen Grundsatzbeschluss über den Ankauf der neu zu bildenden Liegenschaft GST-NR 504/4 zu fassen und weitere Verhandlungen bezüglich Zufahrt, Situierung und Verwendung des Gebäudes mit allen Mitbesitzern zu führen.
Dieser Antrag wird mit 17 : 1 Stimmen (Gottfried Winkel) angenommen.
Beitrag von Gottfried Winkel auf dem Forum vom 7.4.2011:
In erster Linie habe ich gegen den geplanten Standort gestimmt, weil ich verhindern möchte, dass diese wichtige Angelegenheit „vermurkst“ wird und vor allem noch mehr Zeit verloren geht, weil dafür auch keine Zustimmung des beteiligten Landwirtes erwartet werden kann.
Der vorgesehene Standort für das Sicherheitszentrum (mit Tiefgarage) ist für alle Beteiligten nicht ideal:
– Zu- bzw. Ausfahrt für Feuerwehrfahrzeuge um noch mehr Ecken als derzeit
– Tiefgaragen-Zufahrt über eine schmale Nebenstraße mit – zumindest derzeit – Fahrverbot und großer Gefahr des unbefugten Zuparkens
– dazu noch keine Zustimmung der Eigentümer des Gerichtsgebäudes für eine Zufahrt über deren Grund
– dem betroffenen Landwirt bliebe ein zerstückeltes Restgrundstück, das für eine Bewirtschaftung sehr ungünstig ist
Wenn schon auf diesem Grundstück gebaut werden soll, gehört das neue Gebäude auf die Südseite (östlich der Tennishalle vom Hotel Post).
Vorteile dieses Standortes wären:
– kurze Zufahrt – zwischen dem Blankhaus und dem Kohlerhaus – direkt zur Hauptstraße
– für öffentliche Tiefgarage idealer Standort und Zufahrt
– dem Landwirt verbleibt ein ordentliches Grundstück, das gut bewirtschaftet werden kann
Obwohl bei der JHV der Feuerwehr im Jänner 2010 gesagt wurde, dass die Angelegenheit „Bauplatz Feuerwehrhaus“ bis März 2010 (Gemeindewahlen) erledigt sei, sind wir heute um nichts weiter.
Es ist daher höchste Zeit, sich nach Alternativen – wie z.B. die von mir hier angeführte – umzuschauen.
Liste „Bezaubernde Demokraten“ – Bezau, 20. Juni 2011
Herrn Bürgermeister Georg Fröwis, Gemeindeamt, 6870 Bezau
Antrag gem. § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir stellen den Antrag, folgende Gegenstände auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung aufzunehmen:
1. Neubau Feuerwehrhaus – Beratung über die Beschaffung eines geeigneten Baugrundstückes
2. Verlesung der Stellungnahmen der Gemeinde zu den zwei Beschlüssen zum Thema „Errichtung einer öffentlichen Apotheke“ auf der 14. Gemeindevertretungs-Sitzung
Mit Bezaubernden Grüßen
Gottfried Winkel, Dr. Dietmar Fritz, Anja Natter
Auszug aus der Niederschrift
der 15. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 5. September 2011:
4. Ankauf Liegenschaftsanteil GST-NR 504/1
Die Marktgemeinde Bezau ist schon seit längerem auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück zur Errichtung eines Sicherheitszentrums.
Es wurden schon mehrere Varianten geprüft und bereits viele Gespräche mit Grundbesitzern geführt. Auch die letzte Variante unterhalb des Gemeindeamtes ist aufgrund der Intervention von verschiedenen Personen nicht zustande gekommen.
Zwischenzeitlich konnte nach wiederum zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen eine neue Variante erarbeitet werden. Der Standort würde sich auf dem GST-NR 504/1 unterhalb des Amtsgebäudes (Bezirksgericht) befinden. Die Zufahrt sollte von Süden her über das GST-NR 504/3 erfolgen. Dazu ist jedoch eine Grundablöse bzw. ein Grundtausch für die Erstellung der Zufahrt erforderlich. Diesbezügliche Gespräche wurden ebenfalls bereits geführt.
Der Lageplan, auf welchem der beabsichtigte Grundkauf sowie die Zufahrt ersichtlich sind, wird vom Vorsitzenden erläutert.
Ludwina Feuerstein als Mitbesitzerin des GST-NR 504/1 hat der Grundteilung in der vorgeschlagenen Form mündlich zugestimmt.
