Das nachstehende Rundschreiben des Gemeindevorstandes Bezau vom 3.9.1997 mit verschiedenen Unwahrheiten haben alle Haushalte in Bezau bekommen – natürlich auf Kosten der Steuerzahler.
Meine Antwort dazu vom 11.9.1997 ist weiter unten zu lesen und ist aus Kostengründen nicht an jeden Haushalt verschickt worden.
Noch eine Bemerkung zum folgenden Satz:
„Zur Feststellung im erwähnten Brief, dass Gottfried Winkel „kein Fehlverhalten vorgehalten werden kann“, sei lediglich gesagt, dass die Erhebungen der Kriminalabteilung Bregenz dies nicht bestätigen.“
Dem Gemeindevorstand war am 3.9.1997 längst bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch – nach der Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung (Seilbahnfinanzierung) durch die Gemeinde Bezau – bereits am 30.6.1997 mitgeteilt hat, daß die wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung und der Verleumdung nach §§ 223, 297 StGB erstattete Strafanzeige nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft – aus meiner Sicht leider (so wurde diese Seilbahnfinanzierung nie restlos aufgeklärt!) – zurückgelegt wurde.
Trotzdem hat der Gemeindevorstand so getan, als ob es die Einstellung dieses Verfahrens nicht gäbe (so wie der Bürgermeister auch in einem „VN“-Artikel vom 4.7.1997)! Allein schon aus diesem Grund hätte ich die 4 Herren damals klagen können.
Wie ich leider erst später erfahren habe, war der ermittelnde Beamte der Kriminialabteilung Bregenz – Herr Jochberger – mit Vizebürgermeister Dr. Fink gut bekannt und wäre daher in dieser Sache befangen gewesen!
Gottfried Winkel | GV Bezaubernde Demokraten
Rundschreiben des Gemeindevorstandes vom 3.9.1997

Antwort von Gottfried Winkel vom 11.9.1997 auf den Postwurf vom 3.9.1997
Vergleichsgespräche Batlogg/Winkel: Bürgermeister Batlogg sagt die Unwahrheit
Der Gemeindevorstand schreibt in seinem Rundschreiben vom 3.9.1997: „Es gibt kein Angebot von irgendeinem Gemeindeorgan, auch nicht vom Bürgermeister in der Größenordnung von 1,5 Mio S.“ Der Bürgermeister sagte in der Gemeindevertretungssitzung am 8.9.1997, daß bei Gericht kein Vergleichs-Vorschlag für eine Abfertigung in Höhe von 2,5 Jahresgehältern gemacht wurde.
Der Rechtsvertreter der Gemeinde Bezau, Dr. Claus Brändle, schreibt in einem Leserbrief am 9.9.1997 in der „NEUEN“, daß er zu keiner Zeit Herrn Winkel ein Angebot zur Zahlung einer freiwilligen Abfertigung in Höhe von 35 Monatsgehältern unterbreitet habe.
Tatsache und beweisbar ist folgendes:
Beim Arbeitsgericht Feldkirch wurde am 4.7.1997 vom Rechtsvertreter der Gemeinde, Dr. Claus Brändle, vorgeschlagen, über eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses zu verhandeln. Bei diesen Vergleichsgesprächen (Dauer mehr als 1 ½ Stunden) wurde auf Vorschlag von Dr. Brändle (Bgm. Batlogg saß neben ihm) folgender Kompromiß ausgearbeitet:
a) Gehaltsfortzahlung von Mai bis 31.8.1997
b) Abfertigung in Höhe eines Jahresgehaltes
c) Freiwillige Abfertigung in der Höhe von 1 ½ Jahresgehältern
Am 25.7.1997 hat der Rechtsvertreter von Gottfried Winkel, Dr. Bertram Grass, an Dr. Claus Brändle u.a. folgendes geschrieben: „Ich ersuche um Mitteilung, mit welchen Beträgen mein Mandant rechnen kann, falls er – wie im Gericht besprochen – jener Erledigung zustimmt, die als Vorschlag für einen Kompromiß ausgearbeitet wurde. Insbesondere ersuche ich daher um genaue Auflistung wie hoch der Brutto- und Nettobetrag für nachstehende ins Auge gefaßten Lohnzahlungen ist:
a) Restliches Gehalt bis einschließlich 31.8.1997 inklusive Sonderzahlungen
b) Abfertigung (Jahresgehalt)
c) Zusätzliche (freiwillige) Abfertigung in der Höhe von 1 ½ Jahresgehältern
Am 4.8.1997 antwortet Dr. Brändle u.a. wie folgt an Dr. Grass:
„In Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 25.7.1997 übermittle ich die von Ihnen gewünschten Daten wie folgt:
a) restliches Gehalt bis 31.8.1997: S 178.382,80
b) Abfertigung für 12 Monate: S 483.276,-
c) Freiwillige Abfertigung in der Höhe von 18 Monaten: S 724.914,-
Vollständigkeitshalber teile ich mit, daß für die Richtigkeit der obangeführten Zahlen meinerseits keine Haftung übernommen werden kann.“
Am 20.8.1997 schreibt Dr. Brändle u.a. folgendes an Dr. Grass:
„Bezugnehmend auf mein Schreiben vom 4.8.1997 bestätigte ich, daß in diesen Beträgen keine Sonderzahlungen enthalten sind.“
Daher: Abfertigung für 12 Monate (+ Sonderzahlungen) = 14 Monatsgehälter; freiwillige Abfertigung für 18 Monate (+ Sonderzahlungen) = 21 Monatsgehälter; 14 + 21 = 35 Monatsgehälter.
Tatsächlich waren die unter a) bis c) angeführten Zahlen nicht richtig. Der Gemeindekassier hat daher diese am 8.9.1997 noch einmal berechnet. Die Nachzahlung (Pkt. a) wurde berichtigt auf brutto S 202.381,50 und die Abfertigung für ein Jahr (allerdings ohne 13. und 14. Gehalt!) beträgt demnach brutto S 495.204,- (mit Sonderzahlungen rund S 575.000,-)
- 2 ½ Jahresgehälter entsprechen 35 Monatsgehältern, und
- S 202.000,- + S 1.437.500,- (575.000,- x 2,5) = S 1.639.500,-
Nach reiflicher Überlegung und aus verschiedenen Gründen hätte ich auch diesen Betrag nicht angenommen.
Tatsache ist, daß der Bürgermeister (und der Gemeindevorstand) der Bezauer Bevölkerung und der Gemeindevertretung die Unwahrheit gesagt und mich damit bewußt der Lüge bezichtigt haben.
Bezau, am 11.9.1997
GV Gottfried Winkel