Die Anträge B bis J wurden von der Gemeindevertretung bei der konst. Sitzung am 3.10.2020 abgelehnt (obwohl sie vom Vorsitzenden bei der Sitzung nicht einmal vorgelesen wurden!) und vom neuen Schriftführer Lorenz Moosbrugger (langjähriger und somit wahrscheinlich gesetzeskundiger Gemeindesekretär) in gesetzwidriger Weise nicht protokolliert.
Dem Antrag A wurde zugestimmt, aber falsch protokolliert. Der Satz „die Einladung erfolgte nicht nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes“ wurde einfach weggelassen!
Neue Besen kehren doch nicht immer gut …
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An die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau
Sehr geehrte neugewählte Gemeindevertretung,
zur Niederschrift der 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 7.9.2020 bringe ich gem. § 47 Gemeindegesetz nachstehende Einwände vor:
A)
Unter TOP 1. steht u.a.:
Dem Antrag von Hildegard Winkel, einen Ladungsmangel zu protokollieren, der aber durch ihr Erscheinen behoben sei, wird mit 3:14 Stimmen abgelehnt.
Bgm. Steurer stellt fest, dass hier kein Ladungsmangel besteht. Dieser Antrag wird mit 14:3 Stimmen bestätigt.
Richtig hat es zu lauten:
Der Antrag von Hildegard Winkel, einen Ladungsmangel (die Einladung erfolgte nicht nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes) zu protokollieren, der aber durch ihr Erscheinen behoben sei, wird mit 14:3 Stimmen (Hildegard Winkel, Anja Natter und Gerhard Steurer) abgelehnt.
Bgm. Steurer stellt fest, dass hier kein Ladungsmangel besteht. Dieser Antrag wird mit 14:3 Stimmen (Hildegard Winkel, Anja Natter und Anja Innauer) bestätigt.
Weitere Einwände
Im § 47 Gemeindegesetz – Verhandlungsschrift – steht u.a.:
„Diese hat insbesondere zu enthalten:
… den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung gestellten Anträge“
Das bedeutet, dass die Verhandlungsschrift auch alle abgelehnten Anträge zu enthalten hat.
Die nachstehend angeführten Anträge der letzten GV-Sitzung wurden in der Verhandlungsschrift trotzdem wieder nicht protokolliert:
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B)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 9.7.2018 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV-Sitzungen am 17.9.2018, 5.11.2018, 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020
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Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:
“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.) und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 9.7..2018 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV-Sitzungen am 17.9.2018, 5.11.2018, 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020
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C)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 9.7.2018 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV-Sitzungen am 17.9.2018, 5.11.2018, 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020
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D)
Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.
„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.
Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).
Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:
Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.
Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!
Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.
Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:
In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“
Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 5.11.2018 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV-Sitzungen am 17.12.2018, 11.3.2019, 29.4.2019, 1.7.2019, 16.9.2019, 14.10.2019, 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020
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E)
Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):
„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).
Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.
Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben.
Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“
Richtig hat es zu lauten:
„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.
Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „.„Wir haben das Mail nicht bekommen“).
Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.
Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 14.10.2019 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV-Sitzungen am 18.11.2019, 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020
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F)
Unter TOP 9.2 (Allfälliges) steht u.a.:
„Gottfried Winkel verliest seine Sachverhaltsdarstellung betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung.“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel stellt zum heutigen Bericht des Bürgermeisters betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung u.a. fest, dass wir nie behauptet haben, nach der fehlerhaften Tagesordnung später auch die korrekte Tagesordnung (1 Wort geändert) nicht bekommen zu haben.
Wir haben gesagt – und das ist unbestritten und entscheidend -, dass wir das Mail mit der Änderung der Tagesordnung vom 9.9.2019 nicht bekommen haben.
Wir haben also weder „gelogen noch betrogen“, wie der Bürgermeister unter dem TOP „Berichte“ behauptet hat.
Allerdings sagt der Bürgermeister bewusst die Unwahrheit. Er hat nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet.“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV Sitzungen am 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020
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G)
Unter TOP 9.4 (Allfälliges) steht u.a.:
Anfragen von Gottfried Winkel:
„Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa Eintrittskarten verwendet.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.
Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde erstmals gesetzwidrig bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 in der Niederschrift nicht angeführt, weiters bei den GV Sitzungen am 16.12.2019, 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020
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H)
Unter TOP. 5 steht u.a.:
„Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die genannte Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen zu ermächtigen, wird einstimmig angenommen.“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel macht den Bürgermeister zum wiederholten Male darauf aufmerksam, dass es dafür seit dem 1.1.2019 keinen Beschluss der Gemeindevertretung mehr benötigt. Zuständig dafür ist jetzt der Gemeindevorstand.
Der Antrag von Bgm. Gerhard Steurer, die genannte Mitarbeiterin zur Entgegennahme von Barzahlungen zu ermächtigen, wird einstimmig angenommen.“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde gesetzwidrig bei den GV-Sitzungen am 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020 in der Niederschrift nicht angeführt.
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I)
Unter TOP. 7 „Gemeindevertretungswahl 2020 – Vorwahlen“ steht u.a.
„Der Antrag von Hubert Graf, eine allgemeine öffentliche Vorwahl durchzuführen, wird mit 16:1 (Anja Natter, Gottfried Winkel keine Stimmabgabe) genehmigt.“
Richtig hat es zu lauten:
Der Antrag von Hubert Graf, eine allgemeine öffentliche Vorwahl durchzuführen, wird mit 16:1 (Anja Natter) genehmigt. Gottfried Winkel stellt fest, dass die Gemeindevertretung für die Durchführung einer Vorwahl nicht zuständig ist und stimmt daher nicht mit ab.
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde gesetzwidrig bei den GV-Sitzungen am 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020 in der Niederschrift nicht angeführt.
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J)
Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 27.1.2020
Anträge zu TOP 8. „Genehmigung der Niederschrift“
Unter TOP. 9 „Antrag der „Bezaubernden Demokraten“, Vorarlberger Gemeindegesetz, Handhabung bzw. Umgang damit in der Marktgemeinde Bezau“
steht u.a.:
„Der Antrag des Vorsitzenden auf Schluss der Debatte wird mit 16:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.“
Richtig hat es zu lauten:
„Der Antrag von Josef Strolz auf Schluss der Debatte wird mit 16:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.“
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Anmerkung: Dieser Antrag wurde gesetzwidrig bei den GV-Sitzungen am 27.1.2020, 2.3.2020, 15.6.2020, 7.9.2020 in der Niederschrift nicht angeführt.
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Ich beantrage daher die Protokollierung dieser Anträge bei der kommenden GV-Sitzung beim TOP „Genehmigung der Niederschrift der 41. GV-Sitzung“.
Die neu gewählte Gemeindevertretung hat damit die einmalige Gelegenheit zu zeigen, dass sie es mit der Einhaltung des Gemeindegesetzes ernst nimmt.
Sie kann dafür sorgen, dass diese – unter Bgm. Gerhard Steurer gesetzwidrig oftmals nicht protokollierten – Anträge endlich ordnungsgemäß in die Verhandlungsschrift aufgenommen werden.
Schlussbemerkung: Zu keinem einzigen dieser Anträge wurde von einem Gemeindevertreter oder einer Gemeindevertreterin festgestellt, dass er inhaltlich nicht den Tatsachen entspreche.
Mit Bezaubernden Grüßen
Hildegard Winkel
Bezau, am 2.10.2020
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Die Anträge B bis J wurden von der Gemeindevertretung bei der konst. Sitzung am 3.10.2020 abgelehnt (obwohl sie vom Vorsitzenden nicht vorgelesen wurden!) und vom neuen Schriftführer Lorenz Moosbrugger (langjähriger und somit wahrscheinlich gesetzeskundiger Gemeindesekretär) in gesetzwidriger Weise nicht protokolliert.
Dem Antrag A wurde zugestimmt, aber falsch protokolliert. Der Satz „die Einladung erfolgte nicht nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes“ wurde einfach weggelassen!
Neue Besen kehren doch nicht immer gut …