Schreiben von Gottfried Winkel vom 15.2.1997 an das Amt der Vlbg. Landesregierung, Abt. Gebarungskontrolle:
Gottfried Winkel, Sandriese 542, 6870 Bezau
Bezau, am 15.2.1997
An das Amt der Vlbg. Landesregierung, Abt. III c – Gebarungskontrolle
Landhaus, 6901 Bregenz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezugnehmend auf das mit Herrn Bernd Hagen geführte Telefongespräch über die von der Marktgemeinde Bezau in Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Bezau durchgeführte „Vorfinanzierung – Bergbahnen Bezau“ stelle ich folgendes fest:
Ich habe den Verdacht, daß diese sogenannte „Vorfinanzierung“ seitens der Marktgemeinde Bezau nicht gesetzmäßig abgewickelt wurde. Vermutlich handelt es sich um eine Darlehensaufnahme durch die Marktgemeinde Bezau, die jedoch von der Gemeindevertretung nicht beschlossen wurde und auch in der Gemeindebuchhaltung nicht aufscheint (lt. Gemeindekassier hat die Gemeinde keine Zahlung durchgeführt)! Als Gemeindevertreter betrachte ich es daher als meine Pflicht , diese Vermutung an die Abt. Gebarungskontrolle zu melden, damit die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Insbesondere werden u.a. folgende Punkte zu prüfen sein:
- Wer hat dieses Darlehen in Höhe von S 1.471.000,- tatsächlich aufgenommen (auf welchen Namen lauten die Kontoauszüge vom Konto 1000-20685)?
- Warum haftet die Marktgemeinde Bezau lt. Raiffeisenbank für dieses Darlehen und warum trägt sie die Zinsen?
- Warum sind der Bank bei diesem Bankgeschäft angeblich so viele Fehler passiert?
- Wann und durch wen hat der Bürgermeister von dieser Darlehensaufnahme Kenntnis erlangt?
- Warum soll sich die Gemeinde durch die angebliche Zwischenfinanzierung durch die Bergbahnen für Kreditsteuer S 12.000,- erspart haben?
Bis die Revisionsabteilung ihre Stellungnahme dazu abgegeben hat, werde ich in dieser Angelegenheit vorerst keine weiteren Schritte unternehmen.
Ich bitte um eine rasche Erledigung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Schreiben Amt d. Vlbg. Landesregierung 11.4.1997

Gebarungskontrolle – Amt d.Vlbg. Landesregierung 11.4.1997