Lidwina Monuth, ebenfalls Mitbesitzerin des GST-NR 504/1 hat mündlich zugesagt, dass sie ihren Grundstücksanteil (ca. 3.060 m²) zum Preis von Euro 139,00 pro m² zur Errichtung eines Sicherheitszentrums verkaufen würde.
Brigitte Wöran als Eigentümerin von GST-NR 504/3 hat zugesagt, dass sie eine Fläche von ca. 110 m² für die Errichtung einer Zufahrt zum Sicherheitszentrum im Tauschwege zur Verfügung stellt.
In der anschließenden Diskussion melden sich folgende Gemeindevertreter zu Wort:
Gerhard Steurer, Gottfried Winkel;
Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf des südlichen Hälfteanteiles des GST-NR 504/1 im Ausmaß von ca. 3.050 m² zum Preis von Euro 139,00 pro m² für die Errichtung eines Feuerwehrhauses (Sicherheitszentrum) und des erforderlichen Grundes aus dem GST-NR 504/3 (Blankhaus) für die Zufahrt durch die GIG (Gemeinde-Immobilien-Gesellschaft).
Bgm. Georg Fröwis ist der Meinung, dass der Kauf des Grundstückes nur erfolgen kann, wenn die Zufahrt gesichert ist und stellt daher folgenden Antrag:
Die Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG kauft von Lidwina Monuth den südlichen Hälfteanteil der Liegenschaft GST-NR 504/1 laut dem vorliegenden Teilungsvorschlag zum Preis von Euro 139,00 pro m² für die Errichtung eines Sicherheitszentrums unter der Voraussetzung, dass Brigitte Wöran den notwendigen Grund für die Zufahrt auf GST-NR 504/3 im Tauschwege zur Verfügung stellt.
Wortmeldungen:
Johannes Batlogg, Hubert Kaufmann, Gottfried Winkel;
Nachdem zwei Anträge vorliegen, schlägt Bgm. Georg Fröwis vor, über diese beiden Anträge abzustimmen.
Gottfried Winkel erklärt, dass er seinen Antrag zurückzieht.
Der Antrag von Bgm. Georg Fröwis wird mit 17 : 0 Stimmen angenommen (Dietmar Fritz hat aufgrund der Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen).
Forum 7.9.2011:
„Gottfried, warum hast du deinen Antrag Betreffs des Feuerwehr Grundstücks zurückgenommen? Du hast auf diesem Forum schon am 7.04.2011 diesen Vorschlag gemacht.Also hat der Bürgermeister auf der letzten Sitzung (er liest ja dieses Forum laufend) deine Idee als seine verkauft. Darum wurde wahrscheinlich auch die letzte Sitzung abgesagt, damit er Zeit hat sich deinen Vorschlag auszuarbeiten. Du hast ja deinen Antrag zuerst gemacht, wenn man ihn abgelehnt hätte, hätte man den vom Bürgermeister auch ablehnen müssen – oder sind die Vorschläge sehr unterschiedlich?“
Beitrag Gottfried Winkel im Forum vom 8.9.2011:
Ja, dabei handelt es sich genau um den Vorschlag, den ich hier auf dem Forum am 7.4. gemacht habe.
Bei der GV-Sitzung am 4.4. habe ich gegen den damaligen Vorschlag gestimmt, weil es sich dabei um keine gute Lösung gehandelt hätte – siehe Beitrag vom 7.4.
Die beiden Anträge sind natürlich im Prinzip das selbe. Man kann immer etwas anders formulieren und damit einen neuen Antrag machen.
Ich habe auch vorgeschlagen, die Ergänzungen des Bürgermeisters in meinen Antrag einzuarbeiten, was aber nicht erwünscht war.
Weil ich bemerkt habe, dass mein Antrag mehrheitlich abgelehnt würde und ich dann gegen den fast gleichen Antrag des Bürgermeisters stimmen müßte, habe ich meinen Antrag zurückgezogen.
Das ist auch nicht so wichtig, über welchen Antrag abgestimmt wurde.
Wichtig ist, dass durch meine ablehnende Stellungnahme bei der GV-Sitzung am 4.4. und mein Vorschlag vom 7.4. nun doch eine befriedigende Lösung der Grundstücksfrage für das neue Feuerwehrhaus (Sicherheitszentrum) gefunden wurde. Damit bekommt die Feuerwehr eine ordentliche Zufahrt und der Landwirt eine ordentlich zu bewirtschaftende Restfläche bei seinem Betrieb!