Anzeige an Staatsanwalschaft
Auszug aus der Anzeige von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 7.1.2009:
„Frau N.N. hat in einem Bezauer Restaurant eine Gästeehrung für 2 Ehepaare durchgeführt. Die Kosten für diese Gästeehrung in Höhe von 184,40 Euro (+ Geschenke für die beiden Ehepaare in Höhe von je ca. 35,- Euro) hat der Tourismusverein Bezau bezahlt.
Der Tourismusverein Bezau bekommt das Geld für Gästeehrungen von der Marktgemeinde Bezau. In Bezau werden Gäste, die mindestens 5 Jahre in Bezau Urlaub gemacht haben, das 1. Mal geehrt und dann wieder alle 5 Jahre (10, 15, 20 Jahre usw.). Die beiden Ehepaare hatten 30 Jahre lang einen Zweitwohnsitz in Bezau.
Zweitwohnungsbesitzer werden in Bezau aber als Gäste nicht geehrt. Die beiden Ehepaare waren bei der Gemeinde Bezau in diesen 30 Jahren nicht als Gäste gemeldet (§ 5 Meldegesetz) und es wurde daher von den Unterkunftgebern auch keine Gästetaxe (Kurtaxe) an die Gemeinde Bezau bezahlt. Bisher bzw. zumindest in den letzten 10 Jahren wurden in Bezau keine anderen Zweitwohnungsbesitzer auf Kosten der Gemeinde geehrt. Es besteht daher der Verdacht, dass Frau N.N. das Delikt der „Untreue“ gem. § 153 Strafgesetzbuch begangen hat und damit dem Tourismusverein Bezau bzw. der Marktgemeinde Bezau einen Vermögensnachteil zugefügt hat.“
Die Staatsanwaltschaft hat die Polizeiinspektion Bezau um einen Bericht gebeten. Diese hat am 24.2.2009 folgenden Bericht erstattet:
“Nach telefonischer Rücksprache mit der Beschuldigten N.N. wird angezeigt, dass N.N. angibt, dass die Ehrung der beiden Ehepaare schon ca. 4-5 Jahre zurück liegt. Diese sollen im Rahmen der Gästeehrungen, welche nach 25 und 30 Jahren stattfinden, im Restaurant … in Bezau geehrt worden sein. N.N. wurde dabei vorgeworfen, die Ehrungen unrechtmäßig durchgeführt zu haben und den Tatbestand der Untreue erfüllt zu haben. N.N. gibt dazu an, dass sie damals die Zustimmung und die finanzielle Unterstützung der Gemeinde Bezau bekommen habe.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Bürgermeister Fröwis werden die Angaben N.N.’s bestätigt. Fröwis gibt an, selbst bei den Ehrungen anwesend gewesen zu sein und die finanziellen Mittel zu diesen genehmigt zu haben. Weiters gibt Fröwis bei der telefonischen Befragung an, dass es in Bezau keine eindeutige Regelung zur Gästeehrung gibt, jedoch werden Familien die 25 oder 30 Jahre lang in Bezau Gäste waren, unabhängig von Taxen, die zu bezahlen wären bzw. sind, geehrt.“
Dazu ist Folgendes festzuhalten:
Es gab im Tourismusverein Bezau – in dessen Vorstand auch Georg Fröwis seit Gründung des Vereines 1998 gesessen ist – folgende eindeutige Regelung für die Durchführung von Gästeehrungen:
Zweitwohnungsbesitzer werden nicht geehrt (vergleiche die Zitierung dieser Regelung in Pkt. 4 der Niederschrift der Jahreshauptversammlung des Tourismusvereins Bezau vom 21.1.2004 – auf dieser war auch Georg Fröwis anwesend).
An Gästeehrungen nehmen Mitglieder des Vorstandes des Tourismusvereins nicht teil. Gästeehrungen für 25 oder 30 Jahre nimmt der Bürgermeister vor.
Georg Fröwis war aber zum Zeitpunkt der Ehrung der beiden Ehepaare noch nicht Bürgermeister und hat an der Gästeehrung tatsächlich auch nicht teilgenommen!
Mit Schreiben vom 10.3.2009 hat mir die Staatsanwaltschaft Feldkirch mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen N.N. eingestellt wurde, weil gemäß § 190 Z 2 StPO kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehe.
In den ganzen 10 Jahren meiner Tätigkeit als Tourismusbüroleiter wurde – wie bereits erwähnt – sonst keine einzige Ehrung von Zweitwohnbesitzern durchgeführt!
Interessant ist noch, dass beide Einvernahmen von der Polizeiinspektion Bezau nur telefonisch erfolgt sind. Sonst wird bei jeder Kleinigkeit eine Niederschrift aufgenommen und muss von den Einvernommenen unterschrieben werden. So können diese immer noch sagen – sollte man ihnen vorwerfen, die Unwahrheit gesagt zu haben – sie wären von der Polizei falsch zitiert worden.
Und natürlich gilt für beide die Unschuldsvermutung.